Canada. Gold Trust III. Goldgewinnung in Kanada. GmbH & Co. KG

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1 Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG Goldgewinnung in Kanada Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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3 Editorial «Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger, Der Goldpreis wird Rekorde brechen so titelte die Financial Times im September Bereits im Juli dieses Jahres überschrieb dieselbe Zeitung einen Artikel über die Beteiligung an Minenunternehmen mit: Goldgräber in Aufbruchsstimmung. Die Welt hob dieses Thema bereits im April mit ihrem Artikel Goldminen haben noch unentdecktes Potenzial hervor. Und selbst eine längst vergangen geglaubte Diskussion kehrte in den vergangenen Wochen in die Schlagzeilen zurück: Drei Jahrzehnte nach der Lösung des Dollar vom Gold debattieren die Republikaner im US-Wahlkampf über eine Rückkehr zum Goldstandard zur Währungssicherung. All diese Schlagzeilen bestätigen uns in der Konzeption unserer geschlossenen Goldfonds, denn es zeigt sich in Zeiten der kriselnden Weltwirtschaft wieder einmal, dass Gold einen besonderen Stellenwert bei institutionellen und privaten Investoren genießt. Und Investoren unserer Fonds profitieren vom steigenden Goldkurs besonders, denn neben der prognostizierten Auszahlung von 14 Prozent p. a. gibt es bei unseren Fonds zusätzlich einen Bonus, sofern der durchschnittliche Goldpreis während der Laufzeit des Fonds über $ pro Feinunze liegt. Und das nun schon in der dritten Auflage. Denn nachdem die Canada Gold Trust GmbH bereits Anfang 2012 den Fonds Canada Gold Trust I und im Anschluss daran den Canada Gold Trust II jeweils innerhalb kürzester Zeit platzieren konnte, haben wir uns entschlossen, auf Grundlage dieses bisher einzigartigen Konzepts den Nachfolgefonds Canada Gold Trust III aufzusetzen. Zahlreiche positive Bewertungen unabhängiger Analysten wie z. B. kapital-markt intern (k-mi), Philip Nerb Werteanalysen und KAPITAL RATING, die die Vorgängerfonds aufgrund ihres ausgewogenen Konzepts lobten, haben uns in diesem Entschluss bestärkt. Zusätzlich können sich Anleger bei den Fonds der Canada Gold Trust GmbH sicher sein, dass sie dort investieren, wo die Wertschöpfung beginnt: Nämlich direkt beim Abbau des Goldes. Denn der große Vorteil bei den Fonds der Canada Gold Trust GmbH liegt in der Art des Abbaus. Dieser Placer Mining genannte Abbau findet im Tagebau auf der Oberfläche durch das Waschen des goldhaltigen Erdreichs statt. Eine sehr schnelle und kosteneffiziente Methode. Durch die Aktivitäten für die Vorgängerfonds profitieren die Anleger zudem durch das bereits aufgebaute Netzwerk an renommierten Partnern für die Fondsbetreuung und die Aktivitäten vor Ort in Kanada. Dadurch ist es uns auch beim dritten Fonds unseres Hauses gelungen, potenziell sehr werthaltige Claims zu binden. Aufgrund der ausgezeichneten Erfahrungen in der Zusammenarbeit vor Ort kommt der aktuelle Vertragspartner Stanley Gold Mines Inc. erneut aus der Firmengruppe der Henning Gold Mines Inc. und steht somit für Konstanz und für eine Firmenhistorie, die ihre Wurzeln bereits seit vielen Jahrzehnten vor Ort in einer der politisch und wirtschaftlich stabilsten wie auch potenziell goldreichsten Regionen der Welt hat: dem Cariboo Regional District im Herzen British Columbias im wirtschaftsfreundlichen Kanada. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich, vielleicht ja erneut, für ein Investment in einen Fonds aus dem Hause Canada Gold Trust GmbH entscheiden und gemeinsam mit uns von diesem außergewöhnlichen Konzept vollkommen unabhängig von Dax, Dow Jones & Co. profitieren. Herzlichst Ihr Peter Prasch Geschäftsführer Canada Gold Trust GmbH 3

4 Inhalt HINWEIS: Die im Verkaufsprospekt abgedruckten Fotos sind allein illustrativ zu verstehen. Sie zeigen sinnbildlich die Investitionen der Emittentin in das Segment Goldabbau in Kanada.

5 Inhalt «1. Erklärung der Prospektverantwortlichen und Prospektverantwortung 6 2. Das Angebot im Überblick 8 3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Investitionsstandort: Kanada, British Columbia, Cariboo Regional District Informationen zum Goldmarkt Anlageobjekt: Nachrangdarlehen an die Stanley Gold Mines Inc Anlageziele, Anlagekonzeption und Beteiligungsstruktur Investitions- und Prognoserechnungen Die Fondsgesellschaft (Emittentin) und ihre Partner Wesentliche Verträge und Vertragspartner Steuerliche Angaben Verträge Verbraucherinformationen für Fernabsatzverträge Abwicklungshinweise Negativtestate und weitere Angaben nach Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 144 Bei einem fehlerhaften Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben wird. 5

6 1. Erklärung der Prospektverantwortlichen und Prospektverantwortung

7 1. Erklärung der Prospektverantwortlichen und Prospektverantwortung «Verantwortliche des Prospekts und Anbieterin der Vermögensanlage ist die Canada Gold Trust GmbH, Obere Laube 48, D Konstanz, vertreten durch ihren Geschäftsführer Peter Prasch. Das vorliegende Beteiligungsangebot basiert auf bereits abgeschlossenen oder zum Abschluss vorbereiteten Verträgen. Die im Prospekt enthaltenen Informationen befinden sich auf dem Stand vom 10. Januar Alle Prospektangaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Erlassen der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Prospektverantwortliche kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen und Änderungen in der Rechtsprechung oder der steuerlichen und rechtlichen Grundlagen Abweichungen ergeben. Der Verkaufsprospekt enthält Prognosen. Diese basieren auf einer Reihe von Annahmen der Prospektverantwortlichen. Die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsangebots kann von diesen Annahmen erheblich abweichen. Jede Annahme ist eine Erwartung möglicher zukünftiger Entwicklungen. Daher kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass diese Annahmen und gewünschten Ziele tatsächlich eintreffen. Für die Entscheidung eines jeden Anlegers über eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot sind ausschließlich die in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben maßgeblich. Von diesem Prospekt abweichende Angaben und Zusicherungen sind unwirksam, wenn sie nicht von der Prospektverantwortlichen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ebenso haben mündliche Absprachen keine Gültigkeit. Eine Haftung für Angaben Dritter für von diesem Verkaufsprospekt abweichende Aussagen wird von der Canada Gold Trust GmbH nicht übernommen. Die Canada Gold Trust GmbH mit Sitz in Konstanz, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ihren Geschäftsführer Peter Prasch, übernimmt als Anbieterin gemäß 3 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Datum der Prospektaufstellung: Konstanz, den 10. Januar 2013 Peter Prasch Geschäftsführer Canada Gold Trust GmbH, Konstanz 7

