Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen"

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen A. Problem und Ziel I. Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011) 1.DieletztenVolkszählungenfandeninderBundesrepublikDeutschlandim Jahre1987undinderehemaligenDeutschenDemokratischenRepublikim Jahre1981statt.DadiefortgeschriebenenBevölkerungszahlenunddiedaraufaufbauendenStatistikenmitwachsendemAbstandzudenletztenVolkszählungenimmerungenauerwerden,isteineneueVolks-,Gebäude-und Wohnungszählung (Zensus)erforderlich,umverlässlicheBevölkerungszahlenundweitereGrunddatenfürpolitischeundwirtschaftlicheEntscheidungenundPlanungeninDeutschlandzuerhalten.ZudemschreibtdieVerordnungdesEuropäischenParlamentsunddesRatesüberVolks-und WohnungszählungengemeinschaftsweiteVolks-undWohnungszählungen für das Jahr 2011 vor. 2.UmdieBelastungenfürdieBetroffenenunddieKostenmöglichstgeringzu halten,solldievolkszählungerstmalignichtmehrimwegederbefragungallereinwohnerundeinwohnerinnen,sondernimwesentlichenimwegeder AuswertungderMelderegisterundandererVerwaltungsregisterdurchgeführt werden.befragungensollenlediglichergänzenderfolgen.aufgrunddieser VerfahrensweisewerdendieKostendeutlichgeringerseinalsbeieinerherkömmlichen Volkszählung. II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 (ZensVorbG 2011) MitdemimZensusvorbereitungsgesetz2011geregeltenAnschriften-undGebäuderegisterliegteineaktuelleundfachspezifischbesondersgeeigneteAuswahlgrundlagefürumwelt-undwohnungspolitischeStichprobenerhebungenzu GebäudenundWohnungenvor.Umsienutzenzukönnen,isteserforderlich,das Zensusvorbereitungsgesetz entsprechend zu ändern. III. Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005) DiebisherüblichejährlicheBefragungineinemZeitraumvonvieraufeinanderfolgendenJahrenführtnachdergegenwärtigenRechtslagezuunbefriedigenden Ergebnissen,wenndieimletztenQuartaleinesJahreszubefragendenPersonen nichterreichtwerdenunddaheralsausfallzuzählensind.dasführtzuverzerrungenbeidenergebnissenderquartals-undmonatsstichprobendesmikrozensus.diesgiltinsbesonderefürdiemessungvonveränderungenaufdemarbeitsmarktinnerhalbeinesjahres.künftigsolleinejahreswechselübergreifende BefragungzuwenigerVerzerrungenumdenJahreswechselunddamitzugenaueren Ergebnissen führen.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode B. Lösung I.Zensusgesetz 2011 MitdemZensG2011werdendierechtlichenVoraussetzungenfürdieDurchführungdesregistergestütztenZensusimJahre2011geschaffen.ZurorganisatorischenVorbereitungwirdbereitsaufderGrundlagedesam13.Dezember2007 inkraftgetretenenzensusvorbereitungsgesetzes2011einanschriften-undgebäuderegister aufgebaut. II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 EinräumungderMöglichkeit,dasAnschriften-undGebäuderegisteralsAuswahlgrundlagefürspätereumwelt-undwohnungsstatistischeStichprobenerhebungen zu nutzen. III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 DiebeieinerBefragungüberdenJahreswechselentstehendenProblemewerden dadurchgelöst,dassderzeitraumfürdieviermaligebefragungvonvierauffünf JahreausgeweitetwirdunddieAuskunftspflichtigenineinemJahrzweimalbefragt werden können. Eine zusätzliche Belastung der Bürger entsteht nicht. C. Alternativen I.Zensusgesetz 2011 AnstelledesregistergestütztenZensuskönntewie1987eineBefragungaller Einwohnerdurchgeführtwerden.Dagegensprichtjedoch,dassbeieinerumfassendenprimärstatistischenErhebungdieBelastungenfürdieBetroffenenund diekostendeutlichhöherwären.zudemlässtderstanddervorbereitungenfür den registergestützten Zensus einen Systemwechsel kaum noch zu. II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 OhneEinräumungderMöglichkeitderNutzungdesAnschriften-undGebäuderegistersalsAuswahlgrundlagefürumwelt-undwohnungsstatistischeStichprobenerhebungenmüsstedieerforderlicheAuswahlgrundlageneugeschaffen werden.dieswürdezuerheblichenkostenundbelastungenfürdiezubefragenden führen. III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 AuchdieBefragungenfürdenMikrozensuskönntenwiebisherdurchgeführt werden.dieverzerrungenderergebnisseaufgrundderproblemebeierhebungen um den Jahreswechsel blieben dann erhalten. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte I.Zensusgesetz Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine 2.Vollzugsaufwand NachvorläufigenKostenkalkulationendesStatistischenBundesamtesundder statistischenämterderländerwirddiedurchführungdiesesgesetzesbeibund undländernzugesamtkostenvon527,81mio.euroführen.davonentfallen aufdenbund44,81mio.euroundaufdieländernachdereneigenenerhebungen 483 Mio. Euro.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12219 DieaufdenBundentfallendenKostendesZensusverteilensichaufdieeinzelnen Haushaltsjahre wie folgt: 2010:7,13 Mio. Euro 2011:15,88 Mio. Euro 2012:9,15 Mio. Euro 2013:7,95 Mio. Euro 2014:4,70 Mio. Euro III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 Die Änderung des MZG 2005 führt weder zu Mehr- noch zu Minderausgaben. E. Sonstige Kosten I.Zensusgesetz 2011 Insgesamt:44,81 Mio. Euro DieMehrausgabendesBundeswerdengrundsätzlichausdemEinzelplan06gedeckt. II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 DieÄnderungdesZensVorbG2011führtwederzuMehr-nochzuMinderausgaben. DurchdasZensG2011entstehenfürdieWirtschaft,insbesonderefürmittelständischeUnternehmen,KostenimRahmenderGebäude-undWohnungszählung. AuswirkungenaufdieEinzelpreiseundaufdasPreisniveau,insbesonderedas Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 DurchdieGesetzesänderungentstehenfürdieWirtschaftkeineKosten.AuswirkungenaufdieEinzelpreiseundaufdasPreisniveau,insbesonderedasVerbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 DurchdieÄnderungdesMZG2005entstehenfürdieWirtschaftkeineKosten, dabeimmikrozensuskeineunternehmenbefragtwerden.auswirkungenauf dieeinzelpreiseundaufdaspreisniveau,insbesonderedasverbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten I.Zensusgesetz Bürokratiekosten für die Wirtschaft MitdemvorliegendenGesetzentwurfwirdeineneueInformationspflichtfürdie Wirtschafteingeführt,dieeinmaligzuerfüllenist.ZurDurchführungderGebäude-undWohnungszählungnach 6ZensG2011wirddieWirtschaftverpflichtet,AngabenzuGebäudenundWohnungenzuliefern.FürdieImmobilienwirtschaft ist eine Nettobelastung von 4,93 Mio. Euro zu erwarten. 2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger Es werden zwei neue Informationspflichten eingeführt.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3. Bürokratiekosten für die Verwaltung Es werden drei neue Informationspflichten eingeführt. II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 EsentstehenkeineInformationspflichtenfürdieWirtschaft,dieBürgerinnen und Bürger und die Verwaltung. III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 EsentstehenkeineInformationspflichtenfürdieWirtschaft,dieBürgerinnen und Bürger und die Verwaltung.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12219

