Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

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1 DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Breitenausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Lebensrettende Sofortmaßnahmen / Erste Hilfe Durchführungsbestimmung im Landesverband Nordrhein Gemäß Empfehlung des Ausschusses Ehrenamtlicher Dienst vom , Beschlüssen des Präsidiums des Deutschen Roten Kreuzes am , Beschlüssen des Präsidialrats des Deutschen Roten Kreuzes am und der vorliegenden Fassung beschlossen vom Landesausschuss des Deutschen Roten Kreuzes Landesverbandes Nordrhein e.v. am 10. März Eingeführt und Ergänzung durch Beschluss des Landesausschusses der Bereitschaften vom 3. November 2012, Beschluss der Kreisverbandsärztetagung vom 30. Januar 2013, Beschluss der Landesversammlung vom 06. März 2013, Beschluss des Präsidium vom 06. März 2013 und Beschluss der Landesausschusses der Wasserwacht 13. April Nur für den Dienstgebrauch im Deutschen Roten Kreuz Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.v. Auf m Hennekamp Düsseldorf Telefon: 0211 / Telefax: 0211 / info@drk-nordrhein.net

2 Inhaltsverzeichnis Präambel Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Erste Hilfe Erste-Hilfe-Grundausbildung Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Erste-Hilfe-Training Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Erste Hilfe am Kind Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Erste Hilfe für Sportgruppen Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Defibrillation durch Ersthelfer AED-Grundlehrgang Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Ärztliche Verantwortung Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Defibrillation durch Ersthelfer AED-Aufbaulehrgang/-Training Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Ärztliche Verantwortung Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Erste-Hilfe-Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder Ziel und Zweck

3 Träger der Ausbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Erste-Hilfe-Training in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Zielgruppenorientierte Erste-Hilfe-Ausbildung Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Ausbildung von Ausbildern für die Erste-Hilfe Grundausbildung von Erste-Hilfe-Ausbildern Ziel und Zweck Träger der Ausbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Ausbildung Lehrgang Fortbildung von Erste-Hilfe-Ausbildern 1) Ziel und Zweck Träger der Fortbildung Lehrkräfte Rahmenplan für die Fortbildung Lehrgang Lehrberechtigung / Lehrschein für Erste-Hilfe-Ausbilder 1) Ausstellung des Lehrscheins Verlängerung der Lehrberechtigung Erteilung und Entzug der Lehrberechtigung Lehrberechtigungen anderer Hilfsorganisationen Lehrberechtigung für Ärzte Lehrberechtigung für Pädagogen Lehrberechtigung für JRK-Kooperationslehrer² Lehrberechtigung / Lehrschein für Ausbilder Erste-Hilfe am Kind Ausstellung des Lehrscheins Verlängerung der Lehrberechtigung Erteilung und Entzug der Lehrberechtigung Lehrberechtigung / Lehrschein für Ausbilder Erste-Hilfe für Sportgruppen Ausstellung des Lehrscheins Verlängerung der Lehrberechtigung Erteilung und Entzug der Lehrberechtigung Lehrberechtigung / Lehrschein für Ausbilder Defibrillation durch Ersthelfer Ausstellung des Lehrscheins Verlängerung der Lehrberechtigung Erteilung und Entzug der Lehrberechtigung Besondere Funktionen Ausbildungsbeauftragter Zuständigkeit Aufgaben Voraussetzungen Ernennung

4 Abberufung Ausbildungshelfer Aufgaben Voraussetzungen Einsatz Lehrbeauftragte Aufgaben Voraussetzungen Fortbildungen Ernennung Abberufung Anlage Nachweis über die Mitwirkung bei Lehrgängen Niederschrift EH Ausbilder Prüfung Antrag Lehrschein Erste-Hilfe / Lebensrettende Sofortmaßnahmen Antrag Lehrschein Erste-Hilfe am Kind Antrag Lehrschein für Sportgruppen Antrag Lehrschein Defibrillation durch Ersthelfer In-Kraft-Treten

