Kommission Energiestadt. Schlussbericht zum Energiepolitischen Förderprogramm A. Ausgangslage und Auftrag

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1 Kommission Energiestadt Schlussbericht zum Energiepolitischen Förderprogramm A. Ausgangslage und Auftrag Nachdem Küsnacht am 26. Oktober 2010 das Label «Energiestadt Gold» erhalten hatte, startete die Gemeinde das «Energiepolitische Programm » im Rahmen der «Kommunalen Energiepolitik Vision 2050». Die Gemeindeversammlung hiess gestützt darauf am 13. Dezember 2010 einen Rahmenkredit von 2,25 Mio. Franken über die folgenden vier Jahre gut. Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung hat die Energiestadt Küsnacht nach zwei Jahren und am Ende des Programms einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Programms zu verfassen. Dieser Bericht dient der Erfolgskontrolle und informiert die Bevölkerung über den Zielerreichungsgrad und die Kosteneffizienz. Die Tätigkeiten der Gemeinde Küsnacht im Bereich Energie leiten sich aus dem Konzept der «Kommunalen Energiepolitik Vision 2050» ab. Darin formuliert der Gemeinderat folgende Obere Dorfstrasse Küsnacht T

2 Vision: «Alle Küsnachter nutzen die Energie effizient, und die verwendeten Energien sind erneuerbar.» Damit in Küsnacht die Vision erreicht werden kann, gibt sich der Gemeinderat folgendes Ziel: «Der CO 2 -Ausstoss ist bis ins Jahr 2050 auf 2,2 Tonnen pro Einwohner und Jahr zu senken. Ohne Berücksichtigung der Mobilität darf der Ausstoss pro Person höchstens 1,0 Tonne CO 2 betragen.». Dieses Ziel entspricht auch der Vorgabe des kantonalen Energiegesetzes. Die Erreichung dieses Ziels ist ambitioniert - verfolgt wird folgende Strategie: «Die Kommission Energiestadt wird beauftragt, prioritär Massnahmen zu realisieren, deren Wirkung die Reduktion des CO 2 -Ausstosses unterstützt». Dazu ist der Verbrauch an fossilen Brennstoffen zu senken. So sollen statt Heizöl etwa Abwärme aus der ARA und der Kanalisation sowie Biogas, Erdsonden und Wärmetauschanlagen für das Seewasser gezielt für Heizzwecke und für die Warmwasseraufbereitung genutzt werden. Zu berücksichtigen waren in der vergangenen Legislatur (wie auch aktuell) insbesondere die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde - auch in Bezug auf die Energieeffizienz sowie die Anwendung erneuerbarer Energien. Die fünf Handlungsfelder «Energieplanung», «Richt- und Nutzungsplanung», «Vorbildfunktion», «Information und Beratung» sowie «Förderung» des «Energiepolitischen Programms » dienten der Kommission dabei als Steuerungsinstrument. Im Folgenden berichtet die Energiestadt Küsnacht über den Stand der Umsetzung des «Energiepolitischen Programms » nach Ablauf der Periode. Abb.1: Überblick über die energetischen Ziele und Mittel der Gemeinde 2

3 B. Energiepolitisches Programm : Handlungsfelder und Massnahmen B.1 Energieplanung Kommunaler Energieplan Die Revision des Energieplans aus dem Jahre 2000 ist Bestandteil des «Energiepolitischen Programms ». Der Energieplan schafft die planerischen Voraussetzungen, damit vorhandene, 'räumlich gebundene' Energieträger genutzt (insbesondere Abwärme aus gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage sowie aus Abwasser in der Kanalisation), Doppelspurigkeiten bei leitungsgebundenen Energieträgern vermieden, im Rahmen von zwei Erneuerungszyklen bis 2050 die Ölfeuerungen ersetzt und ein teilweiser, koordinierter Rückzug der Gasversorgung aus bestimmten Quartieren umgesetzt werden können. Von einer starren räumlichen Festlegung der künftig (nicht mehr) mit Gas zu versorgenden Gebiete wurde jedoch abgesehen. Der