6

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/12219 Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) Inhaltsübersicht Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus 2Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung 3ÜbermittlungvonDatendurchdieMeldebehörden und durch oberste Bundesbehörden 4ÜbermittlungvonDatendurchdieBundesagenturfür Arbeit 6Gebäude und Wohnungszählung 7Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis 8Erhebungen in Sonderbereichen 10Erhebungsstellen 11Erhebungsbeauftragte Abschnitt 3 Organisation 12Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung 13Ordnungsnummern 5ÜbermittlungvonDatendurchdienachdemFinanzundPersonalstatistikgesetzauskunftspflichtigenStellen 9ZusammenführungderDatensätzeundHaushaltegenerierung Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse 14ErgänzendeErmittlungvonAnschriftenvonGebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften 15Mehrfachfalluntersuchung 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten 17SicherungundBewertungderQualitätderZensusergebnisse Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung 19Löschung 20Datenübermittlungen 21Information der Öffentlichkeit 22ÜbermittlungvonTabellenundEinzelangabenan oberstebundes-undlandesbehördensowieanstatistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände Abschnitt 6 Schlussvorschriften 23BereitstellungvonAuswahlgrundlagenfürGebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben 24KostenderÜbermittlungenandasStatistischeBundesamt Artikel 2 Änderung desmikrozensusgesetzes 2005 Artikel 3 Änderung deszensusvorbereitungsgesetzes 2011 Artikel 4 Inkrafttreten Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus (1)DiestatistischenÄmterdesBundesundderLänder führeneinebevölkerungs-,gebäude-undwohnungszählung (Zensus)mitStandvom9.Mai2011 (Berichtszeitpunkt) als Bundesstatistik durch.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode (2)DiebenötigtenAngabenwerdenerhobenimWege von: 1.DatenübermittlungendernachLandesrechtfürdasMeldewesenzuständigenStellen (Meldebehörden)und oberster Bundesbehörden ( 3), 2.DatenübermittlungenderBundesagenturfürArbeit ( 4), 3.DatenübermittlungendernachdemFinanz-undPersonalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen ( 5), 4.ErhebungenzurGewinnungderGebäude-undWohnungsdaten ( 6), 5.StichprobenerhebungenzurSicherungderDatenqualität undzurerfassungergänzenderangabenüberdiebevölkerung ( 7), 6.ErhebungenvonAngabenüberBewohnervonGemeinschaftsunterkünften,Anstalten,Notunterkünften,Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen ( 8), 7.ergänzendenErmittlungenvonAnschriftenvonGebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften ( 14). (3) Der Zensus dient: 1.derFeststellungderamtlichenEinwohnerzahlenvon Bund,LändernundGemeindenundderBereitstellung dergrundlagefürdiefortschreibungderamtlicheneinwohnerzahlenfürdiezeitzwischenzweivolkszählungen, 2.derGewinnungvonGrunddatenfürdasGesamtsystem deramtlichenstatistiksowievonstrukturdatenüberdie BevölkerungalsDatengrundlageinsbesonderefürpolitischeEntscheidungenvonBund,LänderundKommunen aufdengebietenbevölkerung,wirtschaft,soziales, Wohnungswesen,Raumordnung,Verkehr,Umweltund Arbeitsmarkt sowie 3.derErfüllungderBerichtspflichtennachderVerordnung (EG)Nr.763/2008desEuropäischenParlamentsunddes Ratesvom9.Juli2008überVolks-undWohnungszählungen (ABl. EU Nr. L 218 S. 14). 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen (1)ErhebungseinheitenderBevölkerungszählungsind Personen und Haushalte. Zur Bevölkerung zählen 1.dienachdenmelderechtlichenVorschriftenzumBerichtszeitpunkt meldepflichtigen Personen, 2.dieimAuslandtätigenAngehörigenderBundeswehr,der PolizeibehördenunddesAuswärtigenDienstes ( 2des GesetzesüberdenAuswärtigenDienst)sowieihredort ansässigen Familien. NichtzurBevölkerungzählenAngehörigeausländischer Streitkräfte,diplomatischerundberufskonsularischerVertretungen.EinenHaushaltbildenallePersonen,diegemeinsamwohnen.Weralleinwohnt,bildeteineneigenenHaushalt.PersonenmitmehrerenWohnungenwerdenanjedem Wohnort erfasst und einem Haushalt zugeordnet. (2)DieamtlicheEinwohnerzahleinerGemeindeistdie GesamtzahlderPersonen,dieihrenüblichenAufenthaltsort indergemeindehaben.derüblicheaufenthaltsorteiner PersonistderOrt,andemsienachdenmelderechtlichen VorschriftenmitnureineralleinigenWohnungodermitihrer Hauptwohnunggemeldetseinsollte.BeidenimAuslandtätigenAngehörigenderBundeswehr,derPolizeibehörden unddesauswärtigendienstessowieihrerdortansässigen FamilienistanstelledesAufenthaltsortesderStaatdesAufenthaltes anzugeben. (3)ErhebungseinheitenderGebäude-undWohnungszählungsindalleGebäudemitWohnraumundbewohnteUnterkünftesowieWohnungen,soweitsienichtvonausländischenStaatenoderAngehörigenausländischerStreitkräfte, diplomatischeroderberufskonsularischervertretungengenutztwerdenundaufgrundinternationalervereinbarungen unverletzlich sind. (4)Unter Wohnung sindnachaußenabgeschlossene,zu Wohnzweckenbestimmte,inderRegelzusammenliegende Räumezuverstehen,diedieFührungeineseigenenHaushaltsermöglichenundzumBerichtszeitpunktnichtvollständigfürgewerblicheZweckegenutztwerden.ZurWohnung gehörenauchgesondertliegendezuwohnzweckenausgebautekeller-oderbodenräume (zumbeispielmansarden). EineWohnungmussnichtnotwendigerweiseeineKüche oderkochnischeenthalten.wohnungenhabeneineneigenen EingangunmittelbarvomTreppenhaus,voneinemVorraum odervonaußen,dasheißt,dassdiebewohnerihrewohnung betretenundverlassenkönnen,ohnedurchdiewohnung eines anderen Haushalts gehen zu müssen. (5)SonderbereichesindGemeinschafts-,Anstalts-und Notunterkünfte,WohnheimeundähnlicheUnterkünfte.UnterGemeinschafts-undAnstaltsunterkünftensindEinrichtungenzuverstehen,diederinderRegellängerfristigenUnterbringungundVersorgungvonPersonenmiteinem spezifischenunterbringungsbedarfdienen.anschriften,unterdenenwohnungslosegemeldetsind,werdenalsnotunterkünftegezählt.sensiblesonderbereichesindbereiche, beidenendieinformationüberdiezugehörigkeitfürbetroffenediegefahreinersozialenbenachteiligunghervorrufen könnte.anschriften,unterdenenpersonenaufgrundder MeldepflichtenfürBinnenschifferundSeeleuteoderfürPersoneninBeherbergungsstätten,Krankenhäusern,Heimen undähnlicheneinrichtungengemeldetsind,werdenden Sonderbereichen zugeordnet. (6)SoweitErhebungenaufKreiseundGemeindenBezug nehmen,werdendergebietsstandunddiein 5desBundesstatistikgesetzesgeregelteBevölkerungsfortschreibungmit Standvom31.Dezember2009zugrundegelegt.Davonkann abgewichenwerden,wennundsoweitesinnerhalbderländer bis zur Stichprobenziehung zu Gebietsreformen kommt. Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden (1)ZurAktualisierungdesAnschriften-undGebäuderegistersnach 2desZensusvorbereitungsgesetzes2011vom 8.Dezember2007 (BGBl.IS.2808)sowiezurVorbereitung unddurchführungdeszensusübermittelndiemeldebehör-

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/12219 dendenstatistischenämternderländerfürjedegemeldete Person elektronisch die folgenden Daten: 1.Ordnungsnummer im Melderegister, 2. Familienname, frühere Namen und Vornamen, 3.Straße,Straßenschlüssel,HausnummerundAnschriftenzusätze, 4.Wohnort,PostleitzahlundamtlicherGemeindeschlüssel, 5.Tag der Geburt, 6. Standesamt und Nummer des Geburtseintrags, 7.GeburtsorteinschließlicherläuternderZugehörigkeitsbezeichnungen, 8. bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat, 9.Geschlecht, 10.Staatsangehörigkeiten, 11.Familienstand, 12.Wohnungsstatus (alleinigewohnung,haupt-odernebenwohnung), 13.AnschriftundWohnungsstatusinderGemeinde,aus der die Person zugezogen ist, 14.AnschriftderzuletztbewohntenWohnunginderGemeinde, 15. Tag des Beziehens der Wohnung, 16. Tag des Zuzugs in die Gemeinde, 17. Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland, 18. Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde, 19.Tag des Wohnungsstatuswechsels, 20.Familienname,frühereNamen,Vornamen,Tagder GeburtundOrdnungsnummerdesEhegattenoderdes eingetragenenlebenspartnersoderdereingetragenen Lebenspartnerin, 21.Familienname,frühereNamen,Vornamen,TagderGeburtundOrdnungsnummerderminderjährigenKinder sowiefamilienname,vornamen,tagdergeburt, SchlüsselundOrdnungsnummerdergesetzlichenVertreter, 22.TagderletztenEheschließungoderder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft, 23.TagderAuflösungderletztenEheoderletzteneingetragenen Lebenspartnerschaft, 24.Anschrift des Wohnungsgebers, 25.InformationüberfreiwilligeAnmeldungimMelderegister, 26.ÜbermittlungssperrenebstGrundderÜbermittlungssperre. (2)DieMeldebehördenübermittelndieDatennachAbsatz 1: 1. zum Stichtag 1. November 2010, 2. zum Berichtszeitpunkt, 3. zum Stichtag 9. August 2011 jeweilsinnerhalbvonvierwochennachdengenanntenzeitpunkten. (3) Für die in das Ausland entsandten 1.Angehörigen der Bundeswehr, 2. Personen, die für die Bundeswehr tätig sind, 3.Angehörigen der Polizeibehörden, 4.AngehörigendesAuswärtigenDienstesmitAusnahme der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen sowiefürihredortansässigenindeutschlandnichtgemeldetenfamilienangehörigensinddemstatistischenbundesamt innerhalbvonzwölfwochennachdemberichtszeitpunkt elektronischfolgendepersonenbezogenedatenzuübermitteln: 1. Familienname, frühere Namen, Vornamen, 2.Geschlecht, 3.Tag der Geburt, 4. Staat des gegenwärtigen Aufenthalts, 5.TagdesBeginnsdesAuslandsaufenthaltesseitVersetzung aus dem Inland. (4)FürdieÜbermittlungderAngabennachAbsatz3 Satz1Nummer1und2istdasBundesministeriumderVerteidigungzuständig,fürdieAngabennachAbsatz3Satz1 Nummer3dasBundesministeriumdesInnernundfürdie AngabennachAbsatz3Satz1Nummer4dasAuswärtige Amt. (5)DienachAbsatz2Nummer1übermitteltenDaten werdenalshilfsmerkmalefürdiedurchführungdeszensus erfasst. (6)VondennachAbsatz2Nummer2und3übermittelten DatenwerdendieDatennachAbsatz1Nummer4und5 (AngabedesMonatsunddesJahresausdemMerkmalTag dergeburt),7bis12,sowie15bis19alserhebungsmerkmaleunddienachabsatz1nummer1bis3,5 (Angabedes TagesausdemMerkmalTagderGeburt),6,13,14sowie 20 bis 26 als Hilfsmerkmale erfasst. (7)DiestatistischenÄmterderLänderübermittelndem StatistischenBundesamtdieDatennachAbsatz1nachAbschlussderVollzähligkeits-undVollständigkeitsüberprüfungjeweilsspätestensachtWochennachdeninAbsatz2 genannten Zeitpunkten. 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit ZurDurchführungdesZensusübermitteltdieBundesagenturfürArbeitdemStatistischenBundesamtzudemBerichtstag,derdemBerichtszeitpunktamnächstenliegt,aus ihrem Datenbestand elektronisch die folgenden Daten: 1.fürjedesozialversicherungspflichtigbeschäftigtePerson sowiefürjedegeringfügigentlohntbeschäftigteperson bisspätestenssiebenmonatenachdemberichtszeitpunkt: als Erhebungsmerkmale: a)arbeitsort (amtlicher Gemeindeschlüssel),

