Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

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1 K 1288 Amtsblatt-Abo online Info unter Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung Rundverfügungen B2 Öffentliche Ordnung: Versicherungsaufsicht: Erlöschen einer Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit; Sterbekasse Hilfe am Grabe" Lindenberg, Freundenberg S. 285 Bekanntmachungen Antrag der Firma thyssenkrupp Steel Europe AG, Kaiser-Wilhelm- Straße 100, Duisburg, auf Erteilung einer Genehmigung gemäß 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung der bestehenden Anlage zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen mit einer Verarbeitungskapazität von 2 Tonnen oder mehr Rohstahl je Stunde am Standort Eberhardstraße 12, Dortmund S Antrag mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, 11. August 2018 Nr. 32 Inhalt: der Firma Chemische Fabrik Wocklum Gebr. Hertin GmbH & Co. KG, Glärbach 2, Balve, auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung von sehr giftigen, giftigen und brandfördernden Stoffen oder Zubereitungen sowie zur Abfalllagerung- und -behandlung. S. 288 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen Aufgebot der Sparkasse Bochum S Beschluss der Sparkasse Bochum S Aufgebot der Sparkasse SoestWerl S Aufgebot der Sparkasse Sprockhövel S. 290 Auflösung eines Vereins S. 290 E. Sonstige Mitteilungen B der Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen Bezirksregierung RUNDVERFÜGUNGEN 2 Öffentliche Ordnung 539. Versicherungsaufsicht: Erlöschen einer Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit; Sterbekasse Hilfe am Grabe Lindenberg, Freudenberg Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist für die Sterbekasse Hilfe am Grabe Lindenberg, Freudenberg, aufgrund des Auflösungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom zum erloschen. Gläubiger werden gebeten, etwaige Ansprüche an die Liquidatoren zu stellen. Ansprechpartner: Herr Norbert Bender, Im Klef 24, Freundenberg. (65) Abl. Bez. Reg. Abg. 2018, S. 285 BEKANNTMACHUNGEN 540. Antrag der Firma thyssenkrupp Steel Europe AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 100, Duisburg, auf Erteilung einer Genehmigung gemäß 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung der bestehenden Anlage zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen mit einer Verarbeitungskapazität von 2 Tonnen oder mehr Rohstahl je Stunde am Standort Eberhardstraße 12, Dortmund Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, /IBG-0001-G30/18-Boh Öffentliche Bekanntmachung Die Firma thyssenkrupp Steel Europe AG, Kaiser- Wilhelm-Straße 100, Duisburg, beantragt die Genehmigung für die Änderung der bestehenden Feuerbeschichtungsanlage (FBA) 8 (Anlage zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern) durch die Errichtung und den Betrieb der Feuerbeschichtungsanlage 10 gemäß 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf ihrem Grundstück in Dortmund, Eberhardstraße 12, Gemarkung Kirchderne, Flur 46, Flurstück 634. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Amtsblatt Nr. 32 /

2 1. Errichtung eines ca. 375 x 90 m großen Hallenkomplexes mit einer Höhe von ca. 70 m zur Aufnahme der Feuerbeschichtungsanlage 10, sowie des Vor- und Fertigmateriallagers inkl. Werkstätten mit Magazin und Lagerräumen. 