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1 Geschäftsbericht 2004

2 Unfallkasse Schleswig-Holstein Kiel, Seekoppelweg 5a : (0431) : (0431) info@uksh.de Internet: Geschäftsbericht 2004

3 I N H A L T S E I T E Vorwort 1 Allgemeines 2 Mitgliedschaften 3 Selbstverwaltung 4 Verwaltung, Organisationsplan 7 Beitrag, Finanzen 8 Zuständigkeit, Versicherte 9 Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten 11 Rechtsgang, Regress 14 Feststellungsverfahren 16 Prävention 17

4 V O R W O R T Nach den grundlegenden Strukturänderungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung der letzten Jahre hat sich die politische Aufmerksamkeit im Jahr 2004 der gesetzlichen Unfallversicherung zugewandt. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen wurde nicht nur das ehrenamtliche Engagement gestärkt, sondern zugleich eine umfassende Neuordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung eingeleitet. Bundestag und Bundesrat haben die Bundesregierung zeitgleich mit einer auf fünf Jahre befristeten Neuordnung des Zuständigkeitsrechts zwischen gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand aufgefordert, binnen dieser Frist eine Neuregelung des gesamten Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung vorzulegen. Dies betrifft zum Einen Fragen des materiellen Rechts wie die Behandlung des Wegeunfalles oder die Entscheidung über die zukünftige Systematik der Unfallversicherungsrenten. Es sind aber auch Grundfragen der Organisation und der Finanzierung von Unfallversicherungsträgern aufgeworfen. Vertreterversammlung, Vorstand und Geschäftsführung der Unfallkasse Schleswig-Holstein (UKSH) sind sich mit den Organen der Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg darin einig, dass von beiden Häusern in den nächsten Jahren ein erheblicher Anpassungsprozess gefordert werden dürfte. Um diese Anpassung für versicherte Personen und Unternehmer, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UKSH flexibel gestalten zu können, haben die Organe beider Häuser beschlossen, mit dem Zwischenschritt einer Verwaltungsgemeinschaft schließlich über die Ländergrenzen hinweg zu fusionieren. Im Bereich der Unfallversicherungsträger für den Landes- und Kommunalbereich ist dieser Schritt bundesweit bislang einmalig und verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und auch Kompromissbereitschaft. Dennoch sind sich die Organe der UKSH darin einig, dass die Unfallkasse Schleswig-Holstein zum Wohle der Versicherten und der Unternehmen auf dem richtigen Kurs ist. Husum, 11. April 2005 (Klaus Schade) Vorsitzender des Vorstandes (Jan H. Stock) Geschäftsführer 1

5 Allgemeines Rechtsstellung, Aufgaben Die Unfallkasse Schleswig-Holstein (UKSH) ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und eine rechtsfähige, landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist errichtet mit der Landesverordnung über die Errichtung einer gemeinsamen Unfallkasse für den Landes- und den kommunalen Bereich in Schleswig-Holstein Unfallkasse Schleswig-Holstein (UKSHVO) vom 26. November 1997 (GVOBl Schl.-Holst S. 476). Sitz der UKSH ist Kiel. Die UKSH hat die gesetzliche Aufgabe, nach Maßgabe des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) 1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten ( 1 Nr. 1 SGB VII), 2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen ( 1 Nr. 2 SGB VII). Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf das Gebiet des Landes Schleswig- Holstein. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem SGB VII und der Satzung. Die Satzung der UKSH gilt in der Fassung des VII. Nachtrages vom 11. Dezember Die UKSH untersteht der Aufsicht des Landes, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein als oberste Aufsichtsbehörde. 2

6 Mitgliedschaften der UKSH Bundesverband der Unfallkassen e.v. (BUK), München Landesverband Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Hannover Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung e.v., Hamburg Arbeitskreis für Unfallverhütung im Lande Schleswig-Holstein e.v., Kiel Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein e. V. 3

