Klopfzeichen. Sommer Vertreterversammlung 2015 Seite 03. Neubauvorhaben auf dem Seite 06 Kaßberg fertiggestellt

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1 Klopfzeichen Das Magazin der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Sommer 2015 Vertreterversammlung 2015 Seite 03 Neubauvorhaben auf dem Seite 06 Kaßberg fertiggestellt Neues vom Sozialen Seite 17 Hausmeister

2 Aus dem Inhalt Impressum Vertreterversammlung 2015 Vertreterversammlung Seite 03 Vertreterwahl Seite 04 Neubauvorhaben auf dem Kaßberg fertiggestellt Seite 06 Neubauprojekt Eislebener Straße Seite 10 Senioren-Busschule eine Gemeinschaftsaktion Seite 11 von CVAG und CSg CoWerk Assistenz und Pflege Seite 12 verlässlicher Partner vor Ort Sparordnung Seite 13 Neues vom Sozialen Hausmeister Seite Ossi 18 Bambinicup Seite 18 Frühjahrsputzaktion 2015 Seite 19 Hätten Sie es gewusst? Seite 20 Malkurs für Ferienkinder Seite 22 Chemnitz Karl-Marx-Stadt Chemnitz Seite 23 Der Chef kocht Seite 26 Rätselseite Seite 27 Editorial Liebe Mitglieder und Freunde der CSg, 3 Monate sind seit dem Erscheinen der letzten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins Klopfzeichen bereits wieder vergangen. Für die Genossenschaft war es eine sehr ereignisreiche Zeit. Am 11. Juni fand z. B. die diesjährige ordentliche Vertreterversammlung statt - eine sehr emotionale Angelegenheit. Weshalb es so emotional zuging und was es sonst noch Neues zu berichten gab, erfahren Sie auf Seite 3. Eine große Resonanz erzeugte bei Ihnen, liebe Mitglieder, der Gastbeitrag von Herrn Kaißer zum Marmorpalast aus der Frühjahrsausgabe. Es gab einige Interessenten, die wissen wollten, wie man Kontakt zu Herrn Kaißer aufnehmen könne. Auch Herr Kaißer selbst wurde im Alltag vielfach mit der Berichterstattung konfrontiert. So sprachen ihn z. B. Personen beim Bäcker oder in Bus und Bahn darauf an. In dieser Ausgabe widmet sich sein historischer Streifzug auf Seite 20 der Geschichte der Kanzlerstraße. Einige von Ihnen fragen sich jetzt vielleicht, warum gerade über die Kanzlerstraße? Die Erklärung hierfür liegt ganz nahe: Im Bereich der Kanzler-/Walter-Oertel-Straße stellte die CSg Ende März ihr nächstes Neubauvorhaben fertig. Mehr dazu erfahren Sie auf Seite 6. U. a. stellen wir Ihnen die neuen Gewerbemieter des Wohn- und Geschäftshauses vor. Ende Mai feierte die Stadt den 25. Jahrestag Mitgliederzeitschrift der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Redaktion Alexander Lemke Hoffmannstraße Chemnitz Tel: Fax: alemke@siedlungsgemeinschaft.de Gestaltung & Satz amareco GmbH, Chemnitz Druck HV Druck GmbH, Chemnitz Titelmotiv: Neubau Kanzlerstraße der Rückbenennung von Karl-Marx-Stadt in Chemnitz. Auch ein Genossenschaftsmitglied hatte einen erheblichen Anteil daran. Von wem die Rede ist, lesen Sie auf Seite 23 Außerdem blicken wir wie gewohnt zurück auf stattgefundene Veranstaltungen, informieren Sie über Neuigkeiten aus dem CSgtreff und auch alle Rätselfreunde und Hobbyköche kommen in wahrsten Sinne des Wortes auf ihre Kosten. Dieses Mal dreht sich alles um ein Dessert. Soviel darf bereits verraten werden! Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Durchstöbern unseres aktuellen Magazins. Kommen Sie gesund durch den Sommer! Ihre Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Die diesjährige ordentliche Vertreterversammlung am 11. Juni war eine Veranstaltung voller Emotionen. Letztmalig nahmen mit Vorstand Ullrich Löschner und Aufsichtsrat Klaus Brückner zwei Urgesteine der Genossenschaft aktiv daran teil. Ullrich Löschner, dessen Ernennung zum Vorstand am endet, blickte in seinem Referat auf ein erfolgreiches und ereignisreiches Geschäftsjahr 2014 zurück. Die Leerstandsquote zum betrug 2,67 %, was absolut betrachtet 127 Wohnungen entsprach. Auch die genossenschaftliche Spareinrichtung entwickelte sich im 5. Jahr des Bestehens weiter positiv. Trotz gesunkenem Anlagezins konnte der Einlagenbestand von 61,6 Millionen Euro zum Stichtag auf 67,8 Millionen zum erhöht werden. Die Vertreterversammlung folgte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat und beschloss, den nach der Bildung aller Rücklagen verbliebenen Jahresüberschuss zur Zahlung einer Dividende von 2 % zu verwenden. Somit profitieren die Genossenschaftsmitglieder bereits das neunte Jahr infolge von den sehr guten wirtschaftlichen Ergebnissen der CSg. Die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg wird die eingeschlagene Strategie im Rahmen der Bestandsentwicklung auch zukünftig fortführen. Ziel dabei wird es sein, das Angebotsportfolio an die sich ändernde Nachfragesituation auf dem Chemnitzer Wohnungs- und Immobilienmarkt anzupassen. Konkret bedeutet dies, dass weitere Investitionen in Neubauprojekte folgen werden, ohne jedoch den Kernbestand außer Acht zu lassen. So werden Fassadensanierungen, malerische Instandsetzungen von Treppenhäusern, der Austausch von Wohnungseingangstüren und die Nachrüstung von Balkontürmen eine Fortsetzung finden. Mit Beendigung der Vertreterversammlung schied mit Herrn Klaus Brückner ein Aufsichtsratsmitglied der ersten Stunde aus dem Kontrollgremium der Genossenschaft aus. Aufgrund seines Alters und der Satzung der Genossenschaft war eine erneute Kandidatur nicht möglich. Seine langjährigen Aufsichtsratskollegen, der Vorstand, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Genossenschaft danken Herrn Brückner für seinen Einsatz und sein Engagement zum Wohl der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg in den vergangenen 25 Jahren. Alles Gute und Gesundheit für die Zukunft! Die, durch das altersbedingte Ausscheiden von Herrn Brückner, frei gewordene Position im Aufsichtsrat wird für die nächsten 3 Jahre von Frau Maike Penno besetzt. Frau Penno wurde durch die Vertreterversammlung in das Kontrollorgan gewählt. Die 52-jährige Diplom-Ingenieurin ist langjährige Geschäftsführerin der HQM induserv GmbH und bringt alle Kompetenzen und Erfahrungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat mit. Wir wünschen Frau Maike Penno viel Erfolg bei der Ausübung Ihrer