Ausgestaltung des 14a EnWG
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- Sven Voss
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1 Positionspapier BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße Berlin Telefon Telefax Ausgestaltung des 14a EnWG Berlin, 10. Februar 2017
2 Inhalt Einleitung 3 1. Anwendungsfelder 3 2. Anreizsystem 4 3. Qualifizierung und Quantifizierung des Anreizes 5 4. Einzusetzende Technik 5 Kernbotschaften für die Ausgestaltung des 14a EnWG 5 Ausgestaltung des 14a EnWG Seite 2 von 5
3 Einleitung Nachdem das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten ist, soll nun mit der Ausgestaltung des 14a EnWG ein weiterer Baustein in der Neugestaltung der Energiewelt angegangen werden: die Nutzung von Flexibilität im Niederspannungs-Verteilungsnetz. Aus Sicht des BDEW wird der 14a EnWG und die damit verbundene Verordnung zu einem wichtigen Instrument einer effizienten Bewirtschaftung und des Um- und Ausbaus des Verteilungsnetzes. Mit ihm können aktuelle Herausforderungen, die durch die Integration der erneuerbaren Energien im Verteilungsnetz bestehen, zumindest teilweise gelöst und zukünftige Anforderungen an das Netz, die z.b. durch den Anstieg von Elektromobilität entstehen, erfüllt werden. Gleiches gilt für eine intelligente Speichernutzung und Laststeuerung, die mit dem neuen Instrument besser in die zukünftige Energiewelt integriert werden können. In diesem Zusammenhang stellt der BDEW als kompetenter Diskussionspartner seine Positionen im nachfolgenden dar. 1. Anwendungsfelder Ziel der bestehenden Sonderregelung ist es, zeitlich flexible Stromanwendungen wie Wärmepumpen und steuerbare Nachtspeicherheizungen oder Elektromobile zu nutzen, um eine gleichmäßigere Netzauslastung zu koordinieren. Auf diese Weise soll die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs erhöht werden, da Netzausbau wegen seltener Lastspitzen ggf. vermieden werden kann. Durch die Änderungen des 14a EnWG im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende wird nicht mehr von unterbrechbaren, sondern von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung gesprochen. Der BDEW begrüßt diese Änderung, da aus seiner Sicht eine alleinige Logik der Unterbrechung nicht mehr zeitgemäß ist, sondern zukünftig die Steuerbarkeit und somit die stufenweisen Bedarfsanpassung nach oben wie nach unten ermöglicht werden muss. Nur so kann die Netzdienlichkeit und die Marktintegration dieser Anlagen effizient umgesetzt werden. Eine effiziente Bewirtschaftung des Verteilungsnetzes hängt jedoch nicht nur von der Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung ab. Durch den anhaltenden Zubau von Erzeugungsanlagen im Verteilungsnetz (EE, KWK-Anlagen, etc.) ergibt sich hieraus auch ein Bedarf an Steuerbarkeit der Erzeuger. Eine für Erzeuger und Verbraucher im Verteilungsnetz einheitliche Regelung ist transparenter für den Markt und wird das Angebot von Flexibilitätsprodukten beschleunigen. Deshalb muss die zukünftige Verordnung nach 14a EnWG sowohl Erzeuger als auch Verbraucher berücksichtigen. Neben den klassischen Verbrauchseinrichtungen, Wärmeanwendungen (z.b. Wärmepumpen) und Erzeugern werden die Verteilungsnetzbetreiber zukünftig verstärkt mit hybriden Anlagen konfrontiert werden. Diese werden sowohl als Verbrauchseinrichtung als auch als Erzeuger agieren können. Stellvertreter für diese Anlagentypen sind stationäre Speicher und Elektrofahrzeuge (mobile Speicher). Diese technologische Entwicklung muss im Rahmen der Ausgestaltung des 14a EnWG berücksichtigt werden. Der BDEW hat diesen Aspekt schon Ausgestaltung des 14a EnWG Seite 3 von 5
4 bei der Ausarbeitung des Ampelkonzepts berücksichtigt, da es zukunftsorientiert und technologieneutral aufgebaut ist. Gerade Elektrofahrzeuge werden eine große Herausforderung darstellen, da sie bei verhältnismäßig geringem jährlichem Verbrauch unverhältnismäßig hohe Spitzenlasten erzeugen, die bei einem Zusammenfallen mit den bisherigen Netzlastspitzen (hohe Gleichzeitigkeit) zu einem zusätzlichen klassischen Netzausbau führen können. Das mögliche Auftreten dieser Spitzenlasten steht zudem in starker Abhängigkeit zum Nutzerprofil des Fahrzeugs. Dieses umfasst eine Spannbreite von gelegentlichem Laden geringer Energiemengen bis hin zu täglichem Laden großer Energiemengen. Eine Steuerbarkeit der Elektrofahrzeuge würde in hohem Maße zu einem wirtschaftlichen Betrieb des Verteilungsnetzes durch Nutzung der gelben Ampelphase, aber auch durch Ansprechbarkeit in der roten Ampelphase beitragen. Perspektivisch sind die hier beschrieben Mechanismen und Grundideen des Ampelkonzeptes auch auf höhere Spannungsebenen im Verteilungsnetz übertragbar. 