8 2. Das Angebot im Überblick

9 2. Das Angebot im Überblick «Fondsgesellschaft Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG, Obere Laube 48, D Konstanz Abfassung des Verkaufsprospektes Der Verkaufsprospekt ist ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst. Das Angebot wird ausschließlich in Deutschland angeboten. Gesellschaftszweck Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Verwertung des Abbaus von Bodenschätzen, insbesondere in Form von Edelmetallen und die wirtschaftliche Verwertung von Mineralgewinnungsrechten in Kanada, sowie insbesondere die wirtschaftliche Verwertung von Gold tragenden Grundstücken. Die Fondsgesellschaft kann diese Unternehmenszwecke auch mittelbar durch Beteiligung an ausländischen Gesellschaften jedweder Rechtsform (insb. der Stanley Golds Mines inc.), Konsortien und Joint Venture jedweder Art verwirklichen, deren Gegenstand auf die vorgenannte Ausbeutung und deren wirtschaftliche Verwertung gerichtet ist. Mittelbare Beteiligungen können dabei in jedweder Art, insbesondere auch in schuldrechtlicher Form, als Fremd- oder Eigenkapital erfolgen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen zweckmäßigen Handlungen auch durch Dritte vornehmen lassen. Die Fondsgesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Anlageobjekt Nachrangdarlehen an die kanadische Investitionsgesellschaft Stanley Gold Mines Inc. (Siehe Kapitel 6 "Anlageobjekt") Schuldbeitretender Henning Gold Mines Inc. Adresse: 2800 Park Place, 666 Burrard Street, Vancouver, British Columbia, V6C 2Z7, Kanada. (Siehe Abschnitt 10.7) Konzept des Fonds Die Canada Gold Trust GmbH bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich über einen Treuhänder an der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG mit Sitz in Konstanz (nachfolgend auch»fondsgesellschaft«oder»emittentin«genannt) unternehmerisch zu beteiligen. Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft richtet sich auf die wirtschaftliche Verwertung des Abbaus von Bodenschätzen, insbesondere von Gold tragenden Grundstücken in Kanada. Zu diesem Zweck wird die Fondsgesellschaft ihr Kommanditkapital über ein nachrangig gewährtes Darlehen an die kanadische Investitionsgesellschaft Stanley Gold Mines Inc. auskehren. Die Stanley Gold Mines Inc. hat sich die Rechte zum Abbau von Gold in Gold-Claims in der kanadischen Provinz British Columbia gesichert. Sie wird die ihr zufließenden Darlehensmittel dazu einsetzen, die Goldvorkommen in den Claims weiter zu erforschen, das vorhandene Gold abzubauen und das abgebaute Gold zu veräußern. Die Stanley Gold Mines Inc. kann auch ein Darlehen an die HGM Investments Inc. vergeben, wodurch Beteiligungen an Unternehmen aus der Rohstoffbranche gehalten werden sollen. Aus den Veräußerungserlösen sowie den Darlehenszinsen aus dem ggf. gewährten Darlehen an die HGM Investments Inc. wird die Stanley Gold Mines Inc. die Darlehenszinsen i. H. v. 26,25 % p.a. an die Fondsgesellschaft zahlen, so dass auf diese Weise die Anleger an der Ausbeutung der Gold-Claims in Kanada teilhaben. 9

10 » 2. Das Angebot im Überblick Investitionsgesellschaft und -standort Stanley Gold Mines Inc. ist dazu berechtigt, die in den Claims vorhandenen Bodenschätze abzubauen. Die Gesamtfläche der Claimgruppe beträgt ca. 518 ha. Die Infrastruktur mit angrenzenden Straßen, verfügbarer Elektrizität sowie unerschöpflichen Wasserreserven ist für die Durchführung der Arbeiten ideal und spart Kosten. Die Claimgruppe der Stanley Gold Mines Inc. liegt in den Cariboo Mountains, nordöstlich der Stadt Quesnel in Britis Columbia. Die Cariboo Mountains, die die nördlichste Teilkette der Columbia Mountains bilden, besitzen eine Ausdehnung von über 245 km in Nord-Süd-Richtung und bis zu 90 km in Ost-West-Richtung. Der höchste Berg der Cariboo Mountains ist der Mount Sir Wilfried Laurier mit einer Höhe von m ü. NN. Im Claimgebiet bestehen Erhebungen im Bereich von rund 1000 m bis 1200 m ü. NN. Das Gold in den Claims liegt in sogenannten Seifenlagerstätten vor. Art der angebotenen Vermögensanlage (Kommanditbeteiligung) Die Anleger beteiligen sich als mittelbare Kommanditisten an einer gewerblichen GmbH & Co. KG. Die Beteiligung wird treuhänderisch von der Treuhandkommanditistin gehalten. Komplementärin Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH mit Sitz in D Konstanz, Obere Laube 48, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Prasch. Kommanditist Canada Gold Trust Management GmbH mit Sitz in D Konstanz, Obere Laube 48, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Prasch. Treuhandkommanditistin XOLARIS Service GmbH mit Sitz in D Konstanz, Obere Laube 48, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Klaile. Mittelverwendungskontrolleur SYSTEM CONTROL Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz Friedinger Strasse 2, Singen Emissionskapital / Währung / Realisierungsschwelle Zielvolumen von EUR mit einer Erhöhungsoptionen um EUR 5 Mio. auf insgesamt EUR Die Realisierungsschwelle beträgt EUR Angesprochener Anlegerkreis Das Beteiligungsangebot richtet sich an unternehmerisch denkende und erfahrene Anleger, die über einen ausreichenden finanziellen Spielraum sowie einen zumindest mittelfristigen Investitionshorizont verfügen und bereit sind, die im Kapitel 3 beschriebenen Risiken zu tragen. Anleger, die eine kurzfristige, jederzeit handelbare Beteiligung suchen, sind nicht angesprochen. Die Beteiligung an der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG sollte nur einen Teil des verfügbaren Vermögens des Anlegers umfassen. Nicht geeignet ist das Angebot für Anleger, die eine Kapitalanlage mit einem bereits heute feststehenden Rückzahlungsbetrag zu einem festen Rückzahlungstermin oder eine fest verzinste Anlage suchen oder kurzfristig über ihre Einlage verfügen müssen. 10

