Südliches. Einladung zur Fuhnewanderung. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt. Die nächste Ausgabe erscheint am:

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 5 Nummer 8 Mittwoch, den 30. April Einladung zur Fuhnewanderung Für alle Wanderfreunde, welche Interesse für Flora und Fauna unserer heimischen Umwelt, speziell der Fuhneaue um Radegast, Cösitz und Zehbitz haben, steht die Frühjahrswanderung an. Am 4. Mai 2014 geht es 14:00 Uhr auf dem Marktplatz in Radegast wieder los. Treffpunkt ist wie schon über 20 Jahre die große Eiche in der Mitte des Platzes. Durch den zeitigen Frühling in diesem Jahr ist die Natur schon weit fortgeschritten und es gibt wieder viel Interessantes zu erfahren, auch über die ansässige Tierwelt. Der wie immer gesellige Ausklang findet diesmal auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Radegast statt, welche auch für die Versorgung der Wanderfreunde sorgt. Jedermann ist herzlich eingeladen. R. Mensdorf Hegegemeinschaft Fuhneaue e. V. Fuhneübergang am Theuren Christian. Entlang der Fuhne. Am Wegesrand. Die nächste Ausgabe erscheint am: Donnerstag, dem 15. Mai 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Montag, der 5. Mai 2014

2 Seite 2, Nr. 8/2014 Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Südliches Anhalt Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Quellendorf Montag: - nicht besetzt Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr nicht besetzt Mittwoch: Mittwoch im Monat 09:00-12:00 Uhr Mittwoch im Monat 15:00-17:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr nicht besetzt Freitag: - nicht besetzt Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden. Ortsbürgermeister/innen der Stadt Südliches Anhalt Büro und Sprechzeiten Ortschaft Ortsbürgermeister/in Büro Sprechzeiten Telefon Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, OT Edderitz jeden Dienstag: Uhr Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf nach Vereinbarung Glauzig Volkmar Schöbe Dorfstraße 38, OT Glauzig nach Vereinbarung Görzig Dietrich-Eckehardt Kniestedt Radegaster Str. 11 a, OT Görzig nach Vereinbarung Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, OT Gröbzig jeden 1. u. 3. Dienstag: Uhr Großbadegast Monika Reinbothe Am Stangenteich 1, OT Groß- jeden 3. Freitag: badegast (Kulturzentrum) Uhr, u. nach Vereinbarung Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, OT Hinsdorf nach Vereinbarung Libehna Dr. Eicke Zschoche Dorfstraße 9, OT Repau nach Vereinbarung Maasdorf Andreas Böhme Dorfstr. 27, OT Maasdorf nach Vereinbarung Meilendorf Thomas Schneider Meilendorfer Str. 5, OT Meilendorf nach Vereinbarung Piethen Waldemar Stary Dorfstr. 21, OT Piethen nach Vereinbarung Prosigk Volker Richter Lindenstraße 15 a, OT Prosigk nach Vereinbarung Quellendorf Doris Zimmermann Schulstr. 16, OT Quellendorf nach Vereinbarung u Radegast Michael Graf Marktplatz 1, OT Radegast jeden Dienstag: Uhr u nach Vereinbarung Reupzig Hartmut Burghause Dorfstr. 56 a, OT Reupzig nach Vereinbarung Riesdorf Olaf Behr Dorfstr. 40 b, OT Riesdorf nach Vereinbarung Scheuder Franz Riemer Dorfstr. 46 c, OT Scheuder nach Vereinbarung Trebbichau a. Elfe Glauch Dorfstr. 2, OT Hohnsdorf nach vorheriger Be d. Fuhne kanntmachung u. nach Vereinbarung Weißandt- Erika Scheller Hauptstr. 31, OT Weißandt-Gölzau jeden Dienstag von Gölzau (Haus 1, Zi. 211) bis Uhr Wieskau Joachim Spens An der Gemeinde 5, OT Wieskau nach Vereinbarung Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstr. 40, OT Zehbitz nach Vereinbarung

3 Seite 3, Nr. 8/2014 Information der Stadtverwaltung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsstellen der Stadtverwaltung der Stadt Südliches Anhalt bleiben am und am geschlossen. gez. Bresch Bürgermeister Stadt Südliches Anhalt Bekanntmachung Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des Planfeststellungverfahrens für das Bauvorhaben: Neubau der Verbindungsleitung UGS Katharina - JAGAL (FGL 910) in den Gemarkungen: Peißen, Preußlitz (Stadt Bernburg), Cörmigk (Stadt Könnern), Dohndorf, Wülknitz, Baasdorf, Arensdorf (Stadt Köthen), Gröbzig, Edderitz, Großbadegast, Libehna, Meilendorf, Hinsdorf, Zehbitz, Cosa (Stadt Südliches Anhalt), Salzfurtkapelle, Zörbig (Stadt Zörbig) und Bobbau (Stadt Bitterfeld-Wolfen) in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Salzlandkreis 1. Die Erörterung beginnt am 22. Mai 2014, Uhr, Raum C 3.12 im Gebäude des Landesverwaltungsamtes, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale). 