Rohrwerkstoffe und Trinkwasser-Hygiene Ein Widerspruch?
|
|
- Emilia Schmid
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rohrwerkstoffe und Trinkwasser-Hygiene Ein Widerspruch?
2 Inhalt Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser Rechtlicher Rahmen in Bezug auf Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser Trinkwasserverordnung (TWV) Bauproduktenverordnung (BPV) Nationales Recht und Normen Zusammenfassung & Ausblick
3 Rohrwerkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser Werkstoff Polypropylen (PP-R) Vernetztes Polyethylen (PE-X) Polyethylen mit erhöhter Temp.beständigkeit (PE-RT) Kunststoff-Metallverbunde (PE-X/Al/PE-X bzw. PE-RT) Polybuten (PB), Polyvinylchlorid chloriert (PVC-C) Polyvinylidenflourid (PVDF), Polyphenylensulfon (PPSU) Nichtrostender Stahl Kupfer Messinglegierungen Elastomere (NBR, EPDM) Anwendung in Rohre & Formstücke Rohre Rohre & Formstücke Rohre Rohre & Formstücke Formstücke Rohre & Formstücke Rohre & Formstücke Formstücke Dichtungen
4 Polymere Werkstoffe Polymere Werkstoffe (Kunststoffe) Polymere sind Chemiewerkstoffe und organische Verbindungen (Basis: Erdöl, Erdgas), die mittels Polymerisation erzeugt werden Wiederholung identer Einheiten (Prof. Staudinger, Nobelpreis 1953) Charakterisierung durch Schmelzindex (MFR) und mittlere Molekulargewicht bzw. deren Verteilung Nachwachsende Kunststoffe (NAKUs) haben in der Baubranche keine Bedeutung
5 Polymere Werkstoffe
6 Polymere Werkstoffe
7 Polymere Werkstoffe
8 Polymere Werkstoffe Handelsübliche Kunststoffe bestehen auf Basispolymer und Zusatzstoffen: - Farbpigmente - Füllstoffe (Ruß, Talkum etc.) - Verstärkungsstoffe (Glasfasern) - Vernetzungsmittel - Stabilisatoren gegen Hitze, UV etc. - Schlagzähmodifizierung Verarbeiter erhält fertiges Package
9 Polymere Werkstoffe Vorteile polymerer Werkstoffe Flexibilität Verarbeitbarkeit (1 Verarbeitungsvorgang) Beständigkeit Vielfalt der Verbindungstechnologien Gewicht bzw. geringe Dichte Nachteile polymerer Werkstoffe Spannungsrissempfindlichkeit bzw. Beständigkeit Temperaturbeständigkeit Höhere Längenausdehnung im Vergleich zu metallischen Werkstoffen
10 Werkstoffe und Bauteile Trinkwasser und mikrobieller Bewuchs wird beeinflusst durch... Werkstoffzusammensetzung Beurteilung der Rezeptur/Zusammensetzung (LMSVG) Verarbeitung und daraus resultierende Reaktionsprodukte Prüfung des mikrobiellen Bewuchses (DVGW W 270) und Beeinflussung des Trinkwassers (ÖNORM B 5014-Serie: Geruch, Geschmack, Trübung, Migrations- bzw. Korrosionsprodukte) Abbau- und Korrosionsprodukte durch Betrieb Erfährt in den Produktprüfungen keine Berücksichtigung, sondern durch Normen für den Betrieb geregelt
11 Inhalt Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser Rechtlicher Rahmen in Bezug auf Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser Trinkwasserverordnung (TWV) Bauproduktenverordnung (BPV) Nationales Recht und Normen Zusammenfassung & Ausblick
12 Bauprodukt: Produkt das dafür bestimmt ist, dauerhaft in ein Bauwerk oder Bauwerksteil eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des gesamten Bauwerks auswirkt. Trinkwasser: Wasser für den menschlichen Gebrauch (T 30 C), das in seiner chemischen und mikrobiologischen den Anforderungen der TWV entspricht. Warmwasser: Trinkwasser gemäß TWV (T > 30 C) Trinkwasserdesinfektion: Verfahrenstechn. Maßnahmen zur dauerhaften Inaktivierung von Mikroorganismen gem. ÖLMB Kodex Kapitel B1
13 TWV EU-Trinkwasserverordnung BGBl. II Nr. 304/2001: Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Letzte Änderung mit BGBl. II Nr. 362/2017 BGBl. I Nr. 13/2006: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) mit der letzten Änderung durch BGBl. 51/ Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB): Kodex Kapitel B1 erläutert die TWV und definiert weitergehende Anforderungen bezogen auf Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser Empfehlung des Bundesministerium für Gesundheit...Anforderungen an Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser Produkt in Kontakt mit Trinkwasser
14 Trinkwasserverordnung & nationaler rechtlicher Rahmen Definiert Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers in seinen chemischen und mikrobiologischen Eigenschaften. Wurde durch das BGBl. II Nr. 304/2001 (Verordnung) in nationales Recht übernommen und zuletzt mit BGBl. II Nr. 362/2017 geändert. Stellt gemeinsam mit dem LMSVG und ÖLMB den nationalen rechtlichen Rahmen an die Qualität und Eigenschaften von verwendeten Materialien, Produkten und Aufbereitungsverfahren (Desinfektion) sowie die Überwachung der Trinkwasserqualität dar.
