Un(v)erhofft schwanger was nun?



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Transkript:

Un(v)erhofft schwanger was nun?

1. 2. 3. 4. 5. 6. ICH BIN SCHWANGER UND WEIß NICHT, WAS ICH TUN SOLL!............2 WO KANN MAN MICH BZW. UNS BERATEN?.................................3 ICH HABE MICH ENTSCHIEDEN, DAS KIND ZU BEKOMMEN. WELCHE UNTERSTÜTZUNG KANN ICH IN ANSPRUCH NEHMEN?..........4 ICH ÜBERLEGE, MEIN KIND NACH DER GEBURT ZUR ADOPTION FREIZUGEBEN..............................................5 ICH MÖCHTE DAS KIND NICHT AUSTRAGEN. WIE UND WO KANN ICH EINEN SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH VORNEHMEN LASSEN?........................................................6 NACH DEM SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH................................7 1. ICH BIN SCHWANGER UND WEIß NICHT, WAS ICH TUN SOLL! Wer ungewollt schwanger wird, steht meist vor einer schwierigen Situation. Plötzlich stellt sich die Frage nach der weiteren Lebensplanung: Soll ich das Kind austragen? Kann ich in meinem Alter ein Kind aufziehen? Können wir uns (noch) ein Kind leisten? Wie reagiert mein Partner darauf, Vater zu werden? Sie wissen nicht weiter? Auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung. Die Beratung soll Ihnen als Frau bzw. als Paar dabei behilflich sein, die für Sie beste Entscheidung zu treffen. 2

2. WO KANN MAN MICH BZW. UNS BERATEN? In der Deutschsprachigen Gemeinschaft bieten zwei Dienste eine Schwangerschaftskonfliktberatung an: der "Fonds", der sich um Schwangere in Notsituationen kümmert, und "Prisma", das Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz. Beide Dienste arbeiten eng zusammen, beide bieten Ihnen Beratung, Unterstützung und Hilfestellung. Hier erreichen Sie die beiden Dienste: "Prisma" "Fonds" Neustraße 53 Unter dieser mobilen Telefonnummer 087 744 241 erreichen Sie spezialisierte Beraterinnen 4700 Eupen des Dienstes für Kind und Familie Mo, Di, Do, Fr 9-12 h des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft: und auf Vereinbarung 0475 765 530 Zunächst geht es in der Beratung darum, dass Sie (und Ihr Partner) sich darüber klar werden, was Sie möchten. Sie können mit der Beraterin alle Aspekte, die bei der Entscheidung für oder gegen das Austragen des Kindes von Bedeutung sind, vertrauensvoll besprechen z. B. Haben Sie bisher bloß den Verdacht, Sie könnten schwanger sein, oder hat ein Test oder ein Gynäkologe die Schwangerschaft schon bestätigt? Wie stehen Sie als Frau zu dieser Schwangerschaft? Fühlen Sie sich in der Lage, ein Kind aufzuziehen? 3

Wie sehen Ihr Partner, Ihre Eltern, Ihr soziales Umfeld die Schwangerschaft? Werden Sie als schwangere Frau unter Druck gesetzt? Gibt es durch die Schwangerschaft Schwierigkeiten mit der Ausbildung oder dem Studium? Wie sieht Ihre finanzielle Situation aus? Die Beraterinnen sind an das Berufsgeheimnis gebunden. Sie können sich darauf verlassen, dass keine Informationen an Dritte weitergegeben werden. Ganz gleich, wie Sie als Frau und als Paar entscheiden - in jedem Fall gibt es entsprechende Hilfsangebote. Die Beraterinnen werden Sie unvoreingenommen über die Gesetzeslage und die Hilfsangebote informieren. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten. 3. ICH HABE MICH ENTSCHIEDEN, DAS KIND ZU BEKOMMEN. WELCHE UNTERSTÜTZUNG KANN ICH IN ANSPRUCH NEHMEN? Schwangere haben Rechte, die gesetzlich festgelegt sind und die sie bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen können. Auch darüber informiert Sie die Beraterin bei "Prisma" bzw. beim "Fonds", ebenso wie über Geburtsprämien, Betreuungsangebote für Kleinkinder, das Angebot der Jugendhilfe und die Möglichkeit, ein Kind zur Adoption freizugeben. Der "Dienst für Kind und Familie" der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Familien mit Kindern bis zum Alter von 3 Jahren betreut, hat übrigens eine Broschüre zum Thema "Mutterschaft und Beruf" zusammengestellt, in der viele Fragen zu Rechten und Pflichten werdender Mütter, Mutterschaftsurlaub, Familienzulagen, Elternurlaub... 4

