Jugendmedienschutz gestalten, 22. Juni 2011 in Köln.

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1 Jugendmedienschutz gestalten, 22. Juni 2011 in Köln. Ergebnisprotokoll der Veranstaltung Beim Medienforum NRW haben Internet-Aktivisten, Wirtschaftsjuristen und Medienpädagogen mit Vertreterinnen und Vertretern von Staatskanzleien und Landesmedienanstalten über Jugendmedienschutz und mögliche Regulierungsformen im Internet diskutiert und Thesen entwickelt. Im Ergebnis sind folgende Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten festzuhalten. A. Übereinstimmungen 1. Die Teilnehmer stimmten darin überein, dass es einen Handlungsbedarf gibt, für den der nationale Gesetzgeber verantwortlich ist. Aus dem internationalen Raum, so die übereinstimmende Meinung, zeichne sich auf absehbare Zeit keine Lösung ab. Auch die EU habe keine Regelungskompetenz für diesen Bereich und könne nur vor dem Hintergrund des einheitlichen Binnenmarktes Regelungen schaffen. 2. Die laufenden Maßnahmen zur Aufklärung und technischen Fortbildung von Eltern und Kindern, auch darin bestand Einigkeit, sind sinnvoll und müssen weiter ausgebaut werden. Die Programme der Länder und Landesmedienanstalten zur Förderung von Medienkompetenz wurden allgemein begrüßt. An der zentralen Bedeutung von Kindergärten, Schulen und anderen Ausbildungsstätten für die Medienkompetenzförderung äußerte niemand Zweifel. Von Herrn Dr. Weiner wurden die mangelnde technische Ausrüstung der Einrichtungen und die teilweise fehlenden Kenntnisse der Erziehenden sowie die Reichweite der Programme kritisiert. 3. Die Regelungen in der analogen Welt, etwa Sendezeiten, Alterskennzeichnung für Filme wurden nicht kritisiert, sondern als sinnvoll erachtet. 4. Die Teilnehmer stimmten ferner darin überein, dass Kinderschutz und Jugendschutz differenziert diskutiert werden müssen. Von Herrn Prof. Dr. Bernward Hoffmann wurde vorgeschlagen, für Kinder sichere Surfräume über Whitelists zu schaffen und Jugendlichen einen freien Erprobungsspielraum 2

2 (begrenzt durch jugendgefährdende Tatbestände oder 18er-Inhalte) zu lassen. 5. Unstrittig war die Feststellung, dass Minderjährige im Netz weiteren Gefahren ausgesetzt sind. Hier wurde besonders die Echtzeitkommunikation genannt, die von jugendlichen Nutzern gegen Mitschüler eingesetzt wird ( Cybermobbing ), ferner Betrug und illegale Ökonomie sowie Datenschutz. Die Kenntnisse über diese Gefahren sind nach allgemeiner Einschätzung zu gering. 6. Die Teilnehmer stimmten darin überein, dass aufgrund der Entwicklung und der heutigen Ausgestaltung des Internet das Regelungskonzept des JMStV überarbeitet werden müsse. B. Keine Übereinstimmung 1. Keine Einigkeit konnte darüber erzielt werden, wie die Regulierung des Internet aussehen könnte. Aktivisten wie Alvar Freude, Jens Best und Michael Seemann meinten, Lösungen könnten allein beim Nutzer selbst liegen. Vorgeschlagen wurde, einen inhaltebasierten und differenzierten Ansatz zu wählen und Kommunikationsprozesse möglichst wenig zu regulieren. Dr. Andreas Lober vertrat den Standpunkt, dass der gegenwärtige Status Quo vielen Firmen keine ausreichende Rechtssicherheit biete und die nationale Wirtschaft gegenüber ausländischen Anbietern benachteilige. 2. Es wurde angeregt, die Rundfunkregulierung nicht auf das Internet auszudehnen und einen vollständig neuen Regulierungsansatz zu wählen. Von den staatlichen Vertretern abgelehnt wurde (vor allem bei Kindern) eine reine Konzentration auf Straftatbestände und die Rücknahme aller Bestimmungen, die über das Strafgesetzbuch hinaus gehen. Sie argumentierten mit der grundsätzlichen Bestandserklärung des Jugendschutzes, der weit über das Strafrecht hinaus gehe. Nicht in Abrede stellten sie, dass die Begrifflichkeit der Gesetze für das Internet für Außenstehende nicht leicht verständlich sei und die Realität teilweise nicht mehr zutreffend beschreibe. 3. Insbesondere Netzaktivisten sprachen sich für den Wandel der Medienregulierung hin zu einer stärker diskursiven und auf Partizipation und Ermöglichung zielenden Vorgehensweise aus. Die zukünftige Aufgabe der Regulierung liege darin, durch Befähigung eine kritische und auf Improvisation abgestellte Kultur zu ermöglichen. 3

