Das duale System nach BBiG/HwO
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1 Das duale System nach BBiG/HwO
2 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten dualer Berufsausbildung Berufsbildungsgesetz/ Handwerksordnung Ländergesetze/ Schulgesetze Ausbildung am Lernort: Betrieb Schule Geordnet durch: Begründet durch: Inhaltlich festgelegt in: Überwacht durch: Finanziert durch: Bund Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung Zuständige Stelle Ausbildungsbetrieb Länder Berufsschulpflicht Rahmenlehrplan Schulaufsicht Länder
3 Akteure der dualen Ausbildung
4 Nutzen einer betrieblichen Ausbildung
5 In Ausbildungsordnungen ist mindestens festzulegen: Bundesgesetzblatt 1. Bezeichnung des Ausbildungsberufes 2. Ausbildungsdauer 3. Ausbildungsberufsbild (Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind) 4. Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse) Rechtsverordnung nach 5 BBiG 26 HwO 5. Prüfungsanforderungen
6 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung sind beteiligt an der Organisation und Durchführung von Marktstudien und Forschungsprojekten der empirischen Sozialforschung. Sie beschaffen Daten, bereiten sie auf, werten sie aus und bereiten Berichte und Präsentationen der Ergebnisse vor. Ausbildungsberufsbezeichnung Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Anerkannt durch Verordnung vom 6. April 2006 Ausbildungsdauer ( 2) 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
7 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Ausbildungsberufsbild ( 4) Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse sind u. a.: 1. Der Ausbildungsbetrieb 2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme 3. Kommunikation und Kooperation 4. Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung 5. Projektvorbereitung 6. Projektdurchführung 6.1 Prozessbegleitung 6.3 Datenprüfung, Gewichtung 6.4 Auswertung 7. Projektnachbereitung
8 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Ausbildungsrahmenplan ( 5) Die in 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden.
9 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung: Sachliche Gliederung
10 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung: zeitliche Gliederung 1. Ausbildungsjahr
11 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Prüfungsanforderungen 8 Zwischenprüfung 9 Abschlussprüfung Mitte des 2. Ausbildungsjahres 4 Prüfungsbereiche (1-3 schriftlich, 4 mündlich)
12 Zwischenprüfung ( 48 BBiG) Ermittlung des Ausbildungsstandes (Abs. 1): (1) Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen Jedoch: (2) Sofern die Ausbildungsordnung vorsieht, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, findet Absatz 1 keine Anwendung.
13 Abschlussprüfung ( 5 BBiG) Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit zur Ausübung des Berufes (2) Die Ausbildungsordnung kann vorsehen, 2. dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, gestreckte Abschlussprüfung (GAP)
14 Beispiel gestreckte Abschlussprüfung Kaufmann/-frau im Einzelhandel (Erprobungsverordnung vom 24. März 2009)
15 Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) 45 Zulassung in besonderen Fällen (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
16 Ausbildungsordnung Inhalte des Ausbildungsrahmenplans Berufsschule Unterrichtszeiten Blockunterricht Teilzeitunterricht Ausbildungsbetrieb Betriebsspezifische Inhalte Schema zur Erstellung Persönliche Faktoren des Auszubildenden Schulbildung Vorbildung Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009 Betrieblicher Ausbildungsplan + = Individueller Ausbildungsplan von Ausbildungsplänen Betriebliche Faktoren Ausbildungsabteilungen - Reihenfolge - Verweildauer zuständige Ausbilder
17 Beispiel: betrieblicher Ausbildungsplan Quelle: BIBB-FAMS
18 Beispiel: individueller Ausbildungsplan Quelle: BIBB-FAMS
19 Anzahl der neuen und modernisierten Ausbildungsberufe ( ) 1 Jahr Neu Modernisiert Insgesamt Insgesamt Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (verschiedene Jahrgänge); BIBB-Datenreport Der Schifffahrtskaufmann/Die Schifffahrtskauffrau wird nicht den modernisierten Ausbildungsberufen zugeordnet (vgl. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau vom 9. Juni 2011 (BGBl. I Nummer 28 Seite 1075)). 2 Um die Neuordnungsverfahren vollständig abzubilden, wird hier die Modernisierung des vergleichbaren betrieblichen Ausbildungsgangs Schiffsmechaniker/-in (außerhalb des Geltungsbereichs des BBiG ( 3 Abs. 2 Nr. 3)) mitgezählt.
