Los 1: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh 1 Vorbemerkungen

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1 Los 1: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh 1 Vorbemerkungen Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh schreibt die Lieferung von elektrischer Energie (Strom) für ihre Zählpunkte (gemäß Datenblatt Los 1) im Versorgungsgebiet europaweit im offenen Verfahren nach Sektorenverordnung SektVO Stand Juli 2018 aus. 2 Gegenstand der Vergabe Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von elektrischer Energie (Strom) an alle Abnahmestellen des entsprechenden Loses, die im entsprechenden Datenblatt genannt sind. Mit der Stromlieferung verbunden ist die Durchführung aller mit der An- und Abmeldung sowie Abwicklung der Abnahmestellen zur Netznutzung zusammenhängenden Pflichten und Aufgaben. Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf ca. 39 GWh pro Jahr. Die in dem Datenblatt angegebenen Verbrauchs- und ggf. Leistungswerte der einzelnen Abnahmestellen stellen lediglich einen Orientierungsrahmen dar und sind keine verbindliche Abnahmemenge bzw. -größe. Im Lieferzeitraum können ggf. weitere Zählpunkte hinzukommen oder entfallen. Die Aufnahme der Stromlieferungen soll am um 0.00 Uhr beginnen und am um 24:00 Uhr enden. Eine Vertragsverlängerung um ein Jahr für das Jahr 2021 ist optional anzubieten. Der Auftragnehmer hat die Stromlieferung nach den Regelungen des Stromliefervertrages durchzuführen. Diese Leistungsbeschreibung ist als Anlage Bestandteil des Stromliefervertrages. 3 Leistungsbestandteile Die Vertragsleistung besteht in der Lieferung von elektrischer Energie (Strom). Außerdem hat der Auftragnehmer im Sinne einer all inclusive -Lieferung insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Seite 1 von 8

2 Treffen der Vereinbarungen mit allen betroffenen Netzbetreibern zur Sicherstellung von Durchleitungsrechten und Systemdienstleistungen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind Fortlaufende Ergänzung und Korrektur der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandten Datenblätter und Übermittlung an den Auftraggeber spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres Monatliche Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber bis spätestens zum 10. Werktag des Folgemonats, getrennt nach Arbeitspreis gemäß Preisregelung, Netznutzungskosten, Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung, Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben und Umlagen und gegebenenfalls noch zusätzliche, heute noch nicht bekannte Abgaben und Umlagen oder sonstige Kosten. Zusätzlich erhält der Auftraggeber jährlich eine Übermittlung der Daten in elektronischer, tabellarischer Form. Prüfung der von den Netzbetreibern abgerechneten Netznutzungskosten. Der Auftragnehmer begleicht die Rechnungen der Verteilnetzbetreiber zu den Netzentgelten. Er berechnet diese Zahlungen in gleicher Höhe im Rahmen seiner Rechnungsstellung an die RWW weiter. Zustimmung zur Durchführung der atypischen Netznutzung gem. 19 Abs.2 Satz 1 StromNEV an ausgewählten Abnahmestellen des Auftraggebers nach Vorgaben des RWW. Abwicklung aller erforderlichen Modalitäten, welche es Bedarf um ein Sondernetzentgelt nach 19 Abs. 2 Satz 1 mit dem zuständigen Netzbetreiber zu vereinbaren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe folgende Bedingungen entsprechend der Vorgaben vollumfänglich zu erfüllen: o Falls erforderlich Bildung eines Subbilanzkreises für das entsprechende Los o Bedingt durch die Eigenerzeugungsanlage in dem geschlossenen Verteilnetz Dohne kann es zu einer Netzeinspeisung von Überschussstrom kommen. Dieser Überschussstrom ist in den vom AN für RWW betriebenen Sub- Bilanzkreis aufzunehmen und auf Monatsebene mit den übrigen RWW- Abnahmestellen zu saldieren. Seite 2 von 8