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8 Selbstverwaltung Selbstverwaltungsorgane der UKSH sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. In diesen Organen sind die Versicherten und die Arbeitgeber aus dem Landes- und dem kommunalen Bereich paritätisch vertreten. Die Amtsdauer der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane beträgt sechs Jahre; sie endet jedoch unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl mit dem Zusammentritt der in den nächsten allgemeinen Wahlen neu gewählten Selbstverwaltungsorgane. Die nächste Sozialwahl findet im Jahr 2005 statt. Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen und deren Ausschüssen hat am 03. September 2004 gewechselt. Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung beschließt das autonome Recht der UKSH und besteht aus jeweils dreizehn Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite aus dem Landes- und dem kommunalen Bereich. Sie tagte im Geschäftsjahr 2004 zweimal und erteilte dem Vorstand und dem Geschäftsführer Entlastung wegen der Jahresrechnung Widerspruchsausschuss Der Widerspruchsausschuss trat im Berichtszeitraum siebenmal zusammen. Vorstand Der Vorstand verwaltet die UKSH und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz und sonstiges für die UKSH maßgebliches Recht nichts Abweichendes bestimmen. Er besteht aus jeweils fünf Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite aus dem Landes- und dem kommunalen Bereich und tagte im Geschäftsjahr sechsmal. 4

9 Rentenausschuss Der Rentenausschuss hielt im Berichtszeitraum zwölf Sitzungen ab. Personal-, Haushalts- und Satzungsausschuss Der Personal-, Haushalts- und Satzungsausschuss tagte dreimal. Präventionsausschuss Der Präventionsausschuss trat im Geschäftsjahr 2004 dreimal zusammen. Ergänzungsverfahren Vertreterversammlung Aus der Gruppe der Arbeitgeber ist Herr Dr. Philipp Wrieden ausgeschieden. Vorstand Neues stellvertretendes Mitglied des Vorstandes aus der Gruppe der Arbeitgeber wurde Herr Ulf Stecher (für Herrn Ingo Zobel). 5

10 Selbstverwaltung Vertreterversammlung Vorstand Versicherte Je zur Hälfte Arbeitgeber (13 Mitglieder) (13 Mitglieder) Versicherte Je zur Hälfte Arbeitgeber (5 Mitglieder) (5 Mitglieder) Die Vertreterversammlung ( Legislativorgan ) Beschließt das autonome Recht der Unfallkasse Schleswig-Holstein und wählt auf Vorschlag des Vorstandes den Geschäftsführer und den stellvertretenden Geschäftsführer. Der Vorstand ( Exekutivorgan ) Verwaltet die Unfallkasse Schleswig-Holstein und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für die Unfallkasse maßgebliches Recht nichts Abweichendes bestimmen. Der Geschäftsführer Führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt insoweit die Unfallkasse gerichtlich und außergerichtlich. Er gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an und ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Unfallkasse. 6

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12 Organisationsplan der Unfallkasse Schleswig-Holstein Datenschutzbeauftragter Geschäftsführer Innenrevision Zentrale Steuerung EDV stellv. Geschäftsführer Abteilung I Abteilung II Abteilung III Organisation, Personal, Entschädigung, Prävention Zuständigkeit und Rückgriff Finanzen, Aus-, Fortund Weiterbildung Bereich Personal Bereich Rückgriff Zentrale Verwaltung Bereich allg. Verwaltung Bereich Leistungen 1 und Koordination Bereich Zuständigkeiten, Bereich Leistungen 2 Bereich 1 Beitrag und Finanzen Bereich Leistungen 3 Bereich 2 Bereich Leistungen 4 Bereich 3 Bereich Rehabilitation Bereich 4 Bereich 5 7

