DLRG Ortsgruppe Weyhe e.v. Technische Leitung. Dienstanweisung. 1.0./Stützpunkt/2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DLRG Ortsgruppe Weyhe e.v. Technische Leitung. Dienstanweisung. 1.0./Stützpunkt/2008"

Transkript

1 DLRG Ortsgruppe Weyhe e.v. Technische Leitung Dienstanweisung 1.0./Stützpunkt/2008 Erstfassung vom 27. Juli 2008 Änderungen mit Wirkung zum 21. Januar

2 Dienstanweisung 1.0./Stützpunkt/ Allgemeines Die eingesetzten Wachgänger tragen eine hohe Verantwortung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Ihre Aufgabe ist es, durch Vorbeugende Maßnahmen Unfälle zu verhüten, Verletzten zu helfen und Menschen in lebensbedrohlichen Situationen zu retten. Auch haben die Wachgänger als Repräsentanten der DLRG im Allgemeinen und der Ortsgruppe Weyhe im Speziellen eine gewisse Vorbild-Funktion inne. Der Einsatz fordert vom Wachgänger daher ein vorbildliches persönliches Auftreten, auch außerhalb der Dienstzeiten. 2. Verantwortung Für die Leitung und Durchführung des Wachdienstes am Stützpunkt Steller See ist die Technische Leitung verantwortlich. Die Technische Leitung wird durch die eingesetzten Wachführer vertreten. Der Technische Leiter ist gegenüber den ihm unterstellten Wachführern bzw. Wachgängern weisungsbefugt. Der laut Dienstplan eingeteilte Wachführer ist für die Sauberkeit der Wachstation sowie sämtlichen anderen Räumen der Station am Ende des Wachdienstes verantwortlich, des Weiteren für die Nachschubversorgung bzw. Information über fehlendes Material an den Betreiber/Technische Leitung 3.Qualifikation Die im Bereich des Stützpunktes eingesetzten Wachgänger müssen folgende Qualifikationen erfüllen: - gültige Mitgliedschaft in der DLRG - Mindestalter 15 Jahre - DRSA Silber oder Gold nicht älter als 3 Jahre - EH-Lehrgang oder EH-Training nicht älter als 3 Jahre Zudem wären eine Sanitätsausbildung und/oder eine Fachausbildung Wasserrettungsdienst empfehlenswert. # Wachgänger Anwärter müssen 14 Jahre alt sein und das DRSA Bronze haben 2

3 4. Einsatzzeiten Der Wachdienst wird von Mai bis September jeweils am Wochenende, sowie evtl. an den Feiertagen Himmelfahrt und Pfingstmontag durchgeführt. Dienstzeit ist am Freitag Uhr; Samstags und Sonntags Uhr. Zusätzlich können nach Absprache auch Termine innerhalb der Woche von Wachgängern der DLRG OG Weyhe wahrgenommen werden. Bei Abweichungen von den planmäßigen Wachdienstzeiten ist eine Absprache zwischen dem Betreiber und der Technischen Leitung sowie den diensthabenden Wachführer unbedingt erforderlich. Pünktlichkeit sollte für jeden Wachgänger eine Selbstverständlichkeit sein, Sollte der Wachgänger zu Beginn der Dienstzeit nicht anwesend sein, so sollte eine Karenzzeit von einer halben Stunde eingeräumt werden, danach ist diese Abwesendheit im Wachbuch einzutragen. 5. Wachdienst Die Flagge der DLRG darf nur bei Anwesenheit von mindestes drei ausgebildeten Wachgängern (Qualifikation u. Punkt 3) der DLRG vor Ort gehisst werden, verantwortlich ist der jeweilige eingetragene Wachführer. 6. Dienstkleidung Jeder Wachgänger ist verpflichtet Dienstkleidung gemäß den derzeit gültigen Standards der DLRG zu tragen. Grundausrüstung: - rotes oder gelbes T-Shirt - rote Shorts oder - rote Einsatzshorts - ggf. rotes Cap Bei schlechter Witterung (und dem daraus folgenden geringen Badebetrieb) ist es den Wachgängern erlaubt durch zusätzliche wettergerechte Kleidung von den DLRG-Standards abzuweichen. 7. Im Strandbereich/Liegewiese Der Dienst des Wachgängers beinhaltet wie der Name schon sagt zwei Dinge: Wachen und Gehen. Somit sollte die Aufgabe des Wachgängers nicht darin bestehen, sich stundenlang auf diversen Bänken zu sonnen. Selbstverständlich ist gegen eine kleine Pause und ein Gespräch mit Bekannten oder Badegästen, bei gleichzeitigem sorgsamem Blick Richtung Wasser und Liegewiese, nichts einzuwenden. 3