Energieplan zeigt somit auf, wie das vom Gemeinderat verabschiedete Konzept «Kommunale Energiepolitik Vision 2050» auf dem Gemeindegebiet erreicht werden kann. Am 16. Januar 2013 setze der Gemeinderat den revidierten kommunalen Energieplan fest, die Genehmigung durch das AWEL erfolgte am 31. Mai Aufbereitung und Aktualisierung von gemeindespezifischen Energiedaten Die Aufbereitung der Energiedaten für die Jahre 2011 und 2012 wurde nicht abgeschlossen, da mit der Ausarbeitung eines detaillierten Monitoringkonzepts begonnen wurde. Für ein aussagekräftiges Monitoring der Emissionen im Gemeindegebiet und die Zielerreichung ist eine Berechnung der Energie- und Brennstoffverbräuche über Gebäudekennzahlen notwendig, da Einzelerhebungen von Daten und deren Hochrechnung fehleranfällig und zu aufwändig wären. Energiestadt Küsnacht hat mit den Firmen Suter von Känel Wild AG (Ortsplaner) sowie der Alexander Lüchinger Consulting (Energieberater, vormals: First Climate AG) ein zukunftsweisendes Modell für das Monitoring von Energiedaten erarbeitet, welches Pilotcharakter hat. Dieses Monitoring basiert auf den bestehenden Energiebezugsflächen und wurde über die tatsächlichen Gas- und Stromverbräuche kalibriert. Die Erdöl- und Holzverbräuche der einzelnen Verbraucher wurden als Annäherung aus Stichproben errechnet. Die gebäudespezifischen Daten wurden dann mit allgemein zugänglichen Daten von Statistik Schweiz zu vergleichbaren Kennzahlen umgerechnet. Das Berechnungstool ist operativ und wird ab 2015 regelmässig ausgewertet, um die Emissionsreduktionen aufgrund von Einzelmassnahmen definieren und deren Beitrag zur Zielerreichung feststellen zu können. Die Auswertungen sollen jährlich erfolgen, rückwirkend ab Die Erkenntnisse des zu Monitoring werden wesentlich zur Planung von Massnahmen beitragen werden. 3

4 Umsetzung Konzept Wärmenutzung aus Abwasserleitungen Der Gemeinderat Küsnacht hat im März 2014 den Zuschlag für die Wärmelieferung mittels Energiedienstleistungs-Contracting der Unternehmung Energie 360 AG (vormals Erdgas Zürich) erteilt. Energie 360 erarbeitet zurzeit das Konzept und setzt dieses mit dem Bau der Abwasser-Anschlussleitung von Zumikon nach Küsnacht um. Die Inbetriebnahme ist etwa 2017 vorgesehen. Darstellung von geeigneten Dachbauten für die Sonnenenergienutzung 2012 setzte sich die Kommission Energiestadt mit der Frage auseinander, ob ein Solarpotenzialkataster als neue WebGis-Anwendung eingeführt werden soll. Die Kommission sah davon ab (ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis). Energiebuchhaltung 2011 wurde die Energiebuchhaltung mittels des Erhebungsinstruments enercoach für Liegenschaften der Politischen und der Schulgemeinde eingeführt, Daten liegen bereits vor und geben einen ersten Überblick. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind wichtig für einen nachhaltigen Umgang mit den genutzten Ressourcen wie Strom, Wasser, Gas und Öl pro Liegenschaft. Die Verbrauchszahlen belegen, dass die energetischen Massnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden Wirkung zeigen und verschiedene Projekte Verbesserungen gebracht haben, so die Sanierungen der Schulhäuser Limberg, Erb, Itschnach und Wiltiswacht sowie eines Verwaltungsgebäudes und dreier Mehrfamilienhäuser. Die Daten zeigen diesen Trend klar, jedoch schlagen auch von Jahr zu Jahr unterschiedliche Einflüsse zu Buche, wie etwa ein kalter Winter oder ein über Wochen rinnender Wasserhahn. B.2 Richt- und Nutzungsplanung Die Anwendung des Energieplans nach Genehmigung durch das AWEL für den Vollzug bei Beratungen, Planungen und