15 Trinkwasserverordnung & nationaler rechtlicher Rahmen BGBl. I Nr. 13/2006: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) zuletzt mit BGBl. I Nr. 51/2017 geändert 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel und die damit verbundene Verantwortung der Unternehmer. Es gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.
16 Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit Empfehlung wird durch BMWFJ nach Brüssel notifiziert (gemeldet) werden und gilt ab dann als nationale, gesetzliche Anforderung. Titel: Anforderungen an Materialien in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) im Hinblick auf die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung. Gemäß Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsanlagen dem Stand der Technik entsprechend zu errichten und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Dabei ist vorzusorgen, dass durch die eingesetzten Materialien und Produkte eine nachteilige Beeinflussung des Wassers für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) bei dessen Verteilung hintangehalten wird.
17 Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit Diese Vorgabe gilt auch für Bauprodukte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates). Empfehlung gilt für organische, zementgebundene und metallische Materialien bzw. Produkte.
18 Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit Es ist davon auszugehen, dass keine nachteilige Beeinflussung des Trinkwassers gegeben ist, wenn die Materialien den genannten Anforderungen entsprechen und die Anlagen regelkonform geplant, gebaut und betrieben werden: ÖNORM B (Prüfung) und ÖNORM B (Bewertung) für organische Materialien bzw. Bauteile sowie Verweis auf LMSVG und DVGW W 270 ÖNORM B (Prüfung) und ÖNORM B (Bewertung) für zementgebundene Materialien bzw. Bauteile sowie Verweis auf LMSVG und DVGW W 270 ÖNORM B (Prüfung) und ÖNORM B (Bewertung zulässiger Legierungen und deren chemischer Zusammensetzung) für metallische Materialien bzw. Bauteile
19 Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit Die Materialeignung für Produkte kann sichergestellt werden, wenn diese den einschlägigen ÖNORMEN, die auch die nationalen Gegebenheiten berücksichtigen, entsprechen. Der Nachweis der Erfüllung der ÖNORM Anforderungen kann durch die Registrierung "ÖNORM B 5014-Serie" oder durch einen akkreditierten Branchenzertifizierer (z.b. ASI, ÖVGW) erbracht werden.
20 Alte Richtlinie 89/103/EWG - Bauproduktenrichtlinie (BPR) Ziel war Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Bauprodukte (Stichwort: CE-Kennzeichnung) um Bauprodukte unter einheitlichen Bestimmungen in der EU in Verkehr zu bringen. Mit Beschluss des Rates vom 9. März 2011 wird die Richtlinie schrittweise außer Kraft gesetzt. Bis teilweise parallel zur neuen Bauprodukteverordnung gültig. Beweggründe der Überarbeitung waren: Vereinfachung (KMU- Regelungen), Präzisierung (Exaktere Regelungen, Begriffsbestimmungen) und Stärkung der Glaubwürdigkeit (Einheitliche Standards an Zertifizierer, Marktüberwachung, Produktinfostellen).
