Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration"

Transkript

1 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration München NAME Dunkl Regierungen kreisfreie Städte und Landratsämter per TELEFON TELEFAX hans-juergen.dunkl@stmas.bayern.de Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben II 4/6511-1/237 AMS II 4 01/2014 DATUM Fehlzeitenregelung Vollzug des 17 Abs. 4 AVBayKiBiG Anlage: Graphische Darstellung Fehlzeitenregelung Sehr geehrte Damen und Herren, zum Vollzug der Fehlzeitenregelung in 17 Abs. 4 Satz 4 AVBayKiBiG teilen wir Folgendes mit: Fehlzeiten werden nach 17 Abs. 4 Satz 4 AVBayKiBiG unterbrochen, wenn die Kindertageseinrichtung an mindestens fünf zusammenhängenden Betriebstagen die erforderliche Arbeitszeit im Sinne des 17 Abs. 1 bis 3 AVBayKiBiG einhält. 1. Der Zweck der Vorschrift besteht in Verbindung mit dem Anstellungsschlüssel darin, ein Mindestmaß an Qualität in den Einrichtungen sicherzustellen. Nur bei entsprechender Anwesenheit von geschulten pädagogischen Fachkräften während der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen können die verbindlichen Bildungs- und Er- Telefon Vermittlung: poststelle@stmas.bayern.de Internet: Adresse: Winzererstraße 9, München

2 SEITE 2 ziehungsziele umgesetzt und Kinder individuell gefördert werden. Der Träger hat daher für ausreichend Personal zu sorgen. Eine Orientierung an dem förderrelevanten Anstellungsschlüssel reicht dafür, insbesondere wenn Kinder unter drei Jahren betreut werden, meist nicht aus. Mit der Möglichkeit der Förderung einer Einrichtung nach dem BayKiBiG ist nicht zugleich die Aussage verbunden, dass damit der erforderliche Personaleinsatz für eine angemessene Förderung der Kinder sichergestellt ist. Vielmehr berücksichtigt der förderrelevante Mindestanstellungsschlüssel bereits, dass wegen nicht zu vertretender Ausfälle von Personal der Anstellungsschlüssel der Einrichtung während des Kindergartenjahres abrutscht. Es ist Aufgabe des Trägers zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die hohen Anforderungen vom pädagogischen Personal zumutbar geleistet werden können. Dabei spielt die Zahl der Kinder, deren Alterszusammensetzung und deren individueller Förderbedarf eine entscheidende Rolle. Ferner zu berücksichtigen sind die notwendige Kooperation mit Eltern, Schulen, Frühförderstellen u.s.w.. Ausfälle des pädagogischen Personals sind einzukalkulieren, z.b. durch Krankheit, Urlaub, Freistellung in der Schwangerschaft, Kündigung oder Fortbildung. Vorausschauende Träger planen daher von vornherein einen Puffer ein, können auf ein System von Ersatzkräften zurückgreifen ( Springer ) oder haben rechtlich die Möglichkeit geschaffen, kurzfristig Arbeitszeit des Stammpersonals zu verlängern (z.b. über Jahresarbeitszeitkonten). Bei längerfristigem Ausfall von Personal hat der Träger rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Personalstunden in die Wege zu leiten. Bei größeren Trägern mit vielen Einrichtungen sind ggf. Umsetzungen von Personal anzudenken. Der Anstellungsschlüssel sollte daher von vornherein im Regelfall deutlich über dem förderrelevanten Anstellungsschlüssel liegen. Der empfohlene Anstellungsschlüssel von 1:10,0 sollte bei Berechnung der regelmäßig notwendigen Arbeitszeit nicht als Durchschnittswert, sondern als Höchstwert verstanden werden. Daher ist es besonders bedenklich, wenn dieser Schlüssel in (Defizit-)Verträgen zwischen Kommunen und Trägern festgeschrieben wird und ein besserer Anstellungsschlüssel förderrelevante Konsequenzen auslöst.