3 Um dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Einschätzung der Ein- und Ausspeisesituation des Loses 1 zu geben, werden die ¼ Stunden scharfen Lastgangdaten der: o Eigenerzeugungsanlage Wasserkraft und der im Los enthaltenen Zählpunkte für den Zeitraum 2017 vollständig beigefügt. Im anzubietenden Arbeitspreis sind nicht enthalten: Netznutzungskosten Abgaben, Umlagen Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung Strom- und Umsatzsteuer 4 Wertung Vergabekriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. in der Beschreibung aufgeführt sind. Grundlage der Wertung des Angebots (gemäß Preisformel Ziffer 5) sind die Settlement Preise Cal 19 (Phelix Base Year Future /Phelix Peak Year Future) vom 29. Juni 2018 der EEX in Leipzig (F1BY, F1PY). Zur Ermittlung des niedrigsten Preises werden die für die jeweiligen Lieferjahre angebotenen Basis-Strompreise gemäß den folgenden Schritten ermittelt: Festlegung der Modellparameter/Struktur der Beschaffung Preisbildung Preisfixierung Gesamter Preis der gelieferten elektrischen Energie Der sich aus den oben genannten Schritten ergebende Preis P Energie (in /MWh) für die angefragten Lieferjahre wird mit der zu erwartenden Jahresmenge von Los 1 multipliziert. Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf die so ermittelten niedrigsten Gesamtkosten erteilt. Seite 3 von 8

4 5 Preisregelung Preis P Tranche = a base + b Peak + PA 20xx wobei base den täglichen Spotmarktpreis für das Produkt base des Folgejahres und peak den täglichen Spotmarktpreis für das Produkt peak des Folgejahres bezeichnet. Nach der u.g. Indexformel (Punkt 6.3) soll handelstäglich eine vom Auftraggeber bestimmte Teilmenge der gesamten Liefermenge preislich fixiert werden. Anzubieten ist Faktor a, Faktor b und eine handling fee (PA 20XX ) für das jeweilige Lieferjahr. PA 2019 =..,... /MWh PA 2020 =..,... /MWh PA 2021 =..,... /MWh 6 Preisbildung Der Gesamtpreis für die gelieferte Menge an elektrischer Energie ergibt sich aus den Teilschritten: 6.1 Festlegung der Modellparameter/Struktur der Beschaffung 6.2 Preisfixierung 6.3 Preisfindung 6.4 Gesamter Preis der gelieferten elektrischen Energie 6.1 Festlegung der Modellparameter/Struktur der Beschaffung Seite 4 von 8

5 Der prognostizierte Gesamtbedarf des Kunden beträgt ca. 39 GWh elektrische Energie für das Lieferjahr Die Struktur der Abnahme (Base- und Peakfaktor) ist durch die Bieter frei wählbar (gemäß 6.1.1) und anhand der Lastgangdaten zu ermitteln. Die Faktoren a zur Gewichtung des base-anteils und b zur Gewichtung des peak-anteils sind gemäß Formel vom Bieter im Angebot anzubieten. a. a = freier Parameter des Baseanteils b. b = freier Parameter des Peakanteils c. PA 20xx =..,... /MWh = anzubietende "handling fee" des jeweiligen Lieferjahres 6.2 Preisfixierung Die zu beschaffende Gesamtmenge ist börsentäglich für das folgende Lieferjahr zu beschaffen. Dazu teilt der Auftragnehmer die gesamte zu beschaffende Menge durch alle für das aktuelle Lieferjahr möglichen Handelstage an der EEX. Hat ein Jahr beispielsweise 250 Handelstage an der EEX, so beträgt die börsentäglich zu beschaffende Menge 0,4% der Gesamtmenge. Für die Fixierung des Lieferjahres 2019 verkürzt sich die Anzahl der möglichen Börsentage in 2018 entsprechend Zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Preisfixierungszeitraums kann auf Wunsch des Auftraggebers der Preis für die gesamte, bisher noch nicht preisfixierte Restmenge des prognostizierten Gesamtbedarfs des Auftraggebers als letzte Tranche mit dem entsprechenden Preis gemäß Ziffer 6.3 fixiert werden (Closing). Hierzu sendet der Auftraggeber bis spätestens Uhr am, dem Handelstag vorausgehenden Werktag, gemäß Ziffer eine an: den betreuenden Energiemanager: mail@mail.com Cc. Weiterer Mitarbeiter: mail@mail.com oder alternativ per Fax an folgende Nr.: XXX/XXXX Das Preisfixierungsverfahren ist in diesem Fall abgeschlossen. Seite 5 von 8