2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 5. Neben dieser Bekanntmachung erfolgen gesonderte schriftliche Einladungen. 6. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange, anerkannten Vereinigungen des Natur- und Umweltschutzes und sonstigen Vereinigungen i. S. d. 63 Bundesnaturschutzgesetz sowie die Einwender bzw. deren Vertreter, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden. Bürgermeister Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 25. Mai Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Stadt Südliches Anhalt kann in der Zeit vom bis während der Dienststunden: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr Dienstag von Uhr bis Uhr Donnerstag von Uhr bis Uhr Samstag von Uhr bis Uhr im Einwohnermeldeamt in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, zur Überprüfung der im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten eingesehen werden ( 18 Abs. 2 KWG LSA). Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am bis Uhr, bei der Wahlbehörde Stadt Südliches Anhalt Wahlbehörde Weißandt-Gölzau Hauptstraße Südliches Anhalt einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei der Wahlbehörde eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt. Nach dem , Uhr, ist ein Antrag auf Berichtigung nicht mehr zulässig. Macht der/die Wahlberechtigte/r vom Recht auf Einsichtnahme keinen Gebrauch und ergibt sich, dass er im Wählerverzeichnis nicht aufgeführt ist, so ist ein aus diesem Grund eingelegter Wahleinspruch ( 50 KWG LSA) unbegründet. 3. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Während die Bearbeitung der Wahlscheinanträge und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Europawahl unverzüglich nach Antragseingang erfolgen können, ist dies für die verbundenen Kommunalwahlen noch nicht möglich. Denn die Städte und Gemeinden können die Briefwahlunterlagen erst an die Wahlberechtigten versenden, wenn der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld die Bewerber für die Wahl des

4 Seite 4, Nr. 8/2014 Landrates zugelassen hat und der Stimmzettel für die Landratswahl vorliegt. Denn jeder Wahlberechtigte erhält bei verbundenen Kommunalwahlen mit dem Briefwahlunterlagen je einen Stimmzettel für die Wahl, für die er wahlberechtigt ist. Auf Grund der gesetzlichen Fristen entscheidet der Kreistag am über die Zulassung der Landratsbewerber, so dass die Stimmzettel voraussichtlich am bei den Städten und Gemeinden eintreffen. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen kann demnach erst ab dem erfolgen! 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 4.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, die aus wichtigem Grund den zuständigen Wahlraum nicht aufsuchen kann. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhält, b) wenn sie die Wohnung nach dem 35. Tag vor der Wahl in einen anderen Wahlbezirk der Gemeinde verlegt, c) wenn sie aus beruflichen Gründen, wegen Freiheitsentziehung, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Beeinträchtigung oder eines sonstigen körperlichen Zustandes wegen nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann; 4.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat; b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist; c) wenn ihr Wahlrecht im Antragsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum , Uhr, bei der Wahlbehörde der Stadt Südliches Anhalt mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie als gewahrt. Der Antrag kann auch elektronisch übermittelt werden, wenn er dokumentierbar ist, die -Adresse lautet: Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Antragstellende Personen müssen den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen. Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beachten) nachweisen, dass er dazu berechtigt ist Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 4.2. Buchstabe a) und b) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Das gleiche gilt für verlorene Stimmzettel, die nach 25 Abs. 3 Satz 1 KWO LSA ausgegeben worden sind. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 5. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, ob die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich: - einen amtlichen Stimmzettel je Wahl - einen amtlichen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehen Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Diese Wahlunterlagen werden ihr von der Wahlbehörde der Stadt Südliches Anhalt auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist zulässig, wenn die bevollmächtigte Person von der wahlberechtigten Person bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig wie möglich an die darauf angegebene Stelle abgeben oder versenden, dass der Wahlbrief dort bis spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. gez. Wagner Gemeindewahlleiterin Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Stadt Südliches Anhalt kann in der Zeit vom bis während der Dienststunden: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr Dienstag von Uhr bis Uhr Donnerstag von Uhr bis Uhr im Einwohnermeldeamt in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom bis , spätestens am , bis Uhr, bei der Wahlbehörde Stadt Südliches Anhalt Wahlbüro Weißandt-Gölzau Hauptstraße Südliches Anhalt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis

5 Seite 5, Nr. 8/2014 eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum im Land Sahsen-Anhalt oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung (bis zum ) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum oder der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Südliches Anhalt gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum , Uhr, bei der Stadt Südliches Anhalt mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag ( ), bis Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl ( ), Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Walberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Südliches Anhalt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. gez. Wagner Gemeindewahlleiterin Information über Termine von Ortschaftsratssitzungen Ortschaftsrat Zehbitz , 19:00 Uhr im Versammlungsraum Zehbitz, Dorfstraße 40 Ortschaftsrat Meilendorf , 19:30 Uhr im Kulturraum der Ortschaft Meilendorf Ortschaftsrat Prosigk , 19:00 Uhr im neuen Gemeindezentrum Prosigk, Lindenstraße 15a Ortschaftsrat Radegast , 19:00 Uhr im Freizeitzentrum Radegast, Walter- Rathenau-Straße 8 Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt werden die Sitzungen der Ortschaftsräte unter Angabe von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzung in den Schaukästen der jeweiligen Ortschaften öffentlich bekannt gegeben. IMPRESSUM Das erscheint in der Regel 14-täglich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10 Telefon /4 89-0, Telefax / Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht. - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: ( ) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Rita Smykalla, Telefon: / , Fax: / , Funk: 01 71/

6 Seite 6, Nr. 8/2014 Beschlussvorlage des Abwasserzweckverband Ziethetal 02/3/14 Ort: Bernburg (Saale), OT Wohlsdorf Datum: Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die allgemeine Umlage 2014 des AZV Ziethetal Gegenstand der Vorlage: Zur Beratung und Beschlussfassung stehen der Wirtschaftsplan 2014 und die Festsetzung der allgemeinen Verbandsumlage für Beschluss: Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Ziethetal beschließt auf der Grundlage der 13 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) vom in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. 16 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom in der derzeit gültigen Fassung sowie der 4, 13 und 14 der Verbandssatzung des AZV Ziethetal in der derzeit gültigen Fassung in ihrer heutigen öffentlichen Sitzung den Wirtschaftsplan des AZV Ziethetal für das Wirtschaftsjahr 2014 und die Umlagehöhe für 2014 wie folgt: Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr wird: im Erfolgsplan im Ertrag auf ,00 EUR im Aufwand auf ,00 EUR im Vermögensplan in den Einnahmen auf ,00 EUR in den Ausgaben auf ,00 EUR festgesetzt. (Der Jahresgewinn aus dem Erfolgsplan wird zur Tilgung des Kassenkredites verwandt.) Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2014 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 0,00 EUR festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen für das Wirtschaftsjahr 2014 werden nicht festgesetzt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2014 in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. Die allgemeine Verbandsumlage für jedes Verbandsmitglied wird für 2014 auf 12,00 EUR/Einwohner festgesetzt. Beraten mit den anwesenden Vertretern der Mitglieder des AZV Ziethetal (siehe Anwesenheitsliste) Abstimmungsergebnis: Gesamtstimmen der Verbandsversammlung: 10 abgegebene Stimmen: 10 davon: Zustimmung: 10 Gegenstimmen: 0 gez. Heike Kuka-Hoßmann Verbandsgeschäftsführerin Mitteilung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis Hinweisbekanntmachung nach 8 Abs. 5 Satz 2 GKG LSA Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die von der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis in ihrer Sitzung am unter Beschluss-Nummer 03/14 beschlossene und durch das zuständige Dezernat I, Amt Rechtsamt/SG Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis, mit Verfügung vom unter dem Aktenzeichen I/ we genehmigte 2. Änderung der Verbandssatzung beraten und beschlossen wurde und am im Amtsblatt des Landkreises Saalekreis öffentlich bekannt gemacht wurde. gez. Herrmann Verbandsgeschäftsführer Nichtamtliche Mitteilungen Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bereich Quellendorf/ Weißandt-Gölzau/Radegast Eine Notdienstsprechstunde in einer Arztpraxis in Köthen wird am Samstag, Sonntag und feiertags in der Zeit von bis Uhr durchgeführt. Ein zweiter Arzt ist nur für Hausbesuche zuständig. Der diensthabende Arzt ist über die Rettungsleitstelle Anhalt-Bitterfeld, Tel , zu erfragen. Bereich Gröbzig bis Herr F. Gernert, Tel bis Herr Dipl.-Med. A. Petri, Tel bis Herr M. Buchheim, Tel Mitteilungen Einladung zur Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Glauzig Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Ortsteil Glauzig im Vereinsheim am Dienstag, d , 19:00 Uhr statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Es laden ein die Kreisverkehrswacht Köthen und OT Glauzig

7 Seite 7, Nr. 8/2014 Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Zehmitz Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Ortsteil Zehmitz in der Gaststätte Vogel am um 18:00 Uhr statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Es laden ein die Kreisverkehrswacht Köthen und OT Zehmitz Wir stellen das Dorfgemeinschaftshaus Fraßdorf vor Das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Fraßdorf befindet sich in der Alten Siedlung Nr. 14. Dort besteht die Möglichkeit, in unterschiedlichen Räumen eine Feier auszurichten. Es ist für Jeden etwas dabei! Im Vereinsraum 1 kann man mit ca Personen gemütlich feiern. Für größere Feiern mit ca. 90 Personen steht der Saal mit einem Ausgang zur Terrasse zur Verfügung. In nächster Zeit soll noch ein zweiter Vereinsraum für ca. 20 Personen hergerichtet werden. Eine Küchenbenutzung ist auch hier gewährleistet. Für die Nutzung sind folgende Benutzungsgebühren zu entrichten: Vereinsraum 1 88,00 EUR Vereinsraum 2 muss noch festgelegt werden Saal 121,00 EUR Fachbereich II Stadtverwaltung Südliches Anhalt Wohnungen zur Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern/Flüchtlingen gesucht Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld sucht zur Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern/Flüchtlingen Wohnungen. Angesprochen sind alle Wohnungsbesitzer, sowohl Gesellschaften, Genossenschaften, Firmen und private Eigentümer. Anforderungen an die örtliche Lage: Um den Flüchtlingen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sollen die Wohnungen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gelegen sein. Einkaufsmöglichkeiten zur Sicherstellung der Bedürfnisse des täglichen Bedarfs sollen sich in dem Ort befinden. Darüber hinaus sollen medizinische Einrichtungen und Behörden mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar sein. Zuschnitt, baulicher Zustand der Wohnungen: Gesucht werden Zwei- bis Vierraumwohnungen. Sie müssen über Bäder verfügen (WC, Waschbecken, Wanne und/oder Dusche) und die Möglichkeit der Einrichtung einer Küche haben. Die Zimmer sollen einzeln vom Gemeinschaftsraum/Flur begehbar und abschließbar sein. Wohnungen mit Durchgangszimmern sind nur eingeschränkt geeignet. Insgesamt sollen die Wohnungen hinsichtlich Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen. Sanierungsarbeiten übernimmt der Landkreis nicht. Angebote richten Sie bitte an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld Ordnungsamt Am Flugplatz Köthen (Anhalt) Gern auch per an: ordnungsamt@anhalt-bitterfeld.de oder per Telefon an Herrn Meye: Der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Natürlich kann für beide Räume auch eine Küche mit Geschirrspüler und Geschirr genutzt werden. Am 8. Mai 2014 findet der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen IB regional - Wir für Sie vor Ort bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und Existenzgründer sowie Kommunen. Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG Anhalt-Bitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer oder per Mail unter e.herzel@ ewg-anhalt-bitterfeld.de.

