Leitfaden der Schule Oftringen für den Umgang mit Beschwerden

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1 Leitfaden der Schule Oftringen für den Umgang mit Beschwerden Grundsätzliches Die Schule Oftringen bearbeitet Beschwerden systematisch, konstruktiv und transparent. Der Umgang mit Beschwerden erfordert eine sachliche und angemessene Strategie, die Verbindlichkeit schafft. Wertschätzender und korrekter Umgang mit kritischen Rückmeldungen vermeidet grösstenteils Wiederholungen und Eskalationen. Die Festlegung und Einhaltung eines Instanzenweges trägt massgeblich zur Problemlösung und zur gleichzeitigen Entlastung aller bei. Gehen die konstruktiv und professionell mit Problemen und Beschwerden um, erreichen sie wichtige Ziele zugunsten aller : unnötige Frustrationen vermeiden gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen schützen Ursachen von Unzufriedenheit ergründen und systematisch vermeiden positives Klima schaffen Bedürfnisse ernst nehmen und erfassen Vertrauen schaffen Beschwerde als Chance für Qualitätssteigerung erkennen Vorgehen Beschwerden sind Unzufriedenheitsbekundungen und können mündlich wie auch schriftlich geäussert werden. Anonyme Beschwerden und Anschuldigungen werden nicht zur Kenntnis genommen. 1

2 Der Instanzenweg muss eingehalten werden. Das direkte Gespräch der Beschwerdeführenden mit der betroffenen Person ist wichtig und kommt immer an erster Stelle. Wenn sich herausstellt, dass noch kein Gespräch mit der betreffenden Person stattgefunden hat, werden die Beschwerdeführenden an die zuständige Person zurückverwiesen und diese über die Beschwerde informiert. Erst wenn gefunden wird, wird die Beschwerde schriftlich (Formular) an die nächste Instanz geleitet. Der Eingang einer Beschwerde wird immer bestätigt. Alle schliessen das Verfahren ab, indem sie je ein Rückmeldeformular ausfüllen. Handelt es sich beim Beschwerdegrund um ein Problem von grosser Tragweite, insbesondere Dienstpflichtverletzungen oder Offizialdelikte greift die Schulleitung unmittelbar ein. 2

3 Instanzenweg bei einer Beschwerde an einer Lehrperson Lehrperson Gespräch, evtl. unter Einbezug der Stufenleitung oder einer neutralen Person 2. Stufenleitung * 3. * Leitung Musikschule, Leitung Kindergarten, Leitung Primar Nord, Leitung Primar Süd, Leitung Oberstufe, evtl. unter Einbezug der Leitung Gesamtschule Der Instanzenweg muss eingehalten werden. 3

4 Instanzenweg bei Beschwerde oder Kritik an der Stufenleitung Stufenleitung * Gespräch 2. Leitung Gesamtschule 3. * Leitung Musikschule, Leitung Kindergarten, Leitung Primar Nord, Leitung Primar Süd, Leitung Oberstufe 4

5 Instanzenweg bei Beschwerde oder Kritik an der Leitung Gesamtschule Stufenleitungen Leitung Gesamtschule Gespräch 2. Stufenleitungen Instanzenweg bei Beschwerde oder Kritik an der Stufenleitungen Leitung Gesamtschule Gespräch Wird gefunden, besteht in gewissen Fällen (Entscheide mit Rechtsmittelbelehrung) die Möglichkeit, eine schriftliche Beschwerde beim Bezirksschulrat einzureichen. 5

6 Rechtliches Volksschulgesetz Kanton Aargau 35 Grundsatz: Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den. Gesetz über die Anstellung von GAL 16: Die Arbeitgeberin () achtet und schützt die Persönlichkeit der. Diese und die Schulleitung treffen die erforderlichen Massnahmen zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der. 17: Die Arbeitgeberin schützt die vor ungerechtfertigten Angriffen und Ansprüchen, die im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung gegen sie erhoben werden. Verordnung Volksschule 24, Absatz 1: Die haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit dem Lehrer zu besprechen. Kommt keine Verständigung zu Stande, so können sie sich an die Schulleitung oder an die wenden. Anhänge Beschwerdeformular Rückmeldung zum Beschwerdeverfahren Erarbeitet durch die Arbeitsgruppe Schulentwicklung und Qualität / Semester 2014/15 Verabschiedet durch die /

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