6 6.2.3 Alternativ zum automatisierten Preisfixierungsverfahren gemäß der vorstehenden Ziffer kann der Auftraggeber: - bei Bedarf Tranchen in vom Auftraggeber festgelegter Höhe gemäß Ziffer 6.3 fixieren, - bei Bedarf das automatisierte Preisfixierungsverfahren aussetzen Für die Ausübung der in dieser Ziffer beschriebenen Rechte sendet der Auftragnehmer bis spätestens Uhr am, dem Handelstag vorausgehenden Werktag, gemäß Ziffer eine an: den betreuenden Energiemanager: mail@mail.com Cc. Weiterer Mitarbeiter: mail@mail.com oder alternativ per Fax an folgende Nr.: XXX/XXXX Sofern der Preis für 100 % des prognostizierten Gesamtbedarfs des Auftragnehmers nicht bis zum letzten Tag des Preisfixierungszeitraumes fixiert wurde, wird die gesamte, noch nicht preisfixierte Restmenge am letzten Handelstag mit dem Preis gemäß Ziffer 6.3 fixiert Die Preisfindung einer bereits preisfixierten Tranche kann nachträglich nicht mehr aufgehoben oder korrigiert werden. 6.3 Preisfindung Der Preis für eine Tranche des Lieferjahres ergibt sich gemäß folgender Indexformel: P Tranche = (a P Base ) + (b P Peak ) + PA 20xx P Tranche : Tranchenenergiepreis am Tag t der Preisfixierung in /MWh, gerundet auf zwei Nachkommastellen Seite 6 von 8

7 P Base : Settlementpreis des Jahres-Kontraktes Cal-20 xx Base (Long Code Phelix Baseload Year Futures, Cal-20 xx ") an der EEX European Energy Exchange AG, Leipzig, am Tag t in /MWh P Peak : Settlementpreis des Jahres-Kontraktes Cal-20 xx Peak (Long Code Phelix Peakload-Year Futures, Cal-20 xx ") an der EEX European Energy Exchange AG, Leipzig, am Tag t in /MWh a bzw. b: Kundenindividueller Base- und Peakfaktor gemäß Ziffer 6.1 lit. a und b PA 20xx : Handling fee gemäß Ziffer 5 = angefragter Preis t: Tag der Preisfixierung Die vorstehend genannten Settlementpreise werden handelstäglich auf der Internetseite nach Börsenschluss veröffentlicht (Handelsdaten Strom Terminmarkt/Phelix Futures). Der endgültige, vom Auftragnehmer für das Lieferjahr 2019 bzw (optional 2021) zu entrichtende Arbeitspreis (Auftragnehmerenergiepreis, Arbeitspreis)" gemäß 6 der Vertragsbedingungen berechnet sich aus dem mengengewichteten Mittel aller gemäß Ziffer 6.2 dieser Richtlinie fixierten Tranchenenergiepreise für das Lieferjahr nach folgender Berechnungsformel: P Energie = M1 P Tranche1 + M2 P Tranche M gesamt P Energie : Auftragnehmerenergiepreis in /MWh (Arbeitspreis) M1: Tranchenmenge am Tag der ersten Preisfixierung in % P Tranche1 : Tranchenenergiepreis am Tag der ersten Preisfixierung in /MWh M2: Tranchenmenge am Tag der zweiten Preisfixierung in % P Tranche2 : Tranchenenergiepreis am Tag der zweiten Preisfixierung in /MWh M gesamt : 100 % (Gesamtbedarf des Auftraggebers) Das Ergebnis wird auf ct/kwh umgerechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der auf diese Weise ermittelte Arbeitspreis findet Eingang in die individuelle Preisvereinbarung für dieses Lieferjahr und gilt mithin als Arbeitspreis (Auftragnehmerenergiepreis) gemäß 6 der Vertragsbedingungen für das entsprechende Lieferjahr. Seite 7 von 8

8 6.4 Informationspflicht Jede Preisfixierung wird vom Auftragnehmer in einem Bericht mit Angabe des sich aus der Indexierung ergebenen Tranchenenergiepreises dokumentiert. Der Bericht wird dem Auftraggeber täglich auf elektronischem Wege ( ) übermittelt. Dazu teilt der Auftraggeber eine oder mehrere -Adressen mit. (Stempel & Unterschrift) (Stempel & Unterschrift) Seite 8 von 8

Los 3: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbh

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