Supervision und Coaching

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1 Weiterbildung Supervision und Coaching Auf personzentrierter, systemischer und experienzieller Grundlage Zerifiziert von der DGSv 2. Auflage: April 2013

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3 Inhalt I. Richtlinien. Präambel...3 A Konzept Verständnis von Supervision und Coaching Theoretische Bezüge Vermittelte Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse Ziele Dauer und Umfang Didaktische Konzeption...8 B Stufe 1: Personzentriertes Coaching Allgemeines Modul Lerninhalte Arbeitsaufwand Arbeitsformen Modul Lerninhalte Arbeitsaufwand Arbeitsformen C Stufe 2: Supervision Teilnahmevoraussetzung Lerninhalte Dauer und Umfang...14 II. Durchführungsbestimmungen A Organisation Zulassung Zeitlicher und organisatorischer Ablauf Abschluss...15 B Standards Qualifikation der Kursleiter/innen und Dozent/innen Qualifikation der Lehrcoaches Qualifikation der Lehrsupervisor/innen Berufsethische Verpflichtungen...18 C Zertifikatserteilung D Unterbrechung der Weiterbildung

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5 I. RICHTLINIEN Präambel Die Weiterbildung in Supervision und Coaching ist ein von der Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.v. (GwG) konzipierter Weiterbildungsgang. Die Weiterbildung in Supervision und Coaching ist in die zwei Stufen Personzentriertes Coaching und Supervision unterteilt: Stufe 1 Personzentriertes Coaching Modul 1: Grundlagen des Personzentrierten Ansatzes in Theorie und Praxis - Schwerpunkt Supervision und Coaching Modul 2: Personzentriertes Coaching Stufe 2 Supervision Die Delegiertenversammlung beschließt die Weiterbildungsrichtlinien und Durchführungsbestimmungen und beauftragt den Vorstand der GwG mit der Anwendung der Richtlinien. 3

6 A. Konzept 1. Verständnis von Supervision und Coaching Unter Supervision verstehen wir die systematische Reflexion und Bearbeitung von Problemen und Fragestellungen der beruflichen Interaktion mit dem Ziel der Erweiterung der persönlichen und berufspraktischen Kompetenz. Supervision ist eine personenbezogene Dienstleistung für Einzelne, Gruppen und Teams. Sie findet in einem institutionellen oder freiberuflichen Rahmen statt und erfolgt auf der Grundlage einer für die SupervisandInnen transparenten und konstruktiv erlebbaren Beziehung. Unter Berücksichtigung feldadäquater, komplexer Sichtweisen (Person-Rolle- System-Gesellschaft) suchen SupervisorIn und SupervisandIn - auf der Grundlage des Personzentrierten Ansatzes von C. Rogers - nach Lösungen von Problemen und Konflikten in ihrem Berufsfeld. Coaching ist eine professionelle, individuelle Beratungsform insbesondere für Führungskräfte und für Freiberufler in Bezug auf berufliche Fragen, Schwierigkeiten und Herausforderungen. AdressatInnen sind alle Personen, die sich in Coaching qualifizieren möchten. 2. Theoretische Bezüge der Qualifizierung Das Beratungsverständnis der GwG gründet historisch auf den Arbeiten von Carl R. Rogers, die zunächst unter non-direktiver (dreißiger/vierziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts), dann als Klientzentrierter Ansatz der Beratung (Client--Centered Counseling), schließlich als Personzentierter Ansatz (Person - Centered Approach PCA) ausgearbeitet wurde. Seit den sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts entwickelten sich verschiedene Zweige des Ansatzes: Im deutschen Sprachraum wurde der Ansatz modifiziert vorgestellt von Reinhard Tausch unter wissenschaftlich fundierte Gesprächstherapie. Eugene T. Gendlin entwickelte in Chicago einen erlebens- und körperbezogenen Experiential Approach, der auch unter Focusing-orientierter Beratung firmiert. Der Personzentrierte Ansatz ist insgesamt der Humanistischen Psychologie zuzuordnen, Rogers hat zudem von Beginn an auf die empirische Überprüfung der Beratungskonzepte Wert legte, ebenso Tausch in Deutschland. Wissenschaftlich fundierte Methoden der Überprüfung der Effekte von Beratung spielen in Ausbildung und Praxis eine bedeutsame Rolle im Beratungsverständnis (Bandaufnahmen/Transkripte, Einschätzungsskalen, standardisierte Fragebogen zur Verlaufs- und Outcome Analyse). Das zugrunde liegende Menschenbild und das darauf basierende Konzept der Verhaltens- und Persönlichkeitsänderung versteht Beratung als Beziehungsgeschehen: Anlass für die Aufnahme einer Beratung ist in der Regel eine Störung der inneren Beziehung des 4

