Starrdeichselanhänger: Bei Achs- und Stützlasten das Limit beachten
|
|
- Greta Voss
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VERKEHRSRECHT Starrdeichselanhänger: Bei Achs- und Stützlasten das Limit beachten Günter Heitmann, Landwirtschaftskammer Hannover, gibt wichtige Hinweise welche Gewichtsgrenzen unbedingt eingehalten werden müssen Starrdeichselanhänger als Muldenkipper, aber auch Spezialfahrzeuge (u. a. Dungstreuer, Güllefahrzeuge, Ladewagen) werden häufig in einachsiger, doppelachsiger (Tandem) oder auch in dreiachsiger (Indem) Ausführung gebaut. Es sind meistens Heckkipper, sie sind relativ wendig und lassen sich gut rangieren. Wie in anderen Fahrzeugbereichen erreicht man auch mit Starrdeichselanhängern häufiger die Grenzen der Vorschriften. Das gilt insbesondere für die Einhaltung der maximalen Achslast von 10 t. So verfügen manche einachsige Güllefahrzeuge über Fässer mit 9-12 m3 Inhalt. Damit sind Liberiadungen "vorprogrammiert". Sollte bei Kontrollen eine entsprechende Überladung festgestellt werden, kann es durchaus sein, dass die Oberladung vor einer Weiterfahrt - beispielsweise Gülle-vom Fahrzeug abzupumpen ist. Die Fahrgestelle der Starrdeichselanhänger sind relativ stabil gebaut. Mit zunehmenden Gesamtmassen sind gefederte Achsen vorhanden. Die gefederte Deichsel überträgt weniger Schläge auf den Traktor und verbessert die Fahrstabilität. Bei schweren Tandemund Tridemfahrzeugen sind gelenkte Achsen erforderlich. Sie erleichtern auf dem Acker die Wendearbeit und verbessern auf der Straße die Kurvenfahrt. Zwangsgelenkte Achsen werden häufiger berücksichtigt. Besonders bei schnellerer Fahrt mit schweren gefüllten Tandem- oder Tridemfahrzeugen wird die Nachlaufeigenschaft und damit Verkehrssicherheit verbessert. Da der Schwerpunkt dieser großen Fahrzeuge relativ hoch liegen kann, ist auf unebenen Wegen die Fahrgeschwindigkeit anzupassen. Eine Fahrprobe wäre anzuraten. Starrdeichselanhänger sind in der Regel mit einer Breitbereifung ausgerüstet, die auch bei geringem Innendruck noch über ausreichend Tragfähigkeit verfügen. Reifendruckregelanlagen können für schwere Starrdeichselanhänger, die abwechselnd häufig die Straße und den Acker befahren, von Vorteil sein. Weniger Rollwiderstand auf der Straße und auf dem Acker zieht eine nicht unerhebliche Kraftstoffeinsparung nach sich. Breitbereifung kann auch als Straßen schonend angesehen werden. Druckluft gebremste Starrdeichselanhänger sind selbst unter 8 t zulässiger Gesamtmasse anzutreffen. Diese Entwicklung ist positiv zu sehen, weil die Traktoren meistens über 25 km/h schnell fahren. Auch hier sollte man sich für das Zweileitungssystem mit der automatisch lastabhängigen Bremskraftregelung (ALB) entscheiden. Siehe Tabelle 1 Allgemein muss eine Mindestbelastung von 3 Prozent der Leermasse und höchstens 20 Prozent der zulässigen Gesamtmasse als Stützlast beibehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse von Gelenkdeichselanhängern darf in der Regel bei nicht mehr als zwei Achsen 18 t und bei mehr als zwei Achsen 24 t nicht Oberschreiten. Ein Zug darf die Gesamtmasse von 40 t bei einer Gesamtlänge bis 18 m nicht überschreiten. Schwere Starrdeichselanhänger können Gesamthöhen von über 3,50 m erreichen. Toreinfahrten und Unterführungen sind nicht immer so hoch ausgeführt.