11 2. Das Angebot im Überblick «Angesprochener Anlegerkreis fortgef. Interessierten Anlegern empfehlen wir, die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie die Risiken dieses Beteiligungsangebots mit einem fachkundigen Berater zu besprechen. Gemäß 4 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft ist der Beitritt von Personen mit kanadischer oder US-amerikanischer Staatsbürgerschaft und / oder Wohnsitz in Kanada oder den USA sowie von Gesellschaften mit Sitz in Kanada oder den USA nicht zulässig. Vorgesehene Frist für den Erwerb der Beteiligung Das öffentliche Angebot beginnt frühestens einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet grundsätzlich mit Vollplatzierung, plangemäß jedoch mit Ablauf des 30. Juni Die Treuhandkommanditistin kann aber auch durch einfache Erklärung an die übrigen Gesellschafter das Beteiligungsangebot an der Fondsgesellschaft vorzeitig schließen und die Zeichnungsfrist dieses Vertrages entsprechend verkürzen. Andere Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen, bestehen nicht. Mindestbeteiligung und Agio Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR zzgl. 5 % Agio. Die Bewertung erfolgt ausschließlich zum Nominalwert. Höhere Beteiligungen sollen durch teilbar sein. Entgegennahme der Beitrittserklärung Sämtliche Willenserklärungen können gegenüber der XOLARIS Service GmbH, Obere Laube 48, D Konstanz, schriftlich (per Fax, oder Brief) abgegeben werden. Diese Stelle nimmt die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen rechtsverbindlich an. Haftung der Anleger Die als Treugeber beteiligten Anleger sind über die Zahlung des in der Beitrittserklärung übernommenen Beteiligungsbetrags zuzüglich 5 % Agio hinaus nicht zu weiteren Zahlungen an die Fondsgesellschaft verpflichtet. Hiervon unberührt bleibt die gesetzliche Regelung über die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach den 171 ff. HGB. Dieser Haftung unterliegt unmittelbar nur die als Kommanditistin der Fondsgesellschaft im Handelsregister eingetragene Treuhandkommanditistin. Der als Treugeber beteiligte Anleger übernimmt im Treuhandvertrag jedoch die Verpflichtung, die Treuhandkommanditistin von einer Haftung aus der Beteiligung, die sie für den Anleger hält, freizustellen. Die Einzelheiten zur Haftung der Treuhandkommanditistin sowie zur Freistellungspflicht der Anleger entnehmen Sie bitte den Kapiteln»Wesentliche Risiken der Vermögensanlage«, Ziffer 3, und»die Fondsgesellschaft (Emittentin) und ihre Partner«, Ziffer 9. 11

12 » 2. Das Angebot im Überblick Einzahlung der Beteiligungssumme Die Einzahlung der Beteiligungssumme erfolgt zu 100 % der Zeichnungssumme zzgl. des vollen Agios innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin. Die Zahlung ist auf das folgende Konto der Gesellschaft zu leisten (im Folgenden auch "Sonderkonto" oder "Treuhandkonto" genannt): Kontoinhaber: Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG Kontonummer: Bankleitzahl: Bank: Commerzbank AG, Konstanz Laufende Kosten Ca. 1,9 % p. a. ohne Ust und GewSt. vom gezeichneten Kommanditkapital Auszahlungen Ab dem Jahr 2014 sind quartalsweise Auszahlungen an die Anleger in einer Gesamthöhe von 14 % p. a. vorgesehen. Nach den Planrechnungen sollen die Auszahlungen bis einschließlich 2016 kumuliert bis zu 157,08 % bezogen auf das Kommanditkapital vor Steuern betragen. Die Anleger sind auszahlungsberechtigt ab dem Monat nach vollständiger Einzahlung ihrer Kapitaleinlage. Die Ergebnisbeteiligung der Anleger und damit der Treuhandkommanditistin für die treuhänderisch übernommenen Kapitalanteile ist der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag, der jährlich einer 14 %igen Auszahlung der Pflichteinlage der Anleger ohne Agio entspricht. Die Anleger sollen für jedes volle Jahr ihrer Beteiligung, erstmals für das Geschäftsjahr 2013, eine Vorabauszahlung auf ihren Gewinnanteil erhalten. Die Vorabauszahlung soll bis zu 14 % ihrer Pflichteinlage betragen, soweit die Liquidität der Fondsgesellschaft dies erlaubt. Vorabauszahlungen sollen jeweils quartalsweise für das vorausgegangene Jahr erfolgen, erstmals Das Ergebnis nach Abzug der Ergebnisbeteiligung der Anleger steht der Fondsgesellschaft zu und wird über die Treuhandkommanditistin unter den Treugebern im Verhältnis der von diesen geleisteten Pflichteinlagen zueinander im Falle der Liquidation verteilt (Verteilungsergebnis). Vorabvergütung Anleger, die Ihre Kommanditeinlage bis zum eingezahlt haben, erhalten 5% der geleisteten Pflichteinlage, bis zum eingezahlt haben, erhalten 3 % der geleisteten Pflichteinlage, bis zum eingezahlt haben, erhalten 2 % der geleisteten Pflichteinlage. 12

13 2. Das Angebot im Überblick «Mittelverwendung Mittelverwendung (PROGNOSE) der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG in EUR in % des Kommanditkapitals inkl. Agio 1. Projektbezogene Kosten ,66 % 2. Fondsabhängige Kosten 2.1. Summe Vergütungen inkl. nicht abziehbare Vorsteuer ,07 % davon Vergütungen ,00 % davon nicht abziehbare Vorsteuer ,07 % 2.2. Summe der Nebenkosten inkl. nicht abziehbare Vorsteuer ,71 % dav. Nebenkosten d. Vermögensanl ,60 % davon nicht abziehbare Vorsteuer ,11 % 3. Sonstiges 0 0,00 % 4. Liquiditätsreserve ,56 % Gesamtinvestition ,00 % Mittelherkunft 1. Kommanditkapital* ,24 % 2. Agio ,76 % Summe ,00 % * Kommanditkapital inkl. Gründungskommanditisten mit einer Einlage von EUR Zahlstelle Zahlstelle ist die XOLARIS Service GmbH, Obere Laube 48, D Konstanz. Diese Gesellschaft führt sämtliche Zahlungen an die Anleger aus. Der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt und der letzte veröffentlichte Jahresabschluss sowie der Lagebericht werden bei der Emittentin, der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG, Obere Laube 48, D Konstanz, zur kostenlosen Abgabe bereit gehalten. Laufzeit/Kündigung Die Gesellschaft endet planmäßig zum 31. Dezember Die Gesellschafter können ihre Beteiligung an der Gesellschaft nur aus wichtigem Grund ohne Frist mit sofortiger Wirkung durch Einschreiben/Rückschein an die Gesellschaft kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. 13