5 Präambel Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuz, Der folgende Teil der Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung regelt die Grundsätze der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Nordrhein. Das Ziel dieses Teils der Ordnung besteht darin, die Einheitlichkeit und Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz zu gewährleisten. Zu diesem Zweck arbeiten Ausbildungsträger, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilder und sonstige Lehrkräfte eng und vertrauensvoll mit der Kreis- bzw. Landesbereitschaftsleitung zusammen. Die Ordnung ist für alle Ausbildungsträger, Ausbildungsbeauftragte (Instruktoren), Ausbilder, sonstige Lehrkräfte und Lehrgangsteilnehmer verpflichtend. Dieser Teil der Ordnung beschränkt sich auf die wesentlichen und allgemein verbindlichen Forderungen. Die Regelung disziplinarrechtlicher Maßnahmen ist der Dienstordnung des Deutschen Roten Kreuzes vorbehalten. Sofern gesetzliche oder gesetzesähnliche Regelungen bei Durchführung der in dieser Ordnung beschriebenen Lehrgänge vorhanden sind, haben diese Vorrang vor den Vorschriften dieser Ordnung. Eine gültige Lehrberechtigung für eine vergleichsweise höhere Ausbildungsstufe schließt die Berechtigung zur Durchführung von Lehrgängen für eine niedrigere Ausbildungsstufe ein. Die Lehrgangsleitung ist verantwortlich für die Durchführung nach den im Einzelnen festgelegten Bedingungen. Grundsätzlich soll mit der Lehrkraft ein Ausbildungshelfer eingesetzt werden. Der übergeordnete Verband hat die Pflicht, neben der Überwachung der Aus-, Fortund Weiterbildung, dem Träger der Qualifizierungsmaßnahme mögliche Hilfe zuteilwerden zu lassen. Er kann auch selbst Träger der Aus-, Fort- und Weiterbildung sein. In der Ausbildungsordnung ist die Unterrichtseinheit die grundlegende zeitliche Einheit für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten ohne Berücksichtigung der Pausen. Die Lehrunterlagen werden vom DRK-Bundesverband herausgegeben. Die Lehrunterlagen für die zielgruppenorientierte Erste-Hilfe-Ausbildungen können von den Landesverbänden, nach Zustimmung durch den Bundesverband, herausgegeben werden. In der Ordnung wird aus Platzgründen nicht explizit zwischen weiblichen und männlichen Ausbildern, Lehrkräften, Teilnehmern etc. unterschieden, da durchgängig immer die Funktion der Betreffenden gemeint ist. 5

6 1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen 1.1. Ziel und Zweck Die hohe Zahl von Notfällen, z. B. im Straßenverkehr oder bei Herz-Kreislauf- Erkrankungen, macht es notwendig, möglichst viele Menschen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen auszubilden. Durch die in dieser Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten beherrschen die Ausgebildeten die Grundzüge der Versorgung Erkrankter und Verletzter, insbesondere Unfallverletzter im Straßenverkehr. Jede/r hat die Möglichkeit, am Lehrgang Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) Ausbildung für Führerscheinbewerber teilzunehmen. Voraussetzung: Keine 1.2. Träger der Ausbildung Träger der Ausbildung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber (LSM) ist der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbands- bzw. der Landesarzt trägt die fachliche Verantwortung für die Durchführung der LSM- Ausbildung Lehrkräfte Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK Landesverbandes für die LSM-Ausbildung. 1) 1.4. Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach der jeweils gültigen Lehrunterlage Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Durchführung: Der Lehrgang muss mindestens acht Unterrichtseinheiten dauern. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. Abschluss: Dem Teilnehmer ist nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste; er erhält kostenlos 1) Die Aus- und Fortbildung der Ausbilder erfolgt im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Erste-Hilfe- Ausbildern. 6

7 die Broschüre Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber". Führt ein Teilnehmer das Üben einer in der Lehrunterlage aufgeführten praktischen Maßnahme nicht durch, hat die Lehrkraft dieses auf der Teilnahmebescheinigung zu vermerken und ggf. zu begründen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B. Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für die Herz- Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges Zubehör sind entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen. 2. Erste Hilfe 2.1. Erste-Hilfe-Grundausbildung Ziel und Zweck Die hohe Zahl von Notfällen, z. B. im Haushalt, im Betrieb, in der Schule und in der Freizeit macht es notwendig, möglichst viele Menschen in Erster Hilfe auszubilden. Durch die in der Erste-Hilfe-Grundausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten beherrschen die Ausgebildeten die Grundzüge der Versorgung Erkrankter und Verletzter, insbesondere die lebensrettenden Maßnahmen. Dazu ist praktisches Üben notwendig. Jede/r hat die Möglichkeit, an der Erste-Hilfe-Grundausbildung teilzunehmen. Voraussetzung: Keine Träger der Ausbildung Träger der Erste-Hilfe-Grundausbildung ist der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbands- bzw. der Landesarzt trägt die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung Lehrkräfte Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK Landesverbandes für die Erste-Hilfe-Ausbildung Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich stets nach der jeweils gültigen Lehrunterlage Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen übernommen. 7

8 Durchführung: Der Lehrgang muss mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen. Der Lehrgang sollte nach spätestens 6 Monaten abgeschlossen sein. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. Abschluss: Dem Teilnehmer ist nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Führt ein Teilnehmer das Üben einer in der Lehrunterlage aufgeführten praktischen Maßnahme nicht durch, hat die Lehrkraft dieses auf der Teilnahmebescheinigung zu vermerken und ggf. zu begründen. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste. Jedem Teilnehmer ist ein Handbuch Erste Hilfe anzubieten. Teilnehmer, deren Teilnahme durch einen Unfallversicherungsträger finanziert wird, ist ein Handbuch Erste Hilfe in Betrieben kostenlos auszuhändigen. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B. Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für die Herz- Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges Zubehör sind entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen Erste-Hilfe-Training Ziel und Zweck Die in der Erste-Hilfe-Grundausbildung ausgebildeten Personen bedürfen nach einem gewissen Zeitabstand einer Wiederholung zur Festigung und Vertiefung ihres Wissens und Könnens, wobei insbesondere das Üben von Erste-Hilfe-Maßnahmen (praktisch) anhand von Fallbeispielen im Mittelpunkt steht. Voraussetzung: Erste-Hilfe-Grundausbildung oder Erste-Hilfe-Training, welche/welches vom Zeitpunkt des Abschlusses nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Die ggf. abweichenden Regelungen der Unfallversicherungsträger stehen dieser Vorschrift vor Träger der Ausbildung Träger des Erste-Hilfe-Trainings ist der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbands- bzw. Landesarzt trägt die fachliche Verantwortung für die Durchführung des Erste-Hilfe-Trainings. 8