13

14 Beitrag, Finanzen Die Mittel für die Leistungen der UKSH werden durch Beiträge der Unternehmer (z.b. Land Schleswig-Holstein, Gemeinden, Arbeitgeber von Haushaltshilfen) aufgebracht. Die erhobenen Beiträge decken nur die getätigten Ausgaben ab. Die Ausgaben der UKSH im Geschäftsjahr 2004 verteilten sich wie folgt: Allgemeine Unfallversicherung Entschädigungsleistungen , ,07 Vermögensaufwendung und sonstige Leistungen , ,53 Verwaltungskosten , ,06 Verfahrenskosten , , Zusammen , ,84 Schüler- Unfallversicherung Entschädigungsleistungen , ,56 Vermögensaufwendungen und sonstige Leistungen 8.887, ,59 Verwaltungskosten , ,00 Verfahrenskosten , , Zusammen , ,94 Entschädigungsleistungen , ,63 Vermögensaufwendung und sonstige Leistungen , ,12 Verwaltungskosten , ,06 Verfahrenskosten , , Insgesamt , ,78 8

15

16 Zuständigkeit Die Zuständigkeit der UKSH für Unternehmen ist in 3 Abs. 1 der Satzung aufgeführt. Sie ist insbesondere zuständig: für die Unternehmen (Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe) a) des Landes und b) der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände ( 128 Abs. 1 Nr. 1, 129 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), soweit nicht in 129 Abs. 4 SGB VII etwas anderes bestimmt ist, für in selbständiger Rechtsform betriebene Unternehmen, an denen das Land, Gemeinden oder Gemeindeverbände allein oder zusammen überwiegend beteiligt sind oder auf ihre Organe einen ausschlaggebenden Einfluss haben und die vom Land Schleswig-Holstein der Unfallkasse zugewiesen sind ( 128 Abs. 4, 129 Abs. 3 SGB VII i. V. m. 5 der UKSHVO), für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, für welche die UKSH nach anderen gesetzlichen Vorschriften Versicherungsträger geworden ist (Artikel 4 11 Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz UVNG vom 30. April 1963 (BGBl. I S. 241)), für private Haushalte ( 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII). Im Geschäftsjahr 2004 ergaben sich folgende Änderungen: Gelöschte Unternehmen und Betriebsteile: 1. Kieler Betreuungs- und Pflegedienste GmbH 2. Stadtwerke Neustadt i. H. Betriebsteil Abwasserentsorgung 3. Kliniken des Kreises Pinneberg 4. Stadt Büdelsdorf, Betriebsteil Freibad 5. Abwasserzweckverband, Wirtschaftsraum Rendsburg 6. Gemeinde Husby/Amt Lürup, Betriebsteil Abwasserentsorgung 7. Südholstein Klinikum Bad Segeberg 8. Stadt Glücksstadt, Betriebsteil Baubetriebshof 9. Verein Schloss Ahrensburg 10 Ostholstein Kliniken 11. Psychatrium Neustadt 12. Psychatrium Heiligenhafen 9

17 Neue Unternehmen und Betriebsteile: 1. Umwandlung Städtisches Krankenhaus Kiel in die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH 2. Städtisches Krankenhaus Kiel Service GmbH 3. West Cook Gesellschaft für Catering Dienstleistungen mbh in Heide 4. Stiftung Leibnitz-Institut für Meereswissenschaften an der CAU zu Kiel 5. Zentrum für Integrative Psychiatrie -ZIP- ggmbh Der Bestand der beitragspflichtigen Haushaltsführenden stellte sich im Berichtsjahr wie folgt dar: Haushaltsführende davon Neuanmeldungen Abmeldungen Der Jahresbeitrag betrug 24,00 EUR je beschäftigte Person (im Vorjahr 24,00 EUR). Die Zuständigkeit für Versicherte Der versicherte Personenkreis ergibt sich im Einzelnen aus 4 der Satzung. Die Gesamtzahl der bei der UKSH Versicherten ist nicht bekannt, weil ein nicht unerheblicher Teil der versicherten Personen (z.b. Aushilfskräfte, Versicherte bei Bauarbeiten usw.) statistisch nicht erfassbar ist. Die gemäß 2 Abs. 1 Nrn. 3, 4, 10, 11, 12, 13, 15 a und c, 16, 17 und Abs. 2 SGB VII Versicherten sind daher in der angegebenen Anzahl der versicherten Personen nicht enthalten Abhängig Versicherte Versicherte nach 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII Versicherte zusammen

