Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: BV zur Lieferung von elektrischer Energie (mindestens 60 % Ökostrom)
|
|
- Lisa Peters
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: BV17332 zur Lieferung vn elektrischer Energie (mindestens 60 % Ökstrm)
2 1. Vrbemerkung Die VRR AöR schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie (mindestens 60 % Ökstrm) aus. Mit dieser Ausschreibung will die VRR AöR ihre CO2- Emissinen senken und zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen. 2. Lieferumfang (1) Gegenstand der Vergabe ist die Strmlieferung an alle Strmabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 1 zur LB) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervlumen beträgt ca kwh/jahr. (2) Die geschätzten Verbrauchs- und Leistungsdaten für das Jahr 2018 bilden einen Orientierungsrahmen für die Angebtskalkulatin und stellen keine verbindlichen Abnahmemengen dar. (3) Der gelieferte Strm muss während des gesamten Lieferzeitraums zu mindestens 60 % bilanziell aus erneuerbaren Energien stammen 3. Lieferzeitraum Die Ausschreibung der Strmlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erflgt für den Zeitraum vm bis zum Lsbildung Lse werden nicht gebildet. Der Auftrag wird insgesamt vergeben. 5. Durchführung der Strmlieferung (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Lieferung und der Auftraggeber zur Abnahme des gesamten Bedarfs elektrischer Energie an alle in der Anlage 1 zur LB aufgeführten Abnahmestellen. (2) Neue Abnahmestellen des Auftraggebers für den Eigenbedarf (Zugänge aufgrund vn Neuinstallatinen der Übernahme vrhandener Zähler) werden auf Wunsch des Auftraggebers in diesen Strmliefervertrag einbezgen. Hinzukmmende Abnahmestellen des Auftraggebers werden zu den vereinbarten Preisen und Bedingungen beliefert. Mit Stilllegung, Änderung, Vermietung bzw. Verpachtung der Veräußerung können einzelne Abnahmestellen aus diesem Strmliefervertrag herausgenmmen werden. Hinzukmmende und abgehende Abnahmestellen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mindestens acht Wchen vr Lieferbeginn bzw. Lieferende schriftlich der per mit. 6. Strmlieferpreise (1) Für die abgenmmene Energie zahlt der Auftraggeber einen Strmpreis in Cent pr Kilwattstunde. (2) Die angebtenen Strmlieferpreise (nett) sind an der dafür vrgesehenen Stelle in das Preisblatt einzutragen (Anlage 3 zur LB). (3) In die angebtenen Strmlieferpreise sind flgende Preisbestandteile einzurechnen, die bei der Strmlieferung im Lieferzeitraum anfallen: Entgelte für die Lieferung und Abrechnung der Energie (Ökstrm-Lieferung). (4) Nicht in die Angebtspreise sind einzurechnen:
3 Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber Umlage gemäß 19 Absatz 2 Strmnetzentgeltverrdnung (StrmNEV) Offshre-Haftungsumlage gemäß 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kpplungs-Gesetz (KWKG) Knzessinsabgaben gemäß Knzessinsabgabenverrdnung (KAV) eventuell anfallende Blindarbeit berhalb der Abrechnungsfreigrenze Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) Strmsteuer Umsatzsteuer (5) Änderungen der Ergänzungen des Preisblattes sind unzulässig. Das Preisblatt ist vllständig auszufüllen und zu unterschreiben. Anderenfalls wird das Angebt nicht gewertet. Der Strmlieferpreis ist als reiner Arbeitspreis zu kalkulieren und anzubieten, d. h. es wird weder ein Grundpreis pr Abnahmestelle nch ein Leistungspreis vereinbart. (6) Der Strmlieferpreis ist für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart. (7) Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber die Netznutzungsentgelte, die Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung, die Umlage nach 19 Absatz 2 StrmNEV, die Offshre-Haftungsumlage nach 17f EnWG, die Aufschläge gemäß KWKG swie die Knzessinsabgabe hne Aufschlag weiter. (8) Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, jede berechtigte Änderung der Netznutzungsentgelte, der Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung, der Umlage nach 19 Absatz 2 StrmNEV, der Offshre-Haftungsumlage nach 17f EnWG, der Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kpplungsgesetz, der Knzessinsabgabe und der EEG-Umlage rückwirkend zum Zeitpunkt ihrer Änderung spätestens mit der Jahresrechnung für jede Abnahmestelle an den Auftraggeber in vllem Umfang weiterzugeben. (9) Alle Preise sind Nettpreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, derzeit in Höhe vn 19 %. 7. Netznutzung Ausgeschrieben und vergeben wird die Strmlieferung inklusive Netznutzung (s genannter All-inclusive-Strmliefervertrag). 8. Zuschlagskriterien (1) Zuschlagskriterium ist der angebtene Strmlieferpreis. (2) Es wird der vm Bieter angebtene reine Strmlieferpreis berücksichtigt. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebte aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Umlage nach 19 Absatz 2 StrmNEV, Offshre-Haftungsumlage nach 17f EnWG, Ksten für Messung und Abrechnung der Energie, KWKG-Aufschläge, Knzessinsabgabe, EEG-Umlage und Strmsteuer).