2 Stützlasten berücksichtigen Im Zug wird ein Gewichtsanteil der Ein-, Tandem- oder Tridemachs-Anhänger als Stützlast vom ziehenden Fahrzeug übernommen. Das verbleibende Gewicht darf die zulässige Last je Achse des Anhängers nicht überschreiten. Dabei ist neben der Achsenzahl, auch der Achsabstand zu berücksichtigen wie die Tabelle dies aufzeigt. Die Stützlasten orientieren sich an den Schlepperleistungen, Höchstgeschwindigkeiten und der Anhängekupplungs-Bauart. Die üblichen Anhängekupplungen der Traktoren können in der Regel Stützlasten von kg aufnehmen. Bei mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit ist die Stützlast auf 2000 kg begrenzt. So genannte Untenanhängungen (u. a. Hitchanhängung, Piton Fix, Kugelkopfkupplung) sind für höhere Stützlasten geeignet. Grenzen bilden hier die zulässigen Hinterachslasten und Höchstgeschwindigkeiten der Zugfahrzeuge. In Einzelfällen könnte beispielsweise eine Stützlast von 4000 kg bei einem Ackerschlepper oder Geräteträger möglich sein, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Die zulässige Stützlast ist in den Kfz-Papieren oder an der Anhängekupplung des Traktors zu finden. Auch am Anhänger oder in deren Betriebserlaubnis können zulässige Stützlasten vermerkt sein. Bei entsprechender Schleppergröf3e und dessen Höchstgeschwindigkeit, unter Berücksichtigung der zulässigen Stützlast (max kg), könnte die mitgeführte Gesamtmasse dann mit einem Tridem - Anhänger bei einem Achsabstand von mehr als 1,80 m auf öffentlichen Straßen durchaus 34 t (30 t Achslast plus 4 t Stützlast) betragen. Dies nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Derartige schwere Starrdeichselanhänger werden von Traktoren gezogen, die selbst ein Leergewicht von ca. 10 t aufweisen. Damit kann die Zuggesamtmasse von 40 t überschritten werden. Im Kfz Schein des Traktors ist in der Regel keine Anhängelast eingetragen. Überprüfen Sie trotzdem die zulässigen Anhängelasten der Deichseln und der Kupplungen. Sie könnten insbesondere bei schnelllaufenden Zügen mit schweren Tridem-Anhängern relevant sein.das Spiel des Kupplungsbolzens in der Deichselöse ist so gering wie möglich zu halten. So können die Verschleißerscheinungen an Deichseln und Kupplungen bei hohen Stützlasten eingeschränkt werden. Ballenbolzen oder Kugelkopfku pplu ngen schränken das Spiel ein, lassen aber Nickbewegungen zwischen Traktor und Starrdeichselanhänger zu. Die Kugelkopfkupplung lässt eigentlich kein Spiel zu, so dass diese Anhängekupplung besonders für die Fahrzeugkombination Traktor mit Starrdeichselanhänger zu empfehlen ist. Bei flüssigen Ladungen mit größeren Tanks sind Schwallwände im Tankinneren anzuraten, um Schwallbewegungen der Flüssigkeit bei Kurvenfahrten oder beim Abbremsen einzugrenzen. Insbesondere bei Güllefässern sollte man auch den möglichen Füllstand und damit die Nutzmasse überprüfen. Vergewissern Sie sich, ob tatsächlich die zulässige Gesamtmasse eingehalten wird! Zusätzlich angebaute Geräte (u. a. Schleppschlauchgestänge ) erhöhen das Leergewicht um 1000 bis 2000 kg und verringern damit die bis zur Grenze der zulässigen Gesamtmasse mögliche mitzuführende Nutzmasse. Das Faß darf teilweise nicht maximal befüllt werden, weil man sonst die Achslasten, Gesamtmasse des einzelnen Fahrzeugs oder die Zuggesamtmasse von 40 t überschreiten könnte. In den Fahrzeugpapieren wird teilweise seitens der Hersteller auch darauf hingewiesen. Gewichtsüberschreitungen sind auch bei Ladewagen möglich, weil Anwelkgras bei gleicher Menge unterschiedlich feucht sein kann und der Laderaum mehr oder weniger hoch geladen wird. Bei etwaigen Kontrollen können der Fahrer, gegebenenfalls auch der Halter belangt werden.
3 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO Normalerweise ist die Anhängerbreite auf 2,55 m begrenzt. Starrdeichselanhänger können mit Breitbereifung, die bei bodenschonenden Maßnahmen notwendig sind, breiter sein. Es sind Abweichungen vom 32 StVZO für Zugmaschinen und Anhänger mit Niederdruckbreitreifen oder Doppelbereifung bzw. Zwillingsbereifung bis zu einer Breite von 3 m möglich. Für diese Fälle bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis mehr. Es können folgende, vom amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr in einem Gutachten festgestellte Abweichungen genehmigt werden: - vom 32 Abs. 1 StVZO dahingehend, dass die zulässige Breite bis 3 m betragen darf, wenn der Einsatz der Fahrzeuge zur Bodenschonung eine solche Breite erfordert und sich die größere Breite allein aus der wahlweisen Ausrüstung dieser Fahrzeuge mit Breitreifen, die einen Innendruck von nicht mehr als 1,5 bar haben, oder mit Doppelbereifung bzw. Zwillingsbereifung ergibt, sollte der äußere Rand der Breitbereifung mehr als 400 mm über die vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen (Begrenzungs- und Schlussleuchten) sowie die Rückstrahler hinausragen, sind sie zu wiederholen. - bei Breiten von über 2750 mm sind zusätzlich Parkwarntafeln nach vorn und hinten erforderlich. Sie sollen mit dem Umriss des Fahrzeugs abschließen. Abweichungen bis 100 mm nach innen sind möglich. Diese Parkwarntafeln führen ein Prüfzeichen auf einer Stelle der reflektierenden Fläche. - die zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen und Warntafeln dürfen abnehmbar bzw. einklappbar sein. - Bei mehr als 25 km/h Geschwindigkeit sind Radabdeckungen erforderlich. Resümee Aus witterungsbedingten und betriebswirtschaftlichen Gründen werden schlagkräftige Einheiten gefordert. Allein straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen können einen "Strich durch die Rechnung" machen, weil man es ohne die Fahrten auf öffentlichen Straßen meistens nicht zu den Feldern gelangt. Eine Änderung von Vorschriften für eine Erhöhung von Fahrzeuggewichten oder Achslasten wird häufiger verlangt, die Straßenbaulastträger werden dies nicht ohne weiteres zulassen. Da wird man schon neidisch, wenn man in Holland mit einer Zuggesamtmasse von 50 t fahren darf. Man sollte sich auf EU Ebene auf einheitliche Gewichte einigen, um auch Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