8 Seite 8, Nr. 8/2014 Vorsicht vor Datendiebstahl an Geldausgabeautomaten! Aus aktuellem Anlass heraus warnt die polizeiliche Prävention der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost vor sogenannten Skimmingfällen an Geldausgabeautomaten in Banken und Kreditinstituten. Der englische Begriff Skimming bezeichnet das Ausspähen gespeicherter Daten von Zahlungskarten, wie der EC-Karte oder Kreditkarte, die sich auf dem Magnetstreifen der Zahlungskarten befinden. Um in den Besitz der Kartendaten zu kommen, installieren die Täter vor dem Karteneinschubschacht der Geldautomaten ein eigens hergestelltes Kartenlesegerät oder sogar eine vollständige Frontplatte. Diese manipulierten Kartenleser sind dem Geldautomaten optisch perfekt angepasst, sodass die Bedienung des Geldautomaten nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde schöpft keinerlei Verdacht, weil der Auszahlungsvorgang störungsfrei abläuft. Die Eingabe der PIN wird mit einer Mini-Kamera oder einem Fotohandy, die oft oberhalb der Tastatur in einer angeklebten Kameraleiste versteckt ist, optisch gefilmt. Es kommen aber auch manipulierte Tastaturfelder zum Einsatz, die über die eigentliche Tastatur geklebt werden. Um die PIN auszuspähen, wird der elektronische Impuls des Tastendrucks aufgezeichnet. Mit den auf dieser kriminellen Weise erlangten Daten werden Kartenrohlinge, sogenannte White Plastics, hergestellt. Damit heben die Täter im Ausland Geld vom Konto der Opfer ab, denn in außereuropäischen Staaten genügt es, einzig den Magnetstreifen zu fälschen, um in Kombination mit der PIN an das Geld der Opfer zu kommen. In Deutschland werden nur Karten mit einem Daten-Chip akzeptiert. Da die originale Karte beim Eigentümer verbleibt, bemerkt der Inhaber des Kontos diesen Angriff erst mit der Abholung der Bankauszüge. Schützen Sie sich vor Skimming! Gehen Sie sorgsam mit Ihren Zahlungskarten um und bewahren Sie die PIN stets getrennt von der Karte auf. Sofern Sie im Besitz mehrerer Zahlungskarten sind, sollten Sie den Türöffner eines Bankinstituts nicht mit der gleichen Karte betätigen, mit der Sie anschließend Geld abheben möchten. Geben Sie Ihre PIN niemals am Türöffner eines Bankinstituts ein. Kein Geldinstitut verlangt für den Zugang die PIN! Achtes Sie darauf, dass die Eingabe Ihrer PIN nicht von anderen beobachtet werden kann. Halten Sie Ihre Hand als Sichtschutz darüber, sorgen sie für ausreichend Sicherheitsabstand zum nächsten Kunden. Schauen Sie sich den Geldausgabeautomaten genau an. Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint, zum Beispiel angebrachte Leisten oder Verblendungen, abstehende oder lockere Teile, Spuren von Kleber. Bei Verdacht der Manipulation sollten Sie keinesfalls den Geldautomaten nutzen und umgehend die Polizei sowie das Geldinstitut informieren. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und wenden Sie sich bei Auffälligkeiten sofort an Ihre Bank. Prüfen Sie, ob Sie den Auslandsverfügungsrahmen Ihres Kartenkontos begrenzen oder sogar auf Null setzen, um einen möglichen Schaden abzuwenden. So könnte eine illegal hergestellte Dublette nur begrenzt oder gar nicht eingesetzt werden. Sperren Sie bei Skimmingverdacht sofort Ihre Karte unter dem bundesweiten Sperrnotruf und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Aus dem kirchlichen Leben Katholisch in Anhalt mit den Gemeinden St. Maria Himmelfahrt und St. Anna der Stadt Köthen (Anhalt), Herz Jesu Osternienburg mit dem Osternienburger Land, Hl. Geist Görzig mit der Stadt Südliches Anhalt und weiteren Ortschaften Anschriften Pfarrbüro für die kath. Gemeinden: Pfarrei