Was tun mit dem Zensus 2011?
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- Laura Dittmar
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1 Was tun mit dem Zensus 2011? Dipl. Inform. Werner Hülsmann - Anerkannter Datenschutzsachverständiger - Mitglied im Beirats des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.v Zu meiner Person Studium der Informatik an der TU Darmstadt Schwerpunkt Datenschutzrecht Softwareentwickler bei der Telenorma GmbH, Frankfurt (Main) Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referatsleiter Technik beim Landesbeauftragten für den Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen Datenschutz- und Technologieberatung bei ForBIT e.v. in Hamburg Seit 1999 selbständiger Datenschutzberater (Datenschutzconsulting.eu) Projektmanager Dataprotection bei der Telegate AG (Martinsried) Mitglied im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.v., - Seit 2004 Kooperationspartner des virtuellen Datenschutzbüros 2004 Gründung von Datenschutzwissen.de Organisation und Leitung von Datenschutzseminaren Seit 2004 beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich/technisch) Seit 2010 Expert for legal and technical evaluations for the European Privacy Seal (EuroPriSe - Mitglied im AK Vorratsdatenspeicherung und in dessem AK Zensus
2 Was ist der Zensus 2011? - Volkszählung 2011? Stichtag ist der 09. Mai 2011 Kosten: ca. 750 Millionen bis 1,2 Milliarden EUR Nutzen ist fraglich Politische Fehlentscheidungen (Laufzeitverlängerung der AKW, Stuttgart21, 3. Startbahn für Flughafen München) werden nicht auf Grund falscher Bevölkerungszahlen getroffen. Volkszählungen sollen alle 10 Jahre EU weit erfolgen Was passierte bisher für die Volkszählung 2011? Vorbefragung zur Vorbereitung zur Gebäude- und Wohnungzählung (GWZ) 2011 erfolgte Ende 2010 ca. 50 % Antwortausfälle Einwohnermeldeämter lieferten zum 01. November 2010 umfangreiche Daten an die Statistischen Ämter der Länder Erhebungsstellen wurden eingerichtet VolkszählerInnen (Erhebungsbeauftragte) wurden gesucht, z.t. gefunden und teilweise schon geschult
3 Was passiert noch bei Volkszählung 2011? (I) Einwohnermeldeämter liefern zum Stichtag und zum 09. August umfangreiche Daten an die Statistischen Ämter der Länder Bundesagentur für Arbeit liefert zum Stichtag umfangreiche Daten aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an das Statistische Amt des Bundes (DeStatis) Bundesbehörden liefern zum Stichtag umfangreiche Daten ihrer Beschäftigten an DeStatis => ALLE sind betroffen! Was passiert noch bei Volkszählung 2011? (II) Haushaltsstichprobe (ca. 10 % der EinwohnerInnen) wird ab dem Stichtag durchgeführt GWZ wird zum Stichtag (bei allen Gebäude- und WohnungseigentümerInnen bzw. bei Hausverwaltungen) durchgeführt Sonderbereiche (StudentInnenwohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Psychiatrische Anstalten, JVA) werden voll erfasst => ca. 1/3 der Bevölkerung ist durch Befragungen betroffen
4 Was passiert noch bei Volkszählung 2011? (III) Statistischen Ämter führen mit Hilfe von Ordnungsnummern die Daten zusammen Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten erfolgen Nachbefragungen Eine Haushaltsgenerierung wird durch geführt, d.h. Dass die Personen einer Anschrift den Haushalten einer Anschrift zugeordnet werden Unterschiedliche Auswertungen werden vorgenommen Was muss ich bei der Volkszählung 2011 tun? Der/Die VolkszählerIn muss (und sollte auch) nicht in die Wohnung gelassen werden (u.a. Nazis wollen die Volkszählung als Bundesbeauftragte missbrauchen) Der/Die VolkszählerIn ist verpflichtet auf Wunsch den Fragebogen vor Ort zu lassen! Dem/Der VolkszählerIn sind gemäß ZensG folgende Angaben mündlich zu machen: Vor- und Nachname, Anschrift und Lage der Wohnung, Geschlecht, Geburtsdatum und Anzahl der Personen im Haushalt
5 Warum wir die Volkszählung 2011 für verfassungswidrig halten Die Volkszählung ist ein gravierender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung! Nutzung einer einheitlichen Ordnungsnummer Die Anonymität ist nicht sichergestellt Zweckentfremdung sensibler persönlicher Daten Langjährige zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile Umfang der Datenerhebung geht in Deutschland über den von der EU geforderten Umfang hinaus. Nutzung einer einheitlichen Ordnungsnummer Die Zuordnung der Daten aus den unterschiedlichen Quellen erfolgt für die Volkszählung 2011 über eine eindeutige Ordnungsnummer. Diese Ordnungsnummer stellt somit eine zumindest statistikinterne Personenkennziffer dar. Eine solche eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer wurde bereits 1983 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
6 Die Anonymität ist nicht sichergestellt Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie die gesammelten Daten für bis zu vier Jahre gespeichert. Es entsteht hierdurch für bis zu vier Jahre ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen. Zweckentfremdung sensibler personenbezogener Daten Sensible persönliche Daten werden zweckentfremdet aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung der Betroffenen zusammen geführt. Hierzu gehören die Einwohnermeldedaten aus den Melderegistern sensible Beschäftigtendaten der Bundesagentur für Arbeit sensible Beschäftigtendaten von Bundesbehörden Durch diesen heimlichen Registerabgleich wird den Betroffenen eine Widerspruchsmöglichkeit und damit die Nutzung des Rechtswegs genommen