7 Klienten, in der das Erleben von Situationen nicht mehr ausreichend im Bewusstsein symbolisiert werden kann, da dieses Erleben das Selbstbild bedrohen (Inkongruenz von Denken und Fühlen). In der Beziehung zur BeraterIn wird der Klient durch förderliche Grundhaltungen (Empathie, nicht an Bedingungen gebundene Wertschätzung, Offenheit / Kongruenz der BeratarIn für ihr eigenes Erleben in der Beratungssituation) unterstützt. Dieses Konzept der Förderung der Selbstwahrnehmung, der Stärkung der Selbstauseinandersetzung und Ermutigung zu kongruenten, eigenständigen Lösungen ist auch dem Modell von Supervision und Coaching unterlegt. Lösung von Problemen ist hier immer auch eine Lösung der inneren, körperlich spürbaren Spannung, die dem Erleben einer unklaren, problematisch erlebten Situation inhärent ist. Der Experientielle Ansatz ergänzt dieses Konzept durch die direkte Bezugnahme (Focusing) auf die persönliche, körperlich spürbare, aber oft noch nicht in Worten zu fassende Bedeutung einer Situation oder eines Themas (felt sense). Durch diese methodisch gezielte Einbeziehung des Spürens impliziter, subjektiver Bedeutung in das Denken werden strukturgebundene Erlebens- und Denkweisen in Fluss gebracht und spürbar vorwärtstragende Lösungsschritte entwickelt (felt shift). Diese Orientierung an körperlich spürbaren Veränderungen erlaubt auch die systematische Einbeziehung von Wissen und Methoden aus anderen Beratungsansätzen, indem deren Veränderungswirkung körperlich überprüft werden kann. Die Anwendung dieser Beratungskonzepte in der Praxis von Coaching und Supervision entfaltet ihre Stärke bei Anliegen, in denen Unklarheit, Komplexität und Bedrohung des Selbstbildes und des Selbstwertes die Beratungssituation kennzeichnen. Aber auch die Unterstützung neuer, eigener Lösungen, die zum eigenen Berufsleben passen und es weitertragen (Aktualisierungstendenz). Diese allgemeinen Grundlagen des beraterischen Grundverständnisses kennzeichnen sowohl das Beratungs-Verständnis für Coaching und Supervision wie auch die Konzeption der Weiterbildung, in der die individuelle Persönlichkeit der SupervisorInnen gefördert wird hin zur Entwicklung eigener Stärken und eines eigenen Profils im Rahmen aktueller professioneller Standards im Bereich Coaching/ Supervision. Für die fachliche Fundierung kommen organisationswissenschaftliche Modelle des Organisationsaufbaus und der Organisationsänderung hinzu, um bei der Bearbeitung von individuellen Anliegen Prozesse und Phänomene auch auf der Makro- und Mesoebene verstehen zu können. Hier kommen auch Betrachtungsweisen des systemischen Ansatzes ins Spiel. Organisationspsychologie als Wissenschaft vom Erleben und Handeln von Personen in Organisationen stellt eine weitere wichtige Schnittstelle zwischen wissenschaftlich begründeten Sichtweisen und supervisorischen Themen dar. Aus diesem Bereich kommen spezifische Konzepte, die kritische Punkte im Verhältnis von Person, Gruppe und Or- 5

