Starrdeichselanhänger: Bei Achs- und Stützlasten das Limit beachten

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1 VERKEHRSRECHT Starrdeichselanhänger: Bei Achs- und Stützlasten das Limit beachten Günter Heitmann, Landwirtschaftskammer Hannover, gibt wichtige Hinweise welche Gewichtsgrenzen unbedingt eingehalten werden müssen Starrdeichselanhänger als Muldenkipper, aber auch Spezialfahrzeuge (u. a. Dungstreuer, Güllefahrzeuge, Ladewagen) werden häufig in einachsiger, doppelachsiger (Tandem) oder auch in dreiachsiger (Indem) Ausführung gebaut. Es sind meistens Heckkipper, sie sind relativ wendig und lassen sich gut rangieren. Wie in anderen Fahrzeugbereichen erreicht man auch mit Starrdeichselanhängern häufiger die Grenzen der Vorschriften. Das gilt insbesondere für die Einhaltung der maximalen Achslast von 10 t. So verfügen manche einachsige Güllefahrzeuge über Fässer mit 9-12 m3 Inhalt. Damit sind Liberiadungen "vorprogrammiert". Sollte bei Kontrollen eine entsprechende Überladung festgestellt werden, kann es durchaus sein, dass die Oberladung vor einer Weiterfahrt - beispielsweise Gülle-vom Fahrzeug abzupumpen ist. Die Fahrgestelle der Starrdeichselanhänger sind relativ stabil gebaut. Mit zunehmenden Gesamtmassen sind gefederte Achsen vorhanden. Die gefederte Deichsel überträgt weniger Schläge auf den Traktor und verbessert die Fahrstabilität. Bei schweren Tandemund Tridemfahrzeugen sind gelenkte Achsen erforderlich. Sie erleichtern auf dem Acker die Wendearbeit und verbessern auf der Straße die Kurvenfahrt. Zwangsgelenkte Achsen werden häufiger berücksichtigt. Besonders bei schnellerer Fahrt mit schweren gefüllten Tandem- oder Tridemfahrzeugen wird die Nachlaufeigenschaft und damit Verkehrssicherheit verbessert. Da der Schwerpunkt dieser großen Fahrzeuge relativ hoch liegen kann, ist auf unebenen Wegen die Fahrgeschwindigkeit anzupassen. Eine Fahrprobe wäre anzuraten. Starrdeichselanhänger sind in der Regel mit einer Breitbereifung ausgerüstet, die auch bei geringem Innendruck noch über ausreichend Tragfähigkeit verfügen. Reifendruckregelanlagen können für schwere Starrdeichselanhänger, die abwechselnd häufig die Straße und den Acker befahren, von Vorteil sein. Weniger Rollwiderstand auf der Straße und auf dem Acker zieht eine nicht unerhebliche Kraftstoffeinsparung nach sich. Breitbereifung kann auch als Straßen schonend angesehen werden. Druckluft gebremste Starrdeichselanhänger sind selbst unter 8 t zulässiger Gesamtmasse anzutreffen. Diese Entwicklung ist positiv zu sehen, weil die Traktoren meistens über 25 km/h schnell fahren. Auch hier sollte man sich für das Zweileitungssystem mit der automatisch lastabhängigen Bremskraftregelung (ALB) entscheiden. Siehe Tabelle 1 Allgemein muss eine Mindestbelastung von 3 Prozent der Leermasse und höchstens 20 Prozent der zulässigen Gesamtmasse als Stützlast beibehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse von Gelenkdeichselanhängern darf in der Regel bei nicht mehr als zwei Achsen 18 t und bei mehr als zwei Achsen 24 t nicht Oberschreiten. Ein Zug darf die Gesamtmasse von 40 t bei einer Gesamtlänge bis 18 m nicht überschreiten. Schwere Starrdeichselanhänger können Gesamthöhen von über 3,50 m erreichen. Toreinfahrten und Unterführungen sind nicht immer so hoch ausgeführt.

