Der Jugendmedienschutz- Staatsvertrag
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- Stefan Becke
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1 Carolin Kappenberg Der Jugendmedienschutz- Staatsvertrag Führt er zu einem effektiveren Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien? LIT
2 Einleitung 14 I. Gesellschaftspolitische Bedeutung des Jugendschutzes in den Medien 14 II. Wirkungszusammenhänge von Medienangeboten in Bezug auf die Entwicklung Jugendlicher und Gang der Untersuchung 18 III. Entstehungsgeschichte des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Ursprüngliche Regelungen im Rundfunk Ursprüngliche Regelungen für Tele-und Mediendienste Erste Schritte und Entwürfe zur Reform 28 IV. Der Amoklauf von Erfurt und die politischen Reaktionen 37 Verfassungsrechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes 40 I. Die Kompetenzlage im Jugendmedienschutz Zuständigkeit für den Jugendmedienschutz im Rundfunk Zuständigkeit für den Jugendmedienschutz im Bereich der Mediendienste Zuständigkeit für den Jugendmedienschutz im Bereich der Teledienste Bedeutung der differierenden Kompetenzlage für den JMStV 49 II. Verfassungsrechtliche Verankerung des Jugendmedienschutzes Das elterliche Erziehungsrecht Das Wächteramt Ehe und Familie Staatliche Schulaufsicht Persönlichkeitsschutz der Kinder und Jugendlichen Schrankenregelung in Art.5 Abs.2 Alt.2 GG Fazit 55 Die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) 56 I. Ziel des Staatsvertrages ( 1 JMStV) Allgemeines Erziehungs- und entwicklungsbeeinträctragende Angebote Der JMStV als Versuchsgesetz 60 II. Geltungsbereich ( 2,3 JMStV) Sachlicher Anwendungsbereich 63 a) Rundfunk 63
3 b) Telemedien Persönlicher Anwendungsbereich 67 Unzulässige Angebote nach 4 JMStV Absolut unzulässige Angebote nach 4 Abs. 1 JMStV 69 a) Inkorporierte Strafbestimmungen und Wertungswidersprüche bei der Einordnung von Verstößen 70 b) Verstoß gegen die Menschenwürde 71 c) Erotografische Darstellungen Minderjähriger 72 d) Pornografie und in Listenteile aufgenommene Werke 76 e) Stellungnahme Unzulässige Angebote nach 4 Abs.2 JMStV 78 a) Pornografische Angebote nach 4 Abs.2 S. 1 Nr. 1 JMStV 78 b) Wegen Jugendgefährdung indizierte Angebote nach 4 Abs.2 S. 1 Nr.2 JMStV 79 c) Offensichtlich schwer jugendgefährdende Angebote nach 4 Abs.2 S. 1 Nr.3 JMStV 82 d) Beispiel aus der Praxis: Urteil des VG München vom M 17 К Die Ausnahmeregelung für Telemedien nach 4 Abs.2 S.2 JMStV 84 a) Notwendigkeit Effektiver Barrieren" (BVerwGE v ) 85 b) Die Ansicht des OLG Düsseldorf vom und vom c) Ansicht des KG Berlin vom und des LG Berlin vom d) KJM-Beschluss vom e) Ansichten im Schrifttum 93 f) Die Ansicht Bergers 94 g) Die Ansicht von Spoerr/Sellmann 96 h) Die Ansicht des BGH vom i) Stellungnahme Ungleichbehandlung von Rundfunk und Telemedien im Rahmen des 4 Abs.2 S.2 JMStV 102 a) Kritiker der Regelung des 4 Abs.2 S.2 JMStV 103 b) Die Ansicht Stettners 104 c) Stellungnahme Weiterwirkung der Indizierung nach 18 JuSchG nach wesentlichen Veränderungen ( 4 Abs.3 JMStV) 107
4 a) Sachliche Voraussetzungen der Indizierang 107 b) Das Indizierungsverfahren durch die Bundesprüfstelle 108 c) Bedeutung des Begriffs Angebote" in 4 Abs.3 JMStV 109 d) Verbotene Vorzensur des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG und 4 Abs.3 JMStV 111 IV. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote nach 5 JMStV Begriff der Entwicklungsbeeinträchtigung 113 a) Sprachpraxis der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) 116 b) Erfahrungen aus der Spruchpraxis der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) 117 c) Stellungnahme Katalog der Vorsorgemaßnahmen nach 5 Abs.3 JMStV 119 a) Verhältnis des 5 Abs.l, 3 JMStV zu 4 Abs. 2 S.2 JMStV 120 b) Technische Sperrvorrichtungen oder sonstige Mittel 121 aa) Sperrvorrichtungen im Bereich des Rundfunks 121 bb) Sperrvorrichtungen im Bereich des Internets 122 (1) Nutzerseitige Schutzsysteme 123 (aa) Keyword-Blocking 124 (bb) Site-Blocking 124 (cc) Page-Labeling 124 (dd) Stellungnahme 126 (2) Anbieterseitige Schutzsysteme 128 c) Begrenzung der Verbreitungszeit 129 aa) Sendezeiten im Einzelnen und Trennungsgebot bei Telemedien 129 bb) Stellungnahme Beispielsfälle aus der Praxis 132 a) Schönheitsoperationen 133 b) Freak-Show" 135 c) Germany's Next Topmodel" 137 d) Popetown" 138 e) Die Autohändler" 140 V. Werbung und Teleshopping ( 6 JMStV Verbot der Werbung für indizierte Angebote 142 a) Regelung des 6 Abs. 1 JMStV 142 b) Stellungnahme 142
