Regio-Forum «Wohlbefinden & Schutz» Mittwoch, 23. Mai 2018, Hochdorf Mittwoch, 6. Juni 2018, Schüpfheim
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1 Regio-Forum «Wohlbefinden & Schutz» Mittwoch, 23. Mai 2018, Hochdorf Mittwoch, 6. Juni 2018, Schüpfheim
2 Programm Begrüssung Informationen Kinder- und Jugendleitbild Erhebung Kinderbetreuung Vorschulalter inkl. Fragen Erfahrungsaustausch inkl. Rückmeldungen ins Plenum Informationen zum revidierten Bundesgesetz über die Finanzhilfen Apéro 2
3 Kinder- und Jugendleitbild 3
4 Umsetzung auf kantonaler Ebene Lancierungsveranstaltung des jährlichen Handlungsfeldes Regio-Forum für Gemeindeverantwortliche Katalog Unterstützungsleistungen Praxisbeispiele auf Webseite Kinder- und Jugendaward Kanton Luzern 4
5 Umsetzung auf kommunaler Ebene 53 Vorhaben in 35 Gemeinden Alberswil, Adligenswil, Ballwil, Beromünster, Büron, Buttisholz, Dagmersellen, Dierikon, Ebikon, Eich, Emmen, Egolzwil, Ermensee, Escholzmatt, Gisikon, Greppen, Grosswangen, Hitzkirch, Horw, Knuttwil, Luzern, Mauensee, Menznau, Nottwil, Nebikon, Kriens, Root, Rothenburg, Ruswil, Sempach, Sursee, Triengen, Wauwil, Willisau, Wolhusen 5
6 Kinder- und Jugendaward '17 1. Rang Kultur- und Begegnungszentrum Schappe, Kriens 2. Rang Sensor Menznau 3. Rang Kinderfest Littau 6
7 Eingabe Award > Bewerbungen für Kinder- und Jugendaward zum Handlungsfeld «Wohlbefinden & Schutz» können bis Ende Juli 2018 eingereicht werden! 7
8 «Wohlbefinden & Schutz» 8
9 Worum geht es? > Verlässliche und verfügbare Bezugspersonen geben Geborgenheit, Zuwendung und Sicherheit > Balance zwischen Freiheit und Schutz für die Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit > Raum und Zeit ohne Leistungsdruck - geliebt werden unabhängig von Leistung und Erfolg > Erfolgserlebnisse fördern Selbstwahrnehmung, Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen > Herausfordernde Situationen erleben, Misserfolge verarbeiten und Widerstandskraft stärken 9
10 Unterstützungsleistungen > Umgang mit Schönheitsidealen und dem eigenen Körper (Modul für offene Jugendarbeit) > Entwicklung Konzept Kinderschutz für Kindertagesstätten (Beratung und Prozessbegleitung) > und alle Unterstützungsleistungen der bisherigen Handlungsfelder 10
11 Fokus Regio-Forum 2018 > «Wohlbefinden & Schutz» in der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter > Eltern geben ihre Kinder in die Obhut von Kitas und Tagesfamilien oder lassen sie stundenweise eine Spielgruppe besuchen > Kinder müssen sich in diesen Angeboten wohlfühlen & Schutz geniessen können 11
12 Kompetenz der Gemeinden 1 Der Gemeinderat ist zuständig für b. die Entgegennahme der Meldung über die Aufnahme von Pflegekindern in Tagespflege (Art. 12 PAVO) c. die Erteilung und den Widerruf der Bewilligung zur Führung von Kinderkrippen, Kinderhorten und dergleichen (Art. 13 Abs. 1b PAVO e. die Aufsicht über die Familien- und die Tagespflege, die Kinderkrippen, Kinderhorte und dergleichen. (Kantonale Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern, 1, Gemeinderat) 12