2. Errichtung und Betrieb der Feuerbeschichtungsanlage 10 bestehend im Wesentlichen aus: 2.1. Einlaufgruppe mit Bandspeicher 2.2. Reinigungsgruppe 2.3. Aufheiz- und Kühlstrecke (Feuerungswärmeleistung von 45 MW) 2.4. Zinkbeschichtung 2.5. Streck- und Dressiergerüst mit Mittelspeicher 2.6. Oberflächenbehandlung 2.7. Auslaufgruppe mit Bandspeicher einschl. der Errichtung und des Betriebs von Nebeneinrichtungen zur Abführung von Abluft 3. Errichtung und Betrieb einer Verdunstungskühlanlage inkl. Pumpenhaus 4. Errichtung und Betrieb eines Warmwassererzeugersystems 5. Änderung der Feuerbeschichtungsanlage 8 durch Kapazitätserweiterung der vorhandenen Osmoseanlage zwecks Versorgung der FBA 10 mit VE- Wasser 6. Änderung der vorhandenen Heizzentrale in der FBA 8 zur Versorgung der FBA 10 mit Heizwasser Darüber hinaus wird gemäß 8a BImSchG beantragt, vorzeitig mit der Errichtung des Hallenkomplexes beginnen zu können. Eingeschlossene Genehmigungen gemäß 13 BIm- SchG: 1. Baugenehmigung gemäß 63 BauO NRW 2. Emissionsgenehmigung gemäß 4TEHG 3. Indirekteinleitergenehmigung gemäß 58 WHG für das Kühlwasser sowie das Abschlagswasser der Osmoseanlage 4. Eignungsfeststellungen gemäß 63 WHG Durch die Änderung wird die derzeit genehmigte Kapazität von t Rohstahl/a um t Rohstahl/a auf insgesamt t Rohstahl/a erweitert. Der Betrieb der Anlage soll weiterhin an sieben Tagen pro Woche im Dreischichtbetrieb erfolgen. Die geänderte Anlage soll im 4. Quartal 2020 in Betrieb genommen werden. Die Anlage gehört zu den unter Nr Verfahrensart (G/E) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen mit einer Verarbeitungskapazität von 2 Tonnen oder mehr Rohstahl je Stunde. Die Anlage gehört ebenfalls zu den Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten auf Metalloberflächen mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern mit einer Verarbeitungskapazität von t Rohgut oder mehr je Jahr gemäß Nr der Anlage 1, Spalte 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und unterliegt gemäß 9 Abs. 1 Nr. 1 UVPG der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens ist die Umweltverträglichkeits-prüfung gemäß 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9.BImSchV) i.v.m. 4 UVPG sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung (Flora, Fauna, Habitat) nach 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Sowohl der UVP-Bericht als auch die Untersuchung zur FFH-Verträglichkeit sind als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt worden. Das Vorhaben bedarf insgesamt einer Genehmigung nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz öffentlich bekannt gemacht. Neben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind noch weitere behördliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Änderung der Feuerbeschichtungsanlage erforderlich. Soweit diese nicht durch die Konzentrationswirkung des BImSchG erfasst sind, sind diese Gegenstand gesonderter Verfahren. Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG ist die Bezirksregierung Arnsberg gemäß 2 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) zuständig. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen, insbesondere die folgenden entscheidungsrelevanten Berichte und Empfehlungen: 1. gutachterlicher UVP-Bericht (Änderung der Feuerbeschichtungsanlage 8 durch Errichtung der FBA 10, Dort-mund- UVP-Bericht (Sweco GmbH vom )) 2. Immissionsprognose Luft/Gerüche: Ermittlung von Luftqualitätsdaten, Schornsteinhöhenberechnung, Ausbreitungsrechnungen (Ermittlung von Luftqualitätsdaten ausgehend von den Emissionen der geplanten Feuerbeschichtungsanlage der thyssenkrupp Steel Europe AG in Dortmund (ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co., ANECO-Auftrags-/Berichts-Nr.: P vom )) 3. Geräuschimmissionsprognose gemäß TA Lärm (Prognose über die zu erwartenden Geräuschemissionen und immissionen aus dem Betrieb einer geplanten Feuerbeschichtungsanlage -FBA 10- am Standort Dortmund (TAC- Technische Akustik, Gutachten TAC A vom )) 4. Ermittlung und Beurteilung der Stickstoffdeposition, insbesondere im Hinblick auf die maßgebenden Natura2000- Gebiete (FFH-Gebiete) (Ermittlung der Stickstoffdeposition ausgehend von den Emissionen der geplanten Feuerbeschichtungsanlage der thyssenkrupp Steel Europe AG in Dortmund (ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co., ANECO-Auftrags-/ Berichts-Nr.: P/FFH vom )) 5. Errichtung und Betrieb einer Feuerbeschichtungsanlage 10 -Artenschutz-Fachbeitrag- (Hamann & Schulte vom ) 6. Stellungnahme zur möglichen Veränderung des angemessenen Abstands nach Leitfaden KAS 286 Amtsblatt Nr. 32 / 2018