9 Lehrkräfte Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK Landesverbandes für die Erste-Hilfe-Ausbildung Rahmenplan für die Ausbildung Das Erste-Hilfe-Training richtet sich nach der jeweils gültigen Lehrunterlage für die Erste-Hilfe-Grundausbildung in Verbindung mit dem Anhang Erste-Hilfe-Training Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Durchführung: Das Erste-Hilfe-Training muss mindestens acht Unterrichtseinheiten umfassen. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. Abschluss: Dem Teilnehmer ist nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung des Trainings eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Führt ein Teilnehmer das Üben einer in der Lehrunterlage aufgeführten praktischen Maßnahme nicht durch, hat die Lehrkraft dieses auf der Teilnahmebescheinigung zu vermerken und ggf. zu begründen. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste. Teilnehmer, deren Teilnahme durch einen Unfallversicherungsträger finanziert wird, ist ein Handbuch Erste Hilfe in Betrieben kostenlos auszuhändigen. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B. Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für die Herz- Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges Zubehör sind entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen Erste Hilfe am Kind Ziel und Zweck Das Ausbildungsprogramm Erste Hilfe am Kind stellt ein zielgruppenorientiertes Ausbildungsprogramm mit integrierter Herz-Lungen-Wiederbelebung zur Behandlung von Kindern vom Säuglingsalter bis zum Ende der Grundschule dar. Die nicht geringe 9

10 Zahl von Notfällen, in denen Kinder betroffen sind, macht es notwendig, dass möglichst viele Interessierte ab 14 Jahren Maßnahmen der Ersten Hilfe am Kind erlernen. Neben allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe werden die Informationen und Fertigkeiten vermittelt, die bei Verletzungen und Erkrankungen von Säuglingen und Kindern wichtig sind. Voraussetzung: Keine Träger der Ausbildung Träger der Ausbildung Erste Hilfe am Kind ist der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbands- bzw. Landesarzt trägt die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung Lehrkräfte Lehrkräfte sind erfahrene Erste-Hilfe-Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK Landesverbandes, Bezug zur Zielgruppe und Einweisung in das Programm Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach der jeweils gültigen Lehrunterlage Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Durchführung: Der Lehrgang muss mindestens zwölf Unterrichtseinheiten umfassen. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. Abschluss: Dem Teilnehmer ist nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste. Jedem Teilnehmer ist ein Handbuch Erste Hilfe am Kind anzubieten. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B.: Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für die Herz- Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges Zubehör sind 10

11 entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen Erste Hilfe für Sportgruppen Ziel und Zweck Das Ausbildungsprogramm Erste Hilfe für Sportgruppen richtet sich speziell an Sportler und deren Betreuer, an Übungsleiter, Sportlehrer und sonstige Personen, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Im Rahmen dieser Ausbildung werden die Teilnehmer vor entsprechenden Gefahren gewarnt (Prävention) und erlernen die speziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen, die für den Sportbereich notwendig sind (Therapie). Das Ausbildungsprogramm kann modular in die 16-stündige Erste-Hilfe-Grundausbildung, in das 8-stündige Erste-Hilfe- Training integriert, oder als eigenständiges Modul durchgeführt werden. Voraussetzung: Bei Integration in die Erste-Hilfe-Grundausbildung, in das Erste-Hilfe-Training: Es gelten die Voraussetzungen für diese Ausbildungen. Bei Durchführung als eigenständiges Modul: Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs oder Erste-Hilfe-Training nicht länger als 24 Monate zurückliegend Träger der Ausbildung Träger der Ausbildung Erste Hilfe für Sportgruppen ist der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbands- bzw. Landesarzt trägt die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung Lehrkräfte Lehrkräfte sind erfahrene Erste-Hilfe-Ausbilder mit gültiger des DRK Landesverbandes, Bezug zur Zielgruppe und Einweisung in das Programm Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach der jeweils gültigen Lehrunterlage Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Durchführung: Der Lehrgang muss mindestens sechs Unterrichtseinheiten umfassen. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. 11