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)wirtschaftszweig, c)betriebsnummer der Arbeitsstätte, d)ausbildung, e)ausgeübter Beruf, f)statusderbeschäftigten (beschäftigtodergeringfügig beschäftigt), 2.fürjedealsarbeitslosoderArbeitsuchendgemeldete odernichtzuaktivierendepersonbisspätestensdrei MonatenachdemBerichtszeitpunktalsErhebungsmerkmale: a)status (arbeitslos,nichtarbeitslosaberarbeitsuchend, nicht zu aktivieren), b)höchster erreichter Schulabschluss, c)letzte abgeschlossene Berufsausbildung, 3.fürjedePerson,diealsTeilnehmeroderTeilnehmerinan MaßnahmenderArbeitsförderunggeführtwird,bisspätestensdreiMonatenachdemBerichtszeitpunktalsErhebungsmerkmale: a)artdermaßnahme (soweitvonbedeutungfürdieerfassung der Erwerbstätigkeit), b)höchster erreichter Schulabschluss, c)letzte abgeschlossene Berufsausbildung, 4.fürjedeindenNummern1bis3genanntePersonals HilfsmerkmaleinnerhalbderindenNummern1bis3für die jeweilige Personengruppe genannten Fristen: a)wohnort,postleitzahlundamtlichergemeindeschlüssel, b) Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze, c)familienname und Vornamen, d)geschlecht, e)tag der Geburt. 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanzund Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen Dienach 11Absatz2Nummer3desFinanz-undPersonalstatistikgesetzesauskunftspflichtigenStellendesBundes, soweitessichdabeiumbundesbehördenodererhebungseinheitennach 2Absatz1Nummer10desFinanz-und Personalstatistikgesetzeshandelt,andenenderBundunmittelbarodermittelbarmitmehralsderHälftedesNennkapitalsoderStimmrechtsbeteiligtist,übermittelndemStatistischenBundesamtfürdasineinemunmittelbarenDienstoderDienstordnungsverhältnisstehendePersonalderin 12 Absatz2desFinanz-undPersonalstatistikgesetzesgenanntenErhebungseinheitenzumBerichtszeitpunktinnerhalb von drei Monaten elektronisch die folgenden Daten: 1.als Erhebungsmerkmale: a) amtlicher Gemeindeschlüssel des Arbeitsorts, b)diefürdatenübermittlungenandiebundesagenturfür ArbeitvergebeneBetriebsnummeroderdenWirtschaftszweig der Betriebsstätte, c)staatlicheraufgabenbereich,kommunaleraufgabenbereichoderproduktnummerderkommunalenhaushaltssystematik, d) Name oder Bezeichnung der Erhebungseinheit, 2.als Hilfsmerkmale: a)wohnort,postleitzahlundamtlichergemeindeschlüssel, b) Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze, c)familienname und Vornamen, d)tag der Geburt, e)geschlecht, f)umfangdesdienst-oderdienstordnungsverhältnisses, g)berichts- oder Dienststellennummer. DiestatistischenÄmterderLänderübermittelnfürdasin einemunmittelbarendienst-oderdienstordnungsverhältnis stehendepersonalderübrigenin 2Absatz1desFinanzundPersonalstatistikgesetzesgenanntenErhebungseinheiten jeweilszudeninsatz1genanntenfristendiedortgenannten Daten elektronisch an das Statistische Bundesamt. 6 Gebäude- und Wohnungszählung (1)ZurDurchführungdesZensusführendiestatistischen ÄmterderLänderzumBerichtszeitpunkteineGebäude-und Wohnungszählung als schriftliche Befragung durch. (2) Erhebungsmerkmale sind: 1.für Gebäude: a)gemeinde,postleitzahlundamtlichergemeindeschlüssel, b)art des Gebäudes, c)eigentumsverhältnisse, d)gebäudetyp, e)baujahr, f)heizungsart, g)zahl der Wohnungen, 2.für Wohnungen: a)art der Nutzung, b)eigentumsverhältnisse, c)wohnungnichtmeldepflichtigerpersonen,soweitbekannt, d)fläche der Wohnung, e)wc, f)badewanne oder Dusche, g)zahl der Räume. (3) Hilfsmerkmale sind: 1.Familienname,frühereNamen,VornamenundAnschrift der Auskunftspflichtigen,

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/ TelekommunikationsnummernderAuskunftspflichtigen odereineranderenperson,diefürrückfragenzurverfügung steht, 3.NamenundVornamenvonbiszuzweiWohnungsnutzern je Wohnung, 4. soweit bekannt: Zahl der Bewohner je Wohnung, 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis 5.Straße,HausnummerundAnschriftenzusätzederWohnung. (1)DiestatistischenÄmterderLänderführenzumBerichtszeitpunkteineHaushaltebefragungaufStichprobenbasis (Haushaltsstichprobe) durch. Die Erhebung dient: 1.inGemeindenmitmindestens10000Einwohnernder Feststellung,obPersonen,dieimMelderegisterverzeichnetsind,anderangegebenenAnschriftwohnenoderob aneinerwohnanschriftpersonenwohnen,dienichtim Melderegisterverzeichnetsind,unddamitderErmittlung deramtlicheneinwohnerzahlmiteinerangestrebtengenauigkeiteineseinfachenrelativenstandardfehlersvon höchstens 0,5 Prozent, 2.inGemeindenmitmindestens10000Einwohnernsowie fürallekreisedererhebungvonzensusmerkmalen,die nichtausverwaltungsregisterngewonnenwerdenkönnen,miteinerangestrebtengenauigkeiteineseinfachen absolutenstandardfehlersvonhöchstens1prozentder EinwohnerzahlderbetreffendenGemeindeoderdesbetreffenden Kreises. DieFeststellungumfasstnichtdieBerichtigungderausden MelderegisternübernommenenAngabenzurPerson,wiedie Angabe üblicher Aufenthaltsort. (2)DeraufGrundderQualitätsvorgabendesAbsatzes1 Satz2erforderlicheStichprobenumfangsoll8Prozentder Bevölkerungnichtüberschreiten.DieBundesregierungwird ermächtigt,durchrechtsverordnungmitzustimmungdes BundesratesdenStichprobenumfangzuvergrößern,wenn dieszurerreichungderqualitätsvorgabendesabsatzes1erforderlich sein sollte. (3)AuswahleinheitenderStichprobesindAnschriftenmit WohnraumnachdemAnschriften-undGebäuderegister.BeziehensichAnschriftenaufNeubauten,dieindemZeitraum zwischenderstichprobenziehungunddemberichtszeitpunkterstmalsbezogenwordensind,isteineergänzende Stichprobezuziehen.StichprobenerhebungennachdenSätzen1und2sindbeiAnschriftenvonSonderbereichennur nachmaßgabevon 8Absatz5zulässig.DieAuswahlerfolgtbeidenStichprobengeschichtetnacheinemmathematischenZufallsverfahrenaufderGrundlagedesAnschriftenundGebäuderegisters.FürdieStichprobenziehungdürfen dieinderstichprobenorganisationsdateinach 5Absatz4 deszensusvorbereitungsgesetzes2011gespeichertenangabensowiedievondenmeldebehördennach 3Absatz1 übermitteltendatenverwendetwerden.dasauswahlverfahrenwirdimhinblickaufdiegemeinsameerreichungbeider inabsatz1genanntenzielederstichprobeausgestaltet.die AuswahlerfolgtinGemeindenmitmindestens10000EinwohnernaufderEbenederGemeinde,fürGemeindenunter Einwohnern auf der Ebene der Kreise. (4) Erhebungsmerkmale sind: 1.üblicher Aufenthaltsort, 2.Geschlecht, 3.Staatsangehörigkeiten, 4. Monat und Jahr der Geburt, 5.Familienstand, 6.nichteheliche Lebensgemeinschaften, 7.fürPersonen,dienachdem31.Dezember1979nach Deutschlandzugezogensind:frühererWohnsitzim Ausland, 8. Zahl der Personen im Haushalt, 9.ErwerbsbeteiligungnachdenStandardsdesArbeitskräftekonzeptsderInternationalenArbeitsorganisation oderimfalledernichterwerbstätigkeitentsprechende AngabenzuderletztenausgeübtenTätigkeitundfür NichterwerbspersonensowiefürallePersonenimAlter unter15jahrenzuihremüberwiegendenstatusinder Woche des Berichtszeitpunkts, 10.Stellung im Beruf, 11.ausgeübter Beruf, 12.Wirtschaftszweig des Betriebes, 13. Anschrift des Betriebes (nur Gemeinde), 14.Haupterwerbsstatus, 15.höchster allgemeiner Schulabschluss, 16.höchster beruflicher Bildungsabschluss, 17.aktueller Schulbesuch. (5) Hilfsmerkmale sind: 1.Familienname und Vornamen, 2. Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude, 3. Tag der Geburt (Tag ohne Monats- und Jahresangabe), 4.TelekommunikationsnummernderAuskunftspflichtigen odereineranderenfürrückfragenzurverfügungstehenden Person, 5.fürErwerbspersonenderüberwiegendeStatus (Haupterwerbsstatus) in der Woche des Berichtszeitpunkts. (6)DieErhebungsbeauftragtenhabendieBefragung innerhalbvonzwölfwochennachdemberichtszeitpunkt abzuschließen.hiervonkannnurinbegründetenausnahmefällen abgewichen werden. 8 Erhebungen in Sonderbereichen (1)DiestatistischenÄmterderLänderstellenfüralleAnschriftenmitSonderbereichendiedortwohnendenPersonen fest.dafürwerdenfürjededortwohnendepersonfolgende Daten erhoben: 1.als Erhebungsmerkmale: a) Monat und Jahr der Geburt,

