FÖRDERRICHTLINIEN. der Stiftung Studienfonds OWL. Sozialstipendien. für die Vergabe von. für deutsche und ausländische Studierende



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Lesefassung vom 15. Juli 2013

Transkript:

FÖRDERRICHTLINIEN der Stiftung Studienfonds OWL für die Vergabe von Sozialstipendien für deutsche und ausländische Studierende

ZIELSETZUNG Studierende fördern. OWL stärken. Die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in Ostwestfalen-Lippe mit insgesamt über 50.000 Studierenden haben mit dem Studienfonds OWL eine gemeinsame, bundesweit einmalige Initiative gestartet, um dazu beizutragen, dass jeder, der geeignet und motiviert ist, ungeachtet der sozialen Herkunft und der finanziellen Lage, in OWL studieren kann; Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich gesellschaftlich zu engagieren und Studierende in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen; besonders leistungsstarke und engagierte Studierende für OWL zu gewinnen; den Hochschul- und Wirtschaftsstandort OWL zu stärken. Die Stiftung Studienfonds OWL fördert sowohl deutsche als auch ausländische Studierende. 2

I. Voraussetzungen für eine Bewerbung 1. Die Vergabe des Sozialstipendiums setzt eine Bewerbung des bzw. der Studierenden voraus. 2. Bewerben können sich deutsche und ausländische Studierende, die sich nachweislich in einer nicht zu vertretenen finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme/Weiterführung des Studiums gefährdet und die eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können. 3. Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die an einer der folgenden Hochschulen rechtmäßig im Erststudium immatrikuliert sind bzw. Schülerinnen und Schüler sowie Studieninteressierte, die an einer der folgenden Hochschulen in Kürze ein Erststudium aufnehmen wollen: Universität Bielefeld Universität Paderborn Fachhochschule Bielefeld Hochschule Ostwestfalen-Lippe Hochschule für Musik Detmold 4. Ein auf den Bachelor aufbauendes konsekutives Masterstudium gilt noch als Erststudium. Ausländische Studierende können sich auch im Zweitstudium bewerben, wenn sie ihr Erststudium im Ausland abgeschlossen haben. 5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums. 6. Finanzielle Unterstützung durch eine oder mehrere andere Einrichtungen muss mit der Bewerbung um ein Stipendium angegeben werden. Im Falle der Sozialstipendien ist eine Doppelförderung ausgeschlossen, das heißt, wer sich aus rein finanziellen Gründen beim Studienfonds OWL bewerben möchte, ist nur dann antragsberechtigt, wenn er oder sie durch keine andere Fördereinrichtung finanziell unterstützt wird, BAföG nicht eingeschlossen. 3

II. Höhe und Umfang der Stipendien Höhe und Förderdauer Die Stipendienhöhe der Sozialstipendien beträgt 1.000 /Jahr. Das Stipendium wird zunächst immer nur für zwei Semester vergeben. Anschließend kann es auf Antrag verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Förderung über die zwei Semester hinaus. Voraussetzungen für eine Verlängerung über die zwei Semester hinaus: Der Studienfonds OWL verfügt über genügend Spendengelder zur Finanzierung der Stipendien, Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin erfüllt weiterhin die Voraussetzungen für eine Förderung. Wenn obige Punkte erfüllt sind, kann die Förderung jährlich verlängert werden. Die Zahlung des Stipendiums erfolgt letztmalig in dem Semester, bis zu dessen Ablauf es bewilligt wurde. Unterbrechungen des Studiums und damit verbundene Unterbrechungen des Stipendienbezugs sind im Einzelfall mit der Stiftung Studienfonds OWL zu vereinbaren. Wenn im Rahmen des Studiums Auslandsaufenthalte stattfinden, erfolgt die Fortzahlung des Stipendiums in gleicher Höhe. Verlängert sich die Dauer des Studiums durch den Auslandsaufenthalt, so kann beim Studienfonds OWL eine Verlängerung der Dauer der Studienförderung unter Einhalten der oben genannten Punkte um höchstens zwei Semester beantragt werden. Bei Schwangerschaft wird das Stipendium während der vom Mutterschutzgesetz vorgegebenen Schutzfristen fortgezahlt. Die Unterbrechung des Studiums während dieser Zeit wird auf die Dauer der Förderung nicht angerechnet. Abbruch der Förderung bei Nichterfüllung der Förderkriterien Falls eine Stipendiatin bzw. ein Stipendiat die Kriterien, die Grundlage der Bewilligung eines Stipendiums waren, nicht mehr erfüllt, wird die Förderung zum Ende des laufenden Semesters beendet. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat verpflichtet sich dem Studienfonds OWL gegenüber derartige Änderungen der persönlichen und/oder finanziellen Situation der Geschäftsstelle des Studienfonds OWL unverzüglich mitzuteilen. Ideelle Förderung Der Studienfonds OWL fördert seine Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht nur finanziell, sondern auch ideell. Im Rahmen des ideellen Förderprogramms, das der Studienfonds OWL in Kooperation mit seinen Förderern umsetzt, profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten regelmäßig unter anderem von folgenden Angeboten und Veranstaltungen: Kontakte zu Unternehmen in OWL Workshops, Seminare, Vorträge Unternehmensbesichtigungen Praktikumsplätze Vermittlung von Projekt- und Abschlussarbeiten Kaminabende mit interessanten Persönlichkeiten Mentoring Wissenschaftlicher Austausch Kulturelle Veranstaltungen Stipendiatentreffen u.v.m. 4

