Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

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1 rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv Teil 2: Ermittlung der Vorsorgeanlässe Die arbeitsmedizinische Vorsorge leitet sich wie andere rbeitsschutzmaßnahmen aus der ab. Im ersten Teil dieses KBs (KB 011-1) werden die Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorge dargelegt und Hinweise zu deren Durchführung gegeben. In diesem zweiten Teil steht die Ermittlung der zu veranlassenden und anzubietenden Vorsorgen im Vordergrund. usgangspunkt dazu ist das Ergebnis der anhand von Gefährdungsfaktoren. Die drei rten der arbeitsmedizinischen Vorsorge zeigt das Diagramm auf dieser Seite. usführlich erklärt werden diese im KB rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv Teil 1: Grundlagen und Hinweise zur Durchführung. Im Diagramm auf Seite 2 sind die Gefährdungsfaktoren (aus Merkblatt 017 Gefährdungskatalog ) aufgeführt, die ein Vorsorgeanlass sein können. Mit den unterhalb dieser Faktoren aufgeführten Checklisten kann dann bestimmt werden, ob eine flichtvorsorge veranlasst oder eine ngebotsvorsorge angeboten werden muss. Dazu kann das entsprechende Kästchen ( oder ) angekreuzt werden. wird auf den nhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verwiesen und nur eine uswahl der Tätigkeiten genannt, die in den bei der BG RCI versicherten Unternehmen häufiger vorkommen. Vorsorgeanlass Initiative des/der Beschäftigten Unternehmer/in prüft, ob bei Tätigkeiten mit Gesundheitsschaden zu rechnen ist icht sicher auszuschließen In der Checkliste Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können zudem die Tätigkeiten oder Expositionen, die zu einer nachgehenden Vorsorge führen, in dem Kästchen angekreuzt werden. flichtvorsorge Unternehmer/in veranlasst ngebotsvorsorge Unternehmer/in bietet an Wunschvorsorge Unternehmer/in ermöglicht In der ersten Zeile der Checkliste Tätigkeiten mit biologischen rbeitsstoffen wird auf eine ausführliche Liste im nhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (rbmedvv) verwiesen, die aufgrund ihres Umfangs in diesem KB nicht abgedruckt wird. uch in der Zeile Weitere nicht-gezielte Tätigkeiten Beschäftigte/r muss Vorsorge wahrnehmen Beschäftigte/r kann Vorsorge wahrnehmen Vorsorgebescheinigung Beschäftigte/r nimmt Vorsorge wahr 09/2018 kurz & bündig

2 rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv Werden bei der folgende Gefährdungsfaktoren (nach 017) identifiziert? > > 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen (flüssigkeitsdichte Handschuhe) > > 6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, erosolen, Stäuben, flüssigen und festen Stoffen > > 6.2 Hautbelastungen > > 3.1 Schwere körperliche rbeit > > 3.2 Einseitig belastende körperliche rbeit > > 3.4 Klima > > 9.1 Lärm > > 9.3 Ganzkörperschwingungen > > 9.4 Hand-rm-Schwingungen > > 9.5 icht ionisierende (optische) Strahlung Checkliste Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Checkliste Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen > > 1.5 Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen (temschutz) > > 3.9 Bildschirmarbeitsplätze > > uslandsaufenthalte (wird in 017 im Rahmen der anderer Faktoren mitbetrachtet) > > 8.1 Gezielte Tätigkeiten > > 8.2 icht gezielte Tätigkeiten > > 11.3 Tiere > > 11.4 flanzen Checkliste Sonstige Tätigkeiten Checkliste Tätigkeiten mit biologi schen rbeitsstoffen Checkliste Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (nach nhang Teil 1 der rbmedvv) Vorsorgeanlass flichtvorsorge ngebotsvorsorge Trifft zu //* Tätigkeiten mit in nhang Teil 1 bs. 1 Satz 1 aufgeführten Gefahrstoffen (abschließende Liste): > > lveolengängiger Staub (-Staub) > > Einatembarer Staub (E-Staub) > > Fluor > > Kohlenmonoxid > > ickel > > weißer hosphor (Tetraphosphor) > > latinverbindungen > > Schwefelwasserstoff > > Styrol rbeitsplatzgrenzwert bzw. allgemeiner Staubgrenzwert nicht eingehalten rbeitsplatzgrenzwert bzw. allgemeiner Staubgrenzwert eingehalten > > lkylquecksilberverbindungen > > anorganische Fluorverbindungen > > romatische itro- und minoverbindungen > > Dimethylformamid > > Glycerintrinitrat (itroglycerin) > > Glykoldinitrat (itroglykol) > > Kohlenstoffdisulfid > > Methanol > > Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen > > Tetrachlorethen > > Toluol > > Xylol rbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten oder Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt (da Gefahrstoff hautresorptiv) nicht rbeitsplatzgrenzwert eingehalten * flichtvorsorge ngebotsvorsorge achgehende Vorsorge 2

