Marktüberwachung Ökodesign
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- Franziska Kirchner
- vor 8 Jahren
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1 Marktüberwachung Ökodesign Überblick über Aufbau und Arbeitsweise Tobias Wölke Fachgebietsleiter Marktüberwachung Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung
2 Ziele der Marktüberwachung in Europa (1) Durch die behördliche Marktüberwachung soll sicher gestellt werden, dass europäisch festgelegte Anforderungen an Produkte eingehalten werden Sicherstellung des freien Warenverkehrs in Europa/fairer Wettbewerb Wahrung verschiedener Schutzziele wie z. B. Sicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Energieeffizienz, Verbraucherinformation durch Kennzeichnung von Produkten
3 Rechtliche Grundlagen (2) VO (EG) Nr. 765/2008 Rahmenvorgaben zur Marktüberwachung Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte Durchführungsmaßnahmen (VO) für ausgewählte Produktgruppen Richtlinie 2010/30/EU Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen Durchführungsmaßnahmen (VO) für ausgewählte Produktgruppen Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz EVPG Verordnung zur Durchführung des EVPG EVPGV Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz EnVKG Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung EnVKV
4 Durchführungsvorschriften zur Ökodesign-Richtlinie (3) 1275/2008/EG 107/2009/EG 244/2009/EG 245/2009/EG 278/2009/EG 640/2009/EG 641/2009/EG 642/2009/EG 643/2009/EG 1015/2010/EU 1016/2010/EU 327/2011/EU 206/2012/EU 547/2012/EU 932/2012/EU 1194/2012/EU 617/2013/EU 666/2013/EU 813/2013/EU 814/2013/EU 66/2014/EU 548/2014/EU 1253/2014/EU Bereitschafts- und Aus-Zustand ( standby ) Einfache set-top-boxen (Fernsehempfänger) Haushaltslampen (Teil a: ungebündeltes Licht) Entladungslampen (Straßen- und Bürobeleuchtung) externe Netzteile Elektromotoren Heizungspumpen Fernsehgeräte Kühl- und Tiefkühlgeräte im Haushalt Waschmaschinen im Haushalt Geschirrspüler im Haushalt Ventilatoren Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt Wasserpumpen Haushaltswäschetrockner Haushaltslampen (Teil b: gebündeltes Licht) PCs (Desktop/Laptop) und Computermonitore Staubsauger Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch) Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch) Haushalts- und Gewerbeöfen, -herde und -grills für Speisen Transformatoren Klimatechnik, Lüftungstechnik fusolino / fotolia.com
5 Ökodesign-Anforderungen (4) Erfüllung der Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahmen Name und Adresse des Herstellers, Bevollmächtigten oder Importeurs auf Produkt oder Verpackung, eindeutige Identifizierbarkeit des Produkts CE-Kennzeichnung auf Produkt oder dessen Verpackung und den beigefügten Unterlagen Vorliegen einer korrekten EG-Konformitätserklärung mit Verweis auf die anwendbare Durchführungsvorschrift nach Durchführung des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens (Anh. IV oder V der RL 2009/125/EG)
6 Label gem. VO (EU) Nr. 1254/2014 (5) I. Name und Warenzeichen d. Lieferanten II. Modellkennung III. Energieeffizenzklasse IV. Schallleistungspegel in Innenräumen V. Höchster Luftvolumenstrom in m 3 /h Lieferant (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur) Händler Produktdatenblätter für Händler (unentgeltlich) Technische Dokumentation zur Prüfung der Angaben im Datenblatt u. auf dem Label Energie-Etikett für Händler (unentgeltlich), auch in elektronischer Form Mitwirkungs- und Duldungspflicht Anbringen bei ausgestellten Produkten an vorgeschr. Stelle deutlich sichtbar Kenntnisnahme des Interessenten: erforderlichen Angaben vor Vertragsschluss Werbung mit Preis: Energieeffizienzklasse angeben Mitwirkungs- und Duldungspflicht
7 Arbeitsweise der Marktüberwachung (6) Aktive Marktüberwachung durch programmatische Schwerpunktsetzung Reaktive Marktüberwachung durch Hinweise, Erstermittler-Übernahmen Labortest Dokumententechnische Prüfung Sichtprüfung physikalisch-technische Prüfung Konformitätsbewertung, -erklärungen, technische Unterlage(n), Datenblätter, Informationsanforderungen, CE- Kennzeichen Formale Kennzeichnungsanforderungen Mitwirkungs- und Duldungspflichten der Wirtschaftsakteure Probenahme, Unterlagenanforderung, Zutrittsrechte
8 Verdacht der Nicht-Konformität, was nun? (7) Anhörung des Wirtschaftsakteurs Gelegenheit zur Stellung und zum Ergreifen freiwilliger Maßnahmen zum Abstellen der Mängel Behördliche Maßnahmen Ordnungsverfügung (präventiv) / Bußgeldbescheid (repressiv) Anordnung von Maßnahmen, die die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherstellen (bis hin zum Verbot des Inverkehrbringens/Bereitstellens)
9 Marktüberwachung in Nordrhein-Westfalen (8) Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Referat VII-8 Fachaufsicht Politik Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 85 Vollzug* *Vollzug heißt konkret: Betriebskontrollen Probenahmen Untersuchungen Beratung Behördliche Maßnahmen
10 Bund-Länder-Ausschuss EVPG/EnVKG (9)
11 Erfahrungen und Herausforderungen der Marktüberwachung (10) Sehr detaillierte und komplexe Vorgaben zu Prüfaufbau und Prüfablauf in den Durchführungsvorschriften wenige Prüfinstitute am freien Markt vorhanden kostenintensive Prüfungen bzw. Prüfstände Unschärfen oder gar Widersprüchlichkeiten zwischen Vorschriften und anzuwendenden Normen Marktüberwachungstoleranzen bzw. Verpflichtung nach erstem Prüfling weitere zu überprüfen Fragestellung zur Überprüfung integrierter Produkte und Ausnahmeregelungen Probleme für den Vollzug bei Entnahme / Überprüfung von betreffenden Produkten aufgrund ihrer Größe oder Verfügbarkeit Vorschriften bei Wirtschaftsakteuren teilweise noch wenig bekannt Akzeptanz der Notwendigkeit (v.a. im Zusammenhang mit möglichen Kosten für Prüfungen durch Marktüberwachungsbehörden)
12 Noch Fragen? Tobias Wölke Fachgebietsleiter Marktüberwachung Ökodesign/Energieeffizienzkennzeichnung Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstr. 10, Recklinghausen 02361/ fotodo - Fotolia.com
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