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)geschlecht, c)familienstand, d)staatsangehörigkeiten, e)tagdesbezugsderwohnungoderdesbeginnsder Unterbringung, f)geburtsstaat, g)obdiepersonunterderanschriftineinemhaushalt nach 2 Absatz 1 Satz 4 bis 6 lebt, h)wohnungsstatus, 2.als Hilfsmerkmale: a) Familienname, frühere Namen und Vornamen, b)tagdergeburt (TagohneMonats-undJahresangabe), c)geburtsort. (2)FürdienachAbsatz1festgestelltenPersonenfindet einabgleichmitdennach 3Absatz1übermitteltenDaten statt.diestatistischenämterderländerklärenanhandder Merkmalenach 8Absatz1,anwelchemOrtdiePersonen mithaupt-undnebenwohnungzuzählensind.einerückmeldung an die Meldebehörden ist unzulässig. (3)FürPersoneninSonderbereichen,dienichtineinem HaushaltnachAbsatz1Satz2Nummer1Buchstabegwohnen,werdendieHilfsmerkmalenachAbsatz1Nummer2 nach erfolgtem Abgleich unverzüglich gelöscht. (4)InsensiblenSonderbereichenistdieGebäude-und WohnungszählungaufdieErhebungvonGebäude-und Wohnungsmerkmalen nach 6 Absatz 2 beschränkt. (5)InsensiblenSonderbereichendarfkeineHaushaltsstichprobenach 7durchgeführtwerden.Indenübrigen nach 7ausgewähltenSonderbereichenwerdendiedort wohnendenpersonenzudenmerkmalennach 7Absatz4 und 5 befragt. 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung (1)ZurErstellungdeskombiniertenDatensatzesmitdemografischenunderwerbsstatistischenAngabenführtdas StatistischeBundesamtdieDatensätzenachden 3bis5 unterbeachtungderergebnissedererhebungenunduntersuchungen nach den 8, 15 und 16 zusammen. (2)ZurFeststellungvonÜber-undUntererfassungenin denmelderegisternsowiezurergänzungdeskombinierten DatensatzesumdiezusätzlichenMerkmaleausderErhebungnach 7führendiestatistischenÄmterderLänderdie DatennachAbsatz1anhanddesReferenzdatenbestandes nach 12Absatz4Satz3undAbsatz5mitdenDatennach 7 zusammen. (3)DiestatistischenÄmterderLänderführendieausder Gebäude-undWohnungszählungübermitteltenDatensätze ( 6)sowiediekombiniertenDatensätze (Absätze1und2) mittelsderanschriftgebäudeweiseunterbeachtungdes 12Absatz2und4bis7zusammen.SieübermittelndiezusammengeführtenDatenandasBayerischeLandesamtfür StatistikundDatenverarbeitung.Diesesordnetdiezusam- mengeführtendatenmittelsderfolgendenmerkmaleperso- nenweisedenwohnungenzuundführtdiedatensätzezu Haushalten zusammen: 1. Merkmale aus der Gebäude- und Wohnungszählung a)nameundvornamenvonbiszuzweiwohnungsnutzern je Wohnung, b) Zahl der Bewohner je Wohnung, soweit bekannt, c)art der Nutzung, d)fläche der Wohnung, e)zahl der Räume, 2. Merkmale aus den Melderegistern a) Ordnungsnummer der Person im Melderegister, b) Familienname, frühere Namen und Vornamen, c)tag der Geburt, d)geschlecht, e)staatsangehörigkeiten, f)familienstand, g)wohnungsstatus (nureinewohnung,haupt-odernebenwohnung), h)anschriftundwohnungsstatusindergemeinde,aus der die Person zugezogen ist, i)anschriftderzuletztbewohntenwohnungindergemeinde, j) Tag des Beziehens der Wohnung, k) Tag des Zuzugs in die Gemeinde, l) Zuzug aus dem Ausland, m)familienname,früherenamen,vornamen,tagder GeburtundOrdnungsnummerdesEhegattenoderdes eingetragenenlebenspartnersoderdereingetragenen Lebenspartnerin, n)familienname,früherenamen,vornamenundtag dergeburtundordnungsnummerderkindersowie Familienname,frühereNamen,Vornamen,Tagder Geburt,SchlüsselundOrdnungsnummerdesgesetzlichen Vertreters, o)tagderletzteneheschließungoderder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft, p)tagderauflösungderletzteneheoderletzteneingetragenen Lebenspartnerschaft, q) Anschrift der wohnungsgebenden Person, r)informationüberfreiwilligeanmeldungimmelderegister. Abschnitt 3 Organisation 10 Erhebungsstellen (1)ZurDurchführungderErhebungennachden 6 bis8,14,15und16könnendieländererhebungsstellen einrichten.denerhebungsstellenkönnenauchaufgaben

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/12219 übertragenwerden,dienachdiesemgesetzvondenstatistischen Ämtern der Länder zu erfüllen sind. (2)DieErhebungsstellensindräumlich,organisatorisch undpersonellvonanderenverwaltungsstellenzutrennen.es istsicherzustellen,dassdieangabenindenerhebungsunterlagennichtfürandereaufgabenverwendetwerden.diein denerhebungsstellentätigenpersonensindschriftlichzuverpflichten,dasstatistikgeheimniszuwahrenundauchsolche ErkenntnisseüberAuskunftspflichtigegeheimzuhalten,die beiihrertätigkeitgewonnenwerden.dieverpflichtunggilt auchnachbeendigungdertätigkeitindenerhebungsstellen. 11 Erhebungsbeauftragte (1)FürdieErhebungennachden 6bis8sowie14 bis16könnenerhebungsbeauftragtenach 14desBundesstatistikgesetzeseingesetztwerden.SiesindvondenstatistischenÄmternderLänderodervondenErhebungsstellen auszuwählen und zu bestellen. (2)BundundLänderbenennendenstatistischenÄmtern derländeroderdenerhebungsstellenaufersuchenbediensteteundstellensiefürdietätigkeitalserhebungsbeauftragtefrei;lebenswichtigetätigkeitenöffentlicher Dienstedürfennichtunterbrochenwerden.DieBenannten sindverpflichtet,dietätigkeitalserhebungsbeauftragtezu übernehmen.zubefreienist,wemeinesolchetätigkeitaus gesundheitlichenoderanderenwichtigengründennichtzugemutetwerdenkann.diemöglichkeitderverpflichtung weitererbürgerundbürgerinnenzurübernahmedertätigkeitalserhebungsbeauftragtekanndurchlandesrechtvorgesehen werden. (3)Erhebungsbeauftragtesindschriftlichzuverpflichten, dasstatistikgeheimnisnach 16desBundesstatistikgesetzeszuwahrenundauchsolcheTatsachengeheimzuhalten, dieimzusammenhangmitdererhebungstätigkeitbekannt werden.dieverpflichtunggiltauchnachbeendigungihrer Tätigkeit.ErhebungsbeauftragtedürfennichtinderunmittelbarenNäheihrerWohnungeingesetztwerden.Siedürfen nichteingesetztwerden,wennaufgrundihrerberuflichen TätigkeitoderausanderenGründenzubefürchtenist,dass ErkenntnisseausderErhebungstätigkeitzumSchadender auskunftspflichtigen Person genutzt werden. (4)SoweitdieErhebungsbeauftragtenehrenamtlicheingesetztwerden,erhaltensiefürihreTätigkeiteinesteuerfreie AufwandsentschädigungimSinnedes 3Nummer12 Satz2 des Einkommensteuergesetzes. (5)BeiErhebungennach 6könnenErhebungsbeauftragte eingesetzt werden 1.zurFeststellungdesAuskunftspflichtigennach 18Absatz 2, 2.umbeifehlendenoderungenügendenAntwortenim schriftlichenverfahrenersatzweisebefragungennach 18 Absatz 2 Satz 8 durchzuführen. (6)BeiderHaushaltsstichprobenach 7sinddenErhebungsbeauftragtenaufVerlangendieAngabenzu 7Absatz4Nummer2,4und8undzudenHilfsmerkmalennach 7Absatz5Nummer1bis3mündlichmitzuteilen.DieErhebungsbeauftragtendürfendieseAngabenselbstindieEr- hebungsunterlageneintragenoderelektronischerfassen.das giltauchfürweitereeintragungenindieerhebungsunterlagen, soweit die Auskunftspflichtigen einverstanden sind. (7)BeiErhebungennach 8könnenErhebungsbeauftragteeingesetztwerden.DiesgiltauchbeiAntwortausfällenim schriftlichenerhebungsverfahrenbeidergebäude-undwohnungszählunginsonderbereichennach 8Absatz4.Bei ErhebungeninnichtsensiblenSonderbereichensinddenErhebungsbeauftragtenaufVerlangendieAngabenzu 8Absatz1Nummer1BuchstabeaundbundzudenHilfsmerkmalennach 8Absatz1Nummer2Buchstabeaundb mündlichmitzuteilen.dieerhebungsbeauftragtendürfen dieseangabenselbstindieerhebungsunterlageneintragen. DasgiltauchfürweitereEintragungenindieErhebungsunterlagen,soweitdieAuskunftspflichtigeneinverstandensind. (8)BeiderergänzendenErmittlungvonAnschriftenvon GebäudenmitWohnraumundbewohntenUnterkünften nach 14könnenErhebungsbeauftragteimRahmendervorgesehenenschriftlichenErhebungenundBegehungennach 14 Absatz 3 eingesetzt werden. (9)BeiderMehrfachfalluntersuchungnach 15Absatz3 könnenerhebungsbeauftragteinsbesonderedanneingesetzt werden,wenneinschriftlicheserhebungsverfahrennichterfolgreich durchgeführt werden konnte. (10)BeiderBefragungzurKlärungvonUnstimmigkeiten nach 16sinddenErhebungsbeauftragtenaufVerlangendie Angabenzu 16Satz2Nummer1Buchstabea,bundf sowiedieangabenzudenhilfsmerkmalennach 16Satz2 Nummer2mündlichmitzuteilen.DieErhebungsbeauftragen dürfendieseangabenselbstindieerhebungsunterlageneintragenoderelektronischerfassen.dasgiltauchfürweitere EintragungenindieErhebungsunterlagen,soweitdieAuskunftspflichtigen einverstanden sind. (11)DieErhebungsbeauftragtenerhaltenzurUnterstützungihrerTätigkeitbeidenErhebungennachden 7,8 und16einenverkürztenmelderegisterauszugfürdiebetreffendenanschriften.dieserauszugenthältfürdieunterder AnschriftgemeldetenPersonendieAngabenzuFamilienname,frühereNamen,Vornamen,Namenszusatz,Geschlecht, TagderGeburt,StaatsangehörigkeitensowiedieAngaben zur Anschrift. 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung (1)DieerhobenenDatenwerdennachMaßgabederfolgenden Vorschriften zentral verarbeitet und aufbereitet. (2)DasStatistischeBundesamtistfürdieFührungdes Anschriften-undGebäuderegistersimRahmenderDurchführungdesZensusunddiedamitverbundeneErfüllungder Aufgabennach 2desZensusvorbereitungsgesetzes2011 zuständig.beidenzusammenführungennach 9sinddie imanschriften-undgebäuderegistergespeichertenangaben zu nutzen. (3)DasStatistischeBundesamtstelltdasMetadatensystem für den Zensus bereit. (4)DasStatistischeBundesamtstelltdieInformationstechnikfürdieÜbernahmeundZusammenführungder vondenmeldebehördennach 3Absatz1übermittelten