8 ganisation beleuchten: Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmotivation, Stress, Teamentwicklung, Gruppendynamik seien hier als Beispiele benannt. 3. Vermittelte Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse Die Qualifizierung baut auf allgemeinen Kompetenzen im Bereich professioneller Beratung, die in vorausgehenden Kursen erworben wurden, und vertieft diese in den Anwendungsbereich Coaching und Supervision. Sie betrifft die Gestaltung von Beratungsbeziehungen und der unterschiedlichen, situationsgemäßen Ausgestaltung von Kontrakten, Kenntnis und angemessener Einsatz einschlägiger Methoden auf dem aktuellen Kenntnisstand, professionelle Gestaltung von Standardsituationen (Kontaktaufbau, Anliegensklärung, Prozessgestaltung, Abschluss, Evaluation, Katamnese), Umgang mit kritischen Situationen und Dilemmata, Aufbau eines kollegialen Supervisionsnetzes zur regelmäßigen Supervision laufender Fälle. Im Rahmen der Qualifizierung arbeiten die TeilnehmerInnen gezielt mit Lernsupervisionsfällen, die das Spektrum der angestrebten künftigen Einsatzbereiche abbilden. Erste Erfahrungen mit der Komplexität verschiedener Settings, Konstellationen und Anliegen können in der Lehrsupervision exemplarisch aufgearbeitet werden und auf künftige Situationen vorbereiten. Die Bandbreite konkreter Fallbeispiele wird erweitert durch die Mitarbeit in der Gruppensupervision in den Ausbildungsveranstaltungen und in der ausbildungsbegleitenden kollegialen Supervisionsgruppe. Das Studium einschlägiger Fachliteratur vertieft die Kenntnis der theoretischen Grundlagen des eigenen Handelns. Im Rahmen der schriftlichen Arbeit werden Fragestellungen, die für die einzelnen TeilnehmerInnen von besonderem Erkenntnisinteresse sind, eigenständig aufgearbeitet, damit auch exemplarisch der Anstoß gegeben zu dauerhafter Rezeption von Fachliteratur als Bestandteil des eigenen Berufsverständnisses als SupervisorIn. 4. Ziele Die Weiterbildung soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigen, personzentrierte Supervision und personzentriertes Coaching eigenverantwortlich in unterschiedlichen Settings durchzuführen und zu evaluieren. Dazu gehört 1. den Zusammenhang von Person, Institution/Unternehmen und Gesellschaft auf der Basis der personzentrierten Methoden und Theorien unter Einbeziehung anderer geeigneter Ansätze zu verstehen und Fragestellungen des/der Supervisand/in mit diesem Bezugsrahmen zu bearbeiten 2. Supervision als professionelle Beziehungsgestaltung und Beratungstätigkeit zu verstehen und Interessen und Erwartungen von SupervisandIn, Institution/Unternehmen 6

9 und Klientel in der Kontraktgestaltung und Durchführung der Supervision zu berücksichtigen 3. Supervision von anderen Formen der professionellen Beratung (u.a. psychosoziale Beratung, Organisationsberatung, Personalentwicklung) und der Psychotherapie unterscheiden zu können und eine angemessene Indikationsentscheidung für bzw. gegen Supervision treffen zu können 4. Supervision als Einzel-, Gruppen-, Teamsupervision durchzuführen 5. unter der Berücksichtigung der Strukturen des Tätigkeitsfeldes differentielle Diagnosen zu erstellen, mit den SupervisandInnen Ziele zu erarbeiten und festzulegen und Supervision als Entwicklungsprozeß zu planen 6. die berufliche Tätigkeit und die damit verbundenen beruflichen Rollen in der Supervision zu erkennen und einzuordnen 7. Supervision in ihrer Entlastungs-, Unterstützungs- und Korrekturfunktion wahrzunehmen und auszuüben 8. verschiedene Interventionsformen zu kennen und anwenden können, problem- und handlungsrelevantes Wissen in den Supervisionsprozeß einzubringen, sowie längerfristige Auswirkungen des supervisorischen Handelns mit zu berücksichtigen 9. Supervision unter Beachtung der ethischen Prinzipien der GwG durchzuführen. 5. Dauer und Umfang Die Weiterbildung dauert etwa 3 Jahre und umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 750 Stunden, der sich zusammensetzt aus: 500 Unterrichtsstunden mit Ausbilder/innen, (unterteilt in 20 Kursblocks a 25 Unterrichtsstunden, in einer Frequenz von ca. 8 Wochen über 3 Jahre) 220 Unterrichtsstunden in Eigenverantwortung, davon - 60 Stunden kollegialer Gruppenarbeit - 90 Stunden Supervisions- /Coachingpraxis dokumentiert - 50 Stunden Lehrsupervision /-coaching sowie eigenverantwortliches Literaturstudium und Erstellung einer Abschlussarbeit Die Weiterbildung ist in 2 Stufen gleichen Umfangs (je 250 Unterrichtsstunden) aufgeteilt. Diese können unabhängig voneinander absolviert werden. Stufe 1 schließt ab mit dem Titel: Personzentrierter Coach, GwG Stufe 2 schließt ab mit dem Titel: Supervisor/in GwG bzw. Supervisor/-in DGSv) 7