7 Langjährige zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile Die langjährige zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt bei Wirtschaft und Staat Begehrlichkeiten Gesetze zum Schutz dieser Daten lassen sich ändern Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist. Umfang der Datenerhebung geht in Deutschland über den von der EU geforderten Umfang hinaus Der Umfang der zusammengeführten und abgefragten Daten geht in Deutschland über den von der EU geforderten Umfang hinaus: rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ( 3 Abs. 1 Ziff. 27 und 7 Abs. 4 Ziff. 18, Pflichtangabe) Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen) ( 7 Abs. 4 Ziff. 19, freiwillig )
8 Migrationshintergrund Der Migrationshintergrund wird in Deutschland viel weiter gefasst als in der EU: für Personen, die selbst oder deren Elternteil nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind: früherer Wohnsitz im Ausland und Jahr der Ankunft in Deutschland des Befragten oder des Elternteils, ( 7 Abs. 4 Ziff. 7, Pflichtangabe) Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein: "Für mich ist nicht einsichtig, wieso eine so teure und aufwendige Aktion überhaupt durchgeführt wird. Statistiken sind heute allgegenwärtig und in der Regel ausreichend. Politische Fehlplanungen basieren nicht auf fehlenden Daten, sondern auf der falschen Bewertung vorhandener Daten. (...) Unabdingbar sind Einzeluntersuchungen von aktuell relevanten politischen Fragestellungen, ergänzt durch Markt- und Meinungsumfragen. Und Fehlplanungen lassen sich am besten durch weniger Einfluss von Lobbyisten und transparente Verfahren mit einer starken Bürgerbeteiligung vermeiden." (Quelle: die tageszeitung, )
9 Was tun gegen die Volkszählung ca. 50 % der Befragten haben die Vorbefragung zur GWZ nicht zurückgesandt Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten sich gegen die Volkszählung 2011 zu wehren bzw. seinen Prostest auszudrücken Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten Ziviler Ungehorsam Rechtlicher Widerstand gegen die Volkszählung 2011 (I) Vorab: Die Hinzuziehung juristischen Sachverstands kann hilfreich sein! Möglichkeiten, wenn mensch nicht von einer Befragung betroffen ist: Theoretisch ist auch dann eine Klage gegen die Verwaltung vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Datenübermittlung untersagen zu lassen möglich. Praktisch ist dies ein komplexes Verfahren, dass ohne erfahrene AnwältInnen nicht durchführbar ist => hohes Kostenrisiko Verfassungsklage gegen das Landesausführungsgesetz
10 Rechtlicher Widerstand gegen die Volkszählung 2011 (II) Möglichkeiten, wenn mensch von einer Befragung betroffen ist: Verfassungsklage gegen das Landesausführungsgesetz Fragebogen erstmal nicht ausfüllen Wenn offizielle Aufforderung (evtl. mit Zwangsgeldandrohung) kommt Widerspruch einlegen und gleichzeitig vor dem Verwaltungsgericht mit Eilantrag vorläufigen Rechtsschutz beantragen Während des Eilverfahrens sollten keine Zwangsgelder verhängt werden, bei negativem Ausgang ist allerdings ein Bußgeld wahrscheinlich => überschaubares Kostenrisiko Ziviler Ungehormsam gegen die Volkszählung 2011 (I) Möglichkeiten, unabhängig von der Betroffenheit durch eine Befragung: Infotische und Informationsveranstaltungen durchführen Informationsmaterialien verteilen Zum 08. Mai 2011 umziehen und erst wieder am 10. Mai zurückziehen HINWEIS: rechtliche Folgen des Wohnortwechsels berücksichtigen (gilt insbesondere für BezieherInnen von Sozialleistungen, bei Kitaplätzen und Schulbesuch) Macht den Behörden viel Arbeit und führt zu eine Verfälschung der Statistik, da der Stichtag der 09. Mai 2011 ist.
11 Ziviler Ungehormsam gegen die Volkszählung 2011 (II) HINWEISE Die Umsetzung der folgenden aufgezeigten Möglichkeiten können zu Buß- und Zwangsgeldern führen. Zwangsgelder können mehrfach verhängt werden und befreien nicht von der Pflicht zur Auskunftserteilung! Ein Aufruf zu diesen Möglichkeiten kann selbst eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen Die nachfolgenden Möglichkeiten werden daher nur zur Veranschaulichung dargestellt. Die Darstellung dieser Möglichkeit stellt keinen Aufruf dazu dar! Ziviler Ungehormsam gegen die Volkszählung 2011 (III) Möglichkeiten, bei Betroffenheit durch eine Befragung: Fragebogen nicht ausfüllen und einfach liegen lassen bei einer alternativen Sammelstelle abgeben unausgefüllt an die Erhebungsstelle zurücksenden in einer öffentlichen Aktion sammeln, zu Pappmaschee verarbeiten, zum Papierschöpfen verwenden, verbrennen (VORSICHT: nicht gerade umweltfreundlich und auch die Feuerwehr könnte ins Spiel kommen) Zwangs- und Bußgelder drohen!
12 Ziviler Ungehormsam gegen die Volkszählung 2011 (IV) Möglichkeiten, bei Betroffenheit durch eine Befragung: Fragebogen nicht korrekt ausfüllen und ACHTUNG: Bestimmte Daten können über die zusammengeführten Daten von Meldebehörden, Bundesagentur für Arbeit und Bundesbehörden als falsch erkannt werden Unglaubwürdige Daten können zu Nachbefragungen führen! Zwangs- und Bußgelder drohen! Noch Fragen? Weitere kritische Informationen: und Kontakt: Werner Hülsmann Datenschutzconsulting.eu Obere Laube Konstanz
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