Leitfaden zur Vorbereitung auf das staatskundliche Gespräch für ausländische Bewerberinnen und Bewerber um das Bürgerrecht der Gemeinde Bottmingen



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Transkript:

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 1/10 Leitfaden zur Vorbereitung auf das staatskundliche Gespräch für ausländische Bewerberinnen und Bewerber um das Bürgerrecht der Gemeinde Bottmingen 1 Die Schweiz 2 1.1 Begriff Staat 2 1.2 Das Staatsgebiet der Schweiz 2 1.3 Das Staatsvolk der Schweiz 2 1.4 Geschichtlicher Abriss 3 1.5 Die Staatsgewalt der Schweiz 3 1.6 Die Hauptzwecke des Staates Schweiz 3 1.7 Die Schweiz ein Rechtsstaat 4 1.8 Die Behörden in Bund, Kantonen und Gemeinden 5 1.9 Die Schweiz ein föderalistischer Staat 6 1.10 Die Gemeinden 6 2 Der Kanton Basel-Landschaft 7 3 Die Gemeinde Bottmingen 8 Übersicht der Behörden & Organe in Bund, Kanton und Gemeinde 9 4 Aktuelle Situation in Bund, Kanton BL und Gemeinde Bottmingen 9 4.1 Bundesrat 9 4.2 Regierungsrat Basel-Landschaft 10 4.3 Gemeinderat Bottmingen 10 4.4 Bürgerrat Bottmingen 10 4.5 Die politischen Parteien der Legislative 10 Wie lernen? Ziel des Gesprächs mit dem Bürgerrat ist es, dass dieser sich ein Bild darüber machen kann, inwiefern die sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerbende Person mit den Verhältnissen in unserem Land zurechtfindet und sich auch mit dem politischen Alltag in der Schweiz, im Wohnkanton und in der Wohngemeinde befasst. Der Bürgerrat ist der Auffassung, dass es keinen Sinn macht, Schweizer Bürger zu werden, sich aber um das öffentliche Leben in diesem Staat nicht zu kümmern und die politischen Rechte nicht wahrzunehmen. Bürgerin oder Bürger eines Landes, eines Kantons und einer Gemeinde sein bedeutet, dass man auch zur aktiven Mitarbeit an der Gestaltung des Gemeinwesens aufgerufen ist. Bei diesem Leitfaden geht es nicht darum, dass man ihn auswendig lernt. Vielmehr soll der Staat und dessen Aufbau verstanden und damit die Voraussetzung geschaffen werden, dass man auch aktiv am politischen Leben teilnehmen kann. Der Bürgerrat stellt daher Fragen, wie "Welche politischen Behörden werden Sie später in Bund, Kanton und Gemeinde wählen können?" oder "Welches sind gemäss Verfassung die Hauptzwecke des Staates Schweiz?" oder "Welche Kantone grenzen an den Kanton Basel-Landschaft?" usw. Bürgerrat Bottmingen

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 2/10 1 Die Schweiz 1.1 Begriff Staat Zu einem Staat gehören drei Dinge: ein Gebiet, ein Volk, Regeln des Zusammenlebens (d. h. Staatsgewalt, Rechtsordnung). 1.2 Das Staatsgebiet der Schweiz Das Staatsgebiet der Schweiz umfasst rund 41'000 km 2. Geographisch gesehen besteht die Schweiz aus dem Jura, dem durch den Genfersee und den Bodensee begrenzten Mittelland und dem Alpengebiet. Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und Liechtenstein sowie im Süden an Italien. Deutschland Frankreich Jura Liechtenstein Österreich Mittelland Alpen Italien Der Name Schweiz ist eine Abkürzung. Der richtige Name lautet "Schweizerische Eidgenossenschaft" lateinisch "Confoederatio Helvetica" daher das Autokennzeichen CH. 1.3 Das Staatsvolk der Schweiz Die Schweizer, die im Staatsgebiet der Eidgenossenschaft wohnen, bilden das Staatsvolk der Schweiz. Die Gesamtbevölkerung der Schweiz belief sich Ende 1998 auf 7'123'500 Einwohnerinnen und Einwohner, davon rund 1.4 Mio. Ausländerinnen und Ausländer (19.4 %). Von der Gesamtbevölkerung sprechen 65 % deutsch, 18 % französisch, 10 % italienisch, 1 % rätoromanisch und 6 % eine andere Sprache. Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind Landessprachen; Deutsch, Französisch und Italienisch sind Amtssprachen.

