Der Berner Jura Sonderstatut und Institutionen
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- Eva Schäfer
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1 Der Berner Jura Sonderstatut und Institutionen Weitere Informationen unter : (Rubrik: Ein Kanton - zwei Sprachen) 1. Einleitung 1.1 Einige Zahlen 7,8 Prozent der kantonalen Bevölkerung sind französischer Muttersprache. Diese Zahl umfasst alle Französischsprachigen des Kantons, ob sie nun im Berner Jura, im Amtsbezirk Biel, in der Agglomeration Bern oder anderswo (namentlich in der Region Thun) wohnhaft sind. Der eigentliche Berner Jura ist gleichzeitig Verwaltungsregion und Verwaltungskreis und setzt sich aus den drei Amtsbezirken Courtelary, Moutier und Neuenstadt zusammen (Art. 38 Abs. 2 und Art. 39a Abs. 3 Bst. a und Anhänge 1 und 2 des Organisationsgesetzes, OrG, BSG ). Er weist eine Bevölkerung von ( ) Einwohnern auf (Stand am ). Dies entspricht 5,4 Prozent der gesamten Kantonsbevölkerung. Der Berner Jura umfasst 49 ( ) Gemeinden; die grössten sind Moutier (7597 Einwohner), St. Immer (4762), Tramelan (4274), Neuenstadt (3459) und Tavannes (3354). Er hat eine Fläche von insgesamt ha ( ); das sind 9 Prozent der gesamten Kantonsfläche. 1.2 Verfassungsbestimmungen Kraft Artikel 5 der Kantonsverfassung (BSG 101.1) «wird dem Berner Jura, der die Verwaltungsregion Berner Jura bildet, eine besondere Stellung zuerkannt. Diese soll es ihm ermöglichen, seine Identität zu bewahren, seine sprachliche und kulturelle Eigenart zu erhalten und an der kantonalen Politik aktiv teilzunehmen» (Abs. 1). «Der Kanton trifft Vorkehren, um die Verbundenheit zwischen dem Berner Jura und dem übrigen Kanton zu stärken» (Abs. 2). Für die besondere Stellung des Berner Juras ist somit diese Verfassungsbestimmung ausschlaggebend. Es sei jedoch auch auf die anderen Verfassungsbestimmungen hingewiesen, die die kantonale Zweisprachigkeit betreffen. Es handelt sich um Bestimmungen im Zusammenhang mit der Mittlerrolle, die der Kanton zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz spielt (Art. 2 Abs. 2), den Minderheiten ganz allgemein (Art. 4), den Amtssprachen und den Grundsätzen der Territorialität der Sprachen (Art. 6) sowie der Sprachenfreiheit (Art. 15), dem garantierten Sitz im Regierungsrat (Art. 84 Abs. 2) und dem besonderen Wahlmodus für diesen Sitz (Art. 85 Abs. 4), der französischsprachigen Vertretung innerhalb der Kantonsverwaltung (Art. 92 Abs. 3). 2. Deputation Berner Jura und Welschbiel 2.1 Gesetzliche Grundlagen Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 16d des Gesetzes vom 8. November 1988 über den Grossen Rat (GRG, BSG ); Artikel 33 und 34 der Geschäftsordnung vom 9. Mai 1989 für den Grossen Rat des Kantons Bern (GO, BSG ). 2.2 Zusammensetzung Die Deputation ist ein Organ des Grossen Rates. Sie setzt sich aus den Grossrätinnen und Grossräten aus dem Berner Jura sowie aus den französischsprachigen Grossratsmitgliedern des Wahlkreises Biel-Seeland zusammen. Die Mitgliederzahl der Deputation kann somit von Legislatur zu Legislatur variieren. Gegenwärtig besteht die Deputation aus 16 Mitgliedern, d.h. aus den 12 Mitgliedern aus dem Berner Jura (diese Zahl ist garantiert) sowie aus 4 Mitgliedern aus dem Wahlkreis Biel- Seeland. Politisch setzt sich die Deputation wie folgt zusammen:
2 Der Berner Jura Sonderstatut und Institutionen 2 SVP SP FDP PSA Grüne EVP Total Courtelary Moutier Neuenstadt 1 1 Biel-Seeland Total Aufgaben und Organisation Die Deputation vertritt im Grossen Rat die Interessen der Region, wenn ein Geschäft die französischsprachige Minderheit besonders betrifft. Sie hat ausserdem das Recht, getrennte Abstimmungen gemäss Artikel 16d Absatz 3 GRG und Artikel 34 GO zu verlangen. Vor jeder Parlamentssession tritt sie zu einer ordentlichen Sitzung zusammen, um die Geschäfte vorzubereiten, die dem Grossen Rat zur Beratung vorgelegt werden. Manchmal werden an diesen Sitzungen auch externe Personen angehört, welche die Deputation über ein bestimmtes Gebiet informieren sollen. Zudem werden während der Sessionen ab und zu auch ausserordentliche Sitzungen abgehalten. Die Deputation verfügt über ein jährlich gewähltes Büro, das sich aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten ( : Irma Hirschi, PSA), einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten (Pierre-André Geiser, SVP), einer Kassierin oder einem Kassier (Roberto Bernasconi, SP), zwei Mitgliedern (Michèle Morier-Genoud, SP und Pierre-Yves Grivel, FDP) sowie zwei Revisorinnen oder Revisoren (Jean-Pierre Aellen, PSA, und Pierre Amstutz, Grüne) zusammensetzt. Das Sekretariat wird von Caroline Rom geführt. Die Präsidentin oder der Präsident der Deputation gehört als vollständiges Mitglied dem Büro sowie der Präsidentenkonferenz des Grossen Rates an. 2.4 Finanzen Gemäss Artikel 33 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 9 GO erhält die Deputation jährlich einen Betrag von 7500 Franken zur Deckung ihrer Sekretariatskosten. Für die Teilnahme an Sitzungen erhalten die Mitglieder der Deputation ausserdem Entschädigungen gemäss Artikel 12 GO. 3. Juradelegation des Regierungsrates (JUD) Es sei daran erinnert, dass der Regierungsrat in Anwendung von Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (OrG, BSG ) eine Delegation (Ausschuss) gebildet hat, die jurassische Angelegenheiten prüfen und vorberaten soll. Die Juradelegation setzt sich aus den Regierungsräten Philippe Perrenoud (Präsident), Bernhard Pulver und Christoph Neuhaus zusammen. 4. Bernjurassischer Rat (BJR) und Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) 4.1 Gesetzliche Grundlagen Gesetz vom 13. September 2004 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (Sonderstatutsgesetz, SStG) (BSG 102.1) Sonderstatutsverordnung vom 2. November 2005 (SStV) (BSG ). 4.2 Bernjurassischer Rat (BJR) ( 24 Mitglieder für vier Jahre gewählt Wahl nach Proporzsystem Wahlkreise sind die 3 bernjurassischen Amtsbezirke
3 Der Berner Jura Sonderstatut und Institutionen 3 Sitz: Neuenstadt Generalsekretärin/Generalsekretär (Wahl durch den BJR und administrativ der STA angegliedert) 4.3 Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) ( 15 Mitglieder Davon sind mindestens zehn im Stimmregister als französischsprachig eingetragen Biel: Wahl durch den Stadtrat; Leubringen: Wahl durch das Stimmvolk Sitz: Biel Generalsekretärin/Generalsekretär (Wahl durch den RFB und administrativ der STA angegliedert) 4.4 Der BJR und der RFB legen dem Regierungsrat und der Oberaufsichtskommission jährlichen einen Bericht vor verfügen über finanzielle Betriebsmittel, die vom Kanton zur Verfügung gestellt werden (Budget STA) 4.5 Zusammensetzung des BJR SVP SP FDP