Seminare mit Wilhelm Kurzböck in den Monaten April bis Juni 2007

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1 Sie finden in diesem Newsletter topaktuelle Informationen zum Themenbereich der Personalverrechnung, verfasst von Wilhelm Kurzböck. Diese Informationen beschränken sich allerdings auf zentralste Aussagen. Die für die Praxis unverzichtbaren Details sowie Analysen und praktischen Umsetzungstipps finden Sie im Internetmagazin WIKU-Personal-aktuell. Informationen zu meinem Internetmagazin finden Sie unter <Button: WIKU-Personal-aktuell>. Seminare mit Wilhelm Kurzböck in den Monaten April bis Juni 2007 Informationen über Inhalte, Preise und Veranstaltungsorte erhalten Sie unter <Seminare>. A) Neuerungen-Seminare Highlights Juni Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Wien, ARS 13. Juni Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Linz, ARS 18. Juni Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Graz, ARS 21. Juni Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Wien, ARS B) Spezialthemen: Dienstreise in Beispielen

2 16. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Innsbruck, ARS 23. Mai bis 17 Uhr Dornbirn, WIFI

3 Personalverrechnung in der Arbeitskräfteüberlassung - Intensivtraining 10. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Linz, ARS 12. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Innsbruck, ARS 08. Mai Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Graz, ARS Dienstverträge, freie Dienstverträge, Werkverträge, Aushilfen 17. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Innsbruck, ARS 18. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Linz, ARS 07. Mai Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Graz, ARS Personalverrechnung im Baugewerbe - Intensivtraining 19. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Linz, ARS 09. Mai Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Graz, ARS 16. Mai bis 16 Uhr 30 Linz, WIFI 24. Mai bis 17 Uhr Dornbirn, WIFI 11. Juni Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Wien, ARS 20. Juni Uhr bis 16 Uhr 30 Wels, WIFI Personalverrechnung im Gastgewerbe - Intensivtraining 12. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Innsbruck, ARS 23. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Wien, ARS 22. Mai bis 17 Uhr Dornbirn, WIFI Personalverrechnung im Güterbeförderungsgewerbe 10. Mai Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Graz, ARS 12. Juni Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Wien, ARS

4 C) Grundlagen: Personalverrechnung von A bis Z 02./03. Mai Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Wien, ARS, Teil I 04./05. Juni Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Wien, ARS, Teil II D) Vertiefungsseminare: Die teuersten und schmerzhaftesten Fehler in der Personalverrechnung Modul III 25. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Linz, ARS 14. Mai Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Innsbruck, ARS 15. Mai Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Feldkirch, ARS 21. Mai Uhr bis 17 Uhr Dornbirn, WIFI Die teuersten und schmerzhaftesten Fehler in der Personalverrechnung Best of! 26. April Uhr 30 bis 16 Uhr 30 Linz, ARS D) BMD-Seminare: BUAK-Seminar 25. Juni bis 16 Uhr 30 BMD, Wien 27. Juni bis 16 Uhr 30 BMD, Steyr

5 Neuerscheinungen - Fachliteratur Neuerscheinungen Fachliteratur Auf Ihre Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at. Neues aus der PV-Akademie Bestellcode Broschüren-Titel Preis Netto* lernbuch PV 01/07 "Mein Personalverrechnungstrainer": Das neue Lernbuch für die Personalverrechnung mit riesiger Beispiel- und Lösungssammlung, eingesetzt für die PV-Lehrgänge an den WIFIS OÖ, Salzburg und Vorarlberg sowie ARS, verfasst von Wilhelm Kurzböck und Manfred Hörzi Stand: ,- lohnpf. intensiv Lohnpfändung intensiv Nachschlage- und Trainingsunterlage, die auch im Masterkurs der PV-Akademie eingesetzt wird (Frage-Antworten-Programm mit über 300 gelösten Fragen und über 30 gelösten Beispielen). Stand: ,- LVältere Lohnverrechnung in Verbindung mit älteren Arbeitnehmern Intensives Frage-Antworten-Programm und gelöste Beispiele zu folgenden Themen: Altersteilzeit, Bonus/Malus, Abgaben bei älteren Arbeitnehmern Diese Unterlage ist eine Nachschlage- und Trainingsunterlage und wird im Rahmen des Masterkurses der PV-Akademie eingesetzt. Stand: ,- LVGeschf. Der Geschäftsführer in der Lohnverrechnung Intensives Frage-Antworten-Programm und gelöste Beispiele zum handelsrechtlichen und gewerberechtlichen Geschäftsführern, mit den Aspekten Arbeitsrecht, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Diese Unterlage ist eine Nachschlage- und Trainingsunterlage und wird im Rahmen des Masterkurses der PV-Akademie eingesetzt. Stand: ,-