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DatensowiederAngabenausdenerwerbsstatistischenRegisternnachden 4und5indasdortfürdenZensusbetriebeneDatenbanksystembereit.DieÜbernahmeundZusammenführungdervondenMeldebehördennach 3Absatz1 übermitteltendatenunddererwerbsstatistischenangaben nach 5obliegtdenstatistischenÄmternderLänder.Die melde-underwerbsstatistischenangabenwerdenmitdem Anschriften-undGebäuderegisterverbundenundbildenzusammeneinenReferenzdatenbestand,dervomStatistischen Bundesamtbereitgehaltenwird.DerReferenzdatenbestand istzunutzen,umerhebungs-undhilfsmerkmaleerhebungsteilübergreifendaufihreschlüssigkeitundvollständigkeit zu prüfen. (5)DerReferenzdatenbestandnachAbsatz4Satz3wird umdasergebnisderzusammenführungergänzt.dabeifestgestellteunstimmigkeiten,insbesonderezwischendenangabenausunterschiedlichenerhebungsteilen,werdenvon denstatistischenämterngeklärtundindenreferenzdatenbestand eingearbeitet. (6)DasStatistischeBundesamtgewährtdenstatistischen ÄmternderLänderzurErfüllungihrerAufgabennachdiesem GesetzZugriffaufdenReferenzdatenbestandnachAbsatz4 Satz3sowieAbsatz5.DiestatistischenÄmterderLänder nutzendiesedatenfürdiedurchführungundaufbereitung derangabenausdergebäude-undwohnungszählungsowie dendatenerhebungennachden 7,8,15Absatz4und 16. DabeiwerdendieseAngabenundderbeimStatistischenBundesamtbereitgehalteneReferenzdatenbestandabgeglichen. DerAbgleichwirdinderRegelautomatisiertdurchgeführt. DasErgebnisdesAbgleichsistzeitgleichbeimStatistischen Bundesamtzuspeichern,umAbweichungenzwischenden verschiedenendatenbeständenerhebungsteilübergreifend undinzeitlichernähezumberichtszeitpunkterkennen,überprüfen und berichtigen zu können. (7)DiestatistischenÄmterderLändernehmendieinformationstechnischenAufgabenfürdieprimärstatistischeErhebung,AufbereitungundAuswertungderAngabennach den 6bis8Absatz4und5arbeitsteiligimSinneeiner zentralenverarbeitungunddatenhaltungwahr.diesgilt auchfürdieaufgabenach 9Absatz3.Verantwortlichfür diestichprobenunderhebungeninsondergebäuden ( 7 und8)istdaslandesamtfürdatenverarbeitungundstatistik Nordrhein-Westfalen,fürdieGebäude-undWohnungszählung ( 6)dasStatistischeLandesamtdesFreistaatesSachsen,fürdieHaushaltegenerierung ( 9Absatz3)undfürdie AuswertungsdatenbankdasBayerischeLandesamtfürStatistik und Datenverarbeitung. (8)DiedatenschutzrechtlicheVerantwortungfürdiezentralgespeichertenDatenträgtdasnachdenAbsätzen1bis7 zuständigestatistischeamt.eshatinsbesonderezugewährleisten,dassdiedatenvondenanderenstatistischenämtern nurimrahmenihrerjeweiligenaufgabennachdiesemgesetzabgerufenwerdenkönnen.dieverantwortungfürdie ZulässigkeitdesAbrufsimautomatisiertenVerfahrenträgt der Empfänger. 13 Ordnungsnummern (1)FürjedeAnschrift,jedesGebäude,jedeWohnung,jedenHaushaltundjedePersonwirdvondenstatistischen ÄmterndesBundesundderLändereineOrdnungsnummer vergebenundgeführt,diegemeinde-undgebäudeübergreifend ist. (2)DieOrdnungsnummerndürfenbeidenZusammenführungen nach 9 verwendet werden. (3)DieOrdnungsnummerndürfenzusammenmitdenErhebungsmerkmalengespeichertwerden.SiesindnachAbschlussderAufbereitungdesZensus,spätestensjedochvier Jahre nach dem Berichtszeitpunkt, zu löschen. Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse 14 ErgänzendeErmittlungvonAnschriftenvonGebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften (1)DiestatistischenÄmterderLänderüberprüfenbeiAnschriften,dieindasAnschriften-undGebäuderegisternach 2desZensusvorbereitungsgesetzes2011ausschließlich aufgrundvonangabendervermessungsbehörden ( 4des Zensusvorbereitungsgesetzes2011)oderausschließlichvon AngabenderMeldebehörden ( 5desZensusvorbereitungsgesetzes2011)oderausschließlichvonAngabenderBundesagenturfürArbeit ( 6desZensusvorbereitungsgesetzes 2011)aufgenommenwurden,obessichdabeiumAnschriftenvonGebäudenmitWohnraumoderbewohntenUnterkünftenhandelt.DiestatistischenÄmterderLänderstellen diehierbeifestgestelltenwohnanschriftenbiszum30.juli 2010 in das Anschriften- und Gebäuderegister ein. (2)ZurPrüfungderAnschriftennachAbsatz1dürfennur indenstatistischenämternderländervorhandeneunterlagenundallgemeinzugänglichequellenverwendetwerden. FührtdiePrüfungaufGrundlagederDatennachSatz1zu keinemergebnis,dürfendiestatistischenämterderländer fürdieprüfungerforderlicheangaben,dienichtpersonenbezogenseindürfen,ausunterlagendernachlandesrecht fürdiebauleitplanung,fürdasmeldewesen,fürdiegrundsteuerundfürdieführungderliegenschaftskatasterzuständigenstellenerhebenundverwenden.dienachsatz2zuständigenstellenübermittelndieangabenaufersuchenan diestatistischenämterderländer;soweitdatenderbauleitplanungbetroffensind,giltdasnurwenndiedatenübermittlung durch Landesgesetz angeordnet ist. (3)NachAbschlussderPrüfungnachAbsatz1führendie statistischenämterderländerzurklärungderverbleibendenanschrifteneineschriftlicheerhebungbeidenin 18 Absatz2bezeichnetenPersonendurch.FührtdiesezukeinemErgebnis,sindBegehungendurchzuführen.EineBegehungimSinnedesSatzes2istdieInaugenscheinnahme derliegenschaftvomöffentlichenstraßenraumodervom öffentlich zugänglichen Grundstücksteil. 15 Mehrfachfalluntersuchung (1)DasStatistischeBundesamtprüftanhanddervonden Meldebehördennach 3Absatz1übermitteltenDaten,ob PersonenfürmehralseinenureineWohnungoderHaupt-

15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/12219 wohnung (Mehrfachfälle)odernurfürNebenwohnungengemeldet sind. (2)MehrfachfälleinGemeindenmitmindestens10000 EinwohnernwerdenvomStatistischenBundesamtmaschinellbereinigt.MaßgeblicheEntscheidungskriteriensinddabeidieEinzugsdatenderbetroffenenPerson.Dersichdaraus ergebendedatenbestandbildetdiegrundlagefürdiezusammenführungennach 9Absatz1sowiefürdieFeststellung vonüber-unduntererfassungennach 9Absatz2.Eine Rückmeldung an die Meldebehörden ist unzulässig. (3)FürallePersonen,dienurmitNebenwohnungengemeldetsindundfürPersonenmitmehralseineralleinigen WohnungoderHauptwohnung,dieinGemeindenmitwenigerals10000Einwohnerngemeldetsind,stellendiestatistischenÄmterderLänderdenWohnstatuszumBerichtszeitpunktfest.EineRückmeldungandieMeldebehördenist unzulässig. (4)ZurFeststellungdesWohnungsstatusnachAbsatz3 erhebendiestatistischenämterderländerbeidenbetroffenen Personen folgende Angaben: 1.Erhebungsmerkmale: a) Monat und Jahr der Geburt, b)geschlecht, c)familienstand, d)staatsangehörigkeiten, e)wohnungsstatusderbetroffenenpersoninbezugauf jede Anschrift, 2.Hilfsmerkmale: a) Familienname, frühere Namen und Vornamen, b)tagdergeburt (TagohneMonats-undJahresangabe), c)geburtsort, d)anschriftenallerhaupt-undnebenwohnungender betroffenen Person. 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten DiestatistischenÄmterderLänderbereinigenUnstimmigkeiten,dieinBezugaufAnschriftenmitnureinerbewohntenWohnunginGemeindenmitwenigerals10000 Einwohnernbestehen.Dazuerhebensieandenbetroffenen AnschriftenfürjededortwohnendePersonfolgendeAngaben: 1.Erhebungsmerkmale: a) Monat und Jahr der Geburt, b)geschlecht, c)familienstand, d)wohnungsstatus, e)staatsangehörigkeiten, f) Zahl der in der Wohnung wohnhaften Personen, 2.Hilfsmerkmale: a) Familienname, frühere Namen und Vornamen, b)tagdergeburt (TagohneMonats-undJahresangabe), c)anschrift. 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse (1)ZurSicherungderQualitätderDurchführungdesZensusdokumentierendieErhebungsstellendieSchulungund dieaufgabenerledigungdererhebungsbeauftragten.die DokumentationensinddenstatistischenÄmternderLänder vorzulegenundvondiesenzuprüfen.sofernkeineerhebungsstelleneingerichtetwordensind,erfolgtdiedokumentation durch die statistischen Ämter der Länder. (2)ZurPrüfungderQualitätderStichprobenergebnisse imhinblickaufdiequalitätsvorgabein 7Absatz1Nummer1sindmiteinemAuswahlsatzvonmindestens5und höchstens10prozentbeidennach 7Absatz3ausgewähltenAnschriftenrepräsentativeWiederholungsbefragungen durchdaszuständigestatistischelandesamtdurchzuführen. (3)ZurPrüfungderQualitätderErgebnisse,diederFeststellungderamtlichenEinwohnerzahlindenGemeindenunter10000Einwohnernzugrundeliegen,führendiestatistischenÄmterderLänderrepräsentativeBefragungenmit einemauswahlsatzvonbiszu0,3prozentdereinwohner durch. (4)ZudennachdenAbsätzen2und3ausgewähltenAnschriftenwerdenfürjededortwohnendePersonfolgende Angaben erhoben: 1.Erhebungsmerkmale: a) Monat und Jahr der Geburt, b)geschlecht, c)familienstand, d)wohnungsstatus, e)staatsangehörigkeiten, f) Zahl der in der Wohnung wohnhaften Personen, 2.Hilfsmerkmale: a) Familienname, frühere Namen und Vornamen, b)tagdergeburt (TagohneMonats-undJahresangabe), c)anschrift. (5)DasStatistischeBundesamterstelltimBenehmenmit denstatistischenämternderländerbiszum31.dezember 2015einenQualitätsberichtüberdieDurchführungdesZensusunddessenErgebnisse.IndemBerichtistdarzustellen, wiediequalitätsvorgabendes 7Absatz1erfülltworden sind. Insbesondere ist darzustellen 1.vonwelchenAnnahmenbeiderEntwicklungdesStichprobenverfahrensausgegangenwordenistundinwieweit siedurchdieergebnissederstichprobenerhebungbestätigt worden sind, 2.nachwelchenwissenschaftlichenStandardsdasStichprobenverfahren ausgestaltet worden ist,

