Glossar. Altenquotient

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1 Altenquotient 65-jährige und ältere Einwohnerinnen und Einwohner in Prozent der 20- bis 64-Jährigen. Arbeitslose Personen, die vorübergehend nicht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben sowie sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslose können Arbeitslose des Rechtskreises SGB III (Arbeitsförderung) oder SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) sein. Nicht alle Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II zählen als arbeitslos. Neben den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gelten z. B. auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht als arbeitslos, wenn sie mehr als 15 Wochenstunden arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen oder wenn sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen und Arbeitslosengeld II erhalten. Arbeitslosendichte Die Dichteziffer bezieht die Arbeitslosen auf die jeweilige Personengruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit Hauptwohnung. Ärztedichte Die Dichteziffer bezieht die Ärztinnen und Ärzte auf die jeweilige Bevölkerungsgruppe mit Hauptwohnung. Asylbewerberleistungen Seit dem 1. November 1993 erhalten Asylbewerber/ innen und sonstige berechtigte Personen bei Bedarf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Grundleistungen nach 3 AsylbLG sollen den Bedarf der Leistungsberechtigten an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts im notwendigen Umfang vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten die Leistungsempfänger/ innen zusätzlich einen monatlichen Geldbetrag (Taschengeld). Ausländerinnen und Ausländer Als Ausländerinnen und Ausländer gelten Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zu diesem Personenkreis. Außenwanderungen Zu- und Wegzüge über die Stadtgrenze. Bedarfsgemeinschaft (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Personengruppe, die in einem Haushalt lebt, gemeinsam wirtschaftet und mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat. Im Unterschied zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen nicht alle Personen, die auf Dauer in einem Haushalt leben, zu einer Bedarfsgemeinschaft, wie z. B. Großeltern, Enkelkinder usw. Bedarfsorientierte Sozialleistungen zum Lebensunterhalt Das System der bedarfsorientierten Sozialleistungen greift dann, wenn Leistungen des vorrangigen Sozialversicherungssystems und/oder eigenes Einkommen/Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen. Es besteht aus folgenden Einzelleistungen: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Hilfe zum Lebensunterhalt. Beherbergungsbetriebe Beherbergungsbetriebe sind Betriebe und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Einbezogen werden alle Betriebe die sich auf den Wirtschaftszweig Be- 144 Bürgeramt, Statistik und Wahlen / Frankfurt am Main

2 herbergung nach Abteilung 55 der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ) 2008, zuzüglich Schulungsheime sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, erstrecken. Binnenwanderungen Zu- und Wegzüge zwischen den Stadtteilen ohne Umzüge im Stadtteil. Beschäftigtendichte Die Dichteziffer bezieht die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hauptjob auf die jeweilige Personengruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit Hauptwohnung. Bevölkerung in privaten Haushalten Zur Bevölkerung in privaten Haushalten zählen alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Haupt- oder Nebenwohnung. Ausgenommen sind Bewohnerinnen und Bewohner von Heim- und Anstaltsunterkünften (Kinder-, Alten- und Pflegeheime oder Justizvollzugsanstalten), da sie keinen eigenen Haushalt bilden. Bewohnerinnen und Bewohner von Studenten-, Arbeiter- und Schwesternwohnheimen sowie Seniorenwohnanlagen und -wohnungen führen dagegen in der Regel einen eigenen Haushalt und sind daher mit enthalten. Personen mit mehreren Wohnsitzen werden nur einmal an ihrem Hauptwohnsitz bzw. an ihrem zuletzt gemeldeten Nebenwohnsitz gezählt. Bevölkerungsbewegung Die Bevölkerungsbewegung gliedert sich in die natürliche und die räumliche Bewegung sowie den Staatsangehörigkeitswechsel. Zur natürlichen Bevölkerungsbewegung zählen Geburten und Sterbefälle sowie Eheschließungen und Ehelösungen. Die räumliche Bevölkerungsbewegung umfasst die Zu- und Wegzüge von Personen über die Stadtgebietsgrenze und die Umzüge innerhalb der Stadt. In der Geburtenstatistik werden nur die lebend Geborenen von Müttern mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main nachgewiesen. Analog dazu werden bei den Sterbefällen nur die mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldeten Gestorbenen ausgewiesen. Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) Durchschnittliche monatliche sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte (kurz: Arbeitsentgelte) werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung für am Stichtag beschäftigte Personen in ihrem Hauptbeschäftigungsverhältnis ermittelt. Sie umfassen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Mehrarbeits-/Überstundenvergütungen, Provisionen und Abfindungen. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben auf einen einheitlichen Zeitraum normiert und auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende) eingeschränkt. Deutsche Kinder mit Migrationshintergrund (Einschulungsuntersuchungen) Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn das Kind aus einem anderen Land zugewandert ist oder mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde. Zusätzlich wird die zu Hause gesprochene Sprache als Indikator für einen Migrationshintergrund berücksichtigt. Deutsche Kinder mit Migrationshintergrund (Grundschulen) Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn eines der folgenden Merkmale zutrifft: 1. Staatsangehörigkeit nicht deutsch (ausländische Schüler/innen) oder 2. Staatsangehörigkeit nicht deutsch, Land der Geburt nicht Deutschland, Verkehrssprache nicht deutsch (deutsche Schüler/innen mit Migrationshintergrund). Bewohnte Gebäude Unter dem Begriff bewohnte Gebäude werden alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit Wohnungen zusammengefasst. Deutsche Kinder mit Migrationshintergrund (Kindertageseinrichtungen) Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus einem ausländischen Herkunftsland kommt und/oder die überwiegend gesprochene Sprache nicht deutsch ist. 145 Materialien zur Stadtbeobachtung 17

3 Deutsche mit Migrationshintergrund (Bevölkerung) Zum Personenkreis der Deutschen mit Migrationshintergrund zählen Eingebürgerte, Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, im Ausland geborene Deutsche, Spätaussiedlerinnen und -aussiedler sowie Kinder unter 18 Jahren, von denen mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat. Einbürgerungen Die Einbürgerungsstatistik unterscheidet zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurden zum 1. Januar 2005 die wichtigsten Einbürgerungsvorschriften im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zusammengefasst. Es gelten nach 10 des Gesetzes folgende Voraussetzungen: Mindestens acht Jahre (davor fünfzehn Jahre) rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, Besitz eines unbefristeten oder in gewissen Fällen auch befristeten Aufenthaltsrechts, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen (es sei denn, deren Inanspruchnahme ist nicht selbst zu vertreten), die grundsätzliche Straffreiheit und die Aufgabe oder der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres werden ein persönliches und ausdrückliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie eine Loyalitätserklärung verlangt. Sonderregelungen für die Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer, (z. B. schulischer Integrationsnachweis) gibt es nicht mehr. Der Einbürgerungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorhanden sind, Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigung bestehen oder ein Ausweisungsgrund vorliegt, der sich mit der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder mit Gewalt als Mittel der Politik befasst. Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bleibt kennzeichnend für das Staatsangehörigkeitsrecht. Ausnahmeregelungen gestatten jedoch die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit. So ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich, obwohl die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit rechtlich unmöglich oder nicht zumutbar ist, z. B. wegen zu hoher Entlassungsgebühren oder entwürdigender Entlassungsmodalitäten. Dies gilt auch, wenn mit der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art verbunden sind. Weitere Erleichterungen bei der Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit gibt es im Verhältnis zu den Staaten der Europäischen Union. Einglierdungshilfe