neuen Funktion. Neben Frau Penno wurde mit Herrn Dr. Klaus Hoffmann ebenfalls ein Aufsichtsratsmitglied der ersten Stunde per Wahl für eine weitere Periode im Amt bestätigt. In der im Anschluss an die Vertreterversammlung durchgeführten konstituierenden Sitzung wurde Herr Dr. Klaus Hoffmann durch die Aufsichtsratsmitglieder erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden berufen. Eine Position, die Herr Dr. Hoffmann seit dem Jahr 1993 sehr erfolgreich ausfüllt. Mit der Vertreterversammlung 2015 endete auch die Wahlperiode der Vertreter Der Aufsichtsrat dankt herzlich allen Vertreterinnen und Vertretern für ihre hohe Einsatzbereitschaft und ihre ehrenamtlich erbrachten Leistungen während der gesamten Wahlperiode. Den scheidenden Amtsträgern wünschen wir alles Gute und Gesundheit sowie den Wiedergewählten Kraft und Entscheidungsfreude für die vielfältigen zukünftigen Aufgaben. Der Aufsichtsrat der CSg v.l.n.r.: Herr Wolfgang Müller, das ausgeschiedene Mitglied Herr Klaus Brückner, neu dabei Frau Maike Penno, Herr Dr. Klaus Hoffmann, Herr Miko Runkel, es fehlt Herr Matthias Ullrich 2 3

3 Vertreterwahl 2014/2015 für die Vertreterversammlung Sehr geehrte Mitglieder, die Vertreterversammlung, das oberste Organ unserer Genossenschaft, setzt sich aus 56 Vertreterinnen und Vertretern zusammen, die in diesem Jahr für 5 Jahre neu gewählt wurden. Vorname Name Straße Hausnr. PLZ Ort Wahlbezirk 01 / Oberes Flemminggebiet Karin Bilz Steinwiese Chemnitz Michael Clauß Rudolf-Krahl-Straße Chemnitz Dr. Ernst Krems Albert-Schweitzer-Straße Chemnitz Norbert Kowalski Albert-Schweitzer-Straße Chemnitz Andreas Peuckert Albert-Schweitzer-Straße Chemnitz Dr. Frank Loewe Achatstraße Chemnitz Renate Rößger Steinwiese Chemnitz Reinhard Bindig Albert-Schweitzer-Straße Chemnitz Jürgen Kunze Albert-Schweitzer-Straße Chemnitz Wahlbezirk 02 / Unteres Flemminggebiet Dieter Erba Alfons-Pech-Straße Chemnitz Gerd Eltner Alfons-Pech-Straße Chemnitz Christian Deubner Ammonstraße Chemnitz Andreas Urban Am Karbel Chemnitz Carmen Lindner Flemmingstraße Chemnitz Christoph Träger Talanger Chemnitz Heike Wechsler Talanger Chemnitz Cornelia Grönich Talanger Chemnitz Marco Gerlach Am Karbel Chemnitz Klaus Dirlam Talanger Chemnitz Wahlbezirk 03 / Vorderer Kaßberg Eberhard Schädlich Michaelstraße Chemnitz Matthias Mühl Hübschmannstraße Chemnitz Gerd Metzler Michaelstraße Chemnitz Sabine Carolin Richter Waldenburger Straße Chemnitz Regina Grünert Michaelstraße Chemnitz Wahlbezirk 04 / Hinterer Kaßberg Lydia Reuther Gerhart-Hauptmann-Platz Chemnitz Manuela Rudert-Zehl Puschkinstraße Chemnitz Rainer Fehrmann Walter-Oertel-Straße Chemnitz Markus Arnold Agricolastraße Chemnitz Rolf Wagner Emil-Rosenow-Straße 2b Chemnitz Mario Geppert Uhlichstraße Chemnitz Klaus Hartrampf Heinrich-Beck-Straße 17a Chemnitz Vorname Name Straße Hausnr. PLZ Ort Wahlbezirk 05 / Nicht wohnende Mitglieder Chemnitz und Umgebung Frank Köhler Ulmenstraße Chemnitz Anja Schönherr Zeisigwaldstraße Chemnitz Ingrid Sust Fritz-Wagner-Siedlung Chemnitz Joachim Rauh Marianne-Brandt-Straße Chemnitz Sigrid Wendel Klein-Tirol-Süd Dittmannsdorf Ronald Zank Schwanauer Straße Chemnitz Markus Schmidt Zwönitzer Straße 54a Stollberg/Erzgeb. Bernd Baur Am Hirschgrund Lugau OT Ursprung Dr. Thomas Köhler An der Markthalle Chemnitz Wahlbezirk 06 / Nicht wohnende Mitglieder Nord Thomas Schädlich Ermelstraße Dresden Rita Steinert Am Volksgut-Gautzsch 17f Markkleeberg Kati Schwarzenbolz Holbeinstraße Falkensee Steffi Ritter Hans-Henny-Jahnn-Weg Hamburg Torsten Grüber Wilthener Straße Bautzen Christian Ruhland Taucherstraße Bautzen Silvia Viehweger Alaunstraße Dresden Andreas Mendorff Stiftstraße 1A Zwickau Laura Kircheis Deichstraße Hamburg Wahlbezirk 07 / Nicht wohnende Mitglieder Süd Ulrike Wilke Berrenrather Straße Köln Werner Roche Bonnstraße Brühl Franz Wieczorek Gilbrechtstraße 1A Frankfurt Clemens Jens Peter Pett Ritter-Hundt-Straße Saulheim Lothar Slabik Am oberen Luisenpark 12A Mannheim Michael Wrede Vorm Heiligen Kreuz Weiterstadt Sonja Keil Mörikestraße Langenau Ersatzvertreter Frank Schindler Rudolf-Krahl-Straße 65a Chemnitz Karl-Heinz Polachowski Küntzelmannstraße Chemnitz Manfred Winkler Bergstraße Chemnitz Günter Wetzel Agricolastraße Chemnitz Iosif Tsivalidis Robend Viersen Dr. Harald Leipertz Am Veilchen Würselen 4 5

4 Vorstellung Gewerbemieter Außenansicht Neubauvorhaben auf dem Kaßberg fertiggestellt Nach 15 Monaten Bauzeit hat die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg ihr nächstes Neubauprojekt abgeschlossen. Von Januar 2014 bis März 2015 entstand in der Kanzler-/Walter-Oertel-Straße ein Wohn- und Geschäftshaus mit 25 Wohnungen und 4 Gewerbeeinheiten. Die Wohnflächen der 2 5 Raum-Wohnungen liegen zwischen 69 m² und 134 m². Unter den 25 Wohneinheiten befinden sich 6 sogenannte Townhäuser. Townhäuser sind Mieteinheiten des Typs Maisonette, deren Grundrisse sich an denen eines Einfamilienhauses anlehnen. Alle Wohnungen verfügen über mindestens einen Balkon bzw. eine Terrasse. Außerdem wurden eine Tiefgarage und zusätzliche Außenstellplätze sowie ein Keller mit weiteren, integrierten Gemeinschaftsräumen (u. a. Trockenraum, Fahrrad- und Kinderwagenabstellraum) errichtet. Im Innenhof befindet sich ein zentraler Platz mit Sitzmöglichkeiten und einem Spielplatz. Alle Wohn- und Gewerbeeinheiten sind erfolgreich vermarktet. Unter den neuen Gewerbemietern befinden sich ein Kabeldienstleister, ein Hörgeräteakustiker, ein Küchenhersteller/-bauer und eine Firma für Oberflächenveredelung. Zwei Unternehmen möchten wir Ihnen auf den nächsten Seiten vorstellen. Firma Neuroth Terrasse Blick in eine Wohnung 6 7

