2. ob die Landesmedienanstalten bereits von der vorgesehenen Möglichkeit, Sperrungsverfügungen zu erlassen, Gebrauch gemacht haben;
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- Monica Hertz
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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Christa Vossschulte u. a. CDU und Stellungnahme des Staatsministeriums Maßnahmen gegen illegale Inhalte im Internet Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und im Rundfunk-Staatsvertrag die derzeitige Gesetzeslage über die Verpflichtung der Landesmedienanstalten zur Sperrung von jugendgefährdenden und illegalen Inhalten im Internet darstellt; 2. ob die Landesmedienanstalten bereits von der vorgesehenen Möglichkeit, Sperrungsverfügungen zu erlassen, Gebrauch gemacht haben; 3. inwieweit sie DSL-Anbieter für die von ihnen durchgeleiteten Inhalte in der Verantwortung sieht; 4. welche weiteren Maßnahmen nach ihrer Ansicht in die Wege geleitet werden müssen, um die Verbreitung illegaler und jugendgefährdender Inhalte im Netz einzudämmen und Kinder und Jugendliche wirksam vor diesen Inhalten schützen zu können; 5. wie sie insbesondere eine gesetzliche Verpflichtung der Provider zum Anbieten von Jugendschutzfiltersystemen sowie etwaige Durchleitungsverbote von einschlägigen Inhalten bewertet Vossschulte, Pauli, Blenke, Hitzler, Kößler, Kurtz, Müller, Raab, Schütz CDU Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 Begründung Schätzungsweise 70 % des Internetverkehrs bestimmen illegale Inhalte. Viele Internetportale verbreiten ungeschützt Pornographie, über Tauschbörsen gelangt man neben Raubkopien auch an indiziertes und sonstiges jugendgefährdendes Material. Die Anbieter von DSL-Anschlüssen könnten möglicherweise die Durchleitung von solchen Inhalten verhindern, allerdings handeln die Provider hier sehr zurückhaltend. Viele Eltern sind aber in technischer Hinsicht überfordert, wenn es darum geht, wirksame Filtersysteme o. ä. auf den heimischen Computern zu installieren. Oftmals kennen sich gerade die schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen besser aus als ihre Eltern und können solche Schutzvorrichtungen leicht umgehen. Das wirft die Frage auf, ob die bereits bestehenden Regelungen überhaupt umgesetzt werden und/oder ob weitere gesetzliche Maßnahmen getroffen werden müssen, um eventuell komplette Sperrungen einiger Internetportale und -dienstleistungen zu erreichen oder den Eltern eine bessere technische Kontrollmöglichkeit an die Hand zu geben. Stellungnahme Mit Schreiben vom 3. April 2008 Nr. III/ nimmt das Staatsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und im Rundfunk-Staatsvertrag die derzeitige Gesetzeslage über die Verpflichtung der Landesmedienanstalten zur Sperrung von jugendgefährdenden und illegalen Inhalten im Internet darstellt; Die Landesmedienanstalten (in Baden-Württemberg die Landesanstalt für Kommunikation) können Maßnahmen gegen jugendbeeinträchtigende und jugendgefährdende Telemedieninhalte im Internet treffen. Rechtsgrundlage sind hierbei die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ( 20 JMStV) in Verbindung mit dem Rundfunkstaatsvertrag ( 59 RStV) und den 7 bis 10 des Telemediengesetzes. Die Landesmedienanstalten treffen ihre Entscheidungen nach 20 Absatz 4 JMStV durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Im Rahmen des nach 59 Absatz 3 RStV eingeräumten Ermessens kommt im Falle eines Verstoßes grundsätzlich eine Untersagung des Angebots oder die Anordnung einer Sperrung in Frage. Für illegale Inhalte des Internets gelten unabhängig von den rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen die allgemeinen Regeln wie etwa die Vorschriften des Strafgesetzbuches. Für die strafrechtliche Verfolgung sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Für eine Sperrung illegaler Inhalte ist ergänzend auch der Rückgriff auf das allgemeine Ordnungsrecht möglich. 2. ob die Landesmedienanstalten bereits von der vorgesehenen Möglichkeit, Sperrverfügungen zu erlassen, Gebrauch gemacht haben; Die Landesmedienanstalten haben mitgeteilt, dass die KJM zunächst auf den Dialog mit den Anbietern setze, bevor sie in Betracht ziehe Sperrverfügungen zu erlassen. Das erreichte Niveau des Jugendschutzes zeige, dass dieser 2
