Tipps und Tricks für einfache Abrechnung
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- Thomas Wolf
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Tipps und Tricks für einfache Abrechnung Wenn Sie mit DMRZ.de schnell und einfach arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie Erfahren Sie, wie Sie Rechnungen drucken, Tarifkennzeichen hinterlegen oder Rechnungen stornieren und vieles viels mehr Krankentransporte (Taxi/Mietwagen): Einzugsermächtigungen für Privatrechnungen, Zuzahlungsrechnungen und Rechnungsfahrten Einzugsermächtigungen einfach für Privatrechnungen, Zuzahlungsrechnungen und Rechnungsfahrten Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Zahlungen für Rechnungen an Versicherte per Lastschrift einzuziehen. Dies gilt für Privatrechnungen, Zuzahlungsrechnungen und Rechnungsfahrten.
2 Menüpunkt Stammdaten Klicken Sie links in der Menüleiste auf den Menüpunkt Stammdaten und anschließend auf Versicherte. Dort können Sie verschiedene Informationen zu Ihren Versicherten verwalten. Klicken Sie nun für denjenigen Versicherten, für den Sie die Informationen zur Einzugsermächtigung verwalten möchten, auf das Bearbeiten -Symbol. Im unteren rechten Bereich der Maske finden Sie den Bereich Zahlungsart. Sie können hier folgende Zahlungsarten auswählen: Lastschrift, SEPA oder Überweisung. Informationen zur Einzugsermächtigung verwalten
3 Beträge für Privatrechnungen, Zuzahlungsrechnungen oder Rechnungsfahrten A.Zahlungsart Lastschrift Möchten Sie Beträge für Privatrechnungen, Zuzahlungsrechnungen oder Rechnungsfahrten von dem jeweiligen Versicherten per Lastschrift einziehen oder tun Sie dies bereits, setzen Sie das entsprechende Kennzeichen für diese Optionen. Zahlungsart Versicherter Bestimmen Sie anschließend den Status der Lastschrift: 1. Wählen Sie hier bisher keine erteilt, sofern Sie die Zahlbeträge per Lastschrift einziehen möchten, Ihnen jedoch noch keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Das System druckt dann beim Rechnungsdruck automatisch ein Einzugsermächtigungs- Formular als Beiblatt aus. 2. Verwenden Sie für diesen Versicherten kein Lastschrift-Verfahren und möchten Sie dies auch nicht, so wählen Sie den Status keine Ermächtigung. Ihnen wird dann kein Beiblatt beim Rechnungsdruck für diesen Versicherten mit ausgedruckt. 3. Wurde Ihnen eine Einzugsermächtigung für diesen Versicherten erteilt, ob bereits im Vorfeld oder anhand des Vordrucks, den Ihnen das DMRZ nun zur Verfügung stellt, dann wählen Sie den Status wurde erteilt. Ein entsprechender Vermerk, dass die betreffende Rechnungssumme vom angegebenen Konto abgebucht wird, erscheint dann auf den jeweiligen Rechnungen.
4 Menü "Abrechnungsfälle" Hat Ihnen der Versicherte eine Einzugsermächtigung erteilt und wählen Sie diesen Status dementsprechend aus, so erscheinen darunter Eingabefelder, für die dazugehörige Bankverbindung. Füllen Sie die bitte aus. Erstellen Sie nun einen Abrechnungsfall in der Maske Abrechnungsfälle für diesen Versicherten, für den Sie zuvor die Lastschrift-Einstellungen vorgenommen haben oder öffnen einen zurückgestellten Abrechnungsfall. Wenn Sie möchten, dass die Lastschrift-Einstellungen für die Zuzahlungsrechnung und/oder Privatrechnungen bzw. Rechnungsfahrten innerhalb dieses Abrechnungsfalls übernommen werden: Öffnen Sie den Reiter Zahlungen im Bereich Sonstige Daten. Setzen Sie hier ein Kennzeichen bei Zahlungsart nutzen für : Privat/Rechnungsfahrt und/oder Zuzahlung. Zahlungen und "Zuzahlung" Hinweis: Die von Ihnen gesetzten Kennzeichen in den Abrechnungsfällen sind letztendlich ausschlaggebend. 1. Sofern Sie in den Daten des jeweiligen Versicherten festgelegt haben, dass bisher keine Ermächtigung erteilt wurde und in einem Abrechnungsfall die entsprechenden Kennzeichen für die Verwendung einer Einzugsermächtigung gesetzt haben, erscheint eine Einzugsermächtigung als Beiblatt beim Rechnungsausdruck. Diese können Sie dem Versicherten zum Ausfüllen zuschicken oder überreichen. Sobald der Versicherte Ihnen das Formular ausgefüllt hat, ändern Sie den Status beim Versicherten in Einzugsermächtigung erteilt. 2. Sofern Sie in den Daten des jeweiligen Versicherten festgelegt haben, dass eine Einzugsermächtigung erteilt wurde und in einem Abrechnungsfall die entsprechenden Kennzeichen für die Verwendung einer Einzugsermächtigung gesetzt haben, erscheint
