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Transkript:

Informationsmappe der Berufsfeuerwehr Reutlingen Sie interessieren Sich für den Beruf der Feuerwehrfrau / des Feuerwehrmanns bei der Berufsfeuerwehr Reutlingen? Hier erhalten Sie erste grundlegende Informationen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Bewerberhotline 07121 / 303 1700 oder unter feuerwehr@reutlingen.de oder unter www.reutlingen.de

Einstellungsvoraussetzungen (Grundvoraussetzungen) Hinweis: Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn nichts anderes ergibt. Die Einstellung in den Feuerwehrdienst erfolgt aufgrund von beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Je nach Bundesland gibt es geringe Unterschiede in der Regelung. Nach Landesbeamtengesetz (LBG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (APrOFw md) muss jeder Bewerber die nachstehenden Grundvoraussetzungen erfüllen: Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder im Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen einräumt. Der Bewerber muss jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die jeweilige Landesverfassung eintreten. Er muss mindestens den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand nachweisen können. Der Bewerber besitzt den Facharbeiterbrief in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst brauchbaren Handwerk oder hat eine entsprechend förderliche abgeschlossene Berufsausbildung. Er ist nach amtsärztlichem Gesundheitszeugnis für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet. Der Wohnsitz ist im Einzugsgebiet der Stadt Reutlingen (Umkreis 10km um die Hauptwache) zu nehmen. Außerdem Führerschein der Klasse 3 bzw. B besitzen Körpergröße nicht unter 160 cm Bestehen des körperlichen, praktischen und theoretischen Eignungstest Schwimmen sowie Tätigkeiten in Höhen und engen Räumen müssen verrichtet werden können 2

LAUFBAHN MITTLERER FEUERWEHRTECHNISCHER DIENST BRANDMEISTER 1.Phase: Brandmeister kann werden, wer die erforderliche Einstellungsvoraussetzungen besitzt und die körperlichen, praktischen und theoretischen Eignungstests bestanden hat. Die 1. Phase der Ausbildung dauert 18 Monate und endet mit der Laufbahnprüfung. 2. Phase: Nach erfolgreicher bestandener Laufbahnprüfung ist man Brandmeister und übernimmt Aufgaben im Brandschutz und bei Hilfeleistungen. Der Brandmeister ist unmittelbar im Geschehen. Er führt das Strahlrohr oder ist Maschinist von Einsatzfahrzeugen (Drehleiter, Löschfahrzeuge, u.ä.). OBERBRANDMEISTER Nach mehrjähriger Tätigkeit als Brandmeister oder durch Fortbildung an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal kann man zum Oberbrandmeister befördert werden. Über die Aufgaben eines Brandmeisters hinaus führt man einen Löschtrupp an und ist für diesen im Einsatz verantwortlich. Oberbrandmeister können bei Kleineinsätzen als Fahrzeugführer eingesetzt und zu Disponenten in der Leitstelle ausgebildet werden. HAUPTBRANDMEISTER Hauptbrandmeister sind aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer langjährigen Praxis anerkannte Führungskräfte. Sie sind Fahrzeugführer besonderer Einsatzfahrzeuge (z.b. Rüst- und Kranwagen oder Gefahrgut), bilden aus und unterstützen den Wachabteilungsleiter bei der Personal- und Einsatzplanung. Für Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes ist der Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst möglich, wenn sie fachlich und persönlich dazu geeignet sind und die erforderlichen Schulungen erfolgreich absolviert haben. Das erste Amt nach dem Aufstieg in den gehobenen Dienst ist BRANDINSPEKTOR 3