14 » 2. Das Angebot im Überblick Steuerliche Aspekte Aus der Beteiligung erzielt der Anleger als Gesellschafter auf Grund der gewerblichen Prägung der Personengesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Gewinn der Gesellschaft wird dem jeweiligen Anleger nach dem Anteil am Kapital zugerechnet. Der Gewinn unterliegt auf Ebene der Gesellschaft der Gewerbesteuer. Die zugerechneten Ergebnisse sind von dem jeweiligen Gesellschafter im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Es fällt Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Auf die ausführliche Darstellung im Kapitel 11 wird verwiesen. Handelbarkeit und Übertragbarkeit der Vermögensanlage Jeder Anleger kann seinen treuhänderisch gehaltenen Anteil mit Zustimmung der Fondsgesellschaft übertragen, wenn der Rechtsnachfolger alle Rechte und Pflichten des Treugebers übernimmt. Für Beteiligungen an einem geschlossenen Fonds wie diesem besteht kein geregelter Markt. Anteile sind daher nur sehr eingeschränkt handelbar (vgl. Kapitel» Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Anlage «und Kapitel»9.5.1 Übertragung der Beteiligung «). Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte und Pflichten der Anleger (Hauptmerkmale) Jeder Anleger hat gemäß dem Gesellschaftsvertrag Kontrollrechte. Diese beinhalten insbesondere die Einsicht in die Bücher der Gesellschaft, sowie das Recht auf Übersendung des Jahresabschlusses und das Recht auf Berichterstattung und die Lage der Gesellschaft. Weiterhin hat der Anleger das Recht zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung, das Stimmrecht auf der Gesellschafterversammlung, die Beteiligung am Ergebnis der Fondsgesellschaft (Gewinnbezugsrecht), sowie das Recht auf eine Beteiligung am Liquidationserlös und das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie an einem evtl. Auseinandersetzungsguthaben. Außerdem hat jeder Anleger das Recht seinen treuhänderischen Anteil an Dritte zu übertragen. Nach Ablauf der Platzierungsphase hat der Anleger das Recht seine Treugeberbeteiligung in eine Direktbeteiligung umzuwandeln. Dem steht die Pflicht zur Erbringung der Pflichteinlage gegenüber. Anlageziele und Anlagepolitik Das Anlageziel der Fondsgesellschaft ist die Vergabe eines Nachrangdarlehens an die Stanley Gold Mines Inc., die zum einen durch den Abbau von Edelmetallvorkommen und zum anderen durch das Eingehen von Beteiligungen an Unternehmen der Rohstoffbranche über die HGM Investments Inc. Erträge für die Anleger erzielen will. Die Anlagepolitik der Fondsgesellschaft zeichnet sich durch die sukzessive Vergabe eines Nachrangdarlehens zur Förderung von Edelmetallvorkommen im kanadischen Cariboo District und zur Eingehung von Unternehmensbeteiligungen aus. Die Anlagestrategie besteht in der Verfolgung der Anlagepolitik und des Anlageziels. 14

15 2. Das Angebot im Überblick «Angaben gemäss 4 Satz 1 Nr. 10 bis 12 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Weitere Kosten Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der Zeichnungssumme, die mindestens EUR ,00 beträgt. Darüber hinaus entstehen für den Anleger folgende mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundene weitere Kosten: Weitere Kosten für den Erwerb der Vermögensanlage sind vom Anleger in Form des Agios in Höhe von 5 % seiner Zeichnungssumme zu zahlen. Weiterhin können Verzugszinsen in Höhe 5 % über Basiszinssatz bei Verzug mit der Kapitaleinzahlung anfallen sowie alle durch eine nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Einlage verursachten Kosten, Überweisungsgebühren, Beratungskosten, Reisekosten und Porto, deren Gesamthöhe sich nicht abschätzen lässt. Alle Kosten, die mit einer Belastung, der ganzen oder teilweisen Übertragung im Wege der Abtretung oder sonstigen Verfügungen eines Anlegers über seinen Kapitalanteil entstehen, trägt der Anleger inkl. des Verwaltungsaufwandes der Fondsgesellschaft i. H. v. EUR 250. Die Kosten richten sich nach der Höhe der Beteiligung bzw. nach dem tatsächlichen Aufwand und lassen sich daher nicht beziffern. Die Höhe der Kosten für die Handelsregistervollmacht, mit welcher die Anleger das Treuhandverhältnis beenden und sich selbst als Direktkommanditist in das Handelsregister eintragen lassen können, richtet sich nach der Höhe der Kommanditbeteiligung des Anlegers und ergibt sich aus den Kostenordnungen (KostO) für Notare bzw. Gerichte. Im Erbfall tragen die Erben oder Vermächtnisnehmer sämtliche durch die Übertragung der Beteiligung oder des Treugutes entstehenden Kosten, insbesondere die mit dem Nachweis der Erbfolge oder des Vermächtnisses sowie mit der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten verbundenen Kosten und Handelsregisterkosten. Alle Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sowie die Kosten der Vertretung trägt jeder Gesellschafter selbst. Scheidet ein Gesellschafter aus der Fondsgesellschaft aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben auf Basis des Wertes seiner Beteiligung. Kommt eine Einigung über die Höhe der Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters nicht zustande, so entscheidet ein Schiedsgutachten, welches vom Steuerberater der Fondsgesellschaft zu ermitteln ist. Die Kosten dieses Schiedsgutachtens tragen beide Parteien je zur Hälfte. Über die folgenden Kosten hinaus können den Anlegern weitere Kosten für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung der Vermögensanlage in Form von Überweisungskosten, Verzugskosten im Falle derverspäteten Zahlung, Registerkosten für Löschung von Kommanditisten im Handelsregister, Notariatsgebühren, Maklerkosten, Vorfälligkeitsentschädigungen aus einer eventuellen Finanzierung der Vermögensanlage sowie Kosten der Kommunikation und Beratung, insbesondere der persönlichen Steuerberatung, entstehen. Die Höhe der Kosten kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht beziffert werden, da sie von den Umständen des Einzelfalles abhängen. Der Anleger hat in diesem Fonds die Möglichkeit, anstatt der quartalsweisen Auszahlungen der auf ihn entfallenden Ergebnisbeteiligung eine Auslieferung seines Anspruchs in Gold zu wählen. Entscheidet er sich dafür, wird der Auszahlungsbetrag jeweils zum am Ende des der Auslieferung vorhergehenden Tages dem Ausgabekurs des Lieferanten ( umgerechnet und in Form von Goldbarren mit der Mindeststückelung von einem Gramm dem Anleger zugesandt. Etwaige Auszahlungsdifferenzen, die einem Gegenwert von unter einem Gramm Gold entsprechen, werden parallel in bar ausgezahlt. Die Lieferkosten für das Gold trägt der Anleger. Für den Transport des Goldes innerhalb Deutschlands fallen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung folgende Kosten für den Anleger an, die jeweils mit dem auszuzahlenden Gesamtbetrag verrechnet und davon abgezogen werden: Bis EUR 1.000,00 Gegenwert: EUR 9,95; bis EUR ,00 Gegenwert: EUR 19,00; bis EUR ,00 Gegenwert: EUR 29,00. Weitere für den Anleger entstehende Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind, entstehen für den Anleger nicht ( 4 Satz 1 Nr. 10 VermVerkProspV). Der Erwerber der Vermögensanlage ist unter folgenden Umständen verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen ( 4 Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV): Haftung Die Kommanditistenhaftung des Anlegers (vgl. Kapitel Wesentliche Risiken der Vermögensanlage, Ziff Haftung der Anleger ) ist maximal auf die Höhe seiner insgesamt empfangenen Auszahlungen begrenzt. Sie kann durch Entnahmen und Auszahlungen bis zur Höhe 15