St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Home: Ansprechpartner: Pfarrer Armin Kensbock Pfarrhaus St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Gemeindereferent Matthias Thaut Wohnung und Gemeinderäume St. Anna Lohmannstraße 28, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Hl. Messen und Gottesdienste Weitere Gottesdienste an den Aushängen der Kirchen und unter Freitag, / , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Sonntag, / , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Christi Himmelfahrt, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Sonntag, / , Uhr St. Michael Edderitz: Hl. Messe Andachten zu Ehren der Gottesmutter Maria Donnerstag, , Uhr St. Maria Köthen: Maiandacht - Eröffnung des Marienmonats Sonntag, , Uhr St. Maria Köthen: Familiengottesdienst, anschl. Frühschoppen Uhr St. Michael Edderitz: Maiandacht Dienstag, / , Uhr St. Michael Edderitz: Maiandacht Sonntag, , Uhr St. Maria Köthen: Maiandacht Dienstag, / , Uhr Hl. Geist Görzig: Maiandacht Sonntag, , Uhr St. Maria: Hl. Messe mit Kindergottesdienst Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Maiandacht Sonntag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Maiandacht Freitag, , Uhr Senioren-Pflegeheim St. Elisabeth: Maiandacht - Abschluss des Marienmonats

9 Seite 9, Nr. 8/2014 Veranstaltungen Ökumenische Woche für das Leben Herr, dir in die Hände Großer Seniorentag der Pfarrei St. Maria Köthen Montag, , Uhr Pflegeheim St. Elisabeth Gemeindevormittag: Freitag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe, anschl. Frühstück im Pfarrhaus Görzig Samstag, , Fahrt der Erstkommunionkinder und der Pfarrei nach Magdeburg Uhr Kathedrale St. Sebastian Magdeburg: Feier der Weihe von Marcel Liebing zum Diakon Weltgebetstag um geistliche Berufe Sonntag, , Dies vocationis -Tag der Berufung mit Diakon Marcel Liebig Vereine Der Chef sagt danke!!! Feuerwehr-Förderverein der Ortsfeuerwehr Weißandt-Gölzau 2010 e. V. Nachdem unser Osterfeuer vorbei ist, wird es Zeit, allen, die an diesem beteiligt waren, zu danken. Allen Vereinsmitgliedern, Kameraden und Freunden, die uns bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung unterstützt haben, sage ich, Rajko Amler, ein ganz lautes Dankeschön. Es war wieder eine schöne runde Sache. Amler, Rajko Vereinsvorsitzender Religionsunterricht nach Plan Pfarrgemeinderat (PGR) Mittwoch, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Köthen Jugendstunde: Donnerstag, , Uhr Gemeinderaum St. Anna Köthen Ökumenische Frauenfreizeit in Mühlberg/ Elbe Freitag, Samstag, Taize-Projektchor Mittwoch, , Uhr St. Maria Köthen Kranken- und Hauskommunion: Donnerstag, , Uhr Preußlitz, Wörbzig, Gröbzig, Freitag: , ab Uhr in Görzig, Edderitz, Weißandt-Gölzau und Umgebung Wer einen Besuch wünscht, melde sich im Pfarrbüro. Ministranten Freitag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Köthen: Ministranten, Herzliche Einladung an alle interessierten Kinder, Jugendliche und Erwachsene Junge Bistumswallfahrt: Gemeinsam Brücke sein Samstag, , St. Marien Huysburg Einladung an Jugendliche, Ministranten und Familien! Probe für die Erstkommunion Samstag, , Uhr St. Maria Köthen Feier der Erstkommunion der Pfarrei Ich bin da, wo du bist Sonntag, , Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Ökumenisches Kindergartenfest Mittwoch, , Uhr KITA Guter Hirte, Köthen 99. Deutscher Katholikentag in Regensburg Mit Christus Brücken bauen Mittwoch, Sonntag, Weitere Informationen: an den Aushängen der katholischen Kirchen und unter www. st.maria.koethen.de. regional informiert Heimat- und Bürgerzeitungen - hier steckt Ihre Heimat drin.

