Fachbereich Wirtschaft. Das Duale System. Probleme und Perspektiven der Berufsausbildung in Deutschland Dr. Elisabeth M. Krekel

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1 2. Das Duale System

2 2.1 Berufliche Ausbildung 2.2 Das Duale System

3 2.1 Berufliche Ausbildung das Duale System: Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO mit begleitendem Berufsschulunterricht das Schulberufssystem: Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO sowie in anderen qualifizierenden Ausbildungsgängen in vollzeitschulischer Form das berufliche Übergangssystem: (Aus-)Bildungsangebote unterhalb einer qualifizierenden Berufsausbildung, z. B. zur Verbesserung der individuellen Kompetenzen, zur Aufnahme einer Ausbildung oder zum Nachholen von allgemeinbildenden Schulabschlüssen

4 2.1 Berufliche Ausbildung Berufliche Ausbildung im Sekundarbereich Berufsfachschulen Schulen des Gesundheitswesens (Bundesrecht) Fachschulen für Berufe des Sozial- u. Gesundheitswesens (Landesrecht) Beamtenausbildung (ohne höheren Dienst) mit Berufsabschluss ohne Berufsabschluss außerhalb BBiG/HwO (Landesrecht) gemäß BBiG/HwO Techn. Assistenten Wirtschaftsassistenten Personenbezogene Dienstleistungsberufe traditionell, mit Schulabschluss und Gleichstellung zum dualen System kooperativ mit Betriebsphase(n) und Kammerprüfung

5 2.1 Berufliche Ausbildung Ausbildung an Berufsfachschulen außerhalb BBiG / HwO Anteil Schülerinnen Frauenanteil bezogen auf insgesamt Stark besetzte Berufe % % % % % % % % Jahr insgesamt Wirtschaftsassistent/innen Kinderpfleger/innen Sozial-/Sozialpädagogische Assistent/innen Altenpfleger/innen* Gestaltungstechnische/r Assistent/innen Erzieher/innen** Fremdsprachenassistent/innen / Europasekretär/innen Ergotherapeut/innen* Physiotherapeut/innen* * Werden auch in Schulen des Gesundheitswesens ausgebildet ** werden auch an Fachschulen ausgebildet

6 2.1 Berufliche Ausbildung Ausbildung an Berufsfachschulen gemäß BBiG / HwO Anteil Schülerinnen Frauenanteil bezogen auf insgesamt Stark besetzte Berufe % 56 % 54 % Körperpflege (inkl. Kosmetiker/in) Hauswirtschafts-/Ernährungsberufe (inkl. Hauswirtschafter/in) % 52 % 59 % 60 % Büroberufe Elektroberufe Hotel- und Gaststättenberufe Bank- und Versicherungskaufleute % Jahr insgesamt

7 2.1 Berufliche Ausbildung 43 Zulassung zur Abschlussprüfung (2) Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er 1. nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, 2. systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und 3. durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.

8 2.1 Berufliche Ausbildung Verteilung der Neuzugänge auf die drei Sektoren des beruflichen Bildungssystems, Ausbildungsquoten nach Ländern 2004

9 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten dualer Berufsausbildung Berufsbildungsgesetz / Handwerksordnung Ländergesetze / Schulgesetze Ausbildung am Lernort: Betrieb Schule Geordnet durch: Begründet durch: Inhaltlich festgelegt in: Bund Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung Länder Berufsschulpflicht Rahmenlehrplan Überwacht durch: Finanziert durch: Zuständige Stelle Ausbildungsbetrieb Schulaufsicht Länder Quelle: angelehnt an BIBB, 2006

10 (nach dem Berufsbildungsgesetz, BBIG) Der Staat (Bund) Instrumente: Gesetze (z.b. Berufsbildungsgesetz) und Rechtsverordnungen (z.b. Ausbildungsverordnungen) Betriebliche Berufsausbildung Die Ausbildungsbetriebe Instrumente: Ausbildungsverträge und Ausbildungspläne Die zuständigen Stellen (Kammern etc.) Instrumente: Überwachung, Beratung und Regelungen

11 den Einzelnen Was bedeutet die 3-jährige Ausbildung für: der Übergang von der Schule ins Erwerbsleben wird durch die 2- bis 3-jährige Ausbildung erleichtert Arbeiten und Lernen werden miteinander kombiniert Erkundung von Chancen und eigenen Fähigkeiten Erlangen von sozialem Ansehen und Einkommen das Unternehmen kompetente Arbeitskräfte für die Zukunft geringe Kosten bei der Rekrutierung von Personal niedrige Arbeitskosten die Regierung bundeseinheitliche Qualifikationsstandards sind gewährleistet Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands niedrigere Ausbildungskosten für den Staat soziale Stabilität, sozialer Dialog

