Übersicht der verabschiedeten Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Label).

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1 Übersicht der verabschiedeten Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Label) , Berlin 1

2 Inhalt. Hintergrundinformationen EU-Label Übersicht Produktgruppen Allgemeine Informationspflichten Steckbriefe der regulierten Produktgruppen, für die eine Energieverbrauchskennzeichnung mit dem EU-Label verpflichtend ist. 2

3 Das EU-Label. Das EU-Label leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in Europa. Durch die Einstufung von Geräten in Energieeffizienzklassen (EEK) wird ein Produkt hinsichtlich seiner Energieeffizienz eingeordnet und gekennzeichnet. Das EU-Label ist sprachenunabhängig und bietet für den Endkunden eine einfache Möglichkeit, die Energieeffizienz eines energieverbrauchsrelevanten Gerätes einzuschätzen und unterstützt so die Kaufentscheidung für energieeffiziente Produkte. Das EU-Label schafft Markttransparenz zur Energieeffizienz von Produkten. Das EU-Label für Fernsehgeräte 3

4 Das EU-Label Hintergrund und Ziele (I). EU-weit ist die Richtlinie 2010/30/EU ( Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen ) die rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung von Produkten mit dem EU-Label. Diese Richtlinie (RL) ersetzt die vorherige RL 92/75/EWG, nach welcher Haushaltsgroßgeräte und im weiteren Verlauf Haushaltslampen, Raumklimageräte und Haushaltswäschetrockner gekennzeichnet wurden. 4

5 Das EU-Label Hintergrund und Ziele (II). Auf Basis der RL 2010/30/EU werden für ausgewählte Produktgruppen sogenannte Durchführungsmaßnahmen / Verordnungen (VO) erlassen, die direkt in allen Mitgliedsstaaten gelten. Für den Hersteller / Händler definieren die Durchführungsmaßnahmen detaillierte, produktgruppenspezifische Anforderungen an die Kennzeichnung mit dem EU-Label und weitere darüber hinausgehende Informationspflichten. Die nationale Umsetzung in Deutschland erfolgt durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) vom und die Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV). 5

6 Das bisherige EU-Label auf Basis der RL 92/75/EWG. Auf Basis der Richtlinie 92/75/EWG wurden ursprünglich insbesondere Haushaltsgroßgeräte gekennzeichnet. Für die in der folgenden Tabelle dargestellte Produktgruppe gilt weiterhin das EU-Label auf Basis der RL 92/75/EWG. Für alle anderen Produktgruppen wurden zwischenzeitlich neue VO erlassen (siehe folgende Folie). Los Produktkategorie Verordnung VO in Kraft seit Kennzeichnungspflicht ab k.a. Waschtrockner 96/60/EG

7 Das EU-Label auf Basis der Richtlinie 2010/30/EU (I). Für die folgenden Produktgruppen wurden seit dem Jahr 2010 Verordnungen nach der EU-Label-Richtlinie 2010/30/EU verabschiedet. Los Produktkategorie Verordnung VO in Kraft seit EU-Label ab 1 Heizkessel und Kombiboiler (EU) 811/ Warmwasserbereiter (EU) 812/ Fernsehgeräte (EU) 1062/ Luftkonditionierer (EU) 626/ Haushaltskühlgeräte (EU) 1060/

8 Das EU-Label auf Basis der Richtlinie 2010/30/EU (II). Los Produktkategorie Verordnung VO in Kraft seit EU-Label ab 14 Haushaltsgeschirrspülmaschinen (EU) 1059/ Haushaltswaschmaschinen (EU) 1061/ Haushaltswäschetrockner (EU) 392/ Staubsauger (EU) 665/ Elektrische Lampen und Leuchten (EU) 874/ Haushaltsbacköfen (EU) 65/ Wohnraumlüftungsgeräte (EU) 1254/ Online Label (Ausweitung aller bisherigen VO auf Internethandel) (EU) 518/

9 Informationspflichten (I). Für Hersteller und Händler legen die Verordnungen neben der deutlich sichtbaren Kennzeichnung mit dem EU-Label weitere Informationspflichten fest: Hersteller müssen Produktdatenblätter bereitstellen. Hersteller müssen eine technische Dokumentation zu allen Produkten erstellen, die unter die VO fallen, anhand derer die Richtigkeit der Angaben auf dem EU-Label und dem Datenblatt überprüft werden kann. Für den Online-Handel wurde mit der VO (EU) 518/2014 festgelegt, dass die Energieeffizienzklasse von Produkten deutlich mit dem entsprechend farblich dargestellten Pfeil des EU-Labels dargestellt werden muss. Durch anklicken des Pfeils muss das vollständige EU-Label und die vollständigen Produktdaten aufrufbar sein. 9

10 Informationspflichten (II). Sofern in einer Produktwerbung Informationen über Energieverbrauch oder Preis angegeben werden, müssen Hersteller und Händler sicherstellen, dass auch die Energieeffizienzklasse (EEK) des jeweiligen Produktes ausgewiesen wird. Bei technischen Werbeschriften wie Handbüchern oder Produktbroschüren müssen Hersteller und Händler sicherstellen, dass die geforderte Information über den Energieverbrauch oder die EEK bereitgestellt werden. Die Informationspflichten werden in den Verordnungen jeweils durch produktgruppenspezifische Anforderungen ergänzt und konkretisiert. 10