Bewilligungsverfahren wird durch die Abteilung Hochbau + Planung geprüft. So ist etwa vorgesehen, dass zukünftig auch ein Hinweis auf den Energieplan in öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen aufgenommen wird. Dessen Inhalte sowie weitere energetische Standards sollen in die Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung, Gestaltungspläne, Quartierpläne, Sonderbauvorschriften etc.) einfliessen. In diesem Sinn wurde bereits im Rahmen der Teilrevision 2012 der Art. 45 der Bau- und Zonenordnung mit der Anforderung für Arealüberbauungen ergänzt, mind. 50 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Wassererwärmung durch erneuerbare Energien zu decken. Zusätzlich wurde durch die Gebührenbefreiung bei Gesuchen für Solaranlagen bereits auf baurechtlicher Ebene ein Anreiz für Energieeffizienz geschaffen. Die Regelung ist aufgrund der durch den Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. November 2012 beschlossenen Änderung des Gebührenreglements seit 1. Januar 2013 in Kraft. 4

5 B.3 Vorbildfunktion Die Gemeinde Küsnacht nimmt ihre Vorbildfunktion als Energiestadt Gold in verschiedenen Bereichen wahr: Bei Neubauten der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde wird konsequent der Gebäudestandard 2011 als Massstab für energie- und umweltgerechte Bauten angewendet bis 2014 wurden Mieter der Liegenschaften der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der Kirchgemeinden bei der Umsetzung von energieeffizienten Massnahmen durch Informationen (aktuelle Flyer) und Präsentationen unterstützt; für die Hauswarte der Politischen und der Schulgemeinde fanden bereits gemeinsame Weiterbildungen statt (u.a. Energiebuchhaltung). So wurde 2014 beispielsweise ein Info-Abend für Hauswarte betr. Energiebuchhaltung durchgeführt, welcher auch den Erfahrungsaustausch ermöglichte. Naturstrom: Die Politische Gemeinde und die Schulgemeinde bezogen in den vergangenen vier Jahren jeweils über 5'600 Megawattstunden (MWh) Naturstrom. Dies entspricht rund 8,6 % des gesamten Strombedarfs von Küsnacht. Durch die Klärgasverwertung der ARA Küsnacht kann Naturstrom produziert werden. Die Gasverwertungsanlagen wurden erneuert und im Juli 2013 zwei neue Gasmotoren mit einer Leistung von je 40 kw in Betrieb genommen. Damit wird Strom für die Eigenversorgung sowie die Einspeisung ins Netz produziert. Die anfallende Wärme wird weiterhin für den Eigenbedarf genutzt. Im Zusammenhang mit dem projektierten ARA-Ausbau ist zudem eine Abwasserleitung von der ARA Zumikon zur ARA Küsnacht im Bau, die auch für den Betrieb eines Kleinwasserkraftwerks zur Stromerzeugung aus dem Zumiker Rohabwasser genutzt werden wird. Biogas: Die Werke am Zürichsee AG haben seit 2011 Biogas in ihre Produktepalette aufgenommen, das inzwischen einen Anteil von 0.9 % der Gasversorgung ausmacht. Ökologische Verwaltung: Ein Team mit Vertretern aus verschiedenen Abteilungen präsentierte 39 Massnahmen auf dem Weg zu einer ökologischen Verwaltung. Rund die Hälfte der Massnahmen wurde 2011 bereits realisiert. Weitere Massnahmen, auch im Bereich des Mobilitätsmanagements, sind seit 2012 in der Umsetzung. So wurden 2010 beispielweise alle Computer-Arbeitsplätze in der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde mit Steckerleisten ausgerüstet. Damit werden die Geräte am Abend automatisch vom Stromnetz getrennt. Parallel dazu wurden die älteren, ineffizienten Geräte der Informatik-Infrastruktur durch neue, energieeffizientere Geräte ersetzt. Zudem wurde eine neue Servertechnik ( virtuelle Server ) eingeführt. Die Massnahmen zeigten Wirkung: Im dritten Quartal 2009 wurden im Gemeindehaus noch etwa 55 MWh Strom verbraucht. Ein Jahr später waren es noch 44 MWh, was einer Einsparung von rund 20 % entspricht. Aquaclick: Alle Wasserhähne in den öffentlichen Gebäuden konnten mit den auffälligen Aquaclick-Aufsätzen versehen werden. Zusätzlich wurden wassersparende Duschbrausen in den Turnhallen, den Seebädern und in der Kunsteisbahn installiert, nachdem Tests positive Resultate ergeben hatten. 5

