Merkblatt zur Bauproduktenverordnung
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- Peter Otto
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1 Merkblatt zur Bauproduktenverordnung
2 Die Bauproduktenverordnung legt Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und erhöht die Wirkungsweise gegenüber dem Vorgänger der Bauproduktenrichtlinie ist ab dem in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig benennt alle wesentlichen Eigenschaften von Bauprodukten und erweitert diese in Bezug auf die Sicherheit für Arbeitnehmer, Energieeffizienz und natürliche Ressourcen stattet die Marktüberwachung mit mehr Befugnissen aus benennt CE Akteure und deren Pflichten benennt und erklärt alle wichtigen Begriffe, z.b. Leistungserklärungen regelt die CE-Kennzeichnung 2
3 Die CE- Kennzeichnung ist seit dem Pflicht beinhaltet die Kennzeichnungspflicht für alle Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden ohne Anforderungen an den Brand- und Rauchschutz, die unter eine harmonisierte Norm fallen ist kein Güte- oder Qualitätszeichen sondern ein Warenzeichen (wie z.b. ein Personalausweis). Sie soll dafür sorgen, dass nur Bauprodukte in den europäischen Markt gebracht werden, die die Mindestanforderungen erfüllen Ziele, Bedeutung Beseitigung von Handelshemmnissen in Europa Beseitigung nationaler Warenkennzeichnungen Reduzierung notwendiger Prüfungen, zeigt die Einhaltung aller anzuwendenden Verordnungen an, wird daher in Eigenverantwortung des Herstellers erbracht 3
4 Die Leistungserklärung Die Leistungserklärung wird als Begriff der zugesicherten Eigenschaft der Bauprodukte neu eingeführt Der Hersteller haftet für die Konformität der erklärten Leistung zum Bauprodukt Die erklärte Leistung ist die Voraussetzung einer jeden CE-Kennzeichnung Ohne Leistungserklärung darf nicht gekennzeichnet werden Sobald die Leistungserklärung erstellt ist, muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen In gedruckter oder auch in elektr. Form 10 Jahre Aufbewahrungspflicht Inhalte: Muster Referenznummer des Produkttyps Die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts Der Verwendungszweck beziehungsweise die Verwendungszwecke des Bauprodukts Die erklärten Leistungen, alle nicht erklärten mit npd (keine Leistung festgestellt) Angewandte Norm Prüfstelle Bewertungssystem Bevollmächtigter 4
5 CE-Kennzeichen Vorgaben: Gut sichtbar und dauerhaft leserlich Auf dem Bauprodukt, solange die Art des Bauproduktes diese Kennzeichnung zulässt oder rechtfertigt Muster 90 x 29 mm Wenn dort nicht möglich, auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren Auch Kombinationen aus Etikett und Begleitpapier möglich Nur erklärte Leistungen / kein npd Inhalte: Herstellungsjahr Name, Anschrift des Herstellers Identifikationsnummer Projektname, Positionsnummer,-typ Norm CE-Zeichen Muster 29 x 90 mm 5
6 Marktüberwachung Soll CE-Kennzeichnung überwachen DIBT hat 11 Meldestellen in Deutschland eingerichtet. Hier werden die Vorkommnisse gesammelt, ausgewertet und weitergeleitet. In den Ländern sind verschiedene Ministerien für die Überwachung zuständig. Was wird überwacht: Richtige Kennzeichnung in Form und Inhalt (z.b. mindestens eine erklärte Leistung) Prüfung ob Kennzeichnung für Produkt zulässig Korrekturmaßnahmen innerhalb einer Frist, Nachkontrolle Ausrichtung auf schwere Delikte wie zum Beispiel: Ernsthaftes Risiko für die Sicherheit und Gesundheit von Personen Ist dies der Fall, so können die Marktüberwachungsbehörden beispielsweise die weitere Verbreitung dieser Produkte grundsätzlich untersagen oder in besonders gravierenden Fällen gar die Vernichtung der Produkte anordnen. 6
7 Harmonisierte Normen: Benennt wesentliche und zusätzliche Merkmale bzw. Leistungseigenschaften von Bauprodukten, und wie diese zu ermitteln und anzugeben sind. harmonisierte Norm für Fenster und AuSSentüren harmonisierte Norm Vorhangfassaden Wesentliche Eigenschaften von Fenstern und Außentüren nach EN Wesentliche Eigenschaften von Vorhangfassaden nach EN (in Überarbeitung) Widerstandsfähigkeit gegen Windlast -> Bewertungspflicht aus MBO Widerstandsfähigkeit gegen Windlast -> Bewertungspflicht aus MBO Wärmedurchgang -> Mindestanforderung aus ENEV Wärmedurchgang -> Mindestanforderung aus ENEV Lichttechnische Werte -> Bewertungspflicht aus ENEV Luftdurchlässigkeit -> Bewertungspflicht aus ENEV Luftdurchlässigkeit -> Bewertungspflicht aus ENEV Schlagregendichtigkeit Schlagregendichtigkeit Widerstandsfähigkeit gegen Eigenlast Gefährliche Substanzen Stoßfestigkeit Widerstandsfähigkeit gegen Horizontallasten Stoßfestigkeit Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen Temperaturwechselbeständigkeit Höhe Fähigkeit der Freigabe Luftschalldämmung Wasserdampfdurchlässigkeit Dauerhaftigkeit, Brandverhalten, Feuerwiderstand, Brandausbreitung, Luftschalldämmung 7
8 Empfehlungen zur Erstellung einer Leistungserklärung Erklären Sie mindestens eine Leistung Beachten Sie die Bewertungspflicht Beachten Sie die Mindestanforderungen Erklären Sie keine höhere Leistung als Sie müssen Erklären Sie nicht mehr Leistungen als Sie sollten 8
9 Empfehlung zu Anwendungsfall 1 Kein Anforderungsprofil vorhanden Maßnahme: Entweder Übertragung der Werte aus der Einsatzempfehlung Oder Übernahme der ermittelte Werte Oder Erklärung mindestens einer Leistung 9
10 Empfehlung zu Anwendungsfall 1 10
11 Empfehlung zu Anwendungsfall 2 Spezifisches Anforderungsprofil liegt vor Anforderungsprofil </= den ermittelten Leistungsdaten aus der Software, aber >/= den empfohlenen Werten aus der Einsatzempfehlung Maßnahme: Übertragung der entsprechenden spezifischen Anforderungen 12
12 Empfehlung zu Anwendungsfall 2 B3/C3 6A 1,3 4 Anforderungsprofil 13
13 Empfehlung zu Anwendungsfall 3 Optisch außerhalb der Prüfmasse Prüfbasis bildet immer schwächstes Glied, also hier das einzelne Fenster und deren Prüfergebnisse Handhabung wie bei allen anderen Anwendungsfällen 14
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