21 Verordnung 305/ Bauproduktenverordnung (BPV) Wenn ein Produkt einer harmonisierter technische Spezifikation (harmonisierte EN-Norm des CEN oder ein Europäisches Bewertungsdokument der EOTA) unterliegt, dass benötigt es die CE-Kennzeichnung um dieses in Verkehr zu bringen. Mit der Erstellung der Leistungserklärung und dem Anbringen der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen. BPV legt Grundanforderungen an Bauwerke fest:
22
23 Sonderfall: Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser BPV und zugehörige harmonisierte technische Spezifikationen (Normen) sparen Aspekt der Trinkwassertauglichkeit aus! Für in Verkehr bringen von CE gekennzeichneten Produkten (gesetzlich geregelter Bereich) gilt nach Brüssel gemeldetes (notifiziertes) Recht Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit. Für Produkte im freiwilligen Bereich gilt die Empfehlung ebenso. ÖNORM und ÖVGW Zertifizierung geben dem Planer, Ausschreiber und Kunden die Sicherheit der Erfüllung hoher technischer Anforderungen und des gesetzlichen Rahmens.
24 Sonderfall: Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser ÖNORM B ist für organische Werkstoffe bzw. aus diesen Werkstoffen hergestellte Anlagenteile, von der Wassergewinnung bis zur Entnahmestelle anzuwenden und beschreibt: Beurteilung der Rezeptur an Hand einer Positivliste Migration: Prüfungen sowie die Mindestanforderungen bzw. Grenzwerte von Geruch (TON), Geschmack (TFN), Trübung, gesamter organischer Kohlenstoff (TOC), Chlorzehrung Beurteilung des mikrobiellen Bewuchs an der Oberfläche
25 Sonderfall: Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser ÖNORM B ist für zementgebundene Werkstoffe bzw. aus diesen Werkstoffen hergestellte Anlagenteile, von der Wassergewinnung bis zur Entnahmestelle anzuwenden und beschreibt: Migration: Prüfungen sowie die Mindestanforderungen bzw. Grenzwerte von Geruch (TON), Geschmack (TFN), Trübung, gesamter organischer Kohlenstoff (TOC), Chlorzehrung Nur im Falle organischer Zusatzstoffe: Beurteilung der Rezeptur an Hand einer Positivliste Beurteilung des mikrobiellen Bewuchs an der Oberfläche
26 Sonderfall: Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser ÖNORM B ist für metallische Werkstoffe bzw. aus diesen Werkstoffen hergestellte Anlagenteile, von der Wassergewinnung bis zur Entnahmestelle anzuwenden und beschreibt: Grenzen der Zusammensetzung (Legierung und unvermeidbare Legierungsbestandteile) in ÖNORM B Prüfung der Abgabe von Legierungsbestandteilen (z.b. Blei) in das Trinkwasser durch den Rig-Test Beschichtung (organisch, anorganisch) bietet keine Umgehungsmöglichkeit, da Basismaterial ebenfalls entsprechen muss.
27 TWV EU-Trinkwasserverordnung BGBl. II Nr. 304/2001: Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Letzte Änderung mit BGBl. II Nr. 362/2017 BGBl. I Nr. 13/2006: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) mit der letzten Änderung durch BGBl. 51/ Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB): Kodex Kapitel B1 erläutert die TWV und definiert weitergehende Anforderungen bezogen auf Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser Empfehlung des Bundesministerium für Gesundheit...Anforderungen an Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser zusätzlich ÜA-Zeichen des OIB ab dem Wasserzähler Produkt in Kontakt mit Trinkwasser
28 Das ÜA-Zeichen des OIB Das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) legt für Bauprodukte, die nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen nötige Nachweise zur Verwendbarkeit (keine Regelung über das Inverkehr-Bringen) fest und veröffentlicht diese in der Baustoffliste ÖA) Die rechtsverbindliche Kundmachung der Verordnung des OIB über die Baustoffliste ÖA erfolgt für die einzelnen Bundesländer nach den jeweiligen Kundmachungsvorschriften (Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften gem. 18 der BV) Produkte, die ein ÜA-Zeichen tragen können als verwendbar angesehen werden. Für die Trinkwassertauglichkeit von Produkten ab dem Wasserzähler ist die Kundmachung der Baustoffliste ÖA mit Mitte 2018 vorgesehen.