12 In Ausbildungsordnungen ist mindestens festzulegen: Bundesgesetzblatt Ausbildungsberufsbezeichnungen Ausbildungsdauer Ausbildungsberufsbild (Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind) Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse) Rechtsverordnung nach 5 BBiG 26 HwO Prüfungsanforderungen

13 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Ausbildungsberufsbezeichnung Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Anerkannt durch Verordnung vom 27. April 2006 Ausbildungsdauer 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

14 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Ausbildungsberufsbild Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse sind u. a.: 1. Der Ausbildungsbetrieb 2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme 3. Kommunikation und Kooperation 4. Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung 5. Projektvorbereitung 6. Projektdurchführung 7. Projektnachbereitung

15 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Ausbildungsrahmenplan

16 Ausbildungsordnung Berufsschule Unterrichtszeiten Blockunterricht Teilzeitunterricht Ausbildungsbetrieb Betriebsspezifische Inhalte Betrieblicher Inhalte des Ausbildungsrahmenplans Schema zur Erstellung Ausbildungs- von Ausbildungsplänen plan Persönliche Faktoren des Auszubildenden Schulbildung Vorbildung + = Individueller Ausbildungsplan Betriebliche Faktoren Ausbildungsabteilungen - Reihenfolge - Verweildauer zuständige Ausbilder

17 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Prüfungsanforderungen 8 Zwischenprüfung 9 Abschlussprüfung

18 2.1 Berufliche Ausbildung Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) 45 Zulassung in besonderen Fällen (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

19 Beginn Entwicklungs- und Forschungsphase Einigung der Sozialparteien Zeitspanne ca. 12 Monate Bund Vorverfahren: Zustimmung Bund-Länder-Koordinierungsausschuss (KoA) Antragsgespräch beim zuständigen Fachministerium (meistens BMWi) zur Festlegung Eckwerte Entwurf (Betrieb): Erarbeitungs- und Abstimmungsphase parallel Länder Entwurf (Schule) In Kraft treten Erlassphase und Veröffentlichung

20 Betrieb Berufsschulen Sitzungen des des Bundes Entwurf Ausbildungsordnung (VO) (VO) Ausbildungsrahmenpläne (ARP) (ARP) Ausbildungsprofile parallel parallel Sitzungen der der Länder Entwurf Rahmenlehrplan (RLP) (RLP)

21 Neue und modernisierte Ausbildungsberufe Jahr bis 2007 Neu Modernisiert Anzahl der neuen und modernisierten Ausbildungsberufe 1996 bis 2007 insgesamt

22 Konzeption der Ausbildungsordnungen Ausbildungsberufe ohne Spezialisierungen mit Schwerpunkten mit Fachrichtungen in Stufenausbildungen mit Modulen / Bausteingliederung 3. Ausbildungsjahr 2. Berufsqualifizierender Abschluss 2. Ausbildungsjahr 1. Berufsqualifizierender Abschluss 1. Ausbildungsjahr Grundbildung Grundbildung Grundbildung Grundbildung Grundbildung

23 Stufenmodell Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Anrechnungsmodell Abschlüsse in zwei anerkannten Ausbildungsberuf Ausbildungsverträge über 3 Jahre Stufe Ausbildungsabschluss nach der Stufe nach 2 Jahren (Kein anerkannter Berufsabschluss, weil die bis zur Stufe vermittelten Ausbildungsinhalte zwar zu einer qualifizierten Tätigkeit befähigen aber nicht zu einer voll qualifizierten Berufsausübung nach anerkanntem Abschluss) Ausbildungsverträge über 3 Jahre Wechsel nach Abschluss der anerkannten Ausbildung im Beruf A in die Ausbildung zum Beruf B zu Beginn des 3. Jahres unter Anrechnung der beiden Ausbildungsjahre im Beruf A Beruf B Befähigt zu einer qualifizierten Berufsausübung Beruf A Befähigt zu einer qualifizierten Berufsausübung Ausbildungsverträge über 2 Jahre Die Ausbildungsinhalte der beiden ersten Jahre in den Berufen A und B können, müssen aber nicht identisch sein. Sie müssen aber verwandt und gleichwertig sein, um die Fortsetzung in der Ausbildung für den Beruf B überhaupt standardmäßig zu ermöglichen.