11 Informationspflichten (III). Für den Fall, dass der Kunde das Gerät nicht ausgestellt sehen kann (z. B. Katalog, Telefonvertrieb), gelten produktgruppenspezifische Informationspflichten. In der Regel müssen alle Angaben des EU- Labels, insbesondere die Energieeffizienzklasse und der Energieverbrauch, angegeben werden. Die bereitzustellenden Informationen sind für jede Produktgruppe in den VO definiert. Eine Verpflichtung, das gesamte EU-Label darzustellen, besteht hier nicht. Die Informationen müssen für den Kunden in gut lesbarer Form in einer definierten Reihenfolge dargestellt werden. 11

12 Marktüberwachung. Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen und die Kennzeichnung nach Energieeffizienzklassen werden vom Hersteller des jeweiligen Produktes erklärt. Die Marktüberwachung in Deutschland ist Aufgabe der Bundesländer. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen anhand von Stichproben die Übereinstimmung der jeweiligen Produkte mit den Verordnungen, z. B.: Überprüfung der Herstellerangaben zur Energieeffizienz durch Messungen, Überprüfung der sonstigen Anforderungen, z. B. der Informationspflichten, Überprüfung, ob die Energieeffizienzklasse (EEK) auf dem EU-Label den Herstellerangaben bzw. dem gemessenen Energieverbrauch entspricht, Überprüfung der richtigen Kennzeichnung mit dem EU-Label im Handel. Jede Verordnung definiert detailliert Anzahl, Verfahren und Toleranzen für die Überprüfung von Produkten durch die Marktüberwachungsbehörden. 12

13 Energieeinsparpotenziale in den Produktgruppen durch das EU-Label (I). Die Energieeinsparpotenziale in den Produktgruppen werden auf Basis der Vorstudien und des sogenannten Impact Assessment der EU-Kommission ermittelt und für Ökodesign und Labelling kombiniert angegeben. Los Produktgruppe Datum der VO Wirkung ab Jährl. Energieeinsparpotenzial (2020; EU)* ENER 1 Heizgeräte und Kombiboiler TWh ENER 2 Warmwasserbereiter TWh ENER 5 Fernsehgeräte TWh ENER 10 Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt TWh ENER 13 Haushaltskühl- & Gefriergeräte TWh ENER 14 Haushaltsgeschirrspül- und Waschmaschinen k. A. ENER 16 Haushaltswäschetrockner k. A. * Quelle: Verordnungen der Produktgruppen 13

14 Energieeinsparpotenziale durch das EU-Label in den Produktgruppen (II). Los Produktgruppe Datum der VO Wirkung ab Jährl. Energieeinsparpotenzial ( 2020; EU)* ENER 17 Staubsauger TWh ENER 19 Elektrische Lampen und Leuchten TWh. ENER 22 Haushaltsbacköfen ,5 TWh ENTR 6 Wohnraumlüftungsgeräte k.a. Online-Label k.a. k. Los Waschtrockner k. A. * Quelle: Verordnungen der Produktgruppen 14

15 Übersicht über Produktgruppen mit EU-Label. 15

16 Online-Label (I). Die VO ist seit Juni 2014 in Kraft und definiert die Darstellung der Energieeffizienz von Produkten bei Verkauf, Vermietung oder Ratenkauf über das Internet. Es handelt sich um eine so genannte horizontale Verordnung mit Auswirkungen auf alle bisher verabschiedeten EU-Label-VO: 1059/2010 (Geschirrspüler) 1061/2010 (Waschmaschinen), 1060/2010 (Haushaltskühlgeräte) 1062/2010 (Fernseher), 626/2011 (Klimaanlagen) 392/2012 (Wäschetrockner 874/2012 (Lampen und Leuchten) 665/2013 (Staubsauger 811/2013 (Raumheizgeräte) 812/2013 (Warmwasserbereiter) Die VO ist seit dem wirksam. 16

17 Online-Label (II). Beim Online-Kauf (Fernabsatz) muss der Verbraucher bisher lediglich die EEK sowie die Basisinformationen (in Textform) erhalten, die auf dem Label angegeben sind. Wichtige Entscheidungskriterien fehlen, wie zum Beispiel die Farbskala oder Angaben zur besten Energieeffizienzklasse der Produktgruppe. Durch die horizontale VO zum Online-Label muss ab 2015 auch das EU-Energielabel online mit Etikett und Datenblatt zu sehen sein. Darstellung der EEK mit entsprechend gefärbtem Pfeil, über einen Link erreicht der Nutzer das vollständige EU-Label und das Datenblatt 17

18 Los 1: Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte Verordnung (EU) 811/2013. Die Verordnung definiert die Anforderungen an die Energieeffizienzkennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen Nicht gekennzeichnet werden müssen: Heizgeräte (HG), die für gasförmige oder flüssige Biomasse ausgelegt sind HG für Festbrennstoffe HG die heißes Trink- und Sanitärwasser erzeugen Heizgeräte für KWK mit einer elektrischen Leistung > 50 kw Die VO ist im März 2013 in Kraft getreten und wird am 26. September 2015 wirksam. 18

