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2 Verkaufsstellen Seit. Januar 990 ist aufgrund des Beschlusses des Einwohnerrates der Stadt Lenzburg die Kehrrichtgebühr eingeführt. Die offiziellen Gebühren-Marken sind erhältlich bei: BÜRO RYSER AG Rathausgasse 4 COOP Zeughausstrasse DENNER Bahnhofstrasse DENNER Müli Märt EUROSPAR (Lenzopark) Aarauerstrasse, 560 Staufen FINANZVERWALTUNG Rathausgasse 6 MIGROS Müli Märt MIGROLINO Bahnhof Die Kunststoff-Sammelsäcke sind erhältlich bei: Post AG Murackerstrasse 6 Häfeli AG Hardstrasse 6

3 Normalabfuhr für alle Haushaltungen in Kehrrichtsäcken, mit offiziellen Gebührenmarken der Stadt Lenzburg. Preise pro Bogen mit 0 Gebührenmarken: Fr..50 Fr..00 Fr Fr Pro Jahr wird eine Grundgebühr von Fr. 60. pro Haushaltung bzw. Betrieb erhoben. Die Abfallentsorgung erfolgt einmal wöchentlich.

4 Normalabfuhr von vorhandenen Verpackungen sperrigen Einzelstücken versehen mit der orangen, selbstklebenden Abfallmarke der Stadt Lenzburg. Eine 60-l-Gebührenmarke für Behältnisse oder Einzelstücke von max. 50x50x50 cm bzw. 5 kg oder einem 60-l-Sack entsprechend. Zwei 60-l-Gebührenmarken für Behältnisse oder Einzelstücke von max. 00x50x50 cm oder 5 kg. Bezug von Gebührenmarken siehe Liste der Verkaufsstellen. 4

5 Normalabfuhr mit 800-l-Containern Mehrfamilienhäuser ab 8 Wohnungen und Altstadt-Sammelplätze Ausschliesslich Kehrrichtsäcke mit offiziellen Gebührenmarken Behältnisse mit offiziellen Gebührenmarken Die Container werden durch das Stadtbauamt mit dem offiziellen Kleber für Abfallcontainer versehen. (Siehe Seite nebenan) 5

6 Normalabfuhr für Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe Mit Firmennamen zu kennzeichnende 800-l-Container werden nur geleert, wenn sie mit einer Plombe versehen sind. Die Container werden einmal wöchentlich geleert. Containerplomben können zum Preis von Fr pro Stück bei der Abteilung Finanzen im Rathaus, Telefon , bezogen werden. 6

7 Spezialabfuhren Für Papier, Kleider, Grünabfälle ect. Finden Sie im Sammelkalender Die neuste Ausgabe erhalten Sie jedes Jahr im Dezember zugestellt. Weitere Exemplare sind in der Abteilung Tiefbau und Verkehr, im Försterhaus, Kronenplatz 4, erhältlich. 7

8 Recycling-Sammelplätze gebührenfrei* Ausschliesslich für wiederverwertbare Materialien! (kein Kehricht) Angebote und Standorte gemäss Plan in der Mitte der Broschüre Sammelplatz Werkhof, Werkhofstrasse 0 Mulden und Container für: - Altpapier - Altglas - Gartenabfälle - Konservendosen / Alu gebührenfrei* - Altöl - Kleider / Textilien - Nespressokapseln - Metalle - brennbares Sperrgut - Bauschutt gebührenpflichtig - Kadaver - Kunststoffsäcke - Etagère für noch brauchbare Gegenstände * ausgenommen gewerbliche und industrielle Abfälle Öffnungszeiten Sammelplatz Werkhof Montag, Mittwoch und Freitag Samstag 9.0.0; Uhr Uhr 0

9 Der Umwelt zu liebe! Nicht in den Abfall: Nicht ins Klosett: - Batterien - Altöl - Bauschutt, Bausteine - Chemikalien, Gifte - Explosivstoffe - Binden - feuergefährl. Flüssigkeiten - Farben, Verdünner - Fluoreszenzröhren - Kleintiersand - Gifte, Medikamente - Küchenabfälle - massive Metallteile - Textilien, Strümpfe - Sonderabfälle - Watte, Wattestäbchen - wiederverwertbare Abfälle - Windeln Abfälle nicht im Cheminée oder im Freien verbrennen! Nein No Non