6 Neuerscheinungen - Fachliteratur Trainingsunterlage zu speziellen sonstigen Bezügen PV/ sonst. Bezüge Intensives Frage-Antworten-Programm und gelöste Beispiele zu folgenden Themen: - Sonderzahlungen - Prämien für Verbesserungsvorschläge und Diensterfindungen - Vergleiche, Nachzahlungen und Kündigungsentschädigungen 30,- PV/AKÜ standard PV/AKÜ intensiv PVgast standard PVgast intensiv Diese Unterlage ist eine Nachschlage- und Trainingsunterlage und wird im Rahmen des Masterkurses der PV-Akademie eingesetzt. Stand: Personalverrechnung in der Arbeitskräfteüberlassung Standard- und Nachschlagewerk Stand: (erhältlich ab März 2007) Personalverrechnung in der Arbeitskräfteüberlassung Intensivtraining Intensivtraining mehr als 80 Beispiele und Lösungen Stand: (erhältlich ab März 2007) Personalverrechnung im Gastgewerbe Standard- und Nachschlagewerk Stand: Personalverrechnung im Gastgewerbe Intensivtraining mehr als 80 Beispiele und Lösungen Stand: KV Arbeiter im Baugewerbe und BUAK(Gewerbe und Industrie) 30,-** 30,-** 30,-** 30,-** PVbau standard Standard- und Nachschlagewerk Diese Unterlage ist eine Nachschlageunterlage und wird im Rahmen des Masterkurses der PV-Akademie eingesetzt. Stand: Personalverrechnung für Arbeiter im Baugewerbe (Gewerbe und Industrie) 30,-** PVbau intensiv Dienstreise intensiv Reisekosten- Patka standard Intensivtraining mit mehr als 140 Beispiele und Lösungen Diese Unterlage ist eine Trainingsunterlage und wird im Rahmen des Masterkurses der PV- Akademie eingesetzt. Stand: Dienstreise Intensivtraining Trainingsunterlage zum Erarbeiten und Perfektionieren des Themas mit 70 Beispielen Stand: Reisekosten-(Dienst)reise Standard- und Nachschlagewerk von Ing. Mag. Ernst Patka 30,-** 30,-*** 35,-***

7 Neuerscheinungen - Fachliteratur Die Skriptenreihe wird im Laufe des Frühjahres 2007 noch massiv ausgebaut werden. Infos dazu erhalten Sie über Internetmagazine sowie auf dieser Seite. Bestellung: Broschürenbestellungen richten sie bitte an: kaethe.kurzboeck@wikutraining.at Bitte geben Sie Bestellcode, Preis, Ihren Namen und den genauen Rechnungswortlaut an. Falls Rechnungs- und Lieferadresse nicht ident sind, bitte beide Adressen anführen! * Alle Preise netto. Hinzu kommen noch die Mehrwertsteuer sowie Versandspesen. ** Wenn Sie beide Skripten (Standard- und Trainingswerk) bestellen, erhalten Sie ** beide Unterlagen zusammen um 55,- netto, zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandspesen. ***Wenn Sie beide Skripten ("Dienstreise Intensivtraining" und "Reisekosten-Dienstreisen" von ** Mag. Ernst Patka) bestellen, erhalten Sie beide Unterlagen zusammen um 60,- netto, ** zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandspesen. Die Lieferung erfolgt per Post mit Rechnung, fällig nach Erhalt, zahlbar mittels beiliegendem Zahlschein oder per Telebanking. Neu erschienen (in der Tabelle enthalten): Nachschlage- und Trainingsunterlagen für die Personalverrechnung in der Arbeitskräfteüberlassung o Mit Stand 1. Jänner 2007 wurden nun die Nachschlage- und Trainingsunterlage für die Personalverrechnung in der Arbeitskräfteüberlassung aktualisiert. o Der Schwerpunkt dieser Unterlagen liegt in der Anwendung des Arbeiterkollektivvertrages in der Arbeitskräfteüberlassung. o Beide Unterlagen sind zum Preis von je 30,-- netto erhältlich. Wenn Sie beide Unterlagen bestellen, so verrechnen wir insgesamt 55,-- netto (hinzu kommen noch die Umsatzsteuer sowie Versandspesen). Zusätzlich wurden neu erstellt bzw. aktualisiert (in der Tabelle nicht enthalten): Die teuersten und schmerzhaftesten Fehler in der Personalverrechung Modul III o Diese Seminarunterlage wurde für die beliebten Ein-Tages-Trainings zusammengestellt, im Zuge dessen zu VIER großen Themen Praxisfälle trainiert werden sollen: o Praxisfragen zur Lohnpfändung (Pfändung von Reisekosten, Drittschuldnererklärung intensiv, Pfändung mit Vorschüssen sowie Privatkonkurs), o Praxisfragen zu älteren Arbeitnehmern (Altersteilzeit, Bonus, Malus), o Praxisfragen zu Vergleiche, Kündigungsentschädigungen, Nachzahlungen, o Praxisfragen zum Geschäftsführer in der Lohnverrechnung.