2 Stützlasten berücksichtigen Im Zug wird ein Gewichtsanteil der Ein-, Tandem- oder Tridemachs-Anhänger als Stützlast vom ziehenden Fahrzeug übernommen. Das verbleibende Gewicht darf die zulässige Last je Achse des Anhängers nicht überschreiten. Dabei ist neben der Achsenzahl, auch der Achsabstand zu berücksichtigen wie die Tabelle dies aufzeigt. Die Stützlasten orientieren sich an den Schlepperleistungen, Höchstgeschwindigkeiten und der Anhängekupplungs-Bauart. Die üblichen Anhängekupplungen der Traktoren können in der Regel Stützlasten von kg aufnehmen. Bei mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit ist die Stützlast auf 2000 kg begrenzt. So genannte Untenanhängungen (u. a. Hitchanhängung, Piton Fix, Kugelkopfkupplung) sind für höhere Stützlasten geeignet. Grenzen bilden hier die zulässigen Hinterachslasten und Höchstgeschwindigkeiten der Zugfahrzeuge. In Einzelfällen könnte beispielsweise eine Stützlast von 4000 kg bei einem Ackerschlepper oder Geräteträger möglich sein, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Die zulässige Stützlast ist in den Kfz-Papieren oder an der Anhängekupplung des Traktors zu finden. Auch am Anhänger oder in deren Betriebserlaubnis können zulässige Stützlasten vermerkt sein. Bei entsprechender Schleppergröf3e und dessen Höchstgeschwindigkeit, unter Berücksichtigung der zulässigen Stützlast (max kg), könnte die mitgeführte Gesamtmasse dann mit einem Tridem - Anhänger bei einem Achsabstand von mehr als 1,80 m auf öffentlichen Straßen durchaus 34 t (30 t Achslast plus 4 t Stützlast) betragen. Dies nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Derartige schwere Starrdeichselanhänger werden von Traktoren gezogen, die selbst ein Leergewicht von ca. 10 t aufweisen. Damit kann die Zuggesamtmasse von 40 t überschritten werden. Im Kfz Schein des Traktors ist in der Regel keine Anhängelast eingetragen. Überprüfen Sie trotzdem die zulässigen Anhängelasten der Deichseln und der Kupplungen. Sie könnten insbesondere bei schnelllaufenden Zügen mit schweren Tridem-Anhängern relevant sein.das Spiel des Kupplungsbolzens in der Deichselöse ist so gering wie möglich zu halten. So können die Verschleißerscheinungen an Deichseln und Kupplungen bei hohen Stützlasten eingeschränkt werden. Ballenbolzen oder Kugelkopfku pplu ngen schränken das Spiel ein, lassen aber Nickbewegungen zwischen Traktor und Starrdeichselanhänger zu. Die Kugelkopfkupplung lässt eigentlich kein Spiel zu, so dass diese Anhängekupplung besonders für die Fahrzeugkombination Traktor mit Starrdeichselanhänger zu empfehlen ist. Bei flüssigen Ladungen mit größeren Tanks sind Schwallwände im Tankinneren anzuraten, um Schwallbewegungen der Flüssigkeit bei Kurvenfahrten oder beim Abbremsen einzugrenzen. Insbesondere bei Güllefässern sollte man auch den möglichen Füllstand und damit die Nutzmasse überprüfen. Vergewissern Sie sich, ob tatsächlich die zulässige Gesamtmasse eingehalten wird! Zusätzlich angebaute Geräte (u. a. Schleppschlauchgestänge ) erhöhen das Leergewicht um 1000 bis 2000 kg und verringern damit die bis zur Grenze der zulässigen Gesamtmasse mögliche mitzuführende Nutzmasse. Das Faß darf teilweise nicht maximal befüllt werden, weil man sonst die Achslasten, Gesamtmasse des einzelnen Fahrzeugs oder die Zuggesamtmasse von 40 t überschreiten könnte. In den Fahrzeugpapieren wird teilweise seitens der Hersteller auch darauf hingewiesen. Gewichtsüberschreitungen sind auch bei Ladewagen möglich, weil Anwelkgras bei gleicher Menge unterschiedlich feucht sein kann und der Laderaum mehr oder weniger hoch geladen wird. Bei etwaigen Kontrollen können der Fahrer, gegebenenfalls auch der Halter belangt werden.