3 18 durch den geplanten Neubau einer Feuerbeschichtung im Betriebsbereich der thyssenkrupp Steel Europe AG in Dortmund (TÜV NORD Systems GmbH &Co. KG vom ) sowie eine Kurzbeschreibung des Vorhabens liegen in der Zeit vom bis einschließlich an den nachstehend genannten Orten aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden: bei der Bezirksregierung Arnsberg, Standort Dortmund, Ruhrallee 1-3, Dortmund, Zimmer 632, Mo. bis Do Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Fr Uhr bis 14.00Uhr im Technischen Rathaus der der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 5, Lünen, Zimmer 315 Mo. bis Do Uhr bis Uhr Fr Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Werne, Konrad-Adenauer-Platz 1, Werne, Zimmer 104 Mo. und Di Uhr bis Mi. und Fr Uhr bis Uhr Do Uhr bis Uhr im Rathaus der Stadt Kamen Fachbereich Planung, Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, Kamen, Zimmer 328 Mo. bis Mi Uhr bis Uhr Do Uhr bis Uhr Fr Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Bergkamen Rathausplatz 1, Bergkamen, Zimmer 512 Mo. bis Fr Uhr bis Uhr sowie Mo. und Do Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Dortmund Burgwall 14, Dortmund, Zimmer 421 Mo. bis Mi Uhr bis Uhr Do Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Fr Uhr bis Uhr Es wird um vorherige Terminabsprache gebeten, zusätzliche Terminvereinbarungen sind möglich 1. bei der Bezirksregierung Arnsberg unter der Telefon-Nr bei der Stadt Lünen unter der Telefon- Nr bei der Stadt Werne unter der Telefon-Nr bei der Stadt Kamen unter der Telefon-Nr bei der Stadt Bergkamen unter der Telefon-Nr bei der Stadt Dortmund unter der Telefon-Nr Der Inhalt der Bekanntmachung sowie eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen inkl. des UVP-Berichts (entscheidungserhebliche Berichte, Empfehlungen inkl. UVP-Bericht nur in der Zeit vom bis einschließlich ) sind darüber hinaus unter nrw.de/bekanntmachungen/indes.php im Internet einsehbar. Sie werden zudem über das zentrale UVP- Portal des Landes NRW unter bekannt gemacht. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können in der Zeit vom bis einschließlich bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den übrigen o. g. Stellen, bei denen der Antrag und die dazu gehörigen Unterlagen zur Einsicht ausliegen bzw. auslagen, schriftlich erhoben werden (Aktenzeichen immer mit angeben, Anschrift der Bezirksregierung Arnsberg: Seibertzstraße 1, Arnsberg, Telefax: ). Ebenfalls können Einwendungen auf elektronischem Wege an die Adresse zugesandt werden. Die Einwendungen müssen den Namen und die volle leserliche Anschrift der Einwenderin/des Einwenders tragen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger sowie den am Genehmigungs-verfahren beteiligten Behörden und Stellen bekannt gegeben. Auf Verlangen der Einwenderin/des Einwenders wird deren/dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß 10 Abs. 6 BImSchG, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, in dem dann die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörtert werden. Der geplante Erörterungstermin findet am um Uhr in der Phoenix Lounge, Felicitasstraße 7, Dortmund statt und kann -falls erforderlich- am folgenden Tag fortgesetzt werden. Sollte der Erörterungstermin nicht oder nicht an dem o.g. Termin stattfinden, wird dies rechtzeitig öffentlich im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg, auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg sowie in den ortsüblichen Zeitungen bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Das Recht, sich an der Erörterung zu beteiligen, haben jedoch neben den Vertretern der beteiligten Behörden und dem Vorhabensträger und dessen Beauftragte nur diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben. Zur Feststellung der Identität sind Ausweispapiere beim Erörterungstermin bereitzuhalten. Vertreter von Einwendern haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder bei Ausbleiben von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Darüber hinaus wird die Entscheidung über den Antrag öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über das Vorhaben an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Im Auftrag gez. Heesemann (1110) Abl. Bez. Reg. Abg. 2018, S. 285 Amtsblatt Nr. 32 /