8 Neuerscheinungen - Fachliteratur o Diese Unterlage ist zum Vorzugspreis von 30,-- netto plus Umsatzsteuer plus Versandspesen erhältlich. Die teuersten und schmerzhaftesten Fehler in der Personalverrechung Best of o Diese Unterlage stellt eine Zusammenstellung der interessantesten Seminarthemen aus der Reihe die teuersten und schmerzhaftesten Fehler in der Personalverrechnung der letzten Jahre dar. o Folgende Themen werden dabei behandelt: o Praxisfragen zu Sonderzahlungen, o Praxisfragen zu Vergleichen, Nachzahlungen und Kündigungsentschädigungen, o Praxisfragen zum Thema Arbeitszeit und Überstunden, o Praxisfragen zu den Themen Wochenhilfe, Karenz, Elternteilzeit, Kinderbetreuungsgeld. o Diese Unterlage ist zum Vorzugspreis von 30,-- netto plus Umsatzsteuer plus Versandspesen erhältlich. Dienstverträge freie Dienstverträge Werkverträge - Aushilfen o Diese Unterlage umfasst ca. 230 Seiten und arbeitet die Unterschiede zwischen echten und freien Dienstverträgen sowie Werkverträgen heraus. o Sie finden ein umfangreiches Judikatur-ABC sowie ein ABC der Einschätzungen des Hauptverbandes hinsichtlich der Qualifikation des Vertragstyps bestimmter Tätigkeiten. o Die sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen abgabenrechtlichen Konsequenzen sowie die ausführliche Darstellung der Rechtslage bei Neuen Selbstständigen runden dieses Programm ab. o Ein weiteres ausführliches Kapitel befasst sich mit der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten, insbesondere mit den Aushilfen. o Diese Unterlage ist zum Preis von 40,-- netto plus Umsatzsteuer plus Versandspesen erhältlich.

9 Aktuelles zum Arbeitsrecht Mäßigungskriterien für Konventionalstrafen 1. Das Gericht hat bei der Mäßigung auf folgende Faktoren Bedacht zu nehmen: a. auf die Verhältnismäßigkeit der Strafe, b. auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, c. auf Art und Ausmaß seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie d. auf die Höhe des dem Arbeitgeber entstandenen Schadens (Arb ; Arb uva) (OGH 8 ObA 5/07d vom 22. Februar 2007 = ausführlich dargestellt in WIKU-Personal-aktuell, Ausgabe Nr. 8/2007). Verfallsbestimmung im KV Handel umfasst auch die gesetzliche Abfertigung Die Verfallsbestimmung des Abschnittes XVI des Kollektivvertrages für Arbeiter im Handel umfasst auch Beendigungsansprüche wie z. B. die gesetzliche Abfertigung (nach altem Recht) (OGH 9 ObA 10/07x vom 1. Februar 2007 = ausführlich dargestellt in WIKU-Personal-aktuell, Ausgabe Nr. 8/2007). Uni-KV: Eckpunkte stehen fest o Die Eckpunkte des Kollektivvertrages für die Universitäten, über welchen vier Jahre lang verhandelt worden war, stehen nun fest. o Die Finanzierung muss noch ausverhandelt werden. o Lesen Sie dazu nähere Details hier: 9