16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.obundinwieweitdieErgebnissederStichprobeAnlass gaben,dashochrechnungsverfahrenzursicherungder Ergebnisqualität an neue Erkenntnisse anzupassen. FürdiesenQualitätsberichtstellendiestatistischenÄmter derländerjeweilsfürihrenzuständigkeitsbereichdemstatistischenbundesamtqualitätsberichteüberdiedurchführungdeszensusbisspätestenszum1.märz2015zurverfügung.dieseberichteenthalteninsbesondereeinenbericht überdieschulungundaufgabenerledigungdererhebungsbeauftragtensowiedieergebnissederüberprüfungennach den Absätzen 2 und 3. Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung (1)FürdieErhebungennachdiesemGesetzbestehtAuskunftspflicht. (2)AuskunftspflichtigfürdieErhebungennachden 6 und14absatz3sinddieeigentümerundeigentümerinnen, dieverwaltungen,diesonstigenverfügungs-undnutzungsberechtigtendergebäudeoderwohnungen.alseigentümer undeigentümerinnengeltenauchdiepersonen,denendie GebäudeundWohnungennach 39Absatz2derAbgabenordnungwirtschaftlichzuzurechnensind.FürdieAuskunftserteilungkannzumSelbstausfüllennebendemgedruckten FragebogeneinOnline-FragebogenzurVerfügunggestellt werden.mitgewerblichenwohnungseigentümernundwohnungseigentümerinnenkönnendiestatistischenämterder LänderSondervereinbarungenüberdieFormderAuskunftserteilungschließen.Verwaltungen,diekeineAngabennach 6Absatz2oder3machenkönnen,sindverpflichtet,AngabenzudenNamenundAnschriftenderEigentümerundEigentümerinnenzuerteilen.Gehörteinenach 10Absatz2 deszensusvorbereitungsgesetzes2011ermittelteauskunftspflichtigepersonaufgrundeineszumberichtszeitpunktbei denstellennach 10Absatz2desZensusvorbereitungsgesetzes2011nochnichtnachvollzogenenEigentümerwechselsnichtmehrzumKreisderAuskunftspflichtigennach Absatz2,hatsiedemzuständigenstatistischenAmtdieNamenundAnschriftenderErwerberundErwerberinnenmitzuteilen.VerfügtdieauskunftspflichtigePersonnichtüber dienötigeninformationen,hatsieeineauskunftspflichtige PersonnachAbsatz2Satz1zubenennen,diedieAuskünfte erteilenkann.imfallevonantwortausfällendürfenersatzweisediebewohnerdesgebäudesoderderwohnungbefragt werden. (3)AuskunftspflichtigfürdieHaushaltsstichprobenach 7sindalleVolljährigenodereineneigenenHaushaltführendenMinderjährigen,jeweilsauchfürminderjährige Haushaltsmitglieder,dieunterdenausgewähltenAnschriftenwohnen.FürvolljährigeHaushaltsmitglieder,dienicht selbstauskunftgebenkönnen,istjedesandereauskunftspflichtigehaushaltsmitgliedauskunftspflichtig.dieauskunftspflichtüberminderjährigeoderpersonen,dienicht selbstauskunftgebenkönnen,erstrecktsichnuraufdiedaten,diederauskunftspflichtigenpersonbekanntsind.benennteinewegeneinerbehinderungnichtauskunftsfähige PersoneineVertrauensperson,diefürdiesedieerforderliche Auskunfterteilt,erlischtdieAuskunftspflichtderbehindertenPersonsowiedesdiesbezüglichauskunftspflichtigen HaushaltsmitgliedssoweitdieVertrauenspersondieAuskunft erteilt. (4)WerdenErhebungsbeauftragteeingesetzt,sinddieAngabenzudenHilfsmerkmalennach 7Absatz5Nummer1 bis3sowiedieangabennach 7Absatz4Nummer2,4 und8vondenangetroffenenauskunftspflichtigenauchfür andereinderselbenwohnungwohnendepersonenaufaufforderungmündlichgegenüberdenerhebungsbeauftragten mitzuteilen.dieweiterenauskünftekönnenmündlichgegenüberdenerhebungsbeauftragten,schriftlichoderelektronischerteiltwerden.beischriftlicheroderelektronischer AuskunftserteilungistdieseinnerhalbdergesetztenFristan denvorgegebenenempfängerzuübermitteln.beielektronischerauskunftserteilungsinddieangabenüberdasden AuskunftspflichtigenzurVerfügunggestellteVerfahrenzu erteilen. (5)AuskunftspflichtigfürdieErhebungnach 8Absatz1sindalleanderAnschriftimSonderbereichwohnendenPersonen,auchfüreigeneminderjährigeKinder,dieunterderselbenAnschriftwohnen.FürvolljährigePersonen, dienichtselbstauskunfterteilenkönnen,undfürminderjährigeistersatzweisedieleitungdereinrichtungenauskunftspflichtig.fürpersoneninsensiblensonderbereichen istdieleitungdereinrichtungenauskunftspflichtig.die AuskunftspflichtderLeitungerstrecktsichnuraufdieihr bekanntendaten.soweitdieleitungdereinrichtungzur Auskunftverpflichtetist,sinddiejenigenPersonen,überdie Auskunft zu erteilen ist, darüber zu informieren. (6)AuskunftspflichtigfürdieErhebungnach 15Absatz 4 sind die betroffenen Personen. (7)AuskunftspflichtigfürdieErhebungnach 16sind allevolljährigenodereineneigenenhaushaltführenden Minderjährigen,jeweilsauchfürminderjährigeHaushaltsmitglieder,dieunterdenbetroffenenAnschriftenwohnen. FürvolljährigeHaushaltsmitglieder,dienichtselbstAuskunftgebenkönnen,istjedesandereauskunftspflichtige Haushaltsmitgliedauskunftspflichtig.DieAuskunftspflicht überpersonen,dienichtselbstauskunftgebenkönnen,und überminderjährigeerstrecktsichnuraufdiedaten,dieder auskunftspflichtigenpersonbekanntsind.benennteinewegeneinerbehinderungnichtauskunftsfähigepersoneine Vertrauensperson,diefürdiesedieerforderlicheAuskunft erteilt,erlischtdieauskunftspflichtderbehindertenperson sowiedesdiesbezüglichauskunftspflichtigenhaushaltsmitgliedssoweitdievertrauenspersondieauskunfterteilt.die AngabenzudenHilfsmerkmalennach 16Nummer2sowiedieAngabennach 16Nummer1Buchstabea,bundf sindvondenangetroffenenauskunftspflichtigenauchfür andereinderselbenwohnungwohnendepersonenaufaufforderungmündlichgegenüberdenerhebungsbeauftragten mitzuteilen. (8)AuskunftspflichtigfürdieErhebungennach 17Absatz 2 und 3 sind die betroffenen Personen. 19 Löschung (1)DieHilfsmerkmalesindvondenErhebungsmerkmalenzumfrühestmöglichenZeitpunktzutrennenundgeson-

17 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/12219 dertaufzubewahren.siesind,soweitsichnichtaus 22Absatz2und 23etwasanderesergibt,zulöschen,sobaldbei denstatistischenämterndieüberprüfungdererhebungsundhilfsmerkmaleaufihreschlüssigkeitundvollständigkeitabgeschlossenist.siesindspätestensvierjahrenach dem Berichtszeitpunkt zu löschen. (2)DieErhebungsunterlagensindnachAbschlussder AufbereitungdesZensus,spätestensvierJahrenachdemBerichtszeitpunkt zu vernichten. 20 Datenübermittlungen (1)DieDatenübermittlungennach 3Absatz1und3sowie 4erfolgenausdenvorhandenenUnterlagen.DieAngabenzu 5Absatz1sindausdenvorhandenenDatenzuerstellen, ohne neue Erhebungen durchzuführen. (2)BeiderDatenübermittlungimWegederDatenfernübertragungsinddemjeweiligenStandderTechnikentsprechendeMaßnahmenzurGewährleistungvonDatenschutz unddatensicherheitzutreffen,dieinsbesonderedievertraulichkeit,integritätundauthentizitätderdatengewährleisten;imfalledernutzungallgemeinzugänglichernetzesind demjeweiligenstanddertechnikentsprechendeverschlüsselungsverfahren anzuwenden. 21 Information der Öffentlichkeit (1)DiestatistischenÄmterdesBundesundderLänder richteniminternetunterwww.zensus2011.deeinegemeinsameinternetseiteein,umdiebevölkerungüberdenzensus zu informieren. (2)DieBundesregierunggibtdieMerkmalsausprägungen dererhebungsmerkmaleimelektronischenbundesanzeiger sowie auf der Internetseite nach Absatz 1 bekannt. 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberstebundes-undlandesbehördensowieanstatistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände (1)FürdieVerwendunggegenüberdengesetzgebenden KörperschaftenundfürZweckederPlanung,jedochnicht fürdieregelungvoneinzelfällen,dürfendiestatistischen ÄmterdesBundesundderLänderdenoberstenBundesoderLandesbehördenTabellenmitstatistischenErgebnissen übermitteln,auchsoweittabellenfeldernureineneinzigen Fall ausweisen. (2)FürausschließlichkommunalstatistischeZweckedürfendiestatistischenÄmterdesBundesundderLänderden fürstatistischeaufgabenzuständigenstellendergemeindenundgemeindeverbände (Statistikstellen)aufErsuchen fürderenzuständigkeitsbereicheinzelangabenzudenerhebungsmerkmalensowiezudenhilfsmerkmalen Straße und Hausnummer odernachblockseitenzusammengefassteeinzelangabenübermitteln.dieübermittlungistnur zulässig,wenndasstatistikgeheimnisdurchgesetzlichvorgeschriebenemaßnahmen,insbesonderezurräumlichen,organisatorischenundpersonellentrennungderstatistikstellenvondenfürnichtstatistischeaufgabenzuständigen StellenderGemeindenundGemeindeverbände,gewährleistetist.DieHilfsmerkmalesindzumfrühestmöglichenZeitpunkt,spätestensjedochzweiJahrenachÜbermittlungzu löschen. Abschnitt 6 Schlussvorschriften 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben AlsGrundlagefürGebäude-,Wohnungs-undBevölkerungsstichproben,diealsBundes-oderLandesstatistiken durchgeführtwerden,dürfendiestatistischenämterdes BundesundderLänderdieZahlderWohnungenundPersonen,dieArtdesSonderbereichs,dieAnschriftdesGebäudes oderderunterkunftzurermittlungvonauswahlbezirkenim GeltungsbereichdiesesGesetzesnachmathematischenZufallsverfahrennutzen.DieseMerkmalesindgesondertaufzubewahren.DieAuswahlbezirkefürdieStichprobenwerdenauf20Prozentbegrenzt.DieMerkmalefürdiese AuswahlbezirkesindunverzüglichnachZweckerfüllungzu löschen,spätestenszudemzeitpunkt,zudementsprechende AuswahlgrundlagenauseinerkünftigenZählungzurVerfügungstehen.DieMerkmalefürdienichtbenötigten80ProzentderAuswahlbezirkesindunverzüglichnachFestlegung derauswahlbezirkenachsatz3,spätestensvierjahrenach dem Berichtszeitpunkt zu löschen. 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt DieKostenderDatenübermittlungenandasStatistische Bundesamt werden nicht erstattet. Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes Satz2desMikrozensusgesetzes2005vom24.Juni 2004 (BGBl.IS.1350),daszuletztdurchArtikel1desGesetzesvom30.Oktober2007 (BGBl.IS.2526)geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: InjedemAuswahlbezirkwerdendieErhebungseinheiten innerhalbvonfünfaufeinanderfolgendenjahrenbiszuviermal befragt. Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes desZensusvorbereitungsgesetzes2011vom8.Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) wird wie folgt gefasst: 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen (1)DieAngabennach 2Absatz3Nummer1bis20,26 und29dürfeninverbindungmitdenangabennach 6Absatz2Nummer1BuchstabebbisfdesZensusgesetzes2011

Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen

Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen Vorblatt A. Problem und Ziel I. Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011) 1. Die letzten Volkszählungen fanden in der

Mehr

Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz ZensG 2011)

Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz ZensG 2011) Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011) ZensG 2011 Ausfertigungsdatum: 08.07.2009 Vollzitat: "Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781)" Fußnote

Mehr

Nachfolgend abgedruckt das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) vom 8. Juli 2009

Nachfolgend abgedruckt das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) vom 8. Juli 2009 Stand 24. Oktober 2018 ZensG 2011 51 a Nachfolgend abgedruckt das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) vom 8. Juli 2009 Lfd. Nr. Gesetz (änderndes) Fundstelle

Mehr

Stichtag 9. Mai 2011: Start des Zensus 2011 die moderne Volkszählung

Stichtag 9. Mai 2011: Start des Zensus 2011 die moderne Volkszählung Stichtag 9. Mai 2011: Start des Zensus 2011 die moderne Volkszählung Frau Prof. Dr. Ulrike Rockmann Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Projekt Zensus 2011 Pressekonferenz Berlin, 4. Mai 2011 Was ist

Mehr

Der Zensus Jahrestagung der AG Nord/West des VDSt 2010 in Bremen. Zensus Erhebung in Sonderbereichen. 6. Februar 2009 Bremen, 20.

Der Zensus Jahrestagung der AG Nord/West des VDSt 2010 in Bremen. Zensus Erhebung in Sonderbereichen. 6. Februar 2009 Bremen, 20. Jahrestagung der AG Nord/West des VDSt 2010 in Bremen Der Zensus 2011. Zensus 2011- Erhebung in Sonderbereichen 6. Februar 2009 Bremen, 20. Mai 2010 1 1. Was sind Sonderanschriften? 2. Vorbereitende Arbeiten

Mehr

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Amtliche Abkürzung: ZensTeG Ausfertigungsdatum: 27.07.2001 Gültig ab: 03.08.2001 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: FNA: BGBl I 2001, 1882 FNA 29-31, GESTA B076 Gesetz zur Erprobung eines registergestützten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 ZensG 2021)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 ZensG 2021) Deutscher Bundestag Drucksache 19/8693 19. Wahlperiode 25.03.2019 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 ZensG 2021) A. Problem

Mehr

Zensus 2021 Stand der Vorbereitungen. Jahrestagung der AG Nord-West im VDSt am 13. und 14. Dezember 2018 in Osnabrück

Zensus 2021 Stand der Vorbereitungen. Jahrestagung der AG Nord-West im VDSt am 13. und 14. Dezember 2018 in Osnabrück Zensus 2021 Stand der Vorbereitungen Jahrestagung der AG Nord-West im VDSt am 13. und 14. Dezember 2018 in Osnabrück Das Modell eines registergestützten Zensus Das Zensusmodell Register, insbesondere Melderegister

Mehr

Der Registergestützte Zensus 2011 in Deutschland Statistisches Bundesamt, Abteilung VI

Der Registergestützte Zensus 2011 in Deutschland Statistisches Bundesamt, Abteilung VI Der Registergestützte Zensus 2011 in Deutschland Zum Begriff Zensus 2011 Gemeint damit ist eine registergestützte und um eine Haushaltsstichprobe ergänzte Volkszählung einschließlich einer Gebäude- und

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes. Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister.

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes. Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister. Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021) ZensVorbG 2021 Ausfertigungsdatum: 03.03.2017

Mehr

Stand 20. Juli 2009 ZensVorbG

Stand 20. Juli 2009 ZensVorbG Stand 20. Juli 2009 ZensVorbG 2011 51 Nachfolgend abgedruckt das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz

Mehr

Zensus 2011 für Berlin und Brandenburg

Zensus 2011 für Berlin und Brandenburg Zensus 2011 für Berlin und Brandenburg Methoden, Datenangebot, Fortschreibungen Dr. Klaus Voy Leiter Projekt Zensus 2011 Agenda Methoden des Zensus 2011 Zeitplan der Produktionsphase Ergebnisse des Zensus

Mehr

Zensus 2011 Gemeindekongress 2012

Zensus 2011 Gemeindekongress 2012 Zensus 2011 Gemeindekongress 2012 16. November 2012 Dr. Annette Olbrisch Helma Landsberg Gliederung 1 Methodik des Zensus 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl 3 Zensusergebnisse 4 Veröffentlichung

Mehr

Hessisches Statistisches Landesamt

Hessisches Statistisches Landesamt Hessisches Statistisches Landesamt Stichwort Zensus 2011 Zensus 2011 Die Europäische Union hat für 2011 eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung den Zensus 2011 angeordnet. Auch die

Mehr

FAQ zum Zensus 2011 Stand: 06. Mai 2011

FAQ zum Zensus 2011 Stand: 06. Mai 2011 FAQ zum Zensus 2011 Stand: 06. Mai 2011 1. Worum geht es? Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2009 aufgrund der EU-Verordnung vom 09. Juli 2008 mit dem Zensusgesetz 2011(http://bundesrecht.juris.de/zensg_2011/index.html)

Mehr

Info ZENSUS in Kurzform

Info ZENSUS in Kurzform Info ZENSUS 2011 in Kurzform Zensus in der EU und in Deutschland Die Europäische Union hat beschlossen, im Jahr 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung durchzuführen. Deutschland beteiligt

Mehr

Zensus 2011 Umsetzung in Thüringen

Zensus 2011 Umsetzung in Thüringen Zensus 2011 Umsetzung in Thüringen Günter Krombholz Präsident Landespressekonferenz Erfurt, 20. September 2010 Inhalt Organisation und Durchführung Stand der Vorbereitung und nächste Schritte Freischaltung

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Tramm am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Tramm am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Tramm am 9. Mai 2011 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen Strukturmerkmalen

Mehr

Amtsvorstehertagung des SHGT. Gastvortrag zum Thema Bereitstellung der Ergebnisse zum Zensus 2011

Amtsvorstehertagung des SHGT. Gastvortrag zum Thema Bereitstellung der Ergebnisse zum Zensus 2011 Amtsvorstehertagung des SHGT Gastvortrag zum Thema Bereitstellung der Ergebnisse zum Zensus 2011 Helmut Eppmann Kiel, 19. April 2013 Gliederung 1. Das Zensus-Modell 2. Methodik der Ermittlung der amtlichen

Mehr

Zensus 2011 Erhebungsdurchführung

Zensus 2011 Erhebungsdurchführung Zensus 2011 Erhebungsdurchführung Wie kommen die Bürger mit dem Zensus 2011 in Berührung? Wolfgang Hüning, Information und Technik Hintergrundgespräch Köln, 31. August 2010 Gliederung 1. Wer erhebt die

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Genderkingen am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Genderkingen am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Genderkingen am 9. Mai 2011 Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)

Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG) Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG) BevStatG Ausfertigungsdatum: 20.04.2013 Vollzitat: "Bevölkerungsstatistikgesetz

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Nordheim am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Nordheim am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Nordheim am 9. Mai 2011 Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Nachfolgend abgedruckt das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) vom 8. Juli 2009

Nachfolgend abgedruckt das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) vom 8. Juli 2009 Stand 16. Juli 2009 ZensG 2011 51 a Nachfolgend abgedruckt das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) vom 8. Juli 2009 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Krauchenwies am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Krauchenwies am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Krauchenwies am 9. Mai 2011 Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Überblick über den Zensus 2011

Überblick über den Zensus 2011 Überblick über den Zensus 2011 Dr. Michael Fürnrohr Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik-Tage Bamberg-Fürth 0/8 Bamberg, 26.07.2012 Gliederung Überblick Anschriften- und

Mehr

Der Zensus 2011 aus städtestatistischer Sicht

Der Zensus 2011 aus städtestatistischer Sicht Der Zensus 2011 aus städtestatistischer Sicht Statistische Woche, Kiel 26. September 2007 der LH Beteiligung der Städte und Gemeinden in der Vorbereitungsphase des Zensus Aufgaben der Städte und Gemeinden

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Ilfeld am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Ilfeld am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Ilfeld am 9. Mai 2011 Hinweis In den Gemeindeblättern für den Zensus 2011 wird bundeseinheitlich der Begriff Gemeindeverband als Oberbegriff für verschiedene Körperschaften des öffentlichen

Mehr

Zensus 2011: Ein Überblick

Zensus 2011: Ein Überblick Dr. Margot Thomsen (Tel. 0511 9898-2136) Zensus 2011: Ein Überblick Im kommenden Jahr wird in Deutschland eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung, der Zensus 2011, durchgeführt. Im Rahmen dieser

Mehr

Gemeinschaftstagung des VDSt und KOSIS Verbund zum Zensus 2011 Überblick: Welche Daten haben die Städte in welcher Qualität bekommen?