nach SGB XII/SGB VIII Kinder mit erhöhtem Förderbedarf gemäß Sozialgesetzbuch. Einschulungsuntersuchung Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main führt gem. 10 Kinder- und Jugendgesundheit des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) bei allen zur Schule angemeldeten oder schulpflichtigen Kindern ärztliche Einschulungsuntersuchungen durch. Sie umfassen den Vorsorge- und Impfstatus, Allergien, Asthma, Ekzeme, Krupp-Husten, die körperliche Entwicklung, Entwicklungsauffälligkeiten, Beeinträchtigungen beim Hören und Sehen, ein Screening des Entwicklungsstandes sowie Schulstatus und -empfehlung. Unterschieden wird zwischen ausländischen Kindern sowie deutschen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund. Erwerbsfähige Bevölkerung Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren. Gäste (Tourismus) Gäste nach Herkunftsland (Wohnsitzprinzip) in einem Beherbergungsbetrieb. Geringfügig entlohnte Beschäftigte Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen überschreitet das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig nicht 450 Euro (bis Euro). Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse können ausschließlich geringfügig entlohnte Hauptjobs (Minijob) oder geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigungen (Nebenjob) sein. Ein Nebenjob neben einer Hauptbeschäftigung ist abgabenfrei. Gewerbeabmeldungen Ein Gewerbe ist abzumelden bei der vollständigen Aufgabe eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), dessen Fortzug in einen anderen Meldebezirk, der Aufgabe im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder Spaltung, einem Rechtsformwechsel, Gesellschafteraustritten und der Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes (Übergabe/Eigentümerwechsel). 146 Bürgeramt, Statistik und Wahlen / Frankfurt am Main

4 Gewerbeanmeldungen Ein Gewerbe ist anzumelden bei der Neuerrichtung/ Neugründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), dessen Zuzug aus einem anderen Meldebezirk, einer Verschmelzung oder Abspaltung, einem Rechtsformwechsel, Gesellschaftereintritten und einer Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kap. 4, SGB XII Sozialhilfe) wurde am 1. Januar 2003 eingeführt und gewährt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes an Personen, die 65 Jahre und älter oder Personen, die 18 Jahre und älter und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Gewerbeanzeigen Als Gewerbeanzeigen gelten alle Gewerbean-, abund -ummeldungen. Anzeigepflichtig sind selbstständige Betriebe, Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind die freien Berufe, Gewerbetreibende in der Urproduktion (z. B. Landwirtschaft, Bergbau) sowie Versicherungen. Gleitzone Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb der Gleitzone (Midijob) liegt das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro (bis ,01 Euro und 800,00 Euro) und ist sozialversicherungspflichtig. Dabei zahlt der Arbeitgeber rund die Hälfte der sich aus den Beitragssätzen ergebenden Versicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmerbeitrag steigt linear von derzeit durchschnittlich 11 % am Anfang der Gleitzone bis zum vollen Arbeitnehmeranteil an (Gleitzonenregelung). Grundschulen Die Grundschulen (öffentliche Schulen und Privatschulen) umfassen die Klassen 1 bis 4, d. h. die 6- bis 10-Jährigen. Ausnahmen bilden die Schulen, in denen die Eingangsstufe - differenzierte Grundschule angeboten wird. Hier können Fünfjährige aufgenommen werden. Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit 1. Januar 2005 gilt das Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Es regelt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II) und alle nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Sozialgeld), die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Haushaltegenerierung Die Haushaltegenerierung ist ein statistisches Verfahren, in dem durch Kombination geeigneter Merkmale die an einer Adresse gemeldeten Personen zu Haushalten und Familien zusammengeführt werden. Allerdings können nicht alle Haushaltszusammenhänge zutreffend erkannt werden. Dies betrifft insbesondere nichteheliche Lebens- oder Wohngemeinschaften, sodass in der Haushaltegenerierung die Zahl der Einpersonenhaushalte tendenziell überzeichnet und die Zahl der Zweipersonenhaushalte unterzeichnet wird. Auch erwachsene Kinder, die bei den Eltern im Haushalt wohnen, können in der Haushaltegenerierung nicht zugerechnet werden. Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt (Kap. 3. SGB XII Sozialhilfe) deckt den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen, deren wirtschaftliche und soziokulturelle Existenz auf andere Weise nicht gesichert werden kann und die Regelleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht für sich in Anspruch nehmen können. Jugendquotient Einwohnerinnen und Einwohner unter 20 Jahren in Prozent der 20- bis 64-Jährigen. Kinder in privaten Haushalten Als Kinder werden nur leibliche oder angenommene Kinder unter achtzehn Jahren gezählt. Volljährige Kinder, die bei den Eltern im Haushalt wohnen, zählen nicht dazu, da sie in der Haushaltegenerierung nicht zuverlässig als Kind erkannt werden können. (siehe auch Haushaltegenerierung) 147 Materialien zur Stadtbeobachtung 17

5 Kindertageseinrichtungen Die Statistiken zur Kindertagesbetreuung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - Kinderund Jugendhilfe) werden jährlich im März festgestellt. Erhoben werden unter anderem der Betreuungsumfang, ein erhöhter Förderbedarf sowie ein Migrationshintergrund der betreuten Kinder. Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) In der Klassifikation der Wirtschaftszweige werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten für alle amtlichen Statistiken erfasst. Sie basiert auf einem international anerkannten System (Klassifikation) zur Einordnung der verfügbaren statistischen Daten, das von Zeit zu Zeit an ökonomische Veränderungen angepasst wird. Kraftfahrzeugbestand Zum Kraftfahrzeugbestand zählen die zum Stichtag 1. Januar im Zulassungsbezirk angemeldeten und in Betrieb befindlichen Fahrzeuge einschließlich der Saisonzulassungen. Es ist nicht der Standort, sondern der Wohnort des Halters maßgebend. Kraftfahrzeuge, die ihren regelmäßigen Standort in Frankfurt am Main haben, aber z. B. am Firmensitz in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet sind, zählen daher nicht zum Kraftfahrzeugbestand in Frankfurt am Main. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, wie z. B. Wohnmobile, Krankenwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge werden als Personenkraftwagen gezählt. Die Statistik über den Bestand an Kraftfahrzeugen wird jährlich vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister ermittelt, das seinerseits auf den Meldungen der Kraftfahrzeug- Zulassungsstellen basiert. Kommunalwahlrecht Nach dem hessischen Kommunalwahlrecht haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit der Personenwahl über Parteigrenzen hinweg (panaschieren). Bei der Wahl zur Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat jede Wählerin und jeder Wähler insgesamt 93 Stimmen. Dabei können bei der Stimmvergabe bis zu drei Stimmen bei einzelnen Bewerbern/ Bewerberinnen kumuliert werden. Auch die Streichung von einzelnen Bewerbern/Bewerberinnen innerhalb einer gewählten Liste ist möglich. Da das Wahlrecht keine Fünf-Prozent-Klausel enthält, nehmen alle Wahlvorschläge an der Sitzvergabe teil. Körpergewicht Der Gewichtsstatus wird über den Body Mass Index - (BMI) ermittelt, der sich ergibt, wenn das Gewicht in Kilogramm durch die quadrierte Größe in Metern dividiert wird. Zur Bestimmung des Gewichtsstatus wird der BMI-Wert eines Kindes mit den Normkurven von Kindern der gleichen Altersgruppe getrennt für Jungen und Mädchen verglichen. Die Einordnung der Kinder erfolgt anhand der Normwerte (altersabhängige Perzentilvorgaben) von Kromeyer-Hauschild Untergewicht bzw. starkes Untergewicht bei Kindern liegt vor, wenn der berechnete BMI-Wert unter dem 10. Perzentil bzw. unter dem 3. Perzentil aller Jungen bzw. Mädchen einer Altersklasse liegt. Übergewicht bzw. Adipositas bei Kindern liegt vor, wenn der berechnete BMI-Wert zwischen dem 90. und 97. Perzentil bzw. über dem 97. Perzentil liegt. Kumulieren siehe Kommunalwahlrecht Median (Bruttoarbeitsentgelte) Der Median ordnet die Entgelte der Größe nach, so halbiert der Median (50 %-Quantil) der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte die Verteilung. Da die Einkommensverteilung der Beschäftigten in den statistischen Auswertungssystemen der Bundesagentur für Arbeit nur in klassierter Form (100 Euro Schritte) vorliegt, muss zur Berechnung eine Näherungslösung verwendet werden. Aus methodischen Gründen ist ein Ausweis des Median nicht möglich, wenn dieser über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt, oder nicht sinnvoll, wenn die Zahl der Beschäftigten mit Entgeltangabe unter liegt. Midijob siehe Gleitzone Midijobdichte Die Dichteziffer bezieht die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Midijob auf die jeweilige Personengruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit Hauptwohnung. 148 Bürgeramt, Statistik und Wahlen / Frankfurt am Main