5 Zufrieden mit der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg? Dann empfehlen Sie uns weiter! Sie sind gern Mitglied der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg und fühlen sich in Ihrer Mietwohnung der Genossenschaft so richtig wohl? Dann empfehlen Sie uns doch weiter! Gewinnen Sie Freunde, Bekannte und Verwandte als neues Genossenschaftsmitglied. Wir belohnen Sie dafür! 100 Euro fließen in Ihre Haushaltskasse, wenn das neue Mitglied einen Nutzungsvertrag für eine Mietwohnung unterschreibt. shutterstock.com/monkey Business Images Wer schaut eigentlich noch analoges Fernsehen? Und warum? Eine aktuelle Verbraucherstudie des Kabelnetzbetreibers primacom bringt überraschende Fakten ans Licht: So steht schon in 80 % der befragten Haushalte ein Flachbild-Fernseher - die modernsten finden sich ausgerechnet bei den jährigen. Bei den Analog-Zuschauern hapert es nicht an der Technik, sondern am Wissen über den Digitalempfang. Der digitale Fernsehempfang ist in den ostdeutschen Kabel-TV-Haushalten weit fortgeschritten insbesondere in Sachsen (75 %) wird in Haushalten mit Kabelanschluss deutlich überwiegend digital ferngesehen. Dies zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag von primacom. 80 % der befragten Kabelhaushalte besitzen einen Flachbild-Fernseher. Die modernen Flachbildschirme sind über alle Alters- Bildungs- und Einkommensgruppen hinweg gleichermaßen populär selbst bei den Haushalten, die noch analoges Kabelfernsehen nutzen. Dabei bringt erst der Digitalempfang die Bildqualität der Flachbild-Fernseher zur Geltung. Der Hauptgrund beim Analog-Empfang zu bleiben, ist vor allem die irrtümliche Annahme, digitales Fernsehen sei zu teuer. Was viele nicht wissen: Der Empfang von vielen Digital-TV-Programmen im Kabelnetz von primacom ist bereits in der monatlichen Kabelanschlussgebühr enthalten; kostet also nichts extra. Auch ein separater Receiver ist oft nicht mehr notwendig: Viele moderne Flachbild- Geräte sind mit einem Empfangsteil für digitales Kabelfernsehen (DVB-C) ausgerüstet; primacom verzichtet auf sämtliche der branchenüblichen technischen Hürden (u. a. SmartCard, Verschlüsselung von freien Programmen, Receiverzwang), die Verbraucher sonst den Umstieg erschweren. Informationen zur aktuellen Studie und weiteren Themen finden Sie unter Neuer primacom-anlaufpunkt im Stadtteil Kaßberg Wer Fragen zu digitalem Fernsehen, HDTV, schnellem Internet oder zu den Telefonie-Produkten von primacom hat, hat jetzt Grund sich zu freuen. Denn ab Ende Juni eröffnet ein neuer Partnershop in der Kanzlerstraße 40. Hier besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, alle Produkte ausführlich zu testen. Persönliche Beratung zu den aktuellen Angeboten von primacom erhalten Sie außerdem montags bis samstags von 08:00 bis 22:00 Uhr unter der Rufnummer: Euro zahlen wir, wenn das neue Mitglied einen Dauernutzungsvertrag unterzeichnet 1. Sie sehen, Ihr Einsatz lohnt sich! Bitte beachten Sie: Der Interessent muss der Genossenschaft vorab im Rahmen des Beratungsgespräches mitteilen, dass er auf Empfehlung eines Mitgliedes der CSg handelt. Dies wird auf dem Wohnungsangebot bzw. auf der Beitrittserklärung vermerkt. Daraufhin erhält der Geworbene von der CSg einen Empfehlungsgutschein. Dieses Dokument muss der Genossenschaft spätestens zwei Monate nach Abschluss eines Nutzungs- oder Dau- ernutzungsvertrages zwischen dem Bewerber und der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg zugehen. Im Anschluss wird der Antrag intern bearbeitet und die Prämie überwiesen. Nach Ablauf der Frist wird die Genossenschaft von der Zahlung des freiwilligen Vermittlungsbonus an den Empfehlenden frei. 1 Die Prämienzahlung von 200 erfolgt nur, wenn das neue Mitglied die erforderlichen Anteile per Einmalzahlung begleicht. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, so beträgt die Prämie

6 CVAG-Logo_Raster_Vollton_Variante1 Donnerstag, 16. Mai :25: Klopfzeichen Das Magazin der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Sommer 2015 Zielgerade auf dem Gutsweg Unser Neubauvorhaben hinter den Häusern Am Karbel 1 15 läuft auf Hochtouren. Bereits im Juli wollen die ersten Bewohner einziehen. Die PKW-Stellplätze sind endlich fertig, was natürlich auch die Mieter in den schon bezogenen Häusern freut. Auch die ersten Markierungsarbeiten für die Gestaltung des Außengeländes laufen bereits. Neben einem Kinderspielplatz entsteht hier ein Treffpunkt für alle Generationen mitten im Wohngebiet. Kleinkinder können im Sandkasten spielen, für die Größeren gibt es Klettermöglichkeiten und Bänke laden an einem schattigen Plätzchen zum Plausch mit der Nachbarin ein. Wir würden uns freuen, wenn nach der Fertigstellung dieser Treffpunkt mitten im Grünen intensiv von allen Anwohnern gemeinsam genutzt wird. Eislebener Straße 11, Haus 1 Häuser am Gutsweg Neubauprojekt Eislebener Straße erste Mitglieder ziehen ein Auch das Vorhaben in der Eislebener Straße steht unmittelbar vor der Fertigstellung. Die 2 Objekte mit den 75 barrierefreien Wohnungen sind seit Anfang Juni bezugsfertig. Die ersten Bewohner haben ihre Wohnungen bereits bezogen. Die Wohnungsgrößen der 50 entstandenen 2- sowie 25 3-Raum-Wohnungen liegen zwischen 50 m² und 93 m². Alle Einheiten verfügen über einen Balkon bzw. eine Terrasse. Die Bäder sind mit einer bodengleichen Dusche und zum Teil zusätzlich mit einer Badewanne ausgestattet. Die 2 Objekte beinhalten Personenaufzüge, im Erdgeschoss sind sie miteinander verbunden. Bis Ende September entsteht im Verbindungstrakt eine Lounge, die zukünftig zum Verweilen einladen wird. Auch einen Concierge-Dienst wird es geben. Die Außenanlagen werden parkähnlich gestaltet. U. a. entstehen ein ca. 1,5 km langes Wegesystem, ein Sinnes- und Obstgarten sowie diverse Spielmöglichkeiten. Bis zum Oktober 2015 sollen die Arbeiten im Außenbereich abgeschlossen sein. Mitte Juni waren noch wenige Wohnungen verfügbar. Das Team der Wohnberatung informiert Sie unter zu den Angeboten. Senioren-Busschule - eine Gemeinschaftsaktion von CVAG und CSg Um bis ins hohe Alter selbstbestimmend leben zu können, ist es wichtig seine Mobilität zu bewahren. Doch viele Senioren haben Angst, öffentliche Verkehrsmittel, z. B. mit einem Rollator, zu nutzen. Aus diesem Anlass organisierte die Genossenschaft gemeinsam mit der Chemnitzer Verkehrs AG (CVAG) eine Senioren-Busschule, die am erstmalig auf dem CVAG Betriebsgelände in Adelsberg stattfand. Das Angebot wurde sehr gut angenommen und viele der Teilnehmer konnten ihre Bedenken in praktischen Übungen abbauen. Die Senioren nutzten auch die Möglichkeit Fragen zur Verkehrsmittelnutzung zu stellen. Kann ich in den Türen eingeklemmt werden? Was passiert, wenn ich nicht schnell genug aussteigen kann? Kann mir der Busfahrer beim Ein- und Aussteigen behilflich sein? Muss ich als Begleitperson eines Rollstuhlfahrers einen Fahrschein lösen? Wo und wie kann man heutzutage noch Fahrscheine erwerben? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CVAG beantworteten geduldig alle Fragen zur vollsten Zufriedenheit. Bei Kaffee und Kuchen ließ man den Nachmittag im Anschluss gesellig ausklingen, bevor der Sonderbus die Teilnehmer zurück in das Flemminggebiet und auf den Kaßberg brachte. Fahrscheinverkaufsstellen Kaßberg Total Tankstelle (ausgewähltes Sortiment) Limbacher Straße 58 Presse-Center (Gesamtsortiment) Weststraße 96 Altendorf Bestellshop/ Postagentur (Gesamtsortiment) Flemmingstraße 59 Total Tankstelle (ausgewähltes Sortiment) Limbacher Straße Heiloo-Getränkemarkt (ausgewähltes Sortiment) Rudolf-Krahl-Straße

7 Klopfzeichen Das Magazin der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Sommer 2015 Vorgestellt CoWerk Assistenz und Pflege verlässlicher Partner vor Ort Bereich Pflege seit zwei Jahren im Flemminggebiet aktiv. Vor zwei Jahren ging der Pflegedienst an den Start. Damit wurde das Dienstleistungsangebot von Cowerk für die Bewohner der angrenzenden Stadtteile komplettiert und der Alltag unserer Kunden erleichtert. Der Pflegedienst trägt dazu bei, dass mehr Menschen ihren Lebensabend in vertrauter Umgebung verbringen können. Die hauswirtschaftliche, pflegerische oder beratende Unterstützung von Cowerk liefert dazu einen wichtigen Beitrag. Ein großes Plus des Pflegedienstes ist der 24 Stunden-Service, der die telefonische Erreichbarkeit für Akutfälle ganztägig ermöglicht. Dies bietet den Nutzern ein hohes Maß an Sicherheit. Die Unterstützung des Pflegedienstes kann so auch zu ungewöhnlichen Zeiten eingeholt werden. Sicher kennen Sie den sozialen Hausmeister Thomas Feuerhack, der für Sie im Auftrag von CoWerk und CSg unterwegs ist. Sie können ihn jederzeit mit Ihren kleinen und größeren Problemen ansprechen. Er kann Ihnen Unterstützung vermitteln. Ein weiteres Plus ist die günstige Lage und barrierefreie Erreichbarkeit der Geschäftsstelle des Pflegedienstes. Sie befindet sich in der Flemmingstraße 8, Haus 7 - direkt an der Endhaltestelle Linie 31 und ist damit bestens an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Für viele ältere Menschen ist es oftmals besonders wichtig, dass sie vertraute Personen um sich wissen. Gerade im Bereich der Pflege und Betreuung, aber auch bei weiteren Dienstleistungen, wie bei der Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen ist dies ein entscheidendes Kriterium. Deshalb ist es gut, dass Cowerk auf ein großes Leistungsspektrum zurückgreifen und Ihnen viele Dienstleistungen zusätzlich aus einer Hand anbieten kann. Mit diesem starken Partner an der Seite ist eine vertrauensvolle Basis von Beginn an gegeben. Die wichtigsten Pluspunkte von Cowerk Assistenz & Pflege auf einen Blick: Erreichbarkeit des Pflegedienstes 24 Stunden täglich für Akutfälle (Tel.: ) zuverlässige, sensible und vertrauensvolle Erledigung aller Aufträge gut vernetzt mit anderen begleitenden und unterstützenden Angeboten barrierefreier Zugang der Geschäftsstelle Assistenz & Pflege, Flemmingstr. 8, Haus 7 sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln Hauswirtschaftliche Dienstleistungen können auch einen guten Beitrag zur Entlastung von Familien liefern. Zum Beispiel bei der Reinigung der Wohnung, dem Fensterputzen oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Das große Spektrum der Cowerk-Dienstleistungen gibt viele Möglichkeiten, unterschiedliche Angebote zu nutzen bzw. zu kombinieren. Uns ist wichtig, den Stadtteil als einen Ort zu sehen, in dem wir einen Beitrag für ein gutes Miteinander der Generationen leisten wollen. Sprechen Sie uns an, wir beraten gern. Für den Bereich Assistenz & Pflege ist Ihr Ansprechpartner Herr Ralf Nieland, Tel.: Änderung der Sparordnung Sehr geehrte Sparer, wir haben unsere Sparordnung überprüft und aktualisiert. Die geänderte Fassung der Sparordnung ist Bestandteil dieses Heftes. Bitte trennen Sie die Seite heraus und legen sie diese Ihren Sparunterlagen bei. Die Änderungen gelten gemäß Ziffer XIX der Sparordnung als genehmigt, wenn Sie nicht schriftlich widersprechen. I. Spareinrichtung Sparordnung 1. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, um von Mitgliedern fremde Gelder als Spareinlagen anzunehmen. Sie kann daneben Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) annehmen. 2. Sie unterliegt der Aufsicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen. 3. Die Genossenschaft ist dem Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v. angeschlossen. 4. Die Sparordnung regelt die allgemeinen Sparbedingungen zwischen der Genossenschaft und den Sparern. Sie wird in den Geschäftsräumen der Genossenschaft in zugänglicher Weise sowie im Internet-Portal veröffentlicht. Außerdem kann jeder Sparer die Aushändigung eines Exemplars verlangen. 5. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Besondere Bedingungen`, die Abweichungen oder Ergänzungen zur Sparordnung enthalten. Diese werden bei Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages mit dem Sparer vereinbart. II. Bankgeheimnis Die Genossenschaft ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Sparer darf die Genossenschaft nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Sparer eingewilligt hat. III. Spareinlagen/ Sparbriefe Begriff 1. Spareinlagen sind Einlagen, die durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparbuches, als solche gekennzeichnet sind. 2. Spareinlagen dienen der Geldanlage. Geldbeträge, die zur Verwendung im Zahlungsverkehr bestimmt sind oder von vornherein befristet angenommen werden, gelten nicht als Spareinlagen. 