10 KV-Abschluss in der Stärkeindustrie Die Eckpfeiler des KV-Abschlusses: 1. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um durchschnittlich 2,21 Prozent angehoben. 2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,33 Prozent 3. Ist-Löhne: Überzahlung bleibt in voller Höhe aufrecht 4. Dienstalterszulage Erhöhung um 0,02 Euro, das ergibt im Durchschnitt 3,09 Prozent 5. Erhöhung der Zehrgelder um 2,17 Prozent bzw. 2,19 Prozent 6. Erhöhung der Erschwerniszulage um 2,04 Prozent 7. Geltungsbeginn: 1. April 2007 (12 Monate). Die Lohntabelle finden Sie im Newsbereich (News vom ). KV-Abschluss für private Bildungseinrichtungen (BABE- KV) per 1. Mai 2007 Am 16. April 2007 wurden die BABE-KV-Verhandlungen 2007 abgeschlossen. Das Ergebnis für die 3000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen, die dem Kollektivvertrag unterliegen, sieht wie folgt aus: Plus 2,35% und Rundung auf die nächsthöhere 10 Cent-Stelle auf: Kollektivvertragsgehälter IST- Gehälter und betriebliche Gehaltssysteme* Lehrlingsentschädigungen TAK-Entlohnung EUR 1.075,- 10

11 *Für den Verband der Wiener Volksbildung gilt keine Aufrundung bei betrieblichen Gehaltssystemen. Verbesserte Anrechnung von Elternkarenzen Bis zu 22 Monate der Elternkarenz werden angerechnet für: das Ausmaß des Erholungsurlaubes und die Bemessung der Kündigungsfrist Zielvereinbarungen mit den ArbeitgeberInnen bis 15. Juni 2007 Geltungsbereich sichern: Mindesthonorarsätze für TrainerInnen mit freien Dienstverträgen/Werkverträgen verhandeln bis 31. Mai 2007 Betriebsvereinbarung Sabbatical/Vorruhestandsmodell Laufzeit: 12 Monate, beginnend mit 1. Mai 2007 Quelle: KV-Abschluss bei den Malern per und Der KV-Abschluss bei den Malern, Lackierern und Schilderherstellern sieht wie folgt aus: In der 1. Etappe, ab 1. Mai 2007, werden die KV-Löhne um 2,65 % erhöht. In der 2. Etappe, ab 1. Mai 2008, werden die KV-Löhne um weitere 2,5 % erhöht. Vereinbart wurde im Prinzip die bisherige Parallelverschiebung. Aufgrund der bundesweiten Vereinheitlichung der KV-Lohnordnungen und KV- Löhne tritt an deren Stelle ein absoluter Cent-Betrag. Die Weihnachtsremuneration für das Burgenland wird in Etappen erhöht. Bei den kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen konnten Verbesserungen erreicht werden, z.b. eine Klarstellung im Bereich Wegegeld oder die Einführung der 4-Tage-Woche im Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe. Quelle: 11

12 Zuschlag für die Winterfeiertagsregelung 2007 BGBl. II Nr. 86, ausgegeben am 13. April 2007 Für die Zuschlagszeiträume 2007/04 bis 2007/11 wird der Winterfeiertagszuschlag so wie in den Jahren davor auch wie folgt festgelegt: KV-Lohn x 1,2 x 1,2 KV-Abschluss im Gastgewerbe per 1. Mai 2007 Für die Arbeiterinnen und Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe kam es zu einem Kollektivvertragsabschluss per 1. Mai Die KV-Löhne werden dabei um 2,3 Prozent erhöht, die Lehrlingsentschädigungen werden jeweils um 2,5 % erhöht. Die kollektivvertraglichen Zulagen für Fremdsprachenkenntnisse und Nachtarbeit sowie die Pauschale für Dienstkleidungen bei Lehrlingen werden österreichweit vereinheitlicht und auf folgende Beträge angehoben: Fremdsprachenzulage: 29,-- Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge: 33,50 Nachtarbeitszuschlag: 19,-- Die Lohntabellen werden von mir laufend "gesammelt" werden und auf meiner Homepage ( verlinkt werden. 12