PSA CVP/ PLJ Grüne EVP AJU BDP Total Courtelary Moutier La Neuveville Total Befugnisse der Organe BJR Gewährung von kantonalen Staatsbeiträgen an kulturelle Tätigkeiten; die Beiträge werden dem Fonds für kulturelle Aktionen, dem Lotteriefonds und dem Sportfonds entnommen. Finanzbefugnisse der Direktionsebene Zusammenarbeit mit dem RFB enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Verwaltungsstellen Pflicht, ein allgemeines kulturpolitisches Konzept zu erarbeiten Schulkoordination mit der Westschweiz und dem Kanton Jura Befugnis, direkt mit den Verwaltungseinheiten der Kantone der EDK SR+TI zu verkehren Entscheidungsbefugnisse der Direktionsebene, zusammen mit dem RFB Bezeichnung von Personen, die den Berner Jura in verschiedenen Organen vertreten Aussenbeziehungen Befugnis, direkt mit den Verwaltungseinheiten der benachbarten Kantone und Regionen zu verkehren (Bereiche: Sprache, Kultur, gemeinsame Institutionen) Befugnis, direkt mit der Regierung des Kantons Jura zu verkehren (gemeinsame Institutionen) Pflicht, den Regierungsrat (und gegebenenfalls den RFB) über die geknüpften Kontakte zu informieren keine Entscheidungsbefugnisse Politische Mitwirkung
4 Der Berner Jura Sonderstatut und Institutionen RFB Schulkoordination mit der Westschweiz und dem Kanton Jura, wie der BJR und gemeinsam mit ihm Politische Mitwirkung auf kantonaler und kommunaler Ebene (im zweisprachigen Amtsbezirk Biel) Antragstellung bei Gesuchen um Beiträge aus dem Lotteriefonds oder aus dem Fonds für kulturelle Aktionen, sofern sie den zweisprachigen Amtsbezirk Biel betreffen Organisation Der BJR und der RFB tagen in ordentlichen Plenarsitzungen (BJR: Mal pro Jahr, RFB: 8 Mal pro Jahr). Einige dieser Sitzungen werden gemeinsam abgehalten. Die Sitzungen werden von ihren Büros vorbereitet. Das Büro des BJR wird jährlich neu bestellt und setzt sich für aus dem Präsidenten Manfred Bühler (SVP), dem Vizepräsidenten Jean-Pierre Aellen (PSA) sowie den beiden Beisitzern Christophe Gagnebin (SP) und Willy Sunier (FDP) zusammen. Die Dossiers werden einem der 8 Ausschüsse, die sich aus 7 bis 10 Mitgliedern zusammensetzen, zur Vorprüfung und Berichterstattung vorgelegt. Das Büro des RFB wird jeweils für zwei Jahre gewählt (Wiederwahlen sind möglich) und setzt sich aus dem Präsidenten Philippe Garbani ( ), der Vizepräsidentin Pierrette Berger-Hirschi sowie den drei Beisitzerinnen und Beisitzern, Monique Esseiva, Marcel Liengme und Pierre-Yves Moeschler, zusammen. Beide Räte werden durch ein eigenes Generalsekretariat mit Sitz in Neuenstadt (Statthaltergebäude an der Rue des Fossés 1) bzw. mit Sitz in Biel (Haus der Zweisprachigkeit an der Seevorstadt 45) unterstützt. Die Generalsekretariate sind administrativ der Staatskanzlei angegliedert. Generalsekretär des BJR: Fabian Greub, der auf die Mitarbeit von Aurélie Gouillon zählen kann. Generalsekretär des RFB: David Gaffino, der auf die Mitarbeit von Sabrina Salupo zählen kann. 4.7 Finanzen Die Staatskanzlei stellt die für den Betrieb der beiden Räte erforderlichen finanziellen Mittel in ihrem Voranschlag ein (Art. 14 und 43 SStG). 5. Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten ( Die Gemeindepräsidentenkonferenz (Art. 59 ff. SStG) stellt die Verbindung zwischen den angeschlossenen Gemeinden einerseits sowie dem Bernjurassischen Rat und dem Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel andererseits sicher. Sie kann weitere Aufgaben übernehmen und namentlich die Zusammenarbeit unter den Gemeinden fördern und den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den Gemeinden organisieren. Die Gemeindepräsidentenkonferenz tritt jährlich zu zwei Vollversammlungen zusammen. Sie wird durch eine Präsidentin oder einen Präsidenten mit einer Amtsdauer von zwei Jahren geleitet. Die interne Organisation liegt im Zuständigkeitsbereich der Konferenz selbst, und die Betriebskosten gehen zu Lasten der angeschlossenen Gemeinden. 6. Interjurassische Versammlung ( 6.1 Gesetzliche Grundlagen Die Interjurassische Versammlung wurde mit der «Vereinbarung vom 25. März 1994 zwischen dem Bundesrat, dem Regierungsrat des Kantons Bern und der Regierung der Republik und Kanton Jura betreffend die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs und die Bildung der Interjurassischen Versammlung» geschaffen. Der Grosse Rat hat dieser Vereinbarung am 8. Juni 1994 zugestimmt. 6.2 Zusammensetzung der Berner Delegation (12 Mitglieder) Die Vereinbarung bezieht sich allein auf den Berner Jura, nicht aber auf den Amtsbezirk Biel. Ursprünglich bestand die Berner Delegation nur aus den bernjurassischen Grossratsmitgliedern. In der
5 Der Berner Jura Sonderstatut und Institutionen 5 Zwischenzeit wurde sie erneuert und nur noch zwei Mitglieder gehören auch dem Grossen Rat an. Die Vertretung der politischen Landschaft ergab sich aus den letzten Grossratswahlen. Politisch setzt sich die Berner Delegation heute wie folgt zusammen: SVP SP FDP PSA EVP Grüne Total Courtelary Moutier Neuenstadt Total Aufgaben und Organisation Aufgaben Die Interjurassische Versammlung (IJV) fördert in den verschiedenen Kreisen und Organen des Kantons Jura und des Berner Juras sowie zwischen den Jurassierinnen und Jurassiern auf beiden Seiten der Kantonsgrenzen den Dialog über die Zukunft der jurassischen Gemeinschaft unterbreitet Vorschläge für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und dem Berner Jura in genau umschriebenen Aufgaben und konkreten Projekten unterbreitet Vorschläge für das Instrumentarium der Zusammenarbeit, wie z.b. gemeinsame Vereinbarungen oder Institutionen. Die IJV verfügt nur über ein Antragsrecht. Sie drückt ihre Forderungen in Resolutionen aus (bisher: 76), die an beide Kantonsregierungen gerichtet sind. Sie ist dabei frei, jedes beliebige Thema aufzugreifen, sofern die Mehrheit jeder einzelnen Delegation damit einverstanden ist (Prinzip der doppelten Mehrheit) Organisation Die IJV tritt fünf- bis sechsmal pro Jahr zu Plenarsitzungen zusammen. Die Sitzungen werden durch das Büro vorbereitet (bernische Mitglieder: Präsidentin Marcelle Forster-Boivin, SP, Vizepräsident John Buchs, FDP, Pierre Corfu, PSA, und Daniel Schaer, SVP). Die Dossiers werden zur Vorprüfung und Berichterstattung einem der sechs ständigen Ausschüsse übertragen, denen jeweils drei oder vier Mitglieder der bernischen Delegation angehören. Gemäss Vereinbarung bezeichnet jede der beiden kantonalen Delegationen eine Kopräsidentin oder einen Kopräsidenten; die beiden Gewählten übernehmen abwechslungsweise das Präsidium. In der Anfangsphase stehen die beiden Kopräsidenten jedoch nur ihrer jeweiligen Delegation vor, während die IJV durch einen Präsidenten geleitet wird, der