3. Sparbriefe sind verzinste Geldanlagen die für einen fest bestimmten Zeitraum mit einem Festzins gegen Ausgabe einer auf den Namen des Sparers lautenden Namensschuldverschreibung angenommen werden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung bei der Genossenschaft eingegangen sein. Mit Ablauf der Widerspruchsfrist werden für beide Teile die Änderungen oder Neufassungen verbindlich. Der Vorstand IV. Kontoeröffnung Buchungen/ Verfügungsberechtigung 1. Der Sparer erhält bei der ersten Einlage eine Sparurkunde, die Name und Anschrift des Sparers, die Nummer des Sparkontos sowie Angaben über die vereinbarte Kündigungsfrist enthält. Der Kunde kann auf die Aushändigung der Sparurkunde verzichten. 2. Die Genossenschaft begibt gebundene oder Loseblatt-Sparbücher sowie Einzelsparurkunden (z. B. Festzinssparen). 3. Wird das Sparkonto auf den Namen mehrerer Personen als Odergemeinschaftskonto geführt, so kann jeder einzelne der bezeichneten Kontoinhaber über das Guthaben allein verfügen, sofern nicht sämtliche Mitinhaber, der Genossenschaft eine gegenteilige Weisung erteilt haben. Die Auflösung eines Kontos muss durch alle Kontoinhaber erfolgen. Die Sätze 1 und 2 gelten im Falle des Ablebens eines der Mitinhaber auch für die Verfügungsberechtigung seiner Erben. 4. Fehlerhafte Gutschriften darf die Genossenschaft durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Sparer zusteht; der Sparer kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat (Stornobuchung). 5. Die Errichtung eines Sparkontos durch einen beschränkt Geschäftsfähigen bedarf einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. 6. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Sparer der Genossenschaft Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Genossenschaft erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern nach 121 BGB) mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister oder Vereinsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder die Änderung in dieses Register eingetragen wird. Die der Genossenschaft bekannt gegebenen Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse gelten bis zum schriftlichen Widerruf; es sei denn, dass der Genossenschaft eine Änderung infolge eigenen groben Verschuldens unbekannt geblieben ist

8 Klopfzeichen Das Magazin der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Sommer 2015 V. Sparbücher, Loseblatt-Sparbücher, Einzelsparurkunden 1. In das Sparbuch werden alle Ein- und Rückzahlungen mit Angabe des Datums durch die Genossenschaft eingetragen. Ohne Buchvorlage geleistete Einzahlungen sowie Gutschriften und Belastungen werden bei der nächsten Vorlage des Sparbuchs eingetragen. 2. Anstelle eines Sparbuches kann durch die Genossenschaft ein Loseblatt-Sparbuch erstellt werden. In diesem Fall gilt der von der Genossenschaft erstellte Sparkontoauszug als Sparurkunde im Sinne dieser Sparordnung, sobald der Sparbuchhefter mit dem jeweils geltenden Sparkontoauszug durch Einheften verbunden ist. Die Genossenschaft wird dem Sparer mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug erstellen. Die Sparkontoauszüge enthalten die Einzahlungen sowie Gutschriften und Belastungen eines Jahres. Das Guthaben gilt jeweils für das kommende Jahr. Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Genossenschaft auf Wunsch des Sparers jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Kontostand ausweisen. Die Genossenschaft darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszuges spätestens jedoch nach einem Jahr verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit. 3. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszuges hat der Sparer spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang beim Sparer gegenüber der Genossenschaft zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Genossenschaft bei Erteilung eines Sparkontoauszuges besonders hinweisen. Der Sparer kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Sparkontoauszuges verlangen, muss aber dann beweisen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. 4. Für die Zeichnungsberechtigung der Genossenschaft bei Eintragungen in das Sparbuch oder in Einzelsparurkunden gelten die in den Geschäftsräumen der Genossenschaft ausgehängten Bekanntmachungen. Maschinell erstellte Sparkontoauszüge sind ohne Unterschrift verbindlich. VI. Verzinsung 1. Spareinlagen werden zu den von der Genossenschaft durch Aushang in den Geschäftsräumen sowie im Internet-Portal und Mitgliedermagazin bekannt gegebenen Zinssätzen verzinst. Änderungen werden mit ihrer Bekanntgabe wirksam. Sie gelten auch, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist, für bestehende Spareinlagen. 2. Für die Verzinsung der Spareinlagen bei Anlage von Mietkautionen gemäß 551 BGB gilt der vertraglich vereinbarte Zinssatz. 3. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen berechnet. 4. Soweit für besondere Sparformen nichts anderes vereinbart ist, werden die aufgelaufenen Zinsen jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gutgeschrieben, dem Kapital hinzugerechnet und mit diesem von Beginn des neuen Kalenderjahres an verzinst. Es kann eine abweichende Regelung vereinbart werden. Innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten ab Wertstellung kann über die Zinsgutschriften verfügt werden. Danach unterliegen sie der Kündigungsregelung gemäß Nr. VIII. Beim Auflösen des Sparkontos werden die Zinsen sofort gutgeschrieben. 5. Mit Ablauf von 30 Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Einlage oder Rückzahlung auf das Sparkonto geleistet wurde, kann die Genossenschaft die Verzinsung der Spareinlage zum Schluss eines Kalendermonats einstellen. Die Genossenschaft wird den Sparer auf die Einstellung der Verzinsung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich hinweisen. VII. Rückzahlungen 1. Spareinlagen werden nur gegen Vorlage der Sparurkunde zurückgezahlt. Ausgenommen sind Loseblatt-Sparbücher. 2. Die Genossenschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Verfügungsberechtigung des Vorlegers zu prüfen und an jeden Vorleger des Sparbuches oder der Einzelsparurkunde Zahlung in Höhe des Kündigungsfreibetrages bzw. in Höhe des gekündigten Betrages zu leisten, es sei denn, dass die Genossenschaft die Nichtberechtigung des Vorlegers kennt oder grob fahrlässig nicht erkennt. 