16 » 2. Das Angebot im Überblick der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder aufleben. Auch nach dem Ausscheiden des Anlegers besteht eine 5-jährige Nachhaftung für bereits bei Ausscheiden bestehende Verbindlichkeiten. Im Falle der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft kann es zur Rückforderung von Auszahlungen kommen. Diese Haftungsgrundsätze gelten im Ergebnis auch für mittelbare Gesellschafter, die sich über die Treuhandkommanditistin an der Emittentin beteiligen, da diese gegenüber der Treuhänderin verpflichtet sind, diese von der Haftung freizustellen. Sie sind insbesondere dem Treuhänder gegenüber zum Ersatz von Aufwendungen und zur Befreiung von Verbindlichkeiten verpflichtet, die sich aus deren Verpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft und deren Haftung gegenüber den Gläubigern ergeben. Nachschüsse Der Erwerber der Vermögensanlage hat nach dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin keine Nachschüsse zu leisten. Ein später zu fassender Beschluss über die Begründung einer Nachschusspflicht würde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages voraussetzen und einer Mehrheit von 75% der Gesellschafter und zudem der Zustimmung der Komplementärin bedürfen. Sonstige Umstände Den Anleger trifft ferner die Verpflichtung zur Zahlung von Einkommensteuer nach Maßgabe des steuerlichen Ergebnisses der Emittentin. Eine vollständige oder teilweise Finanzierung der Beteiligung (Anteilsfinanzierung) ist nicht Bestandteil dieses Beteiligungsangebots und wird von keiner der in diesem Verkaufsprospekt genannten Gesellschaften angeboten oder empfohlen. Sie würde zu weiteren individuellen Zahlungspflichten des Anlegers nach Maßgabe des jeweiligen Finanzierungsvertrags führen. Über die in diesem Abschnitt genannten Leistungen hinaus ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere haftet er nur unter den genannten Umständen und hat keine Nachschüsse zu leisten. Gesamthöhe der Provisionen Bei einer planmäßigen Zeichnung des Kommanditkapitals von EUR 10 Mio. werden Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, in einer Gesamthöhe von EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer geleistet. Bezogen auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (ohne Agio) beträgt dies 18,9 %. Bei einer Erhöhung des gezeichneten Kommanditkapitals auf bis zu EUR 15 Mio. werden Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, in einer Gesamthöhe von EUR geleistet ( 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV). EUR in % der Mittelverwendung gesamt Summe Vergütungen inkl. nicht abziehbare Vorsteuer ,07 % davon Vergütungen ,00 % davon nicht abziehbare Vorsteuer ,07 % 16

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18 3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

19 3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage «Die nachfolgende Darstellung umfasst die wesentlichen tatsächlichen und rechtlchen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage. Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds. Anlageobjekt ist die Auskehrung eines Nachrangdarlehens durch die Fondsgesellschaft an die Stanley Gold Mines Inc., Kanada, die wiederum in den Abbau von Goldvorkommen in Kanada investiert. Es handelt sich insoweit um ein unternehmerisches Engagement, dessen Wirtschaftlichkeit von einer Vielzahl durch die Fondsgesellschaft nicht vorhersehbarer und auch nicht beeinflussbarer Faktoren abhängt. Der Abbau von Goldvorkommen gehört zu den Produkten, deren Erfolg nicht sicher prognostizierbar ist. Es können daher Entwicklungen eintreten, die zu erheblichen negativen Abweichungen der prognostizierten Ertrags-, Liquiditätsund Wertentwicklung führen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass längerfristige Prognosen wie die Prognoserechnung und die Planbilanzen immer unsicherer werden, je weiter die einzelne Prognose in die Zukunft greift. Bei der Beteiligung an der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine indirekte unternehmerische Beteiligung über ein nachrangig gewährtes Darlehen an der Stanley Gold Mines Inc. Ob und in welchem Umfang der Anleger die prognostizierten Auszahlungen erhält, hängt im Wesentlichen vom wirtschaftlichen Ergebnis der Stanley Gold Mines Inc. ab. Alle Risiken, die die Ergebnissituation der Stanley Gold Mines Inc. beeinträchtigen, wirken sich wirtschaftlich unmittelbar auf die Fondsgesellschaft aus. Die Fondsgesellschaft gibt ein Darlehen an die Stanley Gold Mines Inc., das einen nachrangig gestellten Anspruch auf eine Rückzahlung mit einer Verzinsung beinhaltet. Die Stanley Gold Mines Inc. wiederum erzielt plangemäß Erträge aus den in diesem Prospekt dargestellten Ergebnissen aus der Investition in die Goldgewinnung. Dabei kann es zum Eintritt von Minderergebnissen bis hin zum Totalverlust der Einlage (inkl. Agio) dadurch kommen, dass die Stanley Gold Mines Inc. nicht in der Lage ist, ihren Zinszahlungs und Rückzahlungspflichten gegenüber der Fondsgesellschaft aus dem Nachrangdarlehen nachzukommen. Bei den angebotenen Kommanditanteilen bzw. der Beteiligung als Treugeber über die Treuhandkommanditistin handelt es sich um eine mittelbare unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Risiken ohne staatliche Kontrolle und ohne Einlagensicherung. Das Angebot zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich daher an wirtschaftlich erfahrene Personen, die in der Lage sind, vorhandene und zum Teil komplexe Risiken gegeneinander abzuwägen. Dabei ersetzen die nachfolgend dargestellten Risikoangaben nicht die im Einzelfall notwendige Beratung und Aufklärung durch einen fachkundigen Berater. Deshalb sollten die Anleger vor einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Treugeber über die Treuhandkommanditistin alle erdenklichen Gesichtspunkte, die für eine Investitionsentscheidung relevant sein können, insbesondere die Risiken, wohlüberlegt abwägen. Vor allem sollte die Beteiligung des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Einlagenhöhe nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen. Die nachfolgende Darstellung unterscheidet zwischen anlegergefährdenden, anlagegefährdenden und prognosegefährdenden Risiken. Die Grenzen zwischen diesen Risikokategorien sind in der Praxis häufig fließend. Einige Risiken betreffen zwei oder auch alle drei Risikoklassen. Die Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten und sich dabei in ihrer Wirkung noch verstärken. Mit dem Eintreten eines oder mehrerer Risiken kann es für den Anleger zu negativen Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Totalverlust seiner Anlage inkl. Agio kommen. 19