19 Los 1: Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte Labeldarstellung (I). Gemäß VO (EU) 811/2013 müssen die von der VO erfassten Heizgeräte ab dem mit einem EU-Label (A++ bis G) gekennzeichnet werden. Ab 1. September 2019 werden EU-Label verpflichtend, die von Energieeffizienzklasse A+++ bis D reichen. Die Informationen auf den vier verschiedenen Label-Varianten sind auf den folgenden Folien dargestellt. 19

20 Los 1: Heizgeräte Labeldarstellung Raumheizgeräte. Das EU-Energielabel für Raumheizgeräte enthält die folgenden Informationen: Name des Lieferanten und Modellkennung Raumheizungsfunktion Jahreszeitbedingte Raumheiz-Energieeffizienz Wärmenennleistung in kw Schalleistungspegel Ab : Energieeffizienzklassen A++ bis G Ab : Energieeffizienzklassen A+++ bis D 20

21 Los 1: Heizgeräte Labeldarstellung Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung. Das EU-Energielabel für Raumheizgeräte mit KWK enthält die folgenden Informationen: Name des Lieferanten und Modellkennung Raumheizungsfunktion Jahreszeitbedingte Raumheiz-Energieeffizienz Wärmenennleistung in kw Schalleistungspegel Stromerzeugungsfunktion Ab : Energieeffizienzklassen A++ bis G Ab : Energieeffizienzklassen A+++ bis D 21

22 Los 1: Heizgeräte Labeldarstellung Raumheizgeräte mit Wärmepumpe. Das EU-Energielabel für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe enthält die folgenden Informationen Name des Lieferanten und Modellkennung Raumheizfunktion für Mittel- und Niedertemperaturanwendungen Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen Wärmenennleistung (inkl. evtl. vorhandener Zusatzgeräte) Temperaturkarte Europas mit 3 als Anhaltspunkt dienenden Temperaturzonen Schalleistungspegel Ab Energieeffizienzklassen A++ bis G Ab Energieeffizienzklassen A+++ bis D 22

23 Los 1: Heizgeräte Labeldarstellung Raumheizgeräte mit Niedertemperatur-Wärmepumpe. Das EU-Energielabel für Raumheizgeräte mit Niedertemperatur-Wärmepumpe enthält folgende Informationen: Name des Lieferanten und Modellkennung Raumheizfunktion für Niedertemperaturanwendungen Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen Wärmenennleistung (inkl. evtl. vorhandener Zusatzgeräte) Temperaturkarte Europas mit drei als Anhaltspunkt dienenden Temperaturzonen Schalleistungspegel Ab : Energieeffizienzklassen A++ bis G Ab : Energieeffizienzklassen A+++ bis D 23

24 Los 1: Heizgeräte Package-Label (I). Das Package-Label (Paket-Label) ist eine Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen, z. B. für Kombinationen aus Heizgerät, Solareinrichtung und Temperaturreglern. Es können Kombinationen aus Produkten verschiedener Hersteller mit einem Package-Label gekennzeichnet werden. Zusätzliche Module (z. B. automatische Temperatursteuerung) können die Energieeffizienz der Verbundanlage steigern, dies soll sich auch im Label widergespiegeln. Das Package-Label wird vom Händler (Installateur) auf Basis von Angaben der einzelnen Hersteller erstellt. 24

25 Los 1: Heizgeräte Package-Label (II). Das Package-Label Package-Label Heizgeräte Package-Label Kombiheizgeräte 25

26 Los 2: Warmwasserbereiter (EU) 812/2013. Die Verordnung definiert die Anforderungen an die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern (bis 70 kw), Warmwasserspeichern bis 500 Liter und Verbundanlagen mit einer Wärmenennleistung bis 70 kw. Nicht gekennzeichnet werden müssen: Geräte, die zur Nutzung von Biomasse ausgelegt sind und mit festen Brennstoffen betrieben werden Warmwasserbereiter außerhalb der definierten Lastprofile Warmwasserbereiter zur Zubereitung von Speisen und Getränken Die VO ist im März 2013 in Kraft getreten und wird am 26. September 2015 wirksam. 26

27 Los 2: Warmwasserbereiter EU-Label. Gemäß VO (EU) 812/2013 müssen die von der VO erfassten Warmwasserbereiter und Wasserspeicher ab mit einem EU-Label (A bis G) gekennzeichnet werden. Ab 26. September 2017 werden EU-Label verpflichtend, die von Energieeffizienzklasse A+ bis F reichen. Die Informationen auf den vier verschiedenen Label-Varianten sind auf den folgenden Folien dargestellt. 27

28 Los 2: Warmwasserbereiter Labeldarstellung für konventionelle Warmwasserbereiter. Das EU-Energielabel für konventionelle Warmwasserbereiter enthält die folgenden Informationen Name des Lieferanten und Modellkennung Warmwasserbereitungsfunktion einschließlich des Lastprofils Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz (Energieeffizienzklasse) Jährlicher Energieverbrauch in kwh bzw. GJ Schallleistungspegel Bei Warmwasserbereitern, die ausschließlich zum Betrieb in Schwachlastzeiten geeignet sind, kann dies über ein Piktogramm dargestellt werden (siehe Label, unten links) Ab : Energieeffizienzklassen A bis G Ab : Energieeffizienzklassen A+ bis F 28

