Einleitung...1 Daran halten sich die Schüler...2 Im Schulhaus...2 Auf dem Schulgelände...3 In der Sporthalle...3 Daran halten sich die Eltern...3 Zusammenarbeit...3 Krankmeldung...4 Ansteckende Krankheiten...4 Beurlaubung...4 Änderung der persönlichen Verhältnisse...4 Lehr- und Lernmittel...4 Notwendige Arbeitsmittel...4 Umweltgerechtes Verhalten...5 Unfallversicherung...5 Fahrradfahrer...5 Verluste...5 Abholen der Kinder...5 Einleitung In unserer Schule sind viele Menschen beisammen, die gemeinsam lernen, arbeiten und spielen. Dieses Zusammenleben erfordert, dass man bestimmte Regeln beachtet. Sie sind in der Schul- und Hausordnung festgelegt, welche von Eltern und Lehrern gemeinsam erarbeitet wurde. Durch eine Hausordnung können aber nicht alle Verhaltensweisen geregelt werden. Höflichkeit untereinander, Verständnis füreinander, Rücksichtnahme, besonders auf Jüngere und Schwächere, und Sorgfalt im Umgang mit Sachen sind wichtige Voraussetzungen für ein harmonisches Miteinander.
Daran halten sich die Schüler Wir alle sind stolz auf unsere Schule. Trage auch du dazu bei, dass sie schön bleibt. Denke daran, dass deine Eltern für Schäden, die du verursachst, bezahlen müssen. Gehe mit allen Schulsachen sorgsam um. Sie kosten dich und die Schule viel Geld. Auf deinem Stundenplan steht, wann dein Unterricht beginnt. Komm pünktlich, jedoch nicht vor 7.3 Uhr zur Schule. Wenn dein Unterricht erst zur 2. Stunde anfängt, sei frühestens um 8.25 Uhr da und bleibe bis zum Gong im Eingangshof. Verhalte dich ruhig, damit andere Schülerinnen und Schüler, die bereits arbeiten, nicht gestört werden. Auch während der Unterrichtszeit sind die Flure Ruhe und Arbeitsbereiche. Halte dich deshalb nicht unnötig in den Gängen und im Treppenhaus auf. Stelle vor dem Klassenzimmer die Straßenschuhe ab und ziehe deine Hausschuhe an. Wir schonen unsere Umwelt. Damit Müll vermieden wird, benütze für dein Pausengetränk und dein Vesper Behälter, die du jeden Tag verwenden kannst. Bringe deshalb keine Dosen, Päckchen oder Folienverpackungen mit. Schulhaus und Pausenhof halten wir frei von Abfall. Wenn Müll sortiert wird, kann er wieder verwendet werden und belastet nicht die Umwelt. Nutze also die entsprechenden Mülleimer in den Klassenzimmern und im Pausengelände. Achte mit deinen Klassenkameraden darauf, dass das Zimmer aufgeräumt und sauber ist. Es ist durchaus richtig, auch einmal für andere etwas aufzuheben oder wegzuräumen.
Auf dem Schulgelände Verlasse nicht ohne Erlaubnis eines Lehrers das Schulgelände. Verbringe die große Pause im Pausenhof. Bei Regenwetter gilt die Absprache mit deinem Lehrer. Beachte auf dem Pausengelände die verschiedenen Bereiche. Es gibt einen Bereich zum Laufen, einen Bereich zum Turnen und einen Ruhebereich. Auf dem Hof darf nur Basketball gespielt werden. Fußball spielen beschädigt die Wände und gefährdet deine Mitschüler. Die mit Gras und Sträuchern bepflanzten Flächen um das Schulhaus sollen uns zur Freude dienen. Das Schulgelände bleibt freundlich und sauber, wenn du die Grünanlagen um das Schulhaus schonst. Wirf nicht mit Steinen und Schneebällen. Du könntest andere Kinder verletzen. Halte dich nach Unterrichtsschluss nicht mehr auf dem Schulgelände auf. In der Sporthalle Die Sporthalle darfst du nur in Begleitung eines Lehrers oder einer Lehrerin betreten. Ziehe deine Sportkleidung erst im Umkleideraum an und trage sie nicht schon auf dem Weg in die Halle. Sportschuhe, mit denen du schon im Freien gegangen bist, darfst du in der Sporthalle nur anziehen, wenn du sie zu Hause gründlich gereinigt hast. Lege vor Beginn des Sportunterrichts Schmuck, Armbanduhr und Brille ab, damit du dich oder andere nicht verletzt. Gehe nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis an Geräte und in die Geräteräume. Du könntest dich und andere gefährden. Daran halten sich die Eltern Zusammenarbeit Die Erziehung Ihres Kindes ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Elternhaus und Schule. Um diese Anforderung erfüllen zu können, bedarf es der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Schule. Sollten einmal Probleme auftreten, so wenden Sie sich an die Lehrkräfte, die direkt betroffen sind.! " # $ %