13 Satzung der Kollektivverträge für das grafische Gewerbe Satzung Nr. 1 Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 13. April 2007 unter Zl. 16/BEA/ nachstehende Satzung beschlossen: Artikel I Geltungsbereich der Satzung Fachlicher Geltungsbereich: Die grafischen Gewerbe, ausgenommen Schreib- und Übersetzungsbüros. Örtlicher Geltungsbereich: Das Gebiet der Republik Österreich. Persönlicher Geltungsbereich: Alle Arbeitgeber grafischer Unternehmungen, ausgenommen Schreib- und Übersetzungsbüros, und die von diesen beschäftigten kaufmännischen Angestellten (Lehrlinge), sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht schon durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind. Artikel II Inhalte der Satzung Die zwischen dem Verband Druck & Medientechnik einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits, abgeschlossene, am 1. April 2007 in Kraft getretene, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter Registerzahl KV 174/2007 hinterlegte und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. März 2007 kundgemachte Vereinbarung zum Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte im grafischen Gewerbe Österreichs wird zur Satzung erklärt. Von der Satzungserklärung wird Z 3 (Inkrafttreten des KV) der Vereinbarung ausgenommen. Artikel III Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung. Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. April 2007 festgelegt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages. 13

14 Innerbetrieblich vorgenommene Erhöhungen der Gehälter, die wegen des Inkrafttretens des Kollektivvertrages KV 174/2007 ab 1. April 2007 bis zur Erlassung der Satzung erfolgt sind, können auf die Erhöhung, die durch die Satzung vorgenommen wird, angerechnet werden. Satzung Nr. 2 Artikel I Geltungsbereich der Satzung Fachlicher Geltungsbereich: Alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung), die von dem in Artikel II näher bezeichneten, zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, abgeschlossenen Kollektivvertrag erfasst sind. Örtlicher Geltungsbereich: Das Gebiet der Republik Österreich. Persönlicher Geltungsbereich: Alle Arbeitgeber, die grafische Erzeugnisse regelmäßig unter Anwendung von in grafischen Unternehmungen üblichen Verfahren herstellen, sowie die von diesen Arbeitgebern beschäftigten Arbeiter, Lehrlinge und technischen Angestellten, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht schon durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind. Artikel II Inhalt der Satzung Die zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, abgeschlossene, am 1. April 2007 in Kraft getretene, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter Registerzahl KV 175/2007 hinterlegte und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 30. März 2007 kundgemachte Vereinbarung betreffend die Lohn- und Gehaltstabellen für Arbeiterinnen und Arbeiter, Lehrlinge und technische Angestellte im grafischen Gewerbe Österreichs wird zur Satzung erklärt. Von der Satzungserklärung wird Z 4 der Vereinbarung ausgenommen. Artikel III Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. April 2007, hinsichtlich der Lohn- und Gehaltstabellen bei wöchentlicher Auszahlung der 2. April

15 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages. Innerbetrieblich vorgenommene Erhöhungen der Löhne bzw. Gehälter, die wegen des Inkrafttretens des Kollektivvertrages KV 175/2007 ab 1. bzw. 2. April 2007 bis zur Erlassung der Satzung erfolgt sind, können auf die Erhöhung, die durch die Satzung vorgenommen wird, angerechnet werden. Vergütung für durch Dienstfreistellung erlittene Rufschädigung eines Ballettdirektors Wird ein Ballettdirektor von seinem Arbeitgeber nach diversen Vorkommnissen und Meinungsverschiedenheiten vom Dienst für die restliche Vertragslaufzeit freigestellt, und kann er daher die Wiederaufnahme einer Ballettproduktion nicht mehr selbst leiten, so hat er keine Möglichkeit, unter Berufung auf 21 Schauspielergesetz ( Recht auf Beschäftigung ) einen Schadenersatzbetrag zu fordern, der als Wiedergutmachung für eine durch die Dienstfreistellung eingetretene Rufschädigung dienen sollte (OGH 9 ObA 137/06x vom 1. Februar 2007 = ausführlich dargestellt in WIKU-Personal-aktuell, Ausgabe Nr. 8/2007). 15