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 3/10 Nach Religionszugehörigkeit sind 92 % der Schweizer Christen (48 % katholisch, 44 % reformiert). Die übrigen bekennen sich zum Islam, zum Judentum, zu anderen Religionen oder sind konfessionslos. 1.4 Geschichtlicher Abriss 1291 Gründung des ersten Bundes der Eidgenossen durch Vertreter der Talschaften von Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Folge stossen laufend weitere Talschaften und Städte zu diesem Bund, unter anderem 1501 tritt die Stadt Basel dem Bund der Eidgenossen bei. 1798 Untergang der alten Eidgenossenschaft im Gefolge der französischen Revolution. Beseitigung der Untertanenverhältnisse und der Herrschaften über andere Gebiete. Die Schweiz wird ein von Frankreich kontrollierter Zentralstaat. 1815 Wiederherstellung des alten Staatenbundes, aber mit neuen Kantonen, die aus den früheren Untertanengebieten und Herrschaften sowie aus den sogenannten zugewandten Orten hervorgegangen sind (TI, GE, VD, VS, NE, SG, TG, AG, GR). 1847 Bürgerkrieg (Sonderbundskrieg) zwischen den konservativen Kräften bzw. Kantonen (die den Staatenbund beibehalten wollen) und den liberalen bzw. radikalen Kräften und Kantonen (die einen Zentralstaat wollen). 1848 Bundesverfassung der Schweiz. Kompromiss im Sinne eines Bundesstaats. 1874 Totalrevision der Bundesverfassung. 1999 Totalrevision der Bundesverfassung. 1.5 Die Staatsgewalt der Schweiz Die Staatsgewalt wird durch sogenannte Behörden auf der Basis von Verfassung, Gesetzen und Verordnungen ausgeübt. 1.6 Die Hauptzwecke des Staates Schweiz Der Staat Schweiz hat wie jede menschliche Gemeinschaft Ziele, die er mit und für seine Bürger erreichen möchte. Es sind dies, gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung: Behauptung der Unabhängigkeit gegen Aussen - Wille, sich zu verteidigen und zu schützen: Armee, Zivilschutz - Wille, mit den andern Staaten in Frieden zusammenzuleben: Neutralität, Staatsverträge, Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Ruhe und Ordnung im Innern Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Rechte des Andern geschmälert oder verletzt werden. Daher braucht es Regeln des Zusammenlebens (Gesetze) und die Möglichkeit, diese auch durchzusetzen: Polizei, Justiz (Gerichte), im Extremfall die Armee.

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 4/10 Schutz der Freiheit und der Rechte Die Bundesverfassung garantiert im Rahmen der Rechtsordnung für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes folgende allgemeinen Rechte: - Glaubens- und Gewissensfreiheit - Recht auf Eheschliessung - Recht auf freie Meinungsäusserung - Recht auf Postgeheimnis - Recht auf Eigentum - Petitionsrecht - Handels- und Gewerbefreiheit. Zusätzlich garantiert der Staat Schweiz allen Schweizerinnen und Schweizern folgende staatsbürgerlichen Rechte: - Rechtsgleichheit - Niederlassungsfreiheit - Vereins- und Versammlungsfreiheit - Recht auf Auswanderung und, sofern diese über 18 Jahre alt sind, die sogenannten politischen Rechte, nämlich: - Stimm- und Wahlrecht - Recht, eine Initiative oder ein Referendum zu unterschreiben. Eine Initiative ist ein Begehren um Schaffung oder Änderung von Verfassungsartikeln oder Gesetzesbestimmungen. Ein Referendum ist ein Begehren, dass Beschlüsse einer Behörde oder einer Gemeindeversammlung dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt - Massnahmen für die Volksgesundheit - Vorsorge für Krankheit, Unfall, Alter - Vorsorge bei Arbeitslosigkeit - Sicherstellung einer guten Ausbildung - Wirtschafts-, Währungs- und Konjunkturpolitik 1.7 Die Schweiz ein Rechtsstaat Die Schweiz ist eine Republik (nicht etwa eine Monarchie) und eine Demokratie (nicht etwa die Diktatur eines Einzelnen oder einer Partei). Man spricht auch von einem Rechtsstaat, im Gegensatz zu einer Gewaltherrschaft oder den früheren sogenannten Volksdemokratien. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, weil - sich die Behörden an die Verfassung und die Gesetze halten müssen, - sich die Bürger frei bewegen und sich offen und kritisch über Behörden äussern dürfen, - die Bürger die Behörden frei wählen und über Verfassung und Gesetze abstimmen können (direkte Demokratie),