5 3. ein entsprechender Vermerk auf der erstellten Rechnung: Der Rechnungsbetrag wird wie vereinbart in den nächsten Tagen von Ihrem Konto (Kontonr.) mit der BLZ (Nummer) abgebucht. Sie können den Text des Vermerks in der Maske Belegkonfiguration nach Ihren Wünschen anpassen. Haben Sie in den Daten des jeweiligen Versicherten festgelegt, dass keine Ermächtigung vorhanden ist und Sie somit keine verwenden wollen, erscheinen die Optionen zur Verwendung der Einzugsermächtigung nicht in den Abrechnungsfällen. B.Zahlungsart SEPA Im Zuge der Umstellung auf SEPA zum Februar 2014 für inländische Zahlungsvorgänge schaffen wir Ihnen bereits jetzt die Möglichkeit, die Kontodaten Ihrer Versicherten im entsprechenden Format (IBAN und BIC) zu hinterlegen. 1. Arbeiten Sie bereits mit den entsprechenden SEPA-Lastschriften, so wählen Sie hier den Status wurde erteilt. Ihnen wird analog zur Standard-Lastschrift ebenfalls ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung an den jeweiligen Versicherten mit aufgedruckt. Setzen Sie auch hierbei das Kennzeichen im jeweiligen Abrechnungsfall innerhalb des Reiters Zahlungen im Bereich Sonstige Daten. Den Text, der auf der Rechnung erscheint, können Sie in der Maske Belegkonfiguration anpassen. 2. Wählen Sie den Status bisher keine erteilt, sofern Sie eine Lastschrift nach SEPA- Richtlinien verwenden möchten. Vordrucke hierzu finden Sie bei Ihrer Bank oder im Internet. Das DMRZ wird Ihnen im Laufe der nächsten Monate diese Vordrucke ebenfalls zur kostenlosen Verfügung bereitstellen. 3. Möchten Sie keine Ermächtigung verwenden, wählen Sie den Status keine Ermächtigung verwenden. C.Zahlungsart Überweisung Sofern der Versicherte Ihnen die Rechnungsbeträge überweist, dient Ihnen diese Zahlungsart lediglich als Hinweis, dass Sie die Rechnungssumme überwiesen bekommen. Dies hat keine weiteren Auswirkungen. Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Zusammenfassung Bisher gab es für Unternehmer im Bereich Krankentransport in Niedersachsen bei Fahrten mit Wartezeit die Möglichkeit, die gesamte Fahrstrecke (also Hin- und Rückfahrt)
6 als einfache Fahrt zu erfassen. HTML-Version: Auszeichnungen / Awards Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen *** = der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. 1 = Pflegedienste zahlen nur 0,1% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. für jeden weiteren Euro über Euro Abrechnungsguthaben pro Monat. Und bis Euro günstige 0,5% für die Abrechnung mit allen Kostenträgern. *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. 4 = Sie erhalten als Neukunde ein Abrechnungs-Guthaben in Höhe von 10 Euro. Voraussetzung: Gilt nur für Erstanmeldungen und die erste Abrechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung erfolgen. Danach ist keine Vergütung / Gutschrift der 10 Euro mehr möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. 5 = Optional zubuchbares Dokumentenmanagement inkl. SmartSnapp: Für nur 1 Euro pro angefangenem Gigabyte gespeicherten Datenvolumen pro Monat zzgl. MwSt. nutzen Sie unsere komfortable Direkt-Archivierung. Das Dokumenten-Management kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Für das monatliche Transfervolumen können Kosten anfallen. Die ersten 20 Gigabyte sind jedoch kostenlos. Für jedes Gigabyte mehr berechnen wir 10 Cent pro angefangenes Gigabyte zzgl. MwSt. Werden die Leistungen nicht bezahlt, werden alle Funktionen im Dokumenten-Management bis zum Eingang der Zahlung gesperrt. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.
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