12 Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. Abschluss: Dem Teilnehmer ist nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste. Jedem Teilnehmer ist ein Handbuch Erste Hilfe für Sportgruppen anzubieten. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B.: Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Das eingesetzte Material ist entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen Defibrillation durch Ersthelfer AED-Grundlehrgang Ziel und Zweck Mit über Fällen jährlich stellt der plötzliche Herztod in Deutschland die häufigste Todesursache außerhalb von Krankenhäusern dar. Etwa 40 bis 50 % der Patienten, bei denen vom Rettungsdienst ein Reanimationsversuch vorgenommen wird, weisen bei der ersten Rhythmusregistrierung ein Kammerflimmern bzw. eine pulslose Kammertachykardie auf. Die einzig wirksame Behandlung des Kammerflimmerns und der pulslosen Kammertachykardie stellt die Defibrillation dar. Je früher die Defibrillation erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit des Überlebens. Deshalb ist es erforderlich, die gängigen und bewährten Erste-Hilfe-Basismaßnahmen um die Defibrillation zu ergänzen. Nach den Erfahrungen der Hilfsorganisationen ist hierzu eine angemessene Qualifizierung, in Abhängigkeit von den Vorkenntnissen der Teilnehmer, sowie die regelmäßige Fortbildung der Lehrkräfte und Ersthelfer notwendig. Voraussetzung: Keine Träger der Ausbildung Träger der Ausbildung ist der Kreisverband oder der DRK Landesverband Lehrkräfte Lehrkräfte sind erfahrene Erste-Hilfe-Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung, des DRK Landesverbandes, Bezug zur Zielgruppe und Einweisung in das Programm Ärztliche Verantwortung Der Träger der Ausbildung hat sicherzustellen, dass die Ausbildung unter der Verantwortung eines hierfür geeigneten Arztes steht. Geeignet sind Ärzte mit dem Fachkundenachweis Rettungsdienst, der Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin oder einer ver- 12

13 gleichbaren Qualifikation. Ferner müssen die Ärzte eingehende Kenntnisse über die Empfehlungen des Deutschen Beirates für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer zur Ersten Hilfe besitzen Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach der jeweils gültigen Lehrunterlage Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Der Träger hat insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften des Medizinproduktegesetzes zu achten. Durchführung: Der Lehrgang muss mindestens sechs Unterrichtseinheiten umfassen. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 15 Personen nicht übersteigen. Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. Abschluss: Dem Teilnehmer ist nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B.: Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für die Herz- Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges Zubehör sind entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen Defibrillation durch Ersthelfer AED-Aufbaulehrgang/-Training Ziel und Zweck siehe Voraussetzung: Teilnahme an einer Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder an einem Erste-Hilfe-Kurs oder -Training nicht länger als drei Monate zurückliegend oder Teilnahme an einem AED-Grundlehrgang oder AED Aufbaulehrgang/-Training, nicht länger als 24 Monate zurückliegend. 13

14 Träger der Ausbildung Träger der Ausbildung Defibrillation durch Ersthelfer AED-Aufbaulehrgang/- Training ist der Kreisverband oder der Landesverband Lehrkräfte siehe Ärztliche Verantwortung siehe Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach der jeweils gültigen Lehrunterlage Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Der Träger hat insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften des Medizinproduktegesetzes zu achten. Durchführung: Der Lehrgang muss mindestens zwei Unterrichtseinheiten umfassen. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 15 Personen nicht übersteigen. Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. Abschluss: Dem Teilnehmer ist nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B.: Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für die Herz- Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges Zubehör sind entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen. 14

15 2.7. Erste-Hilfe-Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder Ziel und Zweck Das Ausbildungsprogramm Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder richtet sich speziell an Mitarbeiter und Betreuer, die als Fachkraft in Tageseinrichtungen tätig sind. Neben allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe werden Informationen und Fertigkeiten vermittelt, die bei Verletzungen und Erkrankungen von Säuglingen und Kindern wichtig sind. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten beherrschen die Ausgebildeten die Grundzüge der Versorgung bei Erkrankung und Verletzung, insbesondere die lebensrettenden Maßnahmen. Voraussetzung: Keine Träger der Ausbildung Träger der zielgruppenorientierten Erste-Hilfe-Ausbildung ist der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbands- bzw. Landesarzt trägt die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung Lehrkräfte Lehrkräfte sind erfahrene Erste-Hilfe-Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK Landesverbandes, Bezug zur Zielgruppe und Einweisung in das Programm 2.3. (Erste Hilfe am Kind) Rahmenplan für die Ausbildung Die Erste-Hilfe Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder richtet sich nach den jeweils gültigen DRK-Lehrunterlagen, sowie nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger und ggf. mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Durchführung: Der Lehrgang muss mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen. Der Lehrgang sollte nach spätestens 6 Monaten abgeschlossen sein. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. 15