10 6. Die Didaktische Konzeption Die Kursgruppe besteht aus mindestens 12 bis 18 TeilnehmerInnen. Sie ist institutionelles Lernfeld. Hier werden Analogien zu den vorher benannten Lerninhalten auftreten und für eine Bearbeitung genutzt. Ein durchgängiger Lernprozess während der Weiterbildung ist die Bearbeitung der Rolle als Supervisor/in / Coach, sowie die Reflexion supervisorischer Praxis. Hierzu werden unterschiedliche Settings während der Weiterbildung Gelegenheit bieten: - die Selbsterfahrung in der Gruppe, - die Gruppensupervision von laufenden Supervisionsprozessen in der Gruppe bzw. in Teilgruppen mit und ohne AusbilderInnen, - die Lehrsupervision. Theoretische Inputs werden von der Kursgruppe vor- bzw. nachbereitet. Im Mittelpunkt steht die praktische Umsetzung im eigenen Berufsfeld der TeilnehmerInnen bzw. in Bezug auf die Erfahrungen der Lernsupervisionen. Trainingssituationen werden in der Regel von den Ausbildern demonstriert und in Triaden geübt und gecoacht. Die Kursleitung, bestehend aus supervisions- und institutionserfahrenen GwG-Mitgliedern mit unterschiedlichen Feldkompetenzen und fachlichen Interessen und Schwerpunkten, gewährleistet die Vermittlung der umfassenden Inhalte. Die einzelnen Kursblöcke werden in der Regel von zwei AusbilderInnen geleitet. B. Stufe 1: Personzentriertes Coaching 1. Allgemeines 1.1. Teilnahmevoraussetzung - Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einem für die Praxis relevanten Studiengang (z.b. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Pflegewissenschaften, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Theologie, Jura, Wirtschaftswissenschaften). Sonderregelung: Personen, die keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben, können einen Antrag auf Zulassung stellen, wenn sie durch einschlägige 8

11 Fortbildungen entsprechende Qualifikationen nachweisen. - mindestens drei Jahre einschlägige berufliche Praxis - Nachweis von Zusatzausbildungen oder Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 300 Ustd., die das Spannungsfeld Person, Rolle und Institution zum Gegenstand haben (z.b. Personzentrierte Beratung - Grundlagen) Sitzungen berufsbezogene Supervision, davon 15 Sitzungen Einzel- und 15 Sitzungen Gruppen- oder Teamsupervision. Darauf können 10 Stunden Ausbildungssupervision angerechnet werden. - Tätigkeit in beratungsrelevanten Arbeitsfeldern - Möglichkeit, Coaching/Supervision durchzuführen - Aufnahmegespräch mit der verantwortlichen Ausbildungsleitung. - Erklärung, dass Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeit die Möglichkeit gewähren, die in der Weiterbildung erworbenen bzw. zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten in einer dokumentierfähigen Coaching- bzw. Supervisionspraxis anzuwenden Dauer und Umfang Die Stufe 1 der Weiterbildung Supervision und Coaching dauert mind. 18 Monate und umfasst einen Arbeitsaufwand von 360 Stunden, der sich zusammensetzt aus: 245 Unterrichtsstunden mit Ausbilder/innen, davon 115 Unterrichtsstunden in Eigenverantwortung, davon - 40 Stunden kollegialer Gruppenarbeit - 45 Stunden Coachingpraxis dokumentiert - 25 Stunden Lehrcoaching (12,5 Sitzungen á 2 Unterrichtsstunden) sowie eigenverantwortliches Literaturstudium 2. Modul 1: Grundlagen des Personzentrierten Ansatzes in Theorie und Praxis - Schwerpunkt Coaching und Experientieller Methodengebrauch 2.1. Lerninhalte - Theoretische und praktische Grundlagen des Personzentrierten Konzeptes und des 9