20 » 3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Maximales Risiko Das Risiko des Anlegers besteht in dem Totalverlust der geleisteten Einlage zuzüglich Agio zuzüglich der Kosten einer eventuell in Anspruch genommenen persönlichen Anteilsfinanzierung sowie ggf. anfallender Steuerzahlungen und dem Risiko einer Nichtanerkennung der deutschen Haftungsbeschränkung für Kommanditisten im Ausland. Deshalb besteht das maximale Risiko im Ergebnis in der Privatinsolvenz des Anlegers Anlegergefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken betreffen das persönliche Vermögen des Anlegers. Unter diese Kategorie fallen Risiken, die nicht nur zu einem Verlust des gesamten Beteiligungsbetrags zuzüglich Agio führen, sondern auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können, bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers Haftung der Anleger Der einzelne Anleger haftet der Fondsgesellschaft gegenüber grundsätzlich nur für die vollständige Erbringung seines gezeichneten Kapitals zzgl. Agio. Der Treuhänder haftet gemäß 171 Absatz 1 i.v.m. 17 Absatz 1 HGB für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner in das Handelsregister eingetragenen Hafteinlage von EUR Die Haftung entfällt, soweit die Haftsumme vollständig geleistet ist. Jedoch lebt die Haftung wieder auf, wenn das Kapital des Treuhänders, durch Entnahmen und Auszahlungen, unter den Wert der Hafteinlage sinkt ( 172 Absatz 4 HGB). Zudem haftet gemäß 160 HGB ein ausscheidender Kommanditist bei einem Wiederaufleben der persönlichen Haftung bis maximal zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme noch für einen Zeitraum von fünf Jahren ab seinem Ausscheiden für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, soweit diese bis zu seinem Ausscheiden entstanden sind. Insoweit kann er auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft von Gläubigern persönlich in Anspruch genommen werden. Die Anleger können sich zunächst nur als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die Treugeber als mittelbar an der Fondsgesellschaft Beteiligte haften gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft nicht direkt. Sie sind insbesondere dem Treuhänder gegenüber zum Ersatz von Aufwendungen und zur Befreiung von Verbindlichkeiten verpflichtet, die sich aus deren Verpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft und deren Haftung gegenüber den Gläubigern ergeben. Ein Treugeber hat den Treuhänder auf der Grundlage des Treuhandvertrages entsprechend seinem Anteil von dessen Verpflichtungen freizustellen. Dies kann gegenüber der Fondsgesellschaft zu Zahlungspflichten des Anlegers bis zur Höhe seines gezeichneten Kapitals führen. Gegenüber Dritten haftet der Treuhänder bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme von EUR Von dieser Verpflichtung hat der Treugeber sie freizustellen. Diese anteilige Freistellung der Treuhandkommanditistin kann im Ergebnis also zu einem anteiligen Verlust des Beteiligungsertrages zuzüglich Agio führen. Sofern Anleger ihre treugeberische Beteiligung nach der Platzierungsphase in eine Direktbeteiligung umwandeln, werden sie mit einer Haftsumme in Höhe ihres Beteiligungsbetrages ins Handelsregiser eingetragen. Die vorstehenden Haftungsregelungen nach 171 f. und 160 HGB gelten entsprechend auch für Direktkommanditisten. Eine noch weitergehende Haftung des Anlegers nach den 30 ff. GmbHG bis maximal zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen kommt erst dann in Betracht, wenn Auszahlungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erfolgen, obwohl die Finanzlage der Fondsgesellschaft dies nicht zuließ oder wenn die Gesellschaft in die Insolvenz fällt. Ein Insolvenzverwalter kann die Kommanditistenhaftung selbst geltend machen und bereits geleistete Auszahlungen von den Investoren zurückfordern. Dies kann für den Anleger über den Totalverlust der Einlage und des Agios hinaus zu einer Gefährdung seines Privatvermögens führen Finanzierung der Beteiligung mit Fremdkapital Die teilweise oder vollständige Fremdfinanzierung des Erwerbs einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft erhöht die wirtschaftlichen Risiken des Anlegers. Zins- und Tilgungszahlungen müssen unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis der Beteiligung und dem weiteren Vermögen geleistet werden. Der teilweise oder vollständige Ausfall von Auszahlungen aus der Fondsbeteiligung kann folglich zu Liquiditätsengpässen bzw. endgültigen Verlusten führen. Wird das Darlehen zudem in einer Fremdwährung aufgenommen, ergeben sich hieraus zusätzlich Wechselkursrisiken. Die vorstehend genannten Umstände gefährden das Vermögen des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz. Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung wird deshalb abgeraten. Eine Fremdfinanzierung wird durch den Anbieter nicht angeboten. 20