20 Neuordnung von Ausbildungsberufen Grundlage: 4 Abs.1 BBiG und 25 Abs.1 HwO; entsprechender Qualifikationsbedarf der Wirtschaft neu: Ein Ausbildungsberuf gilt als neu, wenn kein Vorgängerberuf nach BBiG aufgehoben wird. Fotomedienfachmann/-frau (2008) modernisiert: Ausbildungsberufe, mit deren Ausbildungsordnung ein Vorgängerberuf aufgehoben oder geändert wird, gelten als modernisiert. Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen (2012) Friseur/Friseurin (2008) Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation (ab 2006) - vorher Werbekaufmann/-frau Quelle: BIBB-Datenreport, verschiedene
21 Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation
22 Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation Jahr Kaufmann für Marketingkommunikation/ Kauffrau für Marketingkommunikation VO Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation vom [808] Jahr Werbekaufmann/ Werbekauffrau aufgegangen im Werbekaufmann/-frau (IH) vom Anerkennung des Lehrberufs durch Erl. BMWi vom II 6g /51 [BWMBl. Nr. 1/52, S. 15];[II 6g /51 [BWMBl. Nr. 1/52, S. 15]] Jahr Werbekaufmann/ Werbekauffrau aufgegangen im Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation (IH) vom VO Berufsausbildung zum Werbekaufmann/ zur Werbekauffrau vom [2095]
23 Kaufmann/-frau für Büromanagement (IH, HW, öd) Modernisiert 2015: Neuabschlüsse Vorgänger: Fachangestellte/r für Bürokommunikation (öd) Bürokaufmann/-frau (IH) Kaufmann/-frau für Bürokommunikation (IH) Monoberuf mit Wahlqualifikationen: z. B. kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Personalwirt-schaft, Marketing und Vertrieb
24 Berufe ohne Spezialisierung Berufe mit Spezialisierungen (0) Berufe mit Differenzierungen Kernqualifikationen Stufenausbildung Monoberufe Schwerpunkte Fachrichtungen Einsatzgebiete Wahlqualifikationen (1) (2) (3) (4) (5) (6) Kombinationen Betriebszweige Fachbereiche Sacharbeitsgebiete Sparten Quelle: Schwarz/Bretschneider: Strukturmodelle als Ansatz zur Flexibilisierung anerkannter Ausbildungsberufe im dualen System. In: Severing/Weiß 2014
25 Anrechnungsmöglichkeiten ( 5 Abs. 2 Nr. 4 BBiG) Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf mit 18 bis 24 Monaten Ausbildungsdauer kann in einem entsprechenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von 36 bis 42 Monaten fortgesetzt (angerechnet werden). Zweijähriger Beruf Servicekraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft im Gastgewerbe Verkäufer/-in Fortführung Fachkraft für Schutz und Sicherheit Fachmann/-frau für Systemgastronomie, Hotelfachmann/-frau, Hotelkaufmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau Kaufmann/-frau im Einzelhandel
26 Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 BBiG) Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll Beginn und Dauer der Berufsausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit Dauer der Probezeit Zahlung und Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubs Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
27 Rechtliche Grundlagen bei der Vorbereitung des Berufsausbildungsvertrags berücksichtigen Ausbildender Vertragspartner gem. 10 BBiG (Natürliche und juristische Personen, z. b. Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften). Stellt ein, bildet selbst aus oder bestellt einen Ausbilder. Ausbilder Wird vom Ausbildenden zur Durchführung der Ausbildung bestellt und ist diesem und der zuständigen Stelle für die Ausbildung verantwortlich. Ausbildungsvertrag zwischen Auszubildendem und Ausbildenden Auszubildender Vertragspartner gem. 10 BBiG Wird vom Ausbildenden zur Berufsausbildung eingestellt. Gesetzliche Vertreter Sie müssen bei Minderjährigen unterschreiben zwecks Kenntnisnahme und Zustimmung, normalerweise Vater und Mutter, evtl. auch Vormund. Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009