6 B.4 Information und Beratung Externe Kommunikation Ein wichtiges Ziel der Energiestadt Küsnacht ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für Klimaschutz- und Energie-Themen. Deshalb platziert die Kommission in den Lokalmedien mehrere Artikel, aktualisiert regelmässig die Internetseite und veranstaltet öffentliche Anlässe: Regelmässige Artikel zu Energie- und Umweltthemen in der «Dorfpost» und im «Küsnachter» - zum Beispiel «Energyday LED-Aktion» (2014), «Die sanierte Siedlung Schübelwis» (2014), Leitartikel Mark Furger (2014), Lebensmittel: Besser im Magen als im Abfall (2013), Naturstrom wird zum Standard (2013). Stand am «Küsnachter Fussballschüeli» mit einer solarbetriebenen Modelleisenbahn (2011) und einem Umwelt-Wettbewerb (2012), mit dem Skybike (2013) und einer Solarmobilrennbahn (2014) Co-Organisation der EcoCar-Expo in Meilen (2011), Küsnacht (2012), Uetikon (2013) und Erlenbach (2014) zusammen mit weiteren Zürichsee-Gemeinden. Aushang von Plakaten und Flyerversand. Stand am Tag der offenen Tür der Werke am Zürichsee AG mit Solar-Modelleisenbahn (2011). Küsnachter Schulkinder kreierten Bilder zum Thema Energie und stellten diese im Alterswohnheim Wangensbach aus. Aus dem Projekt entstand ein kleiner Bildband (2011). WAVE: Die Energiestadt Küsnacht war eine der Gastgebergemeinden und Zielort der internationalen E-Mobile-Rally, die Anfang Juli 2012 von Wien in den Raum Zürich führte. Gewerbemesse» 2013: Energierechner der Stadt Zürich an der Gewerbemesse und Skybike als Attraktionen. Infostand über Solarenergie an den Tagen der Sonne (2011 und 2012) und öffentliche Besichtigung der PV-Anlage in der Kantonsschule (2012). LED-Aktionen am «energyday13 und 14» sowie am Adventsmarkt Die Bevölkerung kann an einem Stand vergünstigte LEDs beziehen. Flyerversand (2011) und Plakataushang ( ) am Energyday im Oktober zusammen mit umliegenden Gemeinden. Infoabend «Jetzt, energetisch modernisieren» (2014), für Hauseigentümer im Foyer der Heslihalle (gemeinsam mit den Gemeinden Erlenbach und Zumikon) Energie- und Umwelt-Filme für Gemeindebibliothek: Energiestadt bezieht weitere Filme zu den Themen Energie und Umwelt und stellt sie der Bibliothek zur Verfügung Entsprechende Kennzeichnung mit dem Energiestadt-Logo (2013, 2014) Energieunterricht durch Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz PUSCH an Küsnachter Schulen. Durchführung des Energieunterrichts an sieben Klassen ( ). Interne Kommunikation Auch die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung erhalten Informationen und Dienstleistungen rund um das Thema Umwelt und Energie: Regelmässig Artikel zu Energie- und Umweltthemen in der «Gmeindhuuszytig» - zum Beispiel über «Thermostat-Ventile» (2011) oder über «Steckerleisten» (2012). 6