12 prozessorientierten, Focusing-orientierten Ansatzes - Coaching als Beratungsprozess - Kommunikationstheorien aus personzentrierter Sicht - Beziehungstheorie und praxis, psychologischer Kontakt - Entwicklung und Persönlichkeit - dialogisch gestaltete Verstehens- und Veränderungsprozesse - Personzentrierte und Experientielle/Erlebensbezogene Praxis der Beratung zu beruflichen Themen und Problemen mit Schwerpunkt Coaching: - Beziehungsgestaltung durch spielerische und kreative Prozesse - Beraterhaltung und beraterische Methoden - Gender, Diversity und interkulturelle Aspekte - Strukturierung von Gesprächsprozessen insbesondere Rahmenbedingungen für ein personzentriertes, erlebensbezogenes Coaching: Kontrakt, Beratungssetting, Anliegensklärung - Themen und Reflexionsebenen im personzentrierten Coaching - berufsethische Prinzipien - Vergleich mit - anderen Konzepten und Methoden insbesondere systemische Beratung/Coaching - anderen beruflichen Unterstützungsformen, wie z.b. (Praxis-)Anleitung, Training, PE,OE, Learning on the job, Jobrotation, Einarbeitungskonzepte, Psychotherapie, Mentoring 2.2. Arbeitsaufwand 195 Stunden, verteilt auf: 145 Unterrichtsstunden mit Ausbilder/innen, davon Stunden Theorie, Methodik und Ausbildungssupervision - 25 Stunden themenbezogene Selbsterfahrung und Coaching mit Ausbilder/in 50 Unterrichtsstunden in Eigenverantwortung (incl. Lehrcoaching), davon - 20 Stunden kollegiale Gruppenarbeit - 20 Stunden Coachingpraxis dokumentiert - 10 Stunden Lehrcoaching (5 Sitzungen á 2 Ustd.) 2.3. Arbeitsformen - Theorieveranstaltungen - Praktische und methodische Übungen 10

13 - Ausbildungssupervision, Lerncoaching - Selbsterfahrung - Kollegiale Gruppenarbeit 3. Modul 2: Personzentrierte Coaching-Kompetenz 3.1. Lerninhalte - Anwendungsbereiche für Coaching: Führungskräfte, Mitarbeiter - Personalförderung,Laufbahnberatung,Konflikte, Krisen, Gesundheit - internes vs. externes Coaching. - Coaching als Rollenberatung - Zentrale Prozesse im Coaching und experientielle Methodik: Problemlösen, Entscheiden, Entspannungstechniken, Informieren/Psychoedukation; - Organisationspsychlogische Grundlagen und Modelle der Beziehung Mensch - Organisation - Entwicklungstheoretische Grundlagen - kontextbezogene Gestaltung von Kontakt, Kontrakt und Beziehung in schwierigen Situationen - Rolle des Coach in verschiedenen Kontexten - prozess- und phasenangemessene Interventionen - Dokumentation und Evaluation von Coachingprozessen - Diversity Aspekte in Konflikt und Auseinandersetzung - interdisziplinäre Kooperation - Recht: Berufsrecht und relevante Aspekte arbeitsrechtlicher Bestimmungen 3.2. Arbeitsaufwand 165 Stunden Arbeitsaufwand (workload), verteilt auf: 105 Unterrichtsstunden mit Ausbilder/innen und 60 Unterrichtsstunden in Eigenverantwortung (incl. Lehrcoaching), davon - 20 Stunden kollegiale Gruppenarbeit - 25 Stunden Coachingprozesse dokumentiert (Mindestens ein Fall muss mit einer schriftlichen Vereinbarung abgeschlossen sein Stunden Lehrcoaching (7,5 Sitzungen á 2 Ustd.) 11

14 3.3. Arbeitsformen - Erlebensbezogene Theorieveranstaltungen - Praktische und methodische Übungen - Supervision - Selbsterfahrung - Kollegiale Gruppenarbeit Abschluss Personzentrierte/r Coach / GwG 12

15 C. Stufe 2: Supervision 1. Teilnahmevoraussetzung - Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einem für die Praxis relevanten Studiengang (z.b. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Pflegewissenschaften, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Theologie, Jura, Wirtschaftswissenschaften). Sonderregelung: Personen, die keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben, können einen Antrag auf Zulassung stellen, wenn sie durch einschlägige Fortbildungen entsprechende Qualifikationen nachweisen. - mindestens drei Jahre einschlägige berufliche Praxis. - Nachweis von Zusatzausbildungen oder Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 300 Ustd., die das Spannungsfeld Person, Rolle und Institution zum Gegenstand haben Sitzungen berufsbezogene Supervision, davon 15 Sitzungen Einzel- und 15 Sitzungen Gruppen- oder Teamsupervision. Darauf können 10 Stunden Ausbildungssupervision angerechnet werden. - Tätigkeit in beratungsrelevanten Arbeitsfeldern - Erklärung, dass Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeit die Möglichkeit gewähren, die in der Weiterbildung erworbenen bzw. zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten in einer dokumentierfähigen Coachingpraxis anzuwenden. - Erfolgreicher Abschluss der Stufe 1 der Weiterbildung Supervision und Coaching oder äquivalenter Leistungsnachweis. - Aufnahmegespräch mit der verantwortlichen Ausbildungsleitung, u. a. zur Feststellung möglicher Äquivalenzen und eventuell noch zu erbringender Leistungen. 2. Lerninhalte - Supervisionskonzepte, Kontraktgestaltung, Phänomene der Anfangsphase - Einzelsupervision und Coaching: Interventionen und Setting, Demonstrationen und Übungen in der Gruppe, Evaluation und Dokumentation - Kollegiale Supervision: Modelle und Strukturen, Bildung kollegialer Supervisionsgruppen, Lernplanung - Gruppensupervision: Interventionen, Sozialpsychologische und gruppendynamische Aspekte, Kommunikation / Interaktion in Gruppen - Konfliktbearbeitung in der Supervision - Grundlegende Aspekte der Organisationspsychologie und Organisationswissenschaft, Rolle und Institution, Organsationsdiagnose, Organsationskultur und Leitbild, Rollentheorie, Aufbau und Ablauforganisation, eigene Rollen- und Institutionsgeschichte, 13