4 541. Antrag der Firma Chemische Fabrik Wocklum Gebr. Hertin GmbH & Co. KG, Glärbach 2, Balve, auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm- SchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung von sehr giftigen, giftigen und brandfördernden Stoffen oder Zubereitungen sowie zur Abfalllagerung- und -behandlung. G 0034/18 Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, /AAG-0002 Öffentliche Bekanntmachung nach 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Die Firma Chemische Fabrik Wocklum Gebr. Hertin GmbH & Co. KG, Glärbach 2, Balve, hat mit Datum vom , eingegangen am , die Erteilung einer Genehmigung nach 16 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Lagerung von sehr giftigen, giftigen und brandfördernden Stoffen oder Zubereitungen sowie zur Abfalllagerung- und -behandlung in Balve, Glärbach 2, Gemarkung Balve, Flur 5, Flurstück 386, beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Errichtung eines neuen Abgaswäschers (Wä4) inkl. Emissionsquelle (EQ 4) 2. Errichtung eines neuen Staubfilters (Fa1) inkl. Emissionsquelle (EQ 5) 3. Erhöhung der Lagerkapazität um vier Tanks für verdünnte Schwefelsäure und Kalilauge im Tanklager. Die Lagerkapazität im Tanklager erhöht sich um 220 m³. 4. Erweiterung der Produktion von Galvanomischungen durch Errichtung und Betrieb von Mischbehältern M11 bis M18. Die Durchsatzleistung in der Betriebseinheit 12 steigt von t/a auf max t/a. 5. Änderung des Lagerortes für entzündbare flüssige Stoffe mit einer Menge von maximal 0,5 t (z. B. Methanol) 6. Optimierung der Lagerung für nicht störfallrelevante Stoffe durch die Errichtung der Lagerplätze bis einschließlich einer Überdachung und die Errichtung einer Leichtbauhalle für nicht gefährliche Feststoffe. 7. Verwendung von 5 mobilen Mischern in der Produktion. 8. Errichtung und Betrieb einer Galvanik-Technikumsanlage 9. Erweiterung der Annahme flüssiger Chemikalien durch Errichtung und Betrieb einer neuen Übergabestation Ü4 Durch die Konzentrationswirkung gemäß 13 BI SchG werden weiterhin folgende bauliche und wasserrechtlichen Maßnahmen beantragt: 1. Errichtung einer Überdachung 2. Nachträglicher Bauantrag zur Errichtung eines Übergabegebäudes Ü4 3. Erweiterung und Nutzungsänderung der Werkstatt in Technikum und Labor 4. Errichtung einer Leichtbauhalle 5. Erweiterung der Abwasserbehandlungsanlage durch Errichtung eines Kalkmilch-Vorlagebehälters Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit Ziffer Nr.9, 29 und 30 (G), (G), (G), sowie (V)des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV). Das Vorhaben fällt zugleich unter 2 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr der Anlage 1, Spalte 2, (A) der Anlage 1 zum UVPG (Errichtung und Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von im Anhang 2 der Stoffliste zu Nummer 9.3 Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen genannten Stoffen dient, mit einer Lagerkapazität von den in Spalte 4 des Anhangs 2 der o. g. Stoffliste ausgewiesenen Mengen bis weniger als t ). Für diese wesentliche Änderung der Anlage ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach 1 Abs. 3 der 9. BImSchV in Verbindung mit 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit 7 Abs. 1 UVPG vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP-Pflicht besteht. Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Bewertung stützt sich insbesondere auf folgende Aspekte: Das Betriebsgelände ist in dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Balve als gewerbliche Fläche dargestellt. Es erfolgt kein Eingriff in Natur und Landschaft, da die beantragten Änderungen nur bereits versiegelte Flächen und Bereiche in Anspruch nehmen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden. Eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ist nicht zu erwarten. Im Rahmen des beantragten Vorhabens wurde eine Geräuschimmissionsprognose erstellt. Danach werden die zulässigen Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschritten. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Abluftwäschers, so dass insgesamt vier Abgaswäscher betrieben werden, sowie eines zusätzlichen Staubfilters. Eine wesentliche nachteilige 288 Amtsblatt Nr. 32 / 2018

5 Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe kann daher ausgeschlossen werden. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf die Abfallannahme und anschließenden Verwertung/Entsorgung. Die durch den beantragten Staubfilter abgeschiedenen Stäube werden einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Die Menge an wassergefährdenden Stoffen wird nicht erhöht. Die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden so ausgeführt, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung auch im Schadensfall verhindert werden. Durch die beantragten Maßnahmen bleibt die genehmigte Abwassermenge unverändert. Durch die Optimierung der Anlage fällt kein zusätzliches produktionsspezifisches Abwasser an. Bei dem Vorhaben handelt es sich gemäß der 12.BImSchV um einen Betriebsbereich der oberen Klasse. Durch die im Sicherheitsbericht aufgeführten Maßnahmen zum Verhindern von Störfällen wird ein größtmöglicher Schutz der Mitarbeiter, Nachbarn und der Umwelt gewährleistet. Das Vorhaben steht auch nicht in einem engeren Zusammenhang mit anderen Vorhaben derselben Art ( 10 Abs. 4 UVPG). Durch das beantragte Vorhaben werden keine in Anlage 3 Nr. 2.3 genannten Schutzgüter beeinträchtigt. Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Gemäß 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die gemäß 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung. Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter eingesehen werden. Im Auftrag: gez. Mertens (664) Abl. Bez. Reg. Abg. 2018, S. 288 C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 542. Aufgebot der Sparkasse Bochum Der Gläubiger des Sparbuches Nr. DE hat das Aufgebot beantragt. Aus diesem Grund wird hiermit die Sperre des Guthabens angeordnet. Der jetzige Inhaber des von der Sparkasse Bochum ausgestellten Sparkassenbuches Nr. DE wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, spätestens in dem am , 9.30 Uhr, vor dem unterzeichneten Sparkassenvorstand anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuches erfolgen wird. R 92/18 Bochum, Sparkasse Bochum L. S. gez. 2 Unterschriften (85) Abl. Bez. Reg. Abg. 2018, S Aufgebot der Sparkasse Bochum Der Gläubiger der Sparurkunde (ZuwSpar Plus) Nr. DE hat das Aufgebot beantragt. Aus diesem Grund wird hiermit die Sperre des Guthabens angeordnet. Der jetzige Inhaber der von der Sparkasse Bochum ausgestellten Sparurkunde Nr. DE wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, spätestens in dem am , 9.00 Uhr, vor dem unterzeichneten Sparkassenvorstand anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte unter Vorlage der Sparurkunde anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Sparurkunde erfolgen wird. M 91/18 Bochum, Sparkasse Bochum L. S. gez. 2 Unterschriften (90) Abl. Bez. Reg. Abg. 2018, S Beschluss der Sparkasse Bochum Die abhandengekommene, am aufgebotene, Sparurkunde Nr. DE ist bis zum Ablauf der Aufgebotsfrist nicht vorgelegt worden. Die Sparurkunde Nr. DE wird für kraftlos erklärt. K 55/18 Bochum, Sparkasse Bochum L. S. gez. 2 Unterschriften (64) Abl. Bez. Reg. Abg. 2018, S Aufgebot der Sparkasse SoestWerl Das Sparkassenbuch Nr der Sparkasse SoestWerl wurden vom Gläubiger als verloren gemeldet. Wir fordern den Inhaber des Sparkassenbuches hiermit auf, innerhalb von drei Monaten, spätestens bis zum seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches bei uns anzumelden, da andernfalls Amtsblatt Nr. 32 /