16 Aktuelles zum Sozialversicherungsrecht Geschäftsführerin eines Vereines und Arbeitslosigkeit 1. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend Arbeitslosigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH ist auch auf Mitglieder der Leitungsorgane von Vereinen anzuwenden, sofern deren Verpflichtungen zur Dienstleistung und zur Geschäftsbesorgung schon allein durch das Organschaftsverhältnis zum Verein begründet worden sind. 2.In diesem Fall hätte auch das organschaftliche Verhältnis zum Verein beendet werden müssen und nicht nur das Dienstverhältnis (VwGH 2005/08/0102 vom 20. Dezember 2006 = ausführlich dargestellt in WIKU-Personal-aktuell, Ausgabe Nr. 8/2007). Anmeldung NEU kommt voraussichtlich spätestens ab Herbst 2007 o o o Nun hat man sich offenbar seitens der Sozialpartner auf die "Anmeldung NEU" geeinigt. Wenn man den Presseberichten folgt, dann wird die - allerdings von den Voraussetzungen bereits bekannte - Anmeldung NEU ab Sommer, spätestens ab Herbst 2007 Realität sein. Details dazu gibt es unter Aktueller Newsletter der NÖ GKK Den aktuellen Newsletter der NÖ GKK können Sie hier aufrufen: p_id=1&sidebyside=1&pub_id= Der Newsletter behandelt folgende Themen: o Rückverrechnung des ALV-Beitrages in Altersteilzeit-Fällen (mit Beispiel), o Wiedereinstellungszusage und Betriebsübernahme, o Krankenstandsmeldung NEU, o Bundesministerien. 16

17 Wegfall des Kinderbetreuungsgeldes während Wochengeldphase für das jüngere Kind 1. Die in 6 Abs 2 KBGG normierte Ausnahme vom Ruhen des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld bezieht sich daher nur auf Wochengeldansprüche vor der Geburt eines Kindes. 2. Wurde daher ein Kind am geboren, so endete der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind mit dem der Geburt des jüngeren Kindes vorangehenden Tag ( ) (OGH 10 ObS 9/07g vom 30. Jänner 2007 = ausführlich dargestellt in WIKU-Personal-aktuell, Ausgabe Nr. 8/2007). Schätzmeister für Auktionshaus in abhängigem Dienstverhältnis 1. Im vorliegenden Fall richteten sich die Arbeitszeiten eines Schätzmeisters im Kern an den Bedürfnissen des Arbeitgebers, war der Ablauf der Tätigkeit durch sehr detaillierte Richtlinien geregelt und bestand praktisch keine Möglichkeit zur generellen Vertretung. 2. Aus diesem Grund lag ein abhängiges Dienstverhältnis vor (VwGH 2004/08/0221 vom 20. Dezember 2006 = ausführlich dargestellt in WIKU-Personal-aktuell, Ausgabe Nr. 8/2007). 17

18 Aktuelles zum Steuerrecht Pflichtbeiträge nach dem GSVG für einkünftelose Tätigkeit als handelsrechtlicher Geschäftsführer als Werbungskosten Übernimmt ein Steuerberater, der in einem Dienstverhältnis zu seiner Steuerberatungs-GmbH steht, die Funktion eines handelsrechtlichen Geschäftsführers (aus Zwecken der Gründungshilfe) für einen Klienten und werden ihm deshalb Pflichtbeiträge nach dem GSVG vorgeschrieben, so müssen diese Pflichtbeiträge als Werbungskosten anerkannt werden, auch wenn ihm aus der Funktion des handelsrechtlichen Geschäftsführers keine Einkünfte zufließen (VwGH 2003/15/0046 vom 22. November 2006 = ausführlich dargestellt in WIKU-Personal-aktuell, Ausgabe Nr. 8/2007). Wesentlich beteiligte Geschäftsführer und Reisekosten Der UFS Innsbruck entschied vor kurzem über die Frage, ob Kilometergelder, die an wesentlich beteiligte Geschäftsführer bezahlt werden, in die Bemessunsgrundlage von DB/DZ/KommSt einzubeziehen wären. Das Ergebnis sowie eine Analyse dieser Entscheidung finden Sie in WIKU- Personal-aktuell, Ausgabe Nr. 8/2007. Autor: Wilhelm Kurzböck 18

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