10 Seite 10, Nr. 8/ Jahre Scheuder Dorffest am 16., 17. und in Scheuder Freitag, 16. Mai :00 Uhr Austragen der Maien Samstag, 17. Mai :00 Uhr Tanz für Jung und Alt im Dorfgemeinschaftshaus mit Maik, Roman Sonntag, 18. Mai 2014 ab 13:00 Uhr Ringreiten Preiskegeln Preisschießen ab 14:30 Uhr Kaffee und Kuchen Auf unsere Kleinsten warten Überraschungen. Für die musikalische Unterhaltung sorgt Ulfs kleine Blasmusik. Herzlich willkommen in Scheuder. Der Heimatverein Schulnachrichten/Kindergärten Grundschule Edderitz Projekttag der Klassen 3 und 4 Alljährlich führen wir für die Klassenstufe 3 und 4 einen Projekttag Musik durch. Im Unterricht kann man ja viel über Instrumente reden und sie auf Bildern zeigen, aber unser Ziel war es, diese auch in der Wirklichkeit zu sehen und ihrem Klang zu lauschen. So fuhren wir am 26. März nach Köthen, um ein Konzert der Staatskapelle Halle zu besuchen, welches für die Kinder aufgeführt wurde. da wir in der 1. Reihe saßen. Sogar eine Sängerin verzauberte uns mit ihrem Gesang in der Rolle der liebenden Solveig. So war es nicht verwunderlich, dass unsere Kinder nach dem Konzert durchweg begeistert und mit positiven Meinungen den Besuch auswerteten. Hier sind einige dieser Gedanken: Ich fand es schön und spannend. Die Musik war Spitze. Ich fand schön, dass der Dirigent und die Moderatorin alles schön erklärt haben. Ich fand das Orchester richtig toll. Wir hoffen natürlich im nächsten Schuljahr wieder auf ein so tolles Hörerlebnis! Katrin Büchner Musiklehrerin Pittiplatsch - Kinder hatten viele Gäste Einmal im Jahr ist es so weit, dann laden die Mädchen und Jungen der Kindertagesstätte Pittiplatsch in Großbadegast zum Oma- und Opa-Tag ein. Am Mittwoch, dem 2. April 2014, hatten sich traditionell etwa 60 erwartungsvolle Omas und Opas im großen Saal im Kulturzentrum versammelt, um gemeinsam mit ihren Enkeln und den Erziehern einen gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen zu verbringen. Die Pittiplatsch -Kinder hatten schon Wochen vorher fleißig gebastelt und gemalt, um für Oma und Opa den Tisch schön zu schmücken. Auch ein Programm mit lustigen Liedern, Tänzen und Gedichten wurde einstudiert. Herr Herz begleitete sie mit seinem Akkordeon. Dies wurde mit großem Applaus von unseren Gästen honoriert. Das Team der Kindertagesstätte bedankt sich bei allen fleißigen Helfern und bei den Muttis, die für den leckeren Kuchen gesorgt hatten. Die Musik stammte von dem Komponisten Edward Grieg und erzählte die Lebensgeschichte des Mannes Peer Gynth. Dem Dirigenten und seinen Musikern sowie der Konzertpädagogin, die durch das Konzert führten, gelang es sehr gut, durch Erläuterungen, Einzelklangspielen und Verdeutlichung von Zusammenhängen zwischen Geschehen und musikalischer Darstellung den Kindern das Stück nahe zu bringen. Auch die genaue Beobachtung der Musiker durch die Kinder war möglich,

11 Seite 11, Nr. 8/2014 Herzlich willkommen! Der Hort Abenteuerland Quellendorf lädt ein zum Tag der offenen Tür. Tag: Mittwoch, d Uhrzeit: Uhr Uhr Das Programm für den Tag: - Besichtigung der neuen Funktionsräume - Vorstellung des pädagogischen Konzeptes - Mitmachaktion für die Kinder und Besucher - Kaffee und Kuchen, und vieles mehr Wir freuen uns auf Ihr Kommen. R. Berger Hortleiterin Verschiedenes Fahrradtour zur Mühle Impressionen von der Gröbziger Osterausstellung im Jugendclub Am 6. April 2014 fand im Jugendclub crazy Gröbzig eine Osterausstellung statt. Bereits Anfang März begannen die Vorbereitungen für diesen Höhepunkt im Gröbziger Ortsgeschehen, welcher auf Initiative des Kaninchenvereins in Zusammenarbeit mit dem Jugendclub organisiert wurde. Beginnend mit der Gestaltung von Plakaten wurde in den folgenden Wochen im Jugendclub emsig gebastelt und gewerkelt. Schließlich sollten die Räumlichkeiten im österlichen Ambiente präsentiert werden. Dann war es endlich so weit - verbunden mit großer Erwartungshaltung aller aktiv Mitwirkenden wurden die ersten Gäste begrüßt. Im Innenbereich des Jugendclub waren