18 Die Anzahl der in Privathaushalten beschäftigten Personen stellte sich folgendermaßen dar: Versicherte Personen in Privathaushalten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Die Anzahl der gemeldeten Unfälle und Berufskrankheiten hat im Geschäftsjahr 2004 insgesamt betragen und damit gegenüber dem Vorjahr (67.902) um 1,2 % zugenommen. Im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung wurden Unfälle/Berufskrankheiten gemeldet (Abnahme gegenüber dem Vorjahr 4,1 %). In der Schüler-Unfallversicherung waren Unfallmeldungen zu verzeichnen (Zunahme gegenüber dem Vorjahr 2 %). Die gemeldeten Unfälle/Berufskrankheiten teilen sich wie folgt auf (die davon tödlichen Fälle sind hinter der jeweiligen Gesamtzahl angegeben): Allgemeine Unfallversicherung Arbeitsunfälle 6.375/ /- Wegeunfälle 1.272/ /3 Berufskrankheiten 282/- 148/ / /3 ====== ====== Schüler- Unfallversicherung Arbeitsunfälle / /- Wegeunfälle 5.599/ /7 Berufskrankheiten 3/- 1/ / /7 ======= ======= Gemeldete Unfälle/ Berufskrankheiten insgesamt: / /10 11

19 Gemeldete Unfälle 2004 und ,00% 87,8% 88,5% 80,00% 60,00% 40,00% 20,00% 12,2% 11,5% Allgemeine Unfallversicherung Schüler-Unfallversicherung 0,00% Nach Abzug der Fälle, bei denen die Zuständigkeit der UKSH nicht gegeben war, die als Arbeitsunfälle nicht anerkannt worden sind, oder bei denen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nicht vorlag, verbleiben als meldepflichtige Arbeitsunfälle (die davon tödlichen Fälle sind hinter der jeweiligen Gesamtzahl angegeben): Allgemeine Unfallversicherung Arbeitsunfälle 4.900/ /- Wegeunfälle 981/ /3 Berufskrankheiten 220/- 128/ / /3 ====== ====== Schüler- Unfallversicherung Arbeitsunfälle / /- Wegeunfälle 5.082/ /7 Berufskrankheiten 0/- 1/ / /7 ======= ======= 12

20 Meldepflichtige Unfälle/ Berufskrankheiten insgesamt: / /10 Im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung hat im Geschäftsjahr 2004 gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der meldepflichtigen Fälle um 7,8 % abgenommen. In der Schüler- Unfallversicherung ist eine Zunahme von 2,0 % zu verzeichnen. Insgesamt beträgt die Abnahme der meldepflichtigen Fälle 1,0 %. Verteilung der Unfälle 2004 Allgemeine Unfallversicherung Wegeunfälle 16% Berufskrankheiten 4% Arbeitsunfälle 80% Schüler- Unfallversicherung Wegeunfälle 9% Berufskrankheiten 0% Arbeitsunfälle 91% 13

21 Rechtsgang Widerspruchsverfahren Im Geschäftsjahr wurden 86 Widersprüche gegen Bescheide der UKSH eingelegt. 53 unerledigte Widersprüche wurden aus den Vorjahren übernommen. In 71 Fällen wurde der Widerspruch zurückgewiesen. In 14 Fällen wurde der Widerspruch zurückgenommen. In 1 Fall wurde der Widerspruch teilweise anerkannt. In 7 Fällen wurde der Widerspruch durch Abhilfe erledigt. In 1 Fall wurde der Widerspruch an eine andere Berufsgenossenschaft abgegeben. 45 Fälle blieben im Geschäftsjahr unerledigt. 94 Fälle wurden im Geschäftsjahr erledigt. Klageverfahren Im Geschäftsjahr 2004 wurden 35 Klagen eingelegt. 78 unerledigte Klagen wurden aus den Vorjahren übernommen, so dass insgesamt 113 Klagen anhängig waren. 58 Klagen blieben im Geschäftsjahr unerledigt. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 55 Klagen erledigt. Die abgeschlossenen Fälle führten zu folgenden Ergebnissen: Klageabweisungen 14 Verurteilungen 6 Vergleiche 8 Rücknahmen 25 Sonstiges 2 14