13 Ziele Erhebung 2017 > Übersicht über Angebote im Kanton Luzern: Kindertagesstätten, Tagesfamilien, Spielgruppen > Entwicklung der Betreuungslandschaft seit 2012 > Zusätzlicher Fokus auf qualitative Aspekte Grundlagen zur Förderung eines bedarfsgerechten, qualitativ guten und bezahlbaren Angebots 13
14 5 Botschaften > Bedarfsgerechter Ausbau des Kita-Angebots anstreben > Übergänge vom Vorschul- in den Schulbereich strukturell verankern > Tagesfamilienangebot erhalten > Spielgruppen einbinden und stärken > Betreuungskosten der Eltern senken 14
15 Erhebungsresultate 2017 Ruth Feller, Interface 15
16 Methodisches Vorgehen und Rücklauf > Schriftliche Befragung der Kitas, Tagesfamilienvermittlungen sowie der Spielgruppen im Kanton Luzern zwischen März und Mai 2017 > Rücklauf 86% 16
17 Allgemeine Übersicht 1 (Betreuungs-) Angebot Anzahl Kinder im Vorschulalter 2017 in einem (Betreuungs-) Angebot Kita Anzahl Geburten im Kanton Luzern ( ) Anteil Kinder in einem (Betreuungs-) Angebot 2017 Anteil Kinder in einem (Betreuungs-) Angebot % 12% Tagesfamilien % 2% Spielgruppen % 21% Total % 35% > 23% besuchen eine Spielgruppe (+ 2%) und 18% ein familienergänzendes Betreuungsangebot (+4%) > 41% der Kinder im Vorschulalter im Kanton Luzern nutzen ein (Betreuungs-)Angebot (+6%) 17
18 Allgemeine Übersicht 2 > 92 Kitas (+ 30 Kitas, Zunahme v.a. Sursee, Hochdorf, Stadt Luzern) > 18 Tagesfamilienvermittlungen (+ 1) > 126 Spielgruppen (+ 26) > Familienergänzende Kinderbetreuung in 63 von 83 Gemeinden > Spielgruppen in 70 von 83 Gemeinden 18
19 Bedarfsgerechter Ausbau des Kita- Angebots Charakterisierung des Kita-Angebots > Kinder in Kitas (+ 561) > Kaum Verschiebungen in der Altersstruktur > Bei 18% Erstsprache nicht Deutsch > Ein Drittel der Kinder von ausserhalb der Standortgemeinde 19
20 Bedarfsgerechter Ausbau des Kita- Angebots Nutzungsgrad (Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten) Städtischere Gebiete > Nutzung von Kitas und Tagesfamilien höher als Nutzung von Spielgruppen Ländlichere Gebiete > Nutzung von Spielgruppen höher als Nutzung von Kitas und Tagesfamilien 20
21 Bedarfsgerechter Ausbau des Kita- Angebots Auslastung 21
22 Bedarfsgerechter Ausbau des Kita- Angebots > Deutliche Abnahme nicht zustande gekommener Betreuungsverhältnisse > Weniger Lücken in der Betreuungslandschaft > Teilweise wird von einem Überangebot in den Gemeinden berichtet 22
23 Bedarfsgerechter Ausbau des Kita- Angebots > Angebot der Kitas übersteigt teilweise die Nachfrage > Gemeinden mit einer quantitativen Sättigung an Betreuungsplätzen können sich vermehrt der Prozessqualität der Betreuungsangebote widmen > Wie sollen die Gemeinden bei Anfragen für Neueröffnungen von Kitas vorgehen können, wenn es bereits genügend Betreuungsplätze gibt? > Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei den Kitas weiter beobachten 23
24 Übergänge vom Vorschul- in den Schulbereich strukturell verankern Zufriedenheit mit Austausch untereinander > Kitas: 82% zufrieden (+ 11%) > TEV: 89% zufrieden (+ 16%) > Spielgruppen: 85% zufrieden (+ 13%) 24