Ausbildung im MITTLEREN FEUERWEHRTECHNISCHEN Dienst Abschnitt 1: Feuerwehrgrundausbildung Dauer: 6 Monate Während der Grundausbildung werden die Beamten zum Truppmann ausgebildet. Auch werden das Deutsche Sportabzeichen in Bronze und das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erworben. In der Grundausbildung sind folgende besondere Ausbildungen enthalten: - Atemschutzgeräteträger - Motorsägenführer - Sanitätsausbildung - Sprechfunker Nach Abschluss der Grundausbildung können die Beamten innerhalb einer taktischen Einheit als Truppmann eingesetzt werden und bei Einsätzen mit Sonderfahrzeugen mitarbeiten. Folgende Themenschwerpunkte werden in der Grundausbildung behandelt: 1.) Allgemeine Grundlagen: Staatsbürgerkunde, Rechtsgrundlagen des Feuerwehrdienstes, Beamtenrecht, Organisation der Feuerwehr, Dienstbetrieb, Verwaltungsschriftverkehr 2.) Fachbezogene Grundlagen: Grundlagen der Physik, Verbrennungsvorgang, Löschmittel und Löschverfahren, Baukunde 3.) Fahrzeug- und Gerätekunde: Feuerwehrfahrzeuge, Schutzkleidung und gerät, Löschgerät, Rettungsgerät, Sanitätsund Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs- und Signalgerät, Handwerkszeug, Sondergerät, Normung, Geräteprüfung 4.) Atemschutz: Grundlagen des Atemschutzes, Einsatzgrundsätze, Übungen mit Atemschutzgerät einschließlich Chemikalienschutzanzug, Notfalltraining 5.) Einsatzlehre: Rettung, Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, Gefahren der Einsatzstelle, Unfallverhütung, allgemeines taktisches Wissen, Einsatzplanung und vorbereitung, Objekt- und Ortskunde, Löschwasserversorgung 6.) Vorbeugender Brandschutz: Grundbegriffe, ortsfeste Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitswachdienst 7.) Sprechfunker: Grundlagen, Gerätekunde, Sprechfunkbetrieb 4

8.) Gefährliche Stoffe und Güter: Grundlagen zu radioaktiven, biologischen und chemischen Stoffen, Kennzeichnung, Schutzausrüstung, Mess- und Warngerät, Arbeitsgeräte, Rettung, Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung. Abschnitt 2: Berufspraktische Ausbildung Dauer: 11 Monate Die berufspraktische Ausbildung dient der Vertiefung der in der Grundausbildung vermittelten Kenntnisse. Sie umfasst die Einführung in den Einsatzdienst und den Wachbetrieb bei verschiedenen Wachabteilungen im Schichtdienst. Während der berufspraktischen Ausbildung erfolgt die Ausbildung für Sonderfunktionen (wie Maschinist für Feuerwehrfahrzeuge, Kraftfahrdrehleiter, Bootsführer), der Erwerb der Fahrerlaubnis mindestens Klasse C und die Einweisung in die Bereiche Leitstelle und vorbeugende Gefahrenabwehr. Der Brandmeister nimmt am Wachunterricht an Übungen und am Dienstsport teil. Innerhalb der berufspraktischen Ausbildung erfolgt die Einweisung und Mitarbeit in die am Standort vorhandenen feuerwehrtechnischen Werkstätten. Abschnitt 3: Laufbahnprüfung 1 Monat Die Ausbildung endet mit dem etwa vierwöchigen Laufbahnlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal. In diesem Lehrgang werden insbesondere beamtenrechtlich relevante Grundlagen sowie weitere fachliche Grundlagen für die Tätigkeit als Truppführer vermittelt. 5

BEWERBUNGSUNTERLAGEN MITLLERER FEUERWEHRTECHNISCHER DIENST - aussagekräftiges Bewerbungsschreiben - Lebenslauf mit Lichtbild in Kopie: - Schulabschlusszeugnis - Abschlusszeugnis der Berufsschule - Gesellen- oder Facharbeiterbrief mit Benotung - Zeugnis aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungszeugnis - Deutsches Schwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 2 Jahre) - Führerschein Klasse 3 bzw. B - ggf. Nachweis über den Wehr- oder Ersatzdienst - ggf. Unterlagen / Lehrgangsbescheinigung einer Freiwilligen Feuerwehr oder aus dem Rettungsdienst 6