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 5/10 - die Bürger mit einer Initiative die ausführenden Behörden zum Handeln zwingen können, - die staatliche Gewalt dreigeteilt ist in 1. Legislative (Gesetzgebung), 2. Exekutive (Ausführung), 3. Jurisdiktion (Rechtsprechung). Der Rechtsstaat auferlegt aber auch Pflichten. Für Schweizer und Ausländer besteht die Pflicht - die Gesetze zu beachten, - die Steuern zu bezahlen, - mind. 9 Jahre die Schule zu besuchen. Für Schweizer vom 20. bis in der Regel 30. Altersjahr gilt zusätzlich die Wehrpflicht und bis zum 40. Altersjahr die Zivilschutzpflicht. 1.8 Die Behörden in Bund, Kantonen und Gemeinden Wir unterscheiden die drei Gewalten, die gesetzgebende, die ausführende und die richterliche Gewalt: Hauptaufgaben der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) - berät und beschliesst die Gesetze - kontrolliert die Regierungstätigkeit - gewährt die finanziellen Mittel an Regierung und Verwaltung - kann die Regierung zum Handeln veranlassen Hauptaufgaben der ausführenden Gewalt (Exekutive) - führt die von der Legislative beschlossenen Gesetze und Beschlüsse aus - unterbreitet seine Vorhaben dem Parlament - plant und denkt voraus Hauptaufgaben der richterlichen Gewalt (Judikative) - entscheidet aufgrund der Gesetze über Recht und Unrecht - spricht bei Verstössen gegen die Gesetze Strafen aus Die Wahl der Behörden Für die Wahl der Behörden gibt es grundsätzlich zwei Verfahren: Majorzsystem: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält (Beispiele: Regierungsrat, Gemeinderat). Proporzsystem: Zuerst werden aufgrund der Parteistimmen die Sitze auf die Parteien verteilt. Dann entscheidet innerhalb der Partei die persönliche Stimmenzahl, wer gewählt ist (Beispiele: Nationalrat, Landrat, Gemeindekommission). Eine Person, die im Besitz des aktiven Wahlrechts ist, kann die politischen Behörden wählen (vgl. Seite 9). Eine Person, die zusätzlich im Besitz des passiven Wahlrechts ist, kann sich für die Wahl in eine Behörde aufstellen lassen und wird bei Erfolg somit Mitglied der betreffenden Behörde.

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 6/10 1.9 Die Schweiz ein föderalistischer Staat Die Schweiz ist ein Bundesstaat, d. h. ein aus früher selbständigen Staaten zusammengesetzter Staat, mit Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Behörden von Bund und Kantonen. Gegensätze: Staatenbund (GUS, Europäische Union) Zentralstaat (Frankreich, Spanien) In der Schweiz existieren 26 Kantone, genau genommen sind es 20 Voll- und sechs Halbkantone (Al und AR, BS und BL, OW und NW). Die Schweiz ist jedoch nicht in diese 26 Kantone geteilt, sondern im Gegenteil die Gesamtheit der Kantone bildet den Staat Schweiz. Die Kantone sind souverän, d. h. rechtsunabhängig, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung eingeschränkt ist. Der Bund ist zuständig für: Die Kantone sind zuständig für: - Aussenpolitik - Landesverteidigung - Zoll - Geld und Münzwesen - Post und Bahn - Erziehung - Sozialhilfe - Bauwesen - Gesundheitswesen - Organisation des Rechtswesens 1.10 Die Gemeinden Die Gemeinden sind Teil des Kantons und unterstehen der kantonalen Gesetzgebung. Sie verfügen über einen eigenen Wirkungskreis (Gemeinde-Autonomie). Es gibt Einwohnerund Bürgergemeinden. Die Einwohnergemeinde Sie umfasst politisch alle innerhalb der Gemeindegrenze wohnhaften Schweizer und Schweizerinnen, im weiteren Sinn alle in der Gemeinde wohnhaften Personen. Die Hauptaufgaben der Einwohnergemeinde sind: - Führung des Stimmregisters, Durchführung von Wahlen und Abstimmungen - Führung der Einwohnerkontrolle - Führung der Volksschule (im Auftrag des Kantons) - Wasserversorgung - Steuerwesen (im Auftrag des Kantons) - Umweltschutz - Führung des Gemeindehaushalts - Allgemeine Wohlfahrt (Sozialhilfe, Versorgung) - Gemeindepolizei - Gesundheitspflege, Kulturpflege, Förderung Handel und Verkehr - Versorgung und Entsorgung