3 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO Normalerweise ist die Anhängerbreite auf 2,55 m begrenzt. Starrdeichselanhänger können mit Breitbereifung, die bei bodenschonenden Maßnahmen notwendig sind, breiter sein. Es sind Abweichungen vom 32 StVZO für Zugmaschinen und Anhänger mit Niederdruckbreitreifen oder Doppelbereifung bzw. Zwillingsbereifung bis zu einer Breite von 3 m möglich. Für diese Fälle bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis mehr. Es können folgende, vom amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr in einem Gutachten festgestellte Abweichungen genehmigt werden: - vom 32 Abs. 1 StVZO dahingehend, dass die zulässige Breite bis 3 m betragen darf, wenn der Einsatz der Fahrzeuge zur Bodenschonung eine solche Breite erfordert und sich die größere Breite allein aus der wahlweisen Ausrüstung dieser Fahrzeuge mit Breitreifen, die einen Innendruck von nicht mehr als 1,5 bar haben, oder mit Doppelbereifung bzw. Zwillingsbereifung ergibt, sollte der äußere Rand der Breitbereifung mehr als 400 mm über die vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen (Begrenzungs- und Schlussleuchten) sowie die Rückstrahler hinausragen, sind sie zu wiederholen. - bei Breiten von über 2750 mm sind zusätzlich Parkwarntafeln nach vorn und hinten erforderlich. Sie sollen mit dem Umriss des Fahrzeugs abschließen. Abweichungen bis 100 mm nach innen sind möglich. Diese Parkwarntafeln führen ein Prüfzeichen auf einer Stelle der reflektierenden Fläche. - die zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen und Warntafeln dürfen abnehmbar bzw. einklappbar sein. - Bei mehr als 25 km/h Geschwindigkeit sind Radabdeckungen erforderlich. Resümee Aus witterungsbedingten und betriebswirtschaftlichen Gründen werden schlagkräftige Einheiten gefordert. Allein straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen können einen "Strich durch die Rechnung" machen, weil man es ohne die Fahrten auf öffentlichen Straßen meistens nicht zu den Feldern gelangt. Eine Änderung von Vorschriften für eine Erhöhung von Fahrzeuggewichten oder Achslasten wird häufiger verlangt, die Straßenbaulastträger werden dies nicht ohne weiteres zulassen. Da wird man schon neidisch, wenn man in Holland mit einer Zuggesamtmasse von 50 t fahren darf. Man sollte sich auf EU Ebene auf einheitliche Gewichte einigen, um auch Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

4 Starrdeichselanhänger als Muldenkipper, aber auch Spezialfahrzeuge (u. a. Dungstreuer, Güllefahrzeuge, Ladewagen) werden häufig in einachsiger, doppelachsiger (Tandem) oder auch in dreiachsiger (Indem) Ausführung gebaut. Es sind meistens Heckkipper, sie sind relativ wendig und lassen sich gut rangieren. Wie in anderen Fahrzeugbereichen erreicht man auch mit Starrdeichselanhängern häufiger die Grenzen der Vorschriften. Das gilt insbesondere für die Einhaltung der maximalen Achslast von 10 t. So verfügen manche einachsige Güllefahrzeuge über Fässer mit 9-12 m3 Inhalt. Damit sind Liberiadungen "vorprogrammiert". Sollte bei Kontrollen eine entsprechende Überladung festgestellt werden, kann es durchaus sein, dass die Oberladung vor einer Weiterfahrt - beispielsweise Gülle-vom Fahrzeug abzupumpen ist. Die Fahrgestelle der Starrdeichselanhänger sind relativ stabil gebaut. Mit zunehmenden Gesamtmassen sind gefederte Achsen vorhanden. Die gefederte Deichsel überträgt weniger Schläge auf den Traktor und verbessert die Fahrstabilität. Bei schweren Tandemund Tridemfahrzeugen sind gelenkte Achsen erforderlich. Sie erleichtern auf dem Acker die Wendearbeit und verbessern auf der Straße die Kurvenfahrt. Zwangsgelenkte Achsen werden häufiger berücksichtigt. Besonders bei schnellerer Fahrt mit schweren gefüllten Tandem- oder Tridemfahrzeugen wird die Nachlaufeigenschaft und damit Verkehrssicherheit verbessert. Da der Schwerpunkt dieser großen