im Einverständnis mit den beiden Kantonsregierungen von der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewählt und entlohnt wird (1995 und 1996: René Felber, alt Bundesrat, Neuenburg; 1997 bis Ende Juni 2002: Jean-François Leuba, alt Nationalrat, Waadt; 1. Juli 2002 bis Ende 2010: Serge Sierro, alt Regierungsrat, Wallis; seit 1. Januar 2011: Dick Marty, Ständerat und alt Regierungsrat, Tessin). Die IJV wird durch ein Sekretariat mit Sitz in Moutier unterstützt; das Sekretariat wird von Generalsekretär Emanuel Gognat geleitet. 6.4 Finanzen Die Betriebskosten der IJV werden zu gleichen Teilen von den beiden Kantonen getragen. Diese legen auf Antrag der IJV den zur Deckung der Kosten notwendigen Betrag in ihren Voranschlägen fest. 6.5 Studienauftrag Am 7. September 2005 haben die beiden Regierungen der Kantone Bern und Jura unter der Ägide des Bundesrates die IJV mit einer Studie über die institutionelle Zukunft der jurassischen Region beauftragt. Der Auftrag umfasst drei Teile: eine Studie über ein neues politisches Kantonsgebilde mit sechs Bezirken
6 Der Berner Jura Sonderstatut und Institutionen 6 eine Studie über die Auswirkungen der direkten Partnerschaft, die sich aus den gemeinsamen interjurassischen Institutionen und dem Sonderstatut des Berner Juras ergeben eine Studie über andere prüfenswerte Möglichkeiten, die von der IJV ausgemacht werden Die IJV hat am 4. Mai 2009 den beiden Kantonsregierungen und dem Bundesrat ihren Schlussbericht sowie den Bericht der Versammlungsminderheit vorgelegt. Diese beiden Dokumente sowie alle Unterlagen, die im Rahmen der Studie vorgelegt wurden, können auf der Webseite der IJV eingesehen werden ( s. auch Rubrik «Dokumente auf Deutsch»). Auf ihren Wunsch hin hat die IJV dann den Auftrag erhalten, im Geiste des interjurassischen Dialogs interaktive Informationsveranstaltungen zu organisieren, damit der Bericht der IJV vorgestellt und der Kreis der Diskussionspartner auf verschiedene Institutionen, Verbände und andere Vereinigungen sowie auf die Öffentlichkeit des Berner Juras und des Kantons Jura ausgedehnt werden kann. Der diesbezügliche Bericht, mit dem diese Informationsphase abgeschlossen wird, wurde den Auftraggebern am 30. Juni 2010 vorgelegt. Es ist nun am Regierungsrat des Kantons Bern und des Staatsrats des Kantons Jura, sich unter der Ägide des Bundesrates über das weitere Vorgehen bezüglich der Schlussfolgerungen der IJV zu einigen. Der BJR hat diesbezüglich am 25. Mai 2011 Stellung genommen; er spricht sich darin zugunsten der Variante «Status quo +» aus und widersetzt sich nicht, dass die beiden Kantonsregierungen Verhandlungen über die Durchführung einer Befragung der Bevölkerung der Region über ihre institutionelle Zukunft aufnehmen. Und schliesslich wurden am 15. April 2011 die Ergebnisse einer Studie über die Beziehungen zwischen dem Berner Jura und der Agglomeration Biel veröffentlicht. Diese Studie wurde unter der Leitung der Staatskanzlei sowie in enger Zusammenarbeit mit dem RFB von der Studiengemeinschaft für Raumplanung CEAT (Communauté d études pour l aménagement du territoire) der ETHL durchgeführt und kann unter (Rubrik: Medienmitteilungen, Datum: 15. April 2011) eingesehen werden. Bern, 30. Mai 2011 (ASR /RFO/Doc. # ) Der Vizestaatsschreiber: Michel Schwob
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