4 Starrdeichselanhänger als Muldenkipper, aber auch Spezialfahrzeuge (u. a. Dungstreuer, Güllefahrzeuge, Ladewagen) werden häufig in einachsiger, doppelachsiger (Tandem) oder auch in dreiachsiger (Indem) Ausführung gebaut. Es sind meistens Heckkipper, sie sind relativ wendig und lassen sich gut rangieren. Wie in anderen Fahrzeugbereichen erreicht man auch mit Starrdeichselanhängern häufiger die Grenzen der Vorschriften. Das gilt insbesondere für die Einhaltung der maximalen Achslast von 10 t. So verfügen manche einachsige Güllefahrzeuge über Fässer mit 9-12 m3 Inhalt. Damit sind Liberiadungen "vorprogrammiert". Sollte bei Kontrollen eine entsprechende Überladung festgestellt werden, kann es durchaus sein, dass die Oberladung vor einer Weiterfahrt - beispielsweise Gülle-vom Fahrzeug abzupumpen ist. Die Fahrgestelle der Starrdeichselanhänger sind relativ stabil gebaut. Mit zunehmenden Gesamtmassen sind gefederte Achsen vorhanden. Die gefederte Deichsel überträgt weniger Schläge auf den Traktor und verbessert die Fahrstabilität. Bei schweren Tandemund Tridemfahrzeugen sind gelenkte Achsen erforderlich. Sie erleichtern auf dem Acker die Wendearbeit und verbessern auf der Straße die Kurvenfahrt. Zwangsgelenkte Achsen werden häufiger berücksichtigt. Besonders bei schnellerer Fahrt mit schweren gefüllten Tandem- oder Tridemfahrzeugen wird die Nachlaufeigenschaft und damit Verkehrssicherheit verbessert. Da der Schwerpunkt dieser großen Fahrzeuge relativ hoch liegen kann, ist auf unebenen Wegen die Fahrgeschwindigkeit anzupassen. Eine Fahrprobe wäre anzuraten. Starrdeichselanhänger sind in der Regel mit einer Breitbereifung ausgerüstet, die auch bei geringem Innendruck noch über ausreichend Tragfähigkeit verfügen. Reifendruckregelanlagen können für schwere Starrdeichselanhänger, die abwechselnd häufig die Straße und den Acker befahren, von Vorteil sein. Weniger Rollwiderstand auf der Straße und auf dem Acker zieht eine nicht unerhebliche Kraftstoffeinsparung nach sich. Breitbereifung kann auch als Straßen schonend angesehen werden. Druckluft gebremste Starrdeichselanhänger sind selbst unter 8 t zulässiger Gesamtmasse anzutreffen. Diese Entwicklung ist positiv zu sehen, weil die Traktoren meistens über 25 km/h schnell fahren. Auch hier sollte man sich für das Zweileitungssystem mit der automatisch lastabhängigen Bremskraftregelung (ALB) entscheiden. Siehe Tabelle 1 Allgemein muss eine Mindestbelastung von 3 Prozent der Leermasse und höchstens 20 Prozent der zulässigen Gesamtmasse als Stützlast beibehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse von Gelenkdeichselanhängern darf in der Regel bei nicht mehr als zwei Achsen 18 t und bei mehr als zwei Achsen 24 t nicht Oberschreiten. Ein Zug darf die Gesamtmasse von 40 t bei einer Gesamtlänge bis 18 m nicht überschreiten. Schwere Starrdeichselanhänger können Gesamthöhen von über 3,50 m erreichen. Toreinfahrten und Unterführungen sind nicht immer so hoch ausgeführt. Stützlasten berücksichtigen 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO Stützlasten berücksichtigen Im Zug wird ein Gewichtsanteil der Ein-, Tandem- oder Tridemachs-Anhänger als Stützlast vom ziehenden Fahrzeug übernommen. Das verbleibende Gewicht darf die zulässige Last je Achse des Anhängers nicht überschreiten. Dabei ist neben der Achsenzahl, auch der Achsabstand zu berücksichtigen wie die Tabelle dies aufzeigt. Die Stützlasten orientieren sich an den Schlepperleistungen, Höchstgeschwindigkeiten und der Anhängekupplungs-Bauart. Die üblichen Anhängekupplungen der Traktoren können in der Regel Stützlasten von kg aufnehmen. Bei mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit ist die Stützlast auf 2000 kg begrenzt. So genannte Untenanhängungen (u. a. Hitchanhängung, Piton Fix, Kugelkopfkupplung) sind für höhere Stützlasten geeignet. Grenzen bilden hier die zulässigen Hinterachslasten und Höchstgeschwindigkeiten der Zugfahrzeuge. In Einzelfällen könnte beispielsweise eine Stützlast von 4000 kg bei einem Ackerschlepper oder Geräteträger möglich sein, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Die zulässige Stützlast ist in den Kfz-Papieren oder an der Anhängekupplung des Traktors zu finden. Auch am Anhänger oder in deren Betriebserlaubnis können zulässige Stützlasten vermerkt sein. Bei entsprechender Schleppergröf3e und dessen Höchstgeschwindigkeit, unter Berücksichtigung der zulässigen Stützlast (max kg), könnte die mitgeführte Gesamtmasse dann mit einem Tridem - Anhänger bei einem Achsabstand von mehr als 1,80 m auf öffentlichen Straßen durchaus 34 t (30 t Achslast plus 4 t Stützlast) betragen. Dies nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Derartige schwere Starrdeichselanhänger werden von Traktoren gezogen, die selbst ein Leergewicht von ca. 10 t aufweisen. Damit kann die Zuggesamtmasse von 40 t überschritten werden. Im