29 Los 2: Warmwasserbereiter Labeldarstellung für solarbetriebene Warmwasserbereiter. Das EU-Energielabel für solarbetriebene Warmwasserbereiter enthält die folgenden Informationen: Name des Lieferanten und Modellkennung Warmwasserbereitungsfunktion einschließlich des Lastprofil Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen (Energieeffizienzklasse) Durchschnittlicher Strom- bzw. Energieverbrauch in drei typischen Temperaturzonen Temperaturkarte Europas Schallleistungspegel in db Ab : Energieeffizienzklassen A bis G Ab : Energieeffizienzklassen A+ bis F 29

30 Los 2: Warmwasserbereiter Labeldarstellung für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe. Das EU-Energielabel für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe enthält die folgenden Informationen Name des Lieferanten und Modellkennung Warmwasserbereitungsfunktion einschließlich Lastprofil Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen (Energieeffizienzklasse) Durchschnittlicher Strom- bzw. Energieverbrauch in drei typischen Temperaturzonen; Temperaturkarte Europas Bei Warmwasserbereitern die ausschließlich zum Betrieb in Schwachlastzeiten geeignet sind, kann dies über ein Piktogramm dargestellt werden (siehe Label, unten links) Schalleistungspegel in und außerhalb der Anlage. Ab Energieeffizienzklassen A bis G Ab Energieeffizienzklassen A+ bis F 30

31 Los 2: Warmwasserbereiter Labeldarstellung für Warmwasserspeicher. Das EU-Energielabel für Warmwasserspeicher enthält die folgenden Informationen Name des Lieferanten und Modellkennung Warmwasserspeicherungsfunktion Energieeffizienzklasse Warmhalteverluste in Watt Warmwasserspeichervolumen in Liter Ab : Energieeffizienzklassen A bis G Ab : Energieeffizienzklassen A+ bis F 31

32 Los 2: Warmwasserbereiter Package-Label (I). Das Package-Label (Paket-Label) ist eine Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen, z. B. für Kombinationen aus Warmwasserbereiter, Solareinrichtung und Regelungstechnik. Es können Kombinationen aus Produkten verschiedener Hersteller mit einem EU-Label gekennzeichnet werden. Zusätzliche Module (z. B. automatische Regelung) können die Energieeffizienz der Verbundanlage steigern, dies soll auch im Label dargestellt werden. Das Package-Label wird vom Händler (Installateur) auf Basis von Angaben der einzelnen Hersteller erstellt. 32

33 Los 2: Warmwasserbereiter Package-Label (II). Das Package-Label enthält folgende Informationen: Name des Lieferanten und Modellkennung (ggf. mehrere möglich) EEK für Warmwasserbereitungsfunktion Zusammensetzung der Verbundanlage Die anhand der Vorgaben in der VO ermittelte Gesamt-Energieeffizienzklasse der Verbundanlage. 33

34 Los 5: Fernsehgeräte (EU) 1062/2010. Die VO ist im September 2010 in Kraft getreten, seit dem besteht für Hersteller und Handel eine Kennzeichnungspflicht für Fernsehgeräte (EU-Label). Weitere Anforderungen an Fernsehgeräte wurden in der Ökodesign-Verordnung für Fernsehgeräte ((EG) 642/2009) festgelegt. Durch die Ökodesign-VO und die EU-Label- VO zusammen werden bis 2020 jährliche Einsparungen von ca. 43 TWh erwartet. Revision der VO spätestens nach 5 Jahren (2015). 34

35 Los 5: Fernsehgeräte Labeldarstellung (I). In der ersten Stufe werden die Energieeffizienzklassen (EEK) A bis G eingeführt. Für neue Fernsehgeräte im Handel gilt seit August 2011 die EEK F als Mindeststandard. Fernsehgeräte der EEK A verbrauchen rund 70 Prozent weniger Strom als Modelle der Klasse F. Erweiterung des Labels um die Klassen A+ (2014), A++ (2017) und A+++ (2020). In den genannten Jahren wird mit Einführung neuer Klassen die jeweils schlechteste EEK aus der Skala des EU-Labels gestrichen. Besonders effiziente TV-Geräte können im Handel bereits jetzt mit den EEK A+ und A++ gekennzeichnet werden. 35

36 Los 5: Fernsehgeräte Labeldarstellung (II). Informationen auf dem Label: Energieeffizienzklasse Energieverbrauch pro Jahr Leistungsaufnahme im Betrieb Vorhandensein eines echten Ausschalters Bildschirmdiagonale 36

37 Los 5: Fernsehgeräte Ausblick. Einzelne Fernsehgeräte werden effizienter Bei Fernsehgeräten ist rasante Entwicklung der energieeffizienten Geräte auf dem Markt beobachtbar, insbesondere bei großen Geräten. A und A+ Geräte hatten im April 2012 einen Marktanteil von ca. einem Drittel (Quelle: GfK), erste A++ Geräte sind bereits am Markt. Der absolute Stromverbrauch durch Fernseher steigt nach Prognosen EU-weit an. Die Gründe hierfür sind sogenannte Reboundeffekte durch: steigende Bildschirmgröße und Auflösung, steigende Anzahl an Geräten pro Haushalt, steigende Anzahl an Zusatzfunktionen. 37