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 7/10 Die Bürgergemeinde Sie umfasst in einer Einwohnergemeinde alle Personen, die das Bürgerrecht der Gemeinde besitzen. Die Hauptaufgaben der Bürgergemeinde sind: - Vermögensverwaltung - Forstwesen (Wald) - Erteilen des Bürgerrechts 2 Der Kanton Basel-Landschaft - 1501 Eintritt der Stadt Basel (mit ihrer Landschaft) in die Schweizerische Eidgenossenschaft - 1833 Trennung des Kantons in Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Der Kanton Basel-Landschaft umfasst 518 km 2 und zählt derzeit rund 265'000 Einwohnerinnen und Einwohner. - Der Kanton ist in die fünf Bezirke Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach und Waldenburg eingeteilt und umfasst insgesamt 86 Gemeinden. - Die Bezirke sind Verwaltungsbereiche des Kantons, d. h. Dienstleistungen des Kantons werden dezentral in den Bezirken erbracht. Deutschland Basel Frankreich Arlesheim Liestal Aargau Sissach Laufen Jura Waldenburg Solothurn

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 8/10 3 Die Gemeinde Bottmingen Einwohnerzahl: rund 6 051 Fläche: 299 ha Höchster Punkt: 372 m ü. M. Tiefster Punkt: 284 m ü. M. Höhe Dorfkern: 292 m ü. M. Wappen: Geschichte: Seit 1943. Zwei gekreuzte silberne Figuren auf rotem Grund, deren Bedeutung sich nicht mit Sicherheit feststellen lässt. Es ist das Siegel des Basler Adelsgeschlechts Schilling, der zweiten Besitzer des Bottminger Schlosses. Flagge: rotweiss. Urkundlich wird «Bothmingen» erstmals 1246 erwähnt. Im Mittelalter stand es unter der Herrschaft des Bischofs von Basel. Es besass jahrhundertelang gemeinsam mit Binningen eine Gemeindeorganisation, die erst nach langwierigen Auseinandersetzungen 1837 aufgelöst wurde. 1534 erwarb die Stadt Basel Binningen und Bottmingen für 400 Gulden. Wie die übrigen Ortschaften im Leimental hatte Bottmingen durch Kriegszüge und Plünderungen viel zu leiden. Nach der Schlacht bei St.- Jakob 1445 wurde Bottmingen durch Peter von Mörsberg verbrannt. Auch 1499, zur Zeit des Schwabenkriegs und während des Dreissigjährigen Kriegs, fielen immer wieder Soldaten ins Leimental ein. 1794 verweigerten die Bottminger der Stadt Basel den Heuzehnten. Das Land versuchte, die Herrschaft der Stadt loszuwerden. In den Trennungswirren richtete sich am 8. Januar 1832 die erste militärische Aktion der Basler gegen Binningen und Bottmingen. In den Volksabstimmungen von 1833 bekundeten die Bottminger ihren Willen zum Anschluss an den neuen Kanton Basel-Landschaft. Riehen Frankreich Schönenbuch Allschwil Binningen Therwil Bättwil Witterswil Biel- Benken Basel Bottmingen München- Oberwil stein Birsfelden Muttenz Bettingen Pratteln Deutschland Rodersdorf Metzerlen Hofstetten Blauen Ettingen Nenzlingen Reinach Aesch Pfeffingen Arlesheim Dornach Duggingen Hochwald Gempen Büren Nuglar - St. Pantaleon Dittingen Zwingen Grellingen