10 Auszug aus dem Abfallreglement vom. Oktober 99 (Überarbeitet April 999) Allg. Bestimmungen Zweck, Geltungsbereich Verantwortlichkeiten Ablieferung Ausnahmen Ziel dieses Reglements ist eine geordnete und umweltschonende Abfallentsorgung und wiederverwertung. Sämtliche in Lenzburg anfallenden Abfälle sind nach den Vorschriften dieses Reglements zu entsorgen, wobei die eidgenössischen oder kantonalen Bestimmungen vorbehalten sind. Jedermann ist verpflichtet, die Abfälle nach Massgabe der in diesem Reglement vorgesehenen Möglichkeiten der Abfallbeseitigung zu trennen. Jeder Verursacher ist dafür verantwortlich, dass sein Abfall vorschriftgemäss beseitigt werden kann. Alle Abfälle aus Haushaltungen und Betrieben sind mit der kommunalen Kehrichtabfuhr oder auf andere Weise gemäss den Vorschriften dieses Reglementes zu beseitigen, soweit nicht Bestimmungen von Bund oder Kanton eine andere Regelung vorsehen (z.b. Art. 0b, 0f, 0g und c USG). Der Gemeinderat kann einzelnen Betrieben bzw. Privatpersonen auf deren Kosten für die Entsorgung von Abfall die direkte Anlieferung in die Kehrichtverbrennungsanlage oder in spezielle Entsorgungsstellen vorschreiben. oder sie auf ihren Antrag hin von der Ablieferungspflicht befreien, sofern dies die Entsorgung durch die Gemeinde (insbesondere die Finanzierung der Kosten für die Sammlung und Entsorgung wiederverwertbarer Abfälle und des allgemeinen Service public im Abfallwesen) nicht nachteilig beeinflusst und sie nachweisen, dass sie den Abfall eigenverantwortlich nach den Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung entsorgen. Auflagen und 4 Bei Ausnahmen gemäss Absatz kann der Gemeinderat Auflagen und Bedingungen Bedingungen verfügen, namentlich eine den konkreten Verhältnissen angemessene Gebühr zur Deckung der Kosten des Service public und des Recyclings. Org. Abfuhren Allgemeine Abfuhren, Spezialabfuhren Spezielle Sammelstellen Die ordentliche Kehrichtabfuhr wird ein- bis zweimal wöchentlich durchgeführt. Spezialabfuhren bis - kompostierbare Abfälle - Altpapier - weitere wiederverwertbare Güter werden gemäss Sammelkalender der Stadt Lenzburg durchgeführt. Der Stadtrat kann das Abführen und Beseitigen des Abfalls ganz oder teilweise einem Dritten übertragen. 4 Der Gemeinderat lässt zur Sammlung bestimmter Abfälle im Interesse des Umweltschutzes oder der Wiederverwertung spezielle Sammelstellen einrichten und unterhalten.

11 Tourenpläne Bediente Strassen Bereitstellen von Abfuhrgut 5 Das Stadtbauamt erstellt die Tourenpläne für die ordentlichen Kehrichtabfuhren und die Spezialabfuhren. Die Sammeldaten für die Spezialabfuhren werden zu Anfang jeden Jahres im Sammelkalender öffentlich bekanntgegeben. 6 Die Abfuhren werden grundsätzlich nur auf den öffentlichen Strassen und Plätzen durchgeführt. Bewohner, deren Häuser an Strassen stehen, die von den Kehrichtwagen dauernd oder zeitweise nicht befahren werden können, oder an Sackgassen ohne Wendeplatz, haben ihr Abfuhrgut an die vom Bauamt bezeichneten Standplätze zu stellen. 7 Das Abfuhrgut soll erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Es ist in der Regel am Strassenrand zu deponieren und muss für das Abfuhrpersonal gut zugänglich sein, darf keine Verletzungsgefahr darstellen und den Verkehr nicht behindern. Die Kehrichtsäcke bzw. die Container sind ausserhalb von Umzäunungen so bereitzustellen, dass weder der Fahr- noch der Fussgängerverkehr beeinträchtigt werden, jedoch das Abfuhrpersonal leichten Zugang hat. Das Bauamt kann für einzelne Überbauungen oder Gebiete Sammelplätze oder Standplätze für Container bezeichnen. Ord. Kehrichtabfuhr 8 Abfallarten Die ordentliche Kehrichtabfuhr beseitigt den für die Verbrennung in der Kehrichtverbrennungsanlage bestimmten Abfall. Ausgenommen sind insbesondere: - wiederverwertbare Abfälle; - Gifte, Medikamente; - Abbruch- und Aushubmaterial, Bauschutt, Erde, Steine; - Explosivstoffe; - flüssige, übelriechende Stoffe; - feuergefährliche Flüssigkeiten, Altöl; - Tierkadaver und Metzgereiabfälle; - massive Metallteile; - Industrieabfälle - sämtliche Sonderabfälle; - alle übrigen insbesondere für die Kehrichtverbrennungsanlage gefähr- lichen oder schädlichen Stoffe. 9 Kehrichtsäcke, Das Sammelgut ist in Kehrichtsäcken zu 7, 5, 60 oder 0 Litern Gebührenmarken Inhalt und mit Gebührenmarken versehenen, sowie in Behältnissen mit maximal je 5 kg Gewicht mit Gebührenmarken versehen, zur Abfuhr bereitzustellen. Jedes Behältnis ist mit einer Gebührenmarke zu versehen. Container Container für Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe ( 0) bedürfen der Bewilligung des Bauamtes: sie sind auf der Frontseite gut leserlich zu bezeichnen. Für jede Leerung ist am Container eine Plombe anzubringen; für die Leerung von Containern mit gepresstem Inhalt kann das Anbringen von zwei Plomben verlangt werden. Brennbare Einzelstücke Brennbare Einzelstücke können der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Sie dürfen das Ausmass von 00x50x50 cm und ein Gewicht von 5 kg nicht überschreiten. Bis zu einem Ausmass von 50x50x50 cm und einem Gewicht von 5 kg sind mit einer, darüber mit 60 Liter-Gebührenmarke zu versehen.