3 rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv KB Checkliste Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (nach nhang Teil 1 der rbmedvv) Vorsorgeanlass flichtvorsorge ngebotsvorsorge Trifft zu //* Bestimmte krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe, Gemische, Tätigkeiten und Verfahren mit H340, H350: > sbest > Beryllium > Hartholzstäube > ickelverbindungen > Silikogener (quarzhaltiger) Staub > Vinylchlorid Bestimmte hautresorptive krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe, Gemische, Tätigkeiten und Verfahren mit H340, H350: > crylnitril > rsen und rsenverbindungen > Benzol > Bleitetraethyl > Bleitetramethyl > Cadmium und Cadmiumverbindungen > Chrom-VI-Verbindungen > olycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (yrolyseprodukte aus organischem Material) > Trichlorethen Wiederholte Exposition nicht Wiederholte Exposition nicht oder Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht Exposition nicht Exposition nicht Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach nhang Teil 1 bs. 1 Satz 2 und bs. 2 Satz 2 rbmedvv: Feuchtarbeit (z. B. Tragen flüssigkeits - dichter Handschuhe) Schweißen und Trennen von Metallen Hochtemperaturwolle (Faserstaub) Labortierstaub Mehr als 4 h/tag Mehr als 2 h/tag > 3 mg/m 3 Schweißrauch 3 mg/m 3 Schweißrauch Krebserzeugend Kategorie 1 oder 1B Exposition mit Gesundheitsgefährdung Getreide- und Futtermittel stäube > 4 mg/m 3 E-Staub > 1 mg/m 3 E-Staub Mehlstaub > 4 mg/m 3 4 mg/m 3 Isocyanate > 0,05 mg/m 3 oder regelmäßiger Hautkontakt nicht 0,05 mg/m 3 oder Hautkontakt nicht aturgummilatexhandschuhe Mehr als 30 µg/g rotein Epoxidharze (unausgehärtet) Blei und anorganische Bleiverbindungen Dermale Gefährdung oder inhalative Exposition > 0,075 mg/m 3 0,075 mg/m 3 3