3. Über Spareinlagen darf durch Überweisung, Lastschrift oder -Auftrag nur verfügt werden: a) zur Ausführung eines Dauerauftrags zugunsten eines anderen Sparkontos bei der Genossenschaft und b) durch Überweisung an den Sparer selbst, soweit das Sparbuch vorliegt. c) Im Falle eines Loseblatt-Sparbuches kann ohne Buchvorlage die Überweisung eines Betrages in Höhe von maximal im Kalendermonat gemäß Nr. VIII. 3. per oder Brief auf ein Referenzkonto des Sparers beauftragt werden, soweit dies gesondert vereinbart wurde. d) Im Falle einer Mietkaution kann auf Weisung des Sparers an den wirtschaftlich Berechtigten überwiesen werden. Im Übrigen gilt Ziff. 3 Buchst. c) entsprechend. e) wenn der Verlust des Sparbuchs angezeigt worden ist oder f) durch Lastschrift wegen fälliger Forderungen der Genossenschaft gegen den Sparer. 4. Die Sparurkunde ist zurückzugeben, wenn die gesamte Spareinlage zurückgezahlt oder die Sparurkunde durch eine neue ersetzt wird. Bei Loseblatt-Sparbüchern genügt die Rückgabe des letzten Kontoauszuges. 5. Von den Bestimmungen der Absätze 1 4 darf nur abgewichen werden, soweit dies das Gesetz oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zulässt. VIII. Kündigung 1. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Rückzahlungen werden nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig. Die Möglichkeit der Kündigung steht sowohl dem Sparer als auch der Genossenschaft in gleichem Maße zu. 2. Die Kündigungsfrist für Spareinlagen beträgt drei Monate. Eine längere Kündigungsfrist und eine Kündigungssperrfrist kann vereinbart werden. Sie bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Eintragung in die Sparurkunde. 3. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden. 4. Hebt der Sparer einen gekündigten Betrag nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit ab, so gilt die Kündigung als nicht erfolgt und der Zinslauf wird nicht unterbrochen. Hebt der Sparer bei Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten den gekündigten Betrag nicht innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit ab, so wird der gekündigte Betrag vom Tag seiner Fälligkeit ab als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist geführt und verzinst, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. IX. Vorzeitige Rückzahlung Vorschusszinsen Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so können die zurückgezahlten Einlagen mit Ausnahme des in Nr. VIII. 3. genannten Betrags von der Genossenschaft als Vorschuss verzinst werden. Der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen bzw. im Internet-Portal und Mitgliedermagazin der Genossenschaft bekannt gegeben. X. Sicherung und Verfügungsbeschränkungen 1. Der Sparer kann bestimmen, dass die Genossenschaft Auszahlungen nur gegen Vorlage eines besonderen Ausweises oder unter Beachtung einer besonderen Sicherungsvereinbarung leisten darf. Die Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Der Sparer und die Genossenschaft können Verfügungsbeschränkungen über Spareinlagen vereinbaren. Sie werden nur bei Eintragung durch die Genossenschaft in die Sparurkunde wirksam. XI. Abtretung, Verpfändung, Pfändung 1. Spareinlagen können abgetreten oder verpfändet werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. 2. Eine Abtretung oder Verpfändung des Sparguthabens ist der Genossenschaft gegenüber nur wirksam, wenn ihr außer der Anzeige des Sparers nach 409 bzw BGB auch die Sparurkunde vorgelegt und die Abtretung bzw. Verpfändung eingetragen worden ist. 3. Die Pfändung einer Spareinlage wird mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wirksam. 4. Die Auszahlung oder Übertragung des abgetretenen oder ver-/ gepfändeten Guthabens kann erst gefordert werden, wenn der Genossenschaft die Sparurkunde vorgelegt wird. Darüber hinaus kann die Auszahlung erst nach Kündigung der Spareinlage und Eintritt der Fälligkeit verlangt werden. 5. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus Sparbriefen ist ausgeschlossen. XII. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Sparers Nach dem Tod des Sparers hat derjenige, der sich gegenüber der Genossenschaft auf die Rechtsnachfolge des Sparers beruft, der Genossenschaft seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Genossenschaft eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die Genossenschaft denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Genossenschaft bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel wegen Anfechtung oder Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn der Genossenschaft dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist. XIII. Verjährung Die Genossenschaft kann mit Ablauf von 30 Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Einlage oder Rückzahlung geleistet worden ist, das Sparguthaben mit einer Frist von drei Monaten zur Rückzahlung kündigen. Der Anspruch des Sparers auf Rückzahlung verjährt in diesem Fall mit Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt der Fälligkeit. Die Genossenschaft wird den Sparer hierauf zusammen mit der Kündigung schriftlich hinweisen. Ist der Aufenthalt des Sparers unbekannt, so bedarf die Kündigungserklärung der öffentlichen Zustellung nach Maßgabe von 185 ff. ZPO. Die Frist zur Rückzahlung beginnt nach Ablauf von einem Monat seit der Anheftung der Kündigungserklärung an die Gerichtstafel ( 186 Abs. 2 ff ZPO). XIV. Vernichtung Verlust des Sparbuchs 1. Der Sparer hat die Sparurkunde sorgfältig aufzubewahren. Die Vernichtung oder der Verlust der Sparurkunde ist der Genossenschaft unverzüglich anzuzeigen. 2. Macht der Sparer glaubhaft, dass eine Sparurkunde vernichtet oder abhandengekommen ist, so kann die Genossenschaft eine neue Sparurkunde ausstellen; die alte Sparurkunde gilt damit als kraftlos. Die Genossenschaft kann den Sparer stattdessen auf das gerichtliche Aufgebotsverfahren verweisen und die Ausfertigung eines neuen Sparbuchs von dem Ergebnis des gerichtlichen Aufgebots abhängig machen. 3. Wird die Sparurkunde nach der Verlustanzeige von einem Dritten vorgelegt, bevor die Kraftloserklärung wirksam geworden ist, so darf die Genossenschaft an diesen nur zahlen, wenn sich der Sparer hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt oder der Dritte eine rechtskräftige Entscheidung über seine Verfügungsberechtigung beibringt

