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1 Münchner Förderformel (MFF) Übersicht zur Personalanerkennung für die Zuordnung zu den MFF Faktoren Gültigkeit ab dem für den Bewilligungszeitraum (BWZ) 2017 Stand: Oktober 2016 Gültig ab bis Sehr geehrte Trägerinnen und Träger von Kindertageseinrichtungen, die Umsetzung des Verwaltungsvollzugs wird sich ab dem BWZ 2017 hinsichtlich der Zuordnung von Personal bestimmter Berufsgruppen oder beschäftigtem Personal in Ihrer Kindertageseinrichtung, das für die MFF Faktoren und den Abruf der Leistungen der MFF eingesetzt wurde, ändern. Diese genaue Festlegung und Zuordnung ist erforderlich, um Ihnen Transparenz und Sicherheit, aber auch einen einheitlichen Verwaltungsvollzug zu garantieren und sicher zu stellen. Dieser Vollzug der MFF beinhaltet die Auslegungsmöglichkeit der gültigen Zuschussrichtlinie vom Die Festlegung wurde in der Begleitkommission zur MFF am eingebracht und behandelt. Hinweis zur folgendentabelle: Die mit einem Kreuz gekennzeichnete Berufsgruppe/Bezeichnung kann in den jeweilig angegebenen MFF-Faktor angerechnet und eingerechnet werden. Wir bitten Sie bei der Beantragung der Abschlagszahlungen MFF und Umsetzung der MFF in Ihrer/Ihren Kindertageseinrichtung/en diese Übersicht zu beachten und anzuwenden. Bei Fragen zu dieser Übersicht können Sie sich an das MFF Team Gruppenpostfach wenden bzw. an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Geschäftsstelle Zuschuss. Mit freundlichen Grüßen Ihr MFF Team Kontakt Geschäftsbereich KITA Geschäftsstelle Zuschuss Bayerstraße München Fax: MFF- Personalanerkennung BWZ

2 1. Festlegung der Personalzuordnung: Berufsgruppe/ Bezeichnung Allgemeine Fördervoraussetzung staatliche U3 Förderung eausfall estandort eöff kfu3 kfkont Assistenzkräfte X X X OptiPrax* 1 X X X X* 1 X* 1 SPS-Praktikantin oder SPS-Praktikant Berufspraktikantin oder Berufspraktikant X X X X X X FSJ-Freiwilliges Soziales Jahr BFD-Bundesfreiwilligendienst (sog. Bufdis) Leitung der Kindertageseinrichtung Stellv. Leitung der Kindertageseinrichtung Sprachkräfte (Bundesprogramm Sprach-Kita)* 2 X* 2 X* 2 X* 2 X* 2 X* 2 Zusatzkraft Integrationseinrichtung Verwaltungskräfte Hauswirtschaftliches Personal Fachfremdes Personal* 3 X X X Fachberatung X *1 Das Modell OptiPrax ist im 1. Ausbildungsjahr nicht im Anstellungsschlüssel anrechenbar. Im 2. Ausbildungsjahr sind die Auszubildenden zu 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit im Anstellungsschlüssel anrechenbar. OptiPrax Auszubildende sind in eöff und kfu3 nur ab dem 2. Ausbildungsjahr anrechenbar. *2 Fachfremdes Personal ist Personal, das nicht nach 16 AVBayKiBiG anerkennungsfähig ist. *3 Anrechnung nur befristet bis zum MFF- Personalanerkennung BWZ

3 2. Erläuterungen zu den einzelnen Berufsgruppen/ Bezeichnung: Assistenzkräfte, OptiPrax-Kräfte: Die Anrechnung der Assistenzkräfte und OptiPrax-Kräfte ist bei der staatlichen U3-Förderung gemäß 25 AVBayKiBiG, beim MFF-Faktor eausfall und beim Faktor estandort sowohl im ersten Jahr als auch im zweiten Jahr möglich. Perspektivisch werden diese beiden Personengruppen einer Qualifikation nach 16 AVBayKiBiG zugeführt und können die Stammbesetzung einer Kindertageseinrichtung, wie weitere andere Berufsgruppen, unterstützen und so den bestehenden Personalmangel bei Ausfallsituationen lindern. Eine Vorerfahrung ist bei beiden Ausbildungsmodellen notwendig. Berufspraktikantin oder Berufspraktikant: Die Anrechnung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten ist bei der Allgemeinen Fördervoraussetzung der Mitteleinsatz der staatlichen U3 Förderung 25 Abs. 1 Satz 2 AVBayKiBiG und bei allen MFF-Faktoren gegeben. Das Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis ( 40 FakOSozPäd). Die Berufspraktikantinnen/-praktikanten werden im Anstellungsschlüssel wie pädagogische Ergänzungskräfte gewertet. Grundlage hierfür ist, dass nach zwei Jahren Erzieherinnenausbildung/Erzieherausbildung mit abgeschlossener Prüfung, die Berufsbezeichnung staatlich geprüfte/r Kinderpfleger_in verliehen wird (Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG, 16 AVBayKiBiG). Die Tätigkeit der Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten als pädagogische Ergänzungskräfte kann in den Anstellungsschlüssel nach 17 AVBayKiBiG eingerechnet werden. Zu den angemessenen Verfügungszeiten ( 17 Abs. 1 Satz 2 AVBayKiBiG) der Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten zählt die Freistellung vom Dienst zur Teilnahme an den Seminarveranstaltungen der Fachakademie für Sozialpädagogik. SPS-Praktikantin oder SPS-Praktikant: SPS-Praktikantinnen und SPS-Praktikanten können in der Allgemeinen Fördervoraussetzung staatliche U3-Förderung anerkannt werden, aber nicht in den MFF-Faktoren, da in der Regel keine Berufserfahrung vorliegt und eine Anleitung der Praktikantinnen und Praktikanten erforderlich ist. Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Diese Kräfte werden bereits anderweitig gefördert, daher ist eine Einrechnung in MFF-Faktoren nicht möglich, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Leitungen und stellv. Leitungen: Leitungskräfte und stellv. Leitungskräfte können ab dem generell bei keinem MFF- Faktor eingerechnet werden. Soweit bereits jetzt vereinzelt für die Jahre 2015 und 2016 die Einrechnung in MFF-Faktoren beantragt wurden, wird dies im Rahmen des Vertrauensschutzes ausnahmsweise anerkannt. MFF- Personalanerkennung BWZ

