Programm Mittelschulen Gemeinsames Prüfen vor Ort: Erläuterungen zu den vierkantonalen Richtlinien

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1 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT DES KANTONS AARGAU BILDUNGS-, KULTUR- UND SPORTDIREKTION DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT ERZIEHUNGSDEPARTEMENT DES KANTONS BASEL-STADT DEPARTEMENT BILDUNG UND KULTUR DES KANTONS SOLOTHURN An die Partnerinnen und Partner der Konsultation Gemeinsames Prüfen vor Ort Programm Mittelschulen Gemeinsames Prüfen vor Ort: Erläuterungen zu den vierkantonalen Richtlinien 7. März 2013 Ausgangslage Der Regierungsausschuss des Bildungsraums Nordwestschweiz (die Bildungsdirektoren der Kantone AG, BL, BS und SO) will die Maturität als allgemeinen Zugang zu den Universitäten stärken. In diesem Sinne hat er bereits vierkantonale Richtlinien für die "Harmonisierte Matur" beschlossen. Als weiteren Schritt hat er die vierkantonale Projektsteuerung Mittelschulen (d.h. die in den vier Bildungsdepartementen für die Mittelschulen Zuständigen) beauftragt, Massnahmen unter dem Titel "Gemeinsames Prüfen" zu entwickeln. Die hier vorliegenden vierkantonalen Richtlinien für Gemeinsames Prüfen vor Ort sind von einer Arbeitsgruppe des Bildungsraums (mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulleitungen und Verbänden) entworfen und einstimmig zuhanden der Projektsteuerung Mittelschulen verabschiedet worden. Grundsätzliche Unterstützung erfuhren sie auch an der Mittelschultagung vom 9. November 2012, zu der alle Schulleitungen sowie Vertretungen der Lehrerverbände eingeladen waren. Die vierkantonale Projektsteuerung Mittelschulen hat die Richtlinien für das Gemeinsame Prüfen vor Ort aufgrund der Diskussionen an der Mittelschultagung noch leicht modifiziert und stellt sie nun im Rahmen einer Konsultation in allen vier Kantonen zur Diskussion. Nach Auswertung der Resultate wird der Regierungsausschuss, voraussichtlich im Herbst 2013, abschliessend entscheiden.

2 - 2 - A Ziele Mit diesen Richtlinien verfolgt der Bildungsraum Nordwestschweiz folgende Ziele: 1. Stärkung der Maturität Gymnasiale Bildung ist im Gespräch. Wird auch in Zukunft mit dem Bestehen der gymnasialen Maturität das Recht auf freien Zugang zur Universität und zur Eidgenössischen Technischen Hochschule erworben sein? Kann das schweizerische Gymnasium diese Sonderstellung, die es weder in einem andern Land noch im Bereich der schweizerischen Fach- und Berufsmatur gibt, halten? Unter welchen Voraussetzungen wird das möglich sein? Der Bildungsraum Nordwestschweiz engagiert sich auch in Zukunft dafür, dass die Maturität nicht nur Abgangsbescheinigung ist, sondern mit Ausnahme des Medizinstudiums den freien Zugang zu den universitären Hochschulen gewährleistet. Die beiden Bildungsraum-Vorhaben Harmonisierte Matur und Gemeinsames Prüfen vor Ort zielen in diesem Sinne darauf ab, das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Abnehmer in die Maturität zu stärken und diese vor Anfechtungen zu schützen. Harmonisierte Matur" sowie "Gemeinsames Prüfen vor Ort" stehen denn auch in einem direkten Zusammenhang: Gemeinsames Prüfen führt auf die Harmonisierte Maturität hin. 2. Kooperative Entwicklung des Unterrichts und des Prüfens "Gemeinsames Prüfen vor Ort" ist Anlass zur kritischen Selbstprüfung der Lehrenden und Lernenden. Lehrpersonen setzen ihren Unterricht und die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler einem Vergleich aus. Das Lehren, das Lernen und seine Wirkungen werden zum Gegenstand des Nachdenkens in einem selbst bestimmten Rahmen. Ziel der Einführung des "Gemeinsamen Prüfens vor Ort" ist daher explizit die Unterrichtsentwicklung der Gymnasiallehrpersonen in eigener Verantwortung. 3. Stärkung der Zusammenarbeit in den Fachschaften Gemeinsames Prüfen vor Ort stellt wie die Harmonisierte Matur die einzelne Schule und deren Fachschaften in den Mittelpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Beide Vorhaben setzen bei der Entwicklungstradition der Gymnasien an: beim Willen und der Bereitschaft der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer, sich in der Fachschaft vor Ort zu engagieren und abzustimmen hinsichtlich der Interpretation des Lehrplans, der zu stellenden Anforderungen und der Beurteilungsmassstäbe.