3 SEITE 3 2. Die Fehlzeitenregelung schafft einen Ausgleich zwischen Kinderinteressen, Elterninteressen, Interessen des Personals und den Interessen der Träger. Oberstes Ziel ist die Qualitätssicherung. Über das Förderrecht sollen die Träger veranlasst werden, rechtzeitig Vorsorge für den Fall von Fehlzeiten zu betreiben und hierfür ggf. auch neue Wege zu beschreiten. Dringend nahegelegt wird, die Möglichkeit von Kooperationen mit anderen Trägern zu suchen. Sollte dennoch eine Förderkürzung drohen, lässt die Fehlzeitenregelung wie nachfolgend aufgezeigt wird - hinreichend Raum, diese zu vermeiden. Im Kindesinteresse sollen diese fördertechnischen Möglichkeiten immer nur als letzter Ausweg verstanden werden. 3. Die Aufsicht der Kinder und die Abwendung einer Kindeswohlgefährdung sind in jedem Fall sicherzustellen. Die tatsächlichen Erfordernisse können weit über das Förderrecht hinausgehen, um das Kindeswohl zu sichern. Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. ggf. die Regierungen bei kommunalen Einrichtungen der kreisfreien Städte und der Landkreise. 4. Bei einem Fördervolumen von über 2 Mrd. Euro kann auf ein Mindestmaß an Vorgaben nicht verzichtet werden. Im Interesse einer unbürokratischen Handhabung ist die Regelung zur Mindestanwesenheit des Personals sehr großzügig gestaltet. Für eine ungekürzte Förderung müssen im Jahr zwar nicht mehr nur 6, sondern nun mindestens 25 Betriebstage nach Maßgabe des förderrelevanten Mindestanstellungsschlüssels nachgewiesen werden. Zu dieser weiterhin trägerfreundlichen Ausgestaltung tragen jedoch insbesondere folgende Ausnahmen/Lockerungen zur Umsetzung der 5- Tage- Regelung bei, die gleichzeitig mit der Änderung des 17 AVBayKiBiG zum in Kraft getreten sind. Deren Auswirkungen werden aber noch oftmals verkannt: Die ausreichende Anwesenheit des Personals gilt nur im jeweiligen Kindergartenjahr. Zum 31. August eines Jahres erfolgt ein Schnitt. Bis dahin aufgelaufene Fehlzeiten werden somit nicht ins neue Kindergartenjahr übertragen. Die förderunschädliche Kalendermonatsfrist beginnt ab dem 1. September in jedem Fall von neuem zu laufen.

4 SEITE 4 Abwesenheitszeiten wegen der Teilnahme an Fachtagen, zu denen der Träger das pädagogische Personal entsendet, Fortbildungstage des pädagogischen Personals und Seminarveranstaltungen (Schultage) für Berufspraktikanten bei der Fachakademie sind keine Fehlzeiten im Sinne des 17 Abs. 4 Satz 1 AVBayKiBiG. Schließtage im Anschluss an die förderunschädliche Kalendermonatsfrist verlängern den Zeitraum zur Feststellung der fünf zusammenhängenden Betriebstage. Zur Definition: Schließtage sind Tage, an denen Kinder nicht betreut werden und der Träger keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit, z.b. in einer Notgruppe oder in einer benachbarten Einrichtung, anbietet ( echte Schließtage ). Förderrechtlich sind Schließtage i.s.d. 17 Abs. 4 Satz 5 AVBayKiBiG auch Tage, an denen zwar Kinder betreut werden, die jedoch seitens des Trägers im KiBiG.web als Schließtage deklariert werden ( unechte Schließtage ). 5. Anwendungsbeispiele für die Fehlzeitenregelung: Graphische Darstellung siehe Anlage: a) Fehltage werden durch 5 zusammenhängende Betriebstage, an denen das für den Mindestanstellungsschlüssel (1:11 mit Basiswert plus, 1:11,5 ohne Basiswert plus) erforderliche Personal anwesend ist, unterbrochen: Beispiel 1: Fehlzeit ab Personal vollzählig am 30.4., 2.5. bis 5.5. bis Personal erkrankt erneut ab Vom bis liegt eine förderunschädliche Fehlzeit vor. Sie wird rechtzeitig durch fünf zusammenhängende Betriebstage vom bis unterbrochen. Der 1.5. ist ein Feiertag, der 3.5 und 4.5. (Samstag und Sonntag) sind keine Betriebstage. Im weiteren Verlauf sind Fehltage mindestens bis Ende Mai 2014 förderunschädlich.