5 Powered by TCPDF ( Kfz Schein des Traktors ist in der Regel keine Anhängelast eingetragen. Überprüfen Sie trotzdem die zulässigen Anhängelasten der Deichseln und der Kupplungen. Sie könnten insbesondere bei schnelllaufenden Zügen mit schweren Tridem-Anhängern relevant sein.das Spiel des Kupplungsbolzens in der Deichselöse ist so gering wie möglich zu halten. So können die Verschleißerscheinungen an Deichseln und Kupplungen bei hohen Stützlasten eingeschränkt werden. Ballenbolzen oder Kugelkopfku pplu ngen schränken das Spiel ein, lassen aber Nickbewegungen zwischen Traktor und Starrdeichselanhänger zu. Die Kugelkopfkupplung lässt eigentlich kein Spiel zu, so dass diese Anhängekupplung besonders für die Fahrzeugkombination Traktor mit Starrdeichselanhänger zu empfehlen ist. Bei flüssigen Ladungen mit größeren Tanks sind Schwallwände im Tankinneren anzuraten, um Schwallbewegungen der Flüssigkeit bei Kurvenfahrten oder beim Abbremsen einzugrenzen. Insbesondere bei Güllefässern sollte man auch den möglichen Füllstand und damit die Nutzmasse überprüfen. Vergewissern Sie sich, ob tatsächlich die zulässige Gesamtmasse eingehalten wird! Zusätzlich angebaute Geräte (u. a. Schleppschlauchgestänge ) erhöhen das Leergewicht um 1000 bis 2000 kg und verringern damit die bis zur Grenze der zulässigen Gesamtmasse mögliche mitzuführende Nutzmasse. Das Faß darf teilweise nicht maximal befüllt werden, weil man sonst die Achslasten, Gesamtmasse des einzelnen Fahrzeugs oder die Zuggesamtmasse von 40 t überschreiten könnte. In den Fahrzeugpapieren wird teilweise seitens der Hersteller auch darauf hingewiesen. Gewichtsüberschreitungen sind auch bei Ladewagen möglich, weil Anwelkgras bei gleicher Menge unterschiedlich feucht sein kann und der Laderaum mehr oder weniger hoch geladen wird. Bei etwaigen Kontrollen können der Fahrer, gegebenenfalls auch der Halter belangt werden. 35. Ausnahmeverordnung M zur StVZO Normalerweise ist die Anhängerbreite auf 2,55 m begrenzt. Starrdeichselanhänger können mit Breitbereifung, die bei bodenschonenden Maßnahmen notwendig sind, breiter sein. Es sind Abweichungen vom 32 StVZO für Zugmaschinen und Anhänger mit Niederdruckbreitreifen oder Doppelbereifung bzw. Zwillingsbereifung bis zu einer Breite von 3 m möglich. Für diese Fälle bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis mehr. Es können folgende, vom amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr in einem Gutachten festgestellte Abweichungen genehmigt werden: - vom 32 Abs. 1 StVZO dahingehend, dass die zulässige Breite bis 3 m betragen darf, wenn der Einsatz der Fahrzeuge zur Bodenschonung eine solche Breite erfordert und sich die größere Breite allein aus der wahlweisen Ausrüstung dieser Fahrzeuge mit Breitreifen, die einen Innendruck von nicht mehr als 1,5 bar haben, oder mit Doppelbereifung bzw. Zwillingsbereifung ergibt, sollte der äußere Rand der Breitbereifung mehr als 400 mm über die vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen (Begrenzungs- und Schlussleuchten) sowie die Rückstrahler hinausragen, sind sie zu wiederholen. - bei Breiten von über 2750 mm sind zusätzlich Parkwarntafeln nach vorn und hinten erforderlich. Sie sollen mit dem Umriss des Fahrzeugs abschließen. Abweichungen bis 100 mm nach innen sind möglich. Diese Parkwarntafeln führen ein Prüfzeichen auf einer Stelle der reflektierenden Fläche. - die zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen und Warntafeln dürfen abnehmbar bzw. einklappbar sein. - Bei mehr als 25 km/h Geschwindigkeit sind Radabdeckungen erforderlich. Resümee Aus witterungsbedingten und betriebswirtschaftlichen Gründen werden schlagkräftige Einheiten gefordert. Allein straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen können einen "Strich durch die Rechnung" machen, weil man es ohne die Fahrten auf öffentlichen Straßen meistens nicht zu den Feldern gelangt. Eine Änderung von Vorschriften für eine Erhöhung von Fahrzeuggewichten oder Achslasten wird häufiger verlangt, die Straßenbaulastträger werden dies nicht ohne weiteres zulassen. Da wird man schon neidisch, wenn man in Holland mit einer Zuggesamtmasse von 50 t fahren darf. Man sollte sich auf EU Ebene auf einheitliche Gewichte einigen, um auch Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (Geändert durch Bekanntmachung des Bundesministers für Verkehr, Bau-
MehrÜ b e r l a d u n g. Gesamtgewicht. Achslast. Anhängelast. Stützlast. Dachlast. Leergewicht
Gewicht, das unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung und der gesetzlichen Vorschriften nicht überschritten werden darf ( 34 StVZO). Achslast Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr
MehrZiehen von Anhängern mit PKW technische und rechtliche Bestimmungen Stand: Jänner 2005
LANDESPOLIZEIKOMMANDO NIEDERÖSTERREICH L a n d e s v e r k e h r s a b t e i l u n g Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten Tel.: +43-59133 30-4444, Fax: +43-59133 30-4009 Lpk-n-lva@polizei.gv.at, www.polizei.at/noe
MehrInhalt. 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ( 18 StVZO)
2.12 Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (Bonn, den 18. Juli 2000 33/36.24.02-50) Vorbemerkungen Für alle
Mehr1. Einzelachslast a) Einzelachsen 10,00 t b) Einzelachsen (angetrieben) 11,50 t;
Auszug StVZO www.stvzo.de (Stand 12/2007) 34 Achslast und Gesamtgewicht. (1) Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird. (2)
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr
Mehr- für alle Fahrzeuge, wenn sie auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden.