38 Los 10: Luftkonditionierer (EU) 626/2011. Luftkonditionierer sind Geräte zum Kühlen oder Heizen von Innenraumluft. Sie werden auch Raumklimageräte genannt. Die Verordnung ist im Mai 2011 in Kraft getreten. Ab dem müssen neu in Verkehr gebrachte Geräte mit dem neuen EU-Label gekennzeichnet werden. Bis gilt für die Energiekennzeichnung von Raumklimageräten die RL 2002/31/EG. Die VO definiert Anforderungen an die Kennzeichnung netzbetriebener Luftkonditionierer mit einer Leistung 12 kw (Kühlbzw. Heizleistung). 38

39 Los 10: Luftkonditionierer Labeldarstellung (I). Luftkonditionierer (Raumklimageräte) können im Handel bereits jetzt mit dem neuen EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Ab gilt das neue EU-Label verpflichtend. Das EU-Label sieht die EEK A+++ bis D vor. Mobile Raumklimageräte müssen ab 2013 im Kühlbetrieb mindestens die EEK B, im Heizbetrieb die EEK C (Einschlauchgeräte) bzw. EEK D (Zweischlauchgeräte) erfüllen. Für Geräte, die besonders klimaschonende Kühlmittel verwenden, gelten abgeschwächte Mindestanforderungen (siehe Verordnungstext). Die VO sieht unterschiedliche Label für verschiedene Gerätetypen vor. 39

40 Los 10: Luftkonditionierer Labeldarstellung (II). Informationen auf dem Label: EEK (kühlen/heizen) Heizleistung Kühlleistung Geräuschentwicklung Stromverbrauch bei 60 Minuten Volllast 40

41 Los 10: Luftkonditionierer Ausblick. Produktgruppe hat zunehmende Bedeutung, insbesondere in Ländern mit hohen, sommerlichen Temperaturen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Klimawandels bekommt Kühlung von Gebäuden auch in Deutschland eine größere Bedeutung. Im Markt dominieren derzeit (2012) Geräte der (alten) Effizienzklasse A, so dass besonders energieeffiziente Geräte sich derzeit nicht besonders abheben können. 41

42 Los 13: Haushaltskühl- und gefriergeräte (EU) 1060/2010 (I). Die aktuell gültige VO ist am in Kraft getreten. Kennzeichnungspflicht gilt für Haushaltskühl-/ Gefriergeräte mit einem Nutzinhalt zwischen 10 und Liter. Seit dem besteht für Hersteller und Handel eine Kennzeichnungspflicht mit dem neuen EU-Label. Kühl- und Gefriergeräte werden bereits seit 1998 mit einem EU-Label nach RL 92/75/EWG gekennzeichnet. Zusätzliche Anforderungen an die Energieeffizienz der Geräte werden in der Ökodesign-Verordnung für Haushaltskühlgeräte ((EG) 643/2009) festgelegt. 42

43 Los 13: Haushaltskühl- und gefriergeräte (EU) 1060/2010 (II). Durch die Ökodesign- und die EU-Label-Verordnung werden bis 2020 jährliche Einsparungen von ca. 6 TWh erwartet. Aus der Verordnung ergeben sich weitere Pflichten und Anforderungen für Hersteller und Handel: Informationsanforderungen an den Hersteller (technisches Datenblatt, Informationen im Internet) Informationsanforderungen an den Handel (Angabe der Energieeffizienzklasse (EEK), Kommunikation zu spezifischen Produkten, sofern Angaben zu Preis oder Energieverbrauch gemacht werden) Anforderungen für die Messvorschriften, z. B. zur Ermittlung des Jahresstromverbrauchs Revision der VO spätestens nach 4 Jahren (2014). 43

44 Los 13: Haushaltskühl- und gefriergeräte Labeldarstellung (I). Auf dem EU-Label werden die Energieeffizienzklassen (EEK) A+++ bis D dargestellt. Ein Gerät der EEK A+++ verbraucht nur etwa 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Geräts der Klasse A. Ab 01. Juli 2012 müssen alle neuen Kühl- und Gefriergeräte die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A+ erfüllen. Ab 01. Juli 2014 wird der EEI zur Erreichung der EEK A+ von 44 auf 42 verschärft. Die anderen EEI bleiben unverändert. 44

45 Los 13: Haushaltskühl- und gefriergeräte Labeldarstellung (II). Informationen auf dem Label: EEK Stromverbrauch pro Jahr Volumen des Kühlschranks Volumen des Gefrierfachs Geräuschentwicklung 45

46 Los 13: Haushaltskühl- und gefriergeräte Ausblick. Alle großen deutschen Hersteller haben inzwischen Geräte mit A+++ auf dem Markt. Vor dem Hintergrund der weiteren Energieeffizienzentwicklung von Kühl- und Gefriergeräten verliert die Marktwirkung des derzeitigen EU- Labels zukünftig an Bedeutung, da die besten Geräte sich nicht mehr abheben können. 46