16 Abschluss: Dem Teilnehmer ist nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Führt ein Teilnehmer das Üben einer in der Lehrunterlage aufgeführten praktischen Maßnahme nicht durch, hat die Lehrkraft dieses auf der Teilnahmebescheinigung zu vermerken und ggf. zu begründen. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste. Jedem Teilnehmer ist ein Handbuch Erste Hilfe am Kind kostenlos auszuhändigen. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B. Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für die Herz- Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges Zubehör sind, entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen Erste-Hilfe-Training in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder Ziel und Zweck Die in der Erste-Hilfe-Ausbildung (2.7.) ausgebildeten Personen bedürfen nach einem gewissen Zeitabstand einer Wiederholung zur Festigung und Vertiefung ihres Wissens und Könnens, wobei insbesondere das Üben von Erste-Hilfe-Maßnahmen (praktisch) anhand von Fallbeispielen im Mittelpunkt steht. Voraussetzung: Erste-Hilfe-Ausbildung oder Erste-Hilfe-Training für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, welche/welches vom Zeitpunkt des Abschlusses nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Die ggf. abweichenden Regelungen der Unfallversicherungsträger stehen dieser Vorschrift vor Träger der Ausbildung Träger des Erste-Hilfe-Trainings in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbands- bzw. Landesarzt trägt die fachliche Verantwortung für die Durchführung des Erste-Hilfe-Trainings Lehrkräfte Lehrkräfte sind erfahrene Erste-Hilfe-Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK Landesverbandes, Bezug zur Zielgruppe und Einweisung in das Programm 2.3. (Erste Hilfe am Kind). 16

17 Rahmenplan für die Ausbildung Das Erste-Hilfe-Training in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder richtet sich nach den jeweils gültigen DRK-Lehrunterlagen, sowie nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Durchführung: Das Erste-Hilfe-Training in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder muss mindestens acht Unterrichtseinheiten umfassen. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. Abschluss: Dem Teilnehmer ist nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung des Trainings eine Teilnahmebescheinigung nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. auszuhändigen. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Führt ein Teilnehmer das Üben einer in der Lehrunterlage aufgeführten praktischen Maßnahme nicht durch, hat die Lehrkraft dieses auf der Teilnahmebescheinigung zu vermerken und ggf. zu begründen. Der Teilnehmer quittiert eigenhändig den Empfang der Teilnahmebescheinigung auf der Teilnehmerliste. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B. Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für die Herz- Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges Zubehör sind entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen. Jedem Teilnehmer ist ein Handbuch Erste Hilfe am Kind kostenlos auszuhändigen Zielgruppenorientierte Erste-Hilfe-Ausbildung Ziel und Zweck Um den besonderen Bedürfnissen bestimmter Zielgruppen nach einer sachgerechten Ersten Hilfe hinsichtlich der Häufigkeit von Notfallsituationen gerecht zu werden, wird zielgruppenorientierte Erste-Hilfe-Ausbildung - auf diese Bedürfnisse bezogen - angeboten, wobei besonders ausgewählte praktische Maßnahmen aus dem Bereich der Ersten Hilfe im Vordergrund stehen. 17

18 Voraussetzung: Keine Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuz, Träger der Ausbildung Träger der zielgruppenorientierten Erste-Hilfe-Ausbildung ist der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbands- bzw. Landesarzt trägt die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung Lehrkräfte Lehrkräfte sind erfahrene Erste-Hilfe-Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK Landesverbandes, und besonderer Einweisung in das jeweilige Programm, ggf. unter Einbeziehung von Fachleuten Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach den jeweils gültigen DRK-Lehrunterlagen Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger und ggf. mit den örtlichen Gliederungen übernommen. Durchführung: An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. Sofern der Ausbilder aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, die praktischen Maßnahmen selbst durchzuführen, muss ein geeigneter Ausbildungshelfer diese übernehmen. Abschluss: Dem Teilnehmer kann nach der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden. Der Träger der Ausbildung legt fest, wer die Teilnahmebescheinigung unterschreibt. Nachbereitung: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (z. B. Teilnehmerlisten und Hygienenachweise) sind einzuhalten. Die Übungsmodelle für die Herz- Lungen-Wiederbelebung, die entsprechenden Masken und sonstiges Zubehör sind, entsprechend der hygienischen Vorschriften der Hersteller zu behandeln. Hierüber ist ein Nachweis zu führen. 18