5 SEITE 5 b) Nachdem der Zeitraum zur Feststellung der fünf zusammenhängenden Betriebstage Kalendermonatsfrist durch Schließzeiten verlängert wird ( 17 Abs. 4 Satz 5 AV- BayKiBiG), können Schließtage gezielt eingesetzt werden, um etwaige Probleme bei Feststellung der 5-Tage-Regelung zu vermeiden. Es empfiehlt sich dafür, die Betreuung von Kindern in Notgruppen z.b. im August nicht wie bisher - als Schließtage, sondern als Fehltage zu deklarieren. Denn durch den Schnitt am 31.8/1.9. sind Fehltage im August grundsätzlich förderunschädlich. Die damit gewonnenen Schließtage können im KiBiG.web den Nachweis der zusammenhängenden fünf Tage erleichtern. Beispiel 2: Am Montag, den wird Personal krank und es tritt eine Fehlzeit ein. Erst am Freitag, den 2. Mai kann die Fehlzeit wieder ausgeglichen werden. Leider fällt am 5.5. bis 8.5. Personal erneut für vier Tage aus. Das Personal ist ab 9.5. wieder vollständig. Im Grunde wurde die Fehlzeit ab zunächst nicht unterbrochen, weil nur eine Unterbrechung für einen Betriebstag, nämlich am 2. Mai erfolgte. T trägt aber für die Tage vom 5.5. bis 8.5. vier Schließtage ein. Damit überbrückt er diese Fehltage, was insgesamt zu 5 zusammenhängenden Betriebstagen führt. Beispiel 3: Aufgrund der Krankheitstage beim Personal weist eine Einrichtung im Februar 2014 keine 5 zusammenhängenden Betriebstage auf. Der Anstellungsschlüssel ist nur an insgesamt 9 Tagen eingehalten (siehe beigefügte graphische Darstellung). Um 5 zusammenhängende Betriebstage zu erreichen, genügt es, am 4. und 7. Februar zwei Schließtage einzutragen. Beispiel 4: Immer montags fehlt wie aus der Praxis berichtet wird in einer Einrichtung Personal. Unabhängig davon, dass dem Träger dringend angeraten ist, diesem Phänomen nachzugehen, kann der Träger mit nur einem Schließtag im Monat eine Unterbrechung der Fehlzeiten herbeiführen.

6 SEITE 6 c) Maximal 30 (echte und unechte) Schließtage (40 Tage im Bewilligungszeitraum 2013/14) sind förderunschädlich (Art. 21 Abs. 4 Satz 3 BayKiBiG). Im Fall einer Teamfortbildung werden diese Tage nach 26 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG um bis zu 5 Tage verlängert (bis zu 7 Tage zusätzlich im Bewilligungszeitraum 2013/14). Anstatt der Förderkürzung um ein Monat, kann sich eine Überziehung der förderrechtlich zulässigen Zahl an Schließtagen rechnen: Beispiel 5: Die Einrichtung von T erhält rechnerisch vom bis eine kindbezogene Förderung in Höhe von Euro. T hat bereits 40 Schließtage über den Bewilligungszeitraum verteilt. Aufgrund von unvorhersehbaren Fehlzeiten im Februar droht für März 2014 die Kürzung der Förderung (siehe Grafik). Der Träger würde rund Euro an Einnahmen verlieren ( : 16 Monate). Soweit ein Härtefall nach 17 Abs. 6 AVBayKiBiG vorliegt, verbleibt dem Träger noch ein Verlust in Höhe von 4 % der Fördersumme, d.h. in Höhe von Euro ( x 4 %). Indem im Vormonat Februar über die 40 Tage hinaus zusätzliche 8 (unechte) Schließtage eingetragen werden, kann eine Kürzung im März vermieden werden. Da die 8 Tage das förderrechtlich zulässige Kontingent an Schließtagen überschreitet, kommt es zu einer tageweisen Förderkürzung im Umfang von 8/293stel, somit in Höhe von 4.368,60 Euro. Die Kürzung kann so um weitere 2031,40 Euro verringert werden. Mit freundlichen Grüßen Dunkl Ministerialrat

Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert

Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 54 / Januar 2014 Kinder In Der Stadt Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert Aktuelles zum Bayerischen Kinderbildungsund

Mehr

Herzlich Willkommen! Caritasverband f. d. Diözese Würzburg e. V. Fachbereich kath. Kindertageseinrichtungen Katharina Derr

Herzlich Willkommen! Caritasverband f. d. Diözese Würzburg e. V. Fachbereich kath. Kindertageseinrichtungen Katharina Derr Herzlich Willkommen! Änderung der AVBayKiBiG zum 01.01.2017 1. Gastkindregelung 2. Anstellungsschlüssel im Jahresmittel 3. Umgang mit Fehlzeiten und Neueinstellungen Gastkindregelung Gastkindregelung Bisher

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen

Mehr

Die Pädagogische Fachberatung und der Bereich Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informieren

Die Pädagogische Fachberatung und der Bereich Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informieren Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 68 / :::: September 2015 Kinder In Der Stadt Die Pädagogische Fachberatung und der Bereich Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege

Mehr

Kinderbetreuung und -tagespflege für freie Kita-Träger informiert

Kinderbetreuung und -tagespflege für freie Kita-Träger informiert Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 76 / Januar 2017 Kinder In Der Stadt Kinderbetreuung und -tagespflege für freie Kita-Träger informiert Aktuelles zum Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetz

Mehr

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az. 2231-A Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege und zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen

Mehr

des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Verordnungsentwurf Referat VI 4 Dunkl (1098) 17.07.12 des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des

Mehr

Hinweise des Bayerischen Sozialministeriums zur Pflege des Personalstatus in KiBiG.web. gültig ab 1. Januar 2017

Hinweise des Bayerischen Sozialministeriums zur Pflege des Personalstatus in KiBiG.web. gültig ab 1. Januar 2017 Hinweise des Bayerischen Sozialministeriums zur Pflege des Personalstatus in KiBiG.web gültig ab 1. Januar 2017 Änderungen des Personalstatus im Online-Verfahren In KiBiG.web ist die IST-Personalausstattung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München An die Regierungen, Bezirke,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Optionskommunen Regierungen

Mehr

Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsrecht

Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsrecht Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsrecht Praxishandbuch zu BayKiBiG und AVBayKiBiG Bearbeitet von Stefan Porsch, Magdalena Hellfritsch, Dagmar Berwanger 4. Auflage 2016. Buch. 420 S. Softcover ISBN

Mehr

204. Newsletter Informationen zur Umsetzung des BayKiBiG / AVBayKiBiG

204. Newsletter Informationen zur Umsetzung des BayKiBiG / AVBayKiBiG Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 10.07.2015 204. Newsletter Informationen zur Umsetzung des BayKiBiG / AVBayKiBiG In diesem Newsletter wird zusammenfassend

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Lieber Kollege Steffen Vogel, sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Kirchner,

Es gilt das gesprochene Wort. Lieber Kollege Steffen Vogel, sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Kirchner, Es gilt das gesprochene Wort Rede der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, beim Werkstattgespräch Kinderbildung- und betreuung am 24. Oktober 2014 in Bad Königshofen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Jäger Optionskommunen

Mehr

Hinweisblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung zur Kinderbetreuung gem. 45 SGB VIII bzw. Art.

Hinweisblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung zur Kinderbetreuung gem. 45 SGB VIII bzw. Art. Hinweisblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung zur Kinderbetreuung gem. 45 SGB VIII bzw. Art. 9 BayKiBiG Hrsg.: Landratsamt München Kreisjugendamt Stand: März 2015

Mehr

Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert

Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 51 / Oktober 2013 Kinder In Der Stadt Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert Aktuelles zum Bayerischen Kinderbildungs-

Mehr

REGIERUNG VON OBERBAYERN

REGIERUNG VON OBERBAYERN REGIERUNG VON OBERBAYERN Ihr Zeichen/Ihr Schreiben vom Landratsamt Mühldorf am Inn Landratsamt Berchtesgadener -Land Landratsamt Ebersberg Landratsamt Fürstenfeldbruck Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Mehr

Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben 13/ /391

Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben 13/ /391 Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ^ Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München per Email an die Trägerverbände

Mehr

Prüfungsprotokoll für die kindbezogene Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG

Prüfungsprotokoll für die kindbezogene Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG Prüfungsprotokoll für die kindbezogene Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG Prüfung des Bewilligungshres: Tag der Prüfung: Name/Anschrift der Einrichtung:

Mehr

Prüfungsprotokoll für die kindbezogene Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG

Prüfungsprotokoll für die kindbezogene Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG Prüfungsprotokoll für die kindbezogene Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG Prüfung des Kindergartenhres: Tag der Prüfung: Name/Anschrift der Einrichtung:

Mehr

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Wirksamkeit des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in den bayerischen Kommunen

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Wirksamkeit des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in den bayerischen Kommunen Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Sandra Mänz TELEFON 089 1261-1770 Frau Präsidentin des Bayerischen

Mehr

R U N D S C H R E I B E N

R U N D S C H R E I B E N Der Präsident R U N D S C H R E I B E N Prof., WM, SM, Tut Bearbeiterin:: Frau Kahl Stellenzeichen / Telefon : Datum II T 6-1 / 28290 13. 01.2011 Schlagwort : Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung

Mehr

Das Kompetenzzentrum Familie informiert

Das Kompetenzzentrum Familie informiert Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 28 / März 2011 Das Kompetenzzentrum Familie informiert Aktuelles zum Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetz (BayKiBiG) 28 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Kontakt Geschäftsbereich KITA Geschäftsstelle Zuschuss Bayerstraße München Fax:

Kontakt Geschäftsbereich KITA Geschäftsstelle Zuschuss Bayerstraße München   Fax: Münchner Förderformel (MFF) Übersicht zur Personalanerkennung für die Zuordnung zu den MFF Faktoren Gültigkeit ab dem 01.01.2017 für den Bewilligungszeitraum (BWZ) 2017 Stand: Oktober 2016 Gültig ab 01.01.2017

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Per E-Mail an alle Regierungen

Mehr

// Zukunftsministerium

// Zukunftsministerium Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Staatsmlnisterin Emllia Müller. MdL Bayerisches Staatsmirtisterium för Arbell und Soziales, Familie und Integration - 80792

Mehr

Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen. Berücksichtigung von Fachdienststunden im Anstellungsschlüssel

Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen. Berücksichtigung von Fachdienststunden im Anstellungsschlüssel Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 17.11.2014 188. Newsletter Informationen zur Umsetzung des BayKiBiG Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen Berücksichtigung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Lerch-Wolfrum TELEFON

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Optionskommunen Regierungen

Mehr

Vertretungsregelung in der Kindertagespflege

Vertretungsregelung in der Kindertagespflege Postanschrift: Stadt Braunschweig, Postfach 2663, 38016 Braunschweig Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie Pflegekinderdienst Eiermarkt 4/5 Name: Herr Peters Zimmer: 06, Brabandtstr. 6/7 Telefon: 470-8467

Mehr

Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Satzung)

Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Die Gemeinde Aiterhofen erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Per E-Mail Optionskommunen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen

Mehr

Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 02/2016)

Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 02/2016) Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 02/2016) Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine individuelle und wohnortnahe Betreuung oft besonders wichtig. Mit dem Förderfaktor 4,5 für

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling Die erläßt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs.1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Allgemeines (1) Die betreibt folgende Kindertageseinrichtungen als öffentliche

Mehr

Fachtagung: Neuorientierung nach Studienausstieg - Erfolgreicher Übergang in eine berufliche Zukunft

Fachtagung: Neuorientierung nach Studienausstieg - Erfolgreicher Übergang in eine berufliche Zukunft Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München NAME LKS-Studienabbrecher TELEFON 089 1261-1361 Siehe Verteiler unter II. TELEFAX 089 1261-1638 E-MAIL LKS-Studienabbrecher@stmas.bayern.de

Mehr

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr betreffend Kinderbräute unter Flüchtlingen in Bayern

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr betreffend Kinderbräute unter Flüchtlingen in Bayern Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Breitsameter TELEFON 089 1261-1130 Frau Präsidentin des Bayerischen

Mehr

Bitte bei Antwort angeben. Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm betreffend Situation ukrainischer Asylsuchender in Bayern

Bitte bei Antwort angeben. Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm betreffend Situation ukrainischer Asylsuchender in Bayern Abdruck Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Breitsameter TELEFON 089 1261-1130 Frau Präsidentin des Bayerischen

Mehr

Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Obrigheim Kirchgasse 5, Obrigheim. An alle. Kindertageseinrichtungen

Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Obrigheim Kirchgasse 5, Obrigheim. An alle. Kindertageseinrichtungen Verrechnungsstelle Obrigheim, Postfach 11 64, 74843 Obrigheim An alle Kindertageseinrichtungen Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Obrigheim Kirchgasse 5, 74847 Obrigheim Tel.: 06261/9719-0

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII, Art. 9 BayKiBiG

Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII, Art. 9 BayKiBiG Ihre Ansprechpartner: Landratsamt Lindau (Bodensee) Fachbereich Kommunale Angelegenheiten, ÖPNV Bregenzer Straße 35 88131 Lindau (Bodensee) Fachliche Beratung: Petra Maitra Bregenzer Str. 33, 88131 Lindau

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Anschriften lt. vorgehefteter Verteilerliste Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter München

Mehr

VEREINBARUNG auf der Grundlage von 53 ff SGB X zwischen

VEREINBARUNG auf der Grundlage von 53 ff SGB X zwischen VEREINBARUNG auf der Grundlage von 53 ff SGB X zwischen Träger des Kindergartens (Leistungserbringer) xxx und dem Landkreis Tuttlingen vertreten durch den Herrn Landrat dieser vertreten durch das Sozialamt

Mehr

Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert

Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 65 / :::: April 2015 Kinder In Der Stadt Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert Aktuelles zum Bayerischen Kinderbildungs-

Mehr

Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtung mit Kleinkinderbetreuung (Kindertageseinrichtungs-Satzung)

Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtung mit Kleinkinderbetreuung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) 1 Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtung mit Kleinkinderbetreuung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Die Gemeinde Röllbach erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München An alle Regierungen Staatlichen Schulämter Schulen Ministerialbeauftragten

Mehr

Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex)

Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) Begriffsbestimmungen Regelmäßig zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Postfach 80 02 09, 81602 München

Mehr

Münchner Förderformel (MFF)

Münchner Förderformel (MFF) Münchner Förderformel (MFF) Übersicht zur Personalanerkennung für die Zuordnung zu den MFF Faktoren für den Bewilligungszeitraum (BWZ) 2019 Stand: 26. November 2018, Gültig ab: 1. Januar 2019 Sehr geehrte

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Präsidentin des Bayerischen Landtags

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Arbeitsgemeinschaften nach

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.

