Los 3: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbh
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- Anke Geier
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1 Los 3: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbh 1 Vorbemerkungen Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh schreibt die Lieferung von elektrischer Energie (Strom) für ihre Zählpunkte (gemäß Datenblatt) im Versorgungsgebiet europaweit im offenen Verfahren nach Sektorenverordnung SektVO Stand Juli 2018 aus. 2 Gegenstand der Vergabe Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von elektrischer Energie (Strom) an alle Abnahmestellen des entsprechenden Loses, die in dem Datenblatt genannt sind. Mit der Stromlieferung verbunden ist die Durchführung aller mit der An- und Abmeldung sowie Abwicklung der Abnahmestellen zur Netznutzung zusammenhängenden Pflichten und Aufgaben. Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf ca. 160 MWh pro Jahr. Im Lieferzeitraum können ggf. weitere Zählpunkte hinzukommen oder entfallen. Die Aufnahme der Stromlieferungen soll am um 00:00 Uhr beginnen und am um 24:00 Uhr enden. Eine Vertragsverlängerung für das Jahr 2021 ist optional anzubieten. Der Auftragnehmer hat die Stromlieferung nach den Regelungen des Stromliefervertrages durchzuführen. Diese Leistungsbeschreibung ist als Anlage Bestandteil des Stromliefervertrages. 3 Leistungsbestandteile Die Vertragsleistung besteht in der Lieferung von elektrischer Energie (Strom). Außerdem hat der Auftragnehmer im Sinne einer all inclusive -Lieferung insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Seite 1 von 5
2 Treffen der Vereinbarungen mit allen betroffenen Netzbetreibern zur Sicherstellung von Durchleitungsrechten und Systemdienstleistungen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind Fortlaufende Ergänzung und Korrektur der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandten Datenblätter und Übermittlung an den Auftraggeber spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres Die Abrechnung erfolgt anhand eines jährlichen Abschlags zu Jahresbeginn und einer Jahresrechnung gem. tats. Verbrauch je Lieferstelle. Abrechnung getrennt nach Arbeitspreis gemäß Preisregelung, Netznutzungskosten, Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung, Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben und Umlagen und gegebenenfalls noch zusätzliche, heute noch nicht bekannte Abgaben und Umlagen oder sonstige Kosten. Zusätzlich erhält der Auftraggeber jährlich eine Übermittlung der Daten in elektronischer, tabellarischer Form. Prüfung der vom Netzbetreiber abgerechneten Netznutzungskosten. Der Auftragnehmer begleicht die Rechnungen der Verteilnetzbetreiber zu den Netzentgelten. Er berechnet diese Zahlungen in gleicher Höhe im Rahmen seiner Rechnungsstellung an die RWW weiter. Im anzubietenden Arbeitspreis sind nicht enthalten: Netznutzungskosten Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung Abgaben, Umlagen Strom- und Umsatzsteuer 4 Wertung Vergabekriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. in der Beschreibung aufgeführt sind. Grundlage der Wertung des Angebots (gemäß Preisformel Ziffer 5) sind die Settlement Preise Cal 19 (Phelix Base Year Future /Phelix Peak Year Future) vom 29. Juni 2018 der EEX in Leipzig (F1BY, F1PY). Seite 2 von 5
3 Zur Ermittlung des niedrigsten Preises werden die für die jeweiligen Lieferjahre angebotenen Basis-Strompreise gemäß Preisregelung in /MWh mit der erwarteten Jahresmenge von ca. 160 MWh/a multipliziert. Daraus ergibt sich eine Jahressumme in /a für das Lieferjahr. Der Zuschlag wird auf die so ermittelten niedrigsten Gesamtkosten erteilt. Seite 3 von 5
4 5 Preisregelung Angefragt ist Faktor a, Faktor b und eine handling fee (PA 20XX ) für das jeweilige Lieferjahr. PA 2019 = PA 2020 = PA 2021 = Der tatsächliche Lieferpreis für ein Lieferjahr (vertraglicher Strompreis PE 20XX ) ergibt sich dann anhand folgender Formel: mit : PE 20XX = + a P Base20XX + b P Peak20XX + PA 20XX PE 20XX PA 20XX = neuer vertraglicher Strompreis (=Lieferpreis) für das Jahr XX, = handling fee für das Jahr XX (gemäß Angebot Ausschreibung) P Base = Wert in /MWh Settlement Preis Strom Base (F1BY) an der EEX- Strombörse (European Energy Exchange) 1 am Ende eines Börsentags für das Lieferjahr 20xx P Peak = Wert in /MWh Settlement Preis Strom Peak (F1PY) an der EEX- Strombörse am Ende eines Börsentags für das Lieferjahr 20xx Der endgültige Strom-Lieferpreis für ein Lieferjahr ergibt sich wie folgt: An einem vom RWW frei wählbaren Bestellzeitpunkt (max. einer für die Lieferung 2019 und max. jeweils einer für die Lieferung 2020 und 2021 bei Vertragsverlängerung) wird der 1 Die EEX veröffentlicht die Strompreise unter EEX / PHELIX Futures / Terminmarkt, handelstäglicher Settlement Preis für die Stromhandelsprodukte für das jeweilige Lieferjahr. Seite 4 von 5
5 Preis durch Einsetzen der EEX-Settlement-Preise (F1BY, F1PY) in die Preisformel ermittelt. Die Fixierung findet jeweils vor Beginn der neuen Lieferperiode statt. Frühester Fixierungszeitpunkt ist der erste auf den Tag der Vergabe folgende Handelstag an der EEX, spätester Fixierungstermin der letzte Handelstag an der EEX vor dem 14. Dezember 2018 für das Lieferjahr Das Zeitfenster für die Fixierung der Mengen für das Lieferjahr 2020 beginnt mit dem ersten Handelstag der EEX des Jahres 2019 und endet mit dem letzten Handelstag der EEX vor dem Wird der Vertrag nach der Mindestlaufzeit verlängert, so beginnt das Zeitfenster der Fixierungen der Liefermengen für 2021 mit dem ersten Handelstag der EEX des Jahres 2020 und endet mit dem letzten Handelstag der EEX vor dem Dabei wird der Preis auf 0,01 /MWh kaufmännisch auf- bzw. abgerundet. Der sich so zum Bestellzeitpunkt ergebende endgültige Lieferpreis wird Vertragspreis des Stromliefervertrages für das jeweilige Lieferjahr 20XX. Bestellzeitpunkte Lieferjahr 2019: max. 1 frei wählbarer Termin Bestellzeitpunkte Lieferjahr 2020: max. 1 frei wählbarer Termin Bestellzeitpunkte Lieferjahr 2021 (Option Verlängerung): max. 1 frei wählbarer Termin Bestellungen kann die RWW nur an solchen Tagen vornehmen, an denen EEX-Settlement- Preise verfügbar sind. Werden die der Preisformel zugrunde liegenden EEX-Settlement-Preise in der angegebenen Form nicht mehr veröffentlicht oder ungültig, so einigen sich die Parteien einvernehmlich auf andere, den EEX Settlement-Preisen möglichst gleich- oder nahekommende Bezugsgrößen. (Stempel & Unterschrift) (Stempel & Unterschrift) Seite 5 von 5
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