3 dialogorientierte Ansatz jedenfalls bei Anbietern aus Deutschland Früchte trage. Im Dialog mit den Anbietern habe die KJM beispielsweise effektive Kriterien für das Vorliegen von geschlossenen Benutzergruppen, die nur für Erwachsene zugänglich sind, entwickelt und diese als Richtschnur an alle Anbieter publiziert. Dies habe dazu geführt, dass nach heutigem Stand pornographische Inhalte auf deutschen Internetseiten dem Zugriff Minderjähriger fast vollständig entzogen seien. Die KJM setze daneben auch auf Vorfeldmaßnahmen. So sei etwa im Wege des Modellversuchs bei jugendschutz.net ein Prüflabor eingerichtet worden, das Filter überprüfen soll, mit denen jugendgefährdende und jugendbeeinträchtigende Inhalte dem Zugriff der zu schützenden Altersgruppen entzogen werden sollen. Die Anerkennung eines wirksamen Programms stehe allerdings noch aus. Während in Deutschland ein erkennbar verbessertes Schutzniveau erreicht werden konnte, könne dies in Bezug auf ausländische Seiten nicht in gleichem Maße bestätigt werden. Die Angebote wären vielfach in ihrem Herkunftsland legal und unterlägen so nicht dem Zugriff der KJM. Hier befänden sich jedoch Landesmedienanstalten, jugendschutz.net und die KJM im Dialog mit den Providern im Ausland. Es habe beispielsweise erreicht werden können, dass rechtsextreme Seiten von Providern in den USA und in Kanada aus dem Netz genommen wurden. Ähnliche Erfolge seien in Gesprächen mit Kreditkartenunternehmen und anderen Abrechnungsunternehmen erzielt worden, die aus Imagegründen von einer weiteren Zusammenarbeit mit Anbietern fragwürdiger Inhalte Abstand genommen hätten. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien habe für von ihr indizierte Internetseiten ein Modul entwickelt, das den Zugang zu diesen Seiten verhindert. Die KJM habe erreichen können, dass alle großen Suchmaschinen (beispielsweise Google) dieses Modul verwenden und so die weltweit meistbesuchte Seite mit pornographischen Inhalten bei diesen Diensten nicht angezeigt wird. Dies gelte insbesondere auch für die Bildersuchprogramme. Sperrverfügungen richten sich in erster Linie gegen sog. Content-Provider, die eigene Inhalte anbieten, sowie gegen Service- oder Hostprovider, die fremde Inhalte zur Nutzung bereithalten. Nur als Ultima Ratio kommen auch Sperrverfügungen gegen unbeteiligte Dritte, sog. Access-Provider, die lediglich Zugang zu Inhalten vermitteln. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen gegen ausländische Content-, Service- oder Hostprovider nicht vorgegangen werden kann. Die Rechtmäßigkeit des Vorgehens gegen diese Unbeteiligten Dritten ist aber in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Überdies sind technische Fragen um die Realisierbarkeit von Sperrungen zu klären. Die KJM hat vor diesem Hintergrund zu den technischen und rechtlichen Realisierungsmöglichkeiten ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse im ersten Halbjahr 2008 erwartet werden. 3. inwieweit sie DSL-Anbieter für die von ihnen durchgeleiteten Inhalte in der Verantwortung sieht; Nach 8 Abs. 1 Telemediengesetz sind Diensteanbieter für fremde Inhalte und Informationen in ihren Netzen grundsätzlich nicht verantwortlich. Die Regelung fußt unter anderem auch auf der EU-Richtlinie über den freien Warenverkehr (E-Commerce-Richtlinie). 3
4 4. welche weiteren Maßnahmen nach ihrer Ansicht in die Wege geleitet werden müssen, um die Verbreitung illegaler und jugendgefährdender Inhalte im Netz einzudämmen und Kinder und Jugendliche wirksam vor diesen Inhalten schützen zu können; Mit der Kommission für Jugendmedienschutz als zentraler Medienaufsicht, der freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia und jugendschutz.net als zentraler Stelle der Länder für den Jugendschutz im Internet gibt es bereits Organisationen, die neben den Strafverfolgungsbehörden insbesondere gegen jugendbeeinträchtigende und jugendgefährdende Inhalte im Internet vorgehen. Der Evaluationsbericht des Hans-Bredow-Institutes zum Jugendmedienschutzrecht vom Oktober 2007 stellt fest, dass die