Mehr

Rundschreiben 2018/2 - Umsetzung von 41a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Vorübergehender Auslandsaufenthalt)

Rundschreiben 2018/2 - Umsetzung von 41a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Vorübergehender Auslandsaufenthalt) Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 11017 Berlin Oberste Landessozialbehörden Nachrichtlich: Bundesrechnungshof REFERAT Vb 1 HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin

Mehr

Die Form der Umsetzung des Jahresarbeitszeitkontos ist in Absatz 2 geregelt:

Die Form der Umsetzung des Jahresarbeitszeitkontos ist in Absatz 2 geregelt: Jahresarbeitszeitkonto nach 4 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) Überarbeitung der Kommentierung Nach 4 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) kann mit den Mitarbeitern

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung IV\Referat IV.8\2016\057 520 Ganztag in Bayern (SPD)_A.docx Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Rüdiger Alfery An die

Mehr

Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 11/2018)

Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 11/2018) Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 11/2018) Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine individuelle und wohnortnahe Betreuung oft besonders wichtig. Mit dem Förderfaktor 4,5 für

Mehr

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 80525 München In Sammelanschrift: An

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr

Landkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):

Landkreis. Telefon. Fax.  . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung nach dem Bayer. Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Leistungstypen Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung mit/ohne Tagesbetreuung

Mehr

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher: Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de,

Mehr

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, Die Qualitätsoffensive der Evangelischen Kirche der Pfalz Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten Grundsatz Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen

Mehr

Institut für Bildung und Beratung Miesbach, Miesbacher Str. 8 ½, Hausham; Tel Fax:

Institut für Bildung und Beratung Miesbach, Miesbacher Str. 8 ½, Hausham; Tel Fax: Institut für Bildung und Beratung Miesbach, Miesbacher Str. 8 ½, 83734 Hausham; Tel. 08026-920045 Fax: 08026-9206019 www.ibb-miesbach.com info@ibb-miesbach.com Bankverbindung: Konto 100 4452 767 BLZ 120

Mehr

Institut für Bildung und Beratung Miesbach, Miesbacher Str. 8 ½, Hausham; Tel Fax:

Institut für Bildung und Beratung Miesbach, Miesbacher Str. 8 ½, Hausham; Tel Fax: Institut für Bildung und Beratung Miesbach, Miesbacher Str. 8 ½, 83734 Hausham; Tel. 08026-920045 Fax: 08026-9206019 www.ibb-miesbach.com info@ibb-miesbach.com Bankverbindung: Konto 100 4452 767 BLZ 120

Mehr

Vereinbarung. zwischen. dem Landkreis Unterallgäu. und. der Stadt Memmingen (als Kostenträger) und

Vereinbarung. zwischen. dem Landkreis Unterallgäu. und. der Stadt Memmingen (als Kostenträger) und FINANZIERUNG DES FRAUENHAUSES MEMMINGEN Vereinbarung zwischen dem Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen (als Kostenträger) und dem Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder e. V. (als Träger

Mehr

Festrede. von. Herrn Ministerialdirektor Michael Höhenberger. anlässlich der Einweihung des Kindergarten. Dentlein am Forst, den

Festrede. von. Herrn Ministerialdirektor Michael Höhenberger. anlässlich der Einweihung des Kindergarten. Dentlein am Forst, den Festrede von Herrn Ministerialdirektor Michael Höhenberger anlässlich der Einweihung des Kindergarten Dentlein am Forst, den 16.12.2017 Es gilt das gesprochene Wort www.stmas.bayern.de - 2 - Sehr geehrter

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Eggolsheim. vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Eggolsheim. vom 028/09 S.1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Eggolsheim vom 14.07.2006 in Kraft getreten am 01.09.2006 (Amtsblatt vom 03.08.2006 Nr. 15)

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung) Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 10. August 2006 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.07.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung

Mehr

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Oberbayern

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Oberbayern Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Gabriela Hallama-Braun TELEFON 089 1261-1566 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen

Mehr

Münchner Förderformel (MFF); Folgeantrag für den Bewilligungszeitraum (BWZ) 2016 ( ) Teil 1

Münchner Förderformel (MFF); Folgeantrag für den Bewilligungszeitraum (BWZ) 2016 ( ) Teil 1 Abteilung KITA Geschäftsstelle Zuschuss Landsberger Str. 30 80339 München kita-mff.rbs@muenchen.de Fax: 089/ 233-84192 Münchner Förderformel (MFF); Folgeantrag für den Bewilligungszeitraum (BWZ) 2016 (01.01.-31.12.2016)

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Fr. Denstorff TELEFON

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Per E-Mail Regierungen -höhere

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Charlotte Denstorff TELEFON

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.

