Vertragliche Bestimmungen. Kindertagesstätte Tannehüsli Waldkirch
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- Monika Böhmer
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1 Vertragliche Bestimmungen Kindertagesstätte Tannehüsli Waldkirch Gültig ab 1. Vertragliche Bestimmungen Kita Tannehüsli
2 Inhalt 1. Betrieb Zweck, Umfang Kindergruppe und Aufnahme Grundlagen Mindestaufenthalt Betreuungszeiten und möglichkeiten Bring- und Abholzeiten Ferien, Feiertage und Freitage, Brückentage Betreuungspreise und Konditionen Tarif Einstufung Konditionen und Rabatte Bezahlung bei Krankheit, Unfall oder Ferien Erhöhung oder Reduktion der Betreuungseinheiten Rechnungsstellung Aufnahme und Verträge Aufnahme und Eingewöhnung Einschreibegebühr und Kaution Mitgliedschaft Betreuung Kleidung, Spielsachen und Medikamente Kindergartenbegleitung (nur Hort) Stundenplan und Hausaufgaben (nur Hort) Betreuung während der Schulferien (nur Hort) Verpflegung Abmeldung Krankheit Abholungsberechtigte Person Elternkontakt Beschwerdeweg Versicherung Kündigung Probezeit und Vertragsauflösung vor Betreuungsbeginn (nur Krippe) Ordentliche Kündigung Meldepflicht Schlussbestimmungen... 7 Vertragliche Bestimmungen Kita Tannehüsli
3 1. Betrieb 1.1. Zweck, Umfang Die Kindertagesstätte Tannehüsli (nachfolgend Kita oder Tannehüsli) ist eine familien- und schulergänzende Einrichtung, in der Kinder ab 12 Wochen bis und mit dem 6. Schuljahr betreut werden. Diese vertraglichen Bestimmungen geben Auskunft über das Tannehüsli und orientiert Eltern über Grundsätze, Betreuungszeiten, Tarife, Anmeldung etc Kindergruppe und Aufnahme Die Kinder werden in zwei Gruppen betreut. Eine altersgemischte Gruppe (Krippe) für Kinder von 12 Wochen bis Eintritt in den Kindergarten und eine Hortgruppe für Kindergarten- und Schulkinder. In der Kita werden in erster Linie Kinder aus Waldkirch/Bernhardzell und aus Gemeinden mit denen das Tannehüsli eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, angenommen. Lässt es die Belegung der Kita zu, werden auch Kinder aus anderen Gemeinden zum kostendeckenden Tarif aufgenommen. Diese ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kita bringen wollen Grundlagen Träger der Kita ist der Verein Kindertagesstätte Tannehüsli mit Sitz in Waldkirch. Der Vorstand dieses Vereins ist für die strategische Leitung des Tannehüsli verantwortlich. Die Kindertagesstätte Tannehüsli verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung. Ferner dienen die Richtlinien des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) als Leitlinien. Die Kita ist Mitglied von kibesuisse Mindestaufenthalt Der Mindestaufenthalt der Kinder in der Krippe beträgt zwei halbe oder einen ganzen Tag (mit Mittagessen) pro Woche. Kinder in der Hortgruppe müssen mindestens für einen Nachmittag (mit Mittagessen) pro Woche im Tannehüsli angemeldet sein Betreuungszeiten und möglichkeiten Die Kita Tannehüsli ist von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Es bestehen folgende Betreuungsmöglichkeiten zu entsprechenden Zeiten: Krippe Ganztagesbetreuung Vormittagsbetreuung mit Mittagessen Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen 07:00 18:00 Uhr 07: Uhr 11:30 18:00 Uhr Hort Frühbetreuung 07:00 09:00 Uhr Modul F Mittagsbetreuung 11: Uhr Modul M Nachmittagsbetreuung 13:30 18:00 Uhr Modul H Ganztagesbetreuung (nur Ferien) 07:00 18:00 Uhr Modul G Vertragliche Bestimmungen Verein Kita Tannehüsli Seite 1 von 7
4 1.6. Bring- und Abholzeiten Krippe Bringzeiten Abholzeiten Ganztagesbetreuung 07:00 09:00 Uhr 16:00 18:00 Uhr Vormittagsbetreuung mit Mittagessen 07:00 09:00 Uhr 13:00 14:00 Uhr Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen 11:30 11:45 Uhr 16:00 18:00 Uhr Hort Frühbetreuung 07:00 08:00 Uhr Mittagsbetreuung 13:15 13:30 Uhr Nachmittagsbetreuung 16:00 18:00 Uhr Ganztagesbetreuung (Schulferien) 07:00 09:00 Uhr 16:00 18:00 Uhr Kinder der Hortgruppe können auf Wunsch der Eltern auch selbständig nach Hause gehen. Das Betreuungspersonal muss vorgängig informiert werden. Der Heimweg liegt nicht in der Verantwortung der Kita. Für verspätetes Abholen des Kindes behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung zu verrechnen: Bis 30 Minuten Fr und für jede weiteren angebrochenen 30 Minuten Fr Ferien, Feiertage und Freitage, Brückentage Das Tannehüsli bleibt drei Wochen im Jahr wegen Ferien geschlossen: - Zwei Wochen Sommerferien (3. und 4. Sommerferienwoche der Schule Waldkirch) - Weihnachtsferien (zwischen Weihnachten und Neujahr) Zusätzlich bleibt die Kita für Kinder geschlossen an: - Gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, Pfingsten, Auffahrt) - 1. November (Allerheiligen) Dezember Am Vorabend von Karfreitag, Auffahrt und 1. November schliesst die Kita eine Stunde früher. An schulfreien Brückentagen (wie Freitag nach Auffahrt) ist der Hort offen. Die Kinder werden an diesem Tag gemäss Anmeldung betreut. Die Buchung einer Ganztagesbetreuung ist nach Absprache möglich. 2. Betreuungspreise und Konditionen 2.1. Tarif Die Monatspauschale wird auf Basis des jeweils gültigen Tarifblattes des Tannehüsli und der Wochenbelegung berechnet. Der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang wird auch verrechnet, wenn das Kind nicht anwesend ist. Für die Krippe wird die Wochenbelegung mit Faktor 4 (48 Wochen) multipliziert. Für den Hort wird die Wochenbelegung mit dem Faktor 3.25 (39 Wochen) multipliziert. Im Hort wird die Betreuung während den Schulferien separat verrechnet. Vertragliche Bestimmungen Verein Kita Tannehüsli Seite 2 von 7
5 2.2. Einstufung Dank Unterstützung der Gemeinde Waldkirch können subventionierte Plätze für Eltern aus Waldkirch oder Bernhardzell angeboten werden. Eltern, die keine Auskunft über das Einkommen geben oder nicht von subventionierten Plätzen profitieren können, bezahlen die Vollkosten (Tarifstufe 10). Bei einem steuerbaren Vermögen ab Fr. 200'000 haben die Eltern keinen Anspruch auf subventionierte Plätze. Bei einem steuerbaren Vermögen bis Fr. 200'000 wird nur auf das steuerbare Einkommen abgestellt. Das massgebende Einkommen wird wie folgt berechnet: - nach st. gallischem Steuerrecht ermitteltes steuerbares Einkommen: Bei Zweielternfamilien wird mit dem steuerbaren Einkommen des berufstätigen Elternteils oder beider berufstätiger Elternteile gerechnet. Bei Einelternfamilien wird mit dem steuerbaren Einkommen des die Kinder betreuenden Elternteils gerechnet. Wenn der betreuende Elternteil im Konkubinat lebt, wird zusätzlich mit dem steuerbaren Einkommen des Konkubinatspartners gerechnet, auch wenn es sich nicht um die leiblichen Eltern handelt. - zuzüglich Leistungen und Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Säule 2), soweit diese den Betrag von Fr übersteigen - zuzüglich Liegenschaftsaufwand, soweit dieser den Pauschalabzug von 20 % der Mieterträge übersteigt. Grundlage für die Berechnung des massgebenden Einkommens bildet die definitive Steuerveranlagung des Vorjahres. Mittels Antrag ermächtigen die Eltern den Vereinsvorstand, die Steuerveranlagung beim Steueramt einzufordern. Bei erheblichen Änderungen der finanziellen Verhältnisse kann auf die provisorische Veranlagung des laufenden Jahres abgestützt werden. Für nicht in Waldkirch oder Bernhardzell wohnhafte Eltern gilt der Tarif für Auswärtige. Sofern mit anderen Gemeinden eine Leistungsvereinbarung besteht, gelten die jeweiligen Bestimmungen. Für solche Gemeinden besteht ein separates Tarifblatt Konditionen und Rabatte Für einen Aufenthalt in der Krippe von mehr als 3 Tagen in der Woche gewähren wir einen Rabatt von 10 % auf der Ganztagesbetreuung. Der Geschwisterrabatt beträgt 10 % für das 2. Kind und 20 % für das 3. Kind, jeweils vom tieferen Tarif. Wird ein Kind ausserhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten betreut, werden diese Betreuungskosten gemäss Tarifeinstufung separat verrechnet. Die auf Anmeldung erfolgte Ferienbetreuung der Kinder in der Hortgruppe wird ebenfalls gesondert verrechnet Bezahlung bei Krankheit, Unfall oder Ferien Eine Kompensation oder Rückerstattung von ausgefallenen Tagen wegen Krankheit, bei Unfall, Ferien oder anderen Abwesenheiten ist grundsätzlich nicht möglich. Kann das Kind wegen Krankheit oder Unfall das Tannehüsli nicht besuchen, werden die ausfallenden Betreuungstage der ersten beiden Wochen zu 100 % in Rechnung gestellt. Ab der 3. Woche reduzieren sich die Elternbeiträge um 50 % (mit Arztzeugnis zu belegen). Als Krankheitsoder Unfallwoche gelten fünf Arbeitstage. Vertragliche Bestimmungen Verein Kita Tannehüsli Seite 3 von 7
6 2.5. Erhöhung oder Reduktion der Betreuungseinheiten Zusätzliche regelmässige Betreuungseinheiten (Vertragsänderung) sind jeweils so früh wie möglich, mindestens jedoch einen Monat im Voraus, mit der Kita-Leiterin zu besprechen. Einmalige zusätzliche Betreuungen können umgehend und abhängig vom verfügbaren Platzangebot (gilt nicht für die Mittagsbetreuung Modul M) nach Absprache mit der Kita-Leiterin reserviert werden. Bei allen Reduzierungen der Betreuungseinheiten (bis zur Mindestpräsenz) gilt die zweimonatige Kündigungsfrist auf Ende des Monats und die ursprüngliche Verrechnung erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt Rechnungsstellung Die vereinbarte Monatspauschale wird 12 x im Jahr elektronisch per oder per Post in Rechnung gestellt und ist jeweils monatlich im Voraus bis spätestens am 1. Tag des Betreuungsmonats mittels Zahlungsauftrag (vorzugsweise mit einem Dauerauftrag) oder per LSV (Lastschriftverfahren) zahlbar. Für Zahlungen per LSV kann das Formular Belastungsermächtigung LSV von den Eltern ausgefüllt und von der Bank beglaubigt werden. Wir benötigen eine Kopie zur Datenerfassung. Formulare sind bei der Kita-Leiterin erhältlich. Der hohen Spesen wegen bitten wir dringend, keine Einzahlungen am Postschalter zu tätigen. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von Fr. 20 für die erste und Fr. 40 für die zweite Mahnung erhoben. Eine nicht fristgerechte Bezahlung der Betreuungsbeträge kann zudem eine fristlose Vertragskündigung zur Folge haben. 3. Aufnahme und Verträge 3.1. Aufnahme und Eingewöhnung Zu Beginn der Aufnahme wird ein Anmeldeformular ausgefüllt. Die Kita-Leiterin prüft die Verfügbarkeit des gewünschten Platzes und legt in einem Aufnahmegespräch mit den Eltern das schrittweise Vorgehen und den Eintrittstermin (auf einen Monatsanfang) fest. Falls am gewünschten Betreuungstag keine Plätze zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen in Reihenfolge des Eingangs auf der Warteliste geführt (gilt nicht für die Mittagsbetreuung Modul M). Vor der Eingewöhnung wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen. Krippe Die 2 Wochen vor dem Eintrittstermin gelten als Eingewöhnungszeit. Gemeinsam mit der Gruppenleiterin werden die individuell auf das Kind abgestimmten Eingewöhnungsstunden und tage festgelegt. Das Kind lernt im Beisein der Betreuungsperson die Kinder, Erzieherinnen und die Räumlichkeiten kennen. Während dieser Zeit wird die Anwesenheit des Kindes in Halbtagen verrechnet. Hort Die Aufnahme bzw. der Übertritt der Tannehüsli Krippenkinder in die Hortgruppe findet jeweils in der letzten Sommerferienwoche statt. Bei Neuanmeldungen werden die Eltern und das Kind zu einer Besichtigung eingeladen. Zudem kann bei entsprechender Voranmeldung ein- bis zweimal kostenlos in Begleitung der Eltern geschnuppert werden, bevor ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird. Vertragliche Bestimmungen Verein Kita Tannehüsli Seite 4 von 7
7 3.2. Einschreibegebühr und Kaution Bei Vertragsabschluss wird für jeden Betreuungsvertrag eine Einschreibegebühr von Fr in Rechnung gestellt. Gleichzeitig wird für jedes Betreuungsverhältnis eine Kaution von Fr erhoben. Sie wird nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses bzw. nach Begleichung sämtlicher Forderungen der Kita zinslos zurückerstattet. Bei mehreren Betreuungsverhältnissen der gleichen Familie wird die Kaution nur einmal erhoben. Mit Erhalt der Einschreibegebühr und des Depots ist der Platz definitiv für das Kind reserviert Mitgliedschaft Die regelmässige Betreuung des Kindes ist mit einer Mitgliedschaft der Eltern im Trägerverein des Tannehüsli verbunden. Der Mitgliederbeitrag von Fr wird mit der ersten Rechnung fällig. Bei Eintritt im letzten Quartal werden für das laufende Jahr Fr erhoben. In den Folgejahren wird der obligatorische Mitgliederbeitrag Anfang des Jahres in Rechnung gestellt. 4. Betreuung 4.1. Kleidung, Spielsachen und Medikamente Die Kleidung soll für Aktivitäten im Haus und im Freien angepasst und bei jeder Witterung tauglich sein (Regenkleider, Sonnenhut etc. mitgeben). Ersatzkleider stehen im Tannehüsli zur Verfügung. Zusätzlich sind mitzubringen: Zahnbürste, Finken und bei Bedarf Windeln. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für mitgebrachte Spielsachen kann keine Verantwortung übernommen werden. Medikamente müssen den Gruppenleiterinnen mit den nötigen Anweisungen persönlich übergeben werden Kindergartenbegleitung (nur Hort) Die Kinder im 1. Kindergartenjahr werden vom Betreuungspersonal in den Kindergarten begleitet und wieder abgeholt. Kindergartenkinder, die die Frühbetreuung nutzen und eine Begleitung wünschen, müssen um 09:00 Uhr in den Kindergarten. Kinder, die das 2. Kindergartenjahr besuchen, werden vom Betreuungspersonal über die Hauptstrasse beim Tannehüsli begleitet und wenn erwünscht, wieder abgeholt Stundenplan und Hausaufgaben (nur Hort) In der Nachmittagsbetreuung ist eine Hausaufgabenstunde integriert. Die Betreuerinnen unterstützen die Kinder, übernehmen jedoch nicht die Korrektur. Eine Kopie der Stundenpläne wird beim Eintritt bzw. vor Beginn des neuen Schuljahres an die Kita-Leiterin übergeben. Die Kita-Leiterin informiert die jeweilige Lehrperson über die Anwesenheitstage des Kindes in der Kita Betreuung während der Schulferien (nur Hort) Während der Schulferien ist der Hort für alle regelmässig betreuten Kinder geöffnet (Ausnahme während der Kita Betriebsferien). Vertragliche Bestimmungen Verein Kita Tannehüsli Seite 5 von 7
8 Wenn die Eltern eine Betreuung ihres Kindes während der Schulferien benötigen, melden sie mit dem jeweils 5 Wochen vor den Ferien abgegebenen Anmeldeformular an. Die Anmeldung ist verbindlich und wird auch bei Abwesenheit des Kindes in Rechnung gestellt Verpflegung Die Kinder werden mit gesunder und abwechslungsreicher Nahrung versorgt. Der Menüplan wird ausgehängt und kann von den Eltern jederzeit eingesehen werden. Das Frühstück, der Z`nüni und Z`vieri wird im Tannehüsli selbst zubereitet. Das Mittagessen wird von extern geliefert. Wasser und ungezuckerter Tee wird ganztags angeboten. Schoppen- und Spezialnahrung werden von den Eltern mitgebracht. Gerne bereiten wir übliche Gemüse- und Obstbreie zu. Bei speziellen Wünschen oder Diäten sollte aber der fertige Brei mitgebracht werden. Der Mittagstisch für die Hortkinder findet in den entsprechenden Mittagstisch-Räumlichkeiten statt. Die Kinder werden dort von Uhr bis Uhr von unseren Mittagstischbetreuerinnen betreut. Danach begleiten sie die Kinder, die für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, ins Tannehüsli Abmeldung Kinder, welche das Tannehüsli nicht besuchen, müssen bis spätestens 09:00 Uhr am ausfallenden Betreuungstag abgemeldet werden. Abwesenheiten des Kindes, die schulisch bedingt sind (z.b. Schulanlässe, Klassenreisen, Klassenlager) werden nicht verrechnet, vorausgesetzt, das Kind wird spätestens 1 Tag im Voraus bei der Kita-Leiterin abgemeldet Krankheit Kranke Kinder werden im Tannehüsli nicht betreut. Grundsätzlich gilt, dass Kinder die nicht in den Kindergarten, bzw. nicht in die Schule gehen können, auch nicht im Hort betreut werden können. Erkrankt ein Kind im Tannehüsli, wird mit den Eltern ein Abholzeitpunkt vereinbart Abholungsberechtigte Person Die Kinder werden beim Abholen nur an Personen übergeben, welche uns von den Eltern angegeben worden sind. Das Betreuungspersonal muss von den Eltern informiert werden, wenn eine Drittperson das Kind abholt Elternkontakt An verschiedenen Anlässen wie z.b. Elternbrunch oder an anderen Festivitäten möchten wir die Eltern kennen lernen und eine Basis für eine gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen legen. Eine gute Beziehung zwischen Eltern und Betreuerinnen wirkt sich immer positiv auf das Kind aus und sie trägt wesentlich zum Wohlbefinden des Kindes im Tannehüsli bei. Ein regelmässiger kurzer Informationsaustausch beim Bringen oder Abholen ist sehr wichtig. Die Eltern können jederzeit auch ein umfassendes Elterngespräch wünschen. Vertragliche Bestimmungen Verein Kita Tannehüsli Seite 6 von 7
9 4.10. Beschwerdeweg Bei Unstimmigkeiten oder Missverständnissen zwischen Eltern und dem Betreuungspersonal oder der Kita-Leiterin ist der zuständige Vorstand des Vereins Kindertagesstätte Tannehüsli () zu informieren. Kann keine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung gefunden werden, so ist das Amt für Soziales in St.Gallen beizuziehen. Es ist in jedem Fall der Beschwerdeweg Eltern-Team-Kita-Leitung-Vorstand-Kanton (Amt für Soziales) einzuhalten Versicherung Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sie sind für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände kann die KITA keine Haftung übernehmen. Das Tannehüsli verfügt über eine betriebliche Haftpflichtversicherung. 5. Kündigung 5.1. Probezeit und Vertragsauflösung vor Betreuungsbeginn (nur Krippe) Die Eingewöhnungszeit gilt als Probezeit. Während dieser Probezeit kann der Betreuungsvertrag gegenseitig ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden Ordentliche Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate auf Ende des jeweiligen Monats. Die Kündigung ist schriftlich an die Kita-Leiterin zu richten (Post oder ). Eine Kündigung kann sowohl von den Eltern, als auch im Ausnahmefall durch die Trägerschaft erfolgen. 6. Meldepflicht Adressänderungen, Arbeitsplatzwechsel sowie Änderung der persönlichen Verhältnisse der Eltern, welche auf die Tarifeinstufung oder für das Wohl des Kindes einen Einfluss haben können, bitten wir sofort der Kita-Leiterin zu melden. 7. Schlussbestimmungen Diese vertraglichen Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Betreuungsvertrages. Mit dessen Unterzeichnung bestätigen die Eltern oder Erziehungsberechtigten, diese vertraglichen Bestimmungen und das Tarifblatt gelesen zu haben und diese vollumfänglich zu anerkennen. Bei Änderungen der vertraglichen Bestimmungen wird dieses den Eltern neu zugestellt. Die jeweils gültigen Vertragsbedingungen liegen in der Kita auf. Vom Vorstand am 22. Juli 2016 genehmigt. Vertragliche Bestimmungen Verein Kita Tannehüsli Seite 7 von 7
Kinder, die das Topolino nicht besuchen, müssen bis spätestens 9 Uhr am ausfallenden Betreuungstag abgemeldet werden.
A Abholungsberechtigte Person Die Kinder werden beim Abholen nur an Personen übergeben, welche uns von den Eltern angegeben worden sind. Das Betreuungspersonal muss von den Eltern informiert werden, wenn
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