25 Übergänge vom Vorschul- in den Schulbereich strukturell verankern Austausch mit anderen Betreuungs-, Bildungs- oder Beratungsangeboten > Kitas: 40% HFD, 22% Kindergarten/Schule, 17% schulergänzende Betreuungsangebote > TEV: 33% Kindergarten/Schule, 24% Kitas, 21% Spielgruppen, 12% Mütter- Väterberatung > Spielgruppen: 39% HFD, 37% Kindergarten, 10% Mütter- und Väterberatung 25
26 Übergänge vom Vorschul- in den Schulbereich strukturell verankern Austausch mit anderen Betreuungs-, Bildungs- oder Beratungsangeboten > Nur gut die Hälfte aller Kitas tauscht sich mit anderen Betreuungs-, Bildungs- und Beratungsangeboten aus > Austausch ist noch zu wenig systematisch > Übergänge zwischen den Angeboten der Frühen Förderung und der Schuleingangsstufe besser koordinieren > Austausch mit Verantwortlichen der Bereiche Soziales und Bildung auf Gemeindeebene institutionalisieren 26
27 Tagesfamilienangebot erhalten Charakterisierung des Angebots > 284 Kinder im Vorschulalter (- 41) > Übernachtungsmöglichkeit und Wochenendbetreuung > Kontinuität der Betreuung über Schuleingangsstufe hinaus > Bei 15% Erstsprache nicht Deutsch > 8% von ausserhalb der Standortgemeinde 27
28 Tagesfamilienangebot erhalten Charakterisierung des Angebots > 63 von 83 Gemeinden haben ein Angebot > 384 Tagesfamilien > Knapp 2/3 der Vermittlungsstellen berichten, dass Betreuungsverhältnisse nicht zustande kommen Gründe unklar > Beispiel Stadt Luzern: Es ist schwierig, Tagesfamilien zu finden trotz kontinuierlicher Nachfrage 28
29 Tagesfamilienangebot erhalten > Gemeinden/Regionen sollen klären, welche Gründe für die nicht zustande gekommenen Betreuungsverhältnisse verantwortlich sind > Auf dieser Grundlage können Massnahmen zur Weiterentwicklung des Tagesfamilienangebots ergriffen werden 29
30 Spielgruppen einbinden und stärken Charakterisierung des Angebots > Kinder in Spielgruppen (+ 726) > Kaum Verschiebungen in der Altersstruktur die meisten Kinder sind zwischen drei und fünf Jahre alt > Bei 26% Erstsprache nicht Deutsch (2012: 22%) > 7% der Kinder von ausserhalb der Standortgemeinde > Ein bis zwei Halbtagen pro Woche 30
31 Spielgruppen einbinden und stärken Charakterisierung des Angebots > Schwerpunkt bei Sprachförderung bei 46% der Spielgruppen > 44% der Spielgruppenleiterinnen absolvierten eine Weiterbildung in Sprachförderung 35% in Elternzusammenarbeit > 83% bieten mindestens 1x pro Jahr einen Elternabend oder Informationsanlass für Eltern an > Ein Viertel der Spielgruppen führt offizielle Elterngespräche > Ein Viertel der Spielgruppen hat interkulturell Dolmetschende für Elternbespräche beigezogen. 31
32 Spielgruppen einbinden und stärken > Etablierte Kultur des Austauschs mit den Eltern (Elternabende oder Informationsanlässe für Eltern) > Gute Erreichbarkeit von fremdsprachigen Eltern durch Spielgruppen (Sensibilisierung für Elternzusammenarbeit) > Spielgruppenleitende in die Strukturen der Gemeinden als wichtige Ansprechpersonen einbinden > Regelmässiger Austausch mit gemeindlichen und/oder regionalen Fachstellen, welche sich ebenfalls um dieselbe Zielgruppe kümmert, fördern 32