7 Den Mitarbeitenden wurde ab 2012 jeweils im Frühling ein kostenloser «Velocheck» angeboten. «Bike to Work»: Jeweils im Juni jeden Jahres nahmen gut 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung an der nationalen Aktion teil und legten insgesamt zwischen 3'000 km und 4'000 km pro Saison zu Fuss oder mit dem Velo zurück. Im Rahmen des Mobilitätsmanagements konnte die Energiestadt Küsnacht ab 2012 jeweils E-Bikes mieten und interessierten Mitarbeitenden gratis zur Verfügung stellen. Diese Aktionen fanden guten Anklang. Während jeweils zwei Monaten in Jahren 2012 und 2013 erhielt wöchentlich eine ausgeloste Person mindestens 50 Franken aus dem Mobility-Jackpot, wenn sie mit dem Velo, zu Fuss oder mit ÖV zur Arbeit erschienen. Kamen die betreffenden Personen mit dem Auto, blieb die Gewinnsumme im Jackpot. Die Mitarbeitenden können mit dem CO 2 -Monitor ihre persönliche Klimabilanz berechnen. Gemeinde bietet Beratung an und eruiert sanierungsbedürftige Objekte Die im Auftrag von Energiestadt Küsnacht durch Alexander Lüchinger Consulting kostenlos angebotene Energieberatung findet guten Anklang und wird positiv aufgenommen. Im Jahr 2011 fanden 21 Beratungen statt, 2012 waren es deren 26, 2013 waren es 16 und 2014 wurden 14 Beratungen durchgeführt. In den Jahren 2011 und 2012 stand das Thema «Die 20 grössten Energieschleudern» im Vordergrund. Die Energiestadt Küsnacht hat mit Hilfe der Werke am Zürichsee die 20 grössten Energieverbraucher auf dem Gemeindegebiet ausfindig gemacht und diese direkt kontaktiert. Mit dem Einverständnis einzelner Liegenschaftseigentümer wurden auch hier Energieberatungen für diese Gebäude durchgeführt. Einige der vorgeschlagenen Massnahmen konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden. B.5 Förderung Neues Förderreglement Aufgrund der Weiterführung der kommunalen Energieplanung bis 2014 und Veränderungen bei der Unterstützung von Massnahmen wurde das Förderreglement vom 1. August 2003 komplett überarbeitet. Der Gemeinderat hat das neue Förderreglement für die Jahre am 9. März 2011 erlassen und rückwirkend per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Förderung Gebäude / Projekte / Haushalte / Gewerbe An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 wurde für die Umsetzung des «Energiepolitischen Programms » der Gemeinde Küsnacht ein Rahmenkredit von Fr. 2'250'000. bewilligt, von dem rund Fr bzw. 70% für ein Förderprogramm verwendet werden sollten, dass Massnahmen an Gebäuden, in Haushalten und im Gewerbe, sowie Innovations- und Pionierprojekte mit Förderbeiträgen unterstützt. 7

8 In den Berichtsjahren hat Energiestadt Küsnacht folgende Förderleistungen erbracht: Jahr Erwartete CO 2 - Reduktion (t CO 2 /a) Übersicht Förderleistungen Erwartete Stromproduktion (kwh/a) Anzahl unterstützter Gesuche Förderbeitrag (Fr.) Anzahl Energieberatungen ' ' ' ' ' ' ' ' Total ' ' Tab.1: Gesuche mit Status, Förderbeitrag und zu erwartenden Reduktionen / Produktionen Zudem wurde 2012 in zwei Fällen ein Beitrag für Innovationsprojekte von insgesamt Fr. 17'500. zugesichert (nicht in der Tabelle mit eingerechnet). Auffällig ist, dass die Anzahl der bewilligten Gesuche im Jahr 2012 fast gleich jener von 2011 ist, die zu erwartende CO 2 -Reduktion aber weitaus geringer wurden dafür aber mehr Flächen mit Photovoltaik ausgestattet, was mit der langen Warteliste für die KEV zusammenhängt. Betr. Anzahl unterstützter Gesuche und erwarteter CO 2 -Reduktion sticht das Jahr 2013 heraus. Über die gesamte Berichtsperiode betrachtet schwanken die Werte für die erwartete CO 2 -Reduktion stark, ein eindeutiger Trend ist nicht zu erkennen. Betrachtet man die zweite Legislaturhälfte, zeichnet sich allerdings ein deutlich abnehmender Trend ab. Allerdings bezieht sich dies lediglich auf die im Rahmen der Fördergesuche ausgewiesene erwartete Reduktion. Die aufgrund der Fördergesuche ausgewiesene erwartete Stromproduktion hat seit Anfang der letzten Legislaturperiode