Mehr

// Zukunftsministerium

// Zukunftsministerium Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Staatsministerin Kerstin Schreyer, MdL Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München Frau Präsidentin des Bayerischen

Mehr

//z ukunftsministerium

//z ukunftsministerium Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsminislerium für Arbeit und Soziales, Familie und IntearatLon - 80792

Mehr

Kindergarten Mooshüpfer

Kindergarten Mooshüpfer Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Kindergarten Mooshüpfer in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche

Mehr

Synopse. Bayerisches Kindergartengesetz (BayKiG) Bayerisches Gesetz für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege (BayKiTaG)

Synopse. Bayerisches Kindergartengesetz (BayKiG) Bayerisches Gesetz für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege (BayKiTaG) 3. Newsletter zum Bayerischen Kindertagesstättengesetz In der nachfolgenden Synopse stellen wir die Regelungen im BayKiG und im BayKiTaG übersichtlich gegenüber. Synopse Bayerisches Kindergartengesetz

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Kabs\Abteilung II\AVs sonstiges\o.v. Schreiben an Schulen wg Spendenquittung.doc-r.doc Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Aufgaben des Elternbeirats BayKiBiG Art. 14

Aufgaben des Elternbeirats BayKiBiG Art. 14 Aufgaben des Elternbeirats BayKiBiG Art. 14 Referat Kindertageseinrichtungen Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. Gesetzestext (1) Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem

Mehr

Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3

Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3 Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3 Notwendiger Bestandteil jedes Kooperationsvertrages ist ein Personalkonzept. Damit definieren nicht nur der Träger der OGS, sondern auch der Schulträger

Mehr

Satzung für die Kindertagesstätte Hand in Hand der Gemeinde Eurasburg (Kindertagesstättensatzung) vom

Satzung für die Kindertagesstätte Hand in Hand der Gemeinde Eurasburg (Kindertagesstättensatzung) vom Satzung für die Kindertagesstätte Hand in Hand der Gemeinde Eurasburg (Kindertagesstättensatzung) vom 23.07.2009 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde

Mehr

Bitte bei Antwort angeben PI/G /1823 A, I1/ /201/

Bitte bei Antwort angeben PI/G /1823 A, I1/ /201/ Abdruck Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Name Wolfgang Prietzschk TELEFON 089 1261- Frau Präsidentin des

Mehr

Merkblatt für das Kita-Jahr 2014/2015

Merkblatt für das Kita-Jahr 2014/2015 Merkblatt für das Kita-Jahr 2014/2015 Verfahren der Antragsstellung beim Bezirk Schwaben für Integrative Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) Inhaltsverzeichnis: Seite 1.

Mehr

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 An die Präsidentin des Landtags

Mehr

Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert

Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 50 / September 2013 Kinder In Der Stadt Bedarfsplanung und Verwaltung für freie Kita-Träger und Tagespflege informiert Aktuelles zum Bayerischen Kinderbildungs-

Mehr

Stellungnahme. zur geplanten dritten Änderung der AVBayKiBiG. 16. August 2013

Stellungnahme. zur geplanten dritten Änderung der AVBayKiBiG. 16. August 2013 Stellungnahme zur geplanten dritten Änderung der AVBayKiBiG 16. August 2013 Evangelischer KITA-Verband Bayern e.v. Vestnertorgraben 1 90408 Nürnberg Tel.: 0911/36779-0 Fax: 0911/36779-39 www.evkita-bayern.de

Mehr