4 Rückwirkende Beantragungen in der MFF-Endabrechnung werden nicht berücksichtigt. Leitungskräfte und stellv. Leitungskräfte gehören zum Stammpersonal der Kindertageseinrichtung. Fördervoraussetzung für die verschiedenen Förderfaktoren ist, dass aufbauend auf einen Anstellungsschlüssel der 0,5 besser ist als der jeweils gültige Mindestanstellungsschlüssel nach 17 AVBayKiBiG, Personalkosten für zusätzliche Personalkapazitäten für eine verbesserte Personalausstattung in der Einrichtung eingesetzt werden. Somit spricht gegen eine anteilige Anrechnung der Grundsatz der MFF, dass zusätzliche Betreuungsleistungen für die relevanten Kinder durch zusätzliches pädagogisches Personal zu leisten ist. Verwaltungskräfte, Hauswirtschaftliches Personal im Stellenplan, Fachberatung: Andere Berufsgruppen, welche der Träger beschäftigt, die nicht unmittelbar am Kind arbeiten, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, da diese mit ihren Aufgaben im Stellenplan ausgelastet sein sollten. Wird eine Fachberaterin oder ein Fachberater in der Funktion als Fachkraft, welche unmittelbar am Kind arbeitet, zeitlich befristet eingesetzt (z. B. als Ausfallunterstützung), können diese bei MFF-Faktoren, in der Vergütung der Fachberatung, eingerechnet werden. Bezüglich der Vergütung ist das Hälftigkeitsprinzip (51 % der Tätigkeit) gemäß TVöD zu beachten. Sprachkräfte in Sprach-Kitas (Bundesprogramm): Bundesprogramm Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist ( ). Die Anrechnung ist mittelbar in den fünf MFF-Faktoren eausfall, estandort, eöff, kfu3, kfkont möglich. Die Refinanzierung umfasst maximal den Differenzbetrags vom Bundeszuschuss und den tatsächlichen Personalkosten der jeweiligen Sprachkraft in der Vergütungsgruppe S8b (bis maximal S12) bis maximal Fortbildungskosten oder Sachmittel werden nicht anerkannt. Eine Beantragung im Rahmen der MFF ist erforderlich. Zusatzkraft Integration (4,5 + X BayKiBiG): Für die Zusatzkräfte Integration erfolgt keine Anrechnung in den MFF-Faktoren. Bei der Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 um "x" handelt es sich bereits um eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München im Rahmen der gesetzlichen BayKiBiG-Förderung. Der staatliche Erhöhungsanteil wird dann gewährt, wenn die Landeshauptstadt München ihr Einvernehmen erteilt (Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG). Gemäß der Empfehlung 59. Newsletter des StMAS vom wird diese Zusatzkraft Integration somit bereits als zusätzliches Personal außerhalb zum Anstellungsschlüssel über die für die Kommunen freiwillige Erhöhung des Faktors 4,5 um "X" finanziert, d. h. es werden danach kindbezogen maximal 80 Prozent des Arbeitgeberbruttos der notwendigen Zusatzkraft geleistet. Eine Eigenbeteiligung von 20 Prozent des Trägers ist vorgesehen. Diese freiwillige gesetzliche Leistung der Landeshauptstadt München kann nicht nochmals durch eine zusätzliche freiwillige Leistung im Rahmen der MFF angesetzt werden. MFF- Personalanerkennung BWZ

5 Fachfremdes Personal: Ausgebildetes, fachfremdes Personal, welches der Hauskonzeption und dem Merkmal geeignet entspricht sowie direkt mit den Kindern und Eltern arbeitet, kann bei den MFF-Faktoren eausfall, estandort, kfkont angerechnet werden. Hauswirtschaftliches Personal außerhalb des Stellenplans, z. B. Schreinerinnen oder Schreiner, Musikerinnen oder Musiker, Köchinnen oder Köche, Sprachtherapeutinnen oder Sprachtherapeuten, Bewegungstherapeutinnen oder Bewegungstherapeuten, Ökotrophologinnen oder Ökotrophologen etc. Kriterien der Eignung für die Beschäftigung von Personal in MFF-Faktoren, welches nicht unter 16 AVBayKiBiG fällt: Berufliche und persönliche Kompetenz die in der Kindertageseinrichtung passend zur Konzeption eingesetzt werden kann sowie Pädagogisches Grundverständnis abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Teilnahme am Assistenzkraftmodell und Optiprax-Modell Ausbildung im Bereich Sozialassistenz, Sozialbetreuung oder Familienpflege Praktische Erfahrung in der Unterrichtsbegleitung von mindestens einem Jahr Praktische Erfahrung in der Mittagsbetreuung an Schulen von mindestens einem Jahr andere einschlägige pädagogische oder pflegerische Qualifizierung (z.b. Tagesmutter bzw. Tagesvater, Kinderkrankenschwester, etc.) MFF- Personalanerkennung BWZ

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