4 rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv Checkliste Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (nach nhang Teil 1 der rbmedvv) Vorsorgeanlass flichtvorsorge ngebotsvorsorge Trifft zu //* Schädlingsbekämpfung nach nhang I r. 3 der Gefahrstoffverordnung (Einsatz oder Freisetzung von Stoffen oder Gemischen auf die mindestens eine dieser Einstufungen zutrifft) H300, H301, H310, H311, H330, H331 H302, H312, H332, H335, H336 H370 H373 Begasung nach nhang I r. 4 der Gefahrstoffverordnung (Einsatz oder Freisetzung von Stoffen oder Gemischen auf die mindestens eine dieser Einstufungen zutrifft) > Cyanwasserstoff/ Blausäure > hosphorwasserstoff > Ethylenoxid > Sulfuryldifluorid > Formaldehyd (bei Raumdesinfektion) > oder gekennzeichnet mit: H300, H301, H310, H311, H330, H331 H370, H372 n-hexan, n-heptan, 2-Butanon, 2-Hexanon, Methanol, Ethanol, 2-Methoxyethanol, Benzol, Toluol, Xylol, Styrol, Dichlormethan, 1,1,1-Trichlorethan, Trichlorethen, Tetrachlorethen Tätigkeit mit diesen Stoffen oder deren Gemischen Sonstige atemwegssensibilisierend (H334 ) oder hautsensibili sierend (H317 ) wirkende Stoffe Exposition Sonstige krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe, Gemische, Tätigkeiten oder Verfahren H340, H350 Wiederholte Exposition nicht Checkliste sonstige Tätigkeiten (nhang Teil 4 der rbmedvv) Vorsorgeanlass flichtvorsorge ngebotsvorsorge Trifft zu /* Sonstige Tätigkeiten Tragen von temschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 Gruppe 1 Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige uslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen ach Beendigung dieser Tätigkeit Tätigkeiten an Bildschirm geräten Tätigkeiten an Bildschirmgeräten * flichtvorsorge ngebotsvorsorge achgehende Vorsorge 4

5 rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv Checkliste Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen (nhang Teil 3 der rbmedvv) Vorsorgeanlass flichtvorsorge ngebotsvorsorge Trifft zu /* Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen nach nhang Teil 3 rbmedvv: Extreme Hitzebelastung Wenn diese zu besonderer Gefährdung führt Extreme Kältebelastung 25 C Lärm L ex,8h 85 db() beziehungsweise L pc,peak 137 db(c) L ex,8h 80 db() beziehungsweise L pc,peak 135 db(c) Hand-rm-Vibrationen (8) 5 m/s 2 (8) > 2,5 m/s 2 Ganzkörper-Vibrationen Tätigkeiten unter Wasser Inkohärente künstliche optische Strahlung Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind (8) 1,15 m/s 2 in X- oder Y-Richtung oder (8) 0,8 m/s 2 in Z-Richtung Tauchgerät mit temgas (Taucherarbeiten) Expositionsgrenzwerte nach 6 OStrV werden überschritten (8) > 0,5 m/s 2 Expositionsgrenzwerte nach 6 OStrV können überschritten werden > > Heben, Halten, Tragen, Ziehen oder Schieben von Lasten > > Repetitive manuelle Tätigkeiten > > rbeiten in erzwungenen Körper haltungen, z. B. im Knien Checkliste Tätigkeiten mit biologischen rbeitsstoffen (nhang Teil 2 der rbmedvv) Vorsorgeanlass flichtvorsorge ngebotsvorsorge Trifft zu /* Biologische rbeitsstoffe nach nhang Teil 2 bs. 1 Satz 1 rbmedvv: Gezielte und nicht-gezielte Tätigkeiten (auch gentechnische) mit einem biologischen rbeitsstoff der Risikogruppe 4 oder den an oben genannter Stelle im nhang der rbmedvv in r. 1 aufgeführten rbeitsstoffen Weitere nicht-gezielte Tätigkeiten Dort in r. 3 genannte Tätigkeiten z. B. in Kläranlagen, in otfall- und Rettungs diensten > > der Risikogruppe 2 oder 3 oder sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen rbeitsstoffen > >... wenn mit einer schweren Infektionskrankheit gerechnet werden muss und postexpositionelle rophylaxe möglich ist oder eine Infektion erfolgt ist. Beendigung einer Tätigkeit mit flichtvorsorge * flichtvorsorge ngebotsvorsorge 5