Verl. d. BMVBW v. 18.07.2000 (VkBl S. 406); geändert v. 13.11.2000 (VkBl S. 680) betr. Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
MehrDefinition der Stützlast und Anhängelast bei PKW Anhängern!
PKW Anhänger Informationen Anhänger Startseite Anhänger Fragen Anbieterdaten Definition der Stützlast und Anhängelast bei PKW Anhängern! Immer wieder stellen wir fest, dass der Stützlast zu wenig Beachtung
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Vorbemerkung... 3 Geltungsbereich...
MehrEINHEITLICHE GENEHMIGUNG von Anhängern der Klasse O und R sowie Anhängerarbeitsmaschinen und gezogene auswechselbare Maschinen der Klasse S
EINHEITLICHE GENEHMIGUNG von Anhängern der Klasse O und R sowie Anhängerarbeitsmaschinen und gezogene auswechselbare Maschinen der Klasse S Gezogene auswechselbare Maschinen sind hinsichtlich der wiederkehrenden
MehrAnhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h
Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Ausgabe 2/2006 Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h Für Gespanne auf Autobahnen
MehrAnhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h
Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Ausgabe 2/2006 Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h Für Gespanne auf Autobahnen
Mehr1. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltunngen, 3. zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen,
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Bonn, den 18. Juli 2000 S 33/36.24.02-50 VKBl. 2000, S. 406 Geändert
Mehr1. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Bonn, den 18. Juli 2000 S 33/36.24.02-50 VKBl. 2000, S. 406 Geändert
MehrIm Dschungel der Verordnungen
Landwirtschaftliche Transporte Im Dschungel der Verordnungen Größe und Gewichte stoßen an die Grenze - Verkehrsgewerbe als Hilfstruppe von Polizei und Bundesamt für Güterverkehr Der technische Fortschritt
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Bonn, den 18.
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Bonn, den 18. Juli 2000 - S 33/36.24.02-50 - VKBl. 2000, S. 406 Geändert
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung Verkehrsregelung und -management w Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
MehrMB Fahrzeuge Brauchtumsveranstaltungen. Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Bonn, den 18. Juli 2000 S 33/36.24.02-50 Für alle Fahrzeuge,
MehrFahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche bei Brauchtumsveranstaltungen (insbesondere Faschingsumzüge) eingesetzt werden.
Beiblatt 1 Vollzug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (2. StVR-AusnahmeVO); der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
MehrAbmessungen von Nutzfahrzeugen
Abmessungen von Nutzfahrzeugen Die wichtigsten Abmessungen wie z. B. Breite, Höhe und Länge eines Nfz. Sind in Deutschland gesetzlich in der StVZO, die der Richtlinie 96/53EG entspricht, festgelegt. Die
Mehr1. Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird.
Informationen zu den zulässigen Gesamtmassen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und ihrer Ladung (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Zulässige Gesamtmasse 34 StVZO (Auszug)
MehrStütz- und Anhängelast Was Sie beim Fahren mit Anhänger wissen sollten!
Was Sie beim Fahren mit Anhänger wissen sollten! Fachreferat 1 - Fahrzeuge und Ausrüstung 1 - Inhalt - Einleitung Das sollten Sie zur Stützlast wissen! Wo finde ich Angaben zur Stützlast? Wie ermittele
MehrANHÄNGELAST-ERHÖHUNGEN - Band 1
Umrüstkatalog - Band 1 Gruppe 2: Anhänger Seite 1 ANHÄNGELAST-ERHÖHUNGEN - Band 1 2 Werkseitig freigegebene Anhängelast-Erhöhungen Anhängelast-Erhöhungen Modellreihe 3 (E36) - Typ 3C, 3B, M3B 2 Anhängelast-Erhöhungen
MehrAnhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h
Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Ausgabe 2/2006 Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h Für Gespanne auf Autobahnen
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vom 18. Juli 2000; Az.: S 33/36.24.02-50 [Bekannt gegeben VkBl. 2000
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr
MehrRichtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 60. Bezirksmusikfest des Musikvereins Ingenried e.v. am
Richtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 60. Bezirksmusikfest des Musikvereins Ingenried e.v. am 28.05.2017 Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Hinweise 2. Kraftfahrzeuge und Festwagen 3. Personenbeförderung
MehrAargauer Landtechnikabend 2019 Adhäsionsgewicht Vorderer Überhang
Aargauer Landtechnikabend 2019 Adhäsionsgewicht Vorderer Überhang Hansjörg Furter / Thomas Frey Adhäsionsgewicht was ist das? 21.03.2019 2 1 Adhäsionsgewicht was ist das? 4'880 kg? 21.03.2019 3 Adhäsionsgewicht
MehrDie 3. EU-Führerscheinrichtlinie
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie RICHTLINIE 2006 / 126 / EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) Das Führen von Zugkombinationen im EU-Recht
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen.