29 Inhalt Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser Rechtlicher Rahmen in Bezug auf Materialien und Bauteile in Kontakt mit Trinkwasser Trinkwasserverordnung (TWV) Bauproduktenverordnung (BPV) Nationales Recht und Normen Zusammenfassung & Ausblick
30 Zusammenfassung & Ausblick Bauprodukte (in Kontakt mit Trinkwasser haben neben dem Stand der Technik (ÖNORMEN) auch gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Normen, Verordnungen und Empfehlungen, die den rechtlichen Rahmen für das in Verkehr bringen und den Einbau in Österreich festlegen, stellen auch künftig sicher, dass die hohen nationalen Anforderungen erfüllt werden. Ein zertifiziertes Produkt (ASI, ÖVGW, OIB) gibt dem Planer und Anwender rechtliche und technische Sicherheit. und Ein geprüfte, zertifizierte Rohrwerkstoffe und Trinkwasser-Hygiene sind KEIN WIDERSPRUCH
31 Kontakt: DI Udo PAPPLER OFI Technologie & Innovation GmbH Franz-Grill-Straße 5, 1030 Wien t: udo.pappler@ofi.at
austrolab - Workshop
austrolab - Workshop Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte in Österreich Die Baustofflisten ÖE und ÖA Folie 1 Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 15. Dezember 2002 über
MehrTrinkwasserkontaktmaterialien und Thermoplastische Elastomere
Trinkwasserkontaktmaterialien und Thermoplastische Elastomere Dr. Frank-Ullrich Schlosser Ramona Schuster Umweltbundesamt Fachgebiet II 3.4 Wasserverteilung 1 1. Anforderungen an Produkte mit 1. Trinkwasserkontakt
MehrAkkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-13119-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 18.09.2017 bis 15.05.2019 Ausstellungsdatum: 18.09.2017 Urkundeninhaber:
MehrWas ist die Leistung? EN im Stahlbau
Was ist die Leistung? EN 1090-1 im Stahlbau Georg Matzner 09.10.2014 BPR->BPV Rechtsquelle hat sich geändert: Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung seit 1.7.2013 in Kraft Welche Neuerungen gibt
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
Mehrc) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.
Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.
MehrQualitätsprobleme in der Trinkwasserversorgung: Vorgangsweise im Anlassfall aus Sicht eines Lebensmittelinspektors
Qualitätsprobleme in der Trinkwasserversorgung: Vorgangsweise im Anlassfall aus Sicht eines Lebensmittelinspektors Dietmar ROKITA BH Imst, Lebensmittelaufsicht 1 Foto: Dietmar ROKITA Wasser (H 2 O) Wasser
MehrVerantwortung des Bauausführenden
KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR BAUPRODUKTE Die Kennzeichnungspflicht für Bauprodukte betrifft nicht nur die Hersteller dieser Produkte. Durch den landesgesetzlichen Status der Baustoffliste ÖA greift die Verpflichtung
MehrMaterialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser Bewertungsgrundlagen für organische Materialien und für weitere Werkstoffe
Für Mensch & Umwelt Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser Bewertungsgrundlagen für organische Materialien und für weitere Werkstoffe Dr. Thomas Rapp Fachgebiet II 3.4 / Trinkwasserverteilung
MehrEN CE statt Zulassung
Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden
MehrHerausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München
Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:
MehrWissen schafft. Vorsprung. Positionspapier zur CE-Kennzeichnung von Sanitär- und Gebäudearmaturen. Stand: VDMA Technik für Menschen
Positionspapier zur CE-Kennzeichnung von Sanitär- und Gebäudearmaturen Stand: 26.06.2013 Wissen schafft Vorsprung Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau e.v. Fachverband Armaturen Vorsitzender: Dr.
MehrTRINKWASSER IN KONTAKT MIT MATERIALIEN
Quelle: Internet TRINKWASSER IN KONTAKT MIT MATERIALIEN Wasserversorgung Zürich 20. und 22. Oktober 2015 Cosimo Sandre Technischer Berater Wasser Aqua Info Center Zertifizierung CH / EU Quelle: R. Nussbaum
MehrMaterialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser UBA-Bewertungsgrundlagen
Für Mensch & Umwelt Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser UBA-Bewertungsgrundlagen Dr. Thomas Rapp Fachgebiet II 3.4 / Trinkwasserverteilung Übersicht 1 EUROPÄISCHE REGELUNGEN 2 4(5)MS ZUSAMMENARBEIT
MehrONR Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen ICS
ICS 93.120 ONR 23130 Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen Aggregates for construction Guideline for the preparation of declarations of performance Agrégats
MehrWarum überhaupt Änderung?