6 nach Ablauf dieser Frist das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Soest, Sparkasse SoestWerl gez. 2 Unterschriften (67) Abl. Bez. Reg. Abg. 2018, S Aufgebot der Sparkasse Sprockhövel Das von der Sparkasse Sprockhövel ausgestellte Sparkassenbuch Nr ist abhanden gekommen. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, innerhalb von drei Monaten seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches geltend zu machen, da sonst das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Sprockhövel, Sparkasse Sprockhövel gez. 2 Unterschriften (55) Abl. Bez. Reg. Abg. 2018, S. 290 E Sonstige Sonstige Mitteilungen Auflösung eines Vereins Der Schützenbund Herner Mark 1907 e.v. eingetragen beim Amtsgericht Bochum unter VR 20040, ist aufgelöst. Gläubiger des Vereins werden gebeten, etwaige Ansprüche bei dem Liquidator anzumelden. Horst Dzikowski, Katharinastraße 3, Herne. (28) Auflösung eines Vereins Der Verein Ski und Radeln gut e.v. eingetragen beim Amtsgericht Meschede unter VR 50898, ist aufgelöst. Gläubiger des Vereins werden gebeten, etwaige Ansprüche bei den Liquidatoren anzumelden. Stefan Morfeld, Ahornweg 1, Bestwig, Burkhard Dinkel, Oststraße 25, Bestwig. (30) Auflösung eines Vereins Der Verein für Wohltätigkeit und biblische Mission e.v. eingetragen beim Amtsgericht Hagen unter VR 2848, ist aufgelöst. Gläubiger des Vereins werden gebeten, etwaige Ansprüche bei dem Liquidator anzumelden. Hans-Joachim Meisborn, Heinrichstraße 16, Ennepetal. (30) Auflösung eines Vereins Der Verein Historischer Verein der Dortmunder Stadtwerke AG Verkehrsbetriebe e.v., eingetragen beim Amtsgericht Dortmund unter VR 4839, ist aufgelöst und befindet sich in Liquidation. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, ihre Ansprüche gegen den Verein bei einem der Liquidatoren anzumelden. Liquidatoren sind: Herr Heinrich Waffel, geb. am , wohnhaft Auf der Kluse 20 A, Dortmund, Herr Klaus Hufenbach, geb. am , wohnhaft Rüschebrinkstraße 26, Dortmund, Herr Ulrich Heinert, geb. am , wohnhaft Diedrich-Düllmann-Straße 7, Welver, Herr Dietmar Müller, geb. am , wohnhaft Schwerter Straße 370, Dortmund. (70) 290 Amtsblatt Nr. 32 / 2018

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8 Recht auf Wasser Foto Christof Krackhardt Brot für die Welt unterstützt Projekte, in denen die Trinkwasserversorgung vor allem im ländlichen Raum verbessert wird. Wir engagieren uns für eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Wasserpolitik. Denn alle Menschen haben ein Recht auf Wasser. Spendenkonto Brot für die Welt: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE BIC: GENODED1KDB Einsendungen für das Regierungsamtsblatt und den Öffentlichen Anzeiger sind schriftlich nur an die Bezirksregierung Reg.-Amtsblatt in Arnsberg, Postfach oder in elektronischer Form an: zu richten. Redaktionsschluss: Freitag der Vorwoche, Uhr. Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg, Postfach, Tel. ( ) , Telefax ( ) Einrückungsgebühren für eine Veröffent lichung im Umfang von: bis 100 mm = 0,40 pro mm, bis 300 mm = 0,30 pro mm, über 300 mm = 0,29 pro mm. Erscheint wöchentlich: Amtsblatt mit Öffentlichem Anzeiger Abonnement-Bezug über becker druck, F. W. Becker GmbH: 13,60 inkl. 7 % Mehrwertsteuer je Halbjahr. Versand per Post oder per Einzelstücke werden nur durch becker druck zu 2,50 je Exemplar inkl. 7 % Mehrwertsteuer und Versand ausgeliefert. Druck, Verlag und Vertrieb: becker druck, F. W. Becker GmbH Grafenstraße Arnsberg Tel / Fax / amtsblatt@becker-druck.de 292 Amtsblatt Nr. 32 / 2018

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