4 9. Ausschluss vn Nebenangebten Nebenangebte sind nicht zugelassen. 10. Abrechnung der Strmlieferung (1) Die Rechnungslegung erflgt durch den Auftragnehmer. Die Rechnungsanschrift des Auftraggebers lautet: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Zentrales Finanz- und Gremienmanagement Augustastr Gelsenkirchen (2) Wenn unsere.g. Auftragsnummer in der späteren Rechnung nicht angegeben wird, kann diese bei uns im Hause nicht eindeutig zugerdnet und smit nicht zeitnah bearbeitet werden. (3) Bitte senden Sie die Rechnungen ausschließlich im PDF-Frmat an die flgende E- Mail-Adresse: rechnungen@vrr.de. Vn Papierrechnungen bitten wir höflichst abzusehen. (4) Die Abrechnung erflgt auf Grundlage der für das jeweilige Lieferjahr mitgeteilten Strmpreise swie des Verzeichnisses der Abnahmestellen (Anlage 1 zur LB). (5) Jede Rechnung hat Angaben zu den Leistungs- und Verbrauchsdaten swie zu den Strmpreisbestandteilen zu enthalten. Der Auftragnehmer hat in jeder Rechnung flgende Preisbestandteile separat auszuweisen: Strmpreise Netznutzungsentgelte Umlage nach 19 Absatz 2 StrmNEV Offshre-Haftungsumlage nach 17f EnWG Aufschläge gemäß KWKG Knzessinsabgabe gemäß KAV EEG-Umlage gemäß EEG Strmsteuer gemäß Strmsteuergesetz Umsatzsteuer. (6) Die Zusammenfassung einzelner Preisbestandteile zum Zwecke der Rechnungslegung ist vrher mit dem Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen. (7) Der Auftragnehmer erteilt für jede nach diesem Vertrag belieferte Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung eine mnatliche Rechnung. Die Abrechnung erflgt auf Grundlage der mnatlich gemessenen Leistungs- und Verbrauchsdaten. (8) Der Auftragnehmer erteilt für alle nach diesem Vertrag belieferten Abnahmestellen bis zum 31. Januar des Flgejahres eine Jahresrechnung, sfern der Netzbetreiber ihm rechtzeitig alle dafür ntwendigen Daten geliefert hat. Bei verzögerter Datenübermittlung durch den Netzbetreiber verpflichtet sich der Auftragnehmer, sich gegenüber dem Netzbetreiber um eine möglichst rechtzeitige Übermittlung der ntwendigen Daten zu bemühen und gegenüber dem Auftraggeber die Jahresrechnung zeitnah zu erstellen. Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber zusammenhängend alle Jahresrechnungen. (9) Der Auftraggeber leistet an den Auftragnehmer mnatliche Abschlagszahlungen. (10) Rechnungsjahr und Lieferjahr ist das Kalenderjahr.