16 schneller Wandel in Organisationen - Teamsupervision und Teamcoaching - Theorie und Praxis prozessbezogenen Methodengebrauchs: Rollenspiel, Simulation, Skulpturen stellen, Imaginationstechniken, Moderation, Präsentation, Visualisierung - Führung und Coaching: Führunsinstrumente, Steuerung sozialer Systeme und Veränderungsprozesse, Konflikte auf der Leitungsebene (insbesondere mittlere Managementebene), Supervision von Führungskräften, Coaching, Selbstmanagement - Supervision als Beruf: Entwicklung eines eigenen Profils: Self Assessment, Stärken und Schwächen, Aufbau eines eigenen Tätigkeitsfeldes, eigenes Konzept und Angebotsentwicklung, Formen kollegialer Unterstützung unter Supervisor/-innen 3. Dauer und Umfang Die Stufe 2 der Weiterbildung Supervision und Coaching dauert mind. 18 Monate und umfasst einen Arbeitsaufwand von 360 Stunden, der sich zusammensetzt aus: 250 Unterrichtsstunden mit Ausbilder/innen (10 Kursblöcke à 25 Unterrichtsstunden) 110 Unterrichtsstunden in Eigenverantwortung, davon - 40 Stunden kollegialer Gruppenarbeit - 45 Stunden Lernsupervision dokumentiert - 25 Stunden Lehrsupervision (12,5 Sitzungen á 2 Unterrichtsstunden) 4. Arbeitsformen - Theorieveranstaltungen - Praktische und methodische Übungen - Ausbildungssupervision, Lerncoaching - Selbsterfahrung - Kollegiale Gruppenarbeit Abschluss Supervisor/in / GwG 14

17 II. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN A. Organisation 1. Zulassung zur Weiterbildung Die GwG erteilt die Zulassung zur Weiterbildung Supervision und Coaching nach Überprüfung aller erforderlichen Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen. Interessent/innen, die bereits eine längerfristige Weiterbildung absolviert haben, die im Weiterbildungsregister der DGSv eingetragen ist, können die Weiterbildung Supervision und Coaching direkt mit Stufe 2 beginnen. 2. Zeitlicher und organisatorischer Ablauf Die Stufen 1 und 2 der Weiterbildung können unabhängig voneinander absolviert werden. 3. Abschluss Die Weiterbildung Supervision und Coaching ist abgeschlossen, wenn die Stufen 1 und 2 erfolgreich absolviert wurden. a. Abschlussbedingungen Regelmäßige Teilnahme an den Kursveranstaltungen Vorlage der Abschlussarbeit Vorlage des Lehrsupervisionsberichts Positives Votum der Kursleitung und dem/der Lehrsupervisor/in zum Ausbildungsabschluss b. Abschlussverfahren Präsentation der Abschlussarbeit Präsentation des Zertifizierungsfalles Vorstellung der eigenen persönlichen und supervisorischen Entwicklung während der Ausbildung Abschlussfeedback durch die Ausbilder und Gruppenmitglieder 15