12 Containerpflicht Asche, Feuerungsrückstände 0 Bei Mehrfamilienhäusern ab 8 Wohnungen müssen die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke in Normcontainern (ohne Plombe) bereitgestellt werden. Der Gemeinderat kann die Minimalzahl von 8 Wohnungen erhöhen oder reduzieren. Der Gemeinderat kann Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit grösserem Anfall an Abfällen verpflichten, die Abfälle in Gewerbecontainern bereitzustellen. Die zur Leerung bereitgestellten Gewerbecontainer sind mit einer offiziellen Plombe zu versehen. Asche und Feuerungsrückstände dürfen nur in erkaltetem Zustand zur Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden. Spezialabfuhren Abfalltrennung Jedermann ist verpflichtet, wiederverwertbare Abfälle der Wiederverwertung zuzuführen, den Spezialabfuhren mitzugeben oder zu den hiefür eingerichteten oder bestimmten Sammelstellen zu bringen. Kompostierbare Garten- und Küchenabfälle sind vom Verursacher selber zu Abfälle kompostieren oder einer geordneten Kompostierung oder Wiederverwertung zuzuführen. Grünabfuhren werden gemäss Sammelkalender durchgeführt. Das Sammelgut ist am Tag der Grünabfuhr in offenen, wetterfesten Behältnissen an den üblichen Kehrichtsammelplätzen bereitzustellen. Sperrige Gartenabfälle sind zu bündeln. Komposterbare Abfälle können zudem an den im Sammelkalender vorgesehenen speziellen Sammelstellen deponiert werden. 4 Altpapier, Karton Das Altpapier (Zeitungen, Zeitschriften, Karton, Verpackungspapier) ist in handliche, gut tragbare Bündel zusammenzuschnüren und am Morgen des Sammeltages zur im Sammelkalender aufgeführten Zeit bereitzustellen. Sammelstellen 5 Allgemeines Bei der Benützung der speziellen Sammelstellen sind die vom Gemeinderat im einzelnen Fall erlassenen Benützungsvorschriften zu beachten. Insbesondere dürfen die einzelnen Abfallarten nur in den für sie bestimmten Sammelbehältnissen abgelagert werden. 6 Altglas Die Altglas-Sammelstellen sind für die Aufnahme der reinen Glaswaren wie Flaschen, Einmachgläser und Haushaltgläser, nicht aber für Fensterglas, Spiegel und dergleichen, bestimmt. Altglas darf in den Sammelstellen nur werktags und in der Zeit von Uhr bis 0.00 Uhr deponiert werden. 7 Bauschutt Unternehmer haben Bauschutt in jedem Fall selbst zu entsorgen. Private können kleine Mengen bis ¼ m in der Mulde beim Werkhof des Bauamtes deponieren. 8 Altmetall Unternehmer haben Altmetall in jedem Fall selbst zu entsorgen. Private könne kleine, im Haushalt anfallende Teile in der Mulde beim Werkhof des Bauamtes deponieren. 4

