Newsletter April 2011 Inhaltsverzeichnis Standorte in Betrieb im Kanton St.Gallen Erstellungsstandorte im Kanton Graubünden Wie kann die Frau teilnehmen? Wie läuft das Einladungswesen ab? Kostenübernahme durch die Krankenkasse Befundmitteilung an Ärztin/Arzt des Vertrauens Stand an der OFFA vom 13. 17. April 2011 in St.Gallen Anhang
Standorte in Betrieb im Kanton St.Gallen Seit Januar 2011 sind fünf von sechs Erstellungsstandorten in Betrieb: Hirslanden Klinik Stephanshorn Öffnungszeiten Mammografie-Screening Dienstag: 7.30 11.30 Uhr und 13.30 18.00 Uhr Donnerstag: 7.30 11.00 Uhr Spital Wil Öffnungszeiten Mammografie-Screening Dienstag: 11.00 12.30 Uhr und 13.00 18.00 Uhr Freitag: 8.00 11.45 Uhr und 12.15 14.30 Uhr Spital Grabs Öffnungszeiten Mammografie-Screening Montag: 8.00 12.00 Uhr und 12.30 16.30 Uhr Donnerstag: 8.00 12.00 Uhr Spital Linth Öffnungszeiten Mammografie-Screening Donnerstag: 14.00 18.00 Uhr Freitag: 8.00 12.00 Uhr Rodiag Rapperswil Öffnungszeiten Mammografie-Screening Mittwoch: 8.00 12.00 Uhr und 13.30 18.00 Uhr Der Starttermin des Standortes Kantonsspital St.Gallen ist derzeit noch offen. Die weiteren Abklärungen von auffälligen Befunden finden an folgenden Standorten statt: Hirslanden Klinik Stephanshorn / ZeTuP St.Gallen Spital Grabs Kantonsspital St.Gallen Rodiag Rapperswil / ZeTuP Rapperswil
Erstellungsstandorte im Kanton Graubünden Der Start des Mammografie-Screening-Programms <donna> im Kanton Graubünden ist vorbereitet. Für die drei Standorte im Kanton sind folgende Termine geplant: Kantonsspital Graubünden in Chur: Juni 2011 Diagnose Zentrum Belmont in Chur: Juni 2011 Spital Oberengadin in Samedan: Juli 2011
Wie kann die Frau teilnehmen? Alle Frauen in den Kantonen St.Gallen und Graubünden zwischen 50 und 69 Jahren erhalten alle zwei Jahre automatisch eine Einladung zur Erstellung einer Mammografie. Die Frau hat folgende zwei Möglichkeiten bei <donna> teilzunehmen: Selbst aktiv werden Wenn die Frau bereits heute an einer Teilnahme interessiert ist, muss sie selbstverständlich nicht warten, bis sie eine automatische Einladung erhält. Sie kann sich über die Gratis-Hotline 0800 100 888 oder per E-Mail info@donna-sg.ch anmelden. Das Team von <donna> ist bemüht, einen passenden Termin zu finden. Warten auf automatische Einladung Wenn die Frau nicht selbst aktiv werden möchte, kann sie abwarten, bis sie eine automatische Einladung erhält. Da ca. 56 000 Frauen im Kanton St.Gallen der Zielgruppe angehören und diese in einem Rhythmus von zwei Jahren eingeladen werden, ist es möglich, dass die Einladung z.b. erst in einem Jahr, maximal in 23 Monaten, versendet wird.
Wie läuft das Einladungswesen ab? Jedem Standort wurden Postleitzahlen in der näheren Umgebung zugeteilt. Diese Zielgruppen pro Standort werden nach folgenden Kriterien eingeladen: Jeder Erstellungsstandort reserviert wöchentlich ca. 12 Stunden für den Screening-Betrieb, der zeitlich oder räumlich vom üblichen Betrieb getrennt ist. Jeder Standort legt selbst fest, wie viele Termine pro Stunde vergeben und wie viele Frauen pro Termin eingeladen werden sollen.