21 3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage «3.2. Anlagegefährdende Risiken Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage betreffen. Hierunter werden Risiken zusammengefasst, die zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Beteiligungsbetrags des Anlegers zuzüglich des Agios führen können Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Anlage Die Veräußerbarkeit der Fondsbeteiligung ist nach dem Gesellschaftsvertrag ( 23 des Gesellschaftsvertrages) grundsätzlich zulässig. Jedoch ist eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft als mittel bis längerfristige Anlage anzusehen. Der Anleger ist zudem beim Verkauf seiner Beteiligung auf sich und seine Veräußerungsmöglichkeiten angewiesen, da kein allgemeiner, öffentlicher, börsenähnlicher Markt für Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft existiert. Die Suche nach einem Käufer kann sich deshalb schwierig gestalten. Weiterhin gibt es bislang kein etabliertes Verfahren zur Ermittlung eines Veräußerungspreises. Es besteht deshalb das Risiko, keinen Erwerber zu finden oder unter Wert verkaufen zu müssen. Schließlich ist eine Veräußerung der Fondsbeteiligung nur mit Zustimmung der Fondsgesellschaft möglich, die jedoch nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Die Fondsgesellschaft erhebt für die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags eine Aufwandsvergütung von EUR 250,00 zzgl. Umsatzsteuer Verzugsfolgen Leistet ein Anleger den von ihm zu zahlenden Betrag seiner Einlage nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, ist die Fondsgesellschaft gemäß 5 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von fünf Prozentpunkten p.a. über dem bei Fälligkeit geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ( 247 BGB) zu verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden gegen die Anleger bleibt hiervon unberührt. Zudem ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, einen Anleger, der seine fällige Einlage trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung nicht rechtzeitig vollständig oder teilweise erbringt, durch schriftliche Mitteilung aus der Fondsgesellschaft auszuschließen. Der ausgeschlossene Anleger hat damit maximal einen Anspruch auf seine bisher eingezahlte und nicht zurückgezahlte Pflichteinlage und zusätzlich die eventuell anfallenden Zinsen aus dem weiteren Vermögen zu zahlen Risiken der physischen Goldlieferung Entscheidet sich der Anlager dafür, von seinem Recht Gebrauch zu machen, dass er anstatt der quartalsweisen Auszahlungen der auf ihn entfallendenen Ergebnisbeteiligung, eine Auslieferung seines Anspruchs in Gold verlangen kann, ist hierbei die Möglichkeit des Unterganges dieser pysischen Lieferung zu beachten. Der Transport ist bis zur Übergabe an den Anleger voll versichert. Sofern das Gold den Zielort des Anlegers nicht erreicht, hat der Anlager nur einen Anspruch gegenüber der Fondsgesellschaft auf die Versicherungsentschädigung auf den Untergang der Lieferung. Zudem hat der Anleger die Lieferkosten für die physische Ausliefeung in der Weise zu tragen, dass dieses Kosten von seinem Auszahlungsanspruch abgezogen werden. Die Wahlmöglichkeit der physischen Auslieferung führt damit im Falle des Untergangs der Lieferung maximal zu einem Anspruch gegenüber der Fondsgesellschaft auf Auszahlung der Versicherungsleistungen. Eine erneute Lieferung von physischem Gold scheidet aus, so dass eventuelle Wertsteigerungen des Beteiligungs-anspruches zum Zeitpunkt der Geltendmachung des anspruches unberücksichtigt bleiben und sich daher negativ auf die Vermgensanalage auswirken können. Außerdem kann ein fallender Goldpreis vom Zeitpunkt der Willenserklärung des Anlegers zur Auzahlung der auf ihn entfallenden Ergebnisbeteiligung in Form von Gold bis zum tatsächlichen Erhalt zu Kursverlusten führen, da der Zeitpunkt der Erklärung des Anlegers für die Umrechnung maßgeblich ist. Diese Verluste können bei einer durchschnittlichen Versandzeit von 3 Tagen erheblich sein und sich daher negativ auf die Vermögensanlage auswirken Ergiebigkeit und Ausbeutung der Goldvorkommen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Goldvorkommen in den Claims, für die die Stanley Gold Mines Inc. Abbaurechte besitzt, geringer sind als vermutet oder die Förderausbeute wegen unvorhersehbarer Beeinträchtigungen insbesondere während der Laufzeit des Fonds schlechter ist als angenommen. Dies unter Berücksichtigung, dass das beauftragte Explorationsunternehmen die geophysikalischen Bodenbegutachtungen nur nach Stichproben durchführt. Die stichprobenartige Untersuchung der Claimgebiete stellt dabei nur einen Anhaltspunkt dar, der dann durch weitere Verfahren abgesichert werden muss. Eine letztendliche dauerhafte Ergiebigeit und Ausbeutung darin enthaltener Goldvorkommen kann daher nur vermutet werden. Gerade in dem Fall, in dem diese Ausbeute und Ergiebigkeit geringer als vermutet ist, könnten keine Erträge aus 21

22 » 3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage der Förderung im erwarteten Umfang erzielt werden. Dies kann sich negativ auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis der Vermögensanlage auswirken und bis zum Totalverlust der Einlage (inkl. Agio) führen Genehmigungen für den Goldabbau In Bezug auf die Anlageziele und Anlagepolitik sind Genehmigungen der kanadischen Behörden erforderlich, um das Gold in den Claims der Stanley Gold Mines Inc. abbauen zu dürfen. Es liegen bereits Teile der erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor. Nach Kenntnis der Emittentin stehen der Erteilung aller fehlenden Genehmigungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Hindernisse tatsächlichen oder rechtlichen Ursprungs entgegen. Nach dem derzeitigem Wissenstand sollen alle Genehmigungen bis Ende 2013 erteilt sein. Es besteht jedoch das Risiko, dass Genehmigungen nicht erteilt werden und dadurch ein Abbau der Claims verzögert oder komplett verhindert werden kann Zerstörung der Förderanlagen Die Fördertätigkeiten in dem Areal, auf das sich die Abbaurechte beziehen, können durch Umweltkatastrophen, terroristische Angriffe oder andere Akte höherer Gewalt beeinträchtigt werden. Eine geringere Förderausbeute beeinträchtigt die Werthaltigkeit dieser Rechte und damit das Ergebnis der Stanley Gold Mines Inc. sowie mittelbar auch der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG. Dies kann sich negativ auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis der Vermögensanlage auswirken und bis zum Totalverlust der Einlage (inkl. Agio) führen Ungewisser Zeitpunkt des Beginns der Goldexploration Es kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden, wann mit dem Abbau von Gold in den Claims der Stanley Gold Mines Inc. begonnen werden kann und wann somit laufende Einkünfte aus der Exploration bezogen werden. Dies kann sich negativ auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis der Vermögensanlage auswirken und bis zum Totalverlust der Einlage (inkl. Agio) führen Vertragsbruch durch oder Insolvenz von Vertragspartnern An der erfolgreichen Realisierung der Goldexploration sind neben der Fondsgesellschaft weitere Unternehmen beteiligt, zu denen die Fondsgesellschaft vertragliche Beziehungen unterhält. Sollten eine oder auch mehrere dieser direkten oder mittelbaren Vertragspartner der Fondsgesellschaft oder insbesondere auch die Stanley Gold Mines Inc. bzw. der Schuldbeitretende Henning Gold Mines Inc., aus welchen Gründen auch immer, insolvent werden und/oder seinen/ ihren jeweiligen vertraglichen Pflichten nicht oder nicht vollständig nachkommen können, so kann dies zu Verlusten der Fondsgesellschaft führen, namentlich durch erhöhten Aufwand und / oder Einnahmeausfälle. Fällt ein Vertragspartner, aus welchem Grund auch immer, aus, kann die Suche nach einem neuen qualifizierten Partner langwierig sein und zu einer empfindlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG führen. Im Falle von Insolvenz, Vertragsverletzungen, -kündigungen, Auseinandersetzungen, rechtswidrigen Handlungen oder sonstigen negativen Entwicklungen der beteiligten Parteien oder Personen besteht deshalb stets das Risiko bis hin zum Verlust des Beteiligungsbetrages (inkl. Agio) First Nations Im Rahmen des Abbaus des Goldes in den Claims muss eine übliche Einigung mit der First Nations, der Selbstverwaltung der indianischen Ureinwohner Kanadas, über eine Gewinnbeteiligung erzielt werden. Mit First Nations werden alle indigenen Völker, mit Ausnahme einiger weniger bezeichnet. Die First Nations sollen von allen Phasen eines genehmigten Bergbauprojektes profitieren. Dies kann über Gewinnbeteiligungen, Beschäftigungsquoten oder auch durch Verträge zur Lieferung von Ausrüstungen erfolgen. Die Ergebnisbeteiligung der First Nation an der Gewinnbeteiligung der Stanley Gold Mines Inc. unterliegt einer individuellen Regelung. Heute getroffene Regelungen liegen in einer Höhe von etwa 2 %. Die First Nations hat nicht das Recht die genehmigten Projekte zu stoppen, jedoch kann eine Verzögerung der Einigung oder die vollständige Ablehnung des Abbaus durch First Nation sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der Stanley Gold Mines Inc. auswirken und kann auch zum Totalverlust der Einlage (inkl. Agio) führen Schlüsselpersonen / Verflechtungsrisiko Während der Laufzeit des Beteiligungsangebots können unternehmenstragende Personen sowohl der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft als auch Schlüsselpersonen der Vertragspartner ausfallen. Deren Kenntnisse, Erfahrungen und Geschäftskontakte sind Grundlage des Fondsmodells. Daher könnte sich deren Verlust nachteilig auf das laufende Geschäft und die verfolgten Ziele der Fondsgesellschaft auswirken. 22

