Bauproduktenverordnung ab 01. Juli 2013 Allgemeines
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1 HASSLACHER NORICA TIMBER 9751 Sachsenburg Feistritz 1 AUSTRIA T F info@hasslacher.at Ein Unternehmen der HASSLACHER NORICA TIMBER Gruppe A company of the HASSLACHER NORICA TIMBER group Bauproduktenverordnung ab 01. Juli 2013 Allgemeines Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kundin, werter Kunde! Am 1. Juli 2013 tritt die Bauprodukte-Verordnung in Kraft, welche die bisherige Bauprodukte-Richtlinie ersetzt. Diese EU-Verordnung muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt wirksam. Ziel der Bauprodukteverordnung ist ein einheitliches Inverkehrbringen von Bauprodukten sowie der freie Warenverkehr und der Abbau von Handelshemmnissen. Ebenso sind die CE-Kennzeichnung und die neue Leistungserklärung (kurz: DOP) definiert. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die bisherige Konformitätserklärung durch die Leistungserklärung ersetzt wird. Hiermit dokumentiert der Hersteller gegenüber dem Markt und dem Kunden seine Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Leistungen, die in der Leistungserklärung deklariert sind. Ein Bauprodukt darf nur mit CE gekennzeichnet werden, wenn dafür eine entsprechende Leistungserklärung vorliegt. Eine Leistungserklärung ist erforderlich, wenn ein Produkt auf den Markt gebracht wird, das von einer harmonisierten Norm abgedeckt ist, oder für das eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde. In der folgenden Aufstellung finden Sie zur Erläuterung Produkte aus dem Portfolio der Hasslacher Norica Timber Gruppe, die zugehörigen Produktionsnormen sowie ob auf Basis dieser Norm eine Leistungserklärung bzw. CE-Kennzeichnung erforderlich bzw. geregelt ist. Produkt technische Spezifikation CE-Kennzeichnung / DOP Brettschichtholz EN erforderlich Lamellenbalken DUO/TRIO EN 385 und OIB-Richtlinien nicht erforderlich keilgezinktes Bauholz / Konstruktionsvollholz EN 385 nicht erforderlich GLT - Geprüfte Leimholz Träger Brettsperrholz NORITEC X-LAM ETA-13/0664 (ist ETB gleichgestellt) ETA-12/0281 (ist ETB gleichgestellt) erforderlich erforderlich Hobelware - Wand- und Deckenbekleidung EN sowie EN erforderlich Hobelware - Holzfußböden Innenbereich EN erforderlich Schnittholz Festigkeitssortiertes EN erforderlich Schnittholz optisch sortiert Holzhandelsusancen nicht erforderlich Betreff: Bauproduktenverordnung Verfasst: Juni 2013 Verfasser: GJ 1 DI Georg Jeitler Forschung & Entwicklung Normung Zertifizierung T F M E georg.jeitler@hasslacher.at Literatur: [1] [2] Aussendung vom Fachverband der Holzindustrie [3] Präsentation Die neue Bauproduktenverordnung, Dr. Rainer Mikultis, Wien, 13. Juni 2013.
2 HASSLACHER NORICA TIMBER 9751 Sachsenburg Feistritz 1 AUSTRIA T F info@hasslacher.at Ein Unternehmen der HASSLACHER NORICA TIMBER Gruppe A company of the HASSLACHER NORICA TIMBER group Bauproduktenverordnung ab 01. Juli 2013 Inhaltverzeichnis Allgemeines Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 2 Leistungserklärung Brettschichtholz NORITEC Holzindustrie GmbH Seite 3 Leistungserklärung Brettschichtholz BUCHACHER Holzbausysteme GmbH Seite 5 Leistungserklärung Brettsperrholz NORITEC X-LAM NORITEC Holzindustrie GmbH Seite 7 Leistungserklärung Hobelware Wand- und Deckenbekleidung NORITEC Holzindustrie GmbH Seite 9 Leistungserklärung Hobelware Holzfußböden für den Innenbereich NORITEC Holzindustrie GmbH Seite 11 Leistungserklärung Hobelware Wand- und Deckenbekleidung HASSLACHER Preding Holzindustrie Seite 13 Leistungserklärung Hobelware Holzfußböden für den Innenbereich HASSLACHER Preding Holzindustrie GmbH Seite 15 Leistungserklärung festigkeitssortiertes Bauholz NORITEC Holzindustrie GmbH Seite 17 2
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