Fachpraktikerin/Fachpraktiker für. Bürokommunikation
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- Hildegard Maier
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1 Fachpraktikerin/Fachpraktiker für Bürokommunikation Die dreijährige Berufsausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker für Bürokommunikation ist eine duale Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung. Sie ist im 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im 42 Handwerksordnung (HwO) geregelt und löst die früheren Berufsausbildungen zum Büropraktiker (2 Jahre) und, darauf aufbauend, zur Bürokraft (1 Jahr) ab. Die Fachpraktikerregelungen im Bereich Bürokommunikation wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit Verbänden, die die Interessen Behinderter vertreten, erarbeitet. Die Ausbildungsregelungen orientieren sich dabei an den Inhalten des 2- bzw. 3-jährigen Branchenberufs Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation). Die Breite dieses Berufsbildes wird im Fachpraktikerberuf aufrechterhalten, lediglich das Anforderungsniveau ist auf die besonderen Belange von Auszubildenden mit Behinderung abgestellt und weist eine etwas geringere Komplexität auf. Die Ausbildung findet überwiegend bei Bildungsträgern statt, da an die Eignung der Ausbilder besondere sozialpädagogische Voraussetzungen geknüpft sind. Verschiedentlich sind die Auszubildenden aber auch in regulären Ausbildungsbetrieben beschäftigt (siehe unten). Ziel der Ausbildung ist der Erwerb einer beruflichen Handlungskompetenz für kaufmännisch-administrative Tätigkeiten in modernen Büroorganisationen. 1 / 7
2 Gegenstand der Berufsausbildung sind nach dem Berufsbild die folgenden Arbeitsschwerpunkte: - Assistenz- und Sekretariatsaufgaben - Aufgaben in der Personalverwaltung - Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen Zugangsvoraussetzung und Erwerb zusätzlicher Abschlüsse: Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation kann auch ohne Schulabschluss begonnen werden. Wird die Ausbildung erfolgreich durchlaufen, erhält der Absolvent einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zuerkannt. Der zusätzliche Abschluss der Realschule ist möglich, wenn der Hauptschulabschluss bereits vorliegt und die Kriterien des Paragrafen 9 der jeweils geltenden Verordnung über die Berufsschule erfüllt werden. (Die Verordnung ist zu finden im Hessischen Bildungsserver unter Schule Schulformen und -stufen Berufliche Bildung Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen des beruflichen Schulwesens Rechtsgrundlagen der beruflichen Schulformen Berufsschule) Anmeldung: Die Agentur für Arbeit (Reha-Abteilung) entscheidet, wer sich für die Ausbildung zur 2 / 7
3 Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker eignet und gefördert wird. Interessenten wenden sich also bitte zuerst an ihre örtlich zuständige Agentur für Arbeit, die dann alle weiteren Schritte einleitet. Ausbildung in dualer Form: Der betriebliche Teil der Ausbildung wird in der Regel von einem freien Träger, in unserem Fall vom Kulturbund des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vermittelt, der die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer Übungsfirma ausbildet, zusätzlich in verschiedenen Praktika betreut und Betriebsunterricht erteilt. Die Ausbildung kann aber auch durch einen regulären Ausbildungsbetrieb vermittelt werden, sofern diese Betriebe die besonderen Anforderungen, die an die Ausbilder/-innen zu stellen sind, erfüllen. Neben der Ausbildung im Betrieb kommen die Auszubildenden zwei Tage in der Woche zu uns an die Berufsschule, wo sie in der Regel 12 Stunden Berufsschulunterricht erhalten. Grundlage für diese Ausbildung an der Berufsschule ist ein handlungsorientiertes Konzept mit den folgenden 14 Lernfeldern: Lernfelder für den Ausbildungsberuf Fachpraktikerin/Fachpraktiker für Bürokommunikation 3 / 7
4 1 Berufsausbildung in Schule und Beruf 2 Rechtliche Stellung der Arbeitnehmer/-innen 3 Rechtlicher Aufbau und Organisation eines Unternehmens 4 Berechnungen im Bereich von Geschäftsvorgängen und deren Darstellung 5 Grundlagen der Informationsverarbeitung im modernen Bürobetrieb 6 4 / 7
5 Absatz und Kundenkontakt 7 Beschaffungswesen 8 Betriebliche Abläufe, Entscheidungen und Darstellung in den Bereichen Finanzierung, Buchhaltung, Steuer und Versicherungen 9 Bürowirtschaftliche Abläufe und Textverarbeitung im modernen Unternehmen 10 Planung, Durchführung und Auswertung eines Projekts 5 / 7
6 11 Organisation und Aufgaben an einem multifunktionalen Arbeitsplatz und Informationsverarbeitung 12 Entwicklung im Bürobereich und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten 13 Wirtschaftssysteme, Einflussfaktoren gesamtwirtschaftlicher Prozesse und staatliche Wirtschaftspolitik 14 Wiederholung und Vertiefung Prüfungen und Berufsabschluss: Die Auszubildenden legen in der Mitte der Ausbildungszeit eine schriftliche Zwischenprüfung sowie am Ende der Ausbildung eine schriftliche Prüfung vor der IHK ab. Zusätzlich unterziehen sich einer praktischen Abschlussprüfung. Anmeldung bei uns: Im ersten Schritt müssen Sie mit der Agentur für Arbeit oder dem Sie interessierenden Ausbildungsbetrieb klären, ob Sie für die Voraussetzungen für den Beruf der Fachpraktikerin 6 / 7
7 bzw. des Fachpraktikers für Bürokommunikation erfüllen. In der Regel wird die Agentur für Arbeit Sie zu diesem Zweck einer Prüfung (PSU) unterziehen. Sollten Sie einen der Förderplätze erhalten, werden Sie dem Freien Träger bzw. Betrieb als neue Auszubildende bzw. neuer Auszubildender gemeldet, die Sie dann bei uns der Berufsschule anmelden müssen. Diese Anmeldung sollte unbedingt vor Beginn des jeweils neuen Schuljahres erfolgen. Wichtig: Wenn der Beginn der Berufsschule vor Ihrem Ausbildungsbeginn im Betrieb liegt, klären Sie bitte mit Ihrem Betrieb, dass Sie schon am Berufsschulunterricht teilnehmen, der bei uns grundsätzlich für alle Klasse in der 1. Schulwoche nach den Sommerferien beginnt. 7 / 7
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