90% dieser Termine werden wie folgt vergeben 1. Alphabetisch nach Adresse der Frau 2. Innerhalb des gleichen Strassennamen werden die älteren Frauen zuerst eingeladen 10% dieser Termine werden wie folgt vergeben 1. Nach Geburtsdatum der Frau, ältere Frauen werde zuerst eingeladen Wenn die Frau nicht teilgenommen hat, erhält sie nach 6 Wochen ein Erinnerungsschreiben. Für die fünf laufenden Standorte werden gesamthaft wöchentlich ca. 800 Einladungen und Erinnerungen versendet.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse Vermehrt melden sich Frauen aus der Zielgruppe, die ausserhalb des Programms <donna> eine Mammografie erstellen liessen. Sie erhielten von der Krankenkasse eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Mammografie. Diese Frauen sind darüber verärgert, da sie vom überweisenden Arzt nicht darauf hingewiesen wurden, dass die Mammografie ausserhalb des Programms <donna> nicht über die Grundversicherung bezahlt wird. Wichtig ist: Die Mammografie wird nur dann aus der Grundversicherung finanziert, wenn sie im Rahmen eines qualitätskontrollierten Programms zur Früherkennung von Brustkrebs gemäss der Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie durchgeführt wird. Im Kanton St.Gallen kann die Mammografie an den sechs qualifizierten Standorten erstellt werden, die im ersten Kapitel dieses Newsletters beschrieben sind. Die Frau bezahlt so lediglich den Selbstbehalt von 10% (CHF 16.85. Wir bitten deshalb die Vertrauensärzte, die Frauen über das Programm <donna> zu informieren und ihnen eine Teilnahme im Programm zu empfehlen.
Befundmitteilung und Information an Ärztin/Arzt des Vertrauens Das Team des Programms <donna> hat von einigen Vertrauensärzten die Rückmeldung erhalten, dass sie die Information zum Ergebnis der Mammografie als ungenügend betrachten Dazu sind folgende Informationen für Sie notwendig: Im Screening wird lediglich der diagnostische Entscheid - keine Auffälligkeit oder - weitere Abklärung erforderlich von den Radiologen getroffen. Die Frau kann im Gesundheitsfragebogen, welchen sie mit der Einladung erhält, einen Arzt ihres Vertrauens angeben. Dieser wird über die Teilnahme und das Ergebnis der Lesung informiert. Ist dieses Ergebnis negativ, werden keine detaillierten Befundberichte erstellt. Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zur diagnostischen Mammografie. Alle Radiologen, die als Befunder im Programm <donna> tätig sind, haben eine entsprechend für ihre Tätigkeit ausgelegte Qualifizierung durchlaufen, die aus den Erfahrungen der Europäisch etablierten Screeningprogramme resultiert (sh. EUL 4. Edition. Daher kann man von guten und auf eine Hohe Kompetenz gestützten Ergebnissen in der Diagnostik ausgehen. Im Falle, dass mindestens einer der beiden Befunder eine Auffälligkeit erkennt, werden diese Bilder in der gemeinsamen Konsensus Konferenz besprochen. Hier wird der Verdacht ausgeräumt, oder die Frau wird zur weiteren bildgebenden Abklärung eingeladen. Der Arzt des Vertrauens wird nach der Konsensus Konferenz darüber informiert, dass weitere Abklärungen erforderlich sind. (Musterbriefe im Anhang Die Frau wird an einen qualifizierten Abklärungsstandort zur weiteren mammografischen Abklärung eingeladen. Sie entscheidet, ob sie den ersten Schritt der Abklärung an diesem Standort durchführen lassen möchte. Die Voraufnahmen liegen hier
vor, daher ist es sinnvoll auch an diesem Standort die bildgebende Abklärung mit der Frau zu vereinbaren. Allfällige weitere Abklärungsschritte sind abhängig vom Ergebnis dieser bildgebenden Abklärung. Auch zu diesem Zeitpunkt hat die Frau immer die Möglichkeit zu entscheiden, diese Schritte an einem anderen Ort durchführen zu lassen. In diesem Falle werden alle bisherigen Untersuchungsergebnisse an den nächsten involvierten Arzt übergeben. Das Ergebnis der Abklärung wird in der wöchentlich stattfindenden Präoperativen Konferenz besprochen. Der Arzt des Vertrauens der Frau hat immer die Möglichkeit an dieser Konferenz teilzunehmen. Stand an der OFFA vom 13. 17. April 2011 in St.Gallen Auch dieses Jahr hat die Krebsliga St.Gallen-Appenzell die Möglichkeit, das Programm <donna> an der OFFA St.Gallen vom 13. 17. April als Sonderschau vorzustellen. Der Auftritt findet im Rahmen von preevent, der Sonderschau Prävention des Kantons St.Gallen statt. Nebst der persönlichen Fachinformation durch die Mitarbeiterinnen der Krebsliga werden interessierte Besucherinnen und Besucher mit einem Kurzfilm über <donna> informiert. Die Mitarbeiterinnen freuen sich auf Ihren Besuch am Stand Nr. 9.1.075.
Anhang Musterbrief Negativbefund an Frau
Musterbrief Negativbefund an Arzt
Musterbrief Einladung zur Abklärung an Frau
Musterbrief Abklärung an Arzt