verschiedene Ausstellungs- und Verkaufsstände zu bewundern. Der Kreativzirkel, der Bärenclub, die Kreativ- und Handarbeitsgruppe des Kaninchenvereins sowie Frau Spangenberg und Frau Webel zeigten österliche Floristik, tolle Dekorationen und Geschenkartikel. Der Jugendclub lud alle kleinen und auch großen Besucher zum Basteln ein. Der Veranstaltungsraum wurde als Kaffeestube genutzt. Es gab leckeren Kuchen, natürlich im Jugendclub SELBST gebacken. Die Aktivitäten im Außenbereich widmeten sich den kleinen Besuchern. Das Kaninchenstreichelgehege und lustige Spiele, gemeinsam von Jugendclub und Jugendfeuerwehr durchgeführt, fanden regen Anklang. Im Namen der Organisatoren bedanken wir uns bei allen Mitwirkenden und Besuchern. Für die fleißigen Jugendclub- und Jugendfeuerwehrhelfer ging es am 12. April zum Bowling nach Edderitz. Natürlich sollte damit auch das Engagement der Heranwachsenden gewürdigt werden. Angela Meiling und Eileen Dambeck Am machten wir, die Löschzwerge von Prosigk, eine Fahrradtour nach Libehna zur Mühle. Man war das ein Spaß. Als wir dort ankamen, wurden wir von Frau Marianne Kaspar, vom Mühlenverein e. V. Libehna, herzlich empfangen. Sie öffnete uns die Mühle und gab uns eine sehr interessante Führung. Dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken. Wir danken auch unserem Grillmeister Karsten, der sich um unser Mittagessen gekümmert hat. Nachdem wir gestärkt waren, fuhren wir nicht auf dem kürzesten Weg zurück - NEIN, wir hängten noch einige Kilometer dran. Zur Belohnung gab es ein Gratiseis von unserer Eis-Fee Heidi vom Eis-Café Prosigk. Vielen Dank. Das war wie immer sehr lecker. Somit war wieder ein schöner Tag vorbei. Wir möchten das gern wiederholen. Euer Kinder- und Jugendteam der OFW Prosigk Bibliothek Gröbzig Die Gröbziger Bibliothek lädt zum Literarischen Abend ein: Mittwoch, 14. Mai :00 Uhr im Jugendclub crazy Gröbzig, Walkhoffring 1 Horst-Peter Lämmler (ehemaliger Bibliothekar in Gröbzig) liest aus seinem Debütroman Schatten, Schemen, Scharlatane. Nicht vergessen - am 11. Mai 2014 ist Muttertag! Wir gratulieren allen Müttern herzlich zu ihrem Ehrentag. Ihre Stadt Südliches Anhalt

12 Seite 12, Nr. 8/2014 Neueröffnung der Dauerausstellung Steinzeug Nächste Erscheinungstermine: und Redaktionsschlusstermine: und Melden Sie sich unter: / per Am Sonntag, dem 4. Mai 2014 wird um 16 Uhr eine neue Dauerausstellung im Kreismuseum Bitterfeld eröffnet, die sich mit der Ziegelei- und Steinzeugindustrie der Region Bitterfeld-Wolfen beschäftigt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei. Hier existierten bis ins letzte Jahrhundert zahlreiche Ziegeleien und Tonwarenfabriken. Die Muldensteiner und Greppiner Werke, Bitterfelder Steinzeugwerke wie Piltz, Kelsch und Polko begründeten zusammen mit den Braunkohlengruben Bitterfelds Ruf als Industriestadt schon 30 Jahre vor Ansiedlung der ersten Chemiebetriebe. Bei Aufschluss der Tagebaue fielen große Mengen erstklassiger Tone und Lehme an. Die hier vorhandene Kohle ermöglichte ein günstiges Brennen der Tonwaren. Ziegel- und Klinker aus der Region waren gefragter Baustoff und viele Gebäudefassaden zeugen davon. Noch wichtiger und verbreiteter waren aber die glasierten Steinzeugrohre, ohne die eine moderne hygienische Kanalisation nicht denkbar ist. Noch heute liegen z. B. in Berlin und Moskau Steinzeugrohre aus Bitterfeld. Die Säurebeständigkeit des glasierten Steinzeugs wurde in der Chemie aber auch im Haushalt geschätzt. Dort fand es als Gurken- und Schmalztopf oder Sauerkrautfass Verwendung. Hinter diesem neuen Ausstellungsbereich stehen zwei Menschen: Dr. Bernhard Piltz, Nachfahre der Firma Piltz, ohne dessen großzügige Spende der Errichtung der Ausstellung nicht möglich gewesen wäre und Chris Tell, Museologiestudent an der HWK Leipzig, der das Konzept erarbeitete und ausführte. Das Museum dankt beiden sehr herzlich. Kreismuseum Bitterfeld, OT Bitterfeld, Kirchplatz 3, Bitterfeld-Wolfen

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