Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: BV zur Lieferung von elektrischer Energie (mindestens 60 % Ökostrom)

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1 Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: BV17332 zur Lieferung vn elektrischer Energie (mindestens 60 % Ökstrm)

2 1. Vrbemerkung Die VRR AöR schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie (mindestens 60 % Ökstrm) aus. Mit dieser Ausschreibung will die VRR AöR ihre CO2- Emissinen senken und zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen. 2. Lieferumfang (1) Gegenstand der Vergabe ist die Strmlieferung an alle Strmabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 1 zur LB) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervlumen beträgt ca kwh/jahr. (2) Die geschätzten Verbrauchs- und Leistungsdaten für das Jahr 2018 bilden einen Orientierungsrahmen für die Angebtskalkulatin und stellen keine verbindlichen Abnahmemengen dar. (3) Der gelieferte Strm muss während des gesamten Lieferzeitraums zu mindestens 60 % bilanziell aus erneuerbaren Energien stammen 3. Lieferzeitraum Die Ausschreibung der Strmlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erflgt für den Zeitraum vm bis zum Lsbildung Lse werden nicht gebildet. Der Auftrag wird insgesamt vergeben. 5. Durchführung der Strmlieferung (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Lieferung und der Auftraggeber zur Abnahme des gesamten Bedarfs elektrischer Energie an alle in der Anlage 1 zur LB aufgeführten Abnahmestellen. (2) Neue Abnahmestellen des Auftraggebers für den Eigenbedarf (Zugänge aufgrund vn Neuinstallatinen der Übernahme vrhandener Zähler) werden auf Wunsch des Auftraggebers in diesen Strmliefervertrag einbezgen. Hinzukmmende Abnahmestellen des Auftraggebers werden zu den vereinbarten Preisen und Bedingungen beliefert. Mit Stilllegung, Änderung, Vermietung bzw. Verpachtung der Veräußerung können einzelne Abnahmestellen aus diesem Strmliefervertrag herausgenmmen werden. Hinzukmmende und abgehende Abnahmestellen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mindestens acht Wchen vr Lieferbeginn bzw. Lieferende schriftlich der per mit. 6. Strmlieferpreise (1) Für die abgenmmene Energie zahlt der Auftraggeber einen Strmpreis in Cent pr Kilwattstunde. (2) Die angebtenen Strmlieferpreise (nett) sind an der dafür vrgesehenen Stelle in das Preisblatt einzutragen (Anlage 3 zur LB). (3) In die angebtenen Strmlieferpreise sind flgende Preisbestandteile einzurechnen, die bei der Strmlieferung im Lieferzeitraum anfallen: Entgelte für die Lieferung und Abrechnung der Energie (Ökstrm-Lieferung). (4) Nicht in die Angebtspreise sind einzurechnen:

3 Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber Umlage gemäß 19 Absatz 2 Strmnetzentgeltverrdnung (StrmNEV) Offshre-Haftungsumlage gemäß 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kpplungs-Gesetz (KWKG) Knzessinsabgaben gemäß Knzessinsabgabenverrdnung (KAV) eventuell anfallende Blindarbeit berhalb der Abrechnungsfreigrenze Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) Strmsteuer Umsatzsteuer (5) Änderungen der Ergänzungen des Preisblattes sind unzulässig. Das Preisblatt ist vllständig auszufüllen und zu unterschreiben. Anderenfalls wird das Angebt nicht gewertet. Der Strmlieferpreis ist als reiner Arbeitspreis zu kalkulieren und anzubieten, d. h. es wird weder ein Grundpreis pr Abnahmestelle nch ein Leistungspreis vereinbart. (6) Der Strmlieferpreis ist für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart. (7) Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber die Netznutzungsentgelte, die Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung, die Umlage nach 19 Absatz 2 StrmNEV, die Offshre-Haftungsumlage nach 17f EnWG, die Aufschläge gemäß KWKG swie die Knzessinsabgabe hne Aufschlag weiter. (8) Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, jede berechtigte Änderung der Netznutzungsentgelte, der Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung, der Umlage nach 19 Absatz 2 StrmNEV, der Offshre-Haftungsumlage nach 17f EnWG, der Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kpplungsgesetz, der Knzessinsabgabe und der EEG-Umlage rückwirkend zum Zeitpunkt ihrer Änderung spätestens mit der Jahresrechnung für jede Abnahmestelle an den Auftraggeber in vllem Umfang weiterzugeben. (9) Alle Preise sind Nettpreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, derzeit in Höhe vn 19 %. 7. Netznutzung Ausgeschrieben und vergeben wird die Strmlieferung inklusive Netznutzung (s genannter All-inclusive-Strmliefervertrag). 8. Zuschlagskriterien (1) Zuschlagskriterium ist der angebtene Strmlieferpreis. (2) Es wird der vm Bieter angebtene reine Strmlieferpreis berücksichtigt. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebte aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Umlage nach 19 Absatz 2 StrmNEV, Offshre-Haftungsumlage nach 17f EnWG, Ksten für Messung und Abrechnung der Energie, KWKG-Aufschläge, Knzessinsabgabe, EEG-Umlage und Strmsteuer).