5 (11) Die prüffähigen Rechnungen sind binnen drei Wchen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber hne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind bargeldls zu leisten. 11. Persönlicher Ansprechpartner (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber für die gesamte Vertragslaufzeit einen persönlichen Ansprechpartner zu benennen, der dem Auftraggeber für alle Belange im Zusammenhang mit der Strmlieferung zur Verfügung steht. (2) Beratungsleistungen und snstige Dienstleistungen des persönlichen Ansprechpartners sind mit dem vereinbarten Strmlieferpreis abgeglten. 12. Lieferunterbrechung und Haftung (1) Sllte einer der Vertragspartner durch höhere Gewalt der snstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, ganz der teilweise daran gehindert sein, seinen Liefer- bzw. Bezugsverpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukmmen, s ruhen diese Verpflichtungen s lange, bis die Störungen und deren Flgen behben sind. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Gegenleistung. Der Betrffene ist verpflichtet, seinen Vertragspartner sfrt zu verständigen und unverzüglich mit allen technisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu srgen, die Vraussetzungen zur Erfüllung dieses Strmliefervertrages wiederherzustellen. Bei einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses gilt Absatz (2) entsprechend. (2) Der Auftragnehmer ist vn der Lieferpflicht befreit, sweit und slange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses aus eigenen Rechten unterbrchen hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind der vn ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. (3) 19 StrmGVV findet entsprechende Anwendung. (4) Im Übrigen haften die Vertragspartner einander hinsichtlich der Erfüllung aller wechselseitigen Pflichten aus diesem Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen. 13. Fristen (1) Die Angebtsfrist endet am , Uhr. (2) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Ksten Für die Kalkulatin und Erstellung der Angebte swie für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet der Auftraggeber den Bietern keine Aufwendungen. 15. Geheimhaltung (1) Alle Unterlagen und Infrmatinen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren swie der etwaigen anschließenden Vertragserfüllung überlassen der kenntlich gemacht werden, dürfen hne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt der Dritten zugänglich gemacht werden. Das vm Bieter beschäftigte Persnal ist zur
6 Geheimhaltung aller persnenbezgenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Angebtsabgabe und Auftragserfüllung bekannt werden. (2) Jeder Bieter haftet für Schäden, die aus der Weitergabe dieser Daten entstehen, es sei denn, der Bieter weist nach, dass der Schaden weder vrsätzlich nch fahrlässig entstanden ist. 16. Verzeichnis der Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung Anlage 1 Verzeichnis der Abnahmestellen Anlage 2 Eckdaten für das Jahr 2018 Anlage 3 Preisblatt
Öffentliche Ausschreibung Stromlieferung für die kommunalen Anlagen
Öffentliche Ausschreibung Stromlieferung für die kommunalen Anlagen Gemeinde Rheinhausen Hauptstraße 95 79365 Rheinhausen Lieferzeitraum: 01.01.2017-31.12.2019 Angebotsabgabe (Preisblatt und Stromliefervertrag):
MehrAusschreibung. Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung für Abnahmestellen der Gemeinde Kernen nachfolgend Auftraggeber genannt. Leistungsbeschreibung
Ausschreibung Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung für Abnahmestellen der Gemeinde Kernen nachfolgend Auftraggeber genannt Leistungsbeschreibung 1 1 Allgemeines 3 2 Lieferumfang 3 3 Lieferzeitraum 3
MehrAusschreibung. Lieferung von elektrischer Energie inkl. Netznutzung für Abnahmestellen der Gemeinde Kernen nachfolgend Auftraggeber genannt
Ausschreibung Lieferung von elektrischer Energie inkl. Netznutzung für Abnahmestellen der Gemeinde Kernen nachfolgend Auftraggeber genannt Leistungsbeschreibung 1 1 Allgemeines 3 2 Lieferumfang 3 3 Lieferzeitraum
MehrPreisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahmen ohne Leistungsmessung (Stufenmodell)...2. Preisblatt 2 - Netzentgelte für Entnahmen mit Leistungsmessung...