6 Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat das Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Sie wird in der Verordnung zur arbeits medizinischen Vorsorge (rbmedvv) geregelt und ist eine individuelle Schutzmaßnahme, die technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ergänzt. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Jahr 2008 wurden Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aus den meisten fachspezifischen Verordnungen wie beispielsweise der Gefahrstoff-, Biostoff- und Bildschirmarbeitsverordnung sowie aus den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger zusammengefasst und vereinheitlicht. In bestimmten Verordnungen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge weiterhin gesondert geregelt: > Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung GesBergV) > Druckluftverordnung (DruckLV) > Röntgenverordnung (RöV) > Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) rbeitsmedizinische Regeln (MR) konkretisieren Inhalte der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Im Text wird auf die bereits veröffentlichten rbeitsmedizinischen Regeln hingewiesen. rbeitsmedizinische Empfehlungen (ME) informieren aus Sicht der rbeitsmedizin zu Themen innerhalb und auch außerhalb der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 11/2017 kurz & bündig WavebreakMediaMicro Fotolia.com Die Verantwortung liegt bei der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer. Die Kosten werden vom Unternehmen getragen. ach dem rbeitsschutzgesetz (rbschg) und der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der rävention (DGUV Vorschrift 1) sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer unabhängig von der nzahl der Beschäftigten verpflichtet, vor ufnahme von Tätigkeiten eine durchzuführen. Die ermittelten Gefährdungen bilden die Entscheidungsgrundlage, ob und welche arbeitsmedizinische Vorsorgen zu veranlassen oder anzubieten sind. Hierbei ist es unerheblich, ob Beschäftigte in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Bei welchen Einwirkungen oder Tätigkeiten dies der Fall ist, ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geregelt (siehe dazu auch KB rbeitsmedizinische Vorsorge nach rb- MedVV Teil 2: Ermittlung der Vorsorgeanlässe ). Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ostfach Heidelberg Kurfürsten-nlage Heidelberg Diese Schrift können Sie über den Medienshop unter medienshop.bgrci.de beziehen. Haben Sie zu dieser Schrift Fragen, nregungen, Kritik? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. > Schriftlich: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, rävention, KC räventionsprodukte und -marketing, Referat Medien ostfach , Heidelberg > > Kontaktformular: Die räventionsstrategie VISIO ZERO strebt eine rbeitswelt an, in der niemand verletzt, getötet oder so schwer verletzt wird oder erkrankt, dass er lebenslange Schäden davonträgt. rbeitsschutz ist Teamwork! Weitere Informationen KB rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv Teil 1: Grundlagen und Hinweise zur Durchführung Wer ist verantwortlich für die arbeitsmedizinische Vorsorge? Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge angezeigt? Sieben Schritte zum Ziel Gefährdungskatalog llgemeine Themen 10/2016 llgemeine Themen 10/2017 kurz & bündig KB 011-1: rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv Teil 1: Grundlagen und Hinweise zur Durchführung 1 Merkblatt 016: Sieben Schritte zum Ziel 1 Merkblatt 017: Gefährdungskatalog 1 Verordnung zur ar beitsmedizinischen Vorsorge (rbmedvv) 2 rbeitsmedizinische Regeln (MR) und arbeitsmedizinische Empfehlungen (ME) 3 Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900: rbeitsplatzgrenzwerte 3 Bezugsquellen: IF Institut für rbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 1 medienshop.bgrci.de Mit glieds betriebe der BG RCI können alle Schriften der BG RCI in einer der Betriebsgröße angemessenen nzahl kostenlos beziehen. 2 Buchhandel oder freier Download unter 3 freier Download unter 4 Buchhandel Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 905: Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe 3 GisChem Gefahrstoffinformations system Chemikalien der BG RCI und der BGHM, G E S T I S - S t o ff d a t e n - bank, das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, gestis.itrust.de MK- und BT-Werte- Liste 2017, Deutsche Forschungsgemeins c h a ft 4 medienshop.bgrci.de downloadcenter.bgrci.de fachwissen.bgrci.de ISB:

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