Schutzniveaus von Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Großen und Ganzen vergleichbar sind. In besonderem Maße habe sich das Prinzip der regulierten Selbstregulierung bewährt. Die von der KJM anerkannte freiwillige Selbstkontrolle Multimedia konnte in ihrem Mitgliederbereich viele jugendschutzrelevante Sachverhalte im Vorfeld klären. Der Bericht bestätigt überdies, dass jugendschutz.net effektiv an der Eindämmung illegaler jugendgefährdender Inhalte mitwirkt. Die Landesregierung hält die Arbeit von jugendschutz.net deswegen für unverzichtbar, um einen wirksamen Jugendschutz im Internet zu gewährleisten und setzt sich daher dafür ein, die anteilige Länderfinanzierung von jugendschutz.net über den 31. Dezember 2008 zu verlängern. Wichtige Ansatzpunkte sind aber auch die frühzeitige Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie die Sensibilisierung von Erwachsenen. Hier sind alle Beteiligten gefordert: Eltern, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch Kirchen, Verbände sowie Medienanbieter selbst. Zur Förderung der Medienkompetenz gibt es bereits zahlreiche Projekte im Land. Hierzu zählen beispielsweise das Projekt Klicktipps, die bundesweite Initiative Kinder sicher im Netz, die Internetseite Kids und Teens und die Kampagne gegen Kinderpornographie durch die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Hierzu zählt weiter auch das DVD-Spiel LUKA, das mit dem deutschen Lara Education Award ausgezeichnet wurde, das Merkblatt der Polizei Gewaltvideos auf Schülerhandys sowie zahlreiche polizeiliche Präventionsveranstaltungen zu dieser Thematik. In besonderem Maße wird ein Hauptaugenmerk der polizeilichen Kriminalprävention auch weiterhin auf den Gefahren des Internets liegen. Bereits seit 2005 führt Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer beim Landeskriminalamt anlassunabhängige Internetrecherchen mit derzeit insgesamt 10 Beamten durch. Darüber hinaus werden speziell fortgebildete Sachbearbeiter für IT-Beweissicherung zur Sicherung und beweiskräftigen Auswertung von digitalen Spuren vorgehalten. Insgesamt sind aktuell 114 Beamte im Einsatz, davon acht beim Landeskriminalamt. Um Gefahren, die das Internet mit sich bringt, wirksam begegnen zu können, wird die Polizei ihre Bekämpfungsmaßnahmen im Rahmen der personellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren weiter optimieren. Durch die Qualifizierung einer großen Anzahl von Beamten im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden mehr kompetente Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung stehen, die eine hochwertige polizeiliche Anzeigenaufnahme und Sachbearbeitung gewährleisten. Ferner sind weitere Spezialisierungen im 4
5 Bereich der IT-Beweissicherung und beweiskräftigen Auswertung notwendig, um der zunehmenden Komplexität von Straftaten im Internet entgegenzuwirken. 5. wie sie insbesondere eine gesetzliche Verpflichtung der Provider zum Anbieten von Jugendschutzfiltersystemen sowie etwaige Durchleitungsverbote von einschlägigen Inhalten bewertet. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung und Installation entsprechender Filter würde den gesetzlichen Schutzauftrag, Minderjährige vor gefährlichen Inhalten zu schützen, vom Verursacher auf einen unbeteiligten Dritten verlagern. Dieser hätte auch die entsprechenden Kosten und Nachteile zu tragen. Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Telemediengesetz gehen deswegen von einer abgestuften Verantwortlichkeit aus. Primär ist der Inhalteanbieter ( 7 TMG) für die Abwehr von Gefahren, die von seinen Inhalten ausgehen, verantwortlich. Daneben können auch Host-Provider nach 10 TMG oder Caching-Provider nach 9 TMG als diejenigen, die Speicherplatz für die Inhalte zur Verfügung stellt oder die Inhalte zwischenspeichern herangezogen werden. Uneingeschränkt zu begrüßen sind Initiativen, die unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen im Dialog mit Access-Providern Jugendschutzprogramme entwickeln und den Nutzern der Portale zur Verfügung stellen. Stächele Minister für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten 5
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