3 - 3 - B Erläuterungen zu den vierkantonalen Richtlinien Die vierkantonalen Richtlinien regeln nur die wichtigsten Grundsätze. Sie stecken den verpflichtenden minimalen Rahmen ab, regeln aber viele Detailfragen nicht, welche die Schulleitungen und Lehrpersonen interessieren. Es gehört zum Subsidiaritätsprinzip des Bildungsraums Nordwestschweiz, dass er nur Rahmenrichtlinien erlässt, die Umsetzung im Detail aber den Kantonen und Schulen überlässt. Detailfragen wie die nachstehenden sollen also nicht vierkantonal, sondern kantonal oder lokal beantwortet werden. Die nachfolgend formulierten Empfehlungen zur Umsetzung der Richtlinien sind denn auch genau in diesem Sinne zu verstehen als Empfehlung, nicht als verbindliche Vorgabe. 1. Was geschieht, wenn sich die Fachschaften nicht auf eine gemeinsame Prüfung einigen können? Empfehlung BRNW: Es entscheidet die Schulleitung. 2. Wer bestimmt, auf welcher Klassenstufe eine gemeinsame Prüfung durchgeführt wird? Empfehlung BRNW: Es entscheidet die Schulleitung in Absprache mit den Fachschaften. 3. Wie viele Parallelklassen müssen teilnehmen, damit eine Prüfung als gemeinsame Prüfung gilt? Empfehlung BRNW: Mindestens 50% der Parallelklassen. 4. Wie sollen das Recht bzw. die Pflicht zur Teilnahme an einer gemeinsamen Prüfung geregelt werden? Empfehlung BRNW: Alle Fachlehrpersonen sind berechtigt, teilzunehmen. Die Schulleitung soll Fachlehrpersonen zum Mitmachen verpflichten können. 5. Soll die Beurteilung (die Note) der gemeinsamen Prüfung in die Zeugnisnote einfliessen? Empfehlung BRNW: Die Noten dieser Prüfungen fliessen in die Zeugnisnote ein. 6. Wie sollen die Kompetenzen der Schulleitung im Bereich der Ergebnisse (Welche Daten erhält sie?) geregelt werden? Empfehlung BRNW: Die Schulleitung erhält auf Wunsch alle Daten. 7. Die beteiligten Fachlehrpersonen haben Einsicht in alle Prüfungsergebnisse. Sollen die nicht beteiligten Fachschaftsmitglieder auch Einsicht erhalten? Empfehlung BRNW: Sie erhalten keine Einsichtnahme.

4 Wie ist die Verwendung der Daten ausserhalb der Schule zu regeln? Empfehlung BRNW: Dass die beteiligten Fachlehrpersonen die Ergebnisse vergleichen können, um Konsequenzen für Ihre Arbeit und jene der Fachschaften abzuleiten, ist ein Ziel dieses Projekts. Es soll eine Standortbestimmung innerhalb der Fachschaft erlauben. Es gehört aber explizit nicht zu den Zielen dieses Projekts, Vergleiche zwischen Lernenden, Klassen, Lehrpersonen oder Schulen zu veröffentlichen. Die Publikation von Vergleichen, bei denen Akteure Personen, Klassen, Schulen identifiziert werden können, sind nicht zulässig. Erlaubt sein sollen anonymisierte Analysen z.b. im Rahmen einer Evaluation des Projekts. 9. Ressourcen: Die Frage, ob für die Erarbeitung, Durchführung und Auswertung der gemeinsamen Prüfungen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder nicht, wird durch die Kantone geregelt. C Bisherige Diskussion Im Laufe der Arbeit an diesem Vorhaben ist auch Kritik geäussert worden. Die wichtigsten Kritikpunkte waren: 1. Das Projekt gehe zu weit. Es schränke die Freiheit der Lehrpersonen ungebührlich ein. 2. Es trivialisiere den Bildungsbegriff, weil sich die Fachschaften nur auf Triviales einigen würden. 3. Das Projekt gehe zu wenig weit. Die Öffentlichkeit erwarte schulübergreifende Checks, wie sie an der Volksschule eingeführt werden. Die vierkantonalen Richtlinien nutzten die einzigartigen Möglichkeiten des Bildungsraumes Nordwestschweiz zu wenig, pionierhaft gemeinsam die Qualität zu entwickeln. Darauf antwortet die Projektsteuerung Mittelschulen wie folgt: 1. Die Freiheit der Lehrperson ist keine uneingeschränkte. Sie wird begrenzt durch Ansprüche des professionellen Selbstverständnisses, der Lehrpläne sowie der Lernenden nach Unterstützung und Gerechtigkeit. Diese Freiheit mit der Forderung nach Kooperation innerhalb der Fachschaft zu verknüpfen, ist legitim, weil damit am Selbstverständnis der Gymnasiallehrpersonen angeknüpft wird und die Fachschaften der einzelnen Gymnasien als Nuclei der Entwicklung ernst genommen werden. 2. Dass das Projekt einer unerwünschten Trivialiserung des Bildungsbegriffs und der Bildungsinhalte Vorschub leisten könnte, kann ausgeschlossen werden, da die Ausarbeitung der gemeinsamen Prüfungen durch die Gymnasiallehrpersonen erfolgt. 3. Beim Gemeinsamen Prüfen vor Ort geht es entsprechend der eingangs definierten Zielsetzung darum, die Unterrichts- und Schulentwicklung der einzelnen Schulen und die Kooperation innerhalb der lokalen Fachschaften zu stärken. Dieses Ziel kann mit lokalen Projekten besser erreicht werden als mit schulübergreifenden.

5 - 5 - D Fazit Das Projekt "Gemeinsames Prüfen vor Ort" stärkt die Maturität und den fachlichen Austausch. Das Gymnasium ist und bleibt auch mit diesem Projekt jene Bildungseinrichtung, die verglichen mit der Volksschule, der Berufsbildung und der Tertiärstufe wenig normiert und standardisiert ist. E Weiteres Vorgehen Nach Abschluss der Konsultation wird die Projektsteuerung Mittelschulen die Resultate auswerten und dem Regierungsausschuss im Herbst 2013 Antrag zur Beschlussfassung stellen. Für die Projektsteuerung Mittelschulen: Kathrin Hunziker, Bettina Diem, BKS Aargau Dr. Werner Baumann, BKSD Basel-Landschaft Hans Georg Signer, ED Basel-Stadt Andreas Brand, Liliane Buchmeier, DBK Solothurn

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