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 9/10 Übersicht der Behörden & Organe in Bund, Kanton und Gemeinde Bund Gesetzgebend Legislative ausführend Exekutive richtend Judikative Nationalrat Ständerat Zusammen: Vereinigte Bundesversammlung 200 46 246 Bern Bern Bern Bundesrat 7 Bern Bundesgericht Lausanne, Kanton Landrat 90 Liestal Regierungsrat 5 Liestal Kantonsgericht Strafgericht Bezirksgericht Bott mingen Gemeinderat 7 Bott mingen Spezialbehörden: Friedensrichter Luzern, Bellinzona Liestal Liestal Arlesheim Gemeinde Einwohnergemeindeversammlung Binningen/Bott mingen Gemeinde kommission Schulrat Primarschule/ Kindergarten Sozialhilfebehörde Vormund schaftsbehörde (=Gemeinderat) 15 7 5 7 Bürgergemeinde Bürgergemeindeversammlung Bott mingen Bürgerrat (=Gemeinderat) 7 Bott mingen Der National- und Ständerat (das Bundesparlament), der Land- und Regierungsrat auf kantonaler Stufe, der Gemeinderat und die Gemeindekommission werden vom Volk gewählt. Die Bürgergemeindeversammlung ist keine Behörde, sondern stellt die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger dar. Folgende Organe der Exekutive und Judikative werden nicht vom Volk gewählt: Bundesrat Bundesgericht Kantonsgericht Strafgericht Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung Wahl durch den Landrat Wahl durch den Landrat 4 Aktuelle Situation in Bund, Kanton BL und Gemeinde Bottmingen 4.1 Bundesrat (Amtsperiode 1.1.2012 31.12.2015) Name Departement Partei Widmer-Schlumpf Eveline Finanzdepartement (EFD) BDP Burkhalter Didier Dep. für auswärtige Angelegenheiten (EDA) FDP Berset Alain Dep. des Innern (EDI) SP Sommaruga Simonetta Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) SP Leuthardt Doris Dep. Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunik. (UVEK) CVP Maurer Ueli Dep. Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sport (VBS) SVP Schneider-Ammann Johann Volkswirtschaftsdepartement (EVD) FDP

Bürgergemeinde Bottmingen Seite 10/10 4.2 Regierungsrat Basel-Landschaft (Amtsperiode 1.7.2011 30.6.2015) Name Direktion Partei Ballmer Adrian Finanz- und Kirchendirektion (FKD) FDP Reber Isaac Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPM) GP Pegoraro Sabine Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) FDP Wüthrich Urs Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) SP Zwick Peter Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) CVP 4.3 Gemeinderat Bottmingen (Amtsperiode 1.7.2012 30.6.2016) Name Geschäftsbereiche Partei Krapp Mélanie Finanzen, Alter FDP Ettlin Werner Tiefbau & Anlagen, GGA FDP Bollinger Philipp Bildung, Sport & Freizeit SP Bringold Ernst Umwelt, Sicherheit parteilos Merkofer Anne Präsidium, Zentrale und Allgemeine Dienste UeWBo Mikeler Knaack Lucia Soziale Dienste, Gesundheit SP Wunderer Franz privater & öffentlicher Hochbau DP 4.4 Bürgerrat Bottmingen Der Gemeinderat ist zugleich Bürgerrat. 4.5 Die politischen Parteien der Legislative (Stand 2011) Name Nationalrat Ständerat Landrat CVP Christlich-demokratische Volkspartei 28 12 8 EVP Evangelische Volkspartei 2-4 FDP Freisinnig-Demokratische Partei 30 11 14 GP Grüne Partei 15 2 11 GLP Grünliberale Partei 12 2 3 SVP Schweizerische Volkspartei 54 5 25 SP Sozialdemokratische Partei 46 11 21 BDP Bürgerliche Demokratische Partei 9 1 4 Übrige 4 2-200 46 90