22 Berufungen Aus den Vorjahren wurden 7 unerledigte Berufungen übernommen. Im Geschäftsjahr wurden 8 Berufungen eingelegt, so dass insgesamt 15 Berufungen anhängig waren. 9 Berufungen wurden mit folgenden Ergebnissen entschieden: 5 eingelegte Berufungen wurden zurückgenommen. 3 eingelegte Berufungen wurden zurückgewiesen. 1 eingelegte Berufung wurde mit Verurteilung entschieden. 6 Berufungen blieben im Geschäftsjahr unerledigt. Revisionen Im Geschäftsjahr wurde 1 Revision eingelegt und blieb unerledigt. Regress Anzahl der Fälle Bestand Neuzugänge Gesamt Einnahmen Allgemeine UV , ,32 Schüler-UV , ,30 Gesamt , ,62 15

23 Feststellungsverfahren Feststellungen des Rentenausschusses 2004: Vorläufige Entschädigung Rente auf unbestimmte Zeit Ablehnung der Rente Rentenerhöhung Rentenherabsetzung Rentenentziehung Ablehnung einer Rentenerhöhung Gesamtvergütung Rentenneufeststellung Ablehnung einer Neufeststellung Anerkennung einer BK ohne Rentenzahlung Ablehnung einer BK/Entschädigung nach 9 SBG VII Anerkennung einer BK und Rente auf unbestimmte Zeit Rentenerhöhung BK Rentenherabsetzung BK Rentenentziehung BK Anerkennung eines Arbeits-/Schulunfalles Ablehnung eines Arbeits-/Schulunfalles Gewährung einer Witwenrente Erhöhung einer Witwenrente Herabsetzung einer Witwenrente Entziehung einer Witwenrente Gewährung einer Waisenrente Erhöhung einer Waisenrente Herabsetzung einer Waisenrente Entziehung einer Waisenrente Gewährung/Wiedergewährung einer Kinderzulage Entziehung einer Kinderzulage Gewährung von Pflegegeld/Hauspflege Herabsetzung von Pflegegeld/Hauspflege Ablehnung von Pflegegeld/Hauspflege Sterbegeld einmalige Mehrleistung Ablehnung von Leistungen Rücknahme eines Verwaltungsaktes Gesamt

24

25 Prävention Grundlage für die Präventionsarbeit ist ein ganzheitlicher Ansatz des umfangreichen Präventionsauftrages der Unfallversicherungsträger. Dieser beinhaltet nicht nur die Überwachung und Beratung von Unternehmen und Themen des Gesundheitsschutzes sondern konzentriert sich insbesondere auch auf Schwerpunkte im Bereich der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wie Belastungen des Bewegungsapparates oder auch der psychischen Belastungen z. B. durch Übergriffe. Immer größere Bedeutung, auch in staatlichen Gesetzen, erlangt die Gefährdungsanalyse, die als Grundlage für notwendige Änderungen der Tätigkeitsabläufe oder Organisationsstrukturen dient. Überwachung und Beratung Im Jahr 2004 wurden 755 Besichtigungen von z. B. Kindergärten, Bauhöfen, Schulen, Verwaltungen usw. durchgeführt, hieraus resultierten Beanstandungen von Mängeln und Sicherheitsgefahren, 174 Unfälle untersucht, Beratungen durchgeführt, 83 Arbeitsplätze beurteilt und 100 Gefahrstoffmessungen durchgeführt sowie 235 Stellungnahmen zu Bauanträgen abgegeben. Im Bereich der Unfallkasse Schleswig-Holstein sind 31 Betriebsärzte in den Mitgliedsbetrieben beschäftigt und 118 ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig. Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung ist ein weiterer Schwerpunkt der Präventionsarbeit. Über stets aktualisierte Konzepte werden Themen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vermittelt. Hierbei werden z. B. Sicherheitsingenieure und Lehrer als Multiplikatoren erreicht, die unser Präventionsanliegen in die Mitgliedsbetriebe tragen. Im Berichtsjahr wurden 190 Seminare und Veranstaltungen mit Teilnehmern durchgeführt. 17