Fahrzeuge relativ hoch liegen kann, ist auf unebenen Wegen die Fahrgeschwindigkeit anzupassen. Eine Fahrprobe wäre anzuraten. Starrdeichselanhänger sind in der Regel mit einer Breitbereifung ausgerüstet, die auch bei geringem Innendruck noch über ausreichend Tragfähigkeit verfügen. Reifendruckregelanlagen können für schwere Starrdeichselanhänger, die abwechselnd häufig die Straße und den Acker befahren, von Vorteil sein. Weniger Rollwiderstand auf der Straße und auf dem Acker zieht eine nicht unerhebliche Kraftstoffeinsparung nach sich. Breitbereifung kann auch als Straßen schonend angesehen werden. Druckluft gebremste Starrdeichselanhänger sind selbst unter 8 t zulässiger Gesamtmasse anzutreffen. Diese Entwicklung ist positiv zu sehen, weil die Traktoren meistens über 25 km/h schnell fahren. Auch hier sollte man sich für das Zweileitungssystem mit der automatisch lastabhängigen Bremskraftregelung (ALB) entscheiden. Siehe Tabelle 1 Allgemein muss eine Mindestbelastung von 3 Prozent der Leermasse und höchstens 20 Prozent der zulässigen Gesamtmasse als Stützlast beibehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse von Gelenkdeichselanhängern darf in der Regel bei nicht mehr als zwei Achsen 18 t und bei mehr als zwei Achsen 24 t nicht Oberschreiten. Ein Zug darf die Gesamtmasse von 40 t bei einer Gesamtlänge bis 18 m nicht überschreiten. Schwere Starrdeichselanhänger können Gesamthöhen von über 3,50 m erreichen. Toreinfahrten und Unterführungen sind nicht immer so hoch ausgeführt. Stützlasten berücksichtigen 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO Stützlasten berücksichtigen Im Zug wird ein Gewichtsanteil der Ein-, Tandem- oder Tridemachs-Anhänger als Stützlast vom ziehenden Fahrzeug übernommen. Das verbleibende Gewicht darf die zulässige Last je Achse des Anhängers nicht überschreiten. Dabei ist neben der Achsenzahl, auch der Achsabstand zu berücksichtigen wie die Tabelle dies aufzeigt. Die Stützlasten orientieren sich an den Schlepperleistungen, Höchstgeschwindigkeiten und der Anhängekupplungs-Bauart. Die üblichen Anhängekupplungen der Traktoren können in der Regel Stützlasten von kg aufnehmen. Bei mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit ist die Stützlast auf 2000 kg begrenzt. So genannte Untenanhängungen (u. a. Hitchanhängung, Piton Fix, Kugelkopfkupplung) sind für höhere Stützlasten geeignet. Grenzen bilden hier die zulässigen Hinterachslasten und Höchstgeschwindigkeiten der Zugfahrzeuge. In Einzelfällen könnte beispielsweise eine Stützlast von 4000 kg bei einem Ackerschlepper oder Geräteträger möglich sein, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Die zulässige Stützlast ist in den Kfz-Papieren oder an der Anhängekupplung des Traktors zu finden. Auch am Anhänger oder in deren Betriebserlaubnis können zulässige Stützlasten vermerkt sein. Bei entsprechender Schleppergröf3e und dessen Höchstgeschwindigkeit, unter Berücksichtigung der zulässigen Stützlast (max kg), könnte die mitgeführte Gesamtmasse dann mit einem Tridem - Anhänger bei einem Achsabstand von mehr als 1,80 m auf öffentlichen Straßen durchaus 34 t (30 t Achslast plus 4 t Stützlast) betragen. Dies nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Derartige schwere Starrdeichselanhänger werden von Traktoren gezogen, die selbst ein Leergewicht von ca. 10 t aufweisen. Damit kann die Zuggesamtmasse von 40 t überschritten werden. Im