beantwortet werden. Die Broschüre ist in vielen Beratungsstellen und im Ministerium der DG kostenlos erhältlich (Tel. 087 596 393). Materielle Hilfen Keine Frau soll sich aus materiellen Gründen gezwungen sehen, eine Abtreibung vorzunehmen oder ein Kind zur Adoption freizugeben. Sind Sie als schwangere Frau oder als Paar in einer finanziellen Notsituation, kann der "Fonds" schnell und unbürokratisch helfen. Beispielsweise kann der "Fonds" die medizinische Vorsorge sichern, Material zur Einrichtung des Kinderzimmers zur Verfügung stellen oder den Ankauf einer Babyausrüstung finanziell unterstützen, Milchpulver oder Windeln zahlen. Auch wenn sich Ihre Lebensumstände während der Schwangerschaft ändern sollten, bietet die Beraterin des "Fonds" Ihnen Beratung und intensive Begleitung an. "Fonds" 0475 765 530 4. ICH ÜBERLEGE, MEIN KIND NACH DER GEBURT ZUR ADOPTION FREIZUGEBEN. Die Beraterinnen von "Prisma" und dem "Fonds" informieren Sie über diese Möglichkeit, beraten Sie und stellen, falls Sie sich für eine Adoption entscheiden, den Kontakt zur Adoptionsbehörde (ZBGA) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft her. Zentrale Behörde der Gemeinschaft für Adoption Günther Manz / Michael Fryns 087 596 350 / 087 596 346 5

5. ICH MÖCHTE DAS KIND NICHT AUSTRAGEN. WIE UND WO KANN ICH EINEN SCHWANGERSCHAFTS- ABBRUCH VORNEHMEN LASSEN? In Belgien bleibt ein Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn es soziale, kriminologische oder medizinische Gründe dafür gibt - wenn die Schwangerschaft beispielsweise die Folge einer Vergewaltigung ist, wenn die werdende Mutter sehr jung oder sehr alt und dadurch in einer Notsituation ist oder wenn der weitere Verlauf der Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau ernsthaft gefährden würde. Ab der 12. Schwangerschaftswoche darf eine Schwangerschaft nur noch aus medizinischen Gründen abgebrochen werden. Bedingung für einen Abbruch ist eine vorherige Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Nach der Beratung müssen Sie mindestens 6 Tage warten, bevor ein Abbruch vorgenommen werden kann diese Zeitspanne hat der Gesetzgeber vorgesehen, damit Sie Zeit haben, sich Ihre Entscheidung gut zu überlegen. "Prisma" zählt zu den anerkannten Beratungsstellen und arbeitet mit der Citadelle-Klinik in Lüttich zusammen, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Bei "Prisma" liegen alle notwendigen Informationen und Formulare in deutscher Sprache vor. Die Beraterin von Prisma informiert Sie auch über die verschiedenen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs. In der Regel reicht ein Tag Aufenthalt in der Klinik aus. Wenn Sie ein Problem mit der französischen Sprache haben, kann eine Beraterin von "Prisma" Sie in die Klinik begleiten. Prisma Neustraße 53 4700 Eupen 087 744 241 Mo, Di, Do, Fr 9-12 h und auf Vereinbarung 6

Ein Schwangerschaftsabbruch sollte immer unter medizinischer Aufsicht erfolgen, denn es besteht immer ein gewisses medizinisches Risiko. 6. NACH DEM SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH Einige Wochen nach dem Abbruch wird Ihr betreuender Gynäkologe oder der Arzt der Abbruchklinik eine Nachuntersuchung vornehmen. Wenn die Abtreibung ohne Komplikationen verlaufen ist, können Sie später wieder ganz normal schwanger werden. Sprechen Sie nach dem Abbruch unbedingt mit Ihrer Beraterin und/oder Ihrem Gynäkologen über eine wirksame Verhütungsmethode. (Der "Fonds" interveniert unter bestimmten Bedingungen übrigens auch bei den Kosten für Verhütungsmittel). Bei manchen Frauen kommt es zu seelischen Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch. Um dies zu vermeiden, wird die Beraterin von "Prisma" Sie auch nach dem Abbruch weiter begleiten, wenn Sie dies wünschen. 7

Verantwortlicher Herausgeber: Norbert Heukemes, Generalsekretär Anschrift: Gospertstraße 1 B-4700 EUPEN Tel.: +32 (0)87 596 300 Fax: +32 (0)87 552 891 E-Mail: ministerium@dgov.be Auch im Internet: www.dglive.be Text: Ministerium der DG, Abteilung Beschäftigung, Gesundheit und Soziales, in Zusammenarbeit mit "Prisma" und dem Dienst für Kind und Familie Layout: Kommunikationsdienst des Ministeriums der DG Bildmaterial: PhotoCase.com Alle Rechte vorbehalten. Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Januar 2009