19 3. Ausbildung von Ausbildern für die Erste-Hilfe Grundausbildung von Erste-Hilfe-Ausbildern Ziel und Zweck Nach erfolgreichem Abschluss des Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgangs können die Teilnehmer die Erste-Hilfe-Ausbildung, das Erste-Hilfe-Training und ggf. -entsprechend den landesverbandsspezifischen Regelungen - die Ausbildung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen selbständig durchführen. Voraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre - Grundsätzlich: Mitgliedschaft in einer Rotkreuz-Gemeinschaft - Beherrschung der deutschen Sprache in Schrift und Wort - Erste-Hilfe-Ausbildung - Teilnahme an einer notfallmedizinische, sanitätsdienstlichen Ausbildung oder einer anderen vergleichbaren Ausbildung mit dokumentierter Prüfung² mit mindestens 48 Unterrichtseinheiten - Mitwirkung bei mindestens einen Lehrgang Erste-Hilfe-Grundausbildung sowie zusätzlich mindestens einem Lehrgang Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber oder alternativ ein Erste-Hilfe-Training (Anlage 5.1.) ist verpflichtend Träger der Ausbildung Träger des Ausbilderlehrgangs ist ausschließlich der DRK Landesverband Lehrkräfte Lehrkräfte werden ausschließlich durch den DRK Landesverband bestimmt Rahmenplan für die Ausbildung Der Lehrgang besteht aus zwei Teilen: 1. Allgemeine Didaktik entspricht dem Teil 1 des Lehrgangs Erwachsenengerechten Unterrichtsgestaltung und darf bei Beginn des Fachlehrgangs nicht älter als 1 Jahr sein. Themenkatalog Allgemeine Didaktik: - Organisation des Lernprozesses - Lehrkraft und Teilnehmer als Lernpartner - Umgang mit Lernzielen - Aufbereitung von Inhalten - Einsatz von Unterrichtsmethoden - Einsatz von Medien - Durchführung von Lernbilanzen 1 Im Rahmen der Ausbildung von Erste-Hilfe-Ausbildern können - entsprechend den landesverbandsspezifischen Regelungen - auch Ausbilder für Lebensrettende Sofortmaßnahmen ausgebildet werden. 2 Gleichwertig sind z. B. Rettungssanitäterausbildung, Medizinische Berufsausbildungen, ärztliche Approbation 19

20 2. Fachdidaktik Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuz, Themenkatalog Fachdidaktik: - Unterrichtsgestaltung - Hintergrundwissen - Einüben durch Unterrichtsbeispiele, methodische Hinweise, Klärung fachlicher Fragen - Organisation der Ausbildung (inkl. Ausbilder-Informationsdienst und Kurs- und Lehrgangsverwaltung, Versicherungsfragen) - Das Deutsche Rote Kreuz - Umgang mit Übungsmodellen (insbes. Hygiene) - EH-Programme und Sonderprogramme - Schriftliche Prüfung - Lehrprobe im Umfang von mindestens 20 Minuten aus dem Erste-Hilfe-Programm Die Teilnahme an einem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung gem. Ordnung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des DRK Teil Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung wird auf den Allgemeinen didaktischen Teil in vollem Umfang angerechnet. Mindestdauer: 55 Unterrichtseinheiten Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger übernommen. Durchführung: An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit einer zweiten Lehrkraft, 20 Personen nicht übersteigen. Abschluss: Über die Prüfung ist gemäß den aktuellen Vorgaben des Landesverbandes Nordrhein eine Niederschrift anzufertigen, aus der Prüfungstag, Ergebnis der Prüfung und ggf. besondere Vorkommnisse hervorgehen (Anlage 5.2.). Wird die Prüfung oder ein Prüfungsteil nicht bestanden, sind die Gründe hierfür in der obengenannten Niederschrift zu dokumentieren. Die Niederschrift ist vom Fachprüfer und dem Leiter des Sachgebietes Breitenausbildung zu unterzeichnen. Den Prüflingen ist Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die Prüfungsunterlagen sind vom Träger der Ausbildung 5 Jahre aufzubewahren. Der Lehrgang ist erfolgreich bestanden, wenn die schriftliche Prüfung mit mindestens 50% der erreichbaren Punktzahl und die Lehrprobe bestanden wurden. Die Lehrprobe kann aus mehreren Teilen bestehen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. 20

21 Die schriftliche Prüfung und die Lehrprobe kann jeweils einmal wiederholt werden. Wird die Wiederholungsprüfung oder werden die Wiederholungsprüfungen nicht bestanden, muss der Lehrgang komplett wiederholt werden. Bei nicht erfolgreichem Abschluss ist eine einmalige Wiederholung des Lehrgangs zulässig. Wird bei dem Wiederholungslehrgang die schriftliche Prüfung und/oder Lehrprobe nicht bestanden, ist keine Wiederholungsprüfung zulässig und der Lehrgang gilt als endgültig nicht bestanden Fortbildung von Erste-Hilfe-Ausbildern 1) Ziel und Zweck In den Fortbildungslehrgängen werden die Kenntnisse und Fertigkeiten der Ausbilder erweitert und vertieft. Voraussetzung: Gültige Lehrberechtigung für die Erste-Hilfe-Ausbildung (gem. 3.1.) Träger der Fortbildung Träger der Fortbildung ist ausschließlich der DRK Landesverband Lehrkräfte Lehrkräfte werden ausschließlich durch den Landesverband bestimmt Rahmenplan für die Fortbildung Die Fortbildungsthemen werden ausschließlich vom Landesverband festgelegt. Die Fortbildung umfasst für Ausbilder für Lebensrettende Sofortmaßnahmen: - mindestens 8 Unterrichtseinheiten (4 Unterrichtseinheiten medizinisch-fachlich und 4 Unterrichtseinheiten pädagogisch), auf die Inhalte der LSM-Ausbildung bezogen, innerhalb von drei Jahren, Erste-Hilfe-Ausbilder: (inkl. Lehrberechtigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste-Hilfe-Training, und/oder Erste Hilfe am Kind und/oder Erste Hilfe für Sportgruppen und/oder Defibrillation durch Ersthelfer und/oder Zielgruppenorientierte Erste-Hilfe-Ausbildung) - mindestens 16 Unterrichtseinheiten (8 Unterrichtseinheiten medizinisch-fachlich und 8 Unterrichtseinheiten pädagogisch), auf die Inhalte der entsprechenden Kurse bezogen, innerhalb von drei Jahren. Für die Lehrberechtigung ist die letzte bescheinigte Fortbildung maßgebend. 1 Im Rahmen der Fortbildung von Erste-Hilfe-Ausbildern können - entsprechend den landesverbandsspezifischen Regelungen analog auch Ausbilder für Lebensrettende Sofortmaßnahmen fortgebildet werden. 21

