Amtliche Mitteilungen



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Transkript:

Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 7/2001 15.05.2001 Studienordnung für das postgraduale und weiterbildende Fernstudium Europäisches Verwaltungsmanagement (StO/EV) an der Technischen Fachhochschule Wildau vom 10.01.2001 Aufgrund von 74 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 25.05.1999 (GVBl. S. 129) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaft, Verwaltung und Recht der Technischen Fachhochschule Wildau die folgende Studienordnung erlassen: 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt die Durchführung des Studiums im postgradualen und weiterbildenden Fernstudium Europäisches Verwaltungsmanagement und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2001 aufnehmen. Das Studium wird in Kooperation mit der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin (FHVR) durchgeführt. Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für das postgraduale und weiterbildende Fernstudium Europäisches Verwaltungsmanagement (PrO/EV) vom 10.01.2001 und durch die Praktikumsordnung für das postgraduale und weiterbildende Fernstudium Europäisches Verwaltungsmanagement (PrakO/EV) vom 10.01.2001. 2 Art und Form des Weiterbildungsstudiums (1) Das postgraduale und weiterbildende Fernstudium soll Absolventinnen und Absolventen insbesondere verwaltungs-, rechts-, sozial-, wirtschafts- oder politikwissenschaftlicher Studiengänge zusätzliche wissenschaftliche und berufspraktische Qualifikationen in einem praxisrelevanten Spezialgebiet vermitteln, es hat insoweit den Charakter eines Zusatz- oder Ergänzungsstudiums. (2) Die in Abs. 1 genannten Qualifikationen sollen insbesondere auch denjenigen Absolventinnen und Absolventen vermittelt werden, die in der Berufspraxis tätig sind; das Studium hat insofern zugleich den Charakter eines weiterbildenden Studiums gemäß 16 BbgHG.

(3) Im Hinblick auf die Zielgruppe gemäß Abs. 2 wird das Studium berufsbegleitend in der Form des telematik-gestützten Fernstudiums durchgeführt. (4) Der Fernstudiengang führt zum akademischen Grad eines "Master of European Administrative Management". Alternativ ist nach zwei Semestern der Erwerb eines Zertifikats möglich. (5) Für die Teilnahme am Fernstudium werden Entgelte gemäß der Satzung über die Erhebung von Entgelten für das postgraduale und weiterbildende Fernstudium "Europäisches Verwaltungsmanagement" erhoben. 3 Studienbeginn und Kapazität Die Aufnahme von Studierenden erfolgt in der Regel jeweils zum Sommersemester. Die Zahl der Studienplätze wird in der Ordnung für die Festsetzung von Zulassungszahlen für das postgraduale und weiterbildende Fernstudium Europäisches Verwaltungsmanagement (ZuO/EV) festgelegt. 4 Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren (1) Zum Studium mit dem Ziel des Erwerbs eines Mastergrades kann grundsätzlich zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule verfügt, vorzugsweise aus dem Bereich der Verwaltungs-, Rechts-, Sozial-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften. (2) Ferner können zugelassen werden Personen, die über eine geeignete Fachschulausbildung (der ehemaligen DDR) verfügen, die als einem Fachhochschulabschluss gleichwertig anerkannt wurde. (3) Zum Studium mit dem Ziel des Erwerbs eines Zertifikats können auch Verwaltungsangehörige zugelassen werden, die eine Ausbildung an einer Vorgängereinrichtung einer Fachhochschule für Verwaltung absolviert haben bzw. die einen Verwaltungslehrgang A2 oder eine vergleichbare Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Zulassungsquote dieser Bewerber soll 10 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze nicht überschreiten. (4) Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer von den beteiligten Hochschulen benannten gemeinsamen Auswahlkommission vorgenommen. Bei der Auswahl werden insbesondere berücksichtigt die beruflichen Erfahrungen, Studienfach und Abschlussnote des Hochschulstudiums, englische und französische Fremdsprachenkenntnisse sowie Kompetenzen im Umgang mit neuen Medien.

5 Studienziele Ziel des Studiums ist der Erwerb von Kompetenzen zum Umgang mit der europäischen Dimension staatlichen Handelns. Hierunter sind insbesondere zu verstehen das Verständnis für den europäischen Einigungsprozess, die Auseinandersetzung mit konkreten Anforderungen der europäischen Integration für das Handeln von Staat und Verwaltung auf der nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungsebene, Kenntnisse der Besonderheit des Europarechts und dessen Anwendung sowie Kompetenzen in ausgewählten Rechtsgebieten, die Befähigung zur Akquisition, Umsetzung und Evaluierung von europäischen Förderprogrammen, der Erwerb persönlicher Schlüsselqualifikationen für die Kommunikation und Verhandlungsführung in interkulturellen Zusammenhängen und mit europäischen Institutionen sowie die Befähigung zur transnationalen Kooperation, insbesondere durch den Erwerb von Kenntnissen über die politischen und administrativen Systeme in anderen Mitgliedstaaten. 6 Studiendauer und -organisation (1) Das Studium dauert in der Regel 4 Semester und umfasst insgesamt 1691 Stunden. Die zeitliche Organisation des Studienablaufs wird durch den Studienplan gemäß Anlage 1 geregelt. (2) Das Studium umfasst in den ersten drei Semestern 963 Stunden Selbststudium mit Fernstudienmaterial und 180 Präsenzstunden. Die Studieninhalte sind in Module gegliedert. (3) Im 4. Semester wird die Abschlussarbeit (3 Monate) erstellt und die mündliche Abschlussprüfung absolviert. Das vierte Semester umfasst 283 Stunden. (4) Vor Beginn des 4. Semesters, in der Regel zwischen dem ersten und zweiten Studiensemester, ist ein Praktikum von mindestens sechswöchiger Dauer zu absolvieren. Das Praktikum umfasst 265 Stunden. Die Ziele und die Durchführung sind in einer Praktikumsordnung festgelegt, die diese Studienordnung ergänzt. (5) Einzelne Module des Studienprogramms können nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten im Wege der Gasthörerschaft belegt werden. 7 Unterrichtssprache Die Studienbriefe sind überwiegend in deutscher Sprache, z.t. in englischer oder französischer Sprache verfasst und enthalten teilweise fremdsprachliche Passagen (englisch, französisch). Die Präsenzstunden werden in deutscher, englischer oder französischer Sprache durchgeführt. Ein Teil der prüfungsrelevanten Studienleistungen ist in englischer bzw. französischer Sprache zu erbringen.