26 Angeboten wurden Themen wie Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte, Patientenübergriffe in der Pflege über Suchtprobleme am Arbeitsplatz oder Sitzen und Bewegen am Arbeitsplatz bis hin zu Möglichkeiten und Grenzen der alternativen Nutzung von Sportgeräten oder Die Abenteuer des Käpt n Blaubär. Das Thema Verkehrserziehung wurde mit Seminaren wie z. B. Frühradfahren, Sicher rollern - besser radeln oder Verkehrssicherheitsarbeit im Elementarbereich abgedeckt. In der Ersten Hilfe wurden für die Schüler-Unfallversicherung Personen in 662 Lehrgängen und für die Allgemeine Unfallversicherung Personen in 394 Lehrgängen ausgebildet. Infomaterial Alle Schulen und Kindergärten erhielten regelmäßig Informationen zur Unfallverhütung, z. B. Lehrerbriefe zur Unfallverhütung und Sicherheitserziehung. Ebenfalls wurden Zeitschriften wie pluspunkt und kinder/kinder versandt. Die Zeitschrift Der Sicherheitsbeauftragte wurde allen Sicherheitsbeauftragten monatlich im Bereich der Allgemeinen und der Schüler-Unfallversicherung zugeleitet, ebenso wie die Zeitschrift faktor arbeitsschutz alle zwei Monate. Es wurden die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht und Richtlinien zur Sicherheit im Technikunterricht erarbeitet und allen Schulen übersandt. Informationsstände Die Abteilung Prävention hat sich mit dem Ausstellungsstand im Verlauf des Jahres an zahlreichen Gesundheitstagen und Informationsveranstaltungen beteiligt. Zunehmend konnte ein Interesse von Schulen verzeichnet werden, den Ausstellungsstand mit unterschiedlichen Themen zu schulischen Veranstaltungen anzufordern. Öffentlichkeitsarbeit Im Berichtsjahr wurden zu öffentlichkeitswirksamen Themen wie z. B. der Aktiven Pause Pressemitteilungen herausgegeben. Der von der Abteilung Prävention durchgeführte Kongress Was Kinder stark macht am in Neumünster stieß nicht nur bei der regionalen Presse auf großes Interesse. Das jährlich erscheinende Haushaltsblatt befasste sich im Berichtsjahr mit dem Thema Achtung Sturzgefahr und wurde zusammen mit den Beitragsbescheiden an alle beitragspflichtigen Haushaltsführenden verschickt. 18

27 Die Aktion Kopf bewahren in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht, der Provinzial und der Polizei hat alle Erwartungen übertroffen und wurde sogar als Fernsehbeitrag im NDR ausgestrahlt. Als Plattform konnte auch der Sportlehrertag im September des Jahres im Kieler Sport- Forum der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel genutzt werden, an dem die Abteilung Prävention den Teilnehmern Rede und Antwort stand und diese mit einer Fülle von Informationsmaterial versorgte. Gemeinsam mit der Landesverkehrswacht, den Kreisfachberatern für Verkehrserziehung und der Polizei wird laufend die Schulwegsicherung weiter gefördert. Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter ect. können direkt bei der UKSH angefordert werden. 19

28 Der Mensch im Mittelpunkt Entschädigung Prävention Rehabilitation

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