47 Los 14: Haushaltswaschmaschinen (EU) 1061/2010. Die VO ist seit Dezember 2010 in Kraft. Seit dem besteht für Hersteller und Handel eine Kennzeichnungspflicht für Haushalts- Waschmaschinen mit dem neuen EU-Label. Im Fernabsatz gilt die VO ab dem Zusätzliche Energieeffizienz- und Informationsanforderungen wurden in der Ökodesign-Verordnung für Haushaltswaschmaschinen (EU) 1015/2010 festgelegt. Revision der VO spätestens nach 4 Jahren (2014). 47

48 Los 14: Haushaltswaschmaschinen Labeldarstellung (I). Das Label umfasst die Energieeffizienzklassen A+++ bis D. Ein Gerät der EEK A+++ verbraucht im Vergleich zu einem Gerät der Klasse A etwa 30 Prozent weniger Strom. Aufgrund der verabschiedeten Ökodesign VO müssen Neugeräte, die auf den Markt gebracht werden, mindestens die EEK A erreichen. Ab dem ist die EEK A+ vorgeschrieben. 48

49 Los 14: Haushaltswaschmaschinen Labeldarstellung (II). Informationen auf dem Label: Energieeffizienzklasse Energieverbrauch pro Jahr Wasserverbrauch max. Beladung Schleuderwirkung Geräuschentwicklung 49

50 Los 14: Haushaltswaschmaschinen Ausblick. Alle großen deutschen Hersteller haben inzwischen Geräte mit A+++ auf dem Markt. Seit Einführung des neuen EU-Label ist bei den Herstellern eine Tendenz zu größeren Geräten erkennbar. Diese können die besten EEK aufgrund des Berechnungsverfahrens leichter erreichen. Damit ist aber auch eine Erhöhung des Energieverbrauchs dieser Produkte verbunden. Vor dem Hintergrund der weiteren Energieeffizienzentwicklung von Waschmaschinen verliert die Marktwirkung des derzeitigen EU- Labels zukünftig an Bedeutung, da die besten Geräte sich nicht mehr abheben können. 50

51 Los 14: Haushaltsgeschirrspüler (EU) 1059/2010. Die Verordnung ist seit 20. Dezember 2010 in Kraft. Seit dem besteht für Hersteller und Handel eine Kennzeichnungspflicht für Geschirrspülmaschinen mit dem neuen EU- Label. Revision der VO spätestens nach 4 Jahren (2014). Zusätzliche Anforderungen werden in der Ökodesign-VO (EU) 1016/2010 festgelegt. 51

52 Los 14: Haushaltsgeschirrspüler Labeldarstellung (I). Das EU-Label umfasst die EEK A+++ bis D. Ein Gerät der EEK A+++ spart rund 30 Prozent Strom im Vergleich zu einem Modell der Klasse A. Die Trocknungseffizienzklasse gibt die Trocknungsleistung von A-G an. Die Größe eines Geschirrspülers wird auf dem Label über die Anzahl an Maßgedecken definiert. 52

53 Los 14: Haushaltsgeschirrspüler Labeldarstellung (II). Informationen auf dem Label: Energieeffizienzklasse Wasserverbrauch pro Jahr Energieverbrauch pro Jahr Geräuschentwicklung Trockenwirkungsklasse max. Anzahl Standardgedecke 53

54 Los 14: Haushaltsgeschirrspüler Ausblick. Aktuell müssen Geschirrspüler mindestens die Anforderungen der EEK A erfüllen, ab Dezember 2013 ist die EEK A+ gefordert. Alle großen deutschen Hersteller haben zurzeit schon Geräte mit A+++ auf dem Markt. Die Energieeffizienzsteigerung führt in der Regel zu einer Verlängerung des Waschprogramms (A+++ Geräte bis zu 3 Stunden) Einsatz geringerer Temperaturen bei gleichem Reinigungsergebnis möglich. 54

55 Los 16: Haushaltswäschetrockner (EU) 392/2012. Die Verordnung definiert Anforderungen an die Kennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern: Elektrische Wäschetrockner Gasbeheizte Wäschetrockner Einbau-Wäschetrockner Die VO ist seit dem in Kraft. Wäschetrockner können seit Mai 2012 freiwillig mit dem neuen EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Ab dem wird die Kennzeichnung mit dem neuen EU-Label verpflichtend. Von der VO nicht erfasst sind kombinierte Wasch- Trocken-Automaten und Haushaltswäscheschleudern (vgl. RL 96/60/EG; Folie 43). 55

56 Los 16: Haushaltswäschetrockner Labeldarstellung (I). Das EU-Label umfasst die Energieeffizienzklassen A+++ bis D. Geräte der EEK A+++ verbrauchen etwa 60% weniger als die der EEK A Revision der VO nach spätestens 5 Jahren (2017). Angaben des Labels (vgl. folgende Folie): Energieeffizienzklasse Stromverbrauch pro Jahr Gerätetyp (Abluft-, Kondensations-, gasbeheizte Trockner) Füllmenge Kondensationseffizienzklasse Dauer des Standardprogramms Füllmenge im Standardprogramm Geräuschentwicklung 56