9 Klopfzeichen Das Magazin der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Sommer 2015 XV. Haftung 1. Die Genossenschaft haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Sparer durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung von Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens ( 254 BGB), in welchem Umfang Genossenschaft und Sparer den Schaden zu tragen haben. 2. Wenn ein Auftrag in der Form durchgeführt wird, dass die Genossenschaft einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, beschränkt sich die Haftung der Genossenschaft auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten. 3. Die Genossenschaft haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten. 4. Im Übrigen trägt der Sparer die Folgen, wenn er gegen die Bestimmungen dieser Sparordnung verstößt sowie alle Nachteile aus dem Abhandenkommen, der missbräuchlichen Verwendung, der Fälschung oder der Verfälschung des Sparbuchs. 5. Hält der Sparer bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Genossenschaft gesondert mitzuteilen. 6. Werden der Genossenschaft als Ausweis der Person oder zum Nachweis einer Berechtigung ausländische Urkunden vorgelegt, so wird sie prüfen, ob die Urkunden zur Legitimation geeignet sind. Die Genossenschaft haftet jedoch weder für die Eignung noch für die Echtheit, Wirksamkeit und Vollständigkeit oder für die richtige Übersetzung und Auslegung solcher Urkunden, außer bei grobem Verschulden. XVI. Auslagen Zurückbehaltungsrecht Aufrechnung 1. Die Genossenschaft kann im Interesse des Sparers gemachte Auslagen, die über die allgemeinen Geschäftskosten hinausgehen, diesem in Rechnung stellen und dem Sparkonto belasten. 2. Die Genossenschaft kann, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ihr obliegende Leistungen an den Sparer wegen eigener fälliger Ansprüche aus dem Sparverhältnis zurückbehalten. 3. Sowohl die Genossenschaft als auch der Sparer können eine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils nur aufrechnen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung fällig und unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist. XVII. Sicherung der Spareinlagen Die Genossenschaft ist als Mitglied des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung bei GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. angeschlossen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v. den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statutes und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v.. ist durch Statut und Grundsätze Selbsteinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen geregelt; Statut und Grundsätze liegen in den Geschäftsräumen der Genossenschaft aus und können im Internet-Portal heruntergeladen werden. XVIII. Erfüllungsort Gerichtsstand Erfüllungsort für beide Teile ist Chemnitz. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Sparer und Genossenschaft ist das am Erfüllungsort geltende Recht maßgebend. Dieses gilt auch, wenn ein Rechtsstreit im Ausland geführt wird. XIX. Änderung der Sparordnung Die Genossenschaft darf die Sparordnung und die Sparbedingungen für Sondersparformen ändern. Änderungen oder Neufassungen werden durch Benachrichtigung in Textform (z.b. im Mitgliedermagazin) sowie durch Aushang in den Geschäftsräumen der Genossenschaft und Veröffentlichung im Internet-Portal verbindlich. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Sparer nicht schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird die Genossenschaft jeweils bei Bekanntgabe einer solchen Änderung besonders hinweisen. Der Widerspruch des Sparers muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung bei der Genossenschaft eingegangen sein. Änderungen oder Neufassungen werden für beide Teile mit Ablauf der Widerspruchsfrist verbindlich. Kann keine Einigung erzielt werden, so steht jedem Vertragschließenden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit der Maßgabe zu, dass das Sparverhältnis zum Schluss des folgenden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden kann. XX. Ergänzende Bestimmungen Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften und die behördlichen Anordnungen für den Sparverkehr. Diese Sparordnung ersetzt die Fassung vom und tritt am in Kraft. Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Der Vorstand Neues vom Sozialen Hausmeister ein Praxisbeispiel Bewohnern, Senioren und Familien generationsübergreifend bei alltäglichen Problemen als Ansprechpartner beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, ist die Hauptaufgabe unseres Sozialen Hausmeisters Thomas Feuerhack. Seit vergangenem Jahr ist er nun bereits regelmäßig als Kontakt- und Vertrauensperson im Flemminggebiet anzutreffen. Das Angebot wird von Ihnen immer besser angenommen, wie ein aktuelles Beispiel verdeutlicht. Frau Baumgärtel, eine lebensfrohe Seniorin, wohnt seit 16 Jahren in ihrer Genossenschaftswohnung in der Alfons-Pech-Straße. Den Umzug von der Walter-Oertel-Straße in das Flemminggebiet hat sie bis heute nicht bereut. In das Flemminggebiet hatte sie sich damals sofort verliebt. Hier ist es sehr grün, hier würde es mir gefallen, sagte sie, als sie damals mit ihrem Sohn durch das Wohngebiet fuhr und nach einer neuen Wohnung für sich Ausschau hielt. Am liebsten sitzt sie im Sommer auf ihrem Balkon und genießt die Sonnenstrahlen. Jedoch bringt das Leben leider mit sich, dass Alltagsdinge mit zunehmenden Alter oftmals nicht mehr selbständig erledigt werden können, so z. B. das Gardinenwaschen. Hier kam nun Thomas Feuerhack ins Spiel, dessen Aufgabe es als Sozialer Hausmeister auch ist, zwischen Dienstleistern