2. Anreizsystem Die Teilnahme am 14a EnWG soll einen Anreiz für eine feste oder eingeschränkte Netznutzung schaffen. Für Verbraucher besteht dieser bisher in einem reduzierten Netzentgelt, während für Einspeiser noch kein Anreiz existiert. Dabei sollte die Frage gestellt werden, ob das bisherige System des reduzierten Netzentgeltes, basierend auf dem Verbrauch des Kunden, sachgerecht ist. Ein Vergütungssystem, dass sich stärker an Leistung als an elektrischer Arbeit orientiert, erscheint aus Sicht des BDEW besser geeignet. Dieses kann noch nach Leistungsklassen, Anwendungsgruppen (EV) sowie Bestands- und Neuanlagen unterschieden werden (ggf. auch nach Spannungsebenen, sofern der Mechanismus neben anderen Ebenen als der Niederspannung zur Anwendung kommen soll). Die detaillierte Ausgestaltung sollte in jedem Fall im Zusammenhang mit der Neuregelung der Netzentgeltsystematik und den sich aus dem Messstellenbetriebsgesetz ergebenden Möglichkeiten integriert betrachtet werden. Hierbei kann dann die Frage, ob die Vergütung pauschal, stärker Arbeitspreis oder Leistungspreis orientiert ist, beantwortet werden. Das Anreizsystem muss einfach sein und vom Kunden nachvollzogen werden können. Gleichzeitig sollten Speicherheizungen und Wärmepumpen, die bisher schon zur Bewirtschaftung des Verteilungsnetzes beigetragen haben, nicht benachteiligt werden. Für sie ist in der neuen Systematik Bestandsschutz vorzusehen. Dies sollte gerade für Anlagen gelten, die nicht über einen separaten Zählpunkt verfügen. Weiterhin ist bei der Ausgestaltung der Verordnung darauf zu achten, dass keine Eintrittsbarrieren für neue Marktteilnehmer aufgebaut werden. Um sicherzustellen, dass der Anreiz zu Recht erfolgt, muss der Erbringer der Flexibilität dann nachweisen, dass er netzdienlich gehandelt hat. Der Nachweis erfolgt perspektivisch auf den Daten, die ein intelligentes Messsystem bereitstellt. Für Bestandsanlagen gelten die bisherigen Regelungen bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems fort. Ausgestaltung des 14a EnWG Seite 4 von 5
5 3. Qualifizierung und Quantifizierung des Anreizes Bevor es jedoch zu einer Bewirtschaftung des Netzes im Rahmen des 14a EnWG kommt, sollte grundsätzlich und je nach Netzsegment geklärt sein, ob der konventionelle Ausbau des Verteilungsnetzes volkswirtschaftlich sinnvoller ist. Hierfür sollte eine einfache und nachvollziehbare Methodik ( standardisierte Bewertung ) entwickelt werden, auf deren Basis Verteilungsnetzbetreiber netzsegmentspezifisch entscheiden können, ob sie ein Netzsegment ausbauen oder bewirtschaften. Sowohl Netzbetreiber als auch Flexibilitätsanbieter benötigen für ihre Investitionen ein kalkulierbares Vergütungssystem, das Planungssicherheit ermöglicht. Netzsegmente, die heute schon bewirtschaftet werden (z.b. mit Schaltgruppen für Speicherheizungen), behalten ihren Status bei. In Netzsegmenten, in denen derzeit dauerhaft eine grüne Ampelphase möglich ist, gibt es keine Vergütung auf Grundlage des 14a EnWG. Die Höhe einer adäquaten Vergütung zu bestimmen, erscheint aus heutiger Sicht schwierig, da die nötigen Erfahrungswerte fehlen. Daher empfiehlt der BDEW, diese in einer in Auftrag zu gebenden Studie zu bestimmen. 4. Einzusetzende Technik Mit Einführung der intelligenten Messsysteme wird die Grundlage für die Steuerung von 14a EnWG Anlagen gelegt. Die Steuerung ist jedoch nur möglich, wenn die entsprechenden technischen Anforderungen an das Steuern auch eingehalten werden. Eine Verpflichtung, neue Anlagen im Verteilungsnetz ausschließlich über intelligente Messsysteme zu steuern, wird vom BDEW begrüßt. Es bedarf jedoch einer schnellstmöglichen Fortschreibung der Technischen Richtlinie TR3109, um sicherzustellen, dass ein gesicherter Betrieb einer Steuerbox einhergehend mit einer genauen Tarifierung erfolgen kann. Kernbotschaften für die Ausgestaltung des 14a EnWG Erweiterung von steuerbaren Verbrauchsanlagen auf steuerbare Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen Bestandschutz für Anlagen, die heute schon Flexibilität im Netz bereitstellen Standardisierte Bewertungsmethode für Ausbau oder Bewirtschaftung Intelligente Messsysteme mit Steuerbox sind verpflichtende Technik für sicheres Steuern Ausgestaltung des 14a EnWG Seite 5 von 5
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