Der Studienfonds OWL ist bemüht, das Netzwerk zwischen Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Förderern mit Leben zu füllen, um so den Studierenden über die finanzielle Unterstützung hinaus (berufliche) Kontakte, Erfahrungen, zusätzliches Wissen und so genannte Soft Skills mit auf den Weg zu geben. Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird eine regelmäßige und aktive Beteiligung am ideellen Förderprogramm erwünscht. 5

III. Bewerbung Schon vor dem Studium bewerben Bewerben können sich bereits Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder weitere Studieninteressierte, die kurz davor stehen, ein Studium aufzunehmen. Das Stipendium wird erst nach Einreichung der Immatrikulationsbescheinigung ausgezahlt. Antragstellung über Bewerbung Falls Sie die unter Punkt I. genannten Voraussetzungen erfüllen und sich auf eine Förderung durch die Stiftung Studienfonds OWL bewerben möchten, stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt IV. Bewerbungsunterlagen) zusammen und bewerben sich auf dem Postweg. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: Stiftung Studienfonds OWL z. Hd. Herrn Fabian Klipsch Warburger Straße 100 33098 Paderborn. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können Bewerbungsschluss Bewerbungsschluss für das Sommersemester 2016 ist der 28.02.2016 sowie für das Wintersemester 2016/17 der 31.08.2016. Maßgeblich ist jeweils der tatsächliche Eingang der Bewerbung, nicht der Poststempel. Die Bekanntgabe über die Bewilligung oder Ablehnung eines Stipendiums erfolgt etwa im September bzw. im April eines jeden Jahres. Auswahlkriterien Vorrangiges Auswahlkriterium bei der Vergabe der Sozialstipendien ist das Vorliegen einer besonderen finanziellen oder persönlichen Bedürftigkeit bzw. Notlage, die die Aufnahme oder Weiterführung des Studiums des Bewerbers bzw. der Bewerberin gefährdet. Schwerbehinderungen fallen ebenfalls unter das Kriterium der Bedürftigkeit und werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Nachrangig werden bei der Auswahl auch gesellschaftliches bzw. soziales Engagement der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt. Auswahlverfahren Der Studienfonds OWL nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft sie auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend werden alle Bewerbungen von der zuständigen Auswahlkommission geprüft und bewertet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie auch die Bewerbungsvereinbarung. In der Auswahlkommission für die Sozialstipendien sind fünf Studierende der fünf am Studienfonds beteiligten Hochschulen Mitglied. Die Kommission prüft die eingegangenen Bewerbungen und spricht dem Vorstand des Studienfonds OWL anschließend eine Empfehlung der zu fördernden Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet der Vorstand abschließend über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Geschäftsstelle des Studienfonds OWL über die Ergebnisse schriftlich informiert. Auswahlgespräche finden nicht statt. Die Stipendienvergabe erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung jeweils in den ersten Wochen des Wintersemesters. Das Datum dieser Veranstaltung wird Ihnen frühzeitig mitgeteilt. Beginn des Stipendiums: Das Stipendium im Wintersemester beginnt jeweils im Oktober, das Stipendium im Sommersemester beginnt jeweils im April des Bewerbungsjahres. 6

IV. Bewerbungsunterlagen Ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsvereinbarung (diese finden Sie als Formular zum Download auf www.studienfonds-owl.de) Bewerbungsunterlagen (Hinweis: Bitte heften Sie die Unterlagen nicht aneinander, ein einfacher DIN A4-Umschlag reicht aus!): unterschriebenes Motivationsschreiben mit Name und Anschrift (Länge: eine DIN A4-Seite) Als Anhaltspunkte dienen die folgenden Fragen: - Warum bewerbe ich mich beim Studienfonds OWL und was sind meine akademischen und beruflichen Ziele? - Warum bin ich finanziell bedürftig? - Warum bin ich bedürftiger als andere Studierende? - Ist mein Studium durch meine finanzielle Situation gefährdet? - Werde ich mein Studium etwa in der Regelstudienzeit abschließen? tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) Zeugnisse (Abitur, Ausbildung, Beruf) Aktueller Notenspiegel aus dem bisherigen Studium Immatrikulationsbescheinigung (für Schüler: falls bereits vorhanden, ansonsten nach Studienbeginn nachzureichen) Praktikumszeugnisse, -bescheinigungen: Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika und Nebenjobs Bescheinigungen über ehrenamtliches/gesellschaftliches Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Auslandsaufenthalte, etc. aktuelles Foto (optional) Einkommensnachweise (aktueller eigener Einkommensnachweis sowie ein Einkommensnachweis der Eltern, des Ehepartners/der Ehepartnerin) BAföG-Bescheinigung (Bescheinigung vom BAföG-Amt darüber, dass Sie kein BAföG erhalten [Ablehnungsbescheid] bzw. wie viel BAföG Sie erhalten) 7