Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen
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- Eduard Holst
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1 Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Teil: CBRN-E (GABC) Gliederung: Seite 1. Grundausbildung 2 2. Ausbildung von Ausbildern 3 3. Fortbildung von Ausbilder für Lehrscheinverlängerungen 4 4. Lehrschein für Ausbilder 4 5. Begriffsänderung 5 6. Geltungsbereich 5 Seite 1 von
2 1. Grundausbildung CBRN-E (GABC) 1.0 Ziel und Zweck Die Grundausbildung CBRN-E dient der fachlichen Qualifizierung der Angehörigen und freien Mitarbeiter der Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes. Damit werden die Grundlagen für den Einsatz und Übungen, sowie der Aus- und Fortbildung, im Rahmen der Katastrophenschutzeinheiten des DRK- Landesverbandes Hessen geschaffen. Diese Grundausbildung sollen die HelferInnen im Katastrophenschutz für die Gefahren in den Bereich CBRN-E sensibilisieren. Dabei soll der Selbstschutz und der Umgang mit der persönlichen Schutzausstattung geübt werden Teilnahmevoraussetzungen Mindestalter 18. Lebensjahr RK-Einführungsseminar Erste Hilfe Ausbildung 1.2. Träger der Ausbildung Träger der Grundausbildung CBRN-E ist der Landesverband Lehrkräfte Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültigem Lehrschein CBRN-E - Ausbildung des DRK-Landesverbandes Hessen Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach den jeweils gültigen Ausbildungsvorgaben des Bundesverbandes und der AKNZ Lehrgang Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung und ggf. der örtlichen Gliederungen übernommen. Die Grundausbildung CBRN-E umfasst mindestens 17 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. An einem Lehrgang dürfen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Ausbildung eine entsprechende Bescheinigung. Seite 2 von
3 2. Ausbildung zum Ausbilder CBRN-E Grundausbildung 2.1. Ziel und Zweck Die Ausbildung zum Ausbilder soll die Qualität der Ausbildung im Fachdienst GABC (CBRN-E) sichern. Die Ausbilder benötigen eine fachliche und methodisch-didaktische Qualifikation Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: Grundsätzlich: Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz Rotkreuz-Einführungsseminar Erfolgreiche Teilnahme an einem Gruppenführer-Lehrgang Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung oder eine vergleichbare Qualifikation Mitwirkung an der Ausbildung im Bereich GABC (CBRN-E ) 2.2. Träger Träger des Lehrgangs Multiplikatoren der standardisierten ABC-Grundausbildung (CBRN-E) ist die AKNZ. Anmeldung über den DRK-Landesverband Lehrkräfte Für den Lehrgang Multiplikatoren der standardisierten ABC-Grundausbildung werden die Lehrkräfte durch die AKNZ gestellt Rahmenplan für die Ausbildung Für die Ausbildung zum Multiplikatoren der standardisierten ABC-Grundausbildung gelten die Ausbildungsunterlagen der AKNZ in seiner jeweils gültigen Fassung Lehrgang Die Ausbildung zum Multiplikator der standardisierten ABC-Grundausbildung umfasst einen Lehrgang an der AKNZ von mindestens 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Anmeldung über den DRK-Landesverband. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung der AKNZ, welche beim DRK- Landesverband eingereicht werden muss, ein auf drei Jahre befristeter Lehrschein wird ausgestellt. Seite 3 von
4 3. Fortbildung von Ausbildern für die CBRN-E - Ausbildung 3.1. Ziel und Zweck Die Fortbildung der Lehrkräfte dient der Erweiterung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten Träger Träger der Fortbildung ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Lehrkräfte für die Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Fortbildung Themen und Inhalte der Fortbildung werden durch den Fachbeauftragten GABC des DRK- Landesverbandes Hessen festgelegt Lehrgang Die Fortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. 4. Lehrschein für Ausbilder - CBRN-E 4.1. Ausstellung des Lehrscheins Ausbilder CBRN-E - Grundausbildung Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang Multiplikatoren der standardisierten ABC- Grundausbildung. Erfolgreiche Durchführung von mindestens einem Lehrgang CBRN-E - Grundausbildung, sowie einer Überprüfung und positiver Beurteilung durch einen Instruktor bzw. Fachbeauftragten innerhalb von einem Jahr nach Beendigung des Ausbilderlehrgangs. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird ein Lehrschein für die Dauer von drei Jahren ausgestellt Verlängerung des Lehrscheins Die Gültigkeit des Lehrscheins kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchführung oder Mitwirkung bei mindestens einem CBRN-E -Lehrgang innerhalb von zwei Jahren. Seite 4 von
5 Teilnahme an einer Fortbildung von mindestens 16 UE des DRK-Landesverbandes Hessen innerhalb von drei Jahren. Ist der Lehrschein ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang erforderlich Entzug der Lehrberechtigung Der Lehrschein kann vom DRK-Landesverband Hessen entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten der Lehrkraft für den DRK-Landesverband Hessen unzumutbar sind oder die Mitgliedschaft nicht mehr besteht. 5. Begriffsänderung Der Begriff ABC und GABC wird durch den Begriff CBRN-E (Europaweite Einführung) abgelöst. 6. Geltungsbereich Diese Ordnung tritt mit Beschluss des Landesausschuss der Bereitschaften des DRK-Landesverband Hessen e.v. vom in Kraft. Die Bundes- und Landessatzung einschließlich der Schiedsordnungen gehen den Bestimmungen dieser Ordnung vor. Seite 5 von
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen
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