18 c. Abschlussarbeit Anspruch: In der Abschlussarbeit werden sachliche Aspekte von Supervision reflektiert. Diese Reflexion kann mehr praxisnah oder mehr theoretisch orientiert sein. Es sollen eigene Überlegungen, eigene Erfahrungen und einschlägige Literatur verarbeitet werden. Die Arbeit ist Teil des Abschlussverfahrens und wir in der Regel im letzten Kursblock präsentiert. Themen: Das gewählte Thema sollte ein eigenes Interesse berühren, sodass der oder die Schreibende vor allem etwas von der Arbeit hat. Beispielsweise sind denkbar Themen zur Supervision in spezifischen Tätigkeitsfeldern oder zu speziellen Problemen oder Teilaspekten der Supervision. Das eigene Supervisionskonzept bzw. das eigene Verständnis von Supervision soll auf jeden Fall in der Arbeit dargestellt werden. Die Themen werden mit den Teilnehmern abgesprochen. Umfang: Seiten Sollten aus Sicht der Kursleitung Teilnehmende die geforderten Qualifizierungsziele nicht ausreichend erbringen, muss ein Gutachten zur Kompetenz der betroffenen Teilnehmenden schriftlich vorgelegt werden. Die Teilnehmenden können sich damit an die GwG wenden. Sollten sich die Mitglieder der Kursleitung in ihrer Beurteilung nicht einigen können, muss jede Ausbilder/-in ein eigenes Gutachten zur Kompetenz der betroffenen Teilnehmenden schriftlich vorlegen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und positiver Beurteilung empfiehlt die Kursleitung der GwG, dem/der Teilnehmenden die qualifizierte Teilnahmebescheinigung bzw. das Zertifikat Supervisor/in und Coach GwG zu erteilen. Die Erteilung und Annahme des Zertifikats Supervisor/in GwG verpflichtet zur fortlaufenden kollegialen Supervision im Rahmen einer Regionalen Arbeitsgruppe (RAG) der GwG. Dies setzt die Mitgliedschaft in der GwG voraus. Wird der Supervisionsverpflichtung nicht entsprochen, verliert das Zertifikat die Gültigkeit. 16

19 B. Standards 1. Qualifikation der Kursleiter und Dozenten Eine Weiterbildung Supervision und Coaching wird von einem Team von zwei oder drei Kursleiter/innen durchgeführt. Alle Mitglieder der Kursleitung müssen die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einem für die Praxis relevanten Studiengang (z.b. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Pflegewissenschaften, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Theologie, Jura, Wirtschaftswissenschaften). Sonderregelung: Personen, die keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben, können Mitglied der Kursleitung sein, wenn sie durch einschlägige Fortbildungen entsprechende Qualifikationen nachweisen. 2. Mitgliedschaft in der GwG e.v. 3. Nachweis einer Qualifikation als Supervisor/in durch Mitgliedschaft in der Deutsche Gesellschaft für Supervision - DGSv e.v. 4. Mindestens fünfjährige Berufserfahrung in einem psychosozialen Arbeitsfeld seit dem entsprechenden Hochschulabschluss 5. Abschluss (mindestens drei Jahre zurückliegend) in einer GwG-Weiterbildung. 6. Verpflichtung zur Einhaltung der berufsethischen Grundsätze. Für Kurseinheiten zu Spezialthemen (z.b. juristische Rahmenbedingungen) können Dozentinnen oder Dozenten hinzugezogen werden, die die genannten Kriterien nicht erfüllen. Kooperierende Experten und Expertinnen zeichnen sich durch ihre fachlich anerkannte Kompetenz aus und müssen nicht Mitglied der GwG oder der DGSv sein. 2. Qualifikation der Lehrcoaches Das Lehrcoaching wird von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt. Folgende Kriterien müssen neben nachgewiesener langjähriger Coachingpraxis erfüllt sein: abgeschlossene Weiterbildung in Personzentrierter Beratung Grundlagen entsprechend den Richtlinien der GwG oder ein Ausbilderzertifikat der GwG in Personzentrierter Beratung oder Nachweis der für die Aufnahme in die GwG-Coachingliste formulierten Kriterien. Mitgliedschaft in der GwG und in einer der Regionalen Arbeitsgruppen. 17