klar abgenommen, was jedoch nicht unbedingt für die tatsächliche gesamthafte Solarstromproduktion zutreffen muss: auch hier ist lediglich der im Rahmen von Fördergesuchen ausgewiesene Anteil bekannt. Bei diesen Entwicklungen spielt auch eine Rolle, dass die vor und während der Berichtsperiode installierten Anlagen und ausgeführten Massnahmen ihre Lebensdauer haben, sodass Ersatz oder Sanierung erst mit der Zeit wieder aktuell werden. Welche weiteren Faktoren die Investitionsbereitschaft von Bauherren in energetische Massnahmen beeinflussen, ist nicht bekannt. Betrachtet man die Anzahl der beim Bauamt eingegangenen Baugesuche, ist kein direkter Zusammenhang zum Verlauf der jährlich erwarteten CO 2 -Reduktion und Naturstromproduktion ersichtlich. Nicht enthalten in der von der Gemeinde unterstützten CO 2 -Reduktion sind Leistungen der Bevölkerung (z. B. Benützung des öffentlichen Verkehrs), der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde (z.b. Gebäudebewirtschaftung, Sanierungen und Neubauten nach Minergie- Standard) sowie die flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen. Die Energieberatungen beinhalten für die Jahre 2011 und 2012 zusätzliche zu den Kurzberatungen auch die Beratungen im Zusammenhang mit dem Projekt zu Reduktionsmassnahmen bei den 20 grössten Energieverbrauchern. Die Anzahl der Kurzberatungen ist über die letzten vier Jahre relativ konstant. 8

9 In einem Pilotprojekt organisierte die Energiestadt Küsnacht vier «Energiechecks» bei KMUs (2011 und 2012). Der Check beinhaltete eine umfassende Energieanalyse des Firmengebäudes, der Haustechnik und des Mobilitätsverhaltens. Je zwei Checks wurden von einer Fachperson des Ökokompass bzw. der Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW durchgeführt. Diese berechnete das Sparpotential und schlug konkrete Massnahmen vor. In Zusammenarbeit mit den Werken am Zürichsee AG wurde erstmals die Aktion des Stromsparbonus lanciert: Haushalte, die 2012 mindestens 300 kwh gegenüber dem Vorjahr eingespart hatten, konnten einen entsprechenden Bonus beantragen. Der Rücklauf der Flyer für die Anträge hat die Erwartungen weit übertroffen, die Bearbeitung und Überprüfung der rund 200 Anträge durch die Abteilung Hochbau + Planung hat entsprechend Zeit in Anspruch genommen. Aufgrund des guten Echos wurde der Stromsparbonus auch für 2013 und für 2014 wieder aktiv beworben. Die Anzahl eingegangener Gesuche bewegte sich beide Male wieder in derselben Grössenordnung. Für das Jahr 2012 wurde mit den Anträgen eine Stromeinsparung von insgesamt 188'682 kwh ausgewiesen, was zu Boni-Auszahlungen von total Fr. 36'680.- führte. Für das Jahr 2013 lagen die Einsparung mit 181'706 kwh und Fr ebenfalls in dieser Grössenordnung. C. Kreditverwendung und Kosten Der von der Gemeindeversammlung 2010 bewilligte Rahmenkredit von Fr. 2'225'000. wurden mit rund Fr. 902'000 zu 40 % belastet. Rund Fr. 451'000.-, also die Hälfte dieses effektiven Aufwandes, wurden als Förderbeiträge geleistet. Dass die finanziellen Mittel nicht ausgeschöpft wurden, mag wenigstens teilweise daran liegen, dass Massnahmen von Grundeigentümern gemäss Förderreglement massvoll (und nicht übermässig) gefördert wurden. Kommt hinzu, dass nach einem 'Schub' energieeffizienter Massnahmen in der Anfangsphase der Förderung Fördergelder nicht mehr unbedingt Projekte auslösen bzw. bestimmte Massnahmen ohnehin realisiert worden wären. Die bestehenden Anlagen und ausgeführten Massnahmen haben eine gewisse Lebensdauer, sodass sie erst mit der Zeit wieder saniert werden müssen. Gleichwohl lässt dieser Umstand die Frage