3 4. Der Zeitdruck, den der ständige Wandel im Netz auf jede Form der Regulierung ausübt, blieb zwar unbestritten. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen bewerteten die Teilnehmer jedoch unterschiedlich. Die Mehrzahl der Teilnehmer hielt es für richtig, vor allem auf Formen regulierter Selbstregulierung zu setzen. Kritisiert wurde, die staatliche Regulierung könne auf den stetigen Wandel der Netzkommunikation nicht schnell genug reagieren. 5. Unstimmigkeiten gab es über den Begriff der Medienkompetenz. Verschiedene Teilnehmer waren der Auffassung, dass der Begriff für eine medienpolitische Debatte zu unscharf sei. Medienkompetenz sei, so Best und Seemann, das selbstbestimmte Zusammenstellen und Filtern von Information. Auch die Rolle von Medienkompetenz im System des Jugendmedienschutzes wurde unterschiedlich beurteilt. Während einige der Ansicht waren, dass Medienkompetenz ausreichend sei, stuften andere Medienkompetenz als ein wichtiges Element ein, das aber gesetzlichen Jugendmedienschutz nicht ersetzen könne. Vorgeschlagen wurde, Medienkompetenzförderung gesetzlich festzuschreiben. 6. Keine Übereinstimmung gab es bei der Bewertung von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen. Staatliche Stellen setzen weiter auf Programme, die etwa Alterskennzeichnungen erkennen und auslesen können. Aktivisten meinten, Filter seien begrifflich, aber auch von ihrer Wirkung zu nah an dem Tatbestand der Zensur. Dabei sei zu auch zu bedenken, dass durch den Einsatz von Filtern nach außen ein falsches Signal gesetzt werde. Gegen den Einsatz von Client-basierten Filtern gab es keine Einwände. 4

4 Teilgenommen haben: 1. Mechthild Appelhoff Bereichsleiterin Medienkompetenz und Bürgermedien in der LfM und Koordinatorin für die klicksafe-initiative der Landesmedienanstalten, Düsseldorf 2. Jens Best Senior Strategy Consultant, Redner und Autor in den Bereichen Digitaler Wandel, Social Media und ecommerce, Berlin. 3. Florian Born Stabsstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Stuttgart. 4. Doris Brocker Justitiarin und Mitglied der Geschäftsleitung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. 5. Dr. Kai Burkhardt Projektleiter am Institut für Medien- und Kommunikationspolitik, Berlin. 6. Dr. Stephan Dreyer Referent beim Hans-Bredow-Institut, Hamburg. 7. Dr. Murad Erdemir Rechtsassessor und Justiziar der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen). Lehrbeauftragter für Jugendmedienschutzrecht an der Juristischen Fakultät der Georg-August- Universität Göttingen. 8. Alvar Freude Medienkünstler, Programmierer. Tätig als Berater und Software- Entwickler, Mitbegründer der AK-Zensur, Stuttgart. 9. Prof. Dr. Bernward Hoffmann Mitglied des Bundesvorstandes der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, Professor für Medienpädagogik am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Münster. 10. Dr. Stefan Krempl Freier Journalist, Medienberichterstatter für heise-online, Berlin. 11. Andreas Lange Begründer und ehemaliger Geschäftsführer der Beate Uhse TV GmbH, Berlin. 5

5 12. Verena Laudy Referentin für Medien-, Telekommunikations- und Presserecht der Staatskanzlei NRW, Düsseldorf. 13. Dr. Andreas Lober Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SchulteRiesenkampff., Jugendschutzbeauftragter der Bigpoint GmbH, Frankfurt a. M. 14. PD Dr. Stefan Münker Institut für Musikwissenschaft und Medienwissenschaft Humboldt Universität zu Berlin. 15. Dr. Wolf Osthaus Leiter Politik & Regulierung - 1&1 Internet AG und Sachverständiger in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages, Berlin. 16. Katharina Ribbe Medienreferentin der Staatskanzlei Sachsen, Dresden. 17. Michael Seemann Publizist und Aktivist, Berlin. 18. Julia Stahl Medienreferentin der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Mainz. 19. Dr. Joachim Weiner Publizist und Kurator, Köln. 6

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