Physisches Eignungsverfahren Stand: 09.08.2011 Übung Ziel / Ausführung Ziel zu erreichen Liegestütz Rumpf- / Armstrecker Min: 10 Wiederholungen Beugehang Seitlicher Medizinballwurf Auf gestreckte Körperhaltung achten Gleichzeitige Ausführung Rumpfmuskulatur / Armbeuger Einen Klimmzug machen und dann möglichst lange mit dem Kinn über der Stange halten Simuliert das Ziehen eines Schlauches schräge Rumpfmuskulatur Min: 20 Sek.. Min: 6 Meter Wechselsprünge über die Langbank Ball / Kugel 4kg seitlich vom Boden aufheben und schräg zur anderen Seite werfen Hinweis: beide Hände an der Kugel! Sprungkraft / Ausdauer Gymnastikbank links und rechts springen Personenrettung Einsatznahe Übung Min: 30 Wiederholungen Min: 60 Sek. Schwebebalken 75kg Dummy möglichst schnell über eine Strecke (10m) hin und zurück ziehen Gleichgewicht Turnschwebebalken oder Gymnastikbank mit einem Ball in der Mitte. 1. Bis zur Mitte vorwärts, dann über Ball und den Rest rückwärts (Fuß vor Fuß setzen) 2. Dann Gewicht (5 kg) Scheibe vom Schwebebalken aufheben in rechte Hand, und wie 1. wiederholen 3. Gewicht in linke Hand wechseln und wie 2. 4. Gewicht ablegen Hinweis: Ring unter Ball 100 m-lauf Sprintfähigkeit Min: 17 Sek. 3000 m Lauf Ausdauerfähigkeit Min: 18 Min Wie oft verliert der Bewerber das Gleichgewicht Max: 3 Min 7

LAUFBAHN GEHOBENER FEUERWEHRTECHNISCHER DIENST MITTLERES MANAGEMENT Voraussetzung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ist der Abschluss eines technisch ausgerichteten Fachhochschulstudiums bzw. Bachelor Abschluss einer technischen Fachrichtung. Die Vorbereitungszeit dauert 24 Monate. Sie beinhaltet die allgemeine feuerwehrtechnische Grundausbildung sowie Vorbereitung auf spätere Führungsaufgaben. Die Ausbildung erfolgt bei der Berufsfeuerwehr Reutlingen und an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal. Teile der Ausbildung werden auch bei anderen Berufsfeuerwehren im Land Baden-Württemberg und Länderübergreifend absolviert. Die Dienstbezeichnung innerhalb des gehobenen Dienstes: BRANDOBERINSPEKTOR Wachabteilungsleiter, Sachbearbeiter, Projektleiter, Zugführer BRANDAMTMANN Sachgebietsleiter, Projektleiter, Einsatzleitungsdienst (ELD) BRANDAMTSRAT Abteilungsleiter, Wachleiter, Einsatzleitungsdienst (ELD), Einsatzführungsdienst (EFD) BRANDOBERAMTSRAT Abteilungsleiter, Einsatzführungsdienst (EFD) Für Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes ist der Aufstieg in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst möglich wenn sie fachlich und persönlich dazu geeignet sind und die erforderlichen Schulungen erfolgreich absolviert haben. 8

Ausbildung im GEHOBENEN FEUERWEHRTECHNISCHEN Dienst Die Vorbereitungszeit dauert 24 Monate. Sie beinhaltet die allgemeine feuerwehrtechnische Grundausbildung sowie die Vorbereitung auf spätere Führungsaufgaben. Die Ausbildung wird entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst durchgeführt. Die Ausbildungsabschnitte I oder II sowie IV und VI sind bei verschiedenen auswärtigen Feuerwehren zu absolvieren. Abschnitt I: Feuerwehrgrundausbildung Dauer: 6 Monate Die Grundausbildung wird entsprechend den Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst durchgeführt. (siehe Seite Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst) Die Beamten sollen zusätzlich als Beobachter am Einsatzdienst teilnehmen und sich über die Arbeitsabläufe in einer Gemeindefeuerwehr informieren. Abschnitt II: Berufspraktische Ausbildung Dauer: 3,5 Monate Während der berufspraktischen Ausbildung werden die in der Grundausbildung vermittelten Kenntnisse vertieft und die Beamten nehmen am Einsatzdienst der Wachabteilungen als Truppmann beziehungsweise Truppführer teil. Innerhalb der berufspraktischen Ausbildung nehmen die Beamten am Wachunterricht, am Dienstsport, am Feuersicherheitsdienst und an Schlussabnahmen von Veranstaltungen nach der Versammlungsstättenverordnung teil. Außerdem haben die Beamten Gelegenheit, in Feuerwehrwerkstätten und in der Leitstelle mitzuarbeiten. Der Führerschein Klasse CE soll erworben werden. Abschnitt III: Führungsausbildung Dauer: 1,5 Monate Während dieses Ausbildungsabschnitts erlernen die Beamten die Führung einer taktischen Einheit bis zur Stärke einer Gruppe, das Ausbilden in feuerwehrspezifischen Themen, einfaches Verwaltungshandeln im Dienstbetrieb einer Wachabteilung und die Durchführung von Feuersicherheitsdiensten. Die Führungsausbildung, Führungslehrgang I, wird an der Landesfeuerwehrschule Baden- Württemberg in Bruchsal, entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (ohne Führungslehrgang II) durchgeführt. Daneben wird der Lehrgang Ausbilder für Grundausbildung/Truppführer besucht. 9