Die kommende Bauprodukte-Verordnung Auswirkungen auf Notifizierte Stellen Warum überhaupt Änderung? 1 Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise zur derzeitigen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten: -
MehrEUROPÄISCHE BAUPRODUKTENVERORDNUNG. Informationen zur Vorordnung Kabel und Leitung
EUROPÄISCHE BAUPRODUKTENVERORDNUNG Informationen zur Vorordnung Kabel und Leitung Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben auf Vorschlag der Europäischen Kommission am 9. März
MehrHygienische Anforderungen an Elastomere im Trinkwasserkontakt
Hygienische Anforderungen an Elastomere im Trinkwasserkontakt Jubiläumsveranstaltung C. Otto Gehrckens GmbH & Co. KG, Pinneberg, 12. September 2017 Dr.-Ing. Robertino Turković TRINKWASSERVERORDNUNG 17
MehrSubbeilage 2 zur Beilage 672/2012. Erläuterungen
Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012 Erläuterungen Zu Art. 1 Gemäß Art. 2 Z 16 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist unter der Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines
MehrRohrleitungssysteme Materialien und Schadensfälle aus der Praxis
Rohrleitungssysteme Materialien und Schadensfälle aus der Praxis Brixen, 18. März 2016 Inhalt Werkstoffe in der Trinkwasserversorgung Werkstoffe, Eigenschaften, Vor- und Nachteile Schadensfälle aus der
MehrFassung vom Seite 1 von 5
Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung Vom 27. Oktober 2017 Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Die Sächsische Bauordnung in der
MehrWasserfachtagung 2017
Wasserfachtagung 2017 1 Nachweis über die Einhaltung der a.a.r.d.t Hinweise aus der Praxis zur Inbetriebnahme und Übergabe nach DIN EN 806-5 Betrieb und Wartung Fachverband SHK Sachsen-Anhalt M.Eng. Martin
MehrMarktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO
Regierungspräsidium Gießen Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Dezernat 32 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2336 Fax: 0641 303-2359 E-Mail:
MehrAkkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944)
1 2000/9/EG*2000/9/EC*2000/9/ 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Sicherheitsbauteile Anhang V CE Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr 2 2014/33/EU*2014/33/EU*2014/
MehrDAfStbFachkolloquium
DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik
MehrMerkblatt zur Bauproduktenverordnung
Merkblatt zur Bauproduktenverordnung Die Bauproduktenverordnung legt Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und erhöht die Wirkungsweise gegenüber dem Vorgänger der Bauproduktenrichtlinie
MehrBauproduktenverordnung ab 01. Juli 2013 Allgemeines
HASSLACHER NORICA TIMBER 9751 Sachsenburg Feistritz 1 AUSTRIA T +43 4769 2249-0 F +43 4769 2249-129 info@hasslacher.at www.hasslacher.at Ein Unternehmen der HASSLACHER NORICA TIMBER Gruppe A company of
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG
MehrRechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis
Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis BauPVO und CE-Kennzeichnung Hintergründe, Grundlagen und Auswirkungen in der Praxis Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk,
Mehr1. Allgemeines. 2. Verwendbarkeit von Bauprodukten der Baustoffliste ÖA
Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖA vom 13. Mai 2008 geändert wird (2. Novelle zur Baustoffliste ÖA) 1.
MehrSeminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen
Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael
MehrTrinkwasser-Kontaktmaterialien. Amt für Verbaucherschutz, Dr. Irina Nüesch
Trinkwasser-Kontaktmaterialien Amt für Verbaucherschutz, Dr. Irina Nüesch Trinkwasser-Kontaktmaterialien Trinkwasser-Kontaktmaterialien Trinkwasser-Kontaktmaterialien Trinkwasser-Kontaktmaterialien Trinkwasser-Kontaktmaterialien
MehrDie neue EU- Bauproduktenverordnung
Die neue EU- Bauproduktenverordnung Symposium CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bergisch-Gladbach, 10. Mai 2011 Dr. Bernhard Schneider BMVBS, Berlin, Referat
MehrAktuelle europarechtliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die technische Regelsetzung und Zertifizierung des DVGW Stand: April 2015
Aktuelle europarechtliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die technische Regelsetzung und Zertifizierung des DVGW Stand: April 2015 RA Dr. Uwe Wetzel Konkreter Anlass der Betrachtung Urteil des
MehrHygiene-Institut des Ruhrgebiets Institut für Umwelthygiene und Toxikologie
Wichtige Information bezüglich des Übergangs von den UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL) Das Umweltbundesamt (UBA)
MehrDIN EN ISO 9OO1 MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR LASER. IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N