und Mitgliedern unterstützend zu vermitteln. Im konkreten Beispiel von Frau Baumgärtel konnte die Wäscherei vom SFZ CoWerk helfend zur Seite stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmen bei Frau Baumgärtel die Gardinen ab, wuschen diese auf dem Gelände an der Flemmingstraße und hängten sie dann auch wieder in der Wohnung auf. In 2 h war alles erledigt, wie Frau Baumgärtel zufrieden sagt. So wie Frau Baumgärtel konnte im vergangenen Jahr bereits vielen weiteren Mitgliedern durch das von der Internationalen Stiftung Leben (ISL) finanzierte Projekt geholfen werden. Ein herzlicher Dank hierfür an die Stiftung! Auch Sie können das Projekt Sozialer Hausmeister durch eine Zustiftung auf das Konto Kontoinhaber: Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg IBAN: DE BIC: GENODEF1CH1 Verwendungszweck: Internationale Stiftung Leben unterstützen. Zögern Sie nicht und helfen Sie mit, herzlichen Dank. Sie erhalten dafür gerne von der Stiftung ISL eine Spendenbescheinigung. Das Projekt Sozialer Hausmeister ist ein erstes, in die Praxis umgesetztes Teilvorhaben aus dem Forschungsprojekt Chemnitz+. Hierfür bewarb sich die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg im Jahr 2014 beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und erhielt einen von fünf Zuschlägen. Im Mittelpunkt des bis zum Jahr 2018 angelegten Forschungsvorhabens steht die Entwicklung, Erprobung und Evaluation einer integrierten gesundheitlichen Versorgung in der Modell-Region Mittleres Sachsen mit unterstützenden und aktivierenden, am individuellen Bedarf ausgerichteten Gesundheits- und Dienstleistungsangeboten für ein langes und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und im Wohnumfeld. Über weitere Entwicklungen und Erkenntnisse aus dem Projekt Chemnitz+ werden wir Sie über das Klopfzeichen auf dem Laufenden halten. Den Sozialen Hausmeister, Herrn Thomas Feuerhack, erreichen Sie telefonisch unter Thomas Feuerhack mit Mops John-Paul und Frau Baumgärtel 16 17

10 Sommer 2015 Klopfzeichen Das Magazin der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg Frühjahrsputzaktion 2015 Die Sieger des 10. Ossi 18 Cups: Die Bambinis der SG Handwerk Rabenstein Handwerk Rabenstein gewinnt 10. Ossi 18 Bambinicup SG Handwerk Rabenstein heißt der Gewinner des diesjährigen Ossi 18 Bambinicups um den Pokal der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eg. Dortmund im diesjährigen DFB-Pokalhalbfinale. Letztendlich besiegelte der neunte Schütze von Handwerk Rabenstein aber doch den 2 : 1 Sieg. austoben. Eine Autogrammstunde mit den CFC-Spielern Tom Scheffel, DanPatrick Poggenberg und Nils Röseler rundete das Programm ab. In einem dramatischen Finale setzten sich die jungen Kicker am 3. Mai gegen den Titelverteidiger vom Chemnitzer FC durch. Das Endspiel wurde im 9 mschießen entschieden, bei dem den Schützen regelrecht die Nerven flatterten. Die ersten 6 Versuche beider Teams wurden allesamt vergeben. Das ganze erinnerte schon ein wenig an das 11 m-schießen zwischen den Bayern und Ein herzlicher Dank gilt den Organisatoren des Fußballfördervereins Ossi 18 e. V., die erneut mit viel Engagement für einen erlebnisreichen Tag sorgten. Zwischen den Spielen konnten die Kinder basteln und bei einer Zuckerwatte oder einer leckeren Waffel neue Energie tanken. Wer sich beim Fußball noch nicht vollkommen verausgabt hatte, der konnte sich auch noch auf der Hüpfburg Ein weiteres Dankeschön richtet sich an den TSV Germania Chemnitz, auf dessen Sportplatz in der Annaberger Straße 282a die Veranstaltung erneut ausgetragen werden konnte. Autogrammstunde mit CFC-Spielern 18 Wir freuen uns bereits heute auf die 11. Auflage im kommenden Jahr. Mehr Informationen zum Fußballförderverein Ossi 18 finden Sie unter Das dramatische 9m-Schiessen Am wurde im Flemminggebiet wieder fleißig geputzt. Das Wetter war super, die Beteiligung leider nicht so. Aber der harte Kern war natürlich wieder vertreten! Auch einige Eltern und Schüler sowie Lehrerinnen der Flemmingschule unterstützten uns, so dass Kaffee und Kuchen für alle am Ende mehr als verdient waren! Weitere Aktionen fanden im Bereich des Andréplatzes statt. Hier hatte Herr Andreas Marschner im Rahmen der Informationsveranstaltung der Bürgerplattform Mitte-West zum Mitmachen aufgerufen. Durch sein Engagement konnte seit dem vergangenen Jahr mit Hilfe des Grünflächenamtes in mehreren Aktio- nen der Platz gepflegt werden. Dieses Jahr waren die Schüler des André-Gymnasiums mit von der Partie, aber auch die Genossenschaft hatte die Anwohner zur Unterstützung aufgerufen. Hier entwickelt sich eine Initiative, welche man weiterhin unbedingt unterstützen sollte, denn in Chemnitz ist es leider immer noch viel zu selten, dass Bürger und die Stadt gemeinsam für ein gepflegtes Wohngebiet sorgen. Wollen auch Sie auf dem Andréplatz mit aktiv werden? Gern können Sie sich dazu bei der Bürgerplattform Mitte-West, Frau Illert, Tel dazu informieren. Auch wir halten Sie gern auf dem Laufenden. Hobby-Ausstellung 2015 Kinder, Kinder. Auch in diesem Jahr fand wieder unsere Hobby-Ausstellung statt. Bei einer Tasse Kaffee und einem guten Stück Kuchen vom Hahn-Bäck konnten Bastel- und Handarbeiten zum Thema Kinder, Kinder bestaunt werden. Die Damen vom Kreativen runden Tisch des Bürgertreffs Flemmingstraße bastelten Serviettenblüten. Auch der Kindergarten der Sinne und die Flemming-Grundschule beteiligten sich an der Ausstellung. Leider war der Besucherandrang nicht so groß wie in den vergangenen Jahren, vermutlich war das Motto nicht für jedermann interessant. Im nächsten Jahr möchten wir unseren kreativen Malern eine Plattform bieten und eine Vernissage veranstalten. Malen Sie gern, dann starten Sie schon jetzt und vielleicht stellen wir Ihre Bilder im nächsten Jahr aus. Im Übrigen kann man malen auch erlernen. Wo? In unserer Geschäftsstelle Hoffmannstraße 47 findet unter der Leitung von Frau Riedel zweimal im Monat der Malkurs statt. Bei Interesse melden Sie sich einfach bei Frau Schneider, Tel

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