20 3. Qualifikation der Lehrsupervisor/innen Alle Lehrsupervisor/innen müssen die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Nachweis einer Qualifikation als Supervisor/in durch Mitgliedschaft in der Deutsche Gesellschaft für Supervision - DGSv e.v. 2. Mindestens fünfjährige Berufserfahrung in einem psychosozialen Arbeitsfeld 3. Nachweis einer Basisqualifikation im Personzentrierten Ansatz. 4. Verpflichtung zur Teilnahme an jährlichen Arbeitstreffen mit der Kursleitung. 5. Nachweis regelmäßiger Kontrollsupervision. 6. Verpflichtung zur Einhaltung der berufsethischen Grundsätze. Lehrsupervisor/innen dürfen nicht zugleich Mitglied der Kursleitung sein und auch nicht als Dozent/in in Präsenzblöcken des Kurses tätig sein. 4. Berufsethische Verpflichtung Kursleiter/innen und Dozent/innen in der GwG sind verpflichtet, die Weiterbildung entsprechend den gültigen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen durchzuführen. Sie sind zu eigener Fortbildung und Supervision verpflichtet. Es gelten ferner die berufsethischen Verpflichtungen: zwischen Ausbilder/-in und Weiterbildungskandidaten/-innen dürfen keine verwandtschaftlichen Beziehungen, keine wirtschaftlichen und dienstlichen Abhängigkeiten bestehen zwischen Ausbilder/-in und Weiterbildungskandidaten/-innen dürfen während der Zeit der Weiterbildung keine sexuellen Beziehungen aufgenommen und unterhalten werden Ausbilder/-innen dürfen bei den eigenen Weiterbildungskandidaten/-innen keine Lehrberatung durchführen Ausbilder/-innen stehen unter Schweigepflicht, die z.b. zu Supervisions- oder Weiterbildungszwecken nur mit Einverständnis der jeweiligen Weiterbildungskandidaten/- innen aufgehoben werden kann. Lehrcoaches und Lehrsupervisor/innen sind verpflichtet, das Lehrcoaching bzw. die Lehrsupervision nach dem personzentrierten Konzept durchzuführen. Es gelten ferner die be- 18

21 rufsethischen Verpflichtungen: zwischen Lehrcoach/-supervisor/in und Teilnehmenden dürfen keine verwandtschaftlichen Beziehungen, keine wirtschaftlichen und dienstlichen Abhängigkeiten bestehen zwischen Lehrcoach/-supervisor/in und Teilnehmenden dürfen während der Zeit der Weiterbildung keine sexuellen Beziehungen aufgenommen und unterhalten werden Lehrcoaches und Lehrsupervisor/innen stehen unter Schweigepflicht, die z. B. zu Supervisions- oder Weiterbildungszwecken nur mit Einverständnis der jeweiligen Teilnehmenden aufgehoben werden kann. C. Zertifikatserteilung Der/die Antragsteller/-in muss Mitglied der GwG sein. Das Zertifikat bzw. die qualifizierte Teilnahmebescheinigung wird vom Vorstand der GwG erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erteilung des Zertifikats wird bei der GwG beantragt. Dem Antrag sind beizufügen: - Nachweise über die vollständig absolvierte Weiterbildung - Die schriftliche Beurteilung der Ausbilder/-innen Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn der Supervisionsverpflichtung (s.o. Richtlinien) nicht entsprochen wird. Zum Wiedererwerb sind 40 Stunden Gruppensupervision oder 20 Stunden Einzelsupervision bei einem/r anerkannten Ausbilder/-in in der GwG zu absolvieren. D. Unterbrechung der Weiterbildung Die Weiterbildung kann auf Antrag bei Vorliegen besonderer Gründe unterbrochen werden. Die Genehmigung der Unterbrechung erfolgt nach entsprechender Überprüfung des Antrages durch die GwG. Die Anerkennung geleisteter Weiterbildungsabschnitte muss von den Kandidaten/-innen und der Weiterbildungsleitung zum Zeitpunkt der Unterbrechung bei der GwG beantragt werden. 19

22 Notizen 20

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24 Die GwG ist der größte europäische Fachverband für Psychotherapie und Beratung. Sie wurde 1970 gegründet. Ihre Mitglieder sind in allen Bereichen der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung sowie in der Beratung tätig. Die GwG fördert und unterstützt die seelische Gesundheit der Bevölkerung in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen. Sie verbreitet den Personzentrierten Ansatz in Forschung und Lehre und entwickelt ihn konsequent weiter. Der Personzentrierte Ansatz wurde von dem amerikanischen Psychologen Carl R. Rogers ( ) aus seiner psychotherapeutischen und pädagogischen Arbeit mit Erwachsenen und Kindern entwickelt: Im Mittelpunkt von Psychotherapie und Beratung steht die Person nicht das Problem. Menschen erfahren und lernen in Psychotherapie oder Beratung, ihre verborgenen Fähigkeiten zu entwickeln und eigenständig Lösungen für ihre Probleme zu finden. Auf der Grundlage des Personzentrierten Ansatzes entstanden mittlerweile national und international verbreitete Psychotherapieund Beratungsmethoden. Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.v. Melatengürtel 125a Köln Tel.: Fax: Internet:

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