Nr. 114 Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Bonn, den 18. Juli 2000 33/36.24.02-50 Vorbemerkungen Für alle
MehrNeue EU-Fahrerlaubnisklassen ab
Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013 Klasse B: direkter Erwerb / beinhaltet AM und L - Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis
MehrFahrschule 4YOU. Ziehen von Anhängern mit PKW. technische und rechtliche Bestimmungen
Fahrschule 4YOU Inh. Klaus Schweikart Karl-Schachinger-Str. 2 A-4070 Eferding Tel. + Fax 07272/21 967 Mobil 0650/610 19 19 office@fahrschule-4you.net Ziehen von Anhängern mit PKW technische und rechtliche
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb. bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Quelle: Veröffentlichung 18. Juli 2000, VkBI. 2000 S. 406 Änderung vom
MehrDie Hinweise richten sich an Veranstalter/Veranstalterinnen sowie Teilnehmer/Teilnehmerinnen und geben einen Überblick über
Hinweise für die Teilnahme an Festumzügen mit Zugmaschinen und Anhängern sowie die technischen Voraussetzungen für den Betrieb von Fahrzeugen bei solchen Veranstaltungen Mit den nachfolgenden Hinweisen
Mehr32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
Seite 1 von 7 Verl. d. BMVBW v. 18.07.2000 (VkBl S. 406); geändert v. 13.11.2000 (VkBl S. 680) betr. Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen. bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Quelle: Veröffentlichung 18. Juli 2000, VkBI. 2000 S. 406 Änderung vom
MehrMerkblatt über die Ausrüstung u. den Betrieb von Fz u FzKombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen.
BMVBW/S 33/36.24.02-50 vom 18.7.2000, VkBl 2000 S 406, geändert im VkBl 2000 S 680. Für alle Fz, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, gelten grundsätzlich die einschlägigen Regelungen des Straßenverkehrsrechts
MehrRichtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen
Anwendungsbereich Diese Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen die nach 32 StVZO zulässigen Werte,
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb. bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Quelle: Veröffentlichung 18. Juli 2000, VkBI. 2000 S. 406 Änderung vom
MehrNovelle zum Kraftfahrgesetz. (31. KFG-Novelle)
1030 Wien Schwarzenbergplatz 4 T (01) 7130253 F (01) 7152107 E voeb@voeb.at H http://www.voeb.at Novelle zum Kraftfahrgesetz (31. KFG-Novelle) Stellungnahme des Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe
MehrMehr als schwarz und breit
Reifen FÜr Die Landwirtschaft Mehr als schwarz und breit Günter Heitmann, Landwirtschaftskammer Hannover, FB Landtechnik, zeigt in seinem Überblick die Vielfalt der Bereifungsvarianten für land- und forstwirtschaftliche
Mehrfür die Teilnahme von Brauchtumsfahrzeugen an Umzügen
MERKBLATT für die Teilnahme von Brauchtumsfahrzeugen an Umzügen Dieses Merkblatt soll dazu dienen, rechtzeitig über die sichere Gestaltung und Nutzung von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen zu informieren.
MehrDie Hinweise richten sich an Veranstalter/Veranstalterinnen sowie Teilnehmer/Teilnehmerinnen und geben einen Überblick über
Hinweise für die Teilnahme an Festumzügen mit Zugmaschinen und Anhängern sowie die technischen Voraussetzungen für den Betrieb von Fahrzeugen bei solchen Veranstaltungen Mit den nachfolgenden Hinweisen
MehrTempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger- Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
1 von 6 17.06.2009 17:54 Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger- Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf
MehrPrüfungsfahrzeuge der Profiklassen C,D und T ab
Prüfungsfahrzeuge der Profiklassen C,D und T ab 19.01.2013 Klasse C Fahrzeuge der Klasse C a) Mindestlänge 8m, b) Mindestbreite 2,4 m, c) Zulässige Gesamtmasse mindestens 12 000 kg, d) tatsächliche Gesamtmasse
MehrMindestalter: Vorbesitz: Ärztliche Bescheinigungen: Gültigkeit Ausbildung: zwei Wochen eigenem Übungsgelände
A Mindestalter: 18 / 25 Jahre Gültigkeit: unbefristet gültig für Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
MehrBis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.
Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal
MehrInformation zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge
Information zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge Form und Abmessungen von Zugfahrzeugen und Zugkombinationen bei den C und D-Klassen und der Klasse BE (unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften
MehrInformation zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge
Information zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge Form und Abmessungen von Zugfahrzeugen und Zugkombinationen bei den C und D-Klassen und der Klasse BE (unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften
MehrVorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest
Fahrerlaubnisklassen Nach der 2. EU-Führerscheinrichtlinien mussten von den Mitgliedstaaten entsprechend den Vorgaben die Hauptklassen A, B, BE, C, CE, D und DE eingeführt werden. Daneben ermöglicht die
MehrMit Beregnungsmaschinen und Beregnungsaggregaten auf die Straße. Was ist zu beachten? Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
Mit Beregnungsmaschinen und Beregnungsaggregaten auf die Straße Was ist zu beachten? Beregnungstag LWK Niedersachsen 26. April 2017, Wehnsen Martin Vaupel Tel.:0441 801691 Martin.Vaupel@LWK-Niedersachsen.de
MehrAnhang zu den Allgemeinen Bestimmungen für die Teilnahme am Ratinger Rosenmontagszug: 8. Februar 2018
Anhang zu den Allgemeinen Bestimmungen für die Teilnahme am Ratinger Rosenmontagszug: 8. Februar 2018 Richtlinien für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen
MehrRichtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 47. Bezirksmusikfest des Musikvereins Schrattenbach e.v. am 14. Juli 2019
Richtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 47. Bezirksmusikfest des Musikvereins Schrattenbach e.v. am 14. Juli 2019 Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Hinweise 2. Kraftfahrzeuge und Festwagen
MehrMit Beregnungsmaschinen und Beregnungsaggregaten auf die Straße. Was ist zu beachten? Öffentlicher Verkehrsraum
Mit Beregnungsmaschinen und Beregnungsaggregaten auf die Straße Was ist zu beachten? Fachverband Feldberegnung 7. Februar 2017, Uelzen Martin Vaupel Tel.:0441 801691 Martin.Vaupel@LWK-Niedersachsen.de
MehrErklärung zum teilnehmenden Fahrzeug /Fahrzeugkombination
Anlage 3 Zugwagen Nr.: Erklärung zum teilnehmenden Fahrzeug /Fahrzeugkombination Karnevalsumzug in: am: Verantwortlicher (Name und Anschrift) Zugfahrzeug Fahrzeug Art: PKW LKW Zugmaschine Kennzeichen:
MehrKlasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre)
Klasse A - Zweiräder Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Die Klasse A (unbeschränkt) wird unbefristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 25. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit
MehrWichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind
Straßenverkehrsamt Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind I. Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abschnitt B II.