Preisblatt Netzentgelte Gas inklusive Ksten vrgelagerte Netze Gültig ab 01.01.2017 Inhalt Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahmen hne Leistungsmessung (Stufenmdell)...2 Preisblatt 2 - Netzentgelte für
MehrLos 3: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbh
Los 3: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbh 1 Vorbemerkungen Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh
MehrIHK n Die Weiterbildung. Fachkraft im Bewachungsgewerbe. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Termin. Schulungsort. Termin. Schulungsort.
Seite 1 730 0 Fachkraft im Bewachungsgewerbe 29.06.2017 bis 20.07.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus 26.09.2017 bis 19.10.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus 23.11.2017 bis 14.12.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus
MehrVorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )
Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2017) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrVereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,
MehrIHK n Die Weiterbildung. Bildung von Profis für Leute mit Zielen!
Seite 1 Seite 2 Anmeldung Prüfungsvrbereitung Industriekauffrau/-mann - schriftliche Prüfung Vrbereitung zur Smmerprüfung 2017 Termin Teilnehmer Anrede Vrname Nachname Geburtsdatum Geburtsrt PLZ Ort Straße
MehrPreisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand
Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2013 Anlage 3 a Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
MehrPreisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung)
Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2017 A B C D Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preise für Messstellenbetrieb inklusive und Datenbereitstellung
MehrPreisblatt. - bei Lieferbeginn vor dem
Preisblatt - bei Lieferbeginn vor dem 0.0.08 profi C8 PLUS ohne Schwachlast-Regelung Preise gültig ab. Juli 08 Für die nachfolgenden Preise gilt im Zeitraum. Juli 08 bis 0. Juni 00 gemäß den Konditionen
MehrLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung des Auftrags zur Stromlieferung und/oder zur Erdgaslieferung im Lieferzeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 (Strom) bzw. 1. Januar 2018 bis 1. Januar 2021 (Gas) an das Landratsamt
MehrCode of Conduct VAS/WAP Billing Dienste
Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten
MehrPreisblatt Netznutzung Strom der Flughafen Köln Bonn GmbH gültig ab
Preisblatt Netznutzung Strom der Flughafen Köln Bonn GmbH gültig ab 01.01.2018 Die Netznutzungsentgelte verstehen sich zuzüglich der nachfolgend aufgeführten Umlagen und Abgaben. Die Umlagen und Abgaben
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2018) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrPreisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung)
Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2014 A B C D Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preise für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und
MehrAnlage a. Preisblatt des Netzbetreibers. Netzentgelte Strom ab ELE Verteilnetz GmbH
Anlage a. Preisblatt des Netzbetreibers Netzentgelte Strom ab 01.01.2017 Preisblatt 1: Preisblatt 2: Preisblatt 3: Preisblatt 4: Preisblatt 5: Preisblatt 6: Preisblatt 7: Preisblatt 8: Preisblatt 9: Preisblatt
MehrVorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )
Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2016) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrPreisliste Netznutzung Strom
Preisliste Netznutzung Strom Stand: 01. Januar 2019 Preisliste Preise und Konditionen für die Netznutzung der Netzgesellschaft Ahlen mbh Die Preise und Konditionen gelten für alle Netzkunden und Händler,
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen Netzverlustenergie 2017 der. Stadtwerke Norderstedt
Allgemeine Vertragsbedingungen Netzverlustenergie 2017 der Stadtwerke Norderstedt Präambel Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen ist die Schaffung eines Regelungsrahmens zwischen
MehrMuster Angebots- und Bewerbungsbedingungen. Geschäftszeichen. Bewerbungsbedingungen
Muster Angebts- und Bewerbungsbedingungen Auftraggeber/Vergabestelle Geschäftszeichen Vergabeverfahren betreffend: Bewerbungsbedingungen Der Auftraggeber beabsichtigt, die in den nachflgenden Vergabeunterlagen
MehrPreisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität Netzgebiet Ispringen
Preisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität Netzgebiet Ispringen Die nachfolgenden Preise für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes
MehrVereinbarungserklärung zur Bereitstellung von virtuellen Windows Servern
zur Bereitstellung vn virtuellen Windws Servern 0. Präambel Grundlage ist die Benutzerrdnung des ZIM nachflgend Anbieter genannt. Berechtigt sind Einrichtungen der Universität Wuppertal, vertreten durch
Mehrvoraussichtliche Entgelte für Netznutzung gültig ab:
Die Entgelte für Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. voraussichtliche Entgelte für Netznutzung Preisblatt 1 für Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung
MehrAllgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2012 der Stadtwerke Lünen GmbH Netz