13 Weitere Sammelstellen Beseitigung umweltgefährdender Stoffe Grundsatz Batterien und Fluoreszenzröhren Altöl Industrielle und gewerbliche Abfälle Gifte und Medikamente, chemische Abfälle, Sonderabfälle 9 Nach Bedarf kann der Gemeinderat weitere Sammelstellen betreiben lassen (z.b. kompostierbare Abfälle, Konservendosen- und Aluminiumsammelstellen usw.). 0 Für die Entsorgung umweltgefährdender Stoffe gelten die einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften (Umweltschutz-, Gewässerschutz-, Giftgesetz usw.). Batterien sind der Verkaufsstelle zurückzugeben. Fluoreszenzröhren und andere quecksilberhaltige Lampen sind der Verkaufsstelle zurückzubringen. Grössere Mengen können auch im Magazin der Städtischen Werke, Werkhofstrasse, abgegeben werden. Altöl ist der Verkaufsstelle zurückzubringen. Kleinere Mengen Altöl können in die hierfür eingerichteten Behälter bei den Sammelstellen geleert werden; die Anlieferer haben ihre Behälter selber zu entsorgen. Fett, Ölemulsionen, leicht brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Verdünner usw. sind dem Lieferanten zurückzugeben. 4 Gifte und Medikamente in kleinen Mengen sind einer Apotheke oder Drogerie oder der vom Kanton bezeichneten Annahmestelle abzugeben. Sonderabfälle sind dem Lieferanten zurückzugeben. Grössere Mengen Gifte und Medikamente sowie Sonderabfälle sind einem bewilligten Entsorgungsbetrieb abzugeben. 5 Tierkadaver, Tierkadaver und Metzgereiabfälle sind in den Bauamtswerkhof zu Metzgereiabfälle bringen, wobei grosse Stücke telefonisch angemeldet werden müssen. 6 Entsorgungskosten Die dem Gemeinwesen für die Entsorgung der im Abschnitt V genannten Abfälle entstehenden Kosten können den Anlieferern weiterverrechnet werden. Finanzierung 7 Allgemeines Zur Finanzierung der Abfallentsorgung, einschliesslich Kosten für die Sammlung und Entsorgung wiederverwertbarer Abfälle, erhebt die Gemeinde folgende Gebühren: a) Sackgebühren und/oder Gebührenmarken, Containerplomben; b) Jährliche Grundgebühr pro Haushalt bzw. Betrieb, welche je zur Hälfte im April und im Oktober mit den Energierechnungen der Städtischen Werke erhoben wird. Die Gebühren werden so festgesetzt, dass die Nettoaufwendungen (einschliesslich Kapitaldienst für die notwendigen Investitionen) zu 00% gedeckt werden. 5

14 Strafbestimmungen Die Kosten für die Anschaffung von Containern und weitere Kosten für die Bereitstellung der Abfälle sind von den Benützern zu tragen. Ebenso gehen die Kosten für besondere Arten der Abfallentsorgung (z.b. eigene Kompostierung, Direktlieferungen in Entsorgungsanlagen, Sonderabfallentsorgung, Öl- und Benzinabscheiderleerungen) zu Lasten der Abfallverursacher ( 6) Wer den Vorschriften dieses Reglements zuwiderhandelt, insbesondere wer -Abfälle an anderen Stellen als den dafür bestimmten Sammelplätzen oder ausserhalb der speziellen Sammelstellen (z.b. im Wald) deponiert, -die Vorschriften über die Bereitstellung des Abfalls ( 7 bis ) und über die Sammelstellen ( 5 bis 9) missachtet, wird durch Strafbefehl des Gemeinderates mit Busse bis zu Fr. 00. bestraft. Es gilt das Verfahren gemäss des Gemeindegesetzes. Vorbehalten bleiben kantonale oder eidgenössische Strafbestimmungen. Kosten der Beseitigung reglementswidriger Zustände Für weitere Fragen steht Ihnen die Stadt Lenzburg, Abteilung Tiefbau und Verkehr gerne zur Verfügung. Telefon: Der Verursacher hat für die tatsächlichen Kosten aufzukommen, die bei der Beseitigung vorschriftswidrig deponierter Abfälle entstehen. (Untersuchung, Beseitigung und Mitteilung an den Verursacher). Helfen Sie mit, unsere Umwelt sauber zu halten!! Das Stadt Lenzburg dankt Ihnen für Ihr Interesse und die Mithilfe bei der zeitgemässen Entsorgung des Abfalls. 6

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