Gemeinschaftstagung des VDSt und KOSIS Verbund zum Zensus 2011 Überblick: Welche Daten haben die Städte in welcher Qualität bekommen? Gemeinschaftstagung des VDSt und KOSIS Verbund zum Zensus 2011 Überblick: Welche Daten haben die Städte in welcher Qualität bekommen? Katharina Götz, IT.NRW Andreas Nickl, LfStat Bayern Düsseldorf, 03.02.2015

Mehr

. E. Eckpunkte für eine datenschutzgerechte Volkszählung

. E. Eckpunkte für eine datenschutzgerechte Volkszählung . E Eckpunkte für eine datenschutzgerechte Volkszählung Am 31. Mai 2013 werden die im Rahmen des Zensus 2011 ermittelten Bevölkerungszahlen für die Bundesrepublik Deutschland bekannt gegeben. Damit liegen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz ÜSchuldStatG)

Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz ÜSchuldStatG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/7418 17. Wahlperiode 21. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz

Mehr

Logo statistisches Amt Muster Bevölkerung kleine Gemeinde Musterkleinstadt am 9. Mai 2011

Logo statistisches Amt Muster Bevölkerung kleine Gemeinde Musterkleinstadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung kleine Gemeinde kleinstadt am 9. Mai 2011 Zensus 9. Mai 2011 kleinstadt (kleine Gemeinde) Seite 2 von 16 Zensus 9. Mai 2011 lkleinstadt (kleine Gemeinde) Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche

Mehr

Zensus 2021 Stand der Vorbereitungen

Zensus 2021 Stand der Vorbereitungen Zensus 2021 Stand der Vorbereitungen Jahrestagung der AG Nord-West im VDSt am 30. November und 01. Dezember 2017 in Köln Das Modell eines registergestützten Zensus Das Zensusmodell Register, insbesondere

Mehr

Vortrag am Institut für Statistik an der Ludwig-Maximilian-Universität. München,

Vortrag am Institut für Statistik an der Ludwig-Maximilian-Universität. München, Vortrag am Institut für Statistik an der Ludwig-Maximilian-Universität München, 14.01.2013 Gliederung 1. Der Zensus Ein historischer Abriss 2. Ziele und Nutzen 3. Deutschlands Weg zu einem registergestützten

Mehr

Zensus 2021 Stand der Vorbereitungen

Zensus 2021 Stand der Vorbereitungen Zensus 2021 Stand der Vorbereitungen Dr. Felix Heinzl 09.06.2016 53. Jahrestagung der AG Süd in Konstanz www.statistik.bayern.de Gliederung Konzeptionelle Überlegungen zum Zensus 2021 Vorläufiger Zeitplan

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Rheinberg, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Rheinberg, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Rheinberg, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Zensus Pressekonferenz des Ministers des Innern und für Sport und des Präsidenten des Statistischen Landesamtes am 19. April 2011 in Mainz

Zensus Pressekonferenz des Ministers des Innern und für Sport und des Präsidenten des Statistischen Landesamtes am 19. April 2011 in Mainz Zensus 2011 Pressekonferenz des Ministers des Innern und für Sport und des Präsidenten des Statistischen Landesamtes am 19. April 2011 in Mainz Folie 1 Grundsätzliches Deutschland benötigt eine Volks-

Mehr

Volkszählungsurteil 1983

Volkszählungsurteil 1983 Volkszählungsurteil 1983 Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch

Mehr

Der Registergestützte Zensus 2011 in Deutschland. Zensus 2011

Der Registergestützte Zensus 2011 in Deutschland. Zensus 2011 Der Registergestützte Zensus 2011 in Deutschland Statistische Woche Kiel, 26. September 2007 Sabine Bechtold, Abteilung VI Zum Begriff Zensus 2011 Gemeint damit ist eine registergestützte und um eine zusätzliche

Mehr

Zensus 2011 Kommunikation mit Millionen von Menschen. Annette Pfeiffer, Leiterin der Zensuskommunikation

Zensus 2011 Kommunikation mit Millionen von Menschen. Annette Pfeiffer, Leiterin der Zensuskommunikation Zensus 2011 Kommunikation mit Millionen von Menschen Annette Pfeiffer, Leiterin der Zensuskommunikation Was ist der Zensus 2011? Der Zensus 2011 ist eine moderne Form der Volkszählung. Wie viele Menschen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: AO / VZ 2011-1 und Altersstruktur am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden April 2014 Ergebnisse des Zensus 2011 Heft 2 Regierungsbezirk

Mehr

Statistisches Bundesamt. Bevölkerung

Statistisches Bundesamt. Bevölkerung Statistisches Bundesamt Bevölkerung Bundesrepublik am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und

Mehr

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Braunschweig, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Braunschweig, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreisfreie Stadt Braunschweig, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Celle, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Celle, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Celle, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Gehrden, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Gehrden, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Gehrden, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Der Zensus 2011

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Der Zensus 2011 Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Der Zensus 2011 Wie betrifft er die Verwalter? 2010 VNWI 11.06.2010 Referenten: Torsten Erken, CONSALO GmbH Köln Waldemar Mathejczyk, IT.NRW Einleitung

Mehr

Zukunft der Bevölkerungsstatistik

Zukunft der Bevölkerungsstatistik Gemeinsame Fachtagung des Ausschusses für Regionalstatistik der Deutschen Statistischen Gesellschaft und des Verbands Deutscher Städtestatistiker Zukunft der Bevölkerungsstatistik Block II: Durchführung

Mehr

Bevölkerung Kreis Viersen am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreis Viersen am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreis Viersen am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen Strukturmerkmalen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Recklinghausen, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Recklinghausen, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Recklinghausen, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Dorsten, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Dorsten, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Dorsten, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Ahaus, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Ahaus, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Ahaus, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Gevelsberg, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Gevelsberg, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Gevelsberg, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Wie kommen die Bürger mit dem Zensus 2011 in Berührung?

Wie kommen die Bürger mit dem Zensus 2011 in Berührung? Wie kommen die Bürger mit dem Zensus 2011 in Berührung? Dr. Annette Olbrisch Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Hintergrundgespräch Hamburg, 13. August 2010 Gliederung 1 Schriftlicher

Mehr

Der Zensus Methoden und Potenziale des Zensus 2011 Was wird beim Zensus 2011 hochgerechnet? Statistik-Tage Bamberg-Fürth

Der Zensus Methoden und Potenziale des Zensus 2011 Was wird beim Zensus 2011 hochgerechnet? Statistik-Tage Bamberg-Fürth Methoden und Potenziale des Zensus 2011 Was wird beim Zensus 2011 hochgerechnet? Der Zensus 2011. 6. Februar 2009 Statistik-Tage Bamberg-Fürth 2012 1 Gliederung 1. Modell des registergestützten Zensus

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: AO / VZ 2011-1 und Altersstruktur am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden April 2014 Ergebnisse des Zensus 2011 Heft 1 Regierungsbezirk

Mehr

Bevölkerung Land Niedersachsen am 9. Mai 2011

Bevölkerung Land Niedersachsen am 9. Mai 2011 Bevölkerung Land Niedersachsen am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Land Schleswig-Holstein am 9. Mai 2011

Bevölkerung Land Schleswig-Holstein am 9. Mai 2011 Bevölkerung Land Schleswig-Holstein am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Kreis Prignitz am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreis Prignitz am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreis Prignitz am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Kreis Plön am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreis Plön am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreis Plön am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen Strukturmerkmalen

Mehr

Bevölkerung Kreis Nordfriesland am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreis Nordfriesland am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreis Nordfriesland am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Kreis Dithmarschen am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreis Dithmarschen am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreis Dithmarschen am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Flensburg, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Flensburg, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreisfreie Stadt Flensburg, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Würzburg am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Würzburg am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreisfreie Stadt Würzburg am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Informationsveranstaltung zum registergestützten Zensus November 2008

Informationsveranstaltung zum registergestützten Zensus November 2008 Informationsveranstaltung zum registergestützten Zensus 2011 November 2008 Gliederung 1. Begrüßung 2. Rechtliche Grundlagen - EU-Verordnung - Zensusvorbereitungsgesetz (Bund) - Zensusanordnungsgesetz (Bund)

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Wernigerode, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Wernigerode, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Wernigerode, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Blankenburg (Harz), Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Blankenburg (Harz), Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Blankenburg (Harz), Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Leipzig, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Leipzig, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreisfreie Stadt Leipzig, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Coswig (Anhalt), Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Coswig (Anhalt), Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Coswig (Anhalt), Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Kreis Rendsburg-Eckernförde am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreis Rendsburg-Eckernförde am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreis Rendsburg-Eckernförde am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Wanzleben-Börde, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Wanzleben-Börde, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Wanzleben-Börde, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Köthen (Anhalt), Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Köthen (Anhalt), Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Köthen (Anhalt), Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Merseburg, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Merseburg, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Merseburg, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht

Mehr

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Kiel, Landeshauptstadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Kiel, Landeshauptstadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreisfreie Stadt Kiel, Landeshauptstadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Querfurt, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Querfurt, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Querfurt, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Zerbst/Anhalt, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Zerbst/Anhalt, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Zerbst/Anhalt, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Hagenow, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Hagenow, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Hagenow, Stadt am 9. Mai 2011 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen Strukturmerkmalen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Gießen, Universitätsstadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Gießen, Universitätsstadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Gießen, Universitätsstadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Jessen (Elster), Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Jessen (Elster), Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Jessen (Elster), Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Naumburg (Saale), Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Naumburg (Saale), Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Naumburg (Saale), Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Schwäbisch Hall, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Schwäbisch Hall, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Schwäbisch Hall, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Hettstedt, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Hettstedt, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Hettstedt, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Aalen, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Aalen, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Aalen, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Rottenburg am Neckar, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Rottenburg am Neckar, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Rottenburg am Neckar, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Kreis Limburg-Weilburg am 9. Mai 2011

Bevölkerung Kreis Limburg-Weilburg am 9. Mai 2011 Bevölkerung Kreis Limburg-Weilburg am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Grafing b.münchen, St am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Grafing b.münchen, St am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Grafing b.münchen, St am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Leutkirch im Allgäu, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Leutkirch im Allgäu, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Leutkirch im Allgäu, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Bevölkerung Gemeinde Castrop-Rauxel, Stadt am 9. Mai 2011

Bevölkerung Gemeinde Castrop-Rauxel, Stadt am 9. Mai 2011 Bevölkerung Gemeinde Castrop-Rauxel, Stadt am 9. Mai 2011 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... 4 4 4 Tabellen 1.1 Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren

Mehr

Zensus Themenpapiere der Fraktion

Zensus Themenpapiere der Fraktion Zensus 2011 Themenpapiere der Fraktion Für 2011 und dann alle zehn Jahre schreibt eine EU- Richtlinie (EG Nr 763/2008) vor, umfassende Daten über die Bevölkerung und Wohnsituation vorzulegen. Es war noch

Mehr

Praxisbeispiel. Ein komplexes Stichprobendesign

Praxisbeispiel. Ein komplexes Stichprobendesign Praxisbeispiel Ein komplexes Stichprobendesign Gliederung Einführung Rahmenbedingungen beim Zensus Ziele / Zweck der Stichprobe beim Zensus Was ist ein Stichprobenplan? Stichprobenplan Zensus Stichprobenziehung

Mehr