22 Lehrgang Vorbereitung: Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Fortbildung übernommen. Abschluss: Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, in der die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren erteilt wird. Nach Teilnahme an der Fortbildung können die Lehrberechtigungen für die Erste-Hilfe- Ausbildung und ggf. - entsprechend den landesverbandsspezifischen Regelungen - LSM-Ausbildung verlängert werden Lehrberechtigung / Lehrschein für Erste-Hilfe-Ausbilder 1) Ausstellung des Lehrscheins Voraussetzungen: - Erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang. - Erfolgreiche Durchführung von mindestens zwei Lehrgängen Erste-Hilfe- Grundausbildung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erste- Hilfe-Ausbilderlehrgang teilweise unter Betreuung eines erfahrenen Ausbilders. Die Lehrberechtigung kann anschließend über den aktuellen Antragsvordruck beantragt werden (Anlage 5.2.). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren - ab dem letzten Tag des Ausbilderlehrgangs - erteilt Verlängerung der Lehrberechtigung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - Durchführung von Lehrgängen aus dem Erste-Hilfe-Programm mit insgesamt mindestens 32 Unterrichtseinheiten jährlich (z. B. zwei Erste-Hilfe- Grundausbildungen, vier Lehrgänge Lebensrettende Sofortmaßnahmen, vier Lehrgänge Erste-Hilfe-Training oder Kombination dieser Lehrgänge), - Teilnahme an Fortbildungen entsprechend 3.2., mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von 3 Jahren. Ist die Lehrberechtigung ungültig (Ablaufdatum der Lehrberechtigung), so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang erforderlich Erteilung und Entzug der Lehrberechtigung Die Lehrberechtigung wird ausschließlich vom DRK Landesverband erteilt, wenn alle Voraussetzungen gem erfüllt sind. Die Lehrberechtigung kann vom Bundes- oder Landesverband entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten des Ausbilders für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar ist. 1 Für LSM-Ausbilder gelten die Regelungen bezüglich der LSM-Ausbildung. 22

23 Lehrberechtigungen anderer Hilfsorganisationen Lehrberechtigungen anderer ausbildender Hilfsorganisationen können grundsätzlich vom Landesverband anerkannt werden, wenn die Ausbilderqualifikation mindestens dem einen Erste-Hilfe-Ausbilders entspricht. Vor Erteilung der DRK-Lehrberechtigung ist die Teilnahme an einer Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder und die Einweisung die Lehrunterlage an der DRK Landeschule Nordrhein erforderlich Lehrberechtigung für Ärzte Ein abgeschlossenes medizinisches Studium kann zum Teil auf die medizinischfachliche Qualifikation angerechnet werden. Um eine adäquate pädagogische Umsetzung der Erste-Hilfe-Ausausbildung und -Fortbildung zu gewährleisten, ist die Teilnahme an einer lehrprogrammbezogenen Einweisung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten und die erfolgreiche Durchführung von mindestens zwei Lehrgängen Erste-Hilfe-Grundausbildung innerhalb von zwölf Monaten unter Betreuung eines erfahrenen Ausbilders nachzuweisen. Bei erfolgreichem Abschluss ist den Ärzten eine Lehrberechtigung vom DRK Landesverband zu erteilen. Die Lehrberechtigung kann anschließend über den aktuellen Antragsvordruck beantragt werden (Anlage 5.2.). Träger der Einweisung ist ausschließlich der Landesverband Lehrberechtigung für Pädagogen Ein abgeschlossenes pädagogisches Studium 1 kann zum Teil auf die pädagogische Qualifikation angerechnet werden. Um eine adäquate Umsetzung der Erste-Hilfe- Ausbildung und -Fortbildung zu gewährleisten, ist die Teilnahme an einer lehrprogrammbezogenen Einweisung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten und die erfolgreiche Durchführung von mindestens zwei Lehrgängen Erste-Hilfe- Grundausbildung innerhalb von zwölf Monaten unter Betreuung eines erfahrenen Ausbilders nachzuweisen. Bei erfolgreichem Abschluss ist den Pädagogen eine Lehrberechtigung vom DRK Landesverband zu erteilen. Die Lehrberechtigung kann anschließend über den aktuellen Antragsvordruck beantragt werden (Anlage 5.2.). Träger der Einweisung ist ausschließlich der DRK Landesverband Lehrberechtigung für JRK-Kooperationslehrer² JRK-Kooperationslehrer mit abgeschlossenem Studium, die ausschließlich im Rahmen von Schulsanitätsprojekten Schüler in Erster Hilfe aus- und fortbilden und keine Teilnahme an einer notfallmedizinischen, sanitätsdienstlichen Ausbildung oder an einer anderen vergleichbaren Ausbildung mit mindestens 48 Unterrichtsdauer und dokumentierter Prüfung nachweisen können, haben die Teilnahme an einer speziellen, auf die Tätigkeit abgestimmten Ausbildung von mindestens 32 Unterrichtseinheiten und eine lehrprogrammbezogene Einweisung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildungen und nach erfolgreicher Durchführung von mindestens zwei Lehrgängen Erste-Hilfe-Grundausbildung innerhalb von zwölf Monaten unter Betreuung eines erfahrenen Ausbilders, ist den 1 z.b. Diplom, Bachelor, Master, ² Staatsexamen für Lehramt 23