Abschnitt IV: Praktikum Teil 1 Dauer: 2,5 Monate Während des 1. Praktikums üben die Beamten nach vorheriger Einarbeitung im Ausbildungsabschnitt IV die Funktion eines Gruppen- oder Staffelführers eigenverantwortlich aus. Sie nehmen während des Praktikums am Einsatzdienst und am Dienstbetrieb einer Wachabteilung teil. Innerhalb des Praktikums erhalten die Beamten Gelegenheit, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und sich bei externen Behörden und Dienststellen wie Kommunalverwaltung, Polizei, TÜV, Regierungspräsidium aufzuhalten um sich über die dortigen Arbeitsabläufe zu informieren. Abschnitt V: Brandinspektorlehrgang Teil 1 Dauer: 2,5 Monate Der Brandinspektorlehrgang wird an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal durchgeführt. Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Ausbildung der Beamten zum Zugführer. Hierzu werden folgende Kenntnisse vermittelt: Führung einer taktischen Einheit bis zur Stärke eines Zuges, Führungsorganisation, Recht, Organisation des Feuerwehrwesens, Feuerwehrtechnik, Löschverfahren, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Menschenführung im Einsatzfall. Im Brandinspektorlehrgang Teil 1 werden Prüfungen aus den oben aufgeführten Prüfungsfächern durchgeführt. Abschnitt VI: Praktikum Teil 2 Dauer: 2,5 Monate Während des 2. Praktikums üben die Beamten nach vorheriger Einarbeitung im Ausbildungsabschnitt VI die Funktion eines Zugführers unter Aufsicht aus. Sie nehmen während des Praktikums am Einsatzdienst teil und werden in verschiedene Sachgebiete der Feuerwehr eingewiesen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit vertiefen sie die im Führungslehrgang I und im Brandinspektorlehrgang Teil 1 vermittelten Kenntnisse. 10

Abschnitt VII: Brandinspektorlehrgang Teil 2 mit Laufbahnprüfung Dauer: 2 Monate Der Brandinspektorlehrgang wird an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal fortgeführt. Schwerpunkte des 2. Lehrgangsteils sind: Vermittlung von Grundlagen des Führungssystems bei Großschadenlagen und Katastrophen, Informations- und Kommunikationstechniken, Verwaltungs- und Haushaltsrecht, Gesprächsführung, Grundzüge der Betriebswirtschaft, Mitarbeiterführung und -beurteilung Der Brandinspektorlehrgang schließt mit der Laufbahnprüfung ab. 11

BEWERBUNGSUNTERLAGEN GEHOBENER FEUERWEHRTECHNISCHER DIENST - aussagekräftiges Bewerbungsschreiben - Lebenslauf mit Lichtbild in Kopie: - Abschlusszeugnis der Fachhochschulreife - Abschlusszeugnis der Fachhochschule in einer technischen Fachrichtung (Diplom FH oder Bachelor) - Zeugnis aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungszeugnis - Deutsches Schwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 2 Jahre) - Führerschein Klasse 3 bzw. B - ggf. Nachweis über den Wehr- oder Ersatzdienst - ggf. Unterlagen / Lehrgangsbescheinigung einer Freiwilligen Feuerwehr oder aus dem Rettungsdienst 12