5 Powered by TCPDF ( Kfz Schein des Traktors ist in der Regel keine Anhängelast eingetragen. Überprüfen Sie trotzdem die zulässigen Anhängelasten der Deichseln und der Kupplungen. Sie könnten insbesondere bei schnelllaufenden Zügen mit schweren Tridem-Anhängern relevant sein.das Spiel des Kupplungsbolzens in der Deichselöse ist so gering wie möglich zu halten. So können die Verschleißerscheinungen an Deichseln und Kupplungen bei hohen Stützlasten eingeschränkt werden. Ballenbolzen oder Kugelkopfku pplu ngen schränken das Spiel ein, lassen aber Nickbewegungen zwischen Traktor und Starrdeichselanhänger zu. Die Kugelkopfkupplung lässt eigentlich kein Spiel zu, so dass diese Anhängekupplung besonders für die Fahrzeugkombination Traktor mit Starrdeichselanhänger zu empfehlen ist. Bei flüssigen Ladungen mit größeren Tanks sind Schwallwände im Tankinneren anzuraten, um Schwallbewegungen der Flüssigkeit bei Kurvenfahrten oder beim Abbremsen einzugrenzen. Insbesondere bei Güllefässern sollte man auch den möglichen Füllstand und damit die Nutzmasse überprüfen. Vergewissern Sie sich, ob tatsächlich die zulässige Gesamtmasse eingehalten wird! Zusätzlich angebaute Geräte (u. a. Schleppschlauchgestänge ) erhöhen das Leergewicht um 1000 bis 2000 kg und verringern damit die bis zur Grenze der zulässigen Gesamtmasse mögliche mitzuführende Nutzmasse. Das Faß darf teilweise nicht maximal befüllt werden, weil man sonst die Achslasten, Gesamtmasse des einzelnen Fahrzeugs oder die Zuggesamtmasse von 40 t überschreiten könnte. In den Fahrzeugpapieren wird teilweise seitens der Hersteller auch darauf hingewiesen. Gewichtsüberschreitungen sind auch bei Ladewagen möglich, weil Anwelkgras bei gleicher Menge unterschiedlich feucht sein kann und der Laderaum mehr oder weniger hoch geladen wird. Bei etwaigen Kontrollen können der Fahrer, gegebenenfalls auch der Halter belangt werden. 35. Ausnahmeverordnung M zur StVZO Normalerweise ist die Anhängerbreite auf 2,55 m begrenzt. Starrdeichselanhänger können mit Breitbereifung, die bei bodenschonenden Maßnahmen notwendig sind, breiter sein. Es sind Abweichungen vom 32 StVZO für Zugmaschinen und Anhänger mit Niederdruckbreitreifen oder Doppelbereifung bzw. Zwillingsbereifung bis zu einer Breite von 3 m möglich. Für diese Fälle bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis mehr. Es können folgende, vom amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr in einem Gutachten festgestellte Abweichungen genehmigt werden: - vom 32 Abs. 1 StVZO dahingehend, dass die zulässige Breite bis 3 m betragen darf, wenn der Einsatz der Fahrzeuge zur Bodenschonung eine solche Breite erfordert und sich die größere Breite allein aus der wahlweisen Ausrüstung dieser Fahrzeuge mit Breitreifen, die einen Innendruck von nicht mehr als 1,5 bar haben, oder mit Doppelbereifung bzw. Zwillingsbereifung ergibt, sollte der äußere Rand der Breitbereifung mehr als 400 mm über die vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen (Begrenzungs- und Schlussleuchten) sowie die Rückstrahler hinausragen, sind sie zu wiederholen. - bei Breiten von über 2750 mm sind zusätzlich Parkwarntafeln nach vorn und hinten erforderlich. Sie sollen mit dem Umriss des Fahrzeugs abschließen. Abweichungen bis 100 mm nach innen sind möglich. Diese Parkwarntafeln führen ein Prüfzeichen auf einer Stelle der reflektierenden Fläche. - die zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen und Warntafeln dürfen abnehmbar bzw. einklappbar sein. - Bei mehr als 25 km/h Geschwindigkeit sind Radabdeckungen erforderlich. Resümee Aus witterungsbedingten und betriebswirtschaftlichen Gründen werden schlagkräftige Einheiten gefordert. Allein straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen können einen "Strich durch die Rechnung" machen, weil man es ohne die Fahrten auf öffentlichen Straßen meistens nicht zu den Feldern gelangt. Eine Änderung von Vorschriften für eine Erhöhung von Fahrzeuggewichten oder Achslasten wird häufiger verlangt, die Straßenbaulastträger werden dies nicht ohne weiteres zulassen. Da wird man schon neidisch, wenn man in Holland mit einer Zuggesamtmasse von 50 t fahren darf. Man sollte sich auf EU Ebene auf einheitliche Gewichte einigen, um auch Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

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