4 9. Ausschluss vn Nebenangebten Nebenangebte sind nicht zugelassen. 10. Abrechnung der Strmlieferung (1) Die Rechnungslegung erflgt durch den Auftragnehmer. Die Rechnungsanschrift des Auftraggebers lautet: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Zentrales Finanz- und Gremienmanagement Augustastr Gelsenkirchen (2) Wenn unsere.g. Auftragsnummer in der späteren Rechnung nicht angegeben wird, kann diese bei uns im Hause nicht eindeutig zugerdnet und smit nicht zeitnah bearbeitet werden. (3) Bitte senden Sie die Rechnungen ausschließlich im PDF-Frmat an die flgende E- Mail-Adresse: rechnungen@vrr.de. Vn Papierrechnungen bitten wir höflichst abzusehen. (4) Die Abrechnung erflgt auf Grundlage der für das jeweilige Lieferjahr mitgeteilten Strmpreise swie des Verzeichnisses der Abnahmestellen (Anlage 1 zur LB). (5) Jede Rechnung hat Angaben zu den Leistungs- und Verbrauchsdaten swie zu den Strmpreisbestandteilen zu enthalten. Der Auftragnehmer hat in jeder Rechnung flgende Preisbestandteile separat auszuweisen: Strmpreise Netznutzungsentgelte Umlage nach 19 Absatz 2 StrmNEV Offshre-Haftungsumlage nach 17f EnWG Aufschläge gemäß KWKG Knzessinsabgabe gemäß KAV EEG-Umlage gemäß EEG Strmsteuer gemäß Strmsteuergesetz Umsatzsteuer. (6) Die Zusammenfassung einzelner Preisbestandteile zum Zwecke der Rechnungslegung ist vrher mit dem Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen. (7) Der Auftragnehmer erteilt für jede nach diesem Vertrag belieferte Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung eine mnatliche Rechnung. Die Abrechnung erflgt auf Grundlage der mnatlich gemessenen Leistungs- und Verbrauchsdaten. (8) Der Auftragnehmer erteilt für alle nach diesem Vertrag belieferten Abnahmestellen bis zum 31. Januar des Flgejahres eine Jahresrechnung, sfern der Netzbetreiber ihm rechtzeitig alle dafür ntwendigen Daten geliefert hat. Bei verzögerter Datenübermittlung durch den Netzbetreiber verpflichtet sich der Auftragnehmer, sich gegenüber dem Netzbetreiber um eine möglichst rechtzeitige Übermittlung der ntwendigen Daten zu bemühen und gegenüber dem Auftraggeber die Jahresrechnung zeitnah zu erstellen. Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber zusammenhängend alle Jahresrechnungen. (9) Der Auftraggeber leistet an den Auftragnehmer mnatliche Abschlagszahlungen. (10) Rechnungsjahr und Lieferjahr ist das Kalenderjahr.

5 (11) Die prüffähigen Rechnungen sind binnen drei Wchen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber hne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind bargeldls zu leisten. 11. Persönlicher Ansprechpartner (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber für die gesamte Vertragslaufzeit einen persönlichen Ansprechpartner zu benennen, der dem Auftraggeber für alle Belange im Zusammenhang mit der Strmlieferung zur Verfügung steht. (2) Beratungsleistungen und snstige Dienstleistungen des persönlichen Ansprechpartners sind mit dem vereinbarten Strmlieferpreis abgeglten. 12. Lieferunterbrechung und Haftung (1) Sllte einer der Vertragspartner durch höhere Gewalt der snstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, ganz der teilweise daran gehindert sein, seinen Liefer- bzw. Bezugsverpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukmmen, s ruhen diese Verpflichtungen s lange, bis die Störungen und deren Flgen behben sind. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Gegenleistung. Der Betrffene ist verpflichtet, seinen Vertragspartner sfrt zu verständigen und unverzüglich mit allen technisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu srgen, die Vraussetzungen zur Erfüllung dieses Strmliefervertrages wiederherzustellen. Bei einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses gilt Absatz (2) entsprechend. (2) Der Auftragnehmer ist vn der Lieferpflicht befreit, sweit und slange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses aus eigenen Rechten unterbrchen hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind der vn ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. (3) 19 StrmGVV findet entsprechende Anwendung. (4) Im Übrigen haften die Vertragspartner einander hinsichtlich der Erfüllung aller wechselseitigen Pflichten aus diesem Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen. 13. Fristen (1) Die Angebtsfrist endet am , Uhr. (2) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Ksten Für die Kalkulatin und Erstellung der Angebte swie für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet der Auftraggeber den Bietern keine Aufwendungen. 15. Geheimhaltung (1) Alle Unterlagen und Infrmatinen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren swie der etwaigen anschließenden Vertragserfüllung überlassen der kenntlich gemacht werden, dürfen hne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt der Dritten zugänglich gemacht werden. Das vm Bieter beschäftigte Persnal ist zur

6 Geheimhaltung aller persnenbezgenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Angebtsabgabe und Auftragserfüllung bekannt werden. (2) Jeder Bieter haftet für Schäden, die aus der Weitergabe dieser Daten entstehen, es sei denn, der Bieter weist nach, dass der Schaden weder vrsätzlich nch fahrlässig entstanden ist. 16. Verzeichnis der Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung Anlage 1 Verzeichnis der Abnahmestellen Anlage 2 Eckdaten für das Jahr 2018 Anlage 3 Preisblatt

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