8 Studienfachberatung und Betreuung der Studierenden Die Organisation der Studienfachberatung und Betreuung der Studierenden obliegt der bzw. dem Beauftragten für die Studienberatung, die bzw. der vom zuständigen Fachbereichsrat benannt wird. 9 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in den Amtlichen Mitteilungen der Technischen Fachhochschule Wildau in Kraft. Prof. Dr. L. Ungvári Präsident Herausgeber: Bahnhofstraße Der Präsident 15745 Wildau Technische Fachhochschule Wildau Tel.: 03375/508-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Fax: 03375/500324

Studienplan - Anlage 1 Modulübergreifend Modul 1 Europäische Integration Modul 2 Institutionelle Strukturen Modul 3 Europäisches Recht Modul 4 Förderprogramme Modul 5 Interkulturelle Zusammenarbeit Modul 6 Europäischer Vergleich Insgesamt zeitlicher Umfang 1. Semester Einführungsbrief 6 Studienbriefe 2 EA/Prä/IS 3 Studienbriefe 1 Planspiel 2 Studienbriefe 2 Studienbriefe 5 Studienbriefe Selbststudium 3 Std. 135 Std. 85 Std. 55 Std. 45 Std. 75 Std. 398 Std. Präsenz 14 Std. 16 Std. 12 Std. 8 Std. 8 Std. 12 Std. 70 Std. Credit Points 2. Semester 5 4 2 2 3 16 4 Studienbriefe 3 Wahlgebiete 2 EA/Prä/IS 3 Studienbriefe 2 P/F 5 Studienbriefe Selbststudium 135 Std. 112 Std. 95 Std. 342 Std. Präsenz 6 Std. 2 Std. 12 Std. 24 Std. 16 Std. 60 Std. Credit Points 3. Semester 0,5 5 4,5 4 14 1 Studienbrief 1 P/F 8 Studienbriefe 1 P/F Selbststudium 38 Std. 185 Std. 223 Std. Präsenztage 4 Std. 2 Std. 8 Std. 36 Std. 50 Std. Credit Points 0,5 1,5 8 10 4. Semester Masterarbeit 240 Std./ 12 Std. Colloquium / Mündl. Prüfung 30 Std./1 Std. 283 Std. Praktikum mind. 6 Wochen, möglichst europäisches Ausland (240 Std.) + Praktikumsbericht (25 Std.) 265 Std. EA = Einsendeaufgabe, Prä = Präsentation, IS = Internetseminar, P/F = Projektarbeit/Fallstudie

Anlage 2 Modul 1 Europäische Integration Modul 2 Institutionelle Strukturen der EU Modul 3 Europäisches Recht Modul 4 Förderprogramme Modul 5 Interkulturelle Zusammenarbeit Modul 6 Europäischer Vergleich Modulübergreifende Veranstaltungen Selbststudienumfang 6 Studienbriefe 400 S. 100 Std. 3 Studienbriefe 230 S. 1 Planspielunterlage 60 Std. 6 Studienbriefe 430 S. 3 Wahlpflichtstudienbriefe 150 S. 145 Std. 5-6 Studienbriefe 350 S. Materialienband 50 S. 100 Std. 9-10 Studienbriefe 480 S. (davon 2 zum Spracherwerb) 120 Std. 8 Studienbriefe 480 S. (davon 4 fremdsprachlich) 140 Std. 1 Einführungsstudienbrief 3 Std. Prüfungsrelevante Studienleistungen 2 Einsendeaufgaben/Präsentationen (1 fremdsprachl.) 1*15/1*20 Std. insg. 35 Std. 1 Planspiel 25 Std. 3 Einsendeaufgaben/Präsentationen 3*15 Std. insg. 45 Std. 1 Einsendeaufgabe/Präsentation 15 Std. + 3 Fallstudien (1 fremdsprachl.) 2*25/1*30 Std. insg. 95 Std. 2 Einsendeaufgaben/Präsentationen (1 fremdsprachl.) 1*15/1*20 Std. insg. 35 Std. 1 Einsendeaufgabe/Präsentation fremdsprachlich 20 Std. + 1 Fallstudie 25 Std. insg. 45 Std. Präsenzstunden Summe 20 155 6 12 97 4 20 210 7 40 235 8 28 198 7 36 221 8 24 27 1 Stundensumme 1 180 1143 41 Praktikum mind. 6 Wochen, möglichst im euro-päischen Ausland 240 Std. Praktikumsbericht 25 Std. 265 9 Stundensumme 2 180 1408 50 Abschlussprüfung Masterarbeit Mündliche Prüfung 240 Std. 30 Std. Vorbereitung 12 1 283 10 Gesamtstunden 193 1691 60 Credit Points * * 1 Credit Point entspricht einer Arbeitsbelastung von 30 Std. bei den Studierenden, Bruchteile wurden aufgerundet.