Netznutzung Strom (Stand: )
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- Helga Sachs
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1 Netznutzung Strom (Stand: ) Preisblatt der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH, gültig ab dem (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Veröffentlichungspflicht nach 20 Abs. 1 EnWG Die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH weist darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2019 nach 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste. Stattdessen erfolgt zum eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2019 können von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze. 1. Lastganggemessene Kunden* Jahresleistungspreisregelung Netzebene, Umspannebene Jahresbenutzungsdauer <2.500 h/a Vollbenutzungsstunden Leistungspreis /kwa Arbeitspreis ct/kwh Jahresbenutzungsdauer >= h/a Vollbenutzungsstunden Leistungspreis /kwa Arbeitspreis ct/kwh Mittelspannung (MS) 11,59 4,53 97,54 1,09 Umspannung zur Niederspannung 12,99 5,07 109,25 1,22 Niederspannung (NS) 11,91 5,68 120,20 1,35 * Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, der Offshore-Umlage nach 17f Abs. 5 EnWG, der Umlage nach Abschalt-VO sowie Im Preis ist die Bereitstellung von induktivem Blindstrom bis zu einem Leistungsfaktor von max. cos phi = 0,9 enthalten. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 2,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben.
2 2. Kunden ohne registrierende Leistungsmessung 2.1 Kunden, die nach Standardlastprofilen abgerechnet werden** Netzebene Grundpreis /Jahr Arbeitspreis ct/kwh Niederspannung (NSP) 34,00 6, Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen** Netzebene NSP Grundpreis /Jahr Arbeitspreis ct/kwh Nachtspeicheröfen 0,00 2,30 sonstige Verbrauchseinrichtungen (wie Wärmepumpen, E-Mobile) 0,00 3,96 **Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, der Offshore-Umlage nach 17f Abs. 5 EnWG, der Umlage nach Abschalt-VO sowie Wärmepumpen Die Sperrzeit bei Wärmepumpen ist täglich von Uhr bis Uhr. Für den Betrieb einer Wärmepumpe ist eine separate Messeinrichtung erforderlich. Die Wärmepumpe wird fest an die Messeinrichtung angeschlossen, andere Verbrauchseinrichtungen werden nicht an die Messeinrichtung angeschlossen. In den Sperrzeiten wird die Stromzufuhr zur Wärmepumpe unterbrochen. Nachtspeicherheizung Die Tarifumschaltung auf den NT-Tarif erfolgt jeweils in der Zeit von Uhr bis 6.00 Uhr täglich. Für den Betrieb einer Nachtspeicherheizung ist eine separate Messeinrichtung erforderlich. Ein vermindertes Netzentgelt bieten wir gern für Teilverbräuche bei Kunden an, bei denen unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen verwendet werden. Zum Nachweis der Unterbrechbarkeit des begünstigten Teilverbrauches ist grundsätzlich ein Doppeltarifzähler erforderlich, für den eigene Kosten entstehen. Die Bedingung für die Abrechnung eines verminderten Netzentgeltes ist, dass in diesem separat gemessenen Teil der Verbrauchseinrichtung kein HT-Verbrauch gemessen wird. Ausgenommen von dieser Einschränkung ist der Bedarf der Steuerung der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung der auf die HT-Zeit entfällt.
3 3. Lastganggemessene Kunden* - Monatsleistungspreisregelung Netzebene, Umspannebene Leistungspreis /kw Arbeitspreis ct/kwh Mittelspannung (MS) 16,26 1,09 Umspannung zur Niederspannung 18,21 1,22 Niederspannung (NS) 20,03 1,35 * Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, der Offshore-Umlage nach 17f Abs. 5 EnWG, der Umlage nach Abschalt-VO sowie Im Preis ist die Bereitstellung von induktivem Blindstrom bis zu einem Leistungsfaktor von max. cos phi = 0,9 enthalten. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 2,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. 4. Lastganggemessene Kunden - Netzreservekapazität* Netzreservekapazität Netzebene, Umspannebene bis 200 h/a /kwa bis 400 h/a / kwa bis 600 h/a / kwa Mittelspannung (MS) 48,31 57,97 67,63 Umspannung zur Niederspannung 51,21 51,21 71,69 Niederspannung (NS) 59,53 71,44 83,34 * Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV der Offshore-Umlage nach 17f Abs. 5 EnWG, der Umlage nach Abschalt-VO sowie Im Preis ist die Bereitstellung von induktivem Blindstrom bis zu einem Leistungsfaktor von max. cos phi = 0,9 enthalten. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 2,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben.
4 5. Entgelte für Blindleistung (Blindstrom) Netzebene, Umspannebene Induktiv ct/kvarh Mittelspannung 1,02 Umspannung zur Niederspannung 1,02 Niederspannung 1,02 6. Gesetzliche Umlagen Zusätzlich fallen die gesetzlichen energiewirtschaftlichen Umlagen an, die in ihrer aktuellen Höhe der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber im Internet unter entnommen werden können. Das sind derzeit der KWK-Aufschlag, die Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Umlage nach 17 f EnWG sowie die Umlage nach 18 Abs. 1 AbschaltVO. 7. Konzessionsabgabe Die Abgabe wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhoben. 8. Entgelte für Messstellenbetrieb Dieses Preisblatt gilt nicht für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen nach Messstellenbetriebsgesetz. Diese Preise werden separat veröffentlicht. 8.1 Entnahme/Einspeisung mit Lastgangzählung Spannungsebene der Messung Preis je Zähler Messstellenbetrieb (inkl. Ablesung) /Jahr Mittelspannungslastgangzählung (inkl. Wandler) 434,76 Niederspannungslastgangzählung (inkl. Wandler) 297,58
5 8.2 Entnahme/Einspeisung ohne Lastgangzählung Messstellenbetrieb mit jährl. Ablesung/ Abrechnung mit halbjährl. Ablesung/ Abrechnung mit vierteljährl. Ablesung/ Abrechnung mit monatl. Ablesung/ Abrechnung /Jahr /Jahr /Jahr /Jahr Eintarifzähler 19,79 24,79 34,79 74,79 Zweitarifzähler 26,10 31,10 41,10 81,10 Mehrtarifzähler (>=3) Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 48,74 53,74 63,74 103,74 48,74 53,74 63,74 103,74 Prepaymentzähler 28,86 2-Tarif-Zweirichtungszähler 34,56 39,56 49,56 89,56 Smart Meter 28,86 33,86 43,86 83,86 Wandler 44,28 44,28 44,28 44, Weitere Messeinrichtungen /Jahr Schaltgerät für Einspeisung ohne Smart Meter/Gateways 12,27 Schaltgerät 12,27 Funkmodem 55,50
6 9. Weitere Dienstleistungen Es gilt das jeweils aktuelle und auf der Homepage veröffentlichte "Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Die folgenden Preise geben den Stand vom wieder: /Vorgang Sperren oder Entsperren Netzzugang 25,00 Inkasso Außendienst 20,00
Jahresbenutzungsdauer <2.500 h/a Vollbenutzungsstunden Leistungspreis /kwa. Arbeitspreis ct/kwh. Mittelspannung (MS) 11,31 4,32 91,76 1,10
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