aufkommen, welche Auswirkung eine finanzielle Förderung auf Entscheide der Grundeigentümer hat. Es galt - und gilt auch heute noch - nur dort zu fördern, wo durch den Beitrag Einfluss auf einen Entscheid genommen wird. Die Wirkung der Förderung auf Entscheide der Grundeigentümer ist jedoch noch nicht restlos geklärt. Weil die Beiträge an Photovoltaikanlagen in der vergangenen Legislatur angesichts der Investitionskosten gering waren und gleichzeitig wenig Gesuche eingingen, wurden in der Periode die Beiträge erhöht und es wird sich zeigen, ob dies einen Einfluss auf die Entwicklung hat. Auch wird einer gesteigerten Wirkung von Kommunikation und Beratung Bedeutung zukommen, um aktiver auf Akteure der verschiedenen Zielgruppen zuzugehen. D. Fazit und Ausblick Die kommunale Energiepolitik auf den Ebenen ökonomische Anreize, Beratung, Kommunikation (Sensibilisierung) und Vorbildfunktion hat sich als zweckmässig erwiesen. Die Reaktionen der Bevölkerung auf die Aktion des Stromsparbonus und die Naturstrominitiative etwa zeigen, dass Energie ein wichtiges Thema für die Küsnachterinnen und Küsnachter ist. 9

10 Auf Grundlage «Förderreglements Energie » hat die Energiestadt Küsnacht gezielt Massnahmen zur CO 2 -Reduktion und zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt. Ausschlaggebend für die Förderung ist die Wirksamkeit von Massnahmen und Anlagen im Hinblick auf Energieeffizienz und Klimaschutz: Es werden nicht bestimmte Anlagetypen oder Arten von Massnahmen gefördert, sondern deren Resultate als Orientierungsmassstab zugrunde gelegt, als eingesparte Tonnen CO 2 und Kilowattstunden Stroms sowie produzierte Kilowattstunden Naturstroms. Mit diesem Engagement für eine nachhaltige Energiepolitik kommt die Energiestadt Küsnacht ihrer Funktion als vorbildliche und zukunftsorientierte Gemeinde gewinnbringend nach. Mit dem 2012 revidierten Energieplan steht ein entscheidendes Steuerungsinstrument zur Verfügung, das auch eine längerfristige Planung und Priorisierung energetischer Massnahmen erlaubt. Die Energiestadt Küsnacht pflegt auch den Kontakt zu anderen Gemeinden, insbesondere im Bezirk Meilen, und zu Fachgremien im Rahmen von Tagungen etwa, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen und Synergien bei gemeinsamen Aktionen wahrnehmen zu können. Nach erfolgreicher Reauditierung wurde der Gemeinde Küsnacht am 23. September 2014 erneut das Label «Energiestadt Gold» verliehen. Dies wurde als Anlass genutzt, um das energiepolitische Engagement der Gemeinde kritisch und detailliert zu hinterfragen und Verbesserungspotenzial zu orten. Die Erkenntnisse aus dem Reauditierungs-Prozess sind schliesslich in die Erarbeitung des «Energiepolitischen Programms » eingeflossen, welches an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 angenommen wurde. Bei der weiterhin wirkungsorientierten Planung und Förderung energetischer Massnahmen werden mit der Zeit zunehmend qualitative Faktoren der Energiewirtschaft an Bedeutung gewinnen - nach einer Phase quantitativ grosser Verbesserungen wird eine Herausforderung darin liegen, den erreichten hohen Standard künftig beizubehalten und zu optimieren. Dabei wird es von zentraler Bedeutung sein, innovative Ideen zu generieren und umzusetzen und dies durch (zusätzliche) PR-Massnahmen zu unterstützen. Auf quantitativer Ebene ist der Frage nach der direkten Auswirkung von Anreizen auf Projekte vertieft Rechnung zu tragen. Vom Gemeinderat auf Antrag der Kommission Energiestadt zustimmend zur Kenntnis genommen am 1. Juli 2015 (GR-15-44) 10

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