DIN EN ISO 9OO1 ZDI4_ZER' GN4BH BESCHEINIGT, D,ASS DIE ORGANISATiON PS LASER GMBH A CO. KG?73?I THEDINGHAUSEN MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR. 205-213?73?I THEDINGHAUSEN LASER IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N
MehrDWD, CPR: Aktuelle Situation und Entwicklungen aus Sicht von Prüfstellen
DWD, CPR: Aktuelle Situation und Entwicklungen aus Sicht von Prüfstellen 27.11.2014, Duisburg, DKI Vortragsreihe Dr. Josef Klinger ÜBERSICHT 1. Europäische Vorgaben 2. Ist-Analyse 3. Konfliktpotentiale
MehrVERBINDUNGSELEMENTE ENGEL GmbH Postfach 1563, Weingarten, Germany MaLiMo Großhandels GmbH
VERBINDUNGSELEMENTE ENGEL GmbH Postfach 1563, 88244 Weingarten, Germany 16834 MaLiMo Großhandels GmbH Carl-Zeiss-Strasse 2 32278 Kirchlengern Achim Nowak Telefon: +49 176 12 407187 Telefax: +49 7131 2786672
MehrDr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,
MehrDie allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall Franz-Josef Heinrichs Stellvertretender Geschäftsführer Technik ZVSHK St. Augustin Gesetz, Richtlinie, Verordnung Gesetz zur Verhütung
MehrDIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen
MehrVierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte
Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte
MehrStellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand
Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband
MehrDIN (Oktober 2013)
DIN 50930-6 (Oktober 2013) Korrosion metallener Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer Teil 6: Bewertungsverfahren und Anforderungen hinsichtlich
MehrMehr Raum für Holzbauten in Wien
Mehr Raum für Holzbauten in Wien A. Meinhold 1 Mehr Raum für Holzbauten in Wien Andreas Meinhold Stadtbaudirektion Wien Kompetenzzentrum für soziale und kulturelle Infrastruktur Wien, Österreich 2 Mehr
MehrRegelwerk. Technische Regel Arbeitsblatt W 534 Mai zurückgezogen. Rohrverbinder und Rohrverbindungen in der Trinkwasser-Installation
Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt W 534 Mai 2004 Rohrverbinder und Rohrverbindungen in der Trinkwasser-Installation ISSN 0176-3504 Preisgruppe: 11 DVGW, Bonn, Mai 2004 DVGW Deutsche Vereinigung des
Mehr2. Vorgesehener Verwendungszweck: Rohrabschottung für feuerwiderstandsfähige Wände und Decken in Gebäuden, siehe ETA-17/0163.
Leistungserklärung Gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (CPR). Leistungserklärung / Pacifyre MK II - 1 Nr. 0843-CPR-17-0163 DE. 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:. 2. Vorgesehener Verwendungszweck:
MehrÖVGW/GRIS PRÜFRICHTLINIE PW 406/3
ÖVGW/GRIS PRÜFRICHTLINIE PW 406/3 Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach A -1015 Wien Schubertring 14 Postfach 26 Telefon: +43/1/513 15 88-0* Telefax: +43/1/513 15 88-25 E-mail: office@ovgw.at
MehrWerkstoffe in der Trinkwasser- Installation - Was verändert die Novelle der Trinkwasserverordnung?
15. Sanitärtechnisches Symposium 20. Februar 2014 Werkstoffe in der Trinkwasser- Installation - Was verändert die Novelle der Trinkwasserverordnung? J.W. Erning Dr. Erning Sanitärtechnik 02/2014 1 Einleitung
MehrEinleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015)
Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015) 1. Allgemeines Die landesgesetzlich umgesetzte Vereinbarung
MehrKonformitäts- und Gütenachweise für Bauprodukte
Konformitäts- und Gütenachweise für Bauprodukte weitverbreitete Ansichten: Bei Verwendung eines Bauproduktes mit CE-Kennzeichnung muss ich mich um nichts mehr kümmern Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung muss
MehrInfotag Trinkwasser, Kärnten
1 Infotag Trinkwasser, Kärnten 11. Oktober 2016 Congress Center Villach 11.10.2016 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 2 Trinkwasserbehälter Entscheidung Sanierung oder Neubau 11.10.2016
MehrGesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Claus Wiezorek 1 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
MehrÖsterreichisches Lebensmittelbuch. IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse
Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0003-II/B/13/2015 vom 21.01.2015 INHALTSVERZEICHNIS Seite:
MehrUnterrichtspräsentation für Bildungseinrichtungen
Unterrichtspräsentation für Bildungseinrichtungen Trinkwasser Kundenschulung Friedrich Stöckl Grundlagen Verantwortung Was habe ich als Planer, Installateur oder Betreiber einer Hausinstallation mit Hygiene
MehrSchnittstelle Maschinenrichtlinie. Bauprodukte-Verordnung
Schnittstelle Version 1/14 2006/42/EG VO (EU) Nr. 305/2011 http://www.maschinenrichtlinie.de 2 von 17 termann Art. 2 Abs 1: Bauprodukt Bauprodukt jedes Produkt oder jeden Bausatz, das beziehungsweise der
MehrAls Wasserversorger sind wir gesetzlich verpflichtet,
Als Wasserversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, jederzeit Trinkwasser von einwandfreier Qualität in ausreichender Menge und mit dem erforderlichen Druck zur Verfügung zu stellen und zwar ohne Kompromisse!