33 Betreuungskosten der Eltern senken Finanzierung und Betreuungskosten Kitas > Heterogene Finanzierungsstruktur (v.a. Elternbeiträge) > Kind bis und mit 18 Monate: Durchschnittlich 122 Franken pro Tag (Bandbreite: 77 bis 148 CHF) > Kind ab 19 Monate: Durchschnittlich 105 Franken pro Tag (Bandbreite: 77 bis 125 CHF) > 2017 bezahlen Eltern durchschnittlich 8 bzw. 11 Franken mehr als 2012 > Rabatte werden gewährt (78%) 33
34 Betreuungskosten der Eltern senken Finanzierung und Betreuungskosten Tagesfamilienvermittlungsstellen > Heterogene Finanzierungsstruktur (u.a. Gemeinde, Vereine, Spenden usw.) > Eltern bezahlen pro Kind durchschnittlich 10 Franken pro Stunde (Bandbreite: 6 bis 13 CHF) > keine Veränderung seit 2012 > Einkommensabhängige Tarife (72%) 34
35 Betreuungskosten der Eltern senken Finanzierung und Betreuungskosten Spielgruppen > Heterogene Finanzierungsstruktur > Dreiviertel der Spielgruppen erhalten Vergünstigungen und/oder Sachspenden > 44 Spielgruppen werden von den Gemeinden mitfinanziert > Eltern bezahlen pro Kind durchschnittlich 7.30 Franken pro Stunde (Bandbreite: 2.40 bis 20 CHF) > keine Veränderung seit
36 Betreuungskosten der Eltern senken Betreuungsgutscheine > 2012 = 7 Gemeinden > 2017 = 20 Gemeinden > 2018 = 21 Gemeinden 36
37 Betreuungskosten der Eltern senken > Die Betreuungskosten für die Eltern sind bei den Kitas gestiegen, bei den TEV und Spielgruppen gleich wie 2012 > Wesentlich mehr Gemeinden entlasten die Familien bei den Kosten für die Kinderbetreuung mit Betreuungsgutscheinen > Verantwortliche der Gemeinden sollen auf subjektorientierte Unterstützungssysteme hinwirken (z.b. Betreuungsgutscheine) 37
38 Empfehlungen Kanton Gemeinden Empfehlungen E1 Übergänge thematisieren und strukturell angehen E2 Angebot und Nachfrage in Kitas beobachten E3 Aufbau von Kompetenzen zur Sprachförderung in Kitas fördern E4 Spielgruppen stärken um gut zugängliches Angebot beizubehalten E5 Weiterentwicklung des Tagesfamilienangebots fördern E6 Finanzielle Unterstützung der Eltern zur Bezahlung von Betreuungsangeboten subjektorientiert ausgestalten E7 Spielgruppenleitende für die Elternzusammenarbeit sensibilisieren 38
39 Unterstützung durch Kanton > Projektbeitrag zur Optimierung von Übergängen in den Gemeinden > Beiträge zur Konzeptentwicklung frühe Sprachförderung > Subventionierung von Weiterbildungen von Spielgruppenleiter/innen in früher Sprachförderung und Elternzusammenarbeit > Beiträge an die frühe Sprachförderung 39
40 Weitere Infos > Kantonale und weitere Unterstützung und Information im Frühbereich > Informationen zur Umsetzung des kantonalen Kinder- und Jugendleitbildes > Informationen zu Betreuungsgutscheinen 40
41 Berufsverbände > Kibesuisse: Tagesfamilien: Franziska Frohofer Kitas: Nicole Kaiser schulergänzende Betreuung: Lukas Kleeb > Spielgruppenverband Kanton Luzern: > Schweiz. Spielgruppen-Leiterinnen Verband SSLV: 41
42 Themen Austauschrunden > Bedarfsgerechter Ausbau des Kita-Angebots anstreben > Übergänge vom Vorschul- in den Schulbereich strukturell verankern > Tagesfamilienangebot erhalten > Spielgruppen einbinden und stärken > Betreuungskosten der Eltern senken 42
43 Revidiertes Bundesgesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung KBFHG 43