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2012 der Stadtwerke Lünen GmbH Netz 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netznutzungsverordnung Strom verpflichten
MehrEntgelte für Netznutzung gültig ab:
Die Entgelte für Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelte für Netznutzung Preisblatt 1 für Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung Netznutzungsentgelte
MehrVEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV)
VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV) zwischen Letztverbraucher Straße PLZ Ort nachfolgend Letztverbraucher" genannt und EnergieNetz Mitte GmbH Monteverdistraße
MehrVorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )
Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2019) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrPreisblatt 1: Netznutzungsentgelte
blatt 1: Netznutzungsentgelte 1.1 Kunden mit Leistungsmessung Entnahmestelle im Jahresnutzungsdauer T< 2.500 h/a T >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw a /kw a Mittelspannungsnetz
MehrMittelspannung 9,81 1,79 39,18 0,62. Niederspannung 19,64 4,79 95,95 1,74
Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
MehrAGB Strom Geschäftskunden. für die Lieferung elektrischer Energie an Geschäftskunden ( AGB Strom Geschäftskunden ) Version: 2014/07/1
Version: 2014/07/1 Datum: 01.07.2014 AGB Strom Geschäftskunden für die Lieferung elektrischer Energie an Geschäftskunden ( AGB Strom Geschäftskunden ) Seite 1 von 5 Version: 2014/07/1 Inhalt 1 Definitionen
MehrPreisblatt 1: Netznutzungsentgelte
Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Schönebeck GmbH nach StromNEV a) Kunden mit Leistungsmessung Entnahmestelle im Jahresnutzungsdauer T< 2.500 h/a T >= 2.500 h/a Leistungspreis
MehrEntgelt für den Messstellenbetrieb: 519,50 pro Jahr
Preisblatt für die Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 1. Der Kunde zahlt einen Arbeitspreis Energie in Höhe von: 15,00 Cent pro kwh. Der Arbeitspreis
Mehrzwischen Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh Hafenplatz Münster - nachfolgend Käufer genannt und xy xy xy - nachfolgend Verkäufer genannt
Vertrag über die Lieferung und die Abnahme von elektrischer Energie nach einem Fahrplan zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste (Verlustenergie) zwischen Hafenplatz 1 48155 Münster - nachfolgend
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV X
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV X I n h a l t s v e r z e i c h n i s Vorbemerkung... 1 1 Sperrung bzw. Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden
MehrAllgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2009 der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2009 der 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Netzbetreiber zur Beschaffung
MehrPreisblatt für die Netznutzung des Stromverteilnetzes ab
Preisblatt für die Netznutzung des Stromverteilnetzes ab 01.01.2018 Gemäß 17 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze wird die festgelegte Erlösobergrenze in Netznutzungsentgelte
MehrPreisblatt STROM. Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2018
Preisbestandteile sind im Einzelnen: Preisblatt STROM Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2018 Nutzung der Netzinfrastruktur (z. B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen),
MehrAnlage LB. Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie für die Saarland-Spielbank GmbH. Leistungsbeschreibung
Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie für die Saarland-Spielbank GmbH Leistungsbeschreibung August 2017 Inhalt Seite 1 Ausgangslage und Zielsetzung 1 2 Gegenstand der Preisanfrage 1 2.1
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrPreisblatt Netznutzung
Preisblatt Netznutzung Elektrizitätsversorgungsnetz der Netz & Energie Betriebsgesellschaft mbh für das Objekt: Forum Steine, Forum 1, in 90457 Stein Dieses Preisblatt wird gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG
MehrPreisblatt für Netznutzungsentgelte 2014 einschließlich vorgelagerter Netze
Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2014 einschließlich vorgelagerter Netze der (Netzbetreiber) Südring 1/3 59065 Hamm Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile: Die Preisbestandteile
MehrStromnetzgebühren der Stadtwerke Schönebeck Gmbh
Netzentgelte Strom der Stadtwerke Schönebeck GmbH blatt 1: Netzentgelte Strom 1.1 Netznutzungsentgelt für Kunden mit Leistungsmessung Jahresnutzungsdauer Jahresnutzungsdauer Entnahme im T < 2.500 h/a T
MehrPreisblatt Netznutzung
Preisblatt Netznutzung Elektrizitätsversorgungsnetz der Netz & Energie Betriebsgesellschaft mbh für das Objekt: TM50, Thomas- Mann-Straße 50, in Nürnberg Dieses Preisblatt wird gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung...1 1 Sperrung bzw. Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden
MehrA. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
A. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung A.1. Netznutzung Das Entgelt für die Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung setzt sich aus einem Grundpreis sowie einem sentgelt zusammen.