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen BMVBW/S 33/36.24.02-50 vom 18.7.2000, VkBl 2000 S 406, geändert im VkBl
MehrBeiblatt für Maschinen mit Überbreite
Beiblatt für Maschinen mit Überbreite D] ' Verfahren zur Sonderzulassung von angehängten und angebauten landwirtschaftlichen Maschinen mit Überbreite MG 1115 Printed in Germany Lesen und beachten Sie dieses
MehrWichtig für Gruppen mit Gruppen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
Wichtig für Gruppen mit Gruppen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen Immer wieder gehen Schreckensmeldungen über Unfälle bei Brauchtumsveranstaltungen durch die Presse. Gemeinsam mit der Polizeidirektion
Mehrinformiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber?
informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab 01.01.1999 Neuer EU-Führerschein Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber? Internationaler Führerschein Die neuen Fahrerlaubnisklassen Übergangsbestimmungen
MehrLandratsamt Freising
Landratsamt Freising Landratsamt Freising Postfach 16 43 85316 Freising Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
MehrI. Voraussetzungen und Ausrüstung der einzusetzenden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen
Stand: 23.01.2018 Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, die bei Brauchtumsveranstaltungen insbesondere Faschingsumzügen eingesetzt werden Die veranstaltenden
MehrStraßenverkehrsrechtliche Anforderungen
Straßenverkehrsrechtliche Anforderungen AMAZONE-Kombination Frontpacker-Sätank FPS 2 oder Frontrahmen-Sätank FRS 2 Kreiselgrubber KG 602-2 Reifenpacker RP 602-2 Aufbau-Säschiene AS 602-2 Vor Inbetriebnahme
MehrEU-Fahrerlaubnisklassen
EU-Fahrerlaubnisklassen AM - Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine
MehrJeder Fahrer muss in der Kontrolle sagen können: Meine Ladung habe ich richtig gesichert. Ich verstoße nicht gegen 23 Fahrzeugführer der StVO.
Wichtig für den Fahrzeugführer: Jede Ladung, die sich auf der Ladefläche während einer Vollbremsung bewegt (verrutscht, umfällt, hinund herrollt, herabfällt oder Lärm erzeugt), muss gesichert werden. Jeder
MehrFührerschein Wer darf womit fahren?
Fahrerlaubnisklassen Führerschein Wer darf womit fahren? Günter Heitmann, Verkehrsexperte der Landwirtschaftskammer Hannover, gibt wichtige Tipps, mit welchen Fahrerlaubnisklassen welche Fahrzeuge bewegt
MehrMERKBLATT FÜR ANBAUGERÄTE
Verl. d. BMVBW v. 25.03.1999 (VkBl S. 268), berichtigt v. 02.08.2000 (VkBl S. 479) betr. MERKBLATT FÜR ANBAUGERÄTE Kraftfahrzeuge und Anhänger können mit vorübergehend angebrachten, auswechselbaren Anbaugeräten
MehrFahrten mit AMAZONE Maschinen auf deutschen Straßen
Infoblatt az Fahrten mit AMAZONE Maschinen auf deutschen Straßen MG5459 05.2016 Printed in Germany de Lesen und beachten Sie dieses Infoblatt vor der ersten Inbetriebnahme! Für künftige Verwendung aufbewahren!
MehrMit Beregnungsmaschinen auf die Straße
Mit Beregnungsmaschinen auf die Straße Die nächste Beregnungssaison kommt bestimmt und dann laufen in vielen Regionen die Beregnungsanlagen rund um die Uhr. Um mit den Maschinen zu den Feldern zu gelangen,
MehrVoraussetzungen für (Faschings)Umzüge < handout >
Landratsamt Oberallgäu Straßenverkehrsbehörde Landratsamt Oberallgäu, Postfach, 87518 Sonthofen Anlage zum Erlaubnisbescheid und somit verbindlich Aktenzeichen: Z2-FASCHING-FL Sachbearbeiter: Herr Fleischhauer
MehrInhalt Einleitung Welche.Vorschriften.sind.beim.Transport..
Inhalt Einleitung............................................................. 4 Welche Vorschriften sind beim Transport. von Ladung zu beachten?........................................ 5 Wem nützt Ladungssicherung?.................................
MehrEinteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM:
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM: Klasse A1: Klasse A2: Klasse A: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab dem
Übersicht über die n ab 2013 Klasse D1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) - gebaut und ausgelegt zur eförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis... 13
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Abschnitt A Abfahrtkontrolle 1 Einführung... 15 1.1 Amtspflichtsverletzung eines Polizeibeamten bei GST-Begleitung... 15 1.2 Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes
MehrLadungssicherung auch im PKW
Ladungssicherung auch im PKW LVW / TÜV Thüringen 22 (1) StVO (Ladung) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladungseinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst
MehrLandwirtschaftliche Transporte LLFG Bernburg 6. Dezember 2007
Landwirtschaftliche Transporte LLFG Bernburg 6. Dezember 2007 Rechtliche Rahmenbedingungen Günter Heitmann Schlagkräftige Erntefahrzeuge Schnelllaufende Zugmaschinen Bei mehr als 60 km/h Kfz Straße und
MehrVO (EU) Nr. 167/2013 Anforderungen der VO (EU) Nr.167/2013 im Überblick
IFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität VO (EU) Nr. 167/2013 Anforderungen der VO (EU) Nr.167/2013 im Überblick 1 VO (EU) Nr.167/2013 Überblick Aufbau der VO (EU) 167/2013 Abmessungen und Gesamtmasse
MehrFahrzeuge bei. Brauchtumsveranstaltungen Technische Abnahmen
Fahrzeuge bei Brauchtumsveranstaltungen Technische Abnahmen Wieso Merkblatt? Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
MehrFahrzeuge bei Brauchtumsveranstaltungen. Technische Abnahmen
Fahrzeuge bei Brauchtumsveranstaltungen Technische Abnahmen Wieso Merkblatt? Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
MehrKARNEVALSGESELLSCHAFT KG KEMPER GRÖNE 1948 E.V.
Name der Gruppe /Verein Verantwortlicher Leiter Telefon: Mit Wagen und/oder Fußgruppe Thema der Gruppe Anzahl der Teilnehmer Eigene Musik Anmeldung Werner Schmidt Brehmer Straße 38 52525 Heinsberg h.w.schmidt@web.de
MehrTeilegutachten Blatt 1 von 4
Blatt 1 von 4 T E I L E G U T A C H T E N gemäß 19 (3) Nr. 4 StVZO TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH Am TÜV 1, D-30519 Hannover Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes Bundesrepublik
MehrIFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Änderungen der VO (EU) 167/2013
IFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Änderungen der VO (EU) 167/2013 Übersicht und Umsetzung der Änderungs-Verordnungen VO (EU) 2016/1788 und VO (EU) 2016/1789 1 Übersicht Allgemeines Übergangbestimmungen
MehrRichtlinien für die Teilnahme an Umzügen im Rahmen vom Brauchtumsveranstaltungen
Richtlinien für die Teilnahme an Umzügen im Rahmen vom Brauchtumsveranstaltungen Der Fastnachtszug soll Freude, Frohsinn, und Spaß vermitteln, Unfälle und Ärger sollen vermieden werden. Aus diesem Grund
MehrFahrschule -1- Kontschieder
Fahrschule -1- Kontschieder (Inhaltsverzeichnis) 1. Definition leichte & schwere Anhänger 2. Lenkberechtigung Klasse B 3. Lenkberechtigung Klasse EzB 4. Geschwindigkeitsbeschränkungen 5. Abmessungen 6.
MehrSörensen Hydraulik GmbH. Osterrade 3 - D Hamburg. Internet: http;// Telefax: 040 / Verkauf:
08.2016 Sörensen Hydraulik GmbH Osterrade 3 - D-21031 Hamburg Telefon : 040 / 739 606-0 Telefax : 040 / 739 606-66 Internet: http;//www.soerensen.de e-mail : info@soerensen.de Verkauf: Telefon: 040 / 739
MehrWeitere Kernpunkte der neuen EU-Führerscheinregelung:
Der neue EU-Führerschein Durch die Einführung des neuen Führerscheines sollen in den einzelnen EU-Ländern die Vorschriften einschließlich der Ausbildung und Prüfung vereinheitlicht werden. Weitere Kernpunkte
MehrAnforderungen an Prüfungsfahrzeuge. Form und Abmessungen von Zugfahrzeugen und Zugkombinationen bei den C und D-Klassen und der Klasse BE
Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge Form und Abmessungen von Zugfahrzeugen und Zugkombinationen bei den C und D-Klassen und der Klasse BE (unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften des Anhangs 2
MehrAngaben zum Fahrzeug/zur Fahrzeugkombination (lt. Kfz-Brief/Betriebserlaubnis/Gutachten nach 21 StVZO:
Seite 1 von 5. per Telefax: 04171 / 687 743 Landkreis Harburg BürgerService/ Verkehr -30.5- Schloßplatz 6 21423 Winsen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) mit
MehrMerkblatt Landwirtschaftliche Anhänger
Merkblatt Landwirtschaftliche Anhänger 1.6.2017 Anhängerarten Es wird unterschieden zwischen Transportanhänger und Arbeitsanhänger. Bezüglich Vorschriften über Beleuchtung, Bremsen und Kennzeichnung bestehen
MehrRichtlinien für dem Veedelszoch in Bonn-Oberkassel
Richtlinien für dem Veedelszoch in Bonn-Oberkassel Der Veedelszoch soll Freude, Frohsinn, und Spaß vermitteln, Unfälle und Ärger sollen Vermieden Werden. Aus diesem Grund bitten wir darum, nachfolgende
MehrZulässige Bereifung an Kraftfahrzeugen. Eintragungen im Fahrzeugschein
Zulässige Bereifung an Kraftfahrzeugen Eintragungen im Fahrzeugschein Gliederung Vorstellung Einleitung Erläuterung am Beispiel Konsequenzen für: den Reifenmarkt für die Verkehrsüberwachung die Autofahrer
Mehr