6 Minijob siehe Geringfügig entlohnte Beschäftigte Minijobdichte Die Dichteziffer bezieht die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Minijob auf die jeweilige Personengruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit Hauptwohnung. Nebenjobdichte Die Dichteziffer bezieht die geringfügig entlohnten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Nebenjob auf die jeweilige Personengruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit Hauptwohnung. Nichtwohngebäude mit Wohnungen Hierunter sind Gebäude zu verstehen, die mindestens eine Wohnung enthalten, zum überwiegenden Teil aber Nichtwohnzwecken dienen (wie z. B. gewerblichen, sozialen, kulturellen oder Verwaltungszwecken). Niedergelassene Kassenärztinnen und -ärzte Approbierter, niedergelassene/r Vertragsärztin/- arzt mit einem Kassenarztsitz. Die Zulassung als Vertragsärztin/-arzt setzt den Eintrag in ein Arztregister voraus, das von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt wird. Niedergelassene Kassenzahnärztinnen und -zahnärzte Approbierter, niedergelassene/r Vertragszahnärztin/- zahnarzt nach einer mindestens zweijährigen Vorbereitungsfrist mit einem Kassenzahnarztsitz. Die Zulassung zur Vertragszahnärztin/-zahnarzt ärztlichen Versorgung setzt die Eintragung in das Zahnarztregister voraus, das von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung geführt wird. Panaschieren siehe Kommunalwahlrecht Private Haushalte (Bevölkerung) siehe Bevölkerung in privaten Haushalten Private Haushalte (Wirtschaft) Als private Haushalte werden die Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen, deren Hauptfunktion der Konsum ist (auch Heiminsassen, Ordensmitglieder), mit Wohnsitz in einer bestimmten Region, verstanden. Die Einkommen der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen allgemein nur zusammengefasst dargestellt, da die statistischen Daten angesichts der engen monetären Verflechtung beider Sektoren für eine getrennte Darstellung nicht ausreichen. Räume (Wohnräume) Als Räume einer Wohnung zählen Wohn- und Schlafsowie gewerblich genutzte Wohnräume mit 6 und mehr m² Fläche sowie alle Küchen ohne Berücksichtigung ihrer Größe. Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS) Das S-ENS ist ein Verfahren zur Erfassung von Entwicklungsstörungen. Es dient dazu, die körperliche Belastbarkeit und den Entwicklungsstand des Kindes zu erheben sowie Defizite aufzudecken, um ein frühzeitiges Förderkonzept einzubringen. Das besondere Augenmerk beim S-ENS liegt bei der Überprüfung der motorischen Koordination, der Erfassung von Wahrnehmungsfähigkeiten sowie der Sprachund Sprechfähigkeit. Getestet werden auch die Hörund Sehfähigkeit. Die Ergebnisdarstellung erfolgt in den Kategorien unauffällig, grenzwertig und auffällig (bekannt/behandelt sowie Arztbrief/neuer auffälliger Befund). SGB III Leistungsempfänger/innen Die Geldleistungen des SGB III sind befristet gewährte Lohnersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung und umfassen Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung bzw. Unterhaltsgeld. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind Personen für die eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung vorliegt, deren Beschäftigung versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherug, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist, die eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet 149 Materialien zur Stadtbeobachtung 17