MehrBauprodukte / Bausysteme. Ing. Mag.(FH) Günter Jechlinger
Bauprodukte / Bausysteme Ing. Mag.(FH) Günter Jechlinger 1 Bauproduktenrichtlinie und CE Kennzeichnung Bauprodukte und die OIB-Richtlinien (Bauordnungen) PAUSE Bauproduktenverordnung (ab Juli 2013) Marktüberwachung
MehrAkkreditierungsumfang der Inspektionsstelle (EN ISO/IEC 17020:2012) HygCen Austria GmbH / (Ident.Nr.: 0196)
HygCen Austria GmbH / (Ident.: 0196) Titel 1 2 3 21-010 21-011 21-055 2015-11 Hygiene Management-System in Wäschereien 2014-04 Hygiene Management-System - Aufbereitung von textilen OP-Materialien - Überprüfung
MehrDas Akkreditierungssystem in Deutschland im Umbruch
Das Akkreditierungssystem in Deutschland im Umbruch Ingo Ruthemeier Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat VIIA3 Normung,Konformitätsbewertung, Messwesen, Fachaufsicht BAM, PTB New Approach
MehrLeitfaden zur CE-Kennzeichnung
Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012
2449 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten Vom
MehrDr. Bernhard Schneider Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dr. Bernhard Schneider Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Aktueller Überblick zur Bauproduktenverordnung Dr. Bernhard Schneider, BMVBS Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 14. November
MehrProduktzertifizierungsstelle
Produktzertifizierungsstelle Rechtsperson Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) Schubertring 14, 1010 Wien Internet www.ovgw.at/ Ident 0922 Standort Österreichische Vereinigung
MehrDas 3 Seiten umfassende Gutachten bildet eine Einheit und darf ohne schriftliche Genehmigung nicht auszugsweise veröffentlicht werden.
Gutachten 141441G Gutachten über die Trinkwasseruntersuchung für Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld Das 3 Seiten umfassende Gutachten bildet eine Einheit und darf ohne schriftliche Genehmigung nicht auszugsweise
MehrZeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!
GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger
MehrZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU
Verwendungsgrundsatz ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ZWECK...1 2. GELTUNGSBEREICH...2 3. BEGRIFFE...2 4. PRODUKTBESCHREIBUNG...2
MehrInspektionsstelle Typ C
Inspektionsstelle Typ C Rechtsperson Rinnböckstraße 15, 1110 Wien Ident 0069 Standort IFUM - Labors für Umweltmedizin Feldgasse 9, 1080 Wien Datum der Erstakkreditierung 2012-05-15 Level 3 Akkreditierungsnorm
MehrBest Practice in der Wasserversorgung
Best Practice in der Wasserversorgung Nachhaltige Kunststoffrohrleitungen durch innovative Werkstoffe, moderne Verlegemethoden und Prüfverfahren erfolgreiche Beispiele aus der Praxis CBr / 1 Welche Anforderungen
MehrDie Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom
Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom 09.03.2011 ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 Die neue Bauproduktenverordnung Die Verordnung (EU) Nr. 306/2011 des
MehrProduktzertifizierungsstelle
Produktzertifizierungsstelle Rechtsperson ofi Technologie & Innovation GmbH Franz-Grill-Straße 5, 1030 Wien Internet www.ofi.at Ident 0928 Standort ofi Technologie & Innovation GmbH Franz-Grill-Straße
MehrSicheres Trinkwasser. Die Eigenverantwortung des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage. Grundsätze. Regelwerke
Die Eigenverantwortung des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage Dr. Heimo Wallenko Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 12 Sanitätswesen Teil 050536 31225 heimo.wallenko@ktn.gv.at Grundsätze
MehrDÄMMELEMENTE MIT DURCHGEHENDER BEWEHRUNG
Verwendungsgrundsatz DÄMMELEMENTE MIT DURCHGEHENDER BEWEHRUNG Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Ersetzt Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Produktbeschreibung...