23 3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage «Fehlentscheidungen des Managements sowohl der Fondsgesellschaft als auch von deren Vertragspartnern im Rahmen der laufenden Geschäftsführung als auch Fehlentscheidungen der Gesellschafter (Anleger) bei Beschlüssen sowie der Ausfall unternehmenstragender Personen aus beruflichen oder persönlichen Gründen (Krankheit, Unfall, Tod, Wechsel, Ruhestand) könnten das Ergebnis der Fondsgesellschaft in nicht prognostizierbarem Umfang nachteilig beeinflussen. Entscheidend für erfolgreiche Investitionen in das Goldexplorationsgeschäft sind Kenntnisse und Kontakte im Goldmining-Markt in der Region Quesnel in British Columbia, Kanada, in der sich die Gold- Claims der Stanley Gold Mines Inc. befinden. Die Prognosen basieren auf den Schlüsselpersonen Herrn Peter Prasch, dem Geschäftsführer der Fondsgesellschaft, der Anbieterin Canada Gold Trust GmbH, der Henning Gold Mines Inc., der Henning Gold Mines Investment Inc. und der Stanley Gold Mines Inc., sowie der Geschäftsführerin der Stanley Gold Mines Inc., Frau Nadine Loescher, und den Experten der SRK ( Ein Ausfall des Know-hows und der Kontakte dieser Personen kann sich erheblich negativ auf die Ergebnissituation der Stanley Gold Mines Inc. und damit zwangsläufig auch der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG auswirken. Sollte die Stanley Gold Mines Inc. keine Gewinne erzielen, würde dies die Zahlung der laufenden Zinsen und die Rückzahlung des nachrangig gewährten Darlehens gefährden und könnte zum Totalverlust der Einlage (inkl. Agio) führen. Schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aus den bestehenden personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen Interessenkonflikte ergeben, die zu Entscheidungen führen, die sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken Mangelnde Vergangenheitsdaten der Prospektverantwortlichen Der Anleger hat keine Möglichkeit, die wirtschaftliche Performance der angebotenen Beteiligung mit entsprechenden Vermögensanlagen der Vergangenheit zu vergleichen. Zudem ist denkbar, dass die mangelnde Erfahrung der Prospektverantwortlichen genauer der Canada Gold Trust GmbH, Konstanz mit einem solchen Projekt dazu führt, dass die Beteiligung Eigenschaften aufweist, die bei größerer Erfahrung so nicht erfolgt wäre und sich die Anlage daher nicht wie erwartet entwickelt. Anleger könnten demnach nur eine recht geringe oder gar keine Auszahlung erzielen und möglicherweise könnte auch der eingezahlte Beteiligungsbetrag inklusive Agio nicht mehr zurückgeführt werden Interessenkonflikte / Management Ein Missbrauch der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen bzw. Unterlassung notwendiger Handlungen der geschäftsführenden Gesellschafter sowie die Verfolgung von Eigeninteressen der geschäftsführenden Personen und Initiatoren können die Entwicklung der Fondsgesellschaft, der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG und der Darlehensnehmerin, der Stanley Gold Mines Inc., die in Kanada operativ tätig wird, negativ beeinflussen. Die Verfolgung von Eigeninteressen ist besonders deshalb riskant, weil die Geschäftsführung von den Beschränkungen des sog. Insichgeschäfts ( 181 BGB) befreit ist und somit im Namen der Fondsgesellschaft mit sich oder im Namen einer anderen Gesellschaft Verträge wirksam abschließen kann. Die Fondsgesellschaft hat nur begrenzten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen der Stanley Gold Mines Inc. Die fachliche Eignung, Leistung sowie die Integrität der Geschäftsführung und insbesondere die des jeweiligen Managements in Kanada hat einen wesentlichen Einfluss auf das Anlageergebnis der Beteiligung. Gelingt es dem Management nicht, hinreichende Ergebnisse zu erzielen, kann dies die Fähigkeit der Stanley Gold Mines Inc., ihren Zinszahlungsverpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft nachkommen zu können, erheblich negativ beeinträchtigen. Sollte die Stanley Gold Mines Inc. Verluste erzielen, könnte die Zahlung der Zinsen und die Rückzahlung des nachrangig gewährten Darlehens an die Fondsgesellschaft und damit die Rückzahlung des Anlegerkapitals gefährdet sein und auch zum Totalverlust seiner Einlage (inkl. Agio) führen Prognoserisiko Alle kalkulierten Positionen des Investitionsplanes und der übrigen Planungsrechnungen, die in diesem Verkaufsprospekt enthalten sind, unterliegen der Unsicherheit einer jeden Prognose. Daher könnte es erforderlich werden, die Planungsrechnungen an eventuelle Veränderungen anzupassen. Bei ungeplanten Kostenerhöhungen kann eine Zwischenfinanzierung notwendig werden, die sich nachteilig auf den Ergebnisanteil auswirkt und zum Totalverlust seiner Einlage (inkl. Agio) führen kann Änderung wesentlicher Verträge Es kann immer notwendig werden, bereits abgeschlossene Verträge zu ändern, wofür regelmäßig die Zustimmung 23

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