24 JRK-Kooperationslehrern eine Lehrberechtigung vom DRK Landesverband zu erteilen. Die Lehrberechtigung kann anschließend über den aktuellen Antragsvordruck beantragt werden (Anlage 5.2.). Träger der speziellen Ausbildung und der Einweisung ist ausschließlich der DRK Landesverband Lehrberechtigung / Lehrschein für Ausbilder Erste-Hilfe am Kind Ausstellung des Lehrscheins Voraussetzungen: - Gültige Lehrberechtigung für die Erste-Hilfe-Ausbildung - Erfolgreiche Teilnahme an der Einweisung in die Lehrunterlage. - Erfolgreiche Durchführung von mindestens einem Lehrgang Erste Hilfe am Kind teilweise unter Betreuung eines erfahrenen Ausbilders. Die Lehrberechtigung kann anschließend über den aktuellen Antragsvordruck beantragt werden (Anlage 5.4.). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren erteilt wird Verlängerung der Lehrberechtigung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - Gültige Lehrberechtigung für die Erste-Hilfe-Ausbildung - Durchführung von / Mitwirkung an mindestens einem Lehrgang Erste Hilfe am Kind pro Jahr - Teilnahme an Fortbildungen entsprechend 3.2., mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von 3 Jahren Ist die Lehrberechtigung ungültig (Ablaufdatum des Lehrscheins), so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einer Einweisung in das Programm erforderlich Erteilung und Entzug der Lehrberechtigung Die Lehrberechtigung kann vom DRK Landesverband oder einer von ihm beauftragten Stelle erteilt werden, wenn alle Voraussetzungen gem erfüllt sind. Die Lehrberechtigung kann vom Bundes- oder Landesverband entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten des Ausbilders für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar ist Lehrberechtigung / Lehrschein für Ausbilder Erste-Hilfe für Sportgruppen Ausstellung des Lehrscheins Voraussetzungen: - Gültige Lehrberechtigung für die Erste-Hilfe-Ausbildung 24

25 - Erfolgreiche Teilnahme an der Einweisung in die Lehrunterlage. - Erfolgreiche Durchführung von mindestens einem Lehrgang Erste Hilfe für Sportgruppen 2 teilweise unter Betreuung eines erfahrenen Ausbilders. Die Lehrberechtigung kann anschließend über den aktuellen Antragsvordruck beantragt werden (Anlage 5.5.). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren erteilt wird Verlängerung der Lehrberechtigung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - Gültige Lehrberechtigung für die Erste-Hilfe-Ausbildung - Durchführung von / Mitwirkung an mindestens einem Lehrgang Erste Hilfe für Sportgruppen pro Jahr - Teilnahme an Fortbildungen entsprechend 3.2. Ist die Lehrberechtigung ungültig (Ablaufdatum des Lehrscheins), so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einer Einweisung in das Programm erforderlich Erteilung und Entzug der Lehrberechtigung Die Lehrberechtigung kann vom Landesverband, wenn alle Voraussetzungen gem erfüllt sind. Die Lehrberechtigung kann vom Bundes- oder Landesverband entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten des Ausbilders für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar ist Lehrberechtigung / Lehrschein für Ausbilder Defibrillation durch Ersthelfer Ausstellung des Lehrscheins Voraussetzungen: - Gültige Lehrberechtigung für die Erste-Hilfe-Ausbildung - Erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens 8-stündigen Einweisung in die Lehrunterlage - Erfolgreiche Durchführung von mindestens einem Lehrgang AED- Grundlehrgang, oder AED-Aufbaulehrgang/-Training teilweise unter Betreuung eines erfahrenen Ausbilders. Die Lehrberechtigung kann anschließend über den aktuellen Antragsvordruck beantragt werden (Anlage 5.6.). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren erteilt wird. 2 Integriert in die 16-stündige Erste-Hilfe-Grundausbildung oder als eigenständiges Modul 25

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