28 Personengruppen nach dem Berufsbildungsgesetz Ausbildender ist derjenige, der als Vertragspartner den Ausbildungsvertrag abschließt Ausbilder ist derjenige, der der zuständigen Stelle (Kammer) als persönlich und fachlich geeignete Person gemeldet ist und die Ausbildung unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt ( 28 Abs. 2) Auszubildender ist derjenige, der zum Zwecke der Berufsausbildung eingestellt wird Fachkräfte, die unter der Verantwortung des Ausbilders mitwirken und die die Ausbildung vor Ort durchführen und persönlich geeignet sind (Ausbildungsbeauftragte, 28 Abs. 3 BBiG)
29 Berufliche Eignung des Ausbilders Vorbild Vermittler zwischen Auszubildenden und Geschäftsleitung oder Abteilungsleitern Vermittler von Berufserfahrung und Umgangsformen im Betrieb Persönlichkeitsentwickler Der Ausbilder ist u. a. Vorgesetzter Berater in Lernund Fachfragen Unterweiser von Lerninhalten Ansprechpartner interner und externer Beteiligter an der Ausbildung Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009
30 14, 15, 16 BBiG Pflichten des Ausbildenden Ausbildungspflicht selbst ausbilden oder Ausbilder beauftragen kostenlos Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen zum Berufsschulbesuch und zur Führung des Ausbildungsnachweises anhalten charakterlich fördern nur ausbildungsbezogene Weisungen erteilen nur Aufgaben übertragen, die den körperlichen Kräften angemessen sind für den Berufsschulbesuch, Prüfungen und Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freistellen Zeugnis ausstellen 13 BBiG Pflichten der Auszubildenden Lernpflicht Weisungen folgen Aufgaben sorgfältig ausführen an Maßnahmen teilnehmen, für die er nach 15 freigestellt ist den Weisungen folgen die Betriebsordnung beachten Werkzeuge und Maschinen pfleglich behandeln Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009
31 Auswahlkriterien bei der Einstellung Auszubildender Anforderungen des Unternehmens Persönliche Anforderungen an die Bewerber Fachliche Anforderungen an die Bewerber Alter Erscheinungsbild Eigeninitiative Praktika/Nebenbeschäftigung Hobby/Freizeitaktivitäten Schulabschluss Anforderungen des Berufes mit abstrakten und komplexen Zusammenhängen umgehen (IT-Berufe) sich für kreative und individuelle Abläufe begeistern (Medienberufe) emotionale Stabilität (Arzt-/Pflegeberufe) Vorgaben des Bewerbermarktes Veränderungen in der schulischen Vorbildung Verschiebung vom Angebot u. Nachfrage Fokussierung auf Modeberufe Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009
32 Regelmäßige Beurteilung während der Ausbildung: Kriterien Fachkompetenz z. B. Arbeitsweise Arbeitstempo Qualität der Arbeit wirtshaftliches Denken Methodenkompetenz z. B. Prioritätensetzung Organisationsfähigkeit Transferfähigkeit Problemlösungsfähigkeit Sozialkompetenz z. B. Kommunikationsfähigkeit Integrationsfähigkeit Kundenorientiertes Ver-halten Konfliktfähigkeit positiv motivierend regelmäßig mit Beteiligten abgestimmt unterschiedliche Situationen einbeziehen vertraulich Beurteilungsfehler vermeiden Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009