7 wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit), ausüben und mindestens eine Stunde pro Woche arbeiten. Insbesondere zählen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Auszubildende Altersteilzeitbeschäftigte Praktikanten Werkstudierende Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen (seit der Revision im August 2014) Personen in Einrichtungen für behinderte Menschen (seit der Revision im August 2014) Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten (seit der Revision im August 2014). Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner und ihre Kinder, die bereits bisher nach Artikel 116 Grundgesetz einen Anspruch auf Einbürgerung hatten, erwerben nach 7 Staatsangehörigkeitsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, sobald ihnen die vertriebenenrechtliche Bescheinigung nach 15 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes nach der Einreise in Deutschland ausgestellt wird. Für die Einbeziehung von nichtdeutschen Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Kindern werden seit 1. Januar 2005 Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. Staatsangehörigkeit Die Klassifikation der Staatsangehörigkeiten basiert auf der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen aktuellen Staats- und Gebietssystematik. Staatsangehörigkeitsrecht Durch das zum 1. Januar 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999, BGBl. I S. 1618, hat sich bei der Staatsangehörigkeit der Geborenen eine grundlegende Veränderung ergeben. Das Abstammungsprinzip (ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn zumindest ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt) wurde um das Territorialprinzip ergänzt, nach dem die Geburt auf einem Staatsgebiet zum Erwerb dieser Staatsangehörigkeit führt. Unter bestimmten Voraussetzungen (zumindest ein Elternteil hat zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig seinen Aufenthalt in Deutschland und besitzt eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis) erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern kraft Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit und zusätzlich die Staatsangehörigkeit der Eltern. Für Kinder unter zehn Jahren konnte auf Antrag bis zum 31. Dezember 2000 ein Anspruch auf Einbürgerung geltend gemacht werden. Grundsätzlich gilt das sog. Optionsmodell, die Betroffenen müssen sich ab Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Übernachtungen (Tourismus) Übernachtungen von Gästen nach Herkunftsland (Wohnsitzprinzip) in einem Beherbergungsbetrieb. Unternehmensregister Das Unternehmensregister (URS) ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit Informationen zu wirtschaftlich aktiven sowie inaktiv gewordenen Unternehmen und Betrieben aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Beim Zählungsersatzkonzept werden die im URS enthaltenen Betriebe berichtsjahrbezogen ausgewertet. Enthalten sind alle Betriebe in den Wirtschaftsbereichen B-N und P-S der Wirtschaftszweigklassifikation 2008, die im Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungsdatenlieferung (aktuell 2011) steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen von mindestens Euro und/oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ohne geringfügig Beschäftigte) zu einem Quartalsstichtag des Berichtsjahres hatten, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Datenabzuges aus dem URS (hier ) noch wirtschaftlich aktiv waren. Betriebe eines Unternehmens mit derselben wirtschaftlichen Tätigkeit in einer Gemeinde können seitens der Bundesagentur für Arbeit zu einem Masterbetrieb zusammengefasst werden. Die sozialver- 150 Bürgeramt, Statistik und Wahlen / Frankfurt am Main

8 sicherungspflichtig Beschäftigten der zugeordneten Betriebe werden dann gebündelt beim Masterbetrieb ausgewiesen, z. B. alle in einem Stadtteil, obwohl die zugehörigen Betriebe und ihre Beschäftigten sich auf mehrere Stadtteile verteilen. Dieses Verfahren führt zu Verzerrungen bei den kleinräumigen Auswertungen. Vorsorgeuntersuchungen Die Vorsorgeuntersuchungen beginnen mit der U1 unmittelbar nach der Geburt und enden mit der U9, wenn das Kind zwischen fünf und fünfeinhalb Jahre alt ist. Sie gehören seit 1971 zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung und sind für alle Kinder und ihre Familien kostenlos. Ziele dieser Früherkennungsuntersuchungen sind das Erkennen von Erkrankungen und Auffälligkeiten in der Entwicklung der Kinder und die sofortige Einleitung von angemessenen Behandlungen oder Fördermaßnahmen. Die einzelnen Untersuchungen und Befunde werden im gelben Untersuchungsheft, das jedes Neugeborene bei der Geburt erhält, dokumentiert. Wohngebäude Mit dem Begriff werden Gebäude bezeichnet, deren Fläche zu 50 % oder mehr für Wohnzwecke genutzt wird. Wohnräume siehe Räume (Wohnräume) Wohnungen Dies sind alle Wohneinheiten, die eine Küche oder Kochnische aufweisen. 151 Materialien zur Stadtbeobachtung 17

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