57 Los 16: Haushaltswäschetrockner Labeldarstellung (II). Piktogramme: Gerätetyp 57

58 Verkaufte Stück in Tausend Los 16: Haushaltswäschetrockner Ausblick. Zusätzlich zur vorliegenden Labelling Verordnung tritt (voraussichtlich) im Herbst 2012 eine Ökodesign Verordnung in Kraft. Diese enthält weitere Energieeffizienzanforderungen an die Produktgruppe. Erste Geräte mit A++ sind bereits im Markt verfügbar. Verkaufszahlen Haushaltswäschetrockner 2006, 2007, 2009, A B Quelle: GfK Jahr C D E F 58

59 Los 17: Staubsauger Verordnung (EU) 665/2013. Die Verordnung definiert die Anforderungen an die Energieeffizienzkennzeichnung von netzbetriebenen Staubsaugern und Hybridstaubsaugern. Nicht gekennzeichnet werden müssen: Nasstaubsauger, kombinierte Nass-/ Trockensauger, Saugroboter, Industriestaubsauger, Sauger für den Außenbereich Die VO ist im Juni 2013 in Kraft getreten und wird am 01. September 2014 wirksam. Revision der VO spätestens nach 5 Jahren (2018). 59

60 Los 17: Staubsauger Labeldarstellung (I). Gemäß VO (EU) 665/2013 müssen Staubsauger ab 1. September 2014 mit einem EU-Label mit den Energieeffizienzklassen A-G gekennzeichnet werden. Ab 1. September 2017 werden EU-Label verpflichtend, die von Energieeffizienzklasse A+++ bis D reichen. Die Informationen auf dem Label sowie die verschiedenen Varianten sind auf den folgenden Folien dargestellt. EU-Label ab dem

61 Los 17: Staubsauger Labeldarstellung (II). Das EU-Energielabel für Staubsauger enthält die folgenden Informationen: Energieeffizienzklasse A bis G (ab 2017 A+++ bis D): Festlegung erfolgt anhand des Energieverbrauches pro Jahr. Zur Berechnung enthält die VO einen Berechnungsvorschrift in Abhängigkeit vom Untergrund (Teppichboden, Hartboden, ) Reinigungsklasse (A bis G): Festlegung erfolgt auf Basis der gemessenen Staubaufnahme. Die Ermittlung der Staubaufnahme erfolgt getrennt für Teppich- und Hartböden. Staubemissionsklasse (A bis G): Die Staubemissionsklasse wird auf Basis der gemessenen Staubemission bei maximalem Luftstrom festgelegt. Schalleistungspegel: Wird im Rahmen der Prüfung auf Teppichböden gemessen. 61

62 Los 17: Staubsauger Labeldarstellung (III). Es wurden drei verschiedene Labelvarianten entwickelt: Universalstaubsauger Hartbodenstaubsauger Teppichstaubsauger 62

63 Los 19: Elektrische Lampen und Leuchten (EU) 874/2012. Die VO (EU) 874/2012 ersetzt die bisherige Richtlinie 98/11/EWG zur "Energieettikettierung von Haushaltslampen ; die neue VO ist seit dem in Kraft. Die Verordnung definiert Anforderungen an die Kennzeichnung von: Elektrischen Lampen (Glühlampen, Leuchtstoff-lampen, Hochdruckentladungslampen, LED und LED-Module) Elektrischen Leuchten, die für den Betrieb mit o.g. Lampen vorgesehen sind. Ausnahmen: LED-Module, wenn: batteriebetrieben, Lichtstrom <30 lm; nicht primär für Beleuchtungszwecke verwendet Lampen/LED, die als fester Bestandteil einer Leuchte vermarktet werden. 63

64 Los 19: Elektrische Lampen und Leuchten (EU) 874/2012. Das EU-Label umfasst die Energieeffizienzklassen A++ bis E. Ab 1. September 2013 wird die neue Einstufung in die Klassen A++ bis E zur Pflicht, bis dahin darf die bisherige EEK-Einteilung verwendet werden Effiziente Halogenlampen mit ungerichtetem Licht findet man auf dem neuen Label in Klasse C, solche mit gerichtetem Licht in Klasse B. Glühlampen erreichten bisher aufgrund ihrer geringen Energieeffizienz bestenfalls die Klasse D und wurden daher schrittweise vom Markt genommen Revision der VO nach spätestens 3 Jahren (2015). Angaben des Labels vgl. folgende Folie. 64

65 Los 19: Elektrische Lampen und Leuchten Das Label (I). Das EU-Label für Lampen enthält die folgenden Informationen Name des Lieferanten / Modellkennung Energieeffizienzklasse Energieverbrauch in kwh je Betriebsstunden: Angabe als gewichteter Energieverbrauch, gerundet auf ganze Zahlen. 65

66 Los 19: Elektrische Lampen und Leuchten Das Label (II). Leuchten, die in einer Verkaufsstelle ausgestellt sind, werden mit einem speziellen EU-Label gekenn-zeichnet. Labeldarstellung ( Leuchtenlabel ) Name des Lieferanten / Modellkennung Leuchtenart bzw. genauere Spezifizierung der Leuchte Energieeffizienzklasse Leuchtmittelpiktogramm der vom Nutzer austauschbaren Lampen Negativ-Kennzeichnung der EEK für die es keine mit der Leuchte kompatiblen Lampen gibt. Auf der folgenden Folie werden verschiedene Varianten des Leuchtenlabels entsprechend der VO (EU) 874/2012 vorgestellt. 66