MehrDIN EN Erstinspektion zur Beurteilung der WPK. Systemaufbau/ Erstprüfung. Werkseigene Produktionskontrolle. Zertifizierung der WPK
DIN EN 1090 Hersteller intern Systemaufbau/ Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle Probenahmen Verpflichtung zur Zertifizierung nach DIN EN 1090 Zertifizierungsstelle extern Erstinspektion zur Beurteilung
Mehrwww.ofi.at Rohrleitungssysteme - System- und Materialkunde sowie Schadensfälle aus der Praxis
Rohrleitungssysteme - System- und Materialkunde sowie Schadensfälle aus der Praxis Inhalt Wasserschäden und ihre Folgen Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation Werkstoffe, Eigenschaften Vor- und Nachteile
MehrBewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall- Bewertungsgrundlage) 1
Bewertungsgrundlage Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall- Bewertungsgrundlage) 1 I Einleitung Werkstoffe und Materialien, die für die Neuerrichtung oder Instandhaltung
MehrBrandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa
Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als
MehrWärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:
01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN
MehrMERKBLATT DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN MIT DRUCKLUFT, INERTGAS ODER WASSER
MERKBLATT DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN MIT DRUCKLUFT, INERTGAS ODER WASSER Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Telefon: (0 22 41)
MehrZW125. Reglement. Trinkwasserverteilsysteme mit Rohren aus PE-X. ZW125 d Ausgabe Januar 2016 REGELWERK
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE
MehrDELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
MehrErfüllung der neuen Vorschriften CPR 305/2011 Verordnung für Bauprodukte. Die DoP (Leistungserklärungen) der Produkte von Landini S.p.A.
Landini S.pA. di Landini Cav. Mirco Sede: Via Eugenio Curiel, 27/A 42024 CASTELNOVO SOTTO (Reggio Emilia) Italy Tel +39-0522.68.88.11 Fax Uff.Ordini +39-0522.68.88.72 Fax +39-0522.68.88.70 Sito Web: www.landinispa.com
MehrWasserwerk Villach DI Herwig Töscher 13. November
Wasserwerk Villach DI Herwig Töscher 13. November 2018 1 Risikomanagement - Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung Agenda: Anforderungen an einen Trinkwasserversorger Was kann passieren? Vorkehrungen
MehrÖsterreichisches Lebensmittelbuch
Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0003-II/B/13/2015 vom 21.01.2015 Änderungen, Ergänzungen: BMGF-75210/0010-II/B/13/2017
MehrArtikel I. Artikel II Inkrafttreten. Artikel III Übergangsbestimmungen
Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Verordnung über die Baustoffliste ÖA vom 13. Mai 2008 geändert wird (1. Novelle zur Baustoffliste ÖA) OIB-095.1-032/10 1/8 Verordnung
MehrDie CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß der Bauproduktenverordnung
Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß der Bauproduktenverordnung Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Bauproduktenverordnung? Zusammengestellt von Dipl.-Ing. Wolfgang Höhnl 24. Mai 2015
MehrAllgemeine Informationen und Normen von Schutzhandschuhen
Allgemeine Informationen und Normen von Schutzhandschuhen Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird in der EU durch die übergeordnete Richtlinie 89/686/EWG geregelt. Zur Unterscheidung der unterschiedlichen
MehrTechnische Regel Arbeitsblatt GW 335 B 2 September 2004
Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt GW 335 B 2 September 2004 Kunststoff-Rohrleitungssysteme in der Gas- und Wasserverteilung; Anforderungen und Prüfungen Teil B 2: Formstücke aus PE 80 und PE 100
MehrNormen News. Neues aus dem Normungswesen 12. November 2015 Dr. Fred Scheuer
Normen News Neues aus dem Normungswesen 12. November 2015 Dr. Fred Scheuer Übersicht Neuerungen bei Europäischen Regelwerken Änderungen bei österreichischen Regelwerken 2 Bauproduktenverordnung Bauproduktenverordnung
MehrAnforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie)
Anforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie) REACH in der Praxis SVHC / Stoffe in Erzeugnissen 22. April 2013
MehrBundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) 31.03.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und
Mehr