MehrAnlage 2/1. Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte. Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Schönebeck GmbH nach StromNEV gültig ab
Anlage 2/1 Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte Netznutzungsentgelte der nach StromNEV a) Kunden mit Leistungsmessung Entnahmestelle im Jahresnutzungsdauer T< 2.500 h/a T >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis
MehrVorbemerkung. 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden (zu 11 Ziffer 6 und 11 LRV)
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen I n h a l t s v e r z e i c h n i s - - Vorbemerkung...1 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden (zu 11 Ziffer 6 und 11 LRV)...1 2 Steuer- und Abgabenklausel
MehrPreisblatt Netznutzung
Preisblatt Netznutzung Elektrizitätsversorgungsnetz der Netz & Energie Betriebsgesellschaft mbh für das Objekt: Neu Mitte Fürth, Moststraße, in Fürth Dieses Preisblatt wird gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV IX
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV IX I n h a l t s v e r z e i c h n i s Vorbemerkung... 1 1 Steuer- und Abgabenklausel (zu 8 Ziffer 7 und Ziffer 12 LRV)...
MehrVorläufige Preisliste Entgelte für Netzzugang Gas
SWB Netz GmbH Vorläufige Preisliste Entgelte für Netzzugang Gas Stand: 06.10.2016 Gültig ab dem 01.01.2017 Vorläufige Netznutzungsentgelte der SWB Netz GmbH (Stand 06.10.2016, gültig ab dem 01.01.2017)
MehrErgänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9
Stadtwerke Eilenburg GmbH Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung...1 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden
MehrEntgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG vorläufige Preise gültig ab 01.01.2019 *) Stand: 15.10.2018 *) vorläufige Preise gemäß 20 Abs. 1 EnWG Preisblatt 1 Entgelte für
MehrNetznutzungsentgelte der Stadtwerke Weinheim GmbH im PLZ-Gebiet:
Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Weinheim GmbH im PLZ-Gebiet: 69469 Weinheim 64646 Heppenheim OT Ober-Laudenbach 68623 Lampertheim OT Hüttenfeld 69494-69497 und 69502 Hemsbach 69510, 69511 und 69514
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG
LEISTUNGSBESCHREIBUNG zur Lieferung von Los 1: Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften des Abwasserzweckverbands "Untere Selz" im Rahmen der Ausschreibung des Lieferauftrags im offenen
MehrPreisblatt Netznutzung
Preisblatt Netznutzung Elektrizitätsversorgungsnetz der Netz & Energie Betriebsgesellschaft mbh für das Objekt: Neu Mitte Fürth, Moststraße, in Fürth Dieses Preisblatt wird gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG
MehrDas Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.
Entgelte für die Netznutzung Strom des Jahres 2017 (Stand: 22. Dezember 2016) Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.