67 Los 19: Elektrische Lampen und Leuchten Das Label (III). Verschiedene Varianten des Leuchten-Labels Für den Verbraucher soll deutlich werden, mit welcher Energieeffizienz Lampen für die jeweilige Leuchte zur Verfügung stehen. Wenn die Leuchte mit Lampe ausgeliefert wird, muss die Labelklasse der beigelegten Lampe angegeben werden. Zusätzlich sind Anforderungen nach der Ökodesign-VO zu beachten. 67

68 Los 19: Elektrische Lampen und Leuchten Ausblick. Weiterentwicklung/Verbesserung der Energieeffizienz Insbesondere durch die Potenziale der LED-Technologie: Die Energieeffizienz von LED-Lampen sowie das Spektrum der angebotenen Produkte steigt kontinuierlich. Zukünftig wird die OLED-Technologie weitere Energieeffizienzverbesserungen ermöglichen, diese steht kurz vor der Marktreife. Die Entwicklungen in der LED-Technologie werden absehbar dazu führen, dass zunehmend LED-Module in den Markt gebracht werden, die speziell für bestimmte Leuchten konzipiert und optimiert sind. Bei einem Teil des Angebots werden Lampe und Leuchte eine nicht trennbare Einheit bilden, so dass dann kein Ersatz der Lampeneinheit/des Moduls mehr möglich ist. Auch leuchtende Flächen werden mit Weiterentwicklung der OLED-Technologie zunehmend relevant. 68

69 Los 22: Haushaltsbacköfen und Dunstabzugshauben. Die EU-Label VO ist seit Februar 2014 in Kraft und definiert Anforderungen für: Haushaltselektro- und Haushaltsgasbacköfen (einschließlich in Herde integrierter Haushaltsbacköfen) elektrische Haushaltsdunstabzugshauben Die VO gilt nicht für: kleine Backöfen, tragbare Backöfen, Wärmespeicher-Backöfen, mit Dampf als Hauptwärmequelle beheizte Backöfen, Geräte, die nur für die Verwendung von Propan und Butan bestimmt sind Die VO ist seit dem wirksam. Revision der VO spätestens am 01. Januar

70 Los 22: Haushalts- und Gewerbeöfen Labeldarstellung. Das Label umfasst die Energieeffizienzklassen A+++ bis D für Haushaltsbacköfen und A+++ bis G für Dunstabzugshauben Bei Haushaltsbacköfen wird von Beginn an die Skala A+++ bis D dargestellt Bei den Dunstabzugshauben ist vordefiniert, alle 2 Jahre ein + in der Skala zu ergänzen, um die fortschreitende Energieeffizienzentwicklung abzubilden (Beginn bei A). Das Label enthält neben der Energieeffizienzklasse Angaben über: Energieverbrauch, Volumen Fluiddynamische Effizienz (Dunstabzugshauben) Beleuchtungseffizienz (Dunstabzugshauben) Fettabscheidegrad (Dunstabzugshauben) 70

71 Los ENTR 6: Wohnraumlüftungsgeräte. Die EU-Label VO ist seit Dezember 2014 in Kraft und definiert Anforderungen für Wohnraumlüftungs-geräte. Die VO gilt nicht für: reine Zu- oder Abluftanlagen mit einer Leistung <30 Watt. für den Notfallbetrieb bestimmte Anlagen, z. B. im Brandschutz, bei hohen Betriebstemperaturen (>100 C) oder für Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung eingesetzter Geräte Dunstabzugshauben Die VO wird ab dem wirksam. Revision der VO spätestens am 01. Januar

72 Los ENTR 6: Wohnraumlüftungsgeräten - Labeldarstellung. Ab dem 01. Januar 2016 müssen die von der VO erfassten Produkte mit einem EU-Label A+ bis G gekennzeichnet werden. Das Label enthält: Energieeffizienzklasse Geräuschemission Volumenstrom Es werden Ein-Richtungs-Lüftungsgeräte und Zwei-Richtungs-Lüftungsgeräte unterschieden (nur Abluft oder Zu- und Abluft). Die Energieeffizienzklasse wird anhand des spezifischen Energieverbrauchs (kwh/jahr und Quadratmeter) ermittelt. 72

73 Produktgruppen mit dem EU-Label entsprechend der Richtlinie 92/75/EWG. 73

74 Haushalts-Wasch-Trocken-Automaten 96/60/EG. Die Richtlinie gilt für netzbetriebene Haushalts-Wasch- Trockenautomaten. Geräte, die mit anderen Energieträgern (Gas etc.) betrieben werden, sind ausgenommen. Die Richtlinie ist seit in Kraft. Kennzeichnungspflicht für Hersteller und Handel besteht seit dem , wobei in den ersten 6 Monaten noch Geräte in Verkehr gebracht werden konnten, die nicht den Vorschriften der RL entsprachen. Das Label wird in 11 verschiedenen Sprachversionen verwendet. Derzeit ist keine Revision der RL vorgesehen, so dass sie vorerst gültig bleibt. 74

75 Haushalts-Wasch-Trocken-Automaten Labeldarstellung. 75

76 Effizienz entscheidet. Vielen Dank. b2b.dena.de 76

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