44 Inkrafttreten und Gültigkeit > Inkrafttreten: 1. Juli 2018 > Gültigkeit: 30. Juni 2023 > Späteste Gesuchseinreichung: 29. Juni
45 Ziel des Gesetzes Bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung durch a. Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern b. Bessere Abstimmung der Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern 45
46 Finanzhilfen für Projekte > Mitfinanzierung von Projekten zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots an die Bedürfnisse der Eltern Projekte, welche wesentlich erweiterte Öffnungszeiten anstreben (z.b. Ferienbetreuung oder Randzeiten) Projekte, welche Eltern von Schulkindern die Organisation erleichtern (z.b. Ganztagesbetreuung) Projekte, welche Flexibilität erhöhen (z.b. Notfallkrippe, wechselnde Krippentage) 46
47 Finanzhilfen für Projekte > Anrechenbare Projektkosten Erarbeitung eines Detailkonzepts Beschaffung oder Anpassung von Informatiksystemen (Software) wissenschaftliche Evaluation der Konzeption durch unabhängige Stelle Projektumsetzung bis Einführung / Regelbetrieb Aus- und Weiterbildung sowie Rekrutierung von Personal, sofern für die Projektumsetzung notwendig 47
48 Finanzhilfen für Projekte > Gesuchseinreichung (Grobkonzepte) Kantone, Gemeinden, weitere juristische sowie natürliche Personen Sofern es sich nicht um ein kantonales Projekt handelt, muss dem Gesuch eine Stellungnahme des betreffenden Kantons beigelegt werden 48
49 Subventionserhöhung der Elterntarife > Mitfinanzierung des Bundes von kantonalen und/oder kommunalen Subventionen der Drittbetreuungskosten von erwerbstätigen, stellensuchenden oder in Ausbildung befindlicher Eltern indem mehr Eltern Subventionen erhalten oder Eltern höhere Subventionen erhalten > Subjekt- oder Objektfinanzierung > gesetzlich verankerte Leistungen der Arbeitgeber 49
50 Subventionserhöhung der Elterntarife > Degressiv über 3 Jahre 1. Jahr 65% 2. Jahr 35% 3. Jahr 10% jedoch maximal 37% über alle 3 Jahre gerechnet. > Vergleichsjahr ist das Jahr vor der Subventionserhöhung 50
51 Subventionserhöhung der Elterntarife > Gesuchseinreichung Zwingend durch Kanton, nur 1 Gesuch/Kanton Anhand einer Finanzplanung des Kantons und der beteiligten Gemeinden Glaubhafte Darlegung, dass Subventionen während mindestens sechs Jahren erfolgen werden Aufzeigen der dazu notwendigen Finanzbeschlüsse 51
52 Weitere Informationen BSV nzhilfen/kinderbetreuung.html 52
53 Nächste Schritte > Information der Gemeinden und Betreuungsangebote Herbst 2018 Für Projekteingaben zur besseren Abstimmung > Individuelle Projekteingaben beim Bund ab 1. Juli 2018 > allenfalls Stellungnahmen des Kantons 53
54 Nächste Schritte Subventionserhöhung der Elterntarife > Abklärung bei den Luzerner Gemeinden, 1. Hälfte 2019 Interesse Subventionen der Drittbetreuungskosten der Eltern einzuführen oder zu erhöhen Zeitpunkt der Einführung oder Erhöhung Bereitschaft aller Gemeinden, Höhe der jährlichen Subventionen bekannt zu geben 54
55 > Gesuch für Bund vorbereiten > Gesuch beim Bund einreichen > Finanzhilfen abwickeln und Reporting an Bund 55
56 Vielen Dank für Ihr Engagement im Kinder- und Jugendbereich! 56
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