MehrPreisblatt für Netznutzungsentgelte 2018 einschließlich vorgelagerter Netze
Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2018 einschließlich vorgelagerter Netze der (Netzbetreiber) Südring 1/3 59065 Hamm Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile: Die Preisbestandteile
MehrPreisblatt Netznutzung
Preisblatt Netznutzung Elektrizitätsversorgungsnetz der Netz & Energie Betriebsgesellschaft mbh für das Objekt: Neu Mitte Fürth, Moststraße, in Fürth Dieses Preisblatt wird gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung... 1 1 Sperrung bzw. Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden
MehrEntgelte für Netznutzung gültig ab:
Die Entgelte für Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelte für Netznutzung Preisblatt 1 für Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung Netznutzungsentgelte
MehrAb dem sind die Netzentgelte zusätzlich im Konzessionsgebiet der Gemeinde Wachtberg
Preisblatt 1: Netznutzung für Kunden mit reg. Leistungsmessung (RLM) Die Netzentgelte der INFRAWEST GmbH gelten seit dem 01.01.2014 neben dem Aachener Netzgebiet auch für die Netzgebiete der Gemeinde Simmerath
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab für
Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab 01.01.2017 für Brücken-Center Ansbach GmbH Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag uns zum 01.01.2017
MehrDas Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.
Entgelte für die Netznutzung Strom des Jahres 2018 (Stand: 21. Dezember 2017) Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.
MehrWartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach
Wartungsvertrag Zwischen dem Auftraggeber: Firma Und dem Auftragnehmer: SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße 4 61449 Steinbach wird auf der Grundlage der vereinbarten Wartungsbedingungen ein Vertrag
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung...1 1 Sperrung bzw. Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden
MehrVereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Kunde GmbH, Straße Hausnummer, PLZ Kundenort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und E.DIS Netz GmbH,
MehrEntgelte für die Nutzung des Stromnetzes der. Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH
Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Remstalwerk Stand: 1. Januar 2019 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem der Entnahmestellen mit ¼ Lastgangzählung (Kunden mit registrierender Lastgangmessung)
MehrErgänzende Geschäftsbedingungen. zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10
Versorgungs-GmbH Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 Vorbemerkung Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV X
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV X I n h a l t s v e r z e i c h n i s Vorbemerkung... 1-1 Sperrung bzw. Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden
MehrPreisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung gültig ab
Stadtwerke Greven GmbH Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung gültig ab 1.1.2015 Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze
MehrErgänzende Bedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV 10
Anlage 4 Ergänzende Bedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV 10 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung...1 1 Sperrung / Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden (zu 11 Ziffer
MehrERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM
ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2017 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung... 1 1 Sperrung auf
MehrAnlage 2. zum Lieferantenrahmenvertrag Gas. nach KoV 8
Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV 8 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung... 2 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden (zu 7 Ziffer 1 lit. c) aa) LRV)... 2 2 Steuer-
MehrEntgelte für Netznutzung gültig ab:
Die sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Preisblatt 1 für Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung Netznutzungsentgelte Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer
Mehr< h/a >= h/a. Entnahme aus Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
Entgelte für den Netzzugang Strom gemäß 21ff EnWG Eschwege, 20. Dezember 2017 Netzentgelte Strom Preisblatt ab 1. Januar 2018 Entgelte gemäß Messstellenbetriebsgesetz Auf Grundlage der ARegV 17 erfolgt
MehrPreisblatt Leistungen des Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH zum
Preisblatt Leistungen des Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH zum 1.1.2012 Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile Die Preisbestandteile sind im Einzelnen: Preise für
MehrNetzentgelte Strom der MVV Enamic IGS Gersthofen GmbH Gültig vom bis Inhaltsübersicht
Die Preisblätter gelten vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014. Inhaltsübersicht Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung Preisblatt
MehrPreisblatt für Netznutzungsentgelte 2019 einschließlich vorgelagerter Netze
Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2019 einschließlich vorgelagerter Netze der (Netzbetreiber) Südring 1 59065 Hamm Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile: Die Preisbestandteile
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10. Vorbemerkung... 2
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Vorbemerkung... 2 1 Sperrung bzw. Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung... 1 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden (zu 11 Ziffer
Mehrvorläufige Netznutzungsentgelte 2019
vorläufige Netznutzungsentgelte 2019 Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung
Mehr