24 Anerkannte Ausbildungsberufe werden vor allem durch die Anforderungen an die Ausbildung charakterisiert, die für ihrem Erwerb erforderlich sind. Beruflichkeit Bedarf an entsprechenden Qualifikationen, zeitlich unbegrenzt, einzelbetriebsabhängig Ausbildung für qualifizierte, eigenverantwortliche Tätigkeit auf einem breiten Gebiet Breit angelegte berufliche Grundbildung Möglichkeit eines geordneten Ausbildungsganges Abgrenzung von anderen Ausbildungsberufen Operationalisierbarkeit des Ausbildungsziels Ausbildungsdauer zwischen zwei und drei Jahren Grundlage für Fortbildung und beruflichen Aufstieg Erwerb zur Befähigung zum selbständigen Denken und Handeln bei der Anwendung von Fertigkeiten und Kenntnissen

25 Ausbildungsvertrag Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll Beginn und Dauer der Berufsausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit Dauer der Probezeit Zahlung und Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubs Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind

26 Vertragspartner im Berufsausbildungsvertrag ( 10 BBiG) haften für vertragliche Pflichten Auszubildender Ausbildender Der Ausbilder Ist neben- oder hauptberuflich für die Planung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung verantwortlich. Der Ausbilder haftet bei bestimmten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften persönlich. vermittelt Teilaufgaben Ausbildungsbeauftragter beauftragt mit Teilaufgaben Ausbilder Der Ausbildender und Ausbilder sind entweder eine Person oder der Ausbildende beauftragt eine andere Person mit der Ausbildertätigkeit ( 28 Abs.2 BBiG). Ein bestellter Ausbilder haftet aus seinen arbeitsvertraglichen Pflichten.. Zuständige Stelle Die zuständige Stelle überwacht die Berufsausbildung; der Auszubildende haftet für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.

27 Berufliche Eignung des Ausbilders Vorbild Vermittler zwischen Auszubildenden und Geschäftsleitung oder Abteilungsleitern Vermittler von Berufserfahrung und Umgangsformen im Betrieb Persönlichkeitsentwickler Der Ausbilder ist u. a. Vorgesetzter Berater in Lernund Fachfragen Unterweiser von Lerninhalten Ansprechpartner interner und externer Beteiligter an der Ausbildung

28 Pflichten der Ausbildenden ( 14ff) Pflichten der Auszubildenden ( 13) Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen Auszubildende zum Besuch der Berufsschule und zum Führen des Berichtsheftes anhalten Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben mit Ausbildungsmittel pfleglich umgehen regelmäßig Berufsschule besuchen

29 Auswahlkriterien bei der Einstellung Auszubildender Anforderungen des Unternehmens Persönliche Anforderungen an die Bewerber Fachliche Anforderungen an die Bewerber Alter Erscheinungsbild Eigeninitiative Praktika/Nebenbeschäftigung Hobby/Freizeitaktivitäten Schulabschluss Anforderungen des Berufes mit abstrakten und komplexen Zusammenhängen umgehen (IT-Berufe) sich für kreative und individuelle Abläufe begeistern (Medienberufe) emotionale Stabilität (Arzt-/Pflegeberufe) Vorgaben des Bewerbermarktes Veränderungen in der schulischen Vorbildung Verschiebung vom Angebot u. Nachfrage Fokussierung auf Modeberufe

30 Regelmäßige Beurteilung während der Ausbildung: Kriterien Fachkompetenz z. B. Arbeitsweise Arbeitstempo Qualität der Arbeit wirtshaftliches Denken Methodenkompetenz z. B. Prioritätensetzung Organisationsfähigkeit Transferfähigkeit Problemlösungsfähigkeit Sozialkompetenz z. B. Kommunikationsfähigkeit Integrationsfähigkeit Kundenorientiertes Verhalten Konfliktfähigkeit positiv motivierend regelmäßig mit Beteiligten abgestimmt unterschiedliche Situationen einbeziehen vertraulich Beurteilungsfehler vermeiden

31 Zeugnisse der Berufsausbildung Zeugnis der Berufsschule Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbetriebs Rechtsgrundlage: Schulgesetze der Länder Rechtsgrundlage: 37 Abs. 2 BBiG Rechtsgrundlage: 16 BBiG Inhaltliche Grundlage: Schulische Leistungen Inhaltliche Grundlage: Abschlussprüfung Inhaltliche Grundlage: Betriebliche Leisungen Feststellung durch: Berufsschullehrer Feststellung durch: Prüfungsausschuss Feststellung durch: Ausbilder

32 16 BBiG Zeugnis Das Ausbildungszeugnis muss enthalten: Art Dauer Ziel der Berufsausbildung erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden auf Wunsch des Auszubildenden zusätzlich Führung / Verhalten Leistung

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