Krankmeldung Es dient der Sicherheit und dem Schulerfolg Ihres Kindes, wenn Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Schulpflicht achten. Melden Sie eine Erkrankung Ihres Kindes unverzüglich der Schule. Sollte das Büro nicht besetzt sein, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie können auch ein Kind aus der Nachbarschaft mit der Benachrichtigung beauftragen. Spätestens nach drei Tagen lassen Sie der Schule eine schriftliche Krankmeldung zukommen. Ist Ihr Kind länger als 1 Tage krank, ergänzen Sie die Meldung mit einer ärztlichen Bescheinigung. (Bei häufigem Fehlen kann die Schule auch schon bei geringerer Krankheitsdauer eine ärztliche Bescheinigung verlangen (Schulbesuchsverordnung 2).) Ansteckende Krankheiten Bei ansteckenden Erkrankungen oder Verlausung dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulhaus erst wieder betreten, wenn der behandelnde Arzt feststellt, dass eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. Beurlaubung Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag durch den Erziehungsberechtigten möglich. Für ein oder zwei Tage kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Beurlaubung genehmigen. Darüber hinaus trifft der Schulleiter die Entscheidung. Änderung der persönlichen Verhältnisse Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse bezüglich des Wohnortes oder des Erziehungsrechtes ändern, muss die Schule darüber umgehend informiert werden. Lehr- und Lernmittel Lehr- und Lernmittel kosten viel Geld. Bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, sie so zu behandeln, dass sie mehrere Jahre zum Verleih zur Verfügung stehen können. Sollten geliehene Gegenstände verunreinigt werden oder verloren gehen, sind die Eltern ersatzpflichtig. Sie unterschreiben die Übernahme dieser Verpflichtung in jedem ausgeliehenen Buch. Notwendige Arbeitsmittel Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder pünktlich zum Unterricht kommen und ' ( )* ( +, -. /
die notwendigen Arbeitsmittel dabei haben. Dies gehört zu den elterlichen Erziehungspflichten, solange Kinder diese Verantwortung noch nicht alleine tragen können. Umweltgerechtes Verhalten Zur Erziehungsaufgabe von Elternhaus und Schule gehört auch die Erziehung zum umweltgerechten Verhalten. Vermeiden Sie deshalb Einwegverpackungen beim Pausenvesper. Unfallversicherung Die Schülerinnen und Schüler sind in der Schule und auf dem Schulweg durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht aber nur dann, wenn das Kind auf direktem Weg zur Schule geht. Umwege zum Bäcker oder zur Freundin sind nicht mit versichert. Melden Sie jeden Unfall unverzüglich der Schule. Auch Verletzungen, die Ihrem Kind in der Schule zugestoßen sind und bei denen Sie erst im Laufe des Tages die Notwendigkeit einer ärztlichen Betreuung erkennen, müssen von Ihnen gemeldet werden. Fahrradfahrer Schülerinnen und Schüler der Grundschule sind noch nicht in der Lage das komplexe Verkehrsgeschehen als Fahrradfahrer richtig zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Lassen Sie deshalb Ihr Kind allenfalls dann mit dem Fahrrad zur Schule fahren, wenn es die Fahrradprüfung bestanden hat. Verluste Die Schule kann für Verluste von Kleidung, Unterrichtsmaterial oder Wertgegenständen keine Haftung übernehmen. Kennzeichnen Sie alle privaten Gegenstände mit dem Namen. Abholen der Kinder Die Flure werden oft als Arbeitbereiche genutzt. Besucher wirken dort störend. Für wartende Eltern stehen deshalb der Eingangs- und der Infobereich im ersten Obergeschoss zur Verfügung. 1 2 34 2 5 6 7 8 5