5 10 2. Körperlich oder seelisch schädigende Werbung Trennung von Kinder-und Jugendprogrammen Alkohol- und Tabakwerbeverbot Beispiel aus der Praxis: Werbung für Video-Klingeltöne für Mobiltelefone 148 VI. Die Rolle des Jugendschutzbeauftragten ( 7 JMStV) Der Jugendschutzbeauftragte 151 a) Doppelfunktion des Jugendschutzbeauftragten 151 aa) Ansprechpartner im Außenverhältnis 151 bb) Beratung und sonstige Beteiligung im Innenverhältnis 151 (1) Beteiligung an der Angebotsplanung 152 (2) Vorschlagsrecht zur Angebotsbeschränkung 153 cc) Qualifikation des Jugendschutzbeauftragten 154 (1) Rechtsberatung nach dem RBerG 154 (2) Keine Rechtsberatung nach dem RBerG 155 (3) Stellungnahme 156 dd) Weisungsfreiheit, Benachteiligungsverbot und Ausstattung des Jugendschutzbeauftragten Fazit 157 VII. Programmankündigungen und Kenntlichmachung 158 VIII. Jugendschutzprogramme ( 11 JMStV) Die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen 160 a) Anerkennungsverfahren und Anerkennungsdauer 160 b) Voraussetzungen der Anerkennung 161 aa) Wesentliche Zugangserschwernis 161 bb) Benutzerfreundlichkeit der Jugendschutzprogramme 162 cc) Ansprach auf Anerkennung 162 dd) Widerruf der Anerkennung 163 ее) Positiv-Rating 163 ff) Modellversuch Umsetzung in der Praxis 164 a) Eckwertepapier 164 b) Von der KJM geprüfte Anträge 166 c) Zulassung von Modellversuchen durch die KJM Stellungnahme 168 IX. Die vom JMStV eingerichtete Kontrollstruktur ( JMStV) 169
6 1. Allgemeines Das Verfahren in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Das Verfahren in Bezug auf den privaten Rundfunk und Tclcmedien privater Anbieter 174 a) Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) 175 aa) Zusammensetzung 177 bb) Aufgaben/Zuständigkeit 181 (1) Katalog des 16 JMStV 181 (2) Zuständigkeit für Satzungen und Richtlinien 182 cc) Verfahren der KJM 183 dd) Verhältnis KJM - Landesmedienanstalt 184 ее) Jugendschutz.net 185 ff) Stellungnahme 188 b) Regulierte Selbstregulierang 189 aa) Begriff der Freiwilligen Selbstkontrolle 191 bb) Selbstkontrolleinrichtungen in Rundfunk und Telemedien 193 (1) Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen 194 (2) Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia- Diensteanbieter e.v. (FSM) 197 cc) Die Anerkennung einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem JMStV 201 (1) Voraussetzungen einer Anerkennung nach 19 Abs (2) Das Anerkennungsverfahren 203 (3) Bisherige Anerkennungspraxis 204 dd) Das Verhältnis zwischen der KJM und den Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle 205 (1) Der Beurteilungsspiclraum 206 aa) Verfahrensfehler 209 bb) Unrichtiger Sachverhalt 209 cc) Verkennung anzuwendenden Rechts 210 dd) Verletzung allgemein gültiger Wertungsmaßstäbe bei der Rechtsanwendung 210 ее) Vor- und Nachteile des Prinzips der regulierten Selbstregulierung nach dem JMStV 212 (1) Vorteile 212 (2) Nachteile
7 (3) Fazit 215 ff) Der Fall Schönheitsoperationen im TV" 217 X. StrafVorschriften und Ordnungswidrigkeiten nach dem JMStV 222 XI. Zusammenfassung und Fazit 224 Die Neuordnung des Jugendmedienschutzes in Deutschland im europäischen Kontext 228 I. Der JMStV im Lichte des Gemeinschaftsrechts Die Rundfunkfreiheit nach der EMRK Der JMStV und die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages Sekundärgemeinschaftsrechtliche Bezüge 232 a) Die EG-Fernsehrichtlinie 232 aa) Die Fernschrichtlinie von bb) Revision der Fernsehrichtlinie cc) Einzelne Regelungen der EG-Fernsehrichtlinic i.d.f dd) Weitere Novelle der EG-Fernsehrichtlinie durch die Richtlinie 2007/65/EG 240 b) Die e-commerce-richtlinie der EG 250 c) Sonstige Rechtsakte Das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen 253 II. Die Ausgestaltung von Co-Regulierungsmodellen zur Gewährleistung des Jugendschutzes in den audiovisuellen Medien aus europäischer Sicht Neue Medien Fernsehen 257 a) Das Weissbuch der Europäischen Kommission 257 b) Zulässigkeit von Co-Regulierungssystemen auf europäischer Ebene 258 III. Umsetzung der europäischen Vorgaben durch den JMStV? Ordnungsgemäße Umsetzung der EG-Fernsehrichtlinie Umsetzung curoparechtlicher Vorgaben im Bereich der Tclcmedien 262 IV. Jugendmedienschutz in Europa: Überall ist alles anders Niederlande Frankreich Spanien 269
8 4. Belgien Großbritannien Fazit 275 E. Zusammenfassung und Ergebnisse 278 Abkürzungen 283 Literaturverzeichnis
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