33 Zeugnisse der Berufsausbildung Zeugnis der Berufsschule Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbetriebs Rechtsgrundlage: Schulgesetze der Länder Rechtsgrundlage: 37 Abs. 2 BBiG Rechtsgrundlage: 16 BBiG Inhaltliche Grundlage: Schulische Leistungen Inhaltliche Grundlage: Abschlussprüfung Inhaltliche Grundlage: Betriebliche Leisungen Feststellung durch: Berufsschullehrer Feststellung durch: Prüfungsausschuss Feststellung durch: Ausbilder Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009
34 16 BBiG Zeugnis Das Ausbildungszeugnis muss enthalten: (einfaches Zeugnis Abs. 2 Satz 1) Art der Berufsausbildung Dauer der Berufsausbildung Ziel der Berufsausbildung erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden auf Wunsch des Auszubildenden zusätzlich (qualifiziertes Zeugnis Abs. 2 Satz 2) Führung / Verhalten Leistung
35 Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) Dem DQR liegt das folgende Kompetenzverständnis zugrunde: Kompetenzen bezeichnen die Fähigkeiten und die Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- und Lernsituationen und für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen. Methodenkompetenz wird als Querschnittkompetenz angesehen und findet keine eigenständige Erwähnung. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden ( Struktur des Deutschen Qualifikationsrahmens Niveauindikator Anforderungsstruktur Fachkompetenz Personale Kompetenz Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit Tiefe und Breite Instrumentale und systemische Fertigkeiten, Beurteilungsfähigkeit Team- /Führungsfähigkeit, Mitgestaltung und Kommunikation Eigenständigkeit/ Verantwortung, Reflexivität und Lernkompetenz
36 Zuordnung der Bildungsgänge zum DQR Niveau Qualifikationen 1 Berufsausbildungsvorbereitung Maßnahmen der Arbeitsagentur (BvB) Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) 2 Berufsausbildungsvorbereitung Maßnahmen der Arbeitsagentur (BvB) Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Einstiegsqualifizierung (EQ) Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung) 3 Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildungen) Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss) 4 Duale Berufsausbildung (3- und 3 ½ jährige Ausbildungen) Berufsfachschule (Assistentenberufe) Berufsfachschule (vollqualifizierende Berufsausbildung) 5 IT-Spezialist (Zertifizierter)* Servicetechniker (Geprüfter)* *Weitere Qualifikationen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren konsensual zugeordnet. Anmerkung: Der Bachelor ist dem Diplom (FH) absolut gleichwertig. Der Master entsricht Dipl.-Dipl. (FH) (Diplomstudiengang mit anschließendem Aufbaustudiengang).
37 Zuordnung der Bildungsgänge zum DQR Niveau Qualifikationen 6 Bachelor, Diplom (FH), Staatsexamen Fachkaufmann (Geprüfter)* Fachwirt (Geprüfter)* Meister (Geprüfter)* Fachschule (Landesrechtlich geregelte Weiterbildungen): z. B. Staatlich geprüfte/r Betriebswirt; Staatlich geprüft/e Techniker/in; Staatlich anerkannte/r Erzieher/in Operativer Professional (IT) (Geprüfter)* 7 Master, Diplom (Univ.), Magister, Staatsexamen Strategischer Professional (IT) (Geprüfter) Berufspädagoge (Geprüfter) Technischer Betriebswirt (Geprüfter) Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz (Geprüfter) Betriebswirt nach der Handwerksordnung (Geprüfter) 8 Promotion (Dr. und Ph.D.) *Weitere Qualifikationen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren konsensual zugeordnet. Anmerkung: Der Bachelor ist dem Diplom (FH) absolut gleichwertig. Der Master entsricht Dipl.-Dipl. (FH) (Diplomstudiengang mit anschließendem Aufbaustudiengang).
38 Auszug aus Seite 1 Auszug aus Seite 2 Quelle:
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