Leistungen aus der Pflegekasse So holen Sie mehr raus. 5 Punkte auf die es ankommt

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1 Leistungen aus der Pflegekasse So holen Sie mehr raus 5 Punkte auf die es ankommt

2 Seien Sie ein Teil unserer Gemeinschaft denn Pflege ist teilbar!

3 /3 Leistungen aus der Pflegekasse So holen Sie mehr raus Von der SPIEGEL Bestseller-Autorin Martina Rosenberg 1. Pflegegrad beantragen. 2. Terminvorbereitung 3. Gegenwehr bei Ablehnung oder Falscheinstufung 4. Selbstcheck 5. Was Ihnen zusteht 6. Was Pflege kostet (ein kleiner Überblick)

4 4/ Fünf Punkte Fünf Punkte auf die es ankommt Frühzeitig den Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragen Lassen Sie keine unnötige Zeit verstreichen. Sie verlieren bares Geld in der Zeit. Den Antrag auf Pflegegeld können Sie zunächst unkompliziert am Telefon machen. Sobald dies geschehen ist, zählt dieser Tag später und Sie erhalten rückwirkend das Pflegegeld ausgezahlt. Unabhängig davon, wann der Gutachter kommt! TIPP: Lassen Sie sich von der Pflegekasse Ihren Anruf schriftlich bestätigen! Bereiten Sie sich für den Termin gut vor! Stellen Sie eine Liste mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten zusammen. Schreiben Sie auf, wie oft sie dort Termine haben. Falls es schon einen Arztbericht oder Bescheinigungen gibt, legen Sie sich diese Unterlagen bereit. Fragen Sie nach Hilfsmitteln, die Sie benötigen, falls Sie noch keine haben. Sind bereits Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl im Einsatz, halten Sie diese für den Gutachter bereit. Falls nötig, machen Sie den Gutachter auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen aufmerksam. Hier steht Ihnen ein Zuschuss in höhe von 4000 Euro zu! (Z.B. für ein barrierefreies Bad, Treppenlifter etc.). So müssen Sie später nicht einen gesonderten Antrag stellen.

5 Fünf Punkte /5 Lassen Sie sich das Gutachten zuschicken. Darin können Sie die Begründung für die Einstufung nachlesen. Das wird besonders wichtig, wenn Sie die Einstufung für ungerecht empfinden und dagegen Widerspruch einlegen wollen Wehren Sie sich bei einer Ablehnung oder falscher Einstufung. Immer wieder werden Pflegebedürftige falsch eingestuft. Wenn auch Sie denken, es wurde falsch bewertet, können Sie innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen. Das geht mit einem einfachen Schreiben an Ihre Pflegekasse und gegen Sie dabei auch eine Begründung an Selbstcheck Machen Sie den Selbstcheck der 6 Modulen mit unserem Pflegetagebuch im Downloadbereich und schreiben Sie die Hilfestellung auf, die Sie täglich geben. TIPP: In unserer Community finden Sie den Austausch mit Gleichgesinnten. Als Mitglied können Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen!

6 6/ Fünf Punkte Was Ihnen zusteht Pflegegeld (ambulant) Pflegesachleistung (ambulant) PG1 Entlastungsbetrag (ambulant) 125,00 Leistungsbetrag (vollstationär) 125,00 Wohnraumanpassung: Zuschüsse gibt es auch für eine altersgerechte Wohnraumanpassung, ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad in Höhe von bis zu Euro. Bis zu Euro Unterstützung erhält der Pflegebedürftige auch dann, wenn er in eine Senioren-WG ziehen möchte. Pflegehilfsmittel: Ebenso stehen ihnen Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich zu. Tagespflege: Die Leistungen für Tagespflege oder Nachtpflege werden nicht mit den Pflegesachleistungen bzw. dem Pflegegeld verrechnet.. Das bedeutet, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, dem wird das Pflegegeld nicht gekürzt!

7 Fünf Punkte /7 PG2 PG3 PG4 PG5 316,00 545,00 728,00 901,00 689, , , ,00 125,00 125,00 125,00 125,00 770, , , ,00 Verhinderungspflege: Ebenso übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege die Kosten einer Ersatzpflege in Höhe von in der Regel bis zu Euro für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Kurzzeitpflege: Für die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung stehen pro Kalenderjahr Euro für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung. Zur Verfügung stehender Betrag bei: PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Tages & Nachpflege * * In Pflegegrad 1 gibt es kein gesondertes Budget für Tages- oder Nachtpflege. Sie können aber den Entlastungsbetrag für die Tages-/Nachtpflege nutzen.

8 EXTRA 8/ Fünf Punkte Was kostet Pflege? Pflege zuhause: Bei der Pflege in den eigenen vier Wänden richtet sich die Höhe der Kosten nach dem Pflegegrad und dem Aufwand, der damit einher geht. Pflege mit Unterstützung des ambulanten Pflegedienstes: Bei Pflegegrad 3 mit schwerer Beeinträchtigungen der Selbständigkeit, kann mit durchschnittlichen Kosten für den Eigenanteil von rund 800 Euro gerechnet werden. Nicht dabei sind Kosten für Hygienemittel, Zuzahlung zu Medikamenten und Therapien, techn. Hilfsmittel evtl.,anfallende Fahrkosten, Einkaufsservice; Haushaltsführung etc. Pflege im Pflegeheim Neu ab 01/2017: Die Höhe der aufkommenden Kosten sind ab Pflegegrad 2 für alle Bewohner gleich. Der Eigenanteil in einem Pflegeheim (stationäre Pflege) variiert in Deutschland allerdings je nach Bundesland stark. Während Heimbewohner in Thüringen dafür mit durchschnittlich 225 am wenigsten zahlen müssen, ist Saarland mit durchschnittlich 869 Kosten an der Spitze. Im Bundesschnitt betragen die Kosten rund 580 pro Person. Das ist aber nur die Zuzahlung für die Pflege! Hinzu kommen noch: Kosten für Unterkunft und Verpflegung Investitionskosten (die Höhe richtet sich hier nach dem Alter des Gebäudes) eine Ausbildungsumlage Kosten für Zusatzleistungen Daraus ergibt sich ein Gesamteigenanteil der im Bundesdurchschnitt im Jahr 2018 bei Euro liegt. (Im Vergleich: Mai 2017 unter Euro) Die wenigsten Bürger*innen wissen, dass die gesetzliche Pflegeversicherungen nur einen Teil der Kosten übernimmt. Schöpfen Sie aus was geht, denn Sie werden es brauchen! Martina Rosenberg

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