4 Zu den Aufgaben des Wachgängers gehören das Wachen am Strand und Ufernähe und ggf. rettungschwimmerische und/oder ersthelferische Maßnahmen. Alle Tätigkeiten der Wachgänger sind ausdrücklich auf den Einsatz gemäß der Satzung der DLRG beschränkt. Der Wachgänger ist grundsätzlich gegenüber Badegästen beschränkt weisungsbefugt. Der Wachführer kann seine Weisungsbefugnis im Einzelfall an den Wachgänger delegieren. Bei Eintritt eines Unfalles oder einer Situation in der ein Mensch fremder Hilfe bedarf ist jeder nach 323 c StGB zur Hilfeleistung im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet. Ausgebildete Wachgänger im Dienst der DLRG haben zusätzlich eine Garantenstellung gemäß 13 StGB inne. 8. Versicherung Der Wachgänger ist durch die gesetzliche Unfallversicherung persönlich abgesichert. Des Weiteren besteht für Wachgänger im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der DLRG Haftpflichtversicherung während der Wachdiensttätigkeit. Genaueres ist der Richtlinie "Versicherungsschutz in der DLRG", welche in der Rettungsstation vorgehalten wird, zu entnehmen. Ein Unfall bzw. Schaden ist unabhängig von den Maßnahmen unverzüglich zu dokumentieren und der Technischen Leitung bzw. einem von ihr ernannten Vertreter zu melden. 9. Stundennachweis Die geleisteten Wachstunden sind nach Beendigung des Wachtages in den dafür vorgesehen Ordner Wachstunden einzutragen. Bei Anwesendheit der Rettungskräfte, aber nicht gehisster Flagge ist dieses im Ordner Wachstunden zu mit dem Zusatz Anwesend zu vermerken. 10. Dienstplan Die Erstellung des Dienstplanes unterliegt dem Technischen Leiter, dieser Dienstplan liegt nach Erstellung im Stationsraum. Änderungen im Dienstplan können nach Absprache vorgenommen werden. 11. Alkohol und Rauchen Alkohol und Rauchen sind innerhalb der Wachstation in der Wachdienstzeit grundsätzlich untersagt. 4

5 12. Haftung Eine persönliche Haftung eines Wachgängers tritt nur dann ein, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Auf jeden Fall ist der entstandene Schaden unabhängig von den Maßnahmen vom Wachführer unverzüglich zu dokumentieren und der Technischen Leitung bzw. einem von ihr ernannten Vertreter zu melden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit behält sich die Technische Leitung vor, den betreffenden Wachgänger mit sofortiger Wirkung vom Dienst zu suspendieren. 13. Geltungsbereich Die Dienstanweisung in ihrer derzeit gültigen Fassung ist jedem Wachgänger vor Aufnahme seiner Diensttätigkeit auszuhändigen und von jedem Wachgänger mit seiner Unterschrift anzuerkennen. Diese Anweisung wird von der Technischen Leitung fortwährend auf dem neuesten Stand gehalten. 14. Fortbildung Wachgängern, die nicht regelmäßig am Training teilnehmen, steht vor Saisonbeginn ein DRSA-Training, sowie 1-mal im Jahr ein EH-Training oder ggf. ein kompletter EH-Kurs zur Verfügung. Darüber hinaus steht es den Wachgängern natürlich frei auch höher qualifizierte Ausbildungen abzulegen. Diese Dienstanweisung tritt am in Kraft. Bernd Klöker 1.Vorsitzender Achim Linka Technischer Leiter Helge de Buhr Betreiber Stützpunkt Steller See Thorsten Reuter Technischer Leiter 5

Anweisung für Mitarbeiter im Wasserrettungsdienst

Anweisung für Mitarbeiter im Wasserrettungsdienst Anweisung für Mitarbeiter im Wasserrettungsdienst Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Saar e.v. 1.) Allgemeines/Geltungsbereich Diese Anweisung für Mitarbeiter im Wasserrettungsdienst

Mehr

JET-Ordnung. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft. Bezirk Essen e. V.

JET-Ordnung. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft. Bezirk Essen e. V. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Bezirk Essen e. V. Stand: 12.11.2013 Seite 2 von 6 Inhalt I. Präambel... 3 II. Allgemeines... 3 1 Zugehörigkeit... 3 2 Einrichtungen... 3 3 Wasserrettungsdienst...

Mehr

Nachweisbogen Lehrschein

Nachweisbogen Lehrschein Vor- und Zuname Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl und Wohnort Telefon E-Mail Beruf I. Einverständniserklärung (bei Minderjährigen) Ich bin damit einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter

Mehr

JET. Jugend-Einsatz-Team Version Erstellt durch die Leitung Einsatz und den zuständigen Beauftragten WRD

JET. Jugend-Einsatz-Team Version Erstellt durch die Leitung Einsatz und den zuständigen Beauftragten WRD JET Jugend-Einsatz-Team Version 16.11.2015 16.11.2015 Erstellt durch die Leitung Einsatz und den zuständigen Beauftragten WRD 1 Struktur WRD JET Förderriege

Mehr

Aktive Mitarbeiter 191 Stunden Maßnahmen mit Anfängern 857 Maßnahmen mit Fortgeschrittenen 751 Maßnahmen mit Behinderten 11

Aktive Mitarbeiter 191 Stunden Maßnahmen mit Anfängern 857 Maßnahmen mit Fortgeschrittenen 751 Maßnahmen mit Behinderten 11 Landesverband Brandenburg e.v. Am Luftschiffhafen 2, Haus der Vereine EDV-Nummer 1700000 Berichtsdatum 01.03.2016 Untergliederungen Bezirke / Kreisverbände 8 Ortsgruppen / Kreisgruppen 16 14471 Potsdam

Mehr

Ausbildung / Personal - Schwimmen

Ausbildung / Personal - Schwimmen Landesverband Brandenburg e.v. Am Luftschiffhafen 2, Haus der Vereine EDV-Nummer 1700000 Berichtsdatum Untergliederungen Bezirke / Kreisverbände 8 Ortsgruppen / Kreisgruppen 16 14471 Potsdam Tel: +49-331-962847

Mehr

Ausbildung / Personal - Schwimmen

Ausbildung / Personal - Schwimmen Landesverband Brandenburg e.v. Am Luftschiffhafen 2, Haus der Vereine EDV-Nummer 1700000 Berichtsdatum 02.03.2015 Untergliederungen Bezirke / Kreisverbände 8 Ortsgruppen / Kreisgruppen 16 14471 Potsdam

Mehr

Mein Weg zum DLRG Ausbilder Schwimmen/ Rettungsschwimmen im Bezirk Wandsbek

Mein Weg zum DLRG Ausbilder Schwimmen/ Rettungsschwimmen im Bezirk Wandsbek Mein Weg zum DLRG Ausbilder Schwimmen/ Rettungsschwimmen im Bezirk Wandsbek Name: Mitgliedschaft in der DLRG Wandsbek e.v. Datum DRSA Bronze (151) (Trainee) ab 12 J. DRSA Silber (152) mit EH (312) zum

Mehr

Ausbildung / Personal - Schwimmen

Ausbildung / Personal - Schwimmen Landesverband Rheinland-Pfalz Bezirk Nahe-Hunsrück EDV-Nummer 1004003 Berichtsdatum 17.01.2015 Untergliederungen Ortsgruppe Bad Muenster am Stein Ringstrasse 14 55583 Bad. Muenster a. St. - Ebernburg Tel:

Mehr

Wachordnung. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft. Bezirk Essen e. V.

Wachordnung. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft. Bezirk Essen e. V. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Bezirk Essen e. V. Stand: 12.11.2013 Seite 2 von 10 Inhalt I. Präambel... 3 II. Allgemeines... 3 1 Regeln und Vorschriften... 3 2 Verantwortlichkeit... 3 3 Rettungsstationen...

Mehr

Modulausbildung A/P S/RS Modul1 Neuschwimmerausbildung Recht Versicherung

Modulausbildung A/P S/RS Modul1 Neuschwimmerausbildung Recht Versicherung Modulausbildung A/P S/RS Modul1 Neuschwimmerausbildung Recht Versicherung 12.10.2007 Technische Leitung Frank Kammerer 1 Inhalte: 323c StGB: Pflicht zu Hilfeleistung 143 StGB: Aufsichtspflicht Sorgfaltspflicht

Mehr

DLRG Lauenau e.v. Jahreshauptversammlung Lauenau, 07. Januar 2011

DLRG Lauenau e.v. Jahreshauptversammlung Lauenau, 07. Januar 2011 DLRG Lauenau e.v. Jahreshauptversammlung 2010 Lauenau, 07. Januar 2011 Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung, Benennung des Protokollführers 2. Feststellung der Stimmberechtigung und der Beschlussfähigkeit

Mehr

V O R S C H A U. Ausbilder 2 Stunden 53. Maßnahmen mit Anfängern 23 Maßnahmen mit Fortgeschrittenen 31 Maßnahmen mit Behinderten 0

V O R S C H A U. Ausbilder 2 Stunden 53. Maßnahmen mit Anfängern 23 Maßnahmen mit Fortgeschrittenen 31 Maßnahmen mit Behinderten 0 EDV-Nummer 0201007 Berichtsdatum Landesverband Bayern Bezirk Oberfranken Ortsverband Kulmbach e.v. Am Weidenrain 95326 Kulmbach Tel: 0151-23439203 E-Mail: info@kulmbach.dlrg.de Internet: http://kulmbach.dlrg.de

Mehr

Montag - Freitag

Montag - Freitag Bad Wildungen, Montag - Freitag 5.25 5.27 5.31 5.34 5.37 5.38 5.39 5.40 5.41 5.42 5.43 5.55 5.57 5.58 5.58 5.59 5.59 6.00 6.00 6.01 6.04 6.07 6.08 6.09 6.10 6.11 6.12 6.13 7.05 7.08 7.13 7.15 7.16 7.17

Mehr

Aktive Mitarbeiter 218 Stunden Maßnahmen mit Anfängern 849 Maßnahmen mit Fortgeschrittenen 877 Maßnahmen mit Behinderten 20

Aktive Mitarbeiter 218 Stunden Maßnahmen mit Anfängern 849 Maßnahmen mit Fortgeschrittenen 877 Maßnahmen mit Behinderten 20 Landesverband Brandenburg e.v. Am Luftschiffhafen 2, Haus der Vereine EDV-Nummer 1700000 Berichtsdatum 04.03.2017 Untergliederungen Bezirke / Kreisverbände 7 Ortsgruppen / Kreisgruppen 16 14471 Potsdam

Mehr

1 Allgemeines. 2 Besichtigung

1 Allgemeines. 2 Besichtigung Besucher- und Benutzungsordnung für das Stadtmuseum Rastatt, das Riedmuseum im Stadtteil Ottersdorf, die Städtische Galerie Fruchthalle sowie die Historische Bibliothek 1 Allgemeines Die Stadt Rastatt

Mehr

Ausbildungshelfer Rettungsschwimmen

Ausbildungshelfer Rettungsschwimmen Ausbildungshelfer Rettungsschwimmen Rechtliche Aspekte DLRG Landesverband Westfalen 2 Aufsichtspflicht Garantenstellung Besonderheiten in der Rettungsschwimmausbildung Versicherungen 3 Aufsichtspflicht

Mehr

1 Allgemeines. 2 Besichtigung

1 Allgemeines. 2 Besichtigung Besucher- und Benutzungsordnung für das Stadtmuseum Rastatt, das Riedmuseum im Stadtteil Ottersdorf, die Städtische Galerie Fruchthalle sowie die Historische Bibliothek 1 Allgemeines Die Stadt Rastatt

Mehr

Patscherkofelbahn/Olympiaexpress - Nordkette

Patscherkofelbahn/Olympiaexpress - Nordkette ivb.kursbuch 2007/2008 J / - Montag - Freitag Gültig von 08.12.2013 bis 13.12.2014 an 5:54 5:56 5:57 5:58 5:59 6:03 6:05 6:06 6:09 6:17 6:23 6:27 6:29 6: 6:29 6: 6:32 6:35 6:37 6:38 6:38 6:40 6:43 6:44

Mehr

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung

Mehr

Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum

Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum Oktober 2016 T. Schöne und C. Schneider 1 Zeitraum des Praktikums Montag, 27.03.2017 bis Freitag, 07.04.2017 (zwei Wochen vor den Osterferien) 03.10.2016

Mehr

Jahreshauptversammlung 2015

Jahreshauptversammlung 2015 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Siegen e.v. Jahreshauptversammlung 2015 (13.03.2015 Siegerlandhalle) Tagesordnung Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung Ehrungen Berichte des Vorstandes

Mehr

Gebührenordnung der DLRG Kropp e. V.

Gebührenordnung der DLRG Kropp e. V. Gebührenordnung der DLRG Kropp e. V. Stand: 29.03.2012 Gebührenordnung 2 1. Grundsatz Es gilt die Prüfungsordnung Schwimmen/Retten der DLRG III.1 in der jeweils gültigen Version. Für die Schwimmausbildung

Mehr

Haftungsproblematik im Badbetrieb von Prof. Dr. Carsten Sonnenberg

Haftungsproblematik im Badbetrieb von Prof. Dr. Carsten Sonnenberg Haftungsproblematik im Badbetrieb von Prof. Dr. Carsten Sonnenberg Gliederung Verkehrssicherungspflicht Schwimmbecken Betriebsaufsicht Wasseraufsicht Organisationsverschulden Verkehrssicherungspflicht

Mehr

Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum

Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum Oktober 2017 Das StuBo-Team 1 Zeitraum des Praktikums Montag, 12.03.2018 bis Freitag, 23.03.2018 (zwei Wochen vor den Osterferien) 27.09.17 2 Frist für die

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Zwickau vom

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Zwickau vom .1 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Zwickau vom 07.04.2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom: 15.04.2013 1 Begriffsbestimmungen

Mehr

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Versicherungsschutz im Ehrenamt Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung Informationsveranstaltung am 11.10.2018 1 Beispiele für Schäden bei der Ausübung einer Freiwilligenarbeit

Mehr

Janine Rössl Personalservice Dominiku-Deblerstrasse Schwäbisch Gmünd

Janine Rössl Personalservice Dominiku-Deblerstrasse Schwäbisch Gmünd Janine Rössl Personalservice Dominiku-Deblerstrasse 14 73525 Schwäbisch Gmünd Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mietköche, Mietservicekräfte, Küchenhilfen etc. und weitere Honorarkräfte auf Gewerbeschein

Mehr

Badeordnung für die "Rhybadi"

Badeordnung für die Rhybadi Badeordnung Rhybadi 50. Badeordnung für die "Rhybadi" vom 6. April 0 Der Stadtrat beschliesst: A. Allgemeines Art. Die Badeordnung hat den Zweck, die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Rhybadi sicherzustellen

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Ziel der Förderung ist es, die Arbeit all derjenigen in unseren Sportvereinen

Mehr

Finanzordnung der DLRG OG Bergheim e.v.

Finanzordnung der DLRG OG Bergheim e.v. 1 Ziel Finanzordnung der DLRG OG Bergheim e.v. Die Ortsgruppe Bergheim e.v. der DLRG gibt sich ergänzend zu und basierend auf der Satzung der Ortsgruppe diese Finanzordnung. Die Finanzordnung wird durch

Mehr

Aktive Mitarbeiter 11 Stunden 185. Maßnahmen mit Anfängern 50 Maßnahmen mit Fortgeschrittenen 60 Maßnahmen mit Behinderten 0

Aktive Mitarbeiter 11 Stunden 185. Maßnahmen mit Anfängern 50 Maßnahmen mit Fortgeschrittenen 60 Maßnahmen mit Behinderten 0 Landesverband Bayern Bezirk Oberfranken EDV-Nummer 0201007 Berichtsdatum 06.01.2017 Ortsverband Kulmbach e.v. Am Weidenrain 14 95326 Kulmbach Tel: 0151-23439203 E-Mail: info@kulmbach.dlrg.de Internet:

Mehr

Clubvertrag der OLantis - Sportwelt

Clubvertrag der OLantis - Sportwelt Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbh KtSt: Am Schlossgarten 15 26122 Oldenburg Tel. 0441/361316-17 Clubvertrag der OLantis - Sportwelt Vertragspartner/in Frau Herr Vorname Name Geburtsdatum Straße Telefon

Mehr

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung)

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung) Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. () 1. Flugbetrieb 1.1. Der Flugbetrieb findet an Wochenenden und an Feiertagen in Lachen- Speyerdorf statt. Flugbetrieb

Mehr

Prüfungsordnung Katastrophenschutz. Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen

Prüfungsordnung Katastrophenschutz. Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen Prüfungsordnung Katastrophenschutz Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen PRÜFUNGSORDNUNG KATASTROPHENSCHUTZ Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen 1. Auflage 2018 IMPRESSUM Herausgeber: Deutsche

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

Daniel Emmenecker /

Daniel Emmenecker / Lehrscheinfortbildung Bezirk Frankenland 13.10.2012 Daniel Emmenecker Uhlandstr. 3 74736 Hardheim 06283/ 21 55 35 Daniel.emmenecker@gmx.de Daniel Emmenecker Ablauf LS Fortbildung 08:45 09:00 Begrüßung

Mehr

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Voraussetzungen: Mindestalter 14 Jahre Einverständnis der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) normale körperliche Verfassung (ggf. durch Hausarzt oder

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Auberge du Schantzwasen

Auberge du Schantzwasen e.v. CVJM Weingarten 4. Motorrad-Wochenende Auberge du Schantzwasen Die Schönheiten des Elsass 22. bis 25. Juni 2017 eines der interessantesten Gebiete am Rhein ist des Elsass. Dort ist auch für jedes

Mehr

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen Inhaltsverzeichnis 1. Information... 2 2. Trägerschaft und Betriebsführung... 2 3. Öffnungszeiten... 2 4. Finanzierung... 2 5. Räumlichkeiten...

Mehr

Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach

Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach Inhalt: ZIELE UND ZWECK DER JUGENDFEUERWEHR I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN II. MITGLIEDSCHAFT III. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER IV. LEITUNG DER

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Werdohl bei Einsätzen der Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Werdohl bei Einsätzen der Feuerwehr vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Werdohl bei Einsätzen der Feuerwehr vom 20.06.2016 Der Rat der Stadt Werdohl hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und

Mehr

Vom Bestimmung

Vom Bestimmung Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mittweida und für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz Vom 11.05.2012 Der Stadtrat der Stadt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 05.12.2013 Der Rat der Gemeinde Inden hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i

Mehr

Ehrenordnung. sv Nufringen 1921 e.v. Ehrenordnung. Stand: Seite 1

Ehrenordnung. sv Nufringen 1921 e.v. Ehrenordnung. Stand: Seite 1 sv Nufringen 1921 e.v. Stand: 2014-06-12 Seite 1 SVNufringen 1921 e.v. 1. ALLGEMEINES, 3. 2. EHRUNG FÜR LANGJÄHRIGE MITGLIEDER 3 3. EHRUNG FÜR VERDIENTE MITGLIEDER 4 4. EHRUNG FÜR ERFOLGREICHE SPORTLER

Mehr

Nutzungsordnung, Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

Nutzungsordnung, Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss EXTREME TRAIL Park - Gut Hammerberg, Hammerberg 1, 91275 Auerbach OT Hammerberg, www.gutshof-hammerberg.de, info@gutshof-hammerberg.de mobil: 0176/62186284 Nutzungsordnung, Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

Mehr

An alle Freundinnen, Freunde und Interessierte

An alle Freundinnen, Freunde und Interessierte An alle Freundinnen, Freunde und Interessierte Rotaryclub Großefehn/Wiesmoor Axel Rekemeyer, Clubmeister M: axel.rekemeyer@hr4you.de T: 0173-6617632 Großefehn / Wiesmoor im Frühjahr 2017 Einladung zur

Mehr

Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing

Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing Stand: 01. Januar 2013 Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr.1 Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing (Satzungsänderungen sind bereits

Mehr

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni Richtlinie Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 46.3 Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 Der Gemeinderat

Mehr

DSV-Skischule. Rahmenordnung. genehmigt am durch die DSV-Verbandsversammlung

DSV-Skischule. Rahmenordnung. genehmigt am durch die DSV-Verbandsversammlung DSV-Skischule Rahmenordnung genehmigt am 13.10.2007 durch die DSV-Verbandsversammlung Präambel Als Dachverband für den Schneesport 1 in Deutschland hat der Deutsche Skiverband e.v. (DSV) den satzungsgemäßen

Mehr

Ehrenordnung nach 17 (1) b) der Vereinssatzung

Ehrenordnung nach 17 (1) b) der Vereinssatzung Ehrenordnung nach 17 (1) b) der Vereinssatzung Vorwort Die Ehrenordnung ist als satzungsnachrangige Vereinsordnung als Erweiterung zur ordentlichen Vereinssatzung gemäß gültig. Sie kann unabhängig von

Mehr

Anmeldeformular für das Junior Golf Training Center Sommersaison 2016

Anmeldeformular für das Junior Golf Training Center Sommersaison 2016 Anmeldeformular für das Junior Golf Training Center Sommersaison 2016 Kontaktdaten des Teilnehmer(in): Vorname Nachname: Geb. Datum: e-mail: Telefon: Allergien: Sonstiges: Kontaktdaten oder Kundennummer

Mehr

Prüfungsordnung des Doce Pares Eskrima Deutschland

Prüfungsordnung des Doce Pares Eskrima Deutschland Prüfungsordnung des Doce Pares Eskrima Deutschland Prüfungsordnung Doce Pares Deutschland www.eskrima-deutschland.de Prüfungsordnung des Doce Pares Deutschland 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Die Prüfungsordnung

Mehr

Lehrgangsprogramm DLRG Bezirk Lueneburger Heide e.v.

Lehrgangsprogramm DLRG Bezirk Lueneburger Heide e.v. Lehrgangsprogramm 2018 DLRG Lehrgangsprogramm 2018 Herausgeber DLRG Forellenweg 6 29633 Munster https://bez-lueneburger-heide.dlrg.de Stand 16.12.2017 Layout und Software DLRG e. V. - Arbeitskreis Internet

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Allgemeine Nutzungsbedingungen Die ED Ensure Digital GmbH betreibt mit Virado eine Plattform, auf der Produkt- und Nischenversicherungen verschiedener Produktpartner Versicherungsmaklern zur Verfügung

Mehr

Richtlinien für die Jugendfeuerwehr Region Frauenfeld

Richtlinien für die Jugendfeuerwehr Region Frauenfeld Verwaltungsabteilung Öffentliche Sicherheit Rathaus, Postfach 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 51 11 Fax 052 724 52 46 www.frauenfeld.ch Richtlinien für die Jugendfeuerwehr Region Frauenfeld 1. Ziele und Zweck...

Mehr

Ärztliche Tätigkeiten in der DLRG einschl. durchzuführende Untersuchungen. 2. Breitensport k.a. 3. Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung

Ärztliche Tätigkeiten in der DLRG einschl. durchzuführende Untersuchungen. 2. Breitensport k.a. 3. Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Ärztliche Tätigkeiten in der DLRG einschl. durchzuführende Untersuchungen Verbind- Bereich ggf. Prüfungsteil / Aufgabe Reg.-Nr. lichkeit Quelle Bemerkung 1. Schwimmen und Rettungsschwimmen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen

Mehr

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

BUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e. V.

BUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e. V. SATZUNG 1 - Rechtsform Die Schießleistungsgruppe ist ein Zusammenschluss von Freunden des Schießsports im Rahmen der Untergliederung des Bundes der Militär- und Polizeischützen e.v. (BDMP e.v.). Sie hat

Mehr

Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung

Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung Regionaler Ehrenamtstag 2018 Fachforum Versicherungsschutz im Ehrenamt 1 Beispiele für Schäden bei

Mehr

VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v.

VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v. VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v. [VR 9725] vom 20.07.2016 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "PHP USERGROUP DRESDEN". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Satzung des JUG Saxony e.v.

Satzung des JUG Saxony e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "JUG Saxony". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz "e.v." im Namen. 2. Der Sitz des Vereins

Mehr

ADAC Tagung der Ortsclubvorsitzenden 2017

ADAC Tagung der Ortsclubvorsitzenden 2017 ADAC Tagung der Ortsclubvorsitzenden 2017 25.02.2017 Fahrsicherheitszentrum Schlüsselfeld www.adac.de/nordbayern Ihr Begleiter: Ewald Trost Nürnberg lizenzierter Referent im DOSB Managementausbildungen

Mehr

Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. und (Erziehungsberechtigte/r)

Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. und (Erziehungsberechtigte/r) Seite 1 von 6 Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. und (Erziehungsberechtigte/r) Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Name des Kindes: Geburtsdatum: wird folgender

Mehr

GAZETTE 26. APRIL 2017 // NR 42/17. Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung

GAZETTE 26. APRIL 2017 // NR 42/17. Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung PRESSESTELLE 1 26. APRIL 2017 // NR 42/17 GAZETTE Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung - Benutzungsordnung Eltern-Kind-Arbeitszimmer GradKids Gazette 42/17 26. April 2017 2 Benutzungsordnung

Mehr

Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung

Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung Hochschule Merseburg (FH) Informatik und Kommunikationssysteme Labor Rechnernetze 125/E/26 Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung - Diese Arbeitsschutzbelehrung dient dazu, dass bei Einhaltung nachfolgender

Mehr

Förderverein die Rasselbande Mittagsbetreuung der Grundschule an der Dieselstraße. Elternvertrag

Förderverein die Rasselbande Mittagsbetreuung der Grundschule an der Dieselstraße. Elternvertrag Elternvertrag zwischen dem Förderverein an der Grundschule Dieselstraße: Nachname (Erziehungsberechtigter) Vorname (Erziehungsberechtigter) Name des Kindes Geburtsdatum Anschrift Telefon (tagsüber) Aufnahmedatum

Mehr

28 / 1. S a t z u n g

28 / 1. S a t z u n g 28 / 1 S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Drensteinfurt bei Einsätzen der Feuerwehr vom 11.03.2008 Der Rat der Stadt Drensteinfurt hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Vereinbarung zur ehrenamtlichen Mitarbeit

Vereinbarung zur ehrenamtlichen Mitarbeit Vereinbarung zur ehrenamtlichen Mitarbeit zwischen der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, Amt für Familie und Soziales und Frau/ Herr Vorname/ Nachname 1. Präambel Im Rahmen des Seniorennetzwerkes Schwäbisch

Mehr

Häsordnung. der. Denzlinger Narrenzunft der Welschkorngeister e.v.

Häsordnung. der. Denzlinger Narrenzunft der Welschkorngeister e.v. Narrenzunft der Welschkorngeister Denzlingen e. V. Mitglied im Verband Oberrheinischer Narrenzünfte Welschkorngeister Denzlingen e. V. Postfach 1161 79211 Denzlingen Häsordnung der Denzlinger Narrenzunft

Mehr

Anmeldung Hiermit melden wir unsere Tochter / unseren Sohn, geboren am

Anmeldung Hiermit melden wir unsere Tochter / unseren Sohn, geboren am Anmeldung Hiermit melden wir unsere Tochter / unseren Sohn, geboren am für das KiSS-Ostercamp vom 26.03. 29.03. (4 Tage) für das KiSS-Sommercamp I vom 30.07. 03.08. (5 Tage) für das KiSS-Sommercamp II

Mehr

Auch in diesem Semester bietet dir die Lehrredaktion wieder an, Foto-, Audio- und Video- Equipment auszuleihen. Hierzu gibt es folgende Regeln:

Auch in diesem Semester bietet dir die Lehrredaktion wieder an, Foto-, Audio- und Video- Equipment auszuleihen. Hierzu gibt es folgende Regeln: Otto-Friedrich-Universität Bamberg 96045 Bamberg Institut für Kommunikationswissenschaft Ausleihzeiten für das Foto-, Audio- und Video-Equipment. Sommersemester 2018 Lehrredaktion / Multimediastudio Tel.

Mehr

Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Ortsgruppe Siegen e. V. Jahreshauptversammlung 2007

Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Ortsgruppe Siegen e. V. Jahreshauptversammlung 2007 Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Ortsgruppe Siegen e. V. Jahreshauptversammlung 2007 Seite 1 Tagesordnung Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung Ehrungen Berichte des Vorstands Kassenbericht

Mehr

Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung

Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Abschnitt 1: Ziel der Fortbildung Die Fortbildung der Ausbilder und Multiplikatoren

Mehr

Bekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau

Bekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau Bekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau Nr. 6/2017 1. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Benutzungsordnung für die Kindertagesstätte des Studentenwerkes Seite 198 Chemnitz-Zwickau vom 28.

Mehr

Spiel- und Platzordnung. der TG Thedinghausen

Spiel- und Platzordnung. der TG Thedinghausen Spiel- und Platzordnung der TG Thedinghausen Stand: Januar 2014 1. Spielbetrieb 1.1. Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied der TGT. 1.2. Jedes aktive Mitglied erhält ein Namensschild. Durch Einhängen

Mehr

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom STADT KITZINGEN Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom 19.05.2016 Inkrafttreten: 01.06.2016 Stand: 01.06.2016

Mehr

Croatia-Football-Festival 2017 Turnier-Ausflug nach Medulin (Kroatien)

Croatia-Football-Festival 2017 Turnier-Ausflug nach Medulin (Kroatien) Croatia-Football-Festival 2017 Turnier-Ausflug nach Medulin (Kroatien) Infoschreiben vom 18.11.2017 Über Pfingsten (Fr. 02. bis Mi. 07. Juni 2017) wollen wir mit der B-Jugend am Croatia- Football-Festival

Mehr

Die DLRG Rheda-Wiedenbrück e.v.

Die DLRG Rheda-Wiedenbrück e.v. Die DLRG Rheda-Wiedenbrück e.v. Daten und Zahlen Daten und Zahlen zur DLRG Rheda-Wiedenbrück 1937 Gründung der DLRG Rheda-Wiedenbrück Die DLRG Rheda-Wiedenbrück gehört zum Bezirk Kreis Gütersloh und zum

Mehr

S a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom

S a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom S a t z u n g des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden vom 11.12.2006 geändert durch Satzung vom 22.08.2008 Die Verbandsversammlung hat aufgrund

Mehr

Schulsanitätsdienst. Rechtliche Grundlagen. Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern

Schulsanitätsdienst. Rechtliche Grundlagen. Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern Schulsanitätsdienst Rechtliche Grundlagen Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern Erste Hilfe - Recht 1 Schreiber 1-2017 Rechtliche Grundlagen des Schulsanitätsdienstes KMBek vom Juli 1997 KMS

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Wadersloh bei Einsätzen der Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Wadersloh bei Einsätzen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Wadersloh bei Einsätzen der Feuerwehr Der Rat der Gemeinde Wadersloh hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

DLRG Neustadt in Holstein e.v.

DLRG Neustadt in Holstein e.v. DLRG Neustadt in Holstein e.v. Januar 2014 Inhalt: Die DLRG Neustadt in Holstein wünscht ein gutes Jahr 2014. - Einladung zum Grünkohlessen - Termine 2014 - Informationen zur SEPA Umstellung - Ausschreibung

Mehr

vom 16. Dezember 2003

vom 16. Dezember 2003 143.014 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2003 Nr. 274 ausgegeben am 23. Dezember 2003 Verordnung vom 16. Dezember 2003 über die Bereitschaftspolizei Aufgrund von Art. 10 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Salzkotten bei Einsätzen der Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Salzkotten bei Einsätzen der Feuerwehr STADT SALZKOTTEN 130.1 Seite: 1 Gebühren in der Stadt Salzkotten vom 26.05.2003 in der Fassung der 2. Änderung vom 29.02.2012 Inhaltsübersicht 1 Leistungen der Feuerwehr 2 Kostentragung 3 Berechnungsgrundlage

Mehr

EHRUNGSORDNUNG des Sportvereins Hahn e. V., - nachfolgend Verein genannt -

EHRUNGSORDNUNG des Sportvereins Hahn e. V., - nachfolgend Verein genannt - EHRUNGSORDNUNG des Sportvereins Hahn e. V., - nachfolgend Verein genannt - Präambel (1) Der Verein würdigt Verdienste um den Verein durch Ehrungen. (2) Diese Ehrungen werden sowohl als Dank und Anerkennung

Mehr

Satzung der Gemeinde Barleben über die Benutzung des Sport-, Freizeit und Erholungsgebietes Jersleber See

Satzung der Gemeinde Barleben über die Benutzung des Sport-, Freizeit und Erholungsgebietes Jersleber See Satzung der Gemeinde Barleben über die Benutzung des Sport-, Freizeit und Erholungsgebietes Jersleber See Auf Grund der 8, 11 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

Mehr

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Gemeinde Strande. Bootsfreilager-Ordnung. für den Hafenbetrieb der Gemeinde Strande

Gemeinde Strande. Bootsfreilager-Ordnung. für den Hafenbetrieb der Gemeinde Strande Gemeinde Strande Bootsfreilager-Ordnung für den Hafenbetrieb der Gemeinde Strande Zur Lagerung von Segel- und Motorbooten werden vom Eigenbetrieb Hafen Strande außerhalb der Saison Winterlagerplätze im

Mehr

Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude. Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude. Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude Inhaltsverzeichnis Vorwort Geltungsbereich Hausrecht Sicherheit und Ordnung Unzulässige Betätigungen Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder Fundsachen Verstöße

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Teil: CBRN-E (GABC) Gliederung: Seite 1. Grundausbildung 2 2. Ausbildung von Ausbildern 3 3. Fortbildung von Ausbilder für Lehrscheinverlängerungen

Mehr

Information zum Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger

Information zum Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts Information zum Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger Stand: August 2016 Haftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger

Mehr

Trainer C Touring Marcus Hilbel - Lehrteam Kanusport 11/2009

Trainer C Touring Marcus Hilbel - Lehrteam Kanusport 11/2009 Trainer C Touring Marcus Hilbel - Lehrteam Kanusport 11/2009 Agenda 1. Aufgabenbereich Folie 3 2. Voraussetzungen Folie 4 3. Trainer C Touring Folie 5 4. Ausbildung Folie 6 5. Theoriemodul Folien 7-8 6.

Mehr

Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der

Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v. was wird benötigt wie melde ich mich an was muss ich beachten Plakativ-Checkliste

Mehr

Nachweisheft zur Reaktivierung der ERSTE HILFE AUSBILDER LIZENZ. - Refresher-

Nachweisheft zur Reaktivierung der ERSTE HILFE AUSBILDER LIZENZ. - Refresher- Nachweisheft zur Reaktivierung der ERSTE HILFE AUSBILDER LIZENZ - Refresher- Erstellt / Freigegeben: Andreas Vogel Dozent in der Erwachsenenbildung DLRG Landesverband Niedersachsen e.v. Referat Medizin

Mehr

'HXWVFKHU-XJHQGVFKZLPPSDVV -XQLRUUHWWHU'HXWVFKHU5HWWXQJVVFKZLPPSDVV 6FKQRUFKHOWDXFKHU

'HXWVFKHU-XJHQGVFKZLPPSDVV -XQLRUUHWWHU'HXWVFKHU5HWWXQJVVFKZLPPSDVV 6FKQRUFKHOWDXFKHU ' Deutscher Jugendschwimmpass ( DJSP) Bronze: ¾Seepferdchen ¾3 Monate Schwimmpraxis Deutscher Jugendschwimmpass ( DJSP) Silber: ¾DJSP Bronze Deutscher Jugendschwimmpass ( DJSP) Gold: ¾Mindestalter 9 Jahre

Mehr

Darf der das? Grenzen setzen und führen mit positiver Verstärkung

Darf der das? Grenzen setzen und führen mit positiver Verstärkung 2-Tagesseminar mit Gerd Schreiber Darf der das? Grenzen setzen und führen mit positiver Verstärkung Datum: Samstag und Sonntag, 10. und 11. Juni 2017 Zeit : Ort: 9 bis 17 Uhr Hundehalle Weberpark, 2555

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform

Mehr