Das duale System nach BBiG/HwO

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1 Das duale System nach BBiG/HwO Stand:

2 Berufliche Ausbildung Das duale System (BBiG/HwO)

3 Berufliche Ausbildung Datenlage zum Übergangsbereich (iabe) System der Sektoren / Konten Ausbildungsgeschehen Sonstige Berufsausbildung Integration in Berufsausbildung (Übergangsbereich) Hochschulreife Studienabschluss Konto Bab. 1 Konto Int. 1 Konto HZB 1 Konto Stg. 1 Konto Bab. 2 Konto Int. 2 Konto HZB 2 Konto Stg. 2 Konto Bab. Konto Int. Konto HZB Konto Stg.

4 Berufliche Ausbildung Datenlage zum Übergangsbereich (iabe) Ausbildungsgeschehen 2011 Anfänger/-innen Sonstige Berufsausbildung Integration / Übergangsbereich Hochschulreife Studium (Anfängerzahlen liegen nicht vor) 36,0% 14,3 % 24,5 % 25,2% Quelle: "Integrierte Ausbildungsberichterstattung" auf Basis der Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie der Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Datenstand:

5 Tausende Berufliche Ausbildung Datenlage zum Übergangsbereich (iabe) Anfänger im Ausbildungsgeschehen Berufsausbildung Übergangsbereich Hochschulreife Studium Quelle: "Integrierte Ausbildungsberichterstattung" auf Basis der Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Datenstand:

6 Berufliche Ausbildung Datenlage zum Übergangsbereich (iabe) Entwicklung seit % 40% 30% 20% 10% 0% -10% -20% -30% Veränderung der Bildungssektoren in % % Berufsausbildung Übergangsbereich Hochschulreife Studium Quelle: "Integrierte Ausbildungsberichterstattung" auf Basis der Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder und der Bundesagentur für Arbeit. Eigene Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Datenstand:

7 Berufliche Ausbildung Datenlage zum Übergangsbereich (iabe) Schulische Vorbildung der Anfänger 2010 Ausbildungsgeschehen Allgemeine Hochschulreife Berufsausbildung Integration Hochschulreife Fachhochschulreife Realschul- oder gleichwertiger Abschluss Hauptschulabschluss Ohne Hauptschulabschluss Studium 0% 20% 40% 60% 80% 100% Quelle: "Integrierte Ausbildungsberichterstattung" auf Basis der Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder

8 Berufliche Ausbildung 43 Zulassung zur Abschlussprüfung (2) Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er 1. nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, 2. systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und 3. durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.

9 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten dualer Berufsausbildung Berufsbildungsgesetz / Handwerksordnung Ländergesetze / Schulgesetze Ausbildung am Lernort: Betrieb Schule Geordnet durch: Begründet durch: Inhaltlich festgelegt in: Bund Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung Länder Berufsschulpflicht Rahmenlehrplan Überwacht durch: Finanziert durch: Zuständige Stelle Ausbildungsbetrieb Schulaufsicht Länder Quelle: angelehnt an BIBB, 2006

10 (nach dem Berufsbildungsgesetz, BBiG/HwO) Der Staat (Bund) Instrumente: Gesetze (z.b. Berufsbildungsgesetz) und Rechtsverordnungen (z.b. Ausbildungsordnungen) Betriebliche Berufsausbildung Die Ausbildungsbetriebe Instrumente: Ausbildungsverträge und Ausbildungspläne Die zuständigen Stellen (Kammern etc.) Instrumente: Überwachung, Beratung und Regelungen

11 Nutzen einer betrieblichen Ausbildung Betrieb Individuum Staat eigener Bedarf qualifizierte Mitarbeiter Übergang in Erwerbstätigkeit breit angelegte Qualifikation Senkung Jugendarbeitslosigkeit Integration in Arbeitswelt keine Suche / Einarbeitungskosten Existenz und Entwicklungsmöglichkeiten berufliche Flexibilität Reduktion von Fehlbesetzung realitäts- und praxisnaher Lernprozess Qualifikationsniveau Optimierung der Unternehmensorganisation Identifikation und Selbstwertgefühl Kostenverteilung Image Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009

12 In Ausbildungsordnungen ist mindestens festzulegen: Bundesgesetzblatt 1. Bezeichnung des Ausbildungsberufes 2. Ausbildungsdauer 3. Ausbildungsberufsbild (Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind) 4. Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse) Rechtsverordnung nach 5 BBiG 26 HwO 5. Prüfungsanforderungen

13 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung sind beteiligt an der Organisation und Durchführung von Marktstudien und Forschungsprojekten der empirischen Sozialforschung. Sie beschaffen Daten, bereiten sie auf, werten sie aus und bereiten Berichte und Präsentationen der Ergebnisse vor. Ausbildungsberufsbezeichnung Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Anerkannt durch Verordnung vom 6. April 2006 Ausbildungsdauer ( 2) 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

14 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Ausbildungsberufsbild ( 4) Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse sind u. a.: 1. Der Ausbildungsbetrieb 2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme 3. Kommunikation und Kooperation 4. Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung 5. Projektvorbereitung 6. Projektdurchführung 6.1 Prozessbegleitung 6.3 Datenprüfung, Gewichtung 6.4 Auswertung 7. Projektnachbereitung

15 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Ausbildungsrahmenplan ( 5) Die in 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden.

16 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Ausbildungsrahmenplan ( 5) Die in 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden.

17 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung

18 Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Prüfungsanforderungen 8 Zwischenprüfung 9 Abschlussprüfung Mitte des 2. Ausbildungsjahres 4 Prüfungsbereiche (1-3 schriftlich, 4 mündlich)

19 Zwischenprüfung ( 48 BBiG) Ermittlung des Ausbildungsstandes (Abs. 1) (2) Sofern die Ausbildungsordnung vorsieht, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, findet Absatz 1 keine Anwendung.

20 Abschlussprüfung ( 5 BBiG) Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit zur Ausübung des Berufes (2) Die Ausbildungsordnung kann vorsehen, 2. dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

21 Beispiel gestreckte Abschlussprüfung Kaufmann/-frau im Einzelhandel (Erprobungsverordnung vom 24. März 2009)

22 Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) 45 Zulassung in besonderen Fällen (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

23 Ausbildungsordnung Inhalte des Ausbildungsrahmenplans Berufsschule Unterrichtszeiten Blockunterricht Teilzeitunterricht Ausbildungsbetrieb Betriebsspezifische Inhalte Schema zur Erstellung Betrieblicher Ausbildungsplan von Ausbildungsplänen Persönliche Faktoren des Auszubildenden Schulbildung Vorbildung Quelle: Eiling/Schlotthauer = Individueller Ausbildungsplan Betriebliche Faktoren Ausbildungsabteilungen - Reihenfolge - Verweildauer zuständige Ausbilder

24 Neue und modernisierte Ausbildungsberufe Jahr Neu Modernisiert insgesamt bis Quelle: BIBB-Datenreport 2011

25 Das Duale System Neuordnung von Ausbildungsberufen Grundlage: 4 Abs.1 BBiG und 25 Abs.1 HwO; entsprechender Qualifikationsbedarf der Wirtschaft neu: Ein Ausbildungsberuf gilt als neu, wenn kein Vorgängerberuf nach BBiG aufgehoben wird. Fotomedienfachmann/-frau (2008) modernisiert: Ausbildungsberufe, mit deren Ausbildungsordnung ein Vorgängerberuf aufgehoben oder geändert wird, gelten als modernisiert. Friseur/Friseurin (2008) Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation (ab 2006) - vorher Werbekaufmann/-frau Quelle: BIBB-Datenreport 2011

26 Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation

27 Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation Jahr Kaufmann für Marketingkommunikation/ Kauffrau für Marketingkommunikation VO Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation vom [808] Jahr Werbekaufmann/ Werbekauffrau aufgegangen im Werbekaufmann/-frau (IH) vom Anerkennung des Lehrberufs durch Erl. BMWi vom II 6g /51 [BWMBl. Nr. 1/52, S. 15];[II 6g /51 [BWMBl. Nr. 1/52, S. 15]] Jahr Werbekaufmann/ Werbekauffrau aufgegangen im Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation (IH) vom VO Berufsausbildung zum Werbekaufmann/ zur Werbekauffrau vom [2095]

28 Strukturmerkmale Monoberufe Fachrichtungen Schwerpunkte Wahlqualifikationen geschlossene Ausbildungsgänge besondere Ausbildungsinhalte für berufsspezifische Aufgabengebiete/Tätigkeiten betriebliche Besonderheiten weitere Differenzierungsmöglichkeit für besonders spezialisierte Branchen Friseur/Friseurin Systemelektroniker/ Systemelektronikerin Elektroniker/ Elektronikerin FR Energie- und Gebäudetechnik/ FR Automatisierungstechnik Karosserie- und Fahrzeugmechaniker//in Friseur/in (z. B. Kosmetik) Ausbildungsberufe mit Binnendifferenzierung

29 Anrechnungsmöglichkeiten ( 5 Abs. 2 Nr. 4 BBiG) Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf mit 18 bis 24 Monaten Ausbildungsdauer kann in einem entsprechenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von 36 bis 42 Monaten fortgesetzt (angerechnet werden). Fachkraft für Automatenservice Automatenfachmann/frau Servicekraft für Schutz Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Sicherheit Speiseeishersteller/in Konditor/in; Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk; Fachkraft im Gastgewerbe

30 Stufenmodell Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Anrechnungsmodell Abschlüsse in zwei anerkannten Ausbildungsberuf Stufe Ausbildungsabschluss nach der Stufe nach 2 Jahren (Kein anerkannter Berufsabschluss, weil die bis zur Stufe vermittelten Ausbildungsinhalte zwar zu einer qualifizierten Tätigkeit befähigen aber nicht zu einer voll qualifizierten Berufsausübung nach anerkanntem Abschluss) Wechsel nach Abschluss der anerkannten Ausbildung im Beruf A in die Ausbildung zum Beruf B zu Beginn des 3. Jahres unter Anrechnung der beiden Ausbildungsjahre im Beruf A Beruf B Befähigt zu einer qualifizierten Berufsausübung Beruf A Befähigt zu einer qualifizierten Berufsausübung! Kein Anwendungsfall! Die Ausbildungsinhalte der beiden ersten Jahre in den Berufen A und B können, müssen aber nicht identisch sein. Sie müssen aber verwandt und gleichwertig sein, um die Fortsetzung in der Ausbildung für den Beruf B überhaupt standardmäßig zu ermöglichen.

31 Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 BBiG) Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll Beginn und Dauer der Berufsausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit Dauer der Probezeit Zahlung und Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubs Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind

32 Rechtliche Grundlagen bei der Vorbereitung des Berufsausbildungsvertrags berücksichtigen Ausbildender Vertragspartner gem. 10 BBiG (Natürliche und juristische Personen, z. b. Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften). Stellt ein, bildet selbst aus oder bestellt einen Ausbilder. Ausbilder Wird vom Ausbildenden zur Durchführung der Ausbildung bestellt und ist diesem und der zuständigen Stelle für die Ausbildung verantwortlich. Ausbildungsvertrag zwischen Auszubildendem und Ausbildenden Auszubildender Vertragspartner gem. 10 BBiG Wird vom Ausbildenden zur Berufsausbildung eingestellt. Gesetzliche Vertreter Sie müssen bei Minderjährigen unterschreiben zwecks Kenntnisnahme und Zustimmung, normalerweise Vater und Mutter, evtl. auch Vormund. Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009

33 Berufliche Eignung des Ausbilders Vorbild Vermittler zwischen Auszubildenden und Geschäftsleitung oder Abteilungsleitern Vermittler von Berufserfahrung und Umgangsformen im Betrieb Persönlichkeitsentwickler Der Ausbilder ist u. a. Vorgesetzter Berater in Lernund Fachfragen Unterweiser von Lerninhalten Ansprechpartner interner und externer Beteiligter an der Ausbildung Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009

34 Pflichten der Ausbildenden ( 14ff) Pflichten der Auszubildenden ( 13) berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln planmäßig, sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildung zu gewährleisten selbst ausbilden oder einen Ausbilder bestellen Lernpflicht Weisungen folgen Aufgaben sorgfältig ausführen Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009

35 Auswahlkriterien bei der Einstellung Auszubildender Anforderungen des Unternehmens Persönliche Anforderungen an die Bewerber Fachliche Anforderungen an die Bewerber Alter Erscheinungsbild Eigeninitiative Praktika/Nebenbeschäftigung Hobby/Freizeitaktivitäten Schulabschluss Anforderungen des Berufes mit abstrakten und komplexen Zusammenhängen umgehen (IT-Berufe) sich für kreative und individuelle Abläufe begeistern (Medienberufe) emotionale Stabilität (Arzt-/Pflegeberufe) Vorgaben des Bewerbermarktes Veränderungen in der schulischen Vorbildung Verschiebung vom Angebot u. Nachfrage Fokussierung auf Modeberufe Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009

36 Regelmäßige Beurteilung während der Ausbildung: Kriterien Fachkompetenz z. B. Arbeitsweise Arbeitstempo Qualität der Arbeit wirtshaftliches Denken Methodenkompetenz z. B. Prioritätensetzung Organisationsfähigkeit Transferfähigkeit Problemlösungsfähigkeit Sozialkompetenz z. B. Kommunikationsfähigkeit Integrationsfähigkeit Kundenorientiertes Verhalten Konfliktfähigkeit positiv motivierend regelmäßig mit Beteiligten abgestimmt unterschiedliche Situationen einbeziehen vertraulich Beurteilungsfehler vermeiden Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009

37 Zeugnisse der Berufsausbildung Zeugnis der Berufsschule Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbetriebs Rechtsgrundlage: Schulgesetze der Länder Rechtsgrundlage: 37 Abs. 2 BBiG Rechtsgrundlage: 16 BBiG Inhaltliche Grundlage: Schulische Leistungen Inhaltliche Grundlage: Abschlussprüfung Inhaltliche Grundlage: Betriebliche Leisungen Feststellung durch: Berufsschullehrer Feststellung durch: Prüfungsausschuss Feststellung durch: Ausbilder Quelle: Eiling/Schlotthauer 2009

38 16 BBiG Zeugnis Das Ausbildungszeugnis muss enthalten: (einfaches Zeugnis Abs. 2 Satz 1) Art der Berufsausbildung Dauer der Berufsausbildung Ziel der Berufsausbildung erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden auf Wunsch